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Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen

Die Tätigkeit der Förder-und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen für Landwirtschaft (FBZ/ISS) ist in erster Linie darauf gerichtet, eine ordnungsgemäße Umsetzung agrarpolitischer bzw. gesetzlicher Vorgaben von EU, Bund und Land sicherzustellen. Damit verbunden sind auch zahlreiche andere Fachaufgaben, die letzlich einer ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes Rechnung tragen. Darüber hinaus sind die FBZ/ISS landesweit für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich zuständig.

Flurneuordnung in Sachsen-Anhalt Flurneuordnungsverfahren Verschiedene Angebote für zielorientierte Lösungen Rolle der Teilnehmergemeinschaften Finanzierung der Flurbereinigungsverfahren Zuständigkeiten in Sachsen-Anhalt

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden in Sachsen-Anhalt eingesetzt, um Nutzungskonflikte an Grund und Boden in den ländlichen Räumen zu entflechten. Durch Planung und Realisierung von Wegebau-, Gewässerbau- und landschaftspflegerischen Maßnahmen bei gleichzeitiger Regelung der Eigentumsverhältnisse tragen Flurneuordnungsverfahren wesentlich zur ganzzeitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt bei. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der  Kommunen können im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens gemeinsam behandelt und einer optimalen Lösung zugeführt werden. Konfliktlösungen werden damit oft schnell erreicht.  Hierzu steht vom freiwilligen Landtausch bis zu Unternehmensflurbereinigung ein breit gefächertes Verfahrensangebot zur Verfügung, dass je nach Ausmaß der Nutzungskonflikte zielorientiert eingesetzt werden kann. Die Gesamtheit der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Flurneuordnungsverfahrens bilden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die sogenannten Teilnehmergemeinschaften. Die Teilnehmergemeinschaften wirken an vielen Verfahrensschritten eines Flurneuordnungsverfahrens mit. Dies führt zu wesentlichen Akzeptanzsteigerungen für Maßnahmen, die mit Flurneuordnungsverfahren umgesetzt werden. Flurneuordnungsverfahren werden in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Mittel der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die konkreten Fördertatbestände und die dazugehörigen Fördersätze können der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Richtlinie RELE) entnommen werden Für die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren sind die vier regional zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zuständig. Das Landesverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde wahr und das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist die für die Flurbereinigung zuständige oberste Landesbehörde. Im Verband der Teilnehmergemeinschaften Sachsen-Anhalt werden die Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnungsverfahren Sachsen-Anhalt vertreten. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) ist ein Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz (AMK) und beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um die bundesweite nachhaltige ländliche Entwicklung und Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland finanziell gefördert. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen ( RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS ) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 18 vom 04. Mai 2016. Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Längere Zeiträume sind in begründeten Ausnahmefällen mit der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen abzustimmen. Der Abschluss aller im EU-Zahlstellenverkehr anfallenden Verwaltungskontrollen, potenzielle Prüfungen anderer Instanzen sowie die Auszahlungen muss bis zum 15.09.2025 gewährleistet sein. Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten. Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang . fristgerecht unterschriebene Antrag erforderlichen Unterlagen Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 des Zuwendungsantrages - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen. Weitere Hinweise: Mit der Umsetzung der Vorhaben soll im Jahr 2024 begonnen werden, sodass der Finanzierungsplan (vgl. Ziffer II.7.2 des Zuwendungsantrages) und die entsprechende Kostenschätzung darauf abzustellen sind. Für die Erstattung der förderfähigen Kosten im entsprechenden Kalenderjahr ist die Vorlage eines prüffähigen Auszahlungsantrages mit Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Nachweise wie vergaberechtliche Unterlagen (Vergabevermerk, Auftrags-/Absageschreiben etc.) und zahlungsbegründende Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.) erforderlich. Detaillierte und verbindliche Regelungen werden im späteren Zuwendungsbescheid festgesetzt. Zweck der Förderung ist es, durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes die nachhaltige Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. EU Nr. L 288 S. 27) (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL –) zu stärken. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region“ (SER) und das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Gefördert werden folgende wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen: Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte. Die Förderung von geeigneten Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften. Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu dieser Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link: fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange fachliche Ansprechpartner Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier: Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier .

Umweltbelastungen der Landwirtschaft

Umweltbelastungen der Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist Deutschlands größte Flächennutzerin. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Standbein unserer Volkswirtschaft. Sie sichert die Ernährung und produziert nachwachsende Rohstoffe. Darüber hinaus spielt sie eine wesentliche Rolle für den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft. Doch mit der zunehmenden Intensivierung sind vielfältige Umweltbelastungen verbunden. Landwirtschaft in Deutschland Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands, das sind insgesamt 16,6 Millionen Hektar, wurden 2023 landwirtschaftlich genutzt. Über zwei Drittel (71 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ackerbaulich und knapp ein Drittel (28 Prozent) als Dauergrünland bewirtschaftet. Hinzu kommen Dauerkulturen und sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen (1 Prozent). Auf knapp 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden Futtermittel für die Tierhaltung angebaut. Auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe für die Erzeugung von Biogas (vor allem Mais) und Biokraftstoffe (vor allem Raps), sowie zur stofflichen Verwertung entfallen weitere knapp 16 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die verbleibenden Flächen dienen der Lebensmittelproduktion. Obwohl Land- und Forstwirtschaft und Fischerei zusammen nur etwa 1 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland erbringen und der Anteil der Beschäftigten bei lediglich 1,2 Prozent liegt, hat die Landwirtschaft wegen ihrer engen Vernetzung mit anderen Wirtschaftsbereichen nach wie vor eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Zu den 876.000 Beschäftigten (Familienarbeitskräfte, ständige Arbeitskräfte und Saisonarbeitskräfte) in den rund 255.000 landwirtschaftlichen Betrieben, kommen weitere Arbeitskräfte in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Im so genannten Agribusiness waren 2022 rund 4,6 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt oder indirekt mit der Herstellung, Verwendung und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte beschäftigt. Jeder zehnte Arbeitsplatz steht mit der Landwirtschaft in Verbindung. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind die Landwirtschaft und ihre angrenzenden, verarbeitenden Bereiche wie Gastronomie, Handwerk und Einzelhandel bedeutende Arbeitgeber und entscheidend für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums. 2022 erwirtschafteten deutsche Landwirtinnen und Landwirte einen Produktionswert von 79,5 Milliarden Euro. Diese enormen Mengen und Summen wurden nicht immer erzeugt. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts erzeugte ein Landwirt/eine Landwirtin Lebensmittel für die Versorgung von vier Personen, 1950 konnten bereits zehn Menschen und heute sogar rund 140 Personen von den Erträgen versorgt werden. Grund für diese Produktivitätssteigerung sind technische Fortschritte und der Einsatz von hochleistungsstarken Maschinen, Präzisionstechniken, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Fortschritte in der Züchtung. Dabei geht diese Intensivierung nicht spurlos an der Umwelt und ihren Kompartimenten (Boden, Wasser, Luft und Biosphäre) vorbei. Intensivierung hinterlässt Spuren Der Landwirtschaft kommt für den Schutz der Umweltmedien eine hohe Bedeutung und große Verantwortung zu. Schützende Fabrikmauern und abgeschlossene Räume sind nicht vorhanden. Die Landwirtschaft arbeitet in offenen Systemen. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln findet in der Landschaft statt und beeinflusst den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen (allgemein ⁠ Biodiversität ⁠). Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt nicht nur eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften. Der Einsatz von schweren Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung kann Bodenverdichtungen, eine steigende Gefahr für Wasser- und Winderosionen und einen Verlust der Bodenfruchtbarkeit verursachen. Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung (⁠ Eutrophierung ⁠) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verantwortlich. Ausgebrachte ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und in den Düngemitteln enthaltene Schwermetalle, Schadstoffe und Rückstände von Arzneimitteln aus der Intensivtierhaltung stellen weitere potenzielle Gefahren für terrestrische und aquatische Ökosysteme dar. Weitere Folgen sind der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (vor allem Grünlandumbruch, Moornutzung und Rodung von Wäldern), der Ausbringung von Düngemitteln, der Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands 7,4 Prozent (ohne landwirtschaftliche ⁠ Landnutzung ⁠ und Landnutzungsänderungen, ohne Emissionen aus Mineraldüngerproduktion).

MAB Jugendforum

Biosphärenreservate sind Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung in ländlichen Räumen. In Deutschland sind 16 Biosphärenreservate als Modellregionen durch das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ („Man and the Biosphere“, MAB) international anerkannt. MAB Jugendforen möchten engagierte junge Erwachsene aus Biosphärenreservaten vernetzen, ihre Identifikation mit Biosphärenreservaten stärken, ihre Motivation fördern, sie weiterbilden und ihnen eine Stimme geben. Das erste internationale MAB Jugendforum fand 2017 im Biosphärenreservat Po-Delta (Italien) statt. Seitdem gab es weltweit weitere MAB Jugendforen mit unterschiedlicher Reichweite. 2019 fand im Biosphärenreservat Rhön das erste MAB Jugendforum für den deutschsprachigen Raum statt.

Internationale Konferenz URP2020 erfoglreich durchgeführt

AKünzelmann: URP2020 Teutsch Schmidt Kabisch Bartke Weidner (v.l.n.r.) Regionale Zusammenarbeit von Städten, Umland und ländlichen Räumen ist hierfür entscheidend und kann maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. In Europa setzen die Territoriale Agenda und die Leipzig Charta neue Maßstäbe. Die Konferenz URP2020 fand am 26.-27. November 2020 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit über 450 registrierten Teilnehmer*innen aus fast 50 Ländern als Hybrid-Konferenz statt. Mit ihr sollten neue Konzepte für Stadt-Land-Partnerschaften diskutiert werden, die eine nachhaltige und resiliente Entwicklung für starke Regionen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen sichert und die Umwelt schont. Dazu galt es wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen der Praxis miteinander zu verknüpfen. Regionale Zusammenarbeit von Städten, Umland und ländlichen Räumen ist hierfür entscheidend und kann maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. In Europa setzen die Territoriale Agenda und die Leipzig Charta neue Maßstäbe. Die Konferenz URP2020 fand am 26.-27. November 2020 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit über 450 registrierten Teilnehmer*innen aus fast 50 Ländern als Hybrid-Konferenz statt. Mit ihr sollten neue Konzepte für Stadt-Land-Partnerschaften diskutiert werden, die eine nachhaltige und resiliente Entwicklung für starke Regionen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen sichert und die Umwelt schont. Dazu galt es wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen der Praxis miteinander zu verknüpfen. URP2020 - Map of particpating countries Das wissenschaftliche Begleitvorhaben „Stadt-Land-Plus“ organisiert die Konferenz mit Unterstützung durch das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ. Nach der Eröffnung u.a. mit der Schirmherrin Bundesministerin Anja Karliczek (BMBF), dem sächsischen Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt und Maria Vassilakou (EU Mission Board Climate-Neutral & Smart Cities; ehem. Vize-Bürgermeisterin Wiens), tauschten sich die Teilnehmer*innen in fünf mal sechs parallelen Sessions und zwei Poster-Sessions aus. Drei Keynotes, eine interaktive Konferenz App und Social-Media rundeten das Programm ab.Zahlreiche Verbundvorhaben aus Stadt-Land-Plus trugen aktiv zur Konferenz bei. Kernergebnisse der Konferenz waren Integrierte Stadt-Land-Entwicklung rückt international in den Fokus von Stadt- und Regionalentwicklungsstrategien (Territoriale Agenda 2030, Neue Leipzig Charta, UN Guiding Principles, Forschungsprogramme), Die Komplexität erfordert eine systemische Perspektive. Bestehende Institutionen müssen flexibler, partizi-pativer, effektiver und widerstandsfähiger gestaltet werden – und bei Interessenskonflikten Wege aus Sackgassen weisen. Zielsetzungen, Indikatoren und Monitoring sind zur Erfolgsmessung erforderlich. Soziale und räumliche Gerechtigkeit wurden vielfach als Schlüssel zur Gewährleistung einer lebenswerten und gesunden Umwelt angesprochen. Neue Ideen, Experimente und Reallabore fördern Lernen und Offenheit. Viele Konzepte und Lösungsansätze für drängende Probleme wurden in inter- und transdis-ziplinärer Forschung erbracht. Dennoch Bedarf für Visionen nachhaltigerer Zukunft: etwa eine „neue urbane Transformation“, deren Kern die nachhaltige und belastbare Partnerschaft von Stadt und Land ist. Alle Informationen kompakt finden Sie auf www.urp2020.eu

MAB Jugendforum 2019 – Nachhaltig leben und wirtschaften

Biosphärenreservate sind Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung in ländlichen Räumen. In Deutschland sind 16 Biosphärenreservate als Modellregionen durch das UNESCO-Programm „Mensch und die Biosphäre“ (Man and the Biosphere, MAB) international anerkannt. Im Jahr 2019 jährte sich die Ausweisung der ersten beiden deutschen Biosphärenreservate – Mittelelbe und Thüringer Wald – zum 40. Mal. Zu diesem Anlass organisierte der Dachverband EUROPARC Deutschland e. V. erstmals ein Forum für junge Erwachsene, die in deutschsprachigen Biosphärenreservaten leben und/oder sich für diese engagieren. Vergleichbare MAB Jugendforen fanden zuvor in anderen Ländern statt.

Stadt-Land-Plus gestartet

Mit der BMBF-Förderrichtlinie Stadt-Land-Plus werden zwölf interdisziplinäre Verbundvorhaben gefördert, die einen integrierten Forschungs-Praxis-Ansatz verfolgen. Die Praxispartnerinnen und -partner sowie Forschungsinstitutionen erarbeiten innovative Lösungsansätze für die gemeinsame nachhaltige Entwicklung von Stadt, Umland und ländlichem Raum. Hierzu gehören die nachhaltige regionale Kreislaufwirtschaft oder die Verbesserung der gemeinsamen informations- und wissensbasierten Entscheidungsgrundlagen der betroffenen Akteure für ein regional nachhaltiges Landmanagement. Die Vorhaben sind den drei Projektclustern „Interessen zwischen Stadt und Land ausgleichen“, „Flächenmanagement in wachsenden Wohnungsmarktregionen entwickeln“ sowie  „Regionale Kreislaufwirtschaft stärken und Wertschöpfung erhöhen“ zugeordnet. Die interdisziplinären Verbundvorhaben haben eine Laufzeit von 2018 bis 2023. Ein unterstützendes Querschnittsvorhaben sorgt für die Vernetzung und den Transfer von Forschungsnehmern und Forschungsergebnissen sowie die Bearbeitung projektübergreifender Querschnittsthemen. Die Stadt-Land-Plus Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative Zukunftsstadt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³. Die Leitinitiative fördert einen integrativen Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Städte. Stadt-Land-Plus ergänzt so die Leitinitiative Zukunftsstadt um die notwendige Perspektive über die Grenzen der Stadt und trägt zu nachhaltigen Beziehungen mit dem Umland und ländlichen Raum bei.

Vielfältige Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

Vielfältige Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Die Landwirtschaft in Deutschland ist einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt. Klar ist: Wir müssen etwas ändern. Wie diese Änderungen genau aussehen, ist ungewiss. Am 22. November diskutierte die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) ihre Empfehlungen zu fünf Themen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit der Öffentlichkeit. Etwa 140 Personen kamen zur KLU-Dialogtagung „Landwirtschaft quo vadis?“, um die Empfehlungen der KLU kennenzulernen und über eine nachhaltigere Landwirtschaft zu diskutieren. Die Entscheidungstragenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Beschäftigte aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachleute von Gremien und Verbänden widmeten sich den Themen ländliche Entwicklung, Nährstoffüberschüsse, Ernährungsindustrie, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Die KLU hat den Auftrag, den Diskussionsprozess um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu befeuern.“ Der ländliche Raum hat Probleme, weil für die Politik die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Vordergrund steht. Beim Thema Landwirtschaft, Umwelt und nachhaltige ländliche Entwicklung empfiehlt die KLU der Politik deshalb die Gesamtheit des ländlichen Raumes mit ihren naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten zu fördern. Ein neues Leitbild „Ländlicher Raum“ ist dringend erforderlich. Darin stimmten große Teile des Publikums mit der KLU überein.  In der Diskussion  wurde aber auch klar, dass ein konsensuales Leitbildes zu entwickeln, Zeit und zusätzlicher Ressourcen bedarf. Eine Chance dafür bietet die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 mit ihrem Fokus auf nationale Verantwortung. In der Präsentation zu Stickstoff- und Phosphorströmen in der Landwirtschaft machte die KLU klar, dass Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft ein seit langem bestehendes Problem sind.  EU-Vorgaben und nationale Zielen werden nicht eingehalten. Die KLU empfiehlt deswegen einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau zusammenführt. In der Diskussion wurde klar, dass selbst eine gute bundeseinheitliche Düngeverordnung das Problem nur verringern, aber nicht lösen kann.  Dazu sind die naturräumlichen Gegebenheiten zu verschieden.  Regionen, die gesetzliche Vorgaben einhalten und trotzdem zu hohe Nitratwerte im Grundwasser haben, wären dann nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen da eine präzise Düngung extrem komplex ist. Hier ist die Wissenschaft gefragt gute Konzepte zu entwickeln. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht Umweltschäden. Diese sind in  billigen Lebensmittelpreisen oft nicht enthalten. Das war der Kern des Themas Ernährungsindustrie, Handel und Konsum . Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, wie die Produkte entstanden sind. Die KLU empfiehlt deswegen ein staatliches und unabhängiges Lebensmittelsiegel.  Der dringend notwendige Paradigmenwechsel stand im Fokus der anschließenden Diskussion. Lebensmittel dürfen nicht als eine Ware wie jede andere betrachtet werden, sondern müssen als Produkte wertgeschätzt werden, die Lebensqualität beeinflussen und einen Einfluss auf die Umwelt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen Verantwortung übernehmen. Entsprechende Labels müssen es ihnen aber auch ermöglichen  dies zu tun. Internationaler Agrarhandel kann den allgemeinen globalen Wohlstand fördern, hat aber auch seine Schattenseiten. Er führt zu Abholzung des Regenwaldes und vertreibt die indigenen Bevölkerung im Exportland. Handel ist auch eine Ursache für die Nährstoffüberschüsse, die bei der Produktion von tierischen Produkten für den Export in Deutschland entstehen. Die KLU empfiehlt deshalb verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen. Die Diskussion zeigte, dass internationale Abkommen zum Handel ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der Landwirtschaft sein können, auch wenn sie viele Schwächen haben. Gleichzeitig kann die Handelspolitik helfen, der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ Nachdruck zu verleihen. Die Verbesserte Umweltwirkung der Landwirtschaft durch digitale Transformation stand im Fokus der letzten Präsentation. Digitalisierung in der Landwirtschaft kann einen schonenderen Umgang mit Ressourcen ermöglichen. Sie  kann aber durch eine  Steigerung der Effizienz  bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften, noch verstärken. Die KLU empfiehlt der Politik, hier Verantwortung zu übernehmen, damit die neuen Techniken die Entwicklung einer multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.  Digitalisierung hat ein großes Potential, kann aber engagierte Landwirtinnen und Landwirte nicht ersetzen. Darin war sich das Publikum einig. Eine vielfältige, standörtlich angepasste Landwirtschaft ist nicht die Kernkompetenz von Robotern und Computern, sondern die von bäuerlichem Wissen. Damit die Digitalisierung ihr Versprechen an eine Ökologisierung der Landwirtschaft einlösen kann, ist, eine gute Ausbildung der Beschäftigten in der Landwirtschaft und sehr viel Forschung nötig. Denn wichtig sind standortangepasste und feldfruchtspezifische technische Lösungen. Im Abschlussstatement betonte der Vorsitzende der KLU noch einmal, welche Verantwortung die Politik trägt. „Sie ist dafür verantwortlich, dass ökologische Mindeststandards in der Landwirtschaft festgelegt, dass sie eingehalten werden, und, dass von der Landwirtschaft erbrachte Gemeinwohlleistungen entsprechend honoriert werden. Nur so kann Landwirtschaft nachhaltig werden.“, so Heißenhuber. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, schloss die Tagung mit einem Blick auf die Rolle des Umweltbundesamtes. Sie betonte die prominente Rolle der Landwirtschaft im Koalitionsvertrag. Diese zeige, dass das Thema nachhaltige Landwirtschaft nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Politik angekommen sei. Die Aufgabe des Umweltbundesamtes sei es, das Umweltministerium fachlich zu unterstützen, wobei die Empfehlungen der KLU hierbei eine entscheidende Rolle spielten. Insbesondere sind die im Koalitionsvertrag verankerten Strategien zur Nutztierhaltung und zum Ackerbau entscheidende erste Schritte für die politischen Weichenstellungen in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft. In ihrer Rede ging die Präsidentin des Umweltbundesamtes auch auf die GAP ein. Hier sei eine Chance auf eine grundlegende Kurskorrektur vertan. Wichtig sei aber, dass die nationalen Spielräume in der neuen Agrarpolitik genutzt werden. Deutschland könne hier zeigen, wie wichtig ihr das Umsetzen einer nachhaltigen Landwirtschaft sei. Die KLU veröffentlichte zur Tagung ihre Positionen in einem Konferenzpapier, das hier verfügbar ist. Zudem können Sie die Vorträge der Tagung hier nachlesen. Zu den oben vorgestellten Themen wird die KLU ausführliche Positionspapiere erarbeiten, in die Anregungen der Dialogtagung einfließen werden.

Bis 26. September 2018 Anträge zur Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" einreichen

Noch bis zum 26. September 2018 können Forschende zusammen mit Kommunen und weiteren Partnern gemeinsame Projektanträge einreichen für den zweiten Stichtag der BMBF Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus". Themenschwerpunkte von Stadt-Land-Plus sind Regionale Kreislaufwirtschaft und Qualität des Landmanagements Verbesserter Interessensausgleich zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum Diese Förderrichtlinie ist Teil der BMBF Leitinitiative Zukunftsstadt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA³ Alle Informationen zur Bekanntmachung und den Antragsvoraussetzungen unter https://www.fona.de/

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