Mit der Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen will die Bundesregierung ein gemeinsames Verständnis der Rolle der CO₂-Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland schaffen. Die Langfriststrategie Negativemissionen wird durch das BMWK in einem Beteiligungsverfahren erarbeitet. Die hier veröffentlichten Daten wurden in einer Online-Beteiligung vom 17. Oktober bis zum 17. November 2024 erhoben. Die strukturierte Datenerfassung erfolgte durch das Werkzeug SurveyXact. Es konnten Fragen zu der im Beteiligungsprozess erarbeiteten Bewertung der Methoden und Technologien zur CO₂-Entnahme beantwortet werden. Weitere Informationen zur Langfriststrategie Negativemissionen, dem Beteiligungsverfahren und den der Online-Beteiligung zugrunde liegenden Dokumenten sind auf den Internetseiten des BMWK veröffentlicht.
Europäische Energie- und Klimaziele Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden. Zielvereinbarungen Bei der UN -Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen: Treibhausgas -Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert. Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen. Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht. Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben: So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM ). Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11.7% angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier . Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2024 ). Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Klima - und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet: Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch angehoben (siehe EU KOM ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen. Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden. Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete. Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe EU KOM ). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.
Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland Mit der Energiewende hat die Bundesregierung die Weichen für einen grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung gestellt. Stromverbrauchende Geräte, Gebäude und der Verkehr müssen deutlich effizienter werden. Energie wird in wachsendem Maße aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt. Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Energieversorgung sind Rahmenbedingungen für diese Umgestaltung. Das Umweltbundesamt forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung. Wir entwickeln und bewerten Szenarien zur Energieversorgung, untersuchen die Wirkung technischer Maßnahmen und politischer Instrumente im Energiebereich und arbeiten an der technischen und wirtschaftlichen Gestaltung eines Energiesystems, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Unser Leitbild ist dabei eine nachhaltige Energieversorgung, die umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich ist. Die klimapolitische Zielarchitektur der Bundesregierung Laut Bundesklimaschutzgesetz muss in Deutschland bis spätestens 2045 THG-Neutralität erreicht sein. Vor diesem Hintergrund bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021 erstmals zu technischen Negativemissionen als notwendige Ergänzung zu den natürlichen Senken. Die Integration technischer Entnahmetechnologien wie zum Beispiel „Carbon Capture and Storage“ bleibt jedoch nicht ohne Folgen für die schon beschlossenen Minderungspfade, die zusammen mit den sektorenbezogenen Minderungszielen im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert sind. In einem Diskussionsbeitrag analysiert das Umweltbundesamt die Auswirkungen einer solchen „ad hoc“ Integration unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auf die Minderungsanstrengungen in den Sektoren. Darauf aufbauend werden Vorschläge für eine Anpassung der klimapolitischen Zielarchitektur unterbreitet. Um ein Höchstmaß an Ambition und Nachhaltigkeit im Klimaschutz weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, empfiehlt das Umweltbundesamt eine getrennte Erfassung von technischen Senken im Bundes-Klimaschutzgesetz. Zusammen mit den bestehenden sektorenbezogenen Minderungszielen und dem natürlichen Senkenziel ergibt sich folgende Zieltrias: THG-Minderungsziele für die Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft) Ziele für die Kohlenstoffeinbindung im LULUCF -Sektor (natürliche Senken) Ziele für die technische Kohlenstoffbindung zum Ausgleich der residualen Emissionen (technische Senken).
Das UBA-Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO2 (kurz CCS , für Englisch "Carbon Capture and Storage") als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige Monitoring und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO2 anfällt. Quelle: umweltbundesamt.de
The following policy recommendations for the Federal Government will secure the supply of gas for the winter of 2022 and beyond, without sacrificing climate protection goals. Key findings in the second chapter to make liquefied natural gas a transitional solution and to ensure that the supply of gas is as environmentally friendly as possible are to make more efficient use of the gas pipeline infrastructure in Europe, to make the LNG terminals compatible with hydrogen and to diversify by finding new supply countries in the most sustainable way possible. A rapid ramp-up of the use of hydrogen in the steel and chemical industries can safeguard Germany’s competitiveness. The third chapter discusses how the crisis can be overcome through savings in gas and energy consumption, for example through mandatory sector reduction targets and a targeted and tailored energy saving campaign. A few simple steps can also further accelerate the development of renewable energy sources and thus simultaneously mitigate the crisis and achieve the ambitious climate protection goals. The German Environment Agency ( UBA ) has also identified major potential savings for industry if gas-intensive products are made more recyclable. The focus of the fourth chapter turns to supplier countries and Germany’s role in the international energy crisis. Proposals are made on how fossil fuel lock-ins in industrialised and developing countries can be avoided, e.g. through climate clubs, and how global carbon neutrality can be achieved through sinks and negative emissions. Veröffentlicht in Texte | 162/2022.
Wasserstoff-Infrastrukturen in einem integrierten europäischen Energiesystem – Determinanten und Modellierungsansätze 30.06.2022 | Energieforum „Neue Energie für die Wirtschaft“, Dessau-Roßlau Prof. Dr. Mario Ragwitz, Fraunhofer IEG Quelle: Gas for Climate (2020): European Hydrogen Backbone. 1 © iStock © iStock Klimaziele von Paris verlangen vollständige Treibhausgasneutralität zwischen 2040 und 2060 Globale Netto-CO2 Emissionen [Gt/a] Globale Netto-CO2 Emissionen [Gt/a] CO2 Emissionen sinken auf Netto-Null zwischen 2040 und 2055 Pfade, die durch schnelle oder verzögerte CO2-Vermeidung gekennzeichnet sind, um das 1,5-Grad-Ziel und Netto-Null-Emissionen in 2050 zu erreichen, zeigen unterschiedliche Bedarfe an negativen Emissionen. Vier illustrative Pfade: Quelle: IPCC 2018 2 Eigenschaften von direkter Stromnutzung, H2 und synthetischen Energieträger (PTX) Das optimale System berücksichtigt diese Eigenschaften ganzheitlich und hängt von deren Gewichtung ab. S trom -Direkt Effizienz Kosten Stoffliche Nutzung Herausforderung Infrastruktur Speicherbarkeit Biomasse-Substitut Anpassungsbedarf Nachfrageseite Bedarf klimaneutrales „C“ 4 H2 PTX
Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist Mit dem 3.Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts wurden die Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgas-Emissionen und des Spektrums an Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren bewertet. Ohne eine rasche politische Umsetzung ist das globale Temperaturziel von 1,5°C bis 2100 nicht mehr erreichbar. Ambitionierter Klimaschutz ist zudem die Voraussetzung für gelingende Klimaanpassung. Anfang April wurde der dritte Teil des 6. Sachstandsberichts (AR 6) des Weltklimarats der Vereinten Nationen, „Intergovernmental Panel on Climate Change“ ( IPCC ), veröffentlicht. Etwa 18.000 wissenschaftliche Studien wurden ausgewertet, um den AR 5 aus den Jahren 2013/14 zu aktualisieren. Eine zentrale Erkenntnis des IPCC-Berichts ist, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Das CO 2 -Budget, das uns dafür noch verbleibt, ist aber angesichts der aktuellen, internationalen Klimapolitik kaum noch einzuhalten. Ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz ist nachhaltige Entwicklung: Die reichsten 10% der Privataushalte verursachen bis zu 45% der Treibhausgas -Emissionen weltweit. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Minderungsansätze auf der Nachfrageseite, Naturschutz und nachhaltige Systemtransformationen immense Emissionsminderungen ermöglichen. Wir müssen entscheiden, ob wir auf unsichere zukünftige Technologien vertrauen oder mit den verfügbaren Mitteln einen ambitionierten und nachhaltigen Klimaschutz umsetzen. Zentrale Botschaft des IPCC Berichtes Die wohl wichtigste Botschaft des IPCC Berichtes ist, dass es technisch und ökonomisch nach wie vor möglich ist, die globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen (siehe Abb. 1). Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas (THG)-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig– d.h. in Energiesystemen, in Städten, in Land- und Forstwirtschaft, in der Landnutzung , bei Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie –. Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Sofortige und mit dem Pariser Abkommen kompatible Klimaschutzmaßnahmen würden auch das globale BIP-Wachstum nur geringfügig verringern. Dabei sind die so potentiell vermiedenen Schäden durch den Klimawandel noch gar nicht berücksichtigt, genauso wenig, wie die vermiedenen Anpassungskosten. Damit bietet der dritte Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) eine international abgestimmte und objektive Grundlage für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen im Klimaschutz . Der Bericht analysiert die verschiedenen Optionen auch im Kontext der nachhaltigen Entwicklung. Globale THG-Emissionen modellierter Pfade und prognostizierte Emissionsergebnisse aus kurzfristigen politischen Bewertungen für 2030. Übersetzt und verändert nach IPCC, 2022: Summary for Policymakers, Figure SPM.4. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Die aktuellen Nationalen Minderungspläne (NDCs) führen zu einer globalen Erwärmung von 2,8°C (2,1°C-3,4°C) bis 2100. Der Bericht zeigt eine Umsetzungslücke, eine Emissions- (bzw. Ambitions-)Lücke und indirekt damit auch eine Glaubwürdigkeitslücke. Um unter einer Erderwärmung von 1,5°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 43% gemindert werden. Um unter einer Erderwärmung von 2°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt ebenfalls vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 27% gemindert werden. Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren übertreffen die wachsenden Klimaschutzmaßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit in den Szenarien-Ensembles, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im IPCC 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO 2 -Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO 2 ), um die globale Erwärmung mit einer 50%-igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende CO 2 -Budget beträgt ca. 510 Gt CO 2 890 Gt CO 2 bei 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die bestehenden und derzeit geplanten Infrastrukturen für fossile Energie bereits das globale CO 2 -Budget für 1,5°C. Mit den bei der UNFCCC bis 11.10.2021 eingereichten NDCs für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C-3,4°C bis 2100 erwartet. Das bedeutet, je geringer die Reduktion von THG-Emissionen ausfällt, desto stärker werden die Klimarisiken für Menschen und Ökosysteme. Damit die Anpassung an den Klimawandel gelingen kann, ist ein möglichst ambitionierter Klimaschutz notwendig. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen den Privathaushalten wider. Die 10% reichsten Privathaushalte weltweit, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34-45% zu den globalen THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO 2 -Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken sowie bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO 2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO 2 -Emissionen im gleichen Zeitraum über CO 2 -Entnahmemaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor – u.a. durch kompaktere Bebauung – sowie die Schaffung von CO 2 -Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor. Klimaschutz geht idealerweise Hand in Hand mit der Anpassung an den Klimawandel: Ausweitung von Grün- und Wasserflächen in Großstädten beispielsweise steigert zusätzlich die Lebensqualität, indem der Wärmeinseleffekt in Städten reduziert wird; ein nachhaltiger Waldumbau kann Schäden durch Extremereignisse wie Stürme oder Hitzeperioden verringern. Lösungsansätze auf der Nachfrageseite, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung des grundlegenden Wohlergehens für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In fast allen 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre ( Carbon Dioxide Removal , CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS ) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die Höhe negativer Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen – variiert in den Modellrechnungen jedoch stark. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig. Für 2°C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen, ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit Verlustrisiken ( stranded assets ) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale BIP-Wachstum nur sehr wenig (im Jahre 2050 wäre das globale BIP um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%), wobei hier vermiedene Klimawandel-Schäden und vermiedene Anpassungsmaßnahmen sowie Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt sind. Potentieller Beitrag zur Nettoemissionsminderung im Jahr 2030 beispielhaft für verschiedene Bereiche des Energiesektors (sichtbar anhand der Balkenlänge, angegeben in Gigatonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) sowie bilanzierte Kosten einzelner Optionen (sichtbar anhand der rötlichen Farbabstufung, angegeben in US-Dollar je Tonne CO2-Äquivalent). Der lange Weg von der Erstellung bis zur Verabschiedung des IPCC-Berichts Über drei Jahre hatte ein Kernteam von 278 Autor*innen aus 65 Ländern mehr als 18.000 wissenschaftliche Studien ausgewertet und daraufhin den Bericht erstellt. Dieser wurde im Rahmen von drei Begutachtungsrunden durch Expert*innen und Regierungen evaluiert. Zur Verabschiedung des Gesamtberichts diskutierten Delegationen der 195 IPCC -Mitgliedsstaaten Satz für Satz die ca. 60-seitige Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger*innen ( Summary for Policymakers, SPM) mit anwesenden Autor*innen. Das Plenum verabschiedete nach 2-wöchigen Beratungen am 04.04.2022 die SPM und damit auch den 3675 Seiten starken Gesamtbericht. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Berichtes um drei Tage, da wenige Delegationen mit zahlreichen und sich teilweise wiederholenden Interventionen sehr viel Redezeit beanspruchten. Dadurch ergab sich vor allem für sehr kleine (teils 1-köpfige) Delegationen aufgrund durchgängiger Sitzungen am Ende ein deutlicher Nachteil innerhalb der Verhandlungen gegenüber personenstarken Delegationen. Fazit zu Teil III des 6. IPCC-Berichts Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC -Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Einige Klimaschutzszenarien verlassen sich auf eine bisher äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von CCS und CDR. Damit erhöhen sie bereits heute die Gefahr, dass umfassende THG-Minderungen mit heute verfügbaren Minderungsoptionen zugunsten unsicherer zukünftiger Technologien abgeschwächt werden (sogenannte Mitigation Deterrence). Für eine nachhaltige Entwicklung ist nun jedoch ein beschleunigter und sozial wie global gerechter Klimaschutz entscheidend. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO 2 -Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau sowie klimafreundliche Lebensstile bieten hingegen eine Grundlage, um System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zu verbessern. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung können damit ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die wichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft, sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz von Ökosystemen (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). Neu im Bericht ist unter anderem der Fokus auf energie- und emissionssparendes Verhalten in Unternehmen und im Alltag. Dabei wird betont, dass Klimaschutz keine Bürde sein muss, sondern auch zu mehr Lebensqualität führen kann. Zudem verdeutlicht der Bericht den Zusammenhang zwischen Klimaschutz, nachhaltiger Entwicklung und der Anpassung an den Klimawandel . Autor*innen: Mathias Ulrich, Larissa Kleiner, Tobias Herzfeld, Jens Tambke, Achim Daschkeit, Frederik Pischke
CO2-Entnahme aus der Atmosphäre muss sicher und nachhaltig sein Um das im Übereinkommen von Paris gesteckte globale Ziel zu erreichen, die Erderwärmung bei 1,5 Grad Celsius zu stoppen, ist es unabdingbar, unsere Treibhausgasemissionen gegen Null zu senken. Ergänzend sind Maßnahmen nötig, um bereits in der Atmosphäre vorhandenes CO2 zu entnehmen, etwa durch Aufforstung. Vor riskanten, unerforschten Technologien, wie Meeresdüngung, rät das UBA jedoch ab. Die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, gelingt nur, wenn weltweit die vom Menschen verursachten CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2050 auf netto Null gebracht werden – vor allem durch den Ausstieg aus fossilen Energiequellen, wie Kohle und Erdöl. Maßnahmen, um CO 2 aus der Atmosphäre zu entnehmen, können diese Dekarbonisierung keinesfalls ersetzen, sind aber ergänzend nötig. Gut geeignet und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig sind Maßnahmen einer nachhaltigen Landnutzung , wie bodenschonende und humusmehrende Landbewirtschaftung, Moorschutz und -renaturierung, Grünlanderhalt und Wiederaufforstung. Das UBA unterstützt daher solche Maßnahmen und sieht die dringliche Notwendigkeit, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, wie Ausbau finanzieller Förderung, Transfer von Technologie-Know-how und Ausgleichzahlungen durch Industriestaaten. Das UBA hält es für riskant, auf zum Teil unerforschte und unerprobte CO 2 -Entnahmetechnologien und anschließender Speicherung zu setzen. Nach dem heutigen Wissensstand bergen die meisten CO 2 -Entnahmetechnologien Risiken für Umwelt und nachhaltige Entwicklung: Bei der Düngung von Ozeanen etwa, um CO 2 -bindende Algen zu fördern, könnten die Meeresökosysteme durch Überdüngung geschädigt werden. Ein weiterer Ansatz ist Bioenergy Carbon Capture and Storage (BECCS) , bei dem im industriellen Stil Pflanzen angebaut würden, um diese anschließend zu verbrennen und das dabei entstehende CO 2 abzuscheiden und zu speichern. Der großflächige Einsatz von BECCS erhöht jedoch die Flächenkonkurrenz zum Anbau von Nahrungsmitteln und hat negative Auswirkungen auf Ökosysteme, Wasserhaushalt und Boden- und Wasserqualität. Je nach Standort bestehen zudem Risiken durch die unterirdische Speicherung von CO 2 , zum Beispiel Versauerung des Grundwassers oder Auslösung seismischer Aktivitäten. Mehr Informationen finden Sie in der „ UBA-Kurzposition zur Kohlendioxid-Entnahme aus der Atmosphäre – Carbon Dioxide Removal (sogenannte „negative Emissionen“) “.
Daten aus #1, Snamprogetti- Amminia- and Self-Stripping Processes und Granelli 1988. Dampfbedarf von 750 kg (110bar, 510°C) soll aus Mix-Industrie (3,7 MJ/kg*750 kg= 2775 MJ/t geliefert werden. Emission in Luft und Wasser unklar, jeweils NH3 oder N-Verbindungen. Die CO2-Anbindung wird über die Eingabe von negativen Emissionen eingetragen. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 176% Produkt: Grundstoffe-Chemie
Daten aus #1, Snamprogetti- Amminia- and Self-Stripping Processes und Granelli 1988. Dampfbedarf von 750 kg (110bar, 510°C) soll aus Mix-Industrie (3,7 MJ/kg*750 kg= 2775 MJ/t geliefert werden. Emission in Luft und Wasser unklar, jeweils NH3 oder N-Verbindungen. Die CO2-Anbindung wird über die Eingabe von negativen Emissionen eingetragen. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 176% Produkt: Grundstoffe-Chemie