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Grundwasserbenutzungen beim BV „Erneuerung von Trink-und Schmutzwasseranlagen“ auf dem Grundstück Niemetzstraße in 12055 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von 42 Einzelbaugruben mit einem Flächenumfang von maximal 270 m². Insgesamt werden innerhalb von 219 Tagen 223.407 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Die Bearbeitung der verschiedenen Medien ( Trinkwasser, Re-genwasser und Mischwasser) ist zeitlich aufeinanderfolgend vorgesehen. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Entwässerung Osnabrück

Der Datensatz umfasst das Entwässerungsgebiet der SWO Netz GmbH für die Stadt Osnabrück.

Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser)

Änderung gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen

Betrieb und Ertüchtigung der Kläranlage des Marktes Eslarn auf dem Grundstück Fl.Nr. 698, Gemarkung Eslarn

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Eslarn in den Loisbach, von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen in den Loisbach sowie von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in den Loisbach und einen Vorflutgraben; Standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG Der Markt Eslarn plant die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage, da verschiedene Anlagenteile veraltet und verbraucht sind bzw. sich in einem sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftigen Zustand befinden. Die Abwasserbehandlungsanlage wurde 1970 errichtet. 2003 wurde die Anlage ertüchtigt und verkleinert. Nunmehr ist eine Ertüchtigung und Verbesserung der Kläranlage geplant. Dazu werden Umbaumaßnahmen im Bereich der bestehenden Kläranlagenteile durchgeführt und neue Anlagenbestandteile ergänzt.

Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser

Änderung der gehobenen Erlaubnis der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn für die Einleitung von Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) und dem Stauraumkanal (SRK) der Ortsgemeinde Sembach, in den Lohnsbach

Regenwasser

Im langjährigen Durchschnitt regnet es in Berlin jährlich rund 645 mm. Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert und nur ein sehr geringer Anteil fließt oberflächlich ab. Detaillierte Informationen zum Wasserhaushalt finden Sie im Umweltatlas Berlin. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Im urbanen Bereich wird das Regenwasser bisher meist gesammelt und über die Kanalisation abgeleitet. Durch den hohen (und zunehmenden) Anteil von versiegelten Flächen in den Innenstadtquartieren kommt es bei Starkregenereignissen infolge der Abflusskonzentration häufig zu einer Überlastung der Entwässerungseinrichtungen und Gewässer. Das Risiko von Überflutungen im städtischen Raum nimmt ohne gegensteuernde Maßnahmen zu. Diese Überflutungen können große Schäden mit sich bringen. Starkregenereignisse werden als Folge des Klimawandels sowohl in ihrer Intensität als auch in ihrer Häufigkeit wahrscheinlich zunehmen. Im innerstädtischen Bereich nimmt die Mischwasserkanalisation bei Regen neben dem häuslichen und gewerblichen Schmutzwasser auch Regenwasser auf und fördert es zum Klärwerk. Bei Starkregen reicht die Kapazität der Kanalisation nicht aus und es kommt zum Überlauf in die Gewässer. Mehr zu den hieraus resultierenden Belastungen und den Maßnahmen des Landes um die Überläufe von Mischwasser in die Gewässer zu minimieren finden Sie hier. In den äußeren Bezirken Berlins überwiegt die getrennte Ableitung von Schmutzwasser (zum Klärwerk) und Regenwasser (zum Gewässer). Die hieraus resultierenden Abflussspitzen im Gewässer bedeuten Stress für die hier lebenden Tiere (wirbellose Organismen, Fische). Bei Starkregen oder langanhaltenden Regenfällen in den oberen Einzugsgebieten kommt es zu Hochwasser. Das abfließende Regenwasser ist mit Schad- und Nährstoffen belastet. Bild: Berliner Wasserbetriebe, Joachim Donath Regenwasserableitung Etwa drei Viertel der kanalisierten Gebiete in Berlin werden über das Trennsystem und ein Viertel über das Mischsystem entwässert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / bgmr Klimawandel und Regenwasser Damit Berlin die Folgen der Verdichtung und des Klimawandels meistert, sollte die Stadt ihre Oberfläche so gestalten, dass das Wasser wie ein Schwamm gespeichert und an Hitzetagen zum Kühlen wieder abgegeben werden kann. Weitere Informationen Bild: Studio Dreiseitl Regenwasserbewirtschaftung Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Weitere Informationen Bild: regenwasseragentur.berlin Berliner Regenwasseragentur Ob verdunsten, versickern, speichern oder nutzen: Wer Regenwasser vor Ort bewirtschaftet, sorgt für ein besseres Stadtklima, gesündere Gewässer, geringere Überflutungsrisiken und mehr Grün. Weitere Informationen Rechtliche Grundlagen Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum Thema "Regenwasser". Weitere Informationen Entsorgung von Regen- und Abwasser Oberflächenabfluss, Versickerung, Gesamtabfluss und Verdunstung aus Niederschlägen

Abwasser

Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen

Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer

Fast sieben Prozent der Fläche Berlins sind Gewässer. Vor 18.000 Jahren hat das Schmelzwasser der letzten Eiszeit hier ein Urstromtal mit Talsandflächen geformt. Heute fließen Spree und Dahme in ihm und bilden flache Seenketten. Auf den Hochflächen von Teltow und Barnim entspringen kleinere Fließgewässer, die in dieses System münden. Dadurch finden sich auf engem Raum unterschiedlichste Gewässertypen. Sie sind Lebensraum unzähliger Tiere und Pflanzen, Trinkwasserreservoir und Erholungsorte in einem. All diese Anforderungen im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft auszutarieren, ist eine Herausforderung – gerade in Zeiten des Klimawandels. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt verfolgt das Ziel, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern, die aquatischen Lebensräume zu vernetzen und ihre Habitat- und Artenvielfalt zu stärken. Die Belastung der Gewässer mit den Nährstoffen Stickstoff und Phosphat ist seit den 1990er-Jahren deutlich zurückgegangen. Eine bessere Abwasserbehandlung, weniger Einträge aus dem Brandenburger Einzugsgebiet, weniger Einleitungen der Industrie und zahllose Renaturierungsmaßnahmen haben besonders bei den Seen dazu geführt, dass Algenblüten selten geworden sind, die Sichttiefe gewachsen ist und sich mehr Wasserpflanzen angesiedelt haben. Der Klimawandel bringt jedoch neue Herausforderungen. Durch zunehmende Trockenheit gehen die Zuflüsse aus den Einzugsgebieten von Spree und Havel zurück. Der Wasserspiegel schwankt durch den Wechsel von Trockenheit und Starkregenereignisse, einige Abschnitte von Bächen trocknen zeitweise ganz aus. Vor allem in der Innenstadt kommt es zu hohen Wassertemperaturen und einer stärkeren Anreicherung mit Nährstoffen. Die Folge ist Sauerstoffmangel. Historisch mit der Stadtanlage gewachsen befindet sich in der Innenstadt eine Mischkanalisation, die Abwasser und Regenwasser zusammen abführt. Bei Starkregen kann deshalb Mischwasser in die Flüsse gelangen. Speicherräume für solche Mischwasserüberläufe zu schaffen und bei allen städtebaulichen Planungen das Regenwasser von der Kanalisation abzukoppeln, sind deshalb die wichtigsten Aufgaben. Die Berliner Regenwasseragentur berät Investierende, Eigentümer und Eigentümerinnen, wie sich Regenwasser direkt auf ihrem Grundstück bewirtschaften lässt. Wasser in die Landschaft! Lag der Anteil röhrichtbestandener Ufer vor rund 70 Jahren noch bei knapp 50 Prozent, waren es 1990 nur noch 21 Prozent. Das war der Tiefpunkt. Bis 2015 ist der Anteil dank des Berliner Röhrichtschutzprogramms wieder auf 30 Prozent gestiegen. Dafür wurden alte Röhrichtbestände mit Palisaden vor dem Wellenschlag des Schiffsverkehrs geschützt und neue angelegt. Dass das Wasser am Ufer deutlich ruhiger ist, kommt nicht nur Schilfrohr, Kalmus & Co zugute. Auch laichende Fische, Wasserinsekten und Wasserpflanzen profitieren. Röhrichte und Schutzbauwerke zu pflegen, ist deshalb ein essenzieller Teil des Programms. Ein regelmäßiges Monitoring per Fernerkundung liefert die Basis für bedarfsgenaue Maßnahmen zu ihrem Schutz. Röhrichtschutzprogramm Wo immer möglich, versucht man heute, harte Uferkanten zurückzubauen und wieder eine Abfolge an Lebensräumen vom offenen Wasser über strukturreiche Flachwasserzonen zu wechselfeuchten Ufern zu schaffen. So können Pflanzen, Fische und die wirbellose Tierwelt die Ufer wieder besiedeln. Zugleich sind die Ufer für Wirbeltiere leichter zugänglich. Und auch der Erosion bietet das Einhalt. Wie es die Wasserrahmenrichtlinie der EU vorsieht, erarbeitet Berlin Gewässerentwicklungskonzepte und Maßnahmenpläne für Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Müggelspree/Müggelsee und Wuhle und setzt diese schrittweise um. Auch bei laufenden Arbeiten an Wasserstraßen werden abgebrochene oder senkrechte Uferbefestigungen durch bepflanzte Schrägufer oder Flachwasserzonen ersetzt. Solche Abschnitte finden sich zum Beispiel an der Havel in Alt-Gatow oder im Hasselwerder Park in Oberschöneweide an der Spree-Oder-Wasserstraße. Europäische Wasserrahmen­richtlinie Halten Sie Abstand zu Röhricht und Schwimmblattpflanzen, wenn Sie sich an heißen Tagen in Berlins Wasserlandschaft erfrischen! So tragen Sie zu ihrem Erhalt bei.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

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