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Auswirkungen des Klimawandels

Dem Deutschen Wetterdienstes (DWD) zufolge war das Jahr 2020 mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,4 °C, die nur knapp unter der des bislang wärmsten Jahres 2018 (10,5 °C) lag, das bisher zweitwärmste Jahr in Deutschland seit dem Beginn der regelmäßigen Aufzeichnungen im Jahr 1881. Mit Ausnahme des Monats Mai lagen die Temperaturen aller Monate deutlich über dem Durchschnitt. Die ersten Sommertage (Tage mit einer Maximaltemperatur ≥ 25 °C) waren am 17. April in Mittel- und Süddeutschland zu verzeichnen. Insgesamt wurden 9 der 10 wärmsten Jahre im 21. Jahrhundert aufgezeichnet. Die davon 4 wärmsten Jahre lagen allein in der zurückliegenden Dekade 2011 bis 2020 und trugen dazu bei, dass diese in Deutschland die wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist. Das verdeutlicht den rasanten Temperaturanstieg, der sich insbesondere innerhalb der letzten Jahrzehnte vollzogen hat. Der Mensch hat daran einen wesentlichen Anteil. Neben natürlich ablaufenden Prozessen ist es die Verbrennung fossiler Energieträger, die dazu führt, dass große Mengen an Kohlenstoffdioxid direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden. Ebenso wirken sich massive Landnutzungsänderungen wie die Abholzung von Wäldern, die Trockenlegung von Mooren und umfangreiche Flächenversiegelung regional aber auch global auf das Klima aus. Klimaprojektionen dienen dazu, die weitere Entwicklung des Klimas in der Zukunft abzuschätzen. Dabei wird die wahrscheinliche Einflussnahme durch den Menschen berücksichtigt. Gemäß der Stärke des angenommenen Einflusses werden Szenerien oder „Konzentrationspfade“ (engl. Representative Concentration Pathways – RCPs) entwickelt. Beim Szenario RCP 8.5 wird davon ausgegangen, dass die Einflussnahme durch den Menschen auch weiterhin „so wie bisher“ erfolgt. Die Zahlenangabe besagt dabei, dass auf der Erde im Jahr 2100 in Folge eines positiven Strahlungsantriebs 8,5 W/m 2 „zusätzliche Energie“, verglichen mit dem vorindustriellen Niveau, zur Verfügung stehen wird, wodurch eine Erwärmung der bodennahen Luftschicht erfolgt. Dies zieht eine Reihe sich gegenseitig ungünstig beeinflussender globaler Wirkungen nach sich. Ein wesentlicher Punkt ist, dass ein Großteil dieser zusätzlichen Energie in den Ozeanen gespeichert wird. Neben der thermischen Ausdehnung in Folge der Erwärmung trägt das Abschmelzen der polaren Eiskappen, bzw. Eisschilde zu einem Anstieg des Meeresspiegels bei. An der Nordseeküste ist seit Beginn regelmäßiger Pegelaufzeichnungen ein Anstieg des mittleren Meeresspiegels um 2 bis 4 mm pro Jahr zu beobachten. Wissenschaftler gehen davon aus, dass sich dieser Trend in der Zukunft fortsetzen wird. Die globale Erwärmung bewirkt außerdem, dass Permafrostböden auftauen. Dabei wird das klimawirksame Gas Methan freigesetzt, welches wiederum die Erderwärmung vorantreibt. Einer aktuellen Veröffentlichung des Copernicus Climate Change Service zufolge war das Jahr 2020 global das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das sechste in einer Folge außergewöhnlich warmer Jahre beginnend mit 2015. Das macht die Dekade 2011 bis 2020 zur wärmsten Dekade, die bislang beobachtet wurde. Im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1850 bis 1900) hat sich die Lufttemperatur um etwa 1,25 °C erhöht. Die größten Temperaturabweichungen vom Mittelwert der Referenzperiode 1981 bis 2010 erreichten über 6 °C über der Arktis und Nordsibirien. Unter der Annahme des RCP8.5-Szenarios wird die global gemittelte Oberflächentemperatur bis zum Jahr 2100 um 2,6 bis 4,8 °C ansteigen. Die höchsten Erwärmungsraten werden über den Kontinenten und an den Polkappen auftreten. Damit verbunden wird der Meeresspiegel global um 45 bis 82 cm ansteigen. In Deutschland ist das Jahresmittel der Lufttemperatur seit 1881 um durchschnittlich 1,6 °C angestiegen. Der Temperaturanstieg ist jedoch regional unterschiedlich stark ausgeprägt. Für die nahe Zukunft (2021 bis 2050) ist unter den Bedingungen des RCP8.5-Szenarios ein weiterer Temperaturanstieg von 0,8 bis 2,3 °C zu erwarten, für den Zeithorizont 2071 bis 2100 liegen die Ergebnisse bei 2,7 bis 5,2 °C. Am stärksten werden die süddeutschen Regionen von diesen Temperaturerhöhungen betroffen sein. Mit der allgemeinen Temperaturzunahme werden die mit Wärme verbundenen Extreme zunehmen und die mit Kälte verbundenen Extreme abnehmen. Im Berliner Raum ist die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 um ca. 1,3 °C angestiegen. Im Jahr 2020 war Berlin mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 11,4 °C das mit Abstand wärmste Bundesland. Für die nahe Zukunft (2013 bis 2060) wird – verglichen mit dem Referenzzeitraum 1971 bis 2000 – für das RCP8.5-Szenarion eine Zunahme der durchschnittlichen Tageshöchsttemperatur von 1,2 bis 1,9 °C erwartet. Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts wird sich die Temperaturzunahme fortsetzen, sodass die Tageshöchsttemperaturen dann 2,9 bis 3,7 °C mehr als im Referenzzeitraum betragen können. In den Wintermonaten werden trotz der generellen Temperaturerhöhung aufgrund interannueller Schwankungen auch gegen Ende des Jahrhunderts Kälteereignisse auftreten. Diese werden jedoch zunehmend seltener vorkommen. Abbildungen: Änderung der Variable “Tageshöchsttemperatur” für Berlin (Gitterzelle Dahlem) – Zeitreihen der CORDEX-Modellergebnisse (Abb. 1), Verteilung der absoluten Temperaturänderungen (Abb. 2) und die über alle betrachtete Gitterzellen aggregierte Änderung der Mehrheit der Modelle; (Tabelle). Quellen: AFOK-Hauptbericht Die Niederschlagsentwicklung abzuschätzen ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Der globale Niederschlag hat eine sehr große räumliche und zeitliche Variabilität. Über Europa haben die Niederschläge im letzten Jahrhundert um 6 bis 8 % zugenommen, wobei die Zunahme mehrheitlich (10 bis 40 %) über Nordeuropa erfolgte und im Mittelmeerraum und Südeuropa ein Rückgang um bis zu 20 % zu verzeichnen war. Im RCP8.5-Szenario wird sich diese deutliche Zweiteilung der Niederschlagsentwicklung über Europa bis zum Endes des 21. Jahrhunderts verstärken. In den Sommermonaten werden die Niederschläge jedoch über ganz Europa abnehmen. In Deutschland fielen in der Referenzperiode 1961 bis 1990 durchschnittlich 789 mm (das entspricht 789 Litern pro Quadratmeter) Niederschlag pro Jahr. Bezogen auf diesen Zeitraum hat sich die jährliche Niederschlagshöhe innerhalb der vergangenen 135 Jahre um etwa 11 % erhöht. Die größten Jahresniederschlagshöhen werden in den Alpen mit durchschnittlich 1.935 mm erreicht. In 2020 fielen die Niederschläge jedoch in der gesamten Bundesrepublik das dritte Jahr in Folge zu gering aus. Berlin gehört mit schwankenden Jahresniederschlagshöhen zwischen 510 und 580 Litern pro Quadratmeter (l/m 2 ) bundesweit zu den Regionen mit den geringsten Niederschlägen. Etwa 2/3 der Tage im Jahr sind niederschlagsfrei. Die längsten Trockenphasen dauerten im Zeitraum 1971 bis 2000 zwischen 22 und 26 Tagen an. Im Jahr 2020 war Berlin mit rund 492 l/m 2 die trockenste Region Deutschlands. Für die Zukunft wird basierend auf dem RCP8.5-Szenario im Frühling und Winter eine Zunahme der Niederschlagssummen angenommen, die sich zum Ende des Jahrhunderts verstärkt. Ebenso werden die Niederschläge im Herbst in ferner Zukunft (2071 bis 2100) zunehmen. Für die Sommermonate können keine eindeutigen Aussagen getroffen werden. Insbesondere die Darstellung von Starkregenereignissen wird durch die räumliche Variabilität von Niederschlagsereignissen und das relativ seltene Auftreten starker Niederschläge erschwert. Für die Wintermonate wird im Zuge des allgemeinen Erwärmungstrends davon ausgegangen, dass die Niederschläge, die in Form von Schnee auftreten, in naher Zukunft (2031 bis 2060) um ca. 30 bis 40 % und bis zum Ende des 21. Jahrhunderts um etwa 60 bis 70 % zurückgehen werden. Abbildungen: Relative Änderung der jährlichen gemittelten Niederschlagssummen für Berlin (Gitterzelle Dahlem) – Zeitreihen der CORDEX-Modellergebnisse (Abb. 3), Verteilung der relativen Häufigkeitsänderungen (Abb. 4) und die über alle betrachtete Gitterzellen aggregierte Änderung der Mehrheit der Modelle (Tabelle). Quellen: AFOK-Hauptbericht Deutsche Koordinierungs­stelle des Welt­klimarates “Inter­govern­mental Panel on Climate Change (IPPC)” The Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Copernicus Klima­projek­tionen für Deutschland auf der Website des Deutschen Wetterdienstes Klima­forschung am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Klima­geographie an der Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Ökologie, Fachgebiet Klima­tologie an der Technischen Universität Berlin Institut für Meteorologie, Fachbereich Geo­wissen­schaften an der Freien Universität Berlin

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025

Afrikanische Schweinepest Afrikanische Schweinepest kurz vorgestellt Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest Können Menschen sich mit der Afrikanischen Schweinepest anstecken? Gibt es einen Impfstoff? Wie bereitet sich Sachsen-Anhalt auf die Afrikanische Schweinepest vor? Was ist bei einem an ASP erkrankten Tier zu erkennen? Welche Vorsorgemaßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern treffen? Wie können Landwirtinnen und Landwirte ihren Bestand schützen? Welche Maßnahmen können Jägerinnen und Jäger vorbeugend ergreifen? Was passiert, wenn die Afrikanische Schweinepest festgestellt wird? Gibt es eine Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs zum Beispiel bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI

Bildung des körpereigenen Vitamin D

Bildung des körpereigenen Vitamin D Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Anregung der Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden. Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Der Vitamin-D-Stoffwechsel Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Dabei wird Provitamin D3, eine Substanz, die in unseren Hautzellen vorhanden ist, durch das Einwirken von UV -B- Strahlung in Prävitamin D3 umgewandelt. Über weitere Stoffwechselprozesse wird letztendlich Vitamin D gebildet. Der von wissenschaftlichen Fachgesellschaften für die Knochengesundheit als wünschenswert angesehene Vitamin-D-Spiegel im Blutserum liegt bei 20 Nanogramm pro Milliliter (50 Nanomol pro Liter) und höher. Von einem Vitamin-D-Mangel gehen diese Fachgesellschaften erst bei einem Vitamin-D-Blutserumspiegel unter 12 Nanogramm pro Milliliter (30 Nanomol pro Liter) aus. Nur UV -B-Strahlung ermöglicht die Vitamin-D-Bildung Für die körpereigene Vitamin-D-Bildung ist die UV -B-Strahlungsintensität ausschlaggebend: bei zu niedrigen UV -B-Strahlungsintensitäten kommt die körpereigene Vitamin-D-Bildung zum Erliegen. Dies ist in Deutschland im Winter der Fall. Bei hohen UV -B-Strahlungsintensitäten – im Frühjahr, Sommer und Herbst - wird dagegen in kurzer Zeit eine ausreichende Menge an Vitamin D gebildet. Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig Es genügt nach derzeitigen Erkenntnissen, Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV - Dosis , 0,5 MED (siehe auch "Akute Schädigungen der Haut"), auszusetzen, also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. Beispielsweise bedeutet dies für Menschen mit Hauttyp II bei einem UV-Index von 7 rein rechnerisch eine Bestrahlungszeit von nur ca. 12 Minuten. Längere Bestrahlungen führen laut wissenschaftlichen Studien nicht zu einem Mehr an Vitamin D, sondern erhöhen nur das Risiko für UV -bedingte Gesundheitsschäden. Im Winter sinkt der Vitamin-D-Spiegel im Blutserum Im Winter (Oktober – März in Deutschland) kann es aufgrund der niedrigen UV -B-Strahlungsintensität selbst bei ausgewogener Ernährung zu einem Absinken des Vitamin-D-Spiegels im Blutserum kommen. Die im Sommer angelegten Vitamin-Speicher tragen im Winter zur Vitamin D-Versorgung bei. Ab dem Frühjahr können die Vitamin-D-Speicher, die über die Wintermonate reduziert wurden, wieder aufgefüllt werden. Vitamin-D-Mangel und Risikogruppen Gruppen mit einem besonders hohen Risiko für einen Vitamin-D-Mangel sind Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen zum Beispiel der Leber, der Niere und des Magen-Darm-Traktes. Aber auch Personen mit fehlender oder unzureichender Sonnenexposition, wie ältere immobile Menschen, in Deutschland lebende Menschen mit dunklem Hauttyp sowie traditionell verschleierte Menschen bilden Risikogruppen. Eine besondere Risikogruppe sind Säuglinge. Sie dürfen aufgrund der sehr empfindlichen Haut und der noch unzureichenden Hitzeregulation in keinem Fall direkt der Sonne ausgesetzt werden. Deshalb wird für Säuglinge in Deutschland die Gabe von Vitamin-D-Tabletten zur Rachitis-Prophylaxe bis zum zweiten erlebten Frühsommer, das heißt je nach Geburtszeitpunkt für 12 bis 18 Monate, empfohlen. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden Die Feststellung, ob ein gesundheitlich relevanter Vitamin-D-Mangel vorliegt, kann nur ein Arzt treffen. Bei einem diagnostizierten Vitamin-D-Mangel sollte eine Behandlung mit geeigneten Vitamin-D-Präparaten ärztlich kontrolliert erfolgen. Von einer Behandlung eines Vitamin-D-Mangels durch zusätzliche, nicht ärztlich kontrollierte UV -Bestrahlungen (Sonne oder Solarium) ist dringend abzuraten. Solariennutzung trägt kaum zur Bildung von Vitamin D bei Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -B-Bereich ist in Solarien die Bestrahlungsstärke in etwa gleich bis geringer als die der hochsommerlichen Mittagssonne im Mittelmeerraum. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Wissenschaftliche Ergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass UV -A sogar den Abbau von Vitamin D fördert. Dazu kommt, dass eine erstmalige Solariennutzung in jungen Jahren (unter 35 Jahren) das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, annähernd verdoppelt. Grund genug, sich für die Vitamin-D-Bildung nicht noch extra den gesundheitsschädigenden Wirkungen künstlicher UV - Strahlung in Solarien auszusetzen. Stand: 25.06.2024

Klimatische Einordnung des meteorologischen Winters 2022/2023 Einordnung der Temperatur, des Niederschlags und des Sonnenscheins Dezember Januar Februar Winter

Der Winter 2022/2023 war in Sachsen-Anhalt zu warm und übererfüllte das Niederschlagssoll. Die Sonnenscheindauer erreichte nur im Regenschatten des Harzes das langjährige Mittel. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die einzelnen Monate gegeben. Am Ende wird der gesamte Winter 2022/2023 zusammenfassend bewertet. Die angegebenen Monatsmittelwerte beziehen sich dabei auf das Flächenmittel des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle: Deutscher Wetterdienst). Mit einer Monatsmitteltemperatur von 1,7 °C endete der Dezember um 0,5 K milder als das Mittel der 30-jährigen Periode von 1961 bis 1990. Im Vergleich zur 30-jährigen Periode von 1991 bis 2020 war der Dezember 2022 um 0,4 K kühler. Der Monat war von großen Temperaturkontrasten geprägt. Das erste Monatsdrittel war bzgl. der Temperaturentwicklung unauffällig und dem Klimamittelwert von 9161 bis 1990 entsprechend. Nach dem 10. Dezember floss aus Nordosten polare Kaltluft ein und es bildete sich eine dünne Schneedecke in weiten Landesteilen. Über Schnee kühlte es nachts auf deutlich unter -10 °C ab, so zum Beispiel in der Nacht zum 13. Dezember, als in Stiege -17,5 °C gemessen werden konnten. Auch tagsüber blieben die Temperaturen meist unter dem Gefrierpunkt. Mit der Umstellung der Großwetterlage zum 20. Dezember gelangten sehr warme Luftmassen aus dem Mittelmeerraum nach Sachsen-Anhalt. Die Temperaturen stiegen tagsüber wiederholt auf über 10 °C und die Nächte blieben frostfrei. Der Höhepunkt der Wärme wurde zum Jahreswechsel erreicht, wie auch schon im Dezember 2021. So blieben die Temperaturen in der Nacht zu Silvester meist oberhalb der 10 Grad-Marke. An Silvester selbst wurde an fast allen Wetterstationen in Sachsen-Anhalt die höchste jemals gemessene Dezembertemperatur registriert. Spitzenreiter waren dabei Bad Lauchstädt und Jeßnitz mit 18,3 °C. In Abbildung 1 ist der Temperaturverlauf des Dezembers beispielhaft für Genthin gezeigt, da Genthin die größte Differenz zwischen Minimum- und Maximumtemperatur im Dezember in Sachsen-Anhalt aufwies. Der Dezember 2022 brachte insgesamt 57,1 mm Niederschlag. Dies entspricht 122,4 % des Solls gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 und 124,0 % des Solls gegenüber der Klimaperiode 1991 bis 2020. Dabei war es besonders im zentralen Sachsen-Anhalt sehr feucht, viele Stationen erreichten mehr als 150 % des Niederschlagssolls von 1961 bis 1990. Hingegen war es im äußersten Südwesten des Landes zu trocken. So fielen in Freyburg mit 31,3 mm Niederschlag nur 82,4 % des langjährigen Klimamittels von 1961 bis 1990. Lediglich 33,6 Sonnenstunden erreichte der Dezember 2022 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht 94,5 % der üblichen Sonnenscheindauer der Klimaperiode von 1961 bis 1990 bzw. 77,4 % der Klimaperiode von 1991 bis 2020. In Seehausen konnten sogar nur 19,0 Sonnenstunden gemessen werden, während es in Naumburg mit 49,8 Stunden deutlich mehr Sonnenschein gab. Mit einer Monatsmitteltemperatur von 4,2 °C war der Januar 2023 in Sachsen-Anhalt um 4,5 K milder als im 30-jährigen Mittel von 1961 bis 1990. Auch gegenüber dem Klimamittel von 1991 bis 2020 war der Januar um 3,1 K zu mild. Der Januar war somit milder als ein durchschnittlicher Märzmonat des Klimamittels von 1961 bis 1990 und damit der fünftmildeste Januar seit 1881 in Sachsen-Anhalt. Verursacht wurde diese Abweichung hauptsächlich durch die Fortsetzung des sehr milden Wetters aus dem Dezember 2022, das noch bis zur Monatsmitte anhielt. Dabei wurden vielfach Tageshöchsttemperaturen von über 10 °C, speziell zum Monatsbeginn von über 15 °C, registriert. Das führte erneut an sehr vielen Stationen im Land zu neuen Januarrekorden bzgl. der höchsten gemessenen Temperatur. Spitzenreiter war am 2. Januar Bad Lauchstädt mit 17,0 °C. Auch die Nächte waren zum Monatsbeginn ungewöhnlich mild, insbesondere die Neujahrsnacht. In dieser Nacht wurden an nahezu allen Wetterstationen im Land neue Rekorde für die mildeste Tiefsttemperatur aufgestellt. In dieser Nacht war Osterfeld mit 12,7 °C der wärmste Ort in Sachsen-Anhalt. Zur Monatsmitte betrug die Temperaturabweichung noch etwa 9 K. Nur eine relativ kühle zweite Monatshälfte sorgte dafür, dass es keinen neuen Monatsrekord für den Januar gab. Im Januar fielen in Sachsen-Anhalt im Mittel 48,1 mm Niederschlag. Diese Menge entspricht 124,3 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 bzw. 106,7 % im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Besonders die nördlichen und östlichen Landesteile waren besonders feucht, während der Südwesten Sachsen-Anhalt teils deutlich zu trocken blieb. So war Halberstadt der trockenste Ort mit 19,6 mm, dies entspricht 54,3 % des 30-jährigen Mittels von 1961 bis 1990, Schierke war mit 249,6 mm Monatsniederschlag (191,7 % des langjährigen Mittels von 1961 bis 1990) der nasseste Ort in Sachsen-Anhalt. Wie schon im Vorjahr brachte auch der Januar 2023 in Sachsen-Anhalt mit 32,3 Sonnenstunden weniger Sonnenschein als üblich. Dies entspricht gegenüber der Periode von 1961 bis 1990 71,6 % und im Vergleich zu 1991 bis 2020 57,0 %. Deutlich zu mild endete auch der Februar 2023 in Sachsen-Anhalt mit einer Monatsmitteltemperatur von 3,5 °C, was im Vergleich zur Klimaperiode von 1961 bis 1990 einer Abweichung von 3,1 K und zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 von 1,7 K entspricht. Ausschlaggebend war vor allem die Monatsmitte, die mit frühlingshaften Temperaturen aufwartete. So konnte am 17. Februar in Wernigerode eine Tageshöchsttemperatur von 15,3 °C gemessen werden. Der Februar brachte im Flächenmittel Sachsen-Anhalts 36,0 mm Niederschlag. Damit war der Februar zu feucht und erreichte gegenüber mit dem Mittel von 1961 bis 1990 108,3 % des Niederschlagssolls. Im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 wurden 105,4 % erreicht. Dabei gab es erneut größere Unterschiede in Sachsen-Anhalt. Vor allem im Norden und Süden des Landes fiel deutlich mehr Niederschlag als üblich, wie zum Beispiel in Braunsroda mit 65,5 mm, was 184,0 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 entspricht. Hingegen war es in der Landesmitte sehr trocken, speziell im Regenschatten des Harzes, wie zum Beispiel in Bernburg mit 17,5 mm (73,2 % des Solls zu 1961 bis 1990) oder in Stiege im Harz mit 27,4 mm (46,9 % des Solls zu 1961 bis 1990). Im Februar konnten 76,9 Sonnenstunden registriert werden. Damit war der Februar im Vergleich zum Klimamittel von 1961 bis 1990 mit 113,6 % zu sonnig, das 30-jährige Mittel von 1991 bis 2020 wurde hingegen mit 100,8 % fast genau erreicht. Durch häufigen Hochdruckeinfluss gab es etliche Tage mit Nebel in den Niederungen. Daher befinden sich die sonnigsten Regionen im Februar in der Harzregion. So war Wernigerode mit 97,1 Sonnenstunden, das entspricht 121,3 % des Solls von 1961 bis 1990, die sonnigste Station des Landes. Der Winter vom 1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 hatte in Sachsen-Anhalt eine Mitteltemperatur von 3,1 °C und lag damit um 2,7 K über dem Klimamittel von 1961 bis 1990 und um 1,5 K über dem 30-jährigen Mittel 1991 bis 2020. Die winterlichste Phase des Winters konnte man in Sachsen-Anhalt im Dezember vor Weihnachten erleben, danach zeigte sich der Winter im Flachland wenn überhaupt nur noch sehr kurzzeitig. Auch im Mittelgebirgsraum war zeitweise nur noch auf dem Brocken eine Schneedecke vorhanden. Im Winter fielen insgesamt 141,2 mm Niederschlag, was gegenüber der Referenzperiode von 1961 bis 1990 118,5 % des Solls entspricht. Auch gegenüber dem Klimamittel von 1991 bis 2020 war der Winter mit 111,9 % zu feucht. Damit konnte das Niederschlagsdefizit aus dem Jahre 2022 etwas abgebaut werden. In den Wintermonaten wurden 142,8 Sonnenstunden gemessen, womit die Sonne sich nur unterdurchschnittlich häufig zeigte. Gegenüber dem Klimamittel von 1961 bis 1990 konnten 98,2 % erreicht werden, im Vergleich zu 1991 bis 2020 lediglich 82,6 %. Nur im Regenschatten des Harzes konnte das Sonnenscheinmittel erreicht werden, wie zum Beispiel in Quedlinburg mit 185,9 Sonnenstunden, was gegenüber 1961 bis 1990 105,0 % entspricht.

Geschlüpft am Dümmer – geschossen in Frankreich

Dümmer/Landkreis Diepholz - Christopher Marlow beringt Wiesenvögel im Rahmen des Projekts GrassBirdHabitats der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Einer davon, ein Kiebitzküken am Dümmer, hatte im Frühjahr 2023 die kritischen ersten Lebenstage gemeistert, war bei der Beringung am 22. Mai 2023 in guter körperlicher Verfassung und etwa 26 Tage alt. Der Vogel wurde im Ochsenmoor flügge und zog im Sommer, wahrscheinlich mit einigen Artgenossen, in Richtung Winterquartier. Doch schon am 23. September wurde der Kiebitz mit der Ringnummer 64 20 421 in Nordfrankreich legal geschossen. Denn in Frankreich ist die Jagd auf Kiebitze und viele andere Arten, die in weiten Teilen Europas geschützt werden, nach wie vor erlaubt. „Das verdeutlicht, wie wichtig ein umfassender Schutz von Vogelarten über deren Brutgebiete hinaus tatsächlich ist“, erklärt Dr. Markus Nipkow, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im NLWKN. Christopher Marlow beringt Wiesenvögel im Rahmen des Projekts GrassBirdHabitats der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Einer davon, ein Kiebitzküken am Dümmer, hatte im Frühjahr 2023 die kritischen ersten Lebenstage gemeistert, war bei der Beringung am 22. Mai 2023 in guter körperlicher Verfassung und etwa 26 Tage alt. Der Vogel wurde im Ochsenmoor flügge und zog im Sommer, wahrscheinlich mit einigen Artgenossen, in Richtung Winterquartier. Doch schon am 23. September wurde der Kiebitz mit der Ringnummer 64 20 421 in Nordfrankreich legal geschossen. Denn in Frankreich ist die Jagd auf Kiebitze und viele andere Arten, die in weiten Teilen Europas geschützt werden, nach wie vor erlaubt. „Das verdeutlicht, wie wichtig ein umfassender Schutz von Vogelarten über deren Brutgebiete hinaus tatsächlich ist“, erklärt Dr. Markus Nipkow, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im NLWKN. Die Koordinaten des gefundenen Kiebitzes bezeichnen ein kleines Dorf etwa 150 Kilometer nördlich von Paris. Die Umgebung ist von Landwirtschaft geprägt, aber das Flüsschen vor Ort ist umgeben von Auenstrukturen mit vielen offenen Wasserflächen - offenbar ein gutes Rastgebiet für durchziehende Kiebitze. Für den Kiebitz endete hier seine Reise und sein Leben. Dass das kein Einzelfall ist, berichtet Olaf Geiter, Leiter der Beringungszentrale in der Vogelwarte Helgoland. Bei ihm seien in den letzten zehn Jahren einige Meldungen aus Frankreich eingegangen. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter, geschossener Kiebitze, die individuell beringt sind, dürfte aber deutlich höher liegen . In fünf EU-Ländern dürfen Kiebitze noch legal bejagt werden. Der Naturschutzverband „Komitee gegen den Vogelmord e.V.“ recherchiert seit Jahren Abschusszahlen an Zugvögeln. Artgenaue Zahlen liegen aus Frankreich, Malta und Spanien vor. Demnach wurden in der Jagdsaison 2013/2014 in den drei genannten Staaten 107.802 Kiebitze geschossen. Allein in Frankreich wurden 96.361 Vögel getötet. Aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. Niedersachsen ist das wichtigste Wiesenvogelland Deutschlands. Die hiesigen Brutbestände machen einen hohen Anteil der gesamtdeutschen Population aus. „Daraus resultiert eine besondere Verantwortung für deren Schutz, nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und in den Überwinterungsgebieten“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Während wir zeigen, dass mit Projekten wie dem „GrassBirdHabitats“ durch gezielte Maßnahmen bedrohte Wiesenvogelarten geschützt und gestärkt werden können, werden die Tiere etwa in Frankreich weiterhin großflächig bejagt. Die Jagd auf Zugvögel gefährdet damit die aufwendigen und kostenintensiven Schutzbemühungen des NLWKN. Die Jagd auf gefährdete Zugvögel im Mittelmeerraum gehört abgeschafft.“ Der ehemals in nahezu allen offenen Landschaften Deutschlands häufige Kiebitz gilt mit seinen kaum noch 50.000 Brutpaaren in Deutschland inzwischen laut Roter Liste als „stark gefährdet“. Trotzdem werden in der EU jährlich ungefähr genauso viele Kiebitze geschossen und damit die hiesigen Schutzbemühungen ebenso wie die in anderen Ländern untergraben. Hilger Lemke, Mitarbeiter im LIFE Projekt GrassBirdHabitats und Gebietsbetreuer an der Naturschutzstation Unterelbe im gleichnamigen Vogelschutzgebiet, weiß um die Bedeutung solcher Verluste: „Die hohe Anzahl der Abschüsse macht einem Sorgen und erschwert die Erholung der Brutpaarzahlen. Das Wichtigste bleibt aber die Sicherstellung einer nachhaltigen Fortpflanzung der Population und damit die Wiederherstellung der Bruthabitate innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete.“ Die französische Jagdstrecke ist in den letzten 20 Jahren der französischen Verwaltung zwar um mehr als 75 Prozent zurückgegangen, doch fragen sich Naturschützer in Deutschland, wann die Jagd auf Zugvögel in Frankreich endgültig und vollständig verboten wird. Die Gruppe der Wiesenvögel zählt in Niedersachsen zu den am stärksten gefährdeten unter allen Vögeln. In der Roten Liste Deutschlands gelten Brachvogel, Uferschnepfe, Kampfläufer, Alpenstrandläufer und Bekassine bereits als „vom Aussterben bedroht“. Landesweit wurden 2020 gerade noch 20.000 Kiebitzpaare festgestellt. Damit hat die Art seit den 1980er Jahren mehr als 80 Prozent ihres Brutbestands verloren. Deutschlandweit ist die Zahl brütender Kiebitze seitdem sogar um 93 Prozent zurückgegangen. Hauptursache ist und bleibt der Verlust ihrer Lebensräume durch eine immer intensivere landwirtschaftliche Nutzung, vor allem durch die Entwässerung, aber auch die Überbauung von Nahrungsflächen und Brutgebieten. Hinzu kommt die Prädation, also der Verlust von Gelegen, Küken und Altvögeln durch Beutegreifer, und eben die Bejagung in den Rast- und Überwinterungsgebieten. Alle diese Ursachen tragen in signifikantem Ausmaß zum Rückgang der Art bei. Nicht zuletzt, um auf diese entscheidenden Gefahren hinzuweisen, wurde der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gewählt. Das LIFE IP-Projekt „GrassBirdHabitats“ läuft über zehn Jahre und hat ein Fördervolumen von 27 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen ist mit einem zweistelligen Millionenbetrag an der Förderung beteiligt. Neben der Finanzierung von konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des Projektes über 40 Arbeitsplätze finanziert. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgten.

EU fördert deutschen Ausbauabschnitt der Bahnstrecke Angermünde-Stettin (Szczecin)

Mit dem Ausbau der Bahnstrecke zwischen Angermünde und Stettin (Szczecin) soll der grenzübergreifende Schienenverkehr zwischen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und Polen weiter verbessert und ein Engpass im transeuropäischen Schienennetz beseitigt werden. Die Länder Brandenburg und Berlin beteiligen sich bereits mit jeweils 50 Millionen Euro an dem Ausbauvorhaben Angermünde – Grenze D/PL aus dem Bundesverkehrswegeplan. Jetzt schießt die Europäische Union Infrastrukturfördermittel in Höhe von 92 Millionen Euro zu. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin: „Die Zusage der EU-Mittel für den Ausbau der Schienenverbindung zwischen Berlin und Stettin verdeutlicht die große Bedeutung dieses Vorhabens im transeuropäischen Verkehrsnetz. Berlin liegt dieses Projekt am Herzen, weil es die beiden Metropolen verbindet, die nur 120 km Luftlinie auseinanderliegen, und unsere Region besser an die Uckermark und die polnische Ostsee anbindet. Für die Metropolregion Stettin bietet eine schnelle Verbindung nach Berlin auch attraktivere Umstiegsoptionen, wie etwa in Richtung München, Köln, Frankfurt oder Prag. So kann diese elektrifizierte Strecke ein klimafreundliches Mobilitätsangebot für unsere gemeinsame Deutsch-Polnische Grenzregion werden.“ Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg : „Dass sich die EU finanziell am Ausbau der Strecke beteiligen will, ist eine sehr gute Nachricht für Brandenburg, für Polen und für Europa. Mit einer schnelleren, attraktiveren Verbindung zwischen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Metropolregion Stettin schaffen wir nicht nur neue Potenziale für die Uckermark, sondern stärken die engen wirtschaftlichen Beziehungen mit unseren polnischen Nachbarn. Das kommt insbesondere den 1,5 Millionen Menschen zugute, die in der Grenzregion leben und arbeiten. Darüber hinaus verbindet die Strecke vier große europäische Verkehrsachsen zwischen Skandinavien und dem Baltikum sowie Südosteuropa und dem Mittelmeerraum. Der gemeinsame Einsatz von Brandenburg und Berlin für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Angermünde-Stettin hat sich bezahlt gemacht. Zusammen mit dem Bund und nun auch der EU investieren wir in die Zukunft der Schiene und damit auch in den Klimaschutz.“ Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Für Bahnkunden in der Region Berlin-Brandenburg ist die Zusage aus Brüssel eine tolle Botschaft. Pendlerinnen und Pendler aus und in Richtung Polen werden von der ausgebauten Strecke genauso profitieren wie Fahrgäste aus Berlin, die Stettin oder die Ausflugsgebiete in der Uckermark künftig klimafreundlich, schnell und bequem mit dem Zug erreichen.“ Die Ausbaustrecke Angermünde – Grenze D/PL ist ein Teil der so genannten Stettiner Bahn, ein Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan, sowie Teil des Europäischen Kernnetzkorridors Nordsee-Ostsee. Für eine Fahrzeit von 90 Minuten zwischen Berlin und Stettin wird die Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze zweigleisig ausgebaut, elektrifiziert, mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS sowie 740 Meter langen Überholgleisen ausgestattet. Ab 2026 sind die Nahverkehrszüge aus Berlin an die polnische Ostsee 20 Minuten schneller als heute. Derzeit kann die rund 50 km lange Strecke mit höchstens 120 km/h befahren werden, künftig mit 160 km/h. Damit eine vollständige Zweigleisigkeit auf der gesamten Länge realisierbar wird und so mehr Züge eingesetzt werden können, haben die Länder Berlin und Brandenburg 2019 eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 100 Millionen Euro geschlossen. Auf gemeinsame Initiative des Bundes, der Deutschen Bahn sowie der Länder Brandenburg und Berlin konnten im zweiten Anlauf nun Fördermittel aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von 92 Millionen Euro eingeworben werden. Mit der Elektrifizierung des Streckenabschnitts zwischen Passow und Stettin können zukünftig die heute genutzten Dieseltriebwagen ersetzt werden und erstmals elektrische Züge durchgehend von Berlin nach Stettin zum Einsatz kommen. Damit setzen die Länder Berlin und Brandenburg ihren Kurs fort, mittelfristig sämtliche Dieselfahrzeuge durch moderne und umweltfreundlichere Züge zu ersetzen. Der Ausbau der Stettiner Bahn wird in zwei Abschnitten umgesetzt: Die Baumaßnahmen auf dem ersten, rund 19 km langen Abschnitt Angermünde-Passow laufen bereits seit 2021. Für den zweiten, rund 30 km langen Abschnitt zwischen Passow und der deutsch-polnischen Grenze wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Lautstarke Hüpfer

Zum Gebärdenvideo Die meisten Heuschrecken und Grillen Mitteleuropas besiedeln vor allem offene, weitgehend gehölzfreie Lebensräume. Viele Arten unterscheiden sich nicht nur in ihrer Gestalt, sondern auch in ihren Lautäußerungen. Im Natur-Park Südgelände wurden bisher 16 verschiedene Heuschrecken- und Grillenarten nachgewiesen. Bemerkenswert ist das Vorkommen typischer Arten der Sandtrockenrasen, wie zum Beispiel des Heidegrashüpfers . Das Grüne Heupferd (siehe oben) und die Punktierte Zartschrecke (siehe rechts) sind auch im Stadtgebiet weit verbreitete Arten. Sie leben als erwachsene Tiere in Gehölzbeständen. Bemerkenswert ist das Vorkommen der Gottesanbeterin, einer unter anderem aus dem Mittelmeerraum und in Süddeutschland bekannten Fangschreckenart. Sie hat sich inzwischen hier sowie auf dem angrenzenden Bahngelände im Berliner Stadtgebiet etabliert. Die Weibchen können bis zu 75 Millimeter lang werden, die Männchen sind deutlich kleiner. Keine andere Insektengruppe lässt so viele verschiedene Gesänge erklingen. Daran lassen sie sich wie Vögel erkennen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Die Männchen markieren so ihr Revier und locken Weibchen an. Heuschrecken gibt es in verschiedenen Lebensräumen. Für die Arten sind weniger bestimmte Pflanzen, sondern mehr Eigenschaften der Umgebung wichtig. Sie können fliegen, ihre bevorzugte Fortbewegungsart ist das Klettern und Springen. Sie sind grün und braun gefärbt und an den auffälligen hellen Rändern am Halsschild erkennbar. Sie ernähren sich von verschiedenen Gräsern und Kräuterarten. Ihre Eier legen sie in die unteren Blattscheiden von Gräsern. Je nach Geschlecht werden sie 15-25 Millimeter groß. Heuschrecken besitzen zwei Flügelpaare, die beim Flug unabhängig voneinander bewegt werden. Die Vorderflügel sind als Deckflügel meist schmal ausgebildet. Die Hinterflügel sind wesentlich größer und in Ruhestellung darunter wie ein Fächer gefaltet.

Systemvergleich speicherbarer Energieträger aus erneuerbaren Energien

Im Zuge der Transformation zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts wird der Einsatz von synthetischen Energieträgern diskutiert, die auf erneuerbarem Strom oder Biomasse basieren. Dieses Vorhaben bewertet die Umweltwirkungen technischer und logistischer Optionen für die Bereitstellung solcher Energieträger anhand von Umweltwirkungskategorien wie Treibhauspotenzial, Versauerung oder Flächenbedarf. Auf Basis ausgewählter Prozessschritte/Verfahren und deren aktuellen und zukünftigen technischen Daten wurde die Herstellung von fünf Produkten (Fischer-Tropsch-Kraftstoffe, Methanol, synthetisches Erdgas, Biomethan und Wasserstoff) betrachtet. Die Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen wie Wind oder PV, von Rohstoffen wie Kohlenstoff oder Wasser sowie von Transportrouten nach Deutschland bildeten die Standortfaktoren für Deutschland, Europa und den Mittelmeerraum, mittels derer die Verfahren zu Bereitstellungspfaden für diese Energieträger kombiniert wurden. Mit der Methode der Ökobilanz wurden die Umwelteffekte heute und im Jahr 2050 analysiert sowie Kosten für die Anlagenerrichtung und den Betrieb geschätzt. Demnach weisen synthetische Energieträger aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel ein deutlich niedrigeres Treibhauspotenzial als heutige fossile Referenzprodukte auf. Die Herstellung der Stromerzeugungsanlagen und damit verbundene Wirtschaftsprozesse - etwa die Stahl- und die Zementproduktion - können jedoch einen relevanten Beitrag zum Treibhauspotenzial leisten, wenn sie nicht ebenfalls treibhausneutral sind. Gleichzeitig führen vor allem die Herstellung der erforderlichen Anlagen gegenüber der fossilen Referenz zu (mitunter deutlich) erhöhten Belastungen in fast allen anderen Wirkungskategorien, insbesondere im Wasser- und Flächenbedarf. Diese Studie liefert somit auch Hinweise, welche Umweltwirkungen zukünftig weiter reduziert werden müssen. Quelle: Forschungsbericht

Detailanalysen zum Systemvergleich speicherbarer Energieträger aus erneuerbaren Energien

Im Zuge der Transformation zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts wird der Einsatz von synthetischen Energieträgern diskutiert, die auf erneuerbarem Strom oder Biomasse basieren. Dieses Vorhaben bewertet die Umweltwirkungen technischer und logistischer Optionen für die Bereitstellung solcher Energieträger anhand von Umweltwirkungskategorien wie Treibhauspotenzial, Versauerung oder Flächenbedarf. Auf Basis ausgewählter Prozessschritte/Verfahren und deren aktuellen und zukünftigen technischen Daten wurde die Herstellung von fünf Produkten (Fischer-Tropsch-Kraftstoffe, Methanol, synthetisches Erdgas, Biomethan und Wasserstoff) betrachtet. Die Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen wie Wind oder PV, von Rohstoffen wie Kohlenstoff oder Wasser sowie von Transportrouten nach Deutschland bildeten die Standortfaktoren für Deutschland, Europa und den Mittelmeerraum, mittels derer die Verfahren zu Bereitstellungspfaden für diese Energieträger kombiniert wurden. Mit der Methode der Ökobilanz wurden die Umwelteffekte heute und im Jahr 2050 analysiert sowie Kosten für die Anlagenerrichtung und den Betrieb geschätzt. Demnach weisen synthetische Energieträger aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel ein deutlich niedrigeres Treibhauspotenzial als heutige fossile Referenzprodukte auf. Die Herstellung der Stromerzeugungsanlagen und damit verbundene Wirtschaftsprozesse - etwa die Stahl- und die Zementproduktion - können jedoch einen relevanten Beitrag zum Treibhauspotenzial leisten, wenn sie nicht ebenfalls treibhausneutral sind. Gleichzeitig führen vor allem die Herstellung der erforderlichen Anlagen gegenüber der fossilen Referenz zu (mitunter deutlich) erhöhten Belastungen in fast allen anderen Wirkungskategorien, insbesondere im Wasser- und Flächenbedarf. Diese Studie liefert somit auch Hinweise, welche Umweltwirkungen zukünftig weiter reduziert werden müssen. Quelle: Forschungsbericht

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