Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung Nährstoffeinträge (vor allem Stickstoff) aus der Luft belasten Land-Ökosysteme und gefährden die biologische Vielfalt. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Trotz rückläufiger Stickstoffbelastungen in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf – vor allem bei den Ammoniak-Emissionen. Situation in Deutschland Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Die zur Flächenstatistik dieser Überschreitung herangezogenen Ökosystemtypen stammen aus dem CORINE-Landbedeckungsdatensatz von 2012 und bilden vor allem Waldökosysteme ab (ca. 96 %). Besonders drastisch sind die Überschreitungen in Teilen Nordwestdeutschlands. Aufgrund der dort ansässigen Landwirtschaft und intensiv betriebenen Tierhaltung ist der Stickstoffeintrag dort besonders hoch. So sind etwa zwei Drittel der Stickstoffeinträge auf Ammoniakemissionen zurückzuführen. Im Rahmen eines UBA -Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffdeposition (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000 bis 2019) rückgerechnet werden. Die nationalen Zeitreihendaten zeigen, dass der Anteil der Flächen in Deutschland, auf denen die ökologischen Belastungsgrenzen überschritten wurden, von 84 % im Jahr 2000 auf 69 % im Jahr 2019 zurückging (siehe Abb. „Anteil der Fläche empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“). Die Abnahme der Belastungen spiegelt größtenteils den Rückgang der Emissionen durch Luftreinhaltemaßnahmen wider. Karte: Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch Stickstoffeinträge im Jahr 2019 Quelle: Kranenburg et al. (2024) Flächenanteil empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen Eutrophierung Quelle: Kranenburg et al. (2024) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Handlungsbedarf trotz sinkender Stickstoffeinträge Auch in den nächsten Jahren ist wegen der bisher nur unwesentlich abnehmenden Ammoniak-Emissionen – vornehmlich aus der Tierhaltung – mit einer weiträumigen Eutrophierung naturnaher Ökosysteme zu rechnen. Bei der Minderung von diffusen Stickstoffemissionen in die Luft besteht daher erheblicher Handlungsbedarf. Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Eutrophierung? Zur Bewertung der Stoffeinträge werden ökologische Belastungsgrenzen ( Critical Loads ) ermittelt. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. Ökologische Belastungsgrenzen sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen atmosphärischen Stoffeinträgen. Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Im Rückschluss ist auch die Erholung des Ökosystems auf vorindustrielles Niveau sehr langwierig, wenn nicht sogar eine irreversible Schädigung des Ökosystems vorliegt. Beide Prozesse sind abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie von chemischen Ökosystemeigenschaften. Daher sind absolute Schadprognosen mittels der Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen prinzipiell nicht möglich. Stickstoffdepositionen – ein Treiber des Biodiversitätsverlusts Ein übermäßiger atmosphärischer Eintrag ( Deposition ) von Nährstoffen (vor allem Stickstoff) und deren Anreicherung in Land-Ökosystemen kann auf lange Sicht Ökosysteme stark beeinträchtigen. So kann es zu chronischen Schäden der Ökosystemfunktionen (wie der Primärproduktivität und des Stickstoffkreislaufs) kommen. Auch Veränderungen des Pflanzenwachstums und der Artenzusammensetzung zugunsten stickstoffliebender Arten ( Eutrophierung ) können hervorrufen werden. Außerdem wird die Anfälligkeit vieler Pflanzen gegenüber Frost, Dürre und Schädlingsbefall erhöht. Atmosphärische Einträge führen zu einer weiträumigen Angleichung der Stickstoffkonzentrationen im Boden auf einem nährstoffreichen Niveau. Die derzeit hohen Stickstoffeinträge in natürliche und naturnahe Land-Ökosysteme sind eine Folge menschlicher Aktivitäten, wie Landwirtschaft oder Verbrennungsprozesse. Diese sind mit hohen Emissionen von chemisch und biologisch wirksamen (reaktiven) Stickstoffverbindungen in die Luft verbunden. Aus der Atmosphäre werden diese Stickstoffverbindungen über Regen, Schnee, Nebel, Raureif, Gase und trockene Partikel wieder in Land-Ökosysteme eingetragen. Die resultierende Überdüngung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität . Fast die Hälfte der in der Roten Liste für Deutschland aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Stickstoffeinträge gefährdet. Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention ( UNECE Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung . International wurden deshalb in der sog. neuen NEC-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der Emission von reaktiven Stickstoffverbindungen (NH x , Stickstoffoxide (NO x )) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005: Ammoniak (NH 3 ): minus 29 % Stickstoffoxide (NO x ): minus 65 % (siehe auch „Emissionen von Luftschadstoffen“ ). Konkrete nationale Maßnahmen, die zum Erreichen der oben genannten Minderungsverpflichtungen geeignet sind, werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des reaktiven Stickstoffs, zu denen auch die Eutrophierung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Reaktiver Stickstoff in Deutschland" enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) verfolgt den Ansatz einer nationalen Stickstoffminderungsstrategie . Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU „Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem“ . Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der Bericht zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Als Ergebnis der ständigen Wetterüberwachung vor bzw. bei Erreichen, bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte/Warnkriterien (d. h. wenn Wettererscheinungen erwartet werden, die menschliches Leben oder Sachwerte gefährden können) herausgegebene Informationen; umfasst u. a. die Einzelleistungen "Allgemeiner Wetterwarndienst", "Wind- und Sturmwarnungen Küste und See. Die Datensätze stehen entgeltfrei unter https://opendata.dwd.de zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie auch auf dem Leistungssteckbrief unserer Internetseite https://www.dwd.de/DE/leistungen/opendata/opendata.html.
Wöchentliche Wassermengenberichte Wöchentliche Situationberichte zur Lage im Wasserhaushalt bezüglich Niederschlag, Wasserstände der Ostsee, Warnow und Nebel, des Krakower Sees sowie der Durchflüsse am Rostocker Mühlendamm-Wehr und der Nebel in Güstrow, weiterhin den Grundwasserstand an ausgewählten Meßstellen.
Grundlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung Planungsunterlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung im Amtsbereich des StALU MM Rostock Gewässerentwicklungsplan Nebel
Was ist UV -Strahlung? Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. UV - Strahlung ist krebserregend und Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Einteilung der UV-Strahlen nach Wellenlängenbereichen Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer physikalischen und biologischen Eigenschaften wird die UV - Strahlung nochmals unterteilt in UV -A- Strahlung ( Wellenlänge 400 - 315 nm ) UV -B- Strahlung ( Wellenlänge 315 - 280 nm ) und UV -C- Strahlung ( Wellenlänge 280 - 100 nm ). UV -A- Strahlung schließt sich direkt an das sichtbare Licht an. UV -C- Strahlung grenzt unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an. Je kürzer die Wellenlänge , desto energiereicher ist die Strahlung , und umso schädigender wirkt sie. UV - Strahlung der Sonne Die UV - Strahlung der Sonne ist die so genannte "natürliche" oder "solare" UV - Strahlung . UV - Strahlung dringt wellenlängenabhängig unterschiedlich weit bis zur Erdoberfläche vor. UV -C: Die besonders energiereiche UV -C- Strahlung wird von der Erdatmosphäre in den oberen Atmosphärenschichten vollständig ausgefiltert, so dass natürliche UV -C- Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht. UV -B: Die energiereiche UV -B- Strahlung wird abhängig vom Zustand der Ozonschicht ebenfalls durch die Atmosphäre ausgefiltert. Aber nicht vollständig: Etwa bis zu zehn Prozent der UV -B- Strahlung erreichen noch die Erdoberfläche. Bei Störungen der Ozonschicht vergrößert sich der auf die Erdoberfläche treffende UV -B-Anteil. UV -A: Die längerwellige UV -A- Strahlung erreicht im Gegensatz zu UV -B- und UV -C- Strahlung weitgehend ungehindert die Erde. Die Stärke der natürlichen UV-Strahlung auf der Erdoberfläche hängt von vielen Faktoren ab Die Stärke der UV - Strahlung auf der Erdoberfläche hängt vom Breitengrad, von der Jahreszeit und von der Tageszeit ab. Je näher man dem Äquator kommt, desto intensiver wird sie. Im Sommer ist die UV - Strahlung stärker als im Winter – und mittags ist sie intensiver als morgens oder abends. Auch die Bewölkung beeinflusst die Stärke der UV - Strahlung . Eine geschlossene, dicke Wolkenschicht kann bis zu 90 Prozent der UV - Strahlung abhalten. Dagegen können leichte Bewölkung - bei der man die Sonne noch sehen kann - und Nebel die UV - Strahlung verstärken. Eine wichtige Rolle spielt außerdem, wie hoch ein Ort liegt: Die UV - Strahlung nimmt um ca. 10 Prozent pro 1000 Höhenmeter zu. Wasser, Sand und Schnee reflektieren die UV - Strahlung und verstärken sie auf diese Weise. Schatten verringert die UV - Strahlung – zum Beispiel unter einem Sonnenschirm um ca. 10 bis 30 Prozent und unter einem Baum mit dichter, großflächiger Krone um ca. 20 Prozent. Wirkungen und Schutz UV - Strahlung ist krebserregend, Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Darum wird die Intensität der UV - Strahlung weltweit ständig überwacht und als UV-Index veröffentlicht. Die UV-Strahlungsbelastung jedes Einzelnen und die damit verbundene gesundheitliche Gefährdung hängen zu einem großen Teil vom eigenen Verhalten ab. Jeder von uns kann sich bei Tätigkeiten im Freien und besonders auch im Urlaub durch sein Verhalten vor UV-Strahlung schützen. Der UV-Index bietet hierfür eine Orientierungshilfe. Künstlich erzeugte UV - Strahlung Künstlich erzeugte UV - Strahlung unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen UV - Strahlung . Künstlich erzeugte UV - Strahlung findet in Alltag, Technik, Medizin und Wellness (zum Beispiel in Solarien ) Anwendung. Stand: 05.02.2025
§ 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: "Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen ein solches Fahrzeug, dessen Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen, insbesondere in einem Hafen oder an einer Umschlagstelle oder zur Erhöhung derSteuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; "Verband": ein Schleppverband, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schleppverband": eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Schubverband": eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; hierzu zählen auch Gelenkverbände, deren Kupplungen an nicht mehr als einer Stelle ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "Schubleichter": ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug; "Trägerschiffsleichter": ein Schubleichter, der für die Beförderung an Bord eines Seeschiffes und für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen gebaut ist; "gekuppelte Fahrzeuge": eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die die Zusammenstellung fortbewegen; "Gelenkverband": eine Zusammenstellung von Fahrzeugen hintereinander, die mindestens an einer Stelle durch Gelenkkupplung verbunden sind, unabhängig davon, welches Fahrzeug die Hauptantriebskraft stellt; "schwimmendes Gerät": eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, insbesondere ein Bagger, Elevator, Hebebock oder Kran; "schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; "Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät; "Fahrzeug unter Segel": ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb; "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist; ein Fahrgastschiff im Sinne dieser Verordnung ist auch ein Fahrgastboot; "Tagesausflugsschiff": ein Fahrgastschiff ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Fahrgastboot": ein nach Anhang II Kapitel 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes und eingerichtetes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Personenbarkasse": ein nach Anhang II Kapitel 5 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist; "Vorspann": ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das an der Spitze eines Fahrzeugs oder Verbandes Schleppunterstützung leistet; "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; "Ankern": das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; "Länge/Breite eines Fahrzeugs, eines Verbandes": die Länge oder Breite über alles im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN ; "Radarfahrt": eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist; "Nacht": der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang; "Tag": der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang; "weißes Licht", "rotes Licht", "grünes Licht", "gelbes Licht" und "blaues Licht": ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Norm DIN g EN 14744:2006-01 entspricht *); "starkes Licht", "helles Licht" und "gewöhnliches Licht": ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *) ; "Funkellicht": ein Licht, dessen Anzahl regelmäßiger Lichterscheinungen der Anforderung der Zeile 1 der Tabelle 3 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *); "kurzer Ton": ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer; "langer Ton": ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer, wobei die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen etwa eine Sekunde beträgt; "Folge sehr kurzer Töne": eine Folge von mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer, wobei die Pausen zwischen den aufeinanderfolgenden Tönen ebenfalls etwa eine viertel Sekunde betragen; "Fahrwasser": der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird; "Fahrrinne": der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird; "rechte Seite/linke Seite": die "rechte Seite" oder "linke Seite" des Fahrwassers/der Fahrrinne, bezogen auf die Richtung "Talfahrt"; "zu Berg" oder "Bergfahrt": auf einem Fluss die Richtung zur Quelle, auf einem Schifffahrtskanal die Richtung, die im zweiten Teil dieser Verordnung für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen als "Bergfahrt" bezeichnet ist, ferner die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen; "zu Tal" oder "Talfahrt": die der Richtung "zu Berg" oder der "Bergfahrt" entgegengesetzte Richtung; "Stoffnummer": Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen, denen noch keine UN-Nummer zugeordnet wurde oder die nicht einer Sammelbezeichnung mit UN-Nummer zugeordnet werden können, entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung. Diese vierstellige Zahl beginnt mit der Ziffer 9; "UN-Nummer": vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung; "Anlage": bundeseigene Schifffahrtsanlage, insbesondere eine Schleuse, ein Schleusenkanal, ein Wehr oder ein Schiffshebewerk, wasserbauliche Anlage, insbesondere eine Grundschwelle, eine Buhne, ein Parallelwerk, ein Deckwerk, ein Leitdamm oder eine Brücke; "Kilometerangabe ( km -Angabe)": bei einer Streckenangabe schließt der Kilometerendpunkt die jeweilige Kilometerangabe ein und der Kilometeranfangspunkt die jeweilige Kilometerangabe aus; "diensttuende Mindestbesatzung": die Besatzung nach Teil 3 der Binnenschiffspersonalverordnung oder nach den §§ 19.02 bis 19.10 der Rheinschiffspersonalverordnung, die sich nicht in der Ruhezeit befindet; "Inland AIS Gerät": ein Gerät im Sinne der Durchführungsverordnung ( EU ) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung ( EG ) Nummer 415/2007 ( ABl. L 138 vom 24.05.2019, Seite 31), die in Teil II "Standard für Verfolgungs- und Aufspürungssysteme in der Binnenschifffahrt" des ES-RIS wiedergegeben ist, das auf einem Fahrzeug eingebaut ist und genutzt wird; "Inland ECDIS Gerät": ein Gerät zur Darstellung von elektronischen Binnenschifffahrtskarten, das in den zwei Betriebsarten Informationsmodus oder Navigationsmodus betrieben werden kann; "ADN": die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) vom 26. Mai 2000 in der Anlage beigefügte Verordnung (BGBl. 2007 II Seite 1906, 1908 - Anlageband), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 ( BGBl. 2010 II Seite 1550) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschiffsuntersuchungsordnung": Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Binnenschiffspersonalverordnung": Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Rheinschiffspersonalverordnung": Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105, Anlageband) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Sportbootführerscheinverordnung": Sportbootführerscheinverordnung vom 03. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1016, 4043), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 31.Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung" Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I Seite 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk": Regionale Vereinbarung vom 06. April 2000 über den Binnenschifffahrtsfunk (BGBl. 2000 II Seite 1213, 1214) in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung": Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4569; 2003 I Seite 130), die zuletzt durch § 38 Absatz 6 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I Seite 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "ES-TRIN": Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2019/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt ( CESNI ) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 09. Dezember 2019, BAnz AT 09.12.2019 B2). Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; "ES-RIS": Europäischer Standard für Binnenschiffsinformationsdienste in der Ausgabe 2021/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 02. Juni 2021 (BAnz AT 01.09.2021 B4)); dabei ist unter Mitgliedstaat ein Mitglied der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; " LNG ": sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, insbesondere Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und Rohrleitungen für das Bunkern; "Bunkerbereich": der Bereich in einem Radius von 20 Metern um den Bunkerverteiler; "Flüssigerdgas (LNG)": Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde. *) Die Norm ist bei der Beuth-Verlag GmbH erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert. Stand: 01. September 2024
Der Winter 2022/2023 war in Sachsen-Anhalt zu warm und übererfüllte das Niederschlagssoll. Die Sonnenscheindauer erreichte nur im Regenschatten des Harzes das langjährige Mittel. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die einzelnen Monate gegeben. Am Ende wird der gesamte Winter 2022/2023 zusammenfassend bewertet. Die angegebenen Monatsmittelwerte beziehen sich dabei auf das Flächenmittel des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle: Deutscher Wetterdienst). Mit einer Monatsmitteltemperatur von 1,7 °C endete der Dezember um 0,5 K milder als das Mittel der 30-jährigen Periode von 1961 bis 1990. Im Vergleich zur 30-jährigen Periode von 1991 bis 2020 war der Dezember 2022 um 0,4 K kühler. Der Monat war von großen Temperaturkontrasten geprägt. Das erste Monatsdrittel war bzgl. der Temperaturentwicklung unauffällig und dem Klimamittelwert von 9161 bis 1990 entsprechend. Nach dem 10. Dezember floss aus Nordosten polare Kaltluft ein und es bildete sich eine dünne Schneedecke in weiten Landesteilen. Über Schnee kühlte es nachts auf deutlich unter -10 °C ab, so zum Beispiel in der Nacht zum 13. Dezember, als in Stiege -17,5 °C gemessen werden konnten. Auch tagsüber blieben die Temperaturen meist unter dem Gefrierpunkt. Mit der Umstellung der Großwetterlage zum 20. Dezember gelangten sehr warme Luftmassen aus dem Mittelmeerraum nach Sachsen-Anhalt. Die Temperaturen stiegen tagsüber wiederholt auf über 10 °C und die Nächte blieben frostfrei. Der Höhepunkt der Wärme wurde zum Jahreswechsel erreicht, wie auch schon im Dezember 2021. So blieben die Temperaturen in der Nacht zu Silvester meist oberhalb der 10 Grad-Marke. An Silvester selbst wurde an fast allen Wetterstationen in Sachsen-Anhalt die höchste jemals gemessene Dezembertemperatur registriert. Spitzenreiter waren dabei Bad Lauchstädt und Jeßnitz mit 18,3 °C. In Abbildung 1 ist der Temperaturverlauf des Dezembers beispielhaft für Genthin gezeigt, da Genthin die größte Differenz zwischen Minimum- und Maximumtemperatur im Dezember in Sachsen-Anhalt aufwies. Der Dezember 2022 brachte insgesamt 57,1 mm Niederschlag. Dies entspricht 122,4 % des Solls gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990 und 124,0 % des Solls gegenüber der Klimaperiode 1991 bis 2020. Dabei war es besonders im zentralen Sachsen-Anhalt sehr feucht, viele Stationen erreichten mehr als 150 % des Niederschlagssolls von 1961 bis 1990. Hingegen war es im äußersten Südwesten des Landes zu trocken. So fielen in Freyburg mit 31,3 mm Niederschlag nur 82,4 % des langjährigen Klimamittels von 1961 bis 1990. Lediglich 33,6 Sonnenstunden erreichte der Dezember 2022 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht 94,5 % der üblichen Sonnenscheindauer der Klimaperiode von 1961 bis 1990 bzw. 77,4 % der Klimaperiode von 1991 bis 2020. In Seehausen konnten sogar nur 19,0 Sonnenstunden gemessen werden, während es in Naumburg mit 49,8 Stunden deutlich mehr Sonnenschein gab. Mit einer Monatsmitteltemperatur von 4,2 °C war der Januar 2023 in Sachsen-Anhalt um 4,5 K milder als im 30-jährigen Mittel von 1961 bis 1990. Auch gegenüber dem Klimamittel von 1991 bis 2020 war der Januar um 3,1 K zu mild. Der Januar war somit milder als ein durchschnittlicher Märzmonat des Klimamittels von 1961 bis 1990 und damit der fünftmildeste Januar seit 1881 in Sachsen-Anhalt. Verursacht wurde diese Abweichung hauptsächlich durch die Fortsetzung des sehr milden Wetters aus dem Dezember 2022, das noch bis zur Monatsmitte anhielt. Dabei wurden vielfach Tageshöchsttemperaturen von über 10 °C, speziell zum Monatsbeginn von über 15 °C, registriert. Das führte erneut an sehr vielen Stationen im Land zu neuen Januarrekorden bzgl. der höchsten gemessenen Temperatur. Spitzenreiter war am 2. Januar Bad Lauchstädt mit 17,0 °C. Auch die Nächte waren zum Monatsbeginn ungewöhnlich mild, insbesondere die Neujahrsnacht. In dieser Nacht wurden an nahezu allen Wetterstationen im Land neue Rekorde für die mildeste Tiefsttemperatur aufgestellt. In dieser Nacht war Osterfeld mit 12,7 °C der wärmste Ort in Sachsen-Anhalt. Zur Monatsmitte betrug die Temperaturabweichung noch etwa 9 K. Nur eine relativ kühle zweite Monatshälfte sorgte dafür, dass es keinen neuen Monatsrekord für den Januar gab. Im Januar fielen in Sachsen-Anhalt im Mittel 48,1 mm Niederschlag. Diese Menge entspricht 124,3 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 bzw. 106,7 % im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Besonders die nördlichen und östlichen Landesteile waren besonders feucht, während der Südwesten Sachsen-Anhalt teils deutlich zu trocken blieb. So war Halberstadt der trockenste Ort mit 19,6 mm, dies entspricht 54,3 % des 30-jährigen Mittels von 1961 bis 1990, Schierke war mit 249,6 mm Monatsniederschlag (191,7 % des langjährigen Mittels von 1961 bis 1990) der nasseste Ort in Sachsen-Anhalt. Wie schon im Vorjahr brachte auch der Januar 2023 in Sachsen-Anhalt mit 32,3 Sonnenstunden weniger Sonnenschein als üblich. Dies entspricht gegenüber der Periode von 1961 bis 1990 71,6 % und im Vergleich zu 1991 bis 2020 57,0 %. Deutlich zu mild endete auch der Februar 2023 in Sachsen-Anhalt mit einer Monatsmitteltemperatur von 3,5 °C, was im Vergleich zur Klimaperiode von 1961 bis 1990 einer Abweichung von 3,1 K und zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 von 1,7 K entspricht. Ausschlaggebend war vor allem die Monatsmitte, die mit frühlingshaften Temperaturen aufwartete. So konnte am 17. Februar in Wernigerode eine Tageshöchsttemperatur von 15,3 °C gemessen werden. Der Februar brachte im Flächenmittel Sachsen-Anhalts 36,0 mm Niederschlag. Damit war der Februar zu feucht und erreichte gegenüber mit dem Mittel von 1961 bis 1990 108,3 % des Niederschlagssolls. Im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 wurden 105,4 % erreicht. Dabei gab es erneut größere Unterschiede in Sachsen-Anhalt. Vor allem im Norden und Süden des Landes fiel deutlich mehr Niederschlag als üblich, wie zum Beispiel in Braunsroda mit 65,5 mm, was 184,0 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 entspricht. Hingegen war es in der Landesmitte sehr trocken, speziell im Regenschatten des Harzes, wie zum Beispiel in Bernburg mit 17,5 mm (73,2 % des Solls zu 1961 bis 1990) oder in Stiege im Harz mit 27,4 mm (46,9 % des Solls zu 1961 bis 1990). Im Februar konnten 76,9 Sonnenstunden registriert werden. Damit war der Februar im Vergleich zum Klimamittel von 1961 bis 1990 mit 113,6 % zu sonnig, das 30-jährige Mittel von 1991 bis 2020 wurde hingegen mit 100,8 % fast genau erreicht. Durch häufigen Hochdruckeinfluss gab es etliche Tage mit Nebel in den Niederungen. Daher befinden sich die sonnigsten Regionen im Februar in der Harzregion. So war Wernigerode mit 97,1 Sonnenstunden, das entspricht 121,3 % des Solls von 1961 bis 1990, die sonnigste Station des Landes. Der Winter vom 1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 hatte in Sachsen-Anhalt eine Mitteltemperatur von 3,1 °C und lag damit um 2,7 K über dem Klimamittel von 1961 bis 1990 und um 1,5 K über dem 30-jährigen Mittel 1991 bis 2020. Die winterlichste Phase des Winters konnte man in Sachsen-Anhalt im Dezember vor Weihnachten erleben, danach zeigte sich der Winter im Flachland wenn überhaupt nur noch sehr kurzzeitig. Auch im Mittelgebirgsraum war zeitweise nur noch auf dem Brocken eine Schneedecke vorhanden. Im Winter fielen insgesamt 141,2 mm Niederschlag, was gegenüber der Referenzperiode von 1961 bis 1990 118,5 % des Solls entspricht. Auch gegenüber dem Klimamittel von 1991 bis 2020 war der Winter mit 111,9 % zu feucht. Damit konnte das Niederschlagsdefizit aus dem Jahre 2022 etwas abgebaut werden. In den Wintermonaten wurden 142,8 Sonnenstunden gemessen, womit die Sonne sich nur unterdurchschnittlich häufig zeigte. Gegenüber dem Klimamittel von 1961 bis 1990 konnten 98,2 % erreicht werden, im Vergleich zu 1991 bis 2020 lediglich 82,6 %. Nur im Regenschatten des Harzes konnte das Sonnenscheinmittel erreicht werden, wie zum Beispiel in Quedlinburg mit 185,9 Sonnenstunden, was gegenüber 1961 bis 1990 105,0 % entspricht.
Alle drei Monate (September, Oktober, November) waren wärmer als der langjährige Durchschnitt in diesen Monaten. So lag die Mitteltemperatur des meteorologischen Herbstes 2019 in Sachsen-Anhalt mit 10,5 °C um 1,3 K über dem langjährigen Mittelwert der Jahre 1961 bis 1990 (9,2 °C). September und Oktober zeigten sich in wechselnden Abschnitten freundlich und sonnig oder niederschlagsreich. Die Sonnenscheindauer erreichte somit im September mit 164,6 h ein Plus von 20,7 h und im Oktober mit 119,1 h ein Plus von 14,8 h über dem durchschnittlichen Soll (143,8 h im September und 104,3 h im Oktober). Der November gestaltete sich bezüglich der Sonnenscheindauer eher durchschnittlich. So herrschten wiederholt neblige Verhältnisse. Diese wurden durch eine lang anhaltende Inversionswetterlage hervorgerufen, die die vorherrschende Luftmasse am Boden gefangen hielt. So spielten sich die wetterbestimmenden Prozesse vor allem in der Grenzschicht in Bodennähe ab. Durch nächtliche Ausstrahlung kam es wiederholt zu Nebel und Hochnebel, welcher sich oft auch bis zum Tagesmitte nicht auflösen konnte. In Abbildung 1 sind beispielhaft für die Station Bernburg einige grundlegende Messdaten des DWD in täglicher Auflösung für den Herbst 2019 dargestellt. Im Verlauf des Herbstes zeigt sich die tendenzielle Abnahme der Tagesmitteltemperatur (rote Linie) hin zum Winter, mit kurzer milderer Phase im Oktober. Das Tagesmittel der relativen Feuchte (graue Linie) zeigt in der zweiten Hälfte des Novembers hohe Werte auf. Dies deutet das Potenzial zur Nebelbildung an. Weiterhin ist das Wechselspiel von Niederschlagsmenge (blaue Balken) und Sonnenscheindauer (gelbe Balken) im September und Anfang Oktober erkennbar: Tage mit Niederschlag hatten tendenziell eine geringere Sonnenscheindauer. Weiterhin wurde das Niederschlagssoll im September und Oktober maßgeblich von Tagen mit hohen Niederschlagssummen gefüllt: So brachten beispielsweise der 09.09. mit 16,5 mm und der 04.10. mit 28,1 mm hohe Niederschlagsmengen. Die Sonnenscheindauer nimmt schon aus astronomischen Gründen zum Winter hin ab: Die Tage werden kürzer. Sie wird jedoch auch von Feuchte- und Niederschlagsverhältnissen beeinflusst. Dies zeigt sich besonders deutlich im November 2019. Für alle Daten gilt, soweit nicht anders gekennzeichnet: Quelle DWD Nach dem März 2019 war der September 2019 mit 50,2 mm Niederschlag der erste Monat mit überdurchschnittlichem Niederschlag in Sachsen-Anhalt (im Vergleich zur Referenzperiode 1961 bis 1990 mit 41,6 mm). Damit endete die meteorologische Dürre des Sommerhalbjahres 2019. So schwächten der September und Oktober 2019 den Wassermangel der letzten Monate ab, während der November mit 37,9 mm (42,9 mm 1) wieder leicht unterdurchschnittlich ausfiel. Insgesamt zeigte sich für die drei Monate mit 145,4 mm (120,1 mm) ein Überschuss an Niederschlag. Die Dürre des Oberbodens in Sachsen-Anhalt konnte so zum Ende des meteorologischen Herbstes am 30.11. überwunden werden. In den tieferen Bodenschichten dauert die Dürre weiterhin an. Es bleibt auf den kommenden Winter zu hoffen, der den Bodenwasserhaushalt ausgleichen könnte, damit die Vegetationsperiode des nächsten Jahres mit besseren Bedingungen startet als die letzte. 1 In der Klammer sind jeweils die Vergleichswerte der Referenzperiode 1961 bis 1990 angegeben. Dürremonitor des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung (UFZ) Leipzig
Für die Analyse, auf welchen Strecken bestimmte Wetterereignisse am häufigsten auftraten, wurden Reanalysedaten von ganz Deutschland aus dem Zeitraum 1.12.2017-30.11.2019 verwendet. Die 10 ausgewählten Strecken wurden als Punkte mit 1 km Abstand abgebildet. Für diese 3160 Punkte wurden die Wetterwerte aus den einzelnen Zeitschritten (1 Stunde Auflösung = 24 Zeitschritte pro Tag und Parameter = 122.640 Datensätze) ausgelesen. Die Werte wurden pro Parameter (=24 pro Tag = 122.640 für 2 Jahre) gemittelt (bei Windstärke, Windböen, Schneehöhe, Glatteis) oder aufsummiert (Niederschlag, Neuschneehöhe). Bei Nebel wurde ausgezählt, in wie viel % der Fälle 95% relative Feuchte überschritten wurde. Diese Werte wurden dann normiert. Der höchste bzw. häufigste Wert erhielt den Wert 100, der niedrigste bzw. seltenste den Wert 0. Parameter: Windgeschwindigkeit, Windböen, Niederschlag, Schneehöhe, Neuschneehöhe, Glatteis, Nebel (>95% Luftfeuchtigkeit)
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