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Bundesnetzagentur Mobilfunkmonitor

Die Karte stellt die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die Mobilfunk-Netzabdeckung dar. Abgebildet ist die anbieterneutrale Flächenabdeckung mit den Mobilfunk-Standards 2G, 4G und 5G im Außenbereich. Zusätzlich wird die Ausprägung 5G Standalone (5G SA) gesondert in der Karte ausgewiesen. Hierfür wird ausschließlich 5G Infrastruktur verwendet. Ziel des Mobilfunk-Monitorings ist, die tatsächliche Versorgungssituation mit Mobilfunk vor Ort aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher darzustellen.

Mobilfunkabdeckung 4G und 5G in der Stadt Hamm

Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten. Der Datensatz enthält Informationen über die 4G und 5G Mobilfunkabdeckung in der Stadt Hamm.

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf

INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf In den Jahren 2010 und 2011 wurden erste Ergebnisse aus der INTERPHONE-Studie über mögliche Langzeitfolgen der Handynutzung veröffentlicht. Der Auswertung zufolge konnte kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch Handynutzung nachgewiesen werden. Damit bestätigt die Studie die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, das vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durchgeführt wurde. Es hatte gezeigt, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte keine Hinweise auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks gibt. Die vorliegende Studie kann jedoch nicht alle offenen Fragen hinsichtlich der Intensiv- oder Langzeitnutzung des Mobilfunks beantworten. Das BfS sieht daher – wie auch die Autoren der INTERPHONE-Studie – weiterhin Forschungsbedarf für die Intensiv- und Langzeitnutzung von Handys. Wer vorsorglich die individuelle Exposition verringern möchte, hat dafür unterschiedliche Möglichkeiten . Die INTERPHONE-Studie Die INTERPHONE-Studie wurde im Jahr 2000 von der International Agency for Research on Cancer ( IARC ) initiiert, um mögliche Risiken für die Entstehung von Tumoren durch den Gebrauch von Mobiltelefonen zu ermitteln. An der INTERPHONE-Studie beteiligten sich weltweit 13 Länder. Die Studie wurde größtenteils aus öffentlichen Mitteln finanziert. Etwa 29 Prozent der Mittel stammten von der Mobilfunkindustrie, die aber keinerlei Einfluss auf das Studiendesign und die Ergebnisse hatte. Deutschland beteiligte sich unter anderem im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms . Untersuchte Tumoren Da die elektromagnetischen Felder des Mobiltelefons vor allem das Gewebe der Kopfregion betreffen, lag der Fokus der Studie auf den folgenden vier Tumorarten: Gliom (Hirntumor, der vom Stützgewebe des Zentralnervensystems ausgeht), Meningeom (Hirntumor, der von der Hirnhaut ausgeht), Akustikusneurinom (Tumor des Hörnervs) und Tumoren der Ohrspeicheldrüse. Ergebnisse Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Hirntumoren Die INTERPHONE-Studie wertete Daten zu 2.708 Patienten mit einem Gliom und 2.409 Patienten mit Meningeomen sowie den jeweils passenden gesunden Kontrollpersonen aus. Der Gebrauch von Mobiltelefonen wurde mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung der Daten zeigte kein erhöhtes Risiko für die Entstehung einer der beiden Hirntumorarten aufgrund der Nutzung eines Handys. Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für eine der beiden Arten von Hirntumoren. Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome In den zusammengefassten Daten der INTERPHONE-Studie wurden auch 1.105 Patienten mit Tumoren des Hörnervs (Akustikusneurinom) sowie vergleichbare gesunde Kontrollpersonen berücksichtigt. Auch hier wurde der Gebrauch von Mobiltelefonen mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung aller Daten zeigte ebenfalls kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Akustikusneurinoms aufgrund von Handynutzung. Dieses Ergebnis galt auch für Langzeitnutzer. Keine Auswertung zu Tumoren der Ohrspeicheldrüse möglich Wegen der geringen Fallzahl in den teilnehmenden Ländern musste auf eine zusammengefasste Auswertung bei Tumoren der Ohrspeicheldrüse verzichtet werden. Unklare Ergebnisse bei Intensiv- oder Langzeitnutzung Bei Nutzern von Mobiltelefonen, bei denen sich aus den Befragungen eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 1.640 Stunden abschätzen ließ, wurde sowohl für Gliome als auch für Akustikusneurinome ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko errechnet. Allerdings erhielten die Wissenschaftler bei den Befragungen der Mobiltelefonnutzer mit der höchsten Gesamtnutzungsdauer Antworten zur Nutzungshäufigkeit, die nicht nachvollziehbar waren. Dies lässt die Ergebnisse dieses Teils der Studie fraglich erscheinen. Einige Personen gaben an, mehr als 5 Stunden pro Tag mit dem Handy telefoniert zu haben. Diese Angaben erscheinen wenig plausibel. Daher ist nicht auszuschließen, dass den Beobachtungen andere Ursachen zugrunde liegen. Bei Handynutzern mit besonders langer Gesamtnutzungsdauer zeigten sich die Gliome und Akustikusneurinome eher in den Regionen, die sich nahe am Ohr befinden und auf der Kopfseite, die als bevorzugte Seite zum Telefonieren angegeben wurde. Allerdings wussten Probanden mit Hirntumoren in der Regel auf welcher Kopfseite sich ihr Tumor befand. Bei der Frage nach der bevorzugten Kopfseite beim Telefonieren könnten sie daher die Häufigkeit der Handynutzung auf der Tumorseite überschätzt haben. Verschiedene Auswertungen verstärkten diesen Verdacht. Außerdem gibt es keine biologisch-medizinische Erklärung für diese Beobachtungen. Bewertung des BfS : Weiterführende Forschung zu Intensiv- oder Langzeitnutzung notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie bestätigen die bisherigen Bewertungen möglicher gesundheitlicher Risiken des Mobilfunks und die vom BfS aufgeführten Möglichkeiten vorsorglicher Expositionsverringerung . So wurde bereits im Abschlussbericht zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm festgestellt, dass die möglichen Auswirkungen einer intensiven und lang andauernden Handynutzung noch nicht ausreichend erforscht und zu einer abschließenden Bewertung weitere Untersuchungen erforderlich sind. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass zwar seit Jahren die Strahlungswerte der Handys sinken, aber der Umfang der Handynutzung deutlich zunimmt und sich die Art der Nutzung ändert, das heißt neue Mobiltelefone nicht mehr nur zum Telefonieren genutzt werden. Die INTERPHONE-Studie ließ Forschungsbedarf bei Kindern offen. In der kürzlich abgeschlossenen internationalen MOBI-KIDS-Studie wurde eine mögliche Auswirkung der Handy-Nutzung auf junge Menschen zwischen 10 und 24 Jahren untersucht. Die Stellungnahme des BfS zu den Ergebnissen der MOBI-KIDS-Studie kann hier eingesehen werden. Aktuelle Forschungsvorhaben: COSMOS Der Forschungsbedarf bezüglich intensiver und lang andauernder Handynutzung wird derzeit international in der COSMOS-Studie (Cohort Study of Mobile Phone Use and Health) realisiert. COSMOS ist eine epidemiologische Langzeitstudie, die in Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden und Frankreich durchgeführt wird. Zusätzlich zu den in der INTERPHONE-Studie erforschten Tumorarten untersucht die COSMOS-Studie auch andere mögliche Erkrankungen wie zum Beispiel Alzheimer und Parkinson. Die Höhe der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern soll durch eine genaue Erfassung von Häufigkeit und Dauer der Telefonate ermittelt werden. Forderung des BfS nach weiterer Forschung weiterhin sinnvoll und notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie zeigen insgesamt kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch langandauernden Gebrauch von Mobiltelefonen. Trotzdem bleiben Unsicherheiten bei intensiver oder langer Handynutzung. Aus diesem Grund setzt sich das BfS nach wie vor für qualitativ hochwertige Forschung ein und beschreibt Möglichkeiten der vorsorglichen Expositionsverringerung . Stand: 14.08.2024

3.Planänderung zum Ersatzneubau der 380/110 kV Höchstspannungsfreileitung Redwitz a.d. Rodach - Schwandorf (sog.Ostbayernring); Abschnitt A (UW Schwandorf- UW Etzenricht) der TenneT TSO GmbH: Änderung Mastrückbau Mast 78 der Bestandsleitung

Die TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin hat mit E-Mail vom 11.12.2024 die dritte Planänderung des am 29.07.2022 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ergangenen Planfeststellungsbeschlusses des Ersatzneubaus zum sog. Ostbayernring im Abschnitt A (Umspannwerk Etzenricht - Umspannwerk Schwandorf) beantragt. Gegenstand ist die Änderung des Rückbaus des Mastes Nr. 78 der Bestandsleitung B100 aufgrund einer (bereits bauaufsichtlich genehmigten) Nachnutzung des Teilmasts als Mobilfunkmast. Statt des planfestgestellten vollständigen Rückbaus des Mastes und teilweisen Rückbaus des Mastfundaments wird deshalb lediglich der Mast in Teilen zurückgebaut. Damit werden nur die Leiterseile, Isolatoren, Mastspitze und Traversen entfernt und der Mast anschließend an den Mobilfunkbetreiber übergeben, der mit dem Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen hat.

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .

Zukunftstag 3. April 2025

Zukunftstag 3. April 2025 Anfang 03.04.2025 08:30 Uhr Ende 03.04.2025 16:30 Uhr Das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus lädt zum Zukunftstag ein. Lerne die Welt der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder kennen. Es erwarten dich spannende Untersuchungen und Demonstrationen. Komm ins Gespräch mit Biolog*innen, Physiker*innen oder Kommunikationswissenschaftler*innen und erfahre, woran sie forschen und wie sie über Wissenschaft berichten. Erfahre mehr über Ausbildungsberufe im Bundesamt für Strahlenschutz sowie Tätigkeiten von beispielsweise Elektroingenieur*innen oder IT -Fachinformatiker*innen. Der Strahlung auf der Spur – Stromleitungen, Smartphones und Co. Jeder Mensch ist im Alltag Strahlung unterschiedlicher Art ausgesetzt: Dazu zählt die Strahlung der Sonne, die als Licht und Wärme die Erde erreicht, aber auch die Strahlung , die unser Handy sendet und empfängt. Die meisten Strahlungsarten können wir allerdings mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Dennoch können wir sie messen und dadurch erforschen. Im Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus befassen wir uns u.a. mit der Frage, wie sich elektromagnetische Felder auf Mensch und Umwelt auswirken und ob es einen besonderen Schutzbedarf gibt. Zentrale Fragen dabei sind: Beeinflussen Felder von Stromleitungen oder Mobilfunk die Gesundheit? Gibt es Folgen für Tiere und Pflanzen? Komm ins Gespräch mit Biolog*innen, Physiker*innen oder Kommunikationswissenschaftler*innen, um zu erfahren, woran sie forschen und wie sie über Wissenschaft berichten. Erfahre mehr über Ausbildungsberufe im Bundesamt für Strahlenschutz sowie Tätigkeiten von beispielsweise Elektroingenieur*innen oder IT -Fachinformatiker*innen. Du kannst am Zukunftstag des KEMF entweder am Vormittag von 8:30 bis 12:00 Uhr oder am Nachmittag von 13:00 bis 16:30 Uhr teilnehmen. Was erwartet dich? Lerne die Welt der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder kennen Beobachtungen, Demonstrationen und Untersuchungen Ausstellung „Entdeckungstour Strahlenschutz bei elektromagnetischen Feldern“ Online-Laborbesuch sowie Live-Messungen vor Ort Finde Antworten auf alltägliche Fragen zu elektromagnetischen Feldern Gespräche zu den biologischen Wirkungen auf Mensch und Umwelt mit unseren Expert*innen Vorstellung deiner Karrieremöglichkeiten bei uns, Tipps zum Bewerbungsverfahren Anmerkungen und Berufsbilder Im Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) arbeiten über 600 Beschäftigte an insgesamt sieben Standorten. Die anspruchsvollen Aufgaben im BfS erfordern dabei ein Zusammenspiel verschiedenster Fachrichtungen. Das BfS bietet ein breites Spektrum an Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. So bieten wir Schülerpraktika und auch "Pflichtpraktika" für Student*innen an. Außerdem bilden wir derzeit am Standort München Biologielaborant*innen und am Standort Salzgitter sowie Berlin Fachinformatiker*innen (Systemintegration) aus. Haben wir dein Interesse geweckt? Dann schau vorbei, wir freuen uns auf deinen Besuch. für Gruppen geeignet barrierefreies Angebot für Jungen und Mädchen ab der Jahrgangsstufe 7 verfügbar Adresse Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF) Dienststelle Cottbus Karl-Liebknecht-Straße 33 03046 Cottbus Deutschland Kontakt Ansprechpartner Telefon: +49 151 23219384 E-Mail mkornek@bfs.de Stand: 28.02.2025

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025

Wegweiser: Services des BfS

Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Exposimeter (passive Radonmessgeräte) Vergleichsprüfungen zur Qualitätssicherung für Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß ³ 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Infoveranstaltungen Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Stand: 05.03.2025

Mobi-Kids-Studie: Keine Erhöhung des Hirntumor-Risikos bei Kindern durch mobile Kommunikationsgeräte

Mobi-Kids-Studie: Keine Erhöhung des Hirntumor-Risikos bei Kindern durch mobile Kommunikationsgeräte Fachliche Stellungnahme des BfS zu einer internationalen Untersuchung Die MOBI-Kids-Studie untersuchte den Zusammenhang zwischen Hirntumoren und der Nutzung von drahtlosen Telefonen in einer gemeinsamen Auswertung von Daten aus 14 Ländern. Mit fast 900 Kindern und Jugendlichen mit Hirntumoren und 1900 Kindern und Jugendlichen ohne Hirntumorerkrankung handelt es sich um die bisher größte Studie zu Mobiltelefonnutzung und Hirntumoren in dieser Altersgruppe. Die Ergebnisse der Studie sprechen dafür, dass die Benutzung von Mobiltelefonen bzw. schnurlosen Telefonen das Risiko für Hirntumoren bei Jugendlichen nicht erhöht. Eine in der Studie beobachtete vermeintliche Abnahme des Hirntumorrisikos, je länger und öfter mobile Kommunikationsgeräte genutzt wurden, deutet auf ein mögliches methodisches Artefakt hin, da es keinen Grund für die Annahme eines tatsächlich existierenden schützenden Effektes gibt. Die Autoren vermuten als Gründe für den beobachteten Effekt Unsicherheiten bei den Angaben zur Nutzung, wenn diese von den Eltern statt von den Kindern und Jugendlichen selbst stammen, und Änderungen im Nutzungsverhalten bei erkrankten Personen bereits vor der Diagnose. Aufgrund möglicher Verzerrungsquellen, die in Fall-Kontroll-Studien trotz größter Sorgfalt und größtem Aufwand vorhanden sein können, kann auch auf Basis dieser Studienergebnisse ein kleiner Risikoanstieg nicht völlig ausgeschlossen werden. Insgesamt sprechen die Beobachtungen der Studie aber deutlich gegen ein substantiell erhöhtes Risiko von Hirntumoren durch die Nutzung von Mobiltelefonen und kabellosen Telefonen bei Kindern und Jugendlichen. Die Studie untermauert den aktuellen wissenschaftlichen Stand, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Strahlung von Mobiltelefonen das Hirntumorrisiko erhöht. Hintergrund Quelle: byswat/Stock.adobe.com Drahtlose Kommunikationstechniken wie Mobiltelefone oder kabellose DECT -Telefone sind zentraler Bestandteil unseres Lebens. Dies gilt inzwischen auch für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich des Mobilfunks. Mobiltelefone wie auch kabellose DECT -Telefone sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder und niederfrequenter Magnetfelder. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO als "möglicherweise krebserregend" eingestuft (Gruppe 2b). Eine solche Einstufung seitens der IARC bedeutet, dass die Möglichkeit eines solchen Risikos zwar nicht wahrscheinlich ist, aber wegen Einzelhinweisen auch nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Mobiltelefonen und DECT -Telefonen stellt sich vor allem die Frage nach einem möglichen Risiko für Hirntumoren, da die Exposition im Kopfbereich am stärksten ist. Falls ein solches Risiko bestünde, könnten Kinder und Jugendliche besonders betroffen sein. Zum einen ist das sich noch entwickelnde Gehirn bei Kindern und Jugendlichen besonders empfindlich, zum anderen können Kinder und Jugendliche bei einem frühen Nutzungsbeginn im Lauf ihres Lebens besonders lange einer entsprechenden Exposition ausgesetzt sein. Die wissenschaftliche Untersuchung der Frage, ob Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder DECT -Telefon das Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen erhöht, ist eine besondere Herausforderung. Hirntumoren treten bei Kindern und Jugendlichen glücklicherweise nur sehr selten auf. Aussagekräftige Ergebnisse sind jedoch nur von einer Studie mit einer großen Anzahl an Hirntumor-Fällen zu erwarten. Daher werden hierfür oft Fall-Kontroll-Studien durchgeführt. Hierbei ist es aber rein methodisch schwierig, rückwirkend zuverlässige Informationen über das Nutzungsverhalten zu erhalten, da sich alle Teilnehmenden an ihr zum Teil jahrelang zurückliegendes Verhalten erinnern müssen. Berücksichtigt man diese Einschränkungen jedoch in adäquater Weise, lassen sich aus sorgfältig geplanten und korrekt durchgeführten Fall-Kontroll-Studien - wie dieser - dennoch wissenschaftlich belastbare Aussagen ableiten. Generell ist für die Risikobewertung immer das Gesamtbild, das sich aus den verschiedenen Arten von Studien ergibt, relevant. In die MOBI-Kids-Studie wurden Patient*innen aus 14 Ländern eingeschlossen. Ergebnisse der Studie zum Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobil- und DECT -Telefonen durch Kinder und Jugendliche und deren Risiko für Hirntumoren wurden Ende Dezember 2021 in der Zeitschrift Environment International veröffentlicht ( Castaño-Vinyals et al. 2021 ). Finanziert wurde die MOBI-Kids-Studie hauptsächlich von der Europäischen Kommission (Förderungen 226873 und 603794), eine Teilfinanzierung des deutschen Projekts erfolgte durch das Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens 3609S30010 (Laufzeit 2010-2014). Bewertung Die Studie von Castaño-Vinyals et al. hat eine Reihe von Stärken im Vergleich zu bisher existierenden Studien zu dem Thema. Der Studienumfang ist deutlich größer als bei der einzigen bisher existierenden Fall-Kontroll-Studie zum Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ), der sogenannten CEFALO-Studie. Diese umfasste 352 Fälle und 646 Kontrollen aus vier Ländern (Dänemark, Schweden, Norwegen und der Schweiz) und hatte ein statistisch nicht signifikant erhöhtes Risiko gezeigt. Zudem sind die durchschnittliche Nutzungsdauer und -häufigkeit in der MOBI-Kids-Studie deutlich größer als in der CEFALO-Studie, so dass sich ein Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorrisiko in der MOBI-Kids-Studie mit größerer Wahrscheinlichkeit gezeigt hätte als in der CEFALO-Studie, wenn ein solcher Zusammenhang bestehen würde. Der Anteil der Langzeit-Nutzer*innen (> 10 Jahre) ist mit 22,5 % in der MOBI-Kids-Studie sogar größer als in der bei Erwachsenen durchgeführten INTERPHONE -Studie ( INTERPHONE Study Group, 2010 ), bei der dieser Anteil laut Castaño-Vinyals et al. bei 13,6 % lag. Damit verfügt die MOBI-Kids-Studie über eine aussagekräftigere Datenbasis als bisherige Studien. Zu beachten ist dabei, dass sich die durchschnittliche Sendeleistung der Mobiltelefone mit der flächendeckenden Einführung neuer Mobilfunktechnologien deutlich reduziert hat. Während die Exposition in der Interphone-Studie vorwiegend durch 1G (C-Netz) und 2G ( GSM ) -Telefone geschah, waren für die Nutzer*innen in der MOBI-Kids-Studie bereits Telefone mit dem deutlich effizienteren Standard 3G ( UMTS ) verfügbar, sodass bei gleichem Nutzungsverhalten von einer geringeren Exposition der Teilnehmenden der MOBI-Kids-Studie ausgegangen werden muss. Weitere Stärken der Studie sind, dass auch die Nutzung von kabellosen Telefonen berücksichtigt worden ist und dass die Auswertung zusätzlich mit einem Maß für die geschätzte Feldeinwirkung am Ort des Tumors durchgeführt wurde ( Calderón et al. 2022 ). Positiv hervorzuheben an der Studie ist zudem, dass in einer zusätzlichen Studie durch den Vergleich zwischen den Fragebogenangaben und den Angaben der Mobilfunk-Anbieter geprüft wurde, ob die Qualität der Fragebogenangaben sich zwischen Fällen und Kontrollen unterschied. Ein solcher Unterschied würde zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen. Es zeigte sich jedoch kein relevanter Unterschied. Trotz des vergleichsweise großen Studienumfangs sind auch in dieser Studie die Fallzahlen in verschiedenen Untergruppen sehr klein, so dass aussagekräftige Auswertungen für diese Untergruppen nicht möglich sind bzw. deren Ergebnisse sehr ungenau sind. Schwächen der Studie, die jedoch für praktisch alle Fall-Kontroll-Studien gelten, sind zudem, dass eine gewisse Verzerrung der Ergebnisse durch unterschiedliche Teilnahmebereitschaft von Fällen und Kontrollen in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten („Selektionsbias“) nicht ausgeschlossen werden kann, und dass die Angaben zum Nutzungsverhalten im Nachhinein erhoben worden sind. Im Unterschied zu Fall-Kontroll-Studien besteht bei Kohortenstudien das Problem der selektiven Teilnahmebereitschaft von erkrankten und nicht erkrankten Personen nicht und es ist möglich, Angaben zum Nutzungsverhalten fortlaufend zu erheben. Kohortenstudien sind jedoch deutlich aufwändiger als Fall-Kontroll-Studien . Zurzeit läuft mit der COSMOS-Studie eine Langzeit- Kohortenstudie , die 300.000 Teilnehmer aus sechs Nationen (die Niederlande, England, Schweden, Finnland, Dänemark und Frankreich) umfasst ( Schüz et al. 2011 ). Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie stützen die Ergebnisse vorliegender Studien an Erwachsenen, die mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Hirntumoren in Abhängigkeit von Mobiltelefon-Nutzung fanden. Die bisher einzige Studie zu Mobiltelefon-Nutzung und Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ) zeigte keinen statistisch signifikanten Zusammenhang. Die Studie betrachtete aber deutlich kleinere Fallzahlen und die Nutzungsdauer war wesentlich kürzer als in der MOBI-Kids-Studie. Fazit Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung und dem Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen, wie es auch im Standpunkt des BfS zum Thema 5G erläutert wird. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie liefern ebenfalls keinen Hinweis auf einen entsprechenden Zusammenhang. Die große sorgfältig durchgeführte multizentrische Studie trägt damit wesentlich zur Verringerung bestehender Unsicherheiten bezüglich des Gesundheitsrisikos von Kindern und Jugendlichen durch Nutzung von drahtlosen Telefonen bei. Stand: 07.03.2025

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