Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.
Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Stormarn
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.
Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.
Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Das Projekt "Wälder und Klimawandel: Künftige Strategien für Schutz und nachhaltige Nutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik durchgeführt. Durch den Klimawandel verändern sich die Standorteigenschaften von Waldbäumen. Zukünftige Wälder werden wesentlich über das Ausbreitungs- und Migrationspotential der Bäume sowie die Elastizität von Bodenökosystemen gegenüber anderen Temperatur- und Niederschlagsverhältnissen gesteuert werden. Der Wissensstand bzgl. dieser Prozesse und ihrer Interaktionen ist noch immer gering. (Wald)Biotoptypen als Konstanten im klassischen Naturschutzhandeln müssen daher in ihrer Bedeutung als Bewertungsreferenz des Naturschutzes überdacht werden. Wie aber sollte Waldnaturschutz zukünftig aussehen? Welches Handeln ist vor dem Hintergrund der Unsicherheit zukünftiger Entwicklungen angemessen? Ziel des Vorhabens ist es, auf wissenschaftlicher Basis Vorschläge für eine Naturschutzstrategie für Wälder in Deutschland vor dem Hintergrund des Klimawandels zu entwickeln. Dabei sollen verschiedene Hypothesen auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden, wie z.B. - Totalreservate insbesondere auf Grenzstandorten/ azonalen Standorten geben Aufschluss über die Elastizität von Waldökosystemen, - die Reaktionsfähigkeit/ Elastizität von Waldökosystemen kann über eine engere Orientierung an den standörtlichen Gegebenheiten (insbesondere Wasserhaushalt) gesteigert werden, - naturschutzfachlich wertvolle Pionierbaumarten mit kurzer Reaktionszeit auf Standortsveränderungen erlauben eine zeitnähere Anpassung waldbaulicher Entscheidungen, - Ökotonen (z.B. Waldrändern) kommt eine hohe Bedeutung bei der Wiederbesiedlung von Lebensräumen zu, - die ökosystemare Funktion (Mykorrhiza, Bodenfuktionen etc.) von mutmaßlichen Ersatzgehölzarten entscheidet über deren zukünftige ökologische Eignung, - gestaltender Naturschutz wird zukünftig eine größere Rolle spielen z.B. um die Wasserrückhaltefähigkeit in Wäldern zu steigern, etc.