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Analyse rechtlicher und administrativer Aspekte des Straßenverkehrslärms

Gemäß der Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes fühlten sich im Jahr 2018 75% aller befragten Bürgerinnen und Bürger durch Straßenverkehrslärm belästigt. Etablierte Instrumente und Maßnahmen haben sich als weitgehend untauglich im Kampf beispielsweise gegen den Motorradlärm, d.h. gegen das 'Geschäftsmodell Lärm', erwiesen. Zudem fehlt Betroffenen meist die Kenntnis über Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Gegebenheiten. In diesem Vorhaben sollen durch eine qualitative Analyse rechtlicher und administrativer Aspekte effektive Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenverkehrslärm ermittelt werden. Dabei soll auch die mögliche Einführung einer Geräuschplakette geprüft und durch Lärmwirkungsuntersuchungen an stark von lauten Fahrzeugen belasteten Strecken untermauert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche rechtlichen Schritte und Rahmenbedingungen für eine Einführung einer Geräuschplakette auf nationaler Ebene notwendig sind. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm weiterzuentwickeln und zudem den Betroffenen eine umfassende und adressatengerechte Hilfestellung zum Schutz vor dieser Lärmquelle zu geben.

Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr

Im Forschungsvorhaben "Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr" wurden sechs repräsentative Fahrzeuge, davon drei Motorräder und drei Personenkraftwagen, hinsichtlich der Vorbeifahrtpegel entsprechend der jeweils gültigen ECE Vorschriften vermessen. Die drei Motorräder wurden hierbei aus drei unterschiedlichen Segmenten "hubraumstark und niedertourig", "normal ausgelegt" und "hochtourig auf Leistung optimiert" ausgewählt. Als Pkws standen zwei leistungsstarke Modelle eines Sportwagens und eines sportlichen SUVs jeweils mit manuell steuerbarer Abgasklappe und ein Personenkraftwagen mit einem nachgerüsteten Soundgenerator zur Verfügung. Zusätzlich zur Messung der Vorbeifahrt nach Vorschrift war es Kernpunkt des Forschungsvorhabens, die Belastung aufzuzeigen, welche Anwohnerinnen und Anwohner in realen Fahrsituationen durch eben diese Fahrzeuge erfahren können. Hierzu wurden sogenannte "Worst-Case"-Vorbeifahrten aufgezeichnet. Ziel war es hierbei, möglichst belästigende Vorbeifahrten mit hohen Geräuschpegeln zu erzielen. So wurde davon ausgegangen, dass der Fahrer des Fahrzeuges bewusst eine möglichst hohe Geräuscherzeugung provozieren möchte und den Geräuschpegel der Vorbeifahrt insbesondere auch durch negatives Fahrverhalten beeinflussen möchte. Typische Fahrmanöver mit hohen Geräuschpegeln sind hierbei etwa der Ampelstart, hohe Vorbeifahrtgeschwindigkeiten oder das Herunterschalten in einen niedrigeren Gang bei hohen Drehzahlen. Für die Fahrzeuge mit manuell schaltbarer Abgasklappe bzw. aktiver Soundunterstützung wurden für die Worst-Case-Vorbeifahrten Modi mit möglichst hohen Geräuschpegeln eingestellt (wie z.B. Sportmodus mit offener Abgasklappe). Die Ergebnisse der Messungen nach Vorschrift werden in der Diskussion den Ergebnissen der Worst-Case-Vorbeifahrten gegenübergestellt, um so aufzuzeigen, inwieweit die Vorschrift eine solche Worst-Case-Belastung abbilden kann. Hierzu werden neben einer Analyse mit den A-bewerteten Pegeln insbesondere die Unterschiede in der Lautheit und anderen relevanten psychoakustischen Größen, wie Rauigkeit oder Schärfe, aufgezeigt. Quelle: Forschungsbericht

Gegen Motorradlärm und zur Entwicklung kommunaler Lärmminderungs-Konzepte

den durch Ihr Ministerium geförderten Projektantrag zum Projekt "Gegen Motorradlärm und zur Entwicklung kommunaler Lärmminderungs-Konzepte" zu.

Bundesratsinitiative zur Minderung von Motorradlärm

Entschließung des Bundesrates "zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm", Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im realen Verkehr

Sind die aktuellen Prüfverfahren für die Typgenehmigung von Motorrädern und Pkw geeignet, exzessive Lärmpegel bei neuen Fahrzeugen zu unterbinden? Zur Beantwortung dieser Frage ließ das Umweltbundesamt drei Motorräder und drei Pkw untersuchen, die sich speziell an Käuferschichten mit Interesse an sportlichem Sound richten. Obwohl die untersuchten Fahrzeuge die Grenzwerte für die Typgenehmigung einhielten, gelang es den Testfahrern mit allen Fahrzeugen, außerhalb der Prüfbedingungen extreme Lärmpegel zu erzeugen, also genau die Geräuschkulisse, die viele Anwohner beliebter Freizeitstrecken verzweifeln lässt. Im Ergebnis dokumentieren die Messungen gravierende Defizite der Typprüfverfahren. Veröffentlicht in Texte | 161/2020.

Weitere Fachinformationen

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu weiteren Fachinformationen rund um das Thema Lärm. Spezifische Informationen zu Lärm in Schulen und Kindertagesstätten sind auf dieser Seite zusammengestellt. Gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg informiert die LUBW in einem Faltblatt über das Vorkommen, die Wahrnehmung und die gesundheitlichen Effekte tieffrequenter Geräusche, denen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie immer wieder störende Einwirkungen zugeschrieben werden. Windenergie und Infraschall (2019) Für Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, die Schallpegelmesser einsetzen, werden mit einem Informationspapier der LUBW Hinweise und Erläuterungen zur aktuellen Rechtslage und zur Kalibrierung von Schallpegelmessern an die Hand gegeben. Eichung und Kalibrierung von Schallpegelmessern (2017) (pdf) Wieviel Infraschall Windkraftanlagen wirklich erzeugen hat die LUBW in einem eigenen Messprojekt im Zeitraum 2013-2015 untersucht. Die Ergebnisse sind in einem Faltblatt zusammengefasst. Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen (2016) Das Thema Lärm wird in allgemein verständlicher Form auch in einem kompakten Booklet behandelt. Die Darstellungen sollen beim Leser Interesse für die vielfältige Bedeutung von Lärm in unserem Alltag wecken. Psst! Informationen zum Thema Lärm (2014) In der subjektiven Wahrnehmung von Verkehrslärm leisten Motorräder vielerorts einen höheren Beitrag als es ihrer tatsächlichen Präsenz auf den Straßen entspricht. Im Sommer 2009 untersuchte die LUBW in Kooperation mit dem Ingenieurbüro ACCON GmbH eine große Zahl von Fahrzeugvorbeifahrten an vier Messorten in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse finden Sie in der Motorradlärm-Studie. Motorradlärm-Studie (2010) (pdf; 7,3 MB) Reifen und Fahrbahnbeläge tragen je nach Herstellung und Beschaffenheit zu unterschiedlichen Lärmemissionen des Straßenverkehrs bei. Wie diese Unterschiede ausfallen und welche Minderungspotentiale und -konzepte bestehen, fasst die nachfolgende Studie zusammen. Lärmarme Reifen und geräuschmindernde Fahrbahnbeläge (2004) (pdf; 3,0 MB) Fachinformationen des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm Hinweise des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zu Lärm von Geräten und Maschinen Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Vorschriftensammlung Immissionsschutzrecht (Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg) Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) Ratgeber zu Hörminderungen Bewusstes Hören (mit Hörtests) – Schule des Hörens e.V. Lärmseiten der Stadt Stuttgart

Laute Motorräder und Pkw sorgen zunehmend für Verdruss

<p>Auch regelkonforme Neufahrzeuge erweisen sich im Praxis-Test als viel zu laut</p><p>Die erst vor Kurzem überarbeiteten, internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz sind nicht geeignet, extreme Lärmemissionen im Straßenverkehr zu unterbinden. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Umweltbundesamtes (UBA). Verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen, die die Zulassungsvorschriften einhielten, waren bei den Messungen außerhalb des Typprüfbereichs der Zulassung um 20 dB und mehr lauter als beim Betriebszustand, der für die Typprüfung maßgeblich ist. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Die Hersteller von Motorrädern und Autos müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Fahrzeuge so leise zu bauen, wie es der Stand der Technik zulässt. Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller.“</p><p>Während das Gros der Neufahrzeuge auf Deutschlands Straßen akustisch unauffällig ist, sorgt ein wachsendes Segment vermeintlich sportlicher Fahrzeuge regelmäßig für Unmut. Diese Fahrzeuge, vornehmlich Motorräder und Sportwagen, stechen aus dem Hintergrundrauschen des fließenden Verkehrs heraus und dominieren die lokale Geräuschkulisse. Was für die Fahrer toller Sound ist, wird von Anwohnerinnen und Anwohnern oft als unerträglicher Lärm wahrgenommen, der nicht nur nervt, sondern auch krank machen kann.</p><p>Nachdem die internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz in den letzten Jahren novelliert wurden, hat das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ in einem Messprogramm überprüft, ob die neuen Vorschriften extreme Lärmemissionen unterbinden. Untersucht wurden drei Motorräder und drei Pkw, die für vermeintlich sportlichen Sound bekannt sind. Die Fahrzeuge wurden sowohl unter den gesetzlichen Typprüfbedingungen als auch unter „worst case“-Bedingungen in der Praxis außerhalb des in der Typprüfung überwachten Bereichs untersucht. Dabei stellte sich heraus: Mit Hilfe von Klappen und zum Teil auch Lautsprechern im Abgasstrang gelingt den Sounddesignern der Hersteller offensichtlich der Spagat, einerseits unter Typprüfbedingungen den Geräuschgrenzwert einzuhalten und andererseits außerhalb des Kontrollbereichs der Typprüfung den Kundenwunsch nach bestimmtem Sound im Straßenraum zu bedienen. „Der Lärmschutz und die Nöte lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger kommen dabei unter die Räder“, sagte UBA-Präsident Messner.</p><p>Das UBA schlägt daher vor, dass die Typprüfvorschriften um einen Geräuschdeckel erweitert werden, der die Geräusche im gesamten Kennfeld des Fahrzeugs begrenzt. Denn mit der bisherigen Fokussierung des Prüfverfahrens auf innerörtliche Fahrbedingungen können die besonders lauten Lärmemissionen nicht wirksam unterbunden werden, wie die Messungen zeigen.</p>

Laute Motorräder und Pkw sorgen zunehmend für Verdruss

Die erst vor Kurzem überarbeiteten, internationalen Geräusch-Zulassungsvorschriften für Kfz sind nicht geeignet, extreme Lärmemissionen im Straßenverkehr zu unterbinden. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Umweltbundesamtes (UBA). Verschiedene fabrikneue Motorräder und Sportwagen, die die Zulassungsvorschriften einhielten, waren bei den Messungen außerhalb des Typprüfbereichs der Zulassung um 20 dB und mehr lauter als beim Betriebszustand, der für die Typprüfung maßgeblich ist. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Die Hersteller von Motorrädern und Autos müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Fahrzeuge so leise zu bauen, wie es der Stand der Technik zulässt. Unnötiger Lärm ab Werk ist auf der Straße nicht akzeptabel und belastet Gesundheit und Nerven aller.“

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