The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die Emission schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für Dioxine über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das UBA aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.
In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Mit den am 18. Dezember 2013 verabschiedeten neuen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung reagiert die Kommission auf diese Situation. Das verabschiedete Paket setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören: ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“, eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen. Durch das Maßnahmenpaket zur Luftqualität sollen bis 2030 im Vergleich zu einem Szenario, bei dem alles beim Alten bleiben würde, schätzungsweise: 58000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden, 123 000 km² von Ökosystemen vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 56 000 km² Natura-2000-Schutzgebiete vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 19 000 km² von Waldökosystemen vor der Versauerung bewahrt werden. Das verabschiedete Paket ist das Endergebnis einer umfassenden Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität, die Anfang 2011 eingeleitet wurde.
Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2013 am 20. Juli 2012, startete der Prozess zur Feststellung des notwendigen Netzausbaus bis zum Jahr 2023 bzw. 2033. Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellte Entwurf beschreibt die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung installierter Kapazitäten der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs in den Jahren 2023 bzw. 2033. Der Szenariorahmen zum NEP 2013 führt den Szenariorahmen zum NEP 2012 fort.
Am 29. Mai 2012 wurde der Entwurf des ersten nationalen Netzentwicklungsplans Strom von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überreicht. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom enthält alle Maßnahmen, die aus Sicht der ÜNB innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sicheres Übertragungsnetz erforderlich sind. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde auf Basis des von der Bundesnetzagentur Ende 2011 genehmigten sog. Szenariorahmens erstellt. Der Szenariorahmen prognostiziert die voraussichtliche Erzeugungs- und Verbrauchssituation in zehn Jahren.
The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht
The Informative Inventory Report (IIR) is providing complementary information to Germany's air pollution inventories under the Geneva Convention on Long-range Transboundary Air Pollution of the United Nations Economic Commission for Europe (UNECE/CLRTAP) as well as the EU's National Emission Ceiling Directive (NECD). Germany's air pollution inventory includes emission data in consistent time-series ranging from 1990 (1995 for PM10, PM2.5 and 2000 for Black Carbon) to the latest reported year (2 years back) for nine air pollutants and priority heavy metals & persistent organic pollutants (POP). This report includes a comprehensive analysis of the inventory data, descriptions of methods, data sources, and carried out QA/QC activities. It follows the outline established by the latest guidelines for estimating and reporting of emission data and all data presented in this report were compiled according to those same guidelines. Quelle: Bericht
Das Projekt "PAC 2.0" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Renewables Grid Initiative e.V. durchgeführt. Das nach wie vor in weiter Ferne liegende Pariser Klimaziel, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die jüngste Erhöhung des Ziels der Reduzierung von Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % auf netto mindestens 55 % bis 2030 machen offensichtlich, dass der Umbau des europäischen Energiesystems an Geschwindigkeit zulegen muss. Eine solche Beschleunigung erfordert die Weiterentwicklung einer Reihe von Lösungen und Technologien sowie die entsprechende Weiterentwicklung der europäischen Netzinfrastruktur. Der Ten Year Network Development Plan (TYNDP) spielt hier als einziger offizieller pan-europäischer Plan eine entscheidende Rolle. Er kann die Infrastrukturbedarfe eines stabilen, aus Gesamtsystemperspektive wirtschaftlichen, dekarbonisierten Energiesystems der Zukunft sichtbar machen.
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Gesetzestext | 1 |
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unbekannt | 7 |
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