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Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1:2.500.000 - Blatt 06 København

Die Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 wurde 1977 fertig gestellt und von der BGR herausgegeben. Über 70 Geologen aus Europa, Nordafrika und dem Mittlerem Osten arbeiteten gemeinsam mit dem Redaktionsteam an der Kompilation der Karte und den Erläuterungen. Die Karte, die 42 Länder in 16 Kartenblättern abdeckt, zeigt mehr als 800 Eisenerz-Vorkommen. Alle bedeutenden Vorkommen (im Abbau oder stillgelegt) sind enthalten. Auch Vorkommen, die nur von genetischem oder historischem Interesse sind, wurden mit abgebildet. Detaillierte Informationen zur Internationalen Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 - zu Struktur, Aufbau und Hintergrunddaten - sind in den Erläuterungen zur Karte zu finden.

Fünfzehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2020 bis 2021; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Kommunale Klimaoffensive, Erneuerbare Ernergiequellen, Grüner Wasserstoff, Netzausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Flexibilisierung des Energieversorgungssystems, Mobilitätswende, Energieforschung, Förderprogramme, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch, 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990 bis 2021, 6. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von SO2 und NOx; Anhang zum Bericht

Vierzehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2018 bis 2019; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, Netzausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, Flexibilisierung des Energieversorgungssystems, Mobilitätswende, Energieforschung, Förderprogramme, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der energiebedingten Emissionen von Schwefeldioxid und NOx, Anhang zum Bericht

Anfrage Kupierverzicht

Seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen. Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Pro Vieh gemäß § 3 IZG-SH folgende Informationen zugänglich zu machen: 1) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12. 2018, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018. 2) Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 3) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022. 4) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 5) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben. 6) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben. Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das Informationsersuchen gemäß § 4 Abs. 3 IZG-SH an die zuständigen Behörden auf Kreisebene weiterzuleiten.

Forschungsvorhaben lokale Signale - Analysen zu Kosten und Wohlfahrtseffekten der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone und zur Etablierung lokaler Anreize

Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 25832

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832

Connect, Assist & Control: Transparenz und Systemstabilität für Smart Energy Systeme

Ziel des Projekts CACTUS ist die optimierte Netzauslastungsbewirtschaftung und Energienutzung im Verteilnetz, durch das Heben von Flexibilitätspotentialen am Beispiel von Ladeclustern und Quartieren. Kernelement sind Anreize in Form von (virtuellen) Preissignalen, die dezentralen automatisierten Anlagen automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Einerseits kann dadurch Strom günstiger bezogen werden, andererseits ist es am Beispiel von Ladeclustern möglich werden, höherer Anschlussleistungen ohne Netzausbau freizugeben ohne Netzausbau. Durch gezielte Kommunikation (Connect) werden Netzbetreiber unterstützt (Assist), erstens die mögliche Zulassung von weiteren Anlagen unter Einbezug von deren Flexibilität im Netz zu prüfen und zu bestätigen und zweitens prognostizierte Netzengpässe zu visualisieren und durch geeignete (virtuelle) Preissignale aufzulösen (Control). Der Algorithmus adaptiert (virtuelle) Preissignale entsprechend, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit bei allen Schwankungen im Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten die Netzgrenzen eingehalten und damit §13.2 Maßnahmen (Abschaltungen in der roten Ampelphase) vermieden werden. Dabei steht es Kundenanlagen frei, auf diese (virtuellen) Preissignale zu reagieren oder nicht.

Landschaftsplan historisch (Entwicklung und Festsetzungen) 1992-2015 Bottrop

Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015

Bebauungspläne im Landkreis Leer

Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

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