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Neues Naturschutzgesetz tritt in Kraft

Mit der Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die so genannte "gute fachliche Praxis" Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage gestärkt. Ebenfalls neu im Gesetz ist die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der biologischen Vielfalt.

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung

Bei der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen. In dem vorliegenden Leitfaden für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung, politische Mandatsträger und die interessierte Öffentlichkeit wird ein Überblick zu möglichen Informationswegen, Kommunikationsmedien und Mitwirkungsmöglichkeiten gegeben. Tipps für die Praxis, Checklisten sowie Beispiele sollen die Gemeinden bei der Umsetzung eines optimalen Mitwirkungsverfahrens unterstützen. Die angeführten Instrumente der Information und Mitwirkung können sowohl in großen als auch in mittleren und kleineren Kommunen angewandt werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Arbeitnehmerbeteiligung im Umweltschutz in der EU - Neue Entwicklungen in den neunziger Jahren

Das Projekt "Arbeitnehmerbeteiligung im Umweltschutz in der EU - Neue Entwicklungen in den neunziger Jahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH durchgeführt.

Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen

Das Projekt "Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Rat für Landespflege e.V. durchgeführt. Erstellung eines aktualisierten einfachen und fortschreibungsfähigen Leitfadens, welcher Mindestanforderungen und fachliche Aspekte von anerkannten Verbänden bei Stellungnahmen in Beteiligungsfällen nach Paragraph 58 BNatSchG zu beachten sind.

Mitbestimmung und Regulierung des Umweltschutzes auf betrieblicher und ueberbetrieblicher Ebene

Das Projekt "Mitbestimmung und Regulierung des Umweltschutzes auf betrieblicher und ueberbetrieblicher Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschafen, Institut für Politikwissenschaft durchgeführt. Darstellung des Standes der Entwicklung von Mitbestimmungs- und Partizipationsregelungen im Bereich des Umweltschutzes auf betrieblicher und ueberbetrieblicher Ebene. Diskussion der Initiativen zur Erweiterung der Mitbestimmung beim Umweltschutz unter den Bedingungen globalen Wettbewerbs. Thematisierung von Umweltschutz als Bestandteil neuer Unternehmenskulturen. (Uebernahme des Datensatzes aus der Datenbank FORIS des Informationszentrum Sozialwissenschaften, Bonn)

Beteiligung an betrieblichen Umweltschutzmassnahmen als Gestaltungsaufgabe fuer Europaeische Betriebsraete in der Chemischen Industrie

Das Projekt "Beteiligung an betrieblichen Umweltschutzmassnahmen als Gestaltungsaufgabe fuer Europaeische Betriebsraete in der Chemischen Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Erprobung von Massnahmen, mit denen Mitglieder Europaeischer Betriebsraete (gemaess Richtlinie 94/45 EG v. 22.9.1994) ueber Probleme des Umweltschutzes in multinationalen Unternehmen besser informiert und fuer eine aktive Beteiligung qualifiziert werden sollen. Insbesondere seit der Einfuehrung von Oeko-Audit-Verfahren (nach der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates der Europaeischen Gemeinschaften v. 29.6.1993) benoetigen Mitglieder Europaeischer Betriebsraete besondere Qualifikationen, um sich an der Implementation dieser betrieblichen Umweltschutzsysteme beteiligen und einen Beitrag zur Erhoehung des Umweltbewusstsein der Beschaeftigten leisten zu koennen. Das vorliegende Projekt zielt in diesem Zusammenhang auf den verstaerkten Erwerb von Kompetenzen, die die sozio-oekonomischen Aspekte mit den umweltschutzbezogen Anforderungen verbinden. Gerade auf der Europaeischen Unternehmensebene, auf der die Europaeischen Betriebsraete agieren, ist es unerlaesslich von vorneherein beide Aspekte miteinander zu verzahnen und integrierte Umweltschutzkonzepte zu entwickeln.

Beitrag nichtstaatlicher Institutionen bei der Entwicklung von Biosphaerenreservaten in Deutschland

Das Projekt "Beitrag nichtstaatlicher Institutionen bei der Entwicklung von Biosphaerenreservaten in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Fachbereich IV Umweltwissenschaften durchgeführt. Anreize fuer nichtstaatliche Gruppen und Institutionen zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Biosphaerenreservaten in Deutschland und der Erfolg dieser Anreize.

Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung

Das Projekt "Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, Fachgebiet Stadt- und Regionalplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung als massgebliches Instrument des Staedtebaurechts wird von dem fundamentalen Grundsatz der Planmaessigkeit gepraegt: Staedtebauliche Planung kann nur durch Bauleitplanung nach Massgabe des BauGB erfolgen; die diesbezueglich relevanten Instrumente sind der Flaechennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Insgesamt dient das Planmaessigkeitsprinzip dabei der Disziplinierung der gemeindlichen Planungs- und Plandurchfuehrungstaetigkeiten; schraenkt quasi die Planungshoheit durch den Rahmen der Rechtsstaatlichkeit ein, garantiert damit einen reglementierten Entscheidungsprozess inklusive der Mitwirkungsrechte der Buerger und gewaehrleistet, dass sich eine oeffentlich gewollte, alle Belange beruecksichtigende Entwicklung an den dafuer vorgesehenen Standorten vollzieht. Das Planmaessigkeitsprinzip wird in seiner Bedeutung in der Praxis zwar hoch eingeschaetzt, ist jedoch in der Praxis von zwei Seiten bedroht: Erstens von den Realitaeten der Planungspraxis, die die Gemeinden zunehmend vor Bindungswirkungen foermlicher Planungen zugunsten der Offenhaltung aller Optionen zurueckschrecken laesst. Zweitens von den staendig wachsenden Anforderungen an foermliche Planung und dem Konflikt mit raumbedeutsamen Fachplanungen, die im Endeffekt das Gegenteil des gewuenschten Effekts ausloesen, naemlich eine drastisch weniger planmaessige Planung durch schlichte Planungsverweigerung auf Ebene der vorbereitenden und angesichts der hohen Anzahl von Einzelfallgenehmigungen auch verbindlichen Planung. Ziel der Arbeit ist es, angesichts der Umorientierung von Planung hin zu bedeutsamen Einzelvorhaben und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Flexibilisierung, Perspektiven fuer ein handhabbareres Planungssystem zu entwickeln, das gleichzeitig eine angemessene Wahrung schuetzenswerter Belange sicherstellt. Also Modifikation, keinesfalls aber Abschaffung des Planmaessigkeitsprinzipes.

Nichtregierungsorganisationen in der internationalen Umweltpolitik

Das Projekt "Nichtregierungsorganisationen in der internationalen Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Institut für Politikwissenschaft, Abteilung Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung durchgeführt. Welche Rolle spielen NGOs in der internationalen Umweltpolitik? Warum werden NGOs in die internationalen Verhandlungsprozesse einbezogen? Inwieweit koennen NGOs auf die internationalen Verhandlungsprozesse Einfluss ausueben?

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