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Biokraftstoffe

Biokraftstoffe werden aus Biomasse hergestellt und dienen als Kraftstoffe (Treibstoffe) für Verbrennungsmotoren. Der Kraftstoffsektor als Bereich nachwachsender Rohstoffe wurde bis 2005 fast ausschließlich von Biodiesel bestritten. Im Rahmen des EU-Aktionsprogramms Biotreibstoffe mit Richtwerten für Mindestanteile von Biokraftstoffen sowie der Richtlinie zur Steuerbefreiung/-reduzierung von biogenen Treibstoffen und -komponenten wird 2010 ein Absatz von 3,2 Mio. t in Deutschland angestrebt (5,75 % des Kraftstoffmarktes). Ziel des Aktionsprogramms ist die Minderung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten für die Kraftstoffproduktion. Zusätzlich wird eine Minderung der CO2-Belastung angestrebt. Mit den Steigerungsraten im Verkehrsaufkommen besteht die Gefahr, dass die CO2-Einsparungen anderer Wirtschaftsbereiche überdeckt und die gestellten Ziele insgesamt nicht erreicht werden. Neben Kraftstoffen in reiner Form wurden mit Inkrafttreten des neuen Mineralölsteuergesetzes in Deutschland auch Anteile biogener Kraftstoffe in Mischungen mit fossilen Kraftstoffen von der Mineralölsteuer befreit. Damit sind auch Mischungen wirtschaftlich. Als Alternative zu fossilen Kraftstoffen kommen u. a. Pflanzenölmethylester, Pflanzenöl, Alkohol, Biogas und synthetische Kraftstoffe auf Biomassebasis in Frage, wobei reine Kraftstoffe oder Mischungen mit fossilen Kraftstoffen möglich sind.

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre, Steuerart

Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421). 1.2 Inhalt und Struktur Das konzeptionelle Rahmenwerk für die Berechnung der umweltbezogenen Steuern basiert auf international einheitlichen Empfehlungen. Dies sind das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA–CF) als internationaler statistischer Standard der Vereinten Nationen sowie das vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Handbuch "Environmental taxes - A statistical guide", Ausgabe 2013. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die vorliegende Methodenbeschreibung für Deutschland entspricht bis auf wenige Ausnahmen den europäischen Empfehlungen. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen stellt die rechtliche Grundlage für die Erstellung der umweltbezogenen Steuern dar. Als Gesamtrechensystem basieren die Angaben der umweltbezogenen Steuern nicht auf primärstatistischen Erhebungen, sondern ausschließlich auf Sekundärdaten. Teilweise können die Angaben in den Datenquellen direkt übernommen werden, teilweise müssen Komponenten geschätzt werden. 2 Konzeptionelle Grundlagen ============================ 2.1 Klassifikation Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf dem System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF), dem internationalen statistischen Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen Steuern werden in vier Kategorien ausgewiesen: - Energie - Verkehr - Umweltverschmutzung - Ressourcen Die Einnahmen aus Umweltsteuern werden darüber hinaus entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt werden sie durch Informationen über private Haushalte und Gebietsfremde. Da es in Deutschland entsprechend der nationalen Steuerliste (National Tax List, NTL) keine Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen gibt, werden diese Kategorien im Folgenden nicht weiter behandelt. 2.2 Definitionen Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit – oder eine Ersatzgröße dafür – bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse, Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt: - Energiesteuern: Energiesteuer, Stromsteuer, Zahlungen für Emissionsberechtigungen, Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer. - Verkehrssteuern: Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer. Derzeit ist noch das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer in den Tabellen aufgeführt. Diese wurde im Juni 2017 für verfassungswidrig erklärt und ist einschließlich Zinsen an die Unternehmen zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen werden im Berichtjahr 2017 ersichtlich sein. 2.3 Datenquellen Die nationale Steuerliste (National Tax List, NTL) teilt jeder Steuer eine ökonomische Funktion (u. a. Verbrauchssteuern, Kapitalsteuern) sowie Kategorie (u. a. Energie, Tabak, Vermögen) zu. Auch die umweltbezogenen Steuern sind entsprechend gekennzeichnet, sodass die NTL eine wichtige Datenquelle darstellt. Um Konsistenz zu den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu erzielen, empfiehlt Eurostat eine vollständige Übereinstimmung mit dieser Liste zu gewährleisten. Die NTL wird im Rahmen der VGR erstellt. Weitere Datenquellen, die insbesondere für die Gliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model (TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) sowie Energieberechnungen aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die geltenden Energiesteuersätze dar. 3 Berechnung ============= 3.1 Berechnung der Energiesteuern Zu der Kategorie "Energiesteuern" zählen die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband. Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das Gesamtaufkommen der Energiesteuer, Stromsteuer, der Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere Berechnungen notwendig. Bezüglich der Energie- und Stromsteuer werden Primärenergiedaten aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) herangezogen und mit monetären Angaben zur Verteilung dieser Steuern auf die Wirtschaftsbereiche aus den VGR verschnitten. Den europäischen Vorgaben entsprechend sind zudem die von Gebietsfremden erbrachten Umweltsteuern auszuweisen. Deshalb werden in einem weiteren Schritt die Kraftstoffbunkerungen der Gebietsfremden im Inland ermittelt. Basis hierfür sind die im Rahmen der physischen UGR ermittelten Mengen. Für diese Mengen werden die entsprechend geltenden Energiesteuersätze herangezogen, um die Werte in monetären Einheiten umzurechnen. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden seitens den VGR entsprechend den Vorgaben des "Manual on Government Deficit and Debt (MGDD)" der Europäischen Kommission berechnet. Dort ist festgelegt, dass sich die Höhe der in einem bestimmten Jahr zu erfassenden Steuereinnahmen aus Emissionsberechtigungen durch das folgende Modell bestimmt: Steuereinnahme = Anzahl der für das Vorjahr zurückgegebenen Emissionsberechtigungen * durchschnittlicher Versteigerungspreis Dabei berechnet sich der durchschnittliche Versteigerungspreis wie folgt: Durchschnittlicher Versteigerungspreis = Versteigerungserlös des Vorjahres / Anzahl der im Inland ausgegebenen und noch nicht zurückgegebenen Emissionsrechte Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren. Dieser Beitrag wird aufgrund der Ausgestaltung der Steuer gänzlich dem Wirtschaftszweig WZ 19 "Kokerei und Mineralölverarbeitung" zugeordnet. 3.2 Berechnung der Verkehrssteuern Zu den Verkehrssteuern zählen die Kraftfahrzeugsteuern sowie die Luftverkehrsteuer. Auch hier stellt die NTL die Ausgangsdaten dar. Dort wird das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der Luftverkehrsteuer nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen notwendig. Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im Linienluftverkehr aus den VGR kann das Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt. Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen von Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen, werden die Produktionswerte aus der Inlandsproduktberechnung der VGR entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) hinzugezogen. Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der Besteuerung ausgenommen ist. 4 Periodizität, Aktualität, Vergleichbarkeit, Revisionen ========================================================= Die Angaben zu den umweltbezogenen Steuern werden jährlich erstellt und als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ende des III. Quartals werden die Daten entsprechend der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang II, an Eurostat übermittelt. Dabei wird zu einem gegebenen Berichtsjahr spätestens am Ende des übernächsten Jahres Bericht erstattet. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit der Datenquellen ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Um die Vergleichbarkeit zu den VGR zu gewährleisten, die Steuern nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung verbuchen, werden auch die umweltbezogenen Steuern innerhalb der UGR entsprechend dargestellt. Gemäß der periodengerechten Buchung werden Steuern zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. Dem gegenüber stehen die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur eingeschränkt möglich. Das Gesamtrechensystem der umweltbezogenen Steuern unterliegt laufenden und anlassbedingten Revisionen. Diese können auch längere Zeiträume betreffen. Laufende Revisionen ergeben sich dadurch, dass die Angaben in den verwendeten Datenquellen ihrerseits für zurückliegende Zeiträume geändert wurden und diese geänderten Angaben in die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern übernommen werden. Daneben ist es möglich, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahres-Veröffentlichung werden in den Tabellen jeweils gekennzeichnet. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre, Steuerart, Wirtschaftsbereiche

Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421). 1.2 Inhalt und Struktur Das konzeptionelle Rahmenwerk für die Berechnung der umweltbezogenen Steuern basiert auf international einheitlichen Empfehlungen. Dies sind das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA–CF) als internationaler statistischer Standard der Vereinten Nationen sowie das vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Handbuch "Environmental taxes - A statistical guide", Ausgabe 2013. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die vorliegende Methodenbeschreibung für Deutschland entspricht bis auf wenige Ausnahmen den europäischen Empfehlungen. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen stellt die rechtliche Grundlage für die Erstellung der umweltbezogenen Steuern dar. Als Gesamtrechensystem basieren die Angaben der umweltbezogenen Steuern nicht auf primärstatistischen Erhebungen, sondern ausschließlich auf Sekundärdaten. Teilweise können die Angaben in den Datenquellen direkt übernommen werden, teilweise müssen Komponenten geschätzt werden. 2 Konzeptionelle Grundlagen ============================ 2.1 Klassifikation Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf dem System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF), dem internationalen statistischen Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen Steuern werden in vier Kategorien ausgewiesen: - Energie - Verkehr - Umweltverschmutzung - Ressourcen Die Einnahmen aus Umweltsteuern werden darüber hinaus entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt werden sie durch Informationen über private Haushalte und Gebietsfremde. Da es in Deutschland entsprechend der nationalen Steuerliste (National Tax List, NTL) keine Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen gibt, werden diese Kategorien im Folgenden nicht weiter behandelt. 2.2 Definitionen Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit – oder eine Ersatzgröße dafür – bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse, Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt: - Energiesteuern: Energiesteuer, Stromsteuer, Zahlungen für Emissionsberechtigungen, Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer. - Verkehrssteuern: Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer. Derzeit ist noch das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer in den Tabellen aufgeführt. Diese wurde im Juni 2017 für verfassungswidrig erklärt und ist einschließlich Zinsen an die Unternehmen zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen werden im Berichtjahr 2017 ersichtlich sein. 2.3 Datenquellen Die nationale Steuerliste (National Tax List, NTL) teilt jeder Steuer eine ökonomische Funktion (u. a. Verbrauchssteuern, Kapitalsteuern) sowie Kategorie (u. a. Energie, Tabak, Vermögen) zu. Auch die umweltbezogenen Steuern sind entsprechend gekennzeichnet, sodass die NTL eine wichtige Datenquelle darstellt. Um Konsistenz zu den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu erzielen, empfiehlt Eurostat eine vollständige Übereinstimmung mit dieser Liste zu gewährleisten. Die NTL wird im Rahmen der VGR erstellt. Weitere Datenquellen, die insbesondere für die Gliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model (TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) sowie Energieberechnungen aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die geltenden Energiesteuersätze dar. 3 Berechnung ============= 3.1 Berechnung der Energiesteuern Zu der Kategorie "Energiesteuern" zählen die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband. Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das Gesamtaufkommen der Energiesteuer, Stromsteuer, der Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere Berechnungen notwendig. Bezüglich der Energie- und Stromsteuer werden Primärenergiedaten aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) herangezogen und mit monetären Angaben zur Verteilung dieser Steuern auf die Wirtschaftsbereiche aus den VGR verschnitten. Den europäischen Vorgaben entsprechend sind zudem die von Gebietsfremden erbrachten Umweltsteuern auszuweisen. Deshalb werden in einem weiteren Schritt die Kraftstoffbunkerungen der Gebietsfremden im Inland ermittelt. Basis hierfür sind die im Rahmen der physischen UGR ermittelten Mengen. Für diese Mengen werden die entsprechend geltenden Energiesteuersätze herangezogen, um die Werte in monetären Einheiten umzurechnen. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden seitens den VGR entsprechend den Vorgaben des "Manual on Government Deficit and Debt (MGDD)" der Europäischen Kommission berechnet. Dort ist festgelegt, dass sich die Höhe der in einem bestimmten Jahr zu erfassenden Steuereinnahmen aus Emissionsberechtigungen durch das folgende Modell bestimmt: Steuereinnahme = Anzahl der für das Vorjahr zurückgegebenen Emissionsberechtigungen * durchschnittlicher Versteigerungspreis Dabei berechnet sich der durchschnittliche Versteigerungspreis wie folgt: Durchschnittlicher Versteigerungspreis = Versteigerungserlös des Vorjahres / Anzahl der im Inland ausgegebenen und noch nicht zurückgegebenen Emissionsrechte Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren. Dieser Beitrag wird aufgrund der Ausgestaltung der Steuer gänzlich dem Wirtschaftszweig WZ 19 "Kokerei und Mineralölverarbeitung" zugeordnet. 3.2 Berechnung der Verkehrssteuern Zu den Verkehrssteuern zählen die Kraftfahrzeugsteuern sowie die Luftverkehrsteuer. Auch hier stellt die NTL die Ausgangsdaten dar. Dort wird das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der Luftverkehrsteuer nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen notwendig. Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im Linienluftverkehr aus den VGR kann das Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt. Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen von Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen, werden die Produktionswerte aus der Inlandsproduktberechnung der VGR entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) hinzugezogen. Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der Besteuerung ausgenommen ist. 4 Periodizität, Aktualität, Vergleichbarkeit, Revisionen ========================================================= Die Angaben zu den umweltbezogenen Steuern werden jährlich erstellt und als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ende des III. Quartals werden die Daten entsprechend der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang II, an Eurostat übermittelt. Dabei wird zu einem gegebenen Berichtsjahr spätestens am Ende des übernächsten Jahres Bericht erstattet. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit der Datenquellen ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Um die Vergleichbarkeit zu den VGR zu gewährleisten, die Steuern nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung verbuchen, werden auch die umweltbezogenen Steuern innerhalb der UGR entsprechend dargestellt. Gemäß der periodengerechten Buchung werden Steuern zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. Dem gegenüber stehen die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur eingeschränkt möglich. Das Gesamtrechensystem der umweltbezogenen Steuern unterliegt laufenden und anlassbedingten Revisionen. Diese können auch längere Zeiträume betreffen. Laufende Revisionen ergeben sich dadurch, dass die Angaben in den verwendeten Datenquellen ihrerseits für zurückliegende Zeiträume geändert wurden und diese geänderten Angaben in die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern übernommen werden. Daneben ist es möglich, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahres-Veröffentlichung werden in den Tabellen jeweils gekennzeichnet. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019

Kraftstoffpreise im Straßenverkehr

Durchschnittlicher Tankstellenabgabepreis. Steuerbelastung auf Basis Inlandsware, d.h. einschl. Mineralölsteuer / Energiesteuer, Mehrwertsteuer, Erdölbevorratungs-Beitrag und Ökosteuer. Autor: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 308f und ältere Jahrgänge Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (DL-DE->BY-2.0)

Beginn der ökologischen Steuerreform

Am 1. April 1999 ist mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" die erste Stufe dieser Reform in Kraft getreten. Dadurch wurden die Mineralölsteuer auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform" vom 16. Dezember 1999 sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor.

CO2-Emissionshandel: Mögliche Benachteiligung des Schienenverkehrs

Das Projekt "CO2-Emissionshandel: Mögliche Benachteiligung des Schienenverkehrs" wird/wurde gefördert durch: DB Energie GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.Verglichen mit dem Straßen- und Luftverkehr ist der Schienenverkehr das umweltfreundlichere Verkehrsmittel. Die steuerliche Belastung der Verkehrsmittel ist hingegen im intermodalen Wettbewerb uneinheitlich geregelt. Diese Ungleichbehandlung folgt aus der Nutzung unterschiedlicher 'Treibstoffe zur Erbringung der Transportleistung. Während die Schiene insbesondere durch den Zertifikatehandel oder - entsprechend dem Straßenverkehr - durch die Mineralölsteuer belastet wird, ist der Flugverkehr beispielsweise von Treibstoffregulierungen bisher vollkommen ausgenommen. Anfang 2008 haben sich der Europäische Rat, das Parlament und die Kommission darauf verständigt, den Flugverkehr in den EU-weiten Emissionshandel einzubeziehen. Jedoch wird der Flugverkehr nach aktueller Sachlage die Zertifikate weitgehend kostenlos zugeteilt bekommen, während die Bahn mit dem durch den Emissionshandel steigenden Strompreis voll belastet wird. Ziel der Studie ist es, die Folgen der erwarteten Regulierungen sowohl unter Effizienzgesichtspunkten als auch für die relative Wettbewerbssituation zwischen der Bahn und anderen Verkehrsträgern, wie Flug- und Straßenverkehr, zu analysieren. Ferner sollen die Folgen auf die CO2 Emissionen aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird untersucht, in wieweit eine mögliche Wettbewerbsverzerrung entgegen der umweltpolitischen Intention abgefedert werden könnte.

Konzeption und Umsetzung eines webbasierten, datenbankgestützten Instruments zur schnellen Beurteilung der Nachaltigkeit bei der Herstellung von Biotreibstoffen (Auftragsforschung SQCB)

Das Projekt "Konzeption und Umsetzung eines webbasierten, datenbankgestützten Instruments zur schnellen Beurteilung der Nachaltigkeit bei der Herstellung von Biotreibstoffen (Auftragsforschung SQCB)" wird/wurde gefördert durch: Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschulteil Blankenburg, Fachbereich 2, Ingenieurwissenschaften II.Im Auftrag des Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SECO) wird ein webbasiertes Tool zur Überprüfung des nachhaltigen Anbaus von Nutzpflanzen zur Biokraftstoffherstellung entwickelt. Die Bearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt). Vor dem Hintergrund einer möglichen Mineralölsteuerbefreiung in der Schweiz sollen die Hersteller ihre Eignung für diese Befreiung in einem ersten Überblick (Quick Check) ermitteln können. Dazu werden in einem Online-Fragebogen die wichtigsten Eckdaten wie z.B. Anbaupflanze, Anbaumenge, Düngemitteleinsatz, Pestizideinsatz und Energieverbrauch der Verarbeitungsprozesse abgefragt. Diese Daten werden über geeignete Umwelt- bzw. Emissionsmodelle mit LCA-Datensätzen (ecoinvent) verknüpft. Die Umweltauswirkungen des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Tankstelle werden in Umweltbelastungspunkten (UBP06) bzw. in CO2-Equivalenten bewertet und Referenzen (fossile Kraftstoffe, Anbau in der Schweiz) gegenübergestellt. Das SQCB wird als Modul für das Web-Content-Management-System Drupal entwickelt (PHP/MySQL).

CH4 Verluste bei der Aufbereitung von Biogas zur Einspeisung ins Erdgasnetz

Das Projekt "CH4 Verluste bei der Aufbereitung von Biogas zur Einspeisung ins Erdgasnetz" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Wädenswil, Fachgruppe Umweltbiotechnologie.Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Senkung der CO2-Emissionen verpflichtet. Im CO2-Gesetz sind entsprechende Reduktionsziele festgehalten, die im Rahmen des Programms EnergieSchweiz mit Energiezielen für Erneuerbare Energien ergänzt wurden. Biomasse leistet aufgrund des vorhandenen Potenzials zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz einen wichtigen Beitrag, sei es im Bereich erneuerbare Wärme, Ökostrom oder Bio-Treibstoff. Namentlich im Mobilitätsbereich zeichnet sich jedoch eine große Ziellücke ab. Die Umsetzung wirksamer Maßnahmen in diesem Bereich ist schwierig, insbesondere wenn es um Verhaltensänderungen geht. Neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Fahrzeugen ist der Einsatz von CO2-neutralen Treibstoffen eine weitere Möglichkeit zur Erreichung der Ziele. Biogas als Treibstoff hat viele Vorteile und kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Biogas besteht aus 55 - 70 Prozent Methan, 27 - 44 Prozent CO2, Spuren von H2 und H2S sowie weiteren Störstoffen. Auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas kann ins Erdgasnetz eingespeist und für dieselben Energieanwendungen wie Erdgas eingesetzt werden. Aufbereitetes Biogas als Treibstoff für Gasfahrzeuge (CNG ) hat insbesondere folgende Vorteile: - praktisch keine klimarelevanten CO2-Emissionen; - markant geringere Schadstoffemissionen, damit massiv kleineres Ozonbildungspotenzial. Nebst den erwähnten Vorteilen im Bereich Lufthygiene und Klima spielen auch jene in Bezug auf Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit und Preisstabilität eine Rolle. Die aktuell hohen Treibstoffpreise sowie die geplante Befreiung der Biotreibstoffe von der Mineralölsteuer machen insbesondere Biogas als Treibstoff besonders interessant. Für die Aufbereitung von Biogas zu Erdgasqualität ist nebst der Reinigung und Trocknung auch die Entfernung von CO2 bzw. eine Aufkonzentrierung von Methan nötig. Die mit der Biogasaufbereitung verbundenen potenziellen Methanemissionen sollen im Rahmen dieses Projekts untersucht werden. Neben der Erstellung eines systematischen Überblicks über die Aufbereitungsverfahren für Biogas nach dem aktuellen Stand der Technik stehen in der Studie aktuellen Emissionsmessungen an mehreren Aufbereitungsanlagen sowie Maßnahmen zur Emissionsverminderung und Vermeidung im Vordergrund.

Die Auswirkungen des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen vom 18. April 1997 unter Berückstichtigung einer Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer

Das Projekt "Die Auswirkungen des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen vom 18. April 1997 unter Berückstichtigung einer Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium der Finanzen, Dienstsitz Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen.Die Studie hat zum Ziel, die ökologischen, verkehrswirtschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer aus dem Jahr 1997 (KraftStÄndG 1997) einerseits wie auch die Effekte einer etwaigen Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer andererseits zu analysieren. Hintergrund der Untersuchung ist der Auftrag des Gesetzgebers an die Bundesregierung, fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswirkungen der Kraftfahrzeugsteuerreform zu überprüfen und in diese Überprüfung auch die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer einzubeziehen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Bilanz der ökologischen Wirkungen der Kfz Steuerreform zwiespältig ausfällt. Einerseits konnte durch den hervorgerufenen Wechsel vom Diesel- zum Ottomotor eine Verringerung der CO2-Emissionen um 2,5 Mill. t erreicht werden. Dieser positiven ökologischen Entwicklung steht allerdings andererseits eine Verschlechterung der Umweltbilanz bei traditionellen Luftschadstoffen gegenüber, denn Dieselfahrzeuge stoßen im Vergleich zu Pkw mit Ottomotoren bis zu zehnmal mehr Stickoxide aus.

Machbarkeitsstudie zur Bioethanolproduktion in Kleinbrennereien

Das Projekt "Machbarkeitsstudie zur Bioethanolproduktion in Kleinbrennereien" wird/wurde gefördert durch: ee energy engineers GmbH / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Labor für Wasser-, Abwasser- und Umwelttechnik.Die neue vollständige Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe hat zu einer Aufbruchsstimmung unter potenziellen Investoren geführt. Die vorliegende Studie untersucht, ob die Machbarkeit der Bioethanolproduktion für landwirtschaftliche Brennereien insbesondere in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund dieser Gesetzgebung und trotz des Konkurrenzdruckes aus Ländern wie Brasilien gegeben ist.

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