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Neubau und Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Punkt Niederhausen (Bauleitnummer [Bl.] 1381), Abschnitt zwischen der Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein und der UA Waldböckelheim

Die Firma Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102). Die zu ersetzende Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Pkt. Niederhausen ist ca. 44,4 km lang und erhält künftig die Bezeichnung „110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381)“. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Punkt (Pkt.) Niederhausen (BI. 1381) im Abschnitt Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim. Der Antrag auf Planfeststellung in Gestalt der 1. Planänderung umfasst im Einzelnen folgende Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1175 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 39/3, Flur 67, Gemarkung Idar-Oberstein; Endpunkt ist Mast Nr. 123 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 150/4, Flur 30, Gemarkung Waldböckelheim; Länge: 38 km; Neubau von 122 Masten, b) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 164 der BI. 0102 und Mast Nr. 174 der BI. 0102; Länge 3,5 km; Rückbau von 12 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG) und c) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 28 der BI. 0102 und Mast Nr. 162 der BI. 0102; Länge 34,5 km; Rückbau von 135 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den zuvor genannten Leitungsneu- und Rückbauten sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen dienen, Gegenstand des Antrags (z.B. Änderungen an-grenzender Leitungen zwecks Netzanbindung der neuen Freileitungen, Sicherung und Anlage von Zuwegungen, Anlage von Bau- und Lagerflächen). Der ca. 38 km lange Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Pkt. Niederhausen (BI. 1381), Abschnitt UA Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein sowie auf Bereichen der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe. Die Maßnahme umfasst den Neubau von insgesamt 122 Masten. Im Gegenzug werden insgesamt 147 Masten zurückgebaut.

Umbau der bestehenden 380-kV-Freileitung Wolmirstedt-Förderstedt 437/438/INTEL (50Hertz Transmission GmbH)

Die 50Hertz Transmission GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der 380-kV Netzanbindung, einschließlich nachfolgender Maßnahmen: 1. Neubau der 380-kV Netzanschlussleitung über die Neubaumaste 68n, 68an sowie der Portale des Umspannwerkes Eulenberg und Demontage der Bestandsleitung zwischen den Masten 68n und 68an. 2. Erhöhung des Blitzschutzes durch Nachrüstung von Erdseiltraversen und Zubeseilung mit Erdseil im Mastbereich 64 – 72 und damit einhergehendem Ersatzneubau der Masten 65 und 71.

Demonstrationsanlage "Naturstromspeicher in Gaildorf"

Das Unternehmen, welches am 31.08.2011 gegründet wurde, plant den Betrieb einer Demonstrationsanlage, in der ein Windpark mit einem Pumpspeicherkraftwerk kombiniert wird. Hierzu sollen vier Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils 5 Megawatt errichtet werden. In die Bauwerke dieser Windkraftanlagen werden die Wasserspeicher integriert. Diese oberen Wasserspeicher sollen über eine Druckrohrleitung mit dem Kraftwerk und mit dem Unterbecken, einer bereits vorgesehenen Flutmulde, verbunden werden. Die elektrische Speicherkapazität des Pumpspeicherkraftwerks beträgt 70 Megawattstunden. Durch die Integration des oberen Wasserspeichers in die Bauwerke der Windkraft- anlagen kann auf den Bau eines gesonderten Oberbeckens verzichtet werden. Dadurch entfallen Baumaßnahmen sowie An- und Abtransport der Aushubmasse. Es können ca. 19.000 Lkw-Fahrten mit einem CO 2 -Ausstoß von ca. 400 Tonnen vermieden werden. Weiterhin entfallen Rodungsarbeiten einer Waldfläche von 2 bis 4 Hektar. Die Anlagenkonzeption erlaubt einen hohen Grad der Standardisierung, welcher in der Pumpspeichertechnik bisher nicht bekannt ist. Der Vorteil dieser neuartigen Anlage besteht unter anderem darin, dass die überschüssige regenerativ erzeugte Energie kurzfristig vor Ort gespeichert werden kann statt deren Erzeugung drosseln zu müssen. Die Anlage liefert neben der Stromerzeugung auch die fürdas zukünftige Energiesystem benötigte Flexibilität. Eine Kombination von Windenergieanlage und Wasserspeicher wurde bislang noch nicht umgesetzt. Eine weitere Neuerung stellt die Verwendung von unterirdisch verlegten, biegsamen PE (Polyethylen)-Rohren anstelle der üblichen teilweise oberirdisch verlegten, starren Stahlrohre für die Druckrohrleitungen dar. Dadurch wird die Landschaft geschont. Mit dem angestrebten Ausbau der erneuerbaren Energie wird der Bedarf an Energiespeichern zum Ausgleich von Einspeiseschwankungen zunehmen. Das Vorhaben wird einen Beitrag zur Etablierung solcher Speicher und damit zur besseren Integration der erneuerbaren Energien in das Energiesystem leisten. Branche: Energieversorgung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Naturstromspeicher Gaildorf GmbH & Co. KG Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: seit 2014 Status: Laufend

1. PÄ DolWin 4/ BorWin 4 LA Nord

1. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 05.04.2024 für die 320-kV-Gleichstromleitung Nr. 78 Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform DolWin4 einschließlich der Leerrohre für die +/- 320-kVGleichstromleitung Nr. 79 Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BorWin4 Anlandungspunkt Hilgenriedersiel – Emden, Landabschnitt Nord Verlängerung des Bauzeitenfensters zur Vermeidung von Störungen der Gastvögel über den 30.09.2024 hinaus bis zum 30.11.2024

Umweltbericht für die strategische Umweltprüfung des Plans für die Offshore-Windparks am Standort "Nordsøen I" in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee

ID: 4196 Ergänzungstitel des Vorhabens: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention zum Umweltbericht für die SUP des Plans für die OWP's am Standort "Nordsøen I" in der dänischen AWZ der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das dänische Umweltministerium hat zur Umsetzung der politischen Vereinbarungen für eine erheblich größere Energieerzeugung aus Windenergie vor Ende 2030, einen Plan für die Errichtung von Offshore Windparks in ein Gebiet im Nordsee erstellt. Der aktuell als Entwurf vorliegende Plan wird in dieser Umweltprüfung als Plan für die Nordsøen I oder einfach als der Plan bezeichnet. Der Plan umfasst sowohl Anlagen auf See als auch an Land. Das Planungsgebiet Nordsøen I wird voraussichtlich ca. ca. 20-79 km vor der Küste von Westjütland liegen. Die Unternehmer, d.h. die Konzessionsnehmer werden nach einer von der dänischen staatlichen Energiebehörde durchgeführten Ausschreibung benannt.Für Nordsøen I besteht ein Planungsgebiet, das aus zwei Teilgebieten (jeweils Teilgebiet 1 und 2) besteht, wobei für jedes Teilgebiet jeweils mehrere Offshore Windparks geplant sind. Für das Teilgebiet 1 besteht die Möglichkeit eines Netzanschlusses zur Station Endrup und zur Station Idomlund. Es wird erwartet, dass für das Teilgebiet 2 eine Netzanbindung an Land möglich ist. Erste Phase Errichtung von 3.000 MW an Land und bis zu 10.467 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 1 in mehrere Offshore Windparks. An der Station Endrup besteht die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW und an der Station Idomlund von 1000 MW. Zweite Phase Errichtung von 2.000 MW an Land und bis zu 6.978 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 2 in mehrere Offshore Windparks. Es wird die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW an Land erwartet. In diesem Fall ist der genaue Standort der Station noch abzuklären. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.06.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Veröffentlichung auf www.bsh.de

240904_Rili_Sektor_AGVO.pdf

Vorläufige Fassung vom 04.09.2024 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Erl. des MWU vom 8. Januar 2024 – 31-46813-9 1. 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus- gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwi- schen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert wer- den. 1.1.2 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infra- strukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Ener- giequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und 1 Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen, b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), geändert durch Verordnung (EU) 2024/795 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024), sowie der hierzu von der Europäischen Kommission erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchfüh- rungsverordnungen, c) der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1; L 421 vom 26.11.2021, S. 74), d) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwen- dung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/1315 (ABI. L 167 vom 30.6.2023, S. 1), e) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), f) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Februar 2024, MBI. LSA S. 310, in der jeweils geltenden Fassung), g) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses (RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBI. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022, MBl. LSA S. 510, in der jeweils geltenden Fassung), h)des EFRE/JTF - Programms 2021–2027 Sachsen-Anhalt und i)der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF für die Förderperiode 2021 bis 2027. 1.3 Zuwendungsanspruch 2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 2. 2.1 Gegenstand der Förderung Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sol- len auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nut- zung ermöglicht werden. 2.2 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzu- ordnen sind, werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff ge- fördert, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. 2.3 Projekte, die den Zuwendungszwecken in Nummer 1.1 und den näher definierten För- dergegenständen in den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2.3.1 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.1 zuzuordnen sind, sind insbesondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstel- lung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.3.1 Buchst. a sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. 2.3.2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1.2 zuzuordnen sind, sind beispielsweise: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder 3

Auswahlkriterien_Gr%C3%BCner_Wasserstoff_Elektrolyseure.pdf

Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammGrüner Wasserstoff: Elektrolyseure FondsJust Transition Fund Finanzplanebene15.01.4. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Ressort/FachreferatReferat 36 Spezifisches ZielSS08.1: Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF) Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Mit der Förderung von Vorhaben zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbar erzeugtem, grünem Wasserstoff soll dem Transitionserfordernis der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt ansässiger Industrieunternehmen begegnet werden. Die Vorhaben sollen, bei langfristig gesicherter Wasserverfügbarkeit, der Bereitstellung grünen Wasserstoffs für dessen nachfolgende Nutzung als Prozesswärme sowie als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten (u. a. Ammoniak und Methanol) dienen. Ziel ist die Gewährleistung einer langfristig klimaneutralen Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt durch die Integration erneuerbarer Energien in industrielle und gewerbliche Prozesse unter Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Damit werden die Wettbewerbs- und Zukunftsfestigkeit der dort ansässigen Unternehmen sowie die Attraktivität des Standortes für Neuansiedlungen sichergestellt. Zudem werden für die Braunkohlewirtschaft Perspektiven eröffnet, alternative, defossilisierte Wertschöpfungspfade in der Region zu entwickeln sowie die Grundlage für die klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt auf Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten geschaffen. ETS Aktivitäten sind von JTF-Investitionen ausgeschlossen. Fördergegenstand Gefördert werden investive Vorhaben an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem, grünem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen. Das können zum Beispiel sein: - Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure), einschließlich deren Anschlusses an die erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, - Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff. Voraussetzung ist jeweils, dass es sich um aus erneuerbaren Energien erzeugten, grünen Wasserstoff handelt. Die für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs benötigten zusätzlichen erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten in Form von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sind zusätzlich zu schaffen. Diese (Stromerzeugungs-) Anlagen sind nicht Fördergegenstand. Bewilligende StelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensDie Projektauswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte. Antragsberechtigte/BegünstigteUnternehmen. Voraussetzung ist, dass der Antragstellende seinen Hauptsitz oder eine Außenstelle in einer der nachfolgenden Gebietskörperschaften hat: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgendlandkreis, Landkreis Mansfeld Südharz, Saalekreis sowie kreisfreie Stadt Halle. Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 14.03.2023, geändert am 23.05.2023; 04.12.2023; geändert durch Umlaufverfahren am 17.05.2024: Auswahlkriterien Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren: Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. 1. Fördereffizienz: Wie ist das Verhältnis zwischen eingesetzten Fördermitteln und zusätzlich geschaffener Erzeugungskapazität für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs? Bewertung: Eingesetzte Fördermittel in Euro pro Megawatt (MW) der geplanten Elektrolyseanlage im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt ≥ 650.000 Euro / 1 Megawatt = 0 Punkte (Das Vorhaben ist nicht förderfähig.) Das Vorhaben, welches weniger Fördermittel pro Megawatt einsetzt, ist kosteneffizienter und erhält Vorrang. Bewertung der AuswahlkriterienFür eine Förderung des Vorhabens muss dieses weniger als 650.000 Euro Fördermittel pro Megawatt einsetzen. Unterscheiden sich die Vorhaben nicht wesentlich in ihrer Fördereffizienz, wird entsprechend der Vorgaben der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte ausgewählt. für die Auswahl zuständige Stelle/GremiumInvestitionsbank Sachsen-Anhalt

Rili_Sektor_De-minimis_clean.pdf

vorläufige Fassung 754 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung Erl. des MWU vom 8. Januar 2023 – 31-46813-9 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck Zuwendungszweck ist es, Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerba- rer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energiever- brauchs zu reduzieren. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. 1.2 Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Vorhaben gemäß Nummer 1.1 zur Ent- wicklung intelligenter Energiesysteme auf der Grundlage a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regi- onale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instru- ment für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021, S. 58; L 450 vom 16.12.2021, S. 158; L 241 vom 19.9.2022, S. 16; L 65 vom 2.3.2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 1), b) der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi- onsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60; L 13 vom 20.1.2022, S. 74), c) Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die An- wendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen 1 Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/2391 (ABl. L, 2023/2391 vom 5.10.2023), d) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBI. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, e) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 1. Februar 2001 (MBI. LSA S. 241), zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023 (MBI. LSA S. 198), in der jeweils geltenden Fassung, f) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses vom 6. Juni 2016 (MBI. LSA S. 383), zu- letzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022 (MBl. LSA S. 510), in der jeweils geltenden Fassung, g) des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäi- schen Fonds für einen gerechten Übergang 2021-2027 Sachsen-Anhalt (EFRE/JTF - Programm 2021-2027 Sachsen-Anhalt), (https://www.efreporter.de/confluence/down- load/attachments/36110361/22_10_20_EFRE_JTF_Programm_angenommen_Ver- sion_2.1.pdf?version=1&modificationDate=1669819182000&api=v2) und h) der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Fonds für einen gerechten Übergang für die Förderperiode 2021-2027 (EFRE/ESF Plus/JTF), (https://www.efre- poter.de/confluence/pages/viewpage.action?pageld=167019910). 1.3 Zuwendungsanspruch Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde ent- scheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gegenstand der Förderung 2.1 Im Rahmen von Vorhaben, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1 dienen, werden investive Maßnahmen gefördert, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen und auf diese Weise in den Verbrauchs- sektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr erneuerbare Energien zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar machen und deren Nutzung ermöglichen. 2.2 Alle Projekte, die dem Zuwendungszweck in Nummer 1.1 und dem näher definierten Fördergegenstand in Nummer 2.1 entsprechen, sind grundsätzlich förderfähig, soweit sich aus dieser Richtlinie keine Einschränkungen ergeben. 2 Förderfähige Bereiche, die dem Zuwendungszweck gemäß Nummer 1.1 dienen, sind insbe- sondere: a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peri- pheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf- stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen periphe- ren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit Vorhaben gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff för- derfähig. 2.3 Alle Vorhaben werden unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389) ausgewählt und durchgeführt. 2.4Nicht gefördert werden a)Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördli- chen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus diesen Richtlinien ausdrücklich etwas anderes ergibt, b) der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit über- wiegend gebrauchten Anlagenteilen, c) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Demonstrationsprojekte und Pilotvor- haben, d) Vorhaben der Sektorenkopplung, bei denen allgemeiner Netzstrom zum Einsatz kommt, e)vor Antragstellung begonnene Vorhaben gemäß Nummer 7.6.1, f)Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in An- hang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifika- ten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/435 (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1), g) Anlagen zur Erzeugung des für Maßnahmen gemäß Nummer 2.2 erforderlichen Stroms aus erneuerbaren Energiequellen, 3

Sachsen-Anhalt_Zukunftsenergien_Foerderaufruf_Sektorenkopplung_und_Gruener_Wasserstoff.pdf

Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf-stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b)Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus: -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen, Fördereffizienz, Unternehmensklasse und Unternehmensgröße, Umsetzungsdauer der Vorhaben und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab sofort bis spätestens zum 05.04.2024 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Information über den Start eines Förderprogramms im JTF 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung („Grüner Wasserstoff“) Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder c)Neubau von Wasserstoffleitungen und -netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher sowie Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen mit ihrem Hauptsitz oder einer Außenstelle im Mitteldeutschen Revier im Land Sachsen-Anhalt. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Produktionskapazität / Transportkapazität, Abnehmerstruktur, Fördereffizienz und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Aktionsplan_Klimaschutz_Sachsen-Anhalt.pdf

Aktionsplan Sachsen-Anhalt Vorwort Die Klimakrise ist zweifelsfrei eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Die friedlichen Proteste der Schülerinnen und Schüler im Jahr 2019 haben uns die Dringlichkeit zum Handeln vor Augen geführt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil im März 2021 die Notwendigkeit von Klimaschutz vor dem Hintergrund der intertemporalen Freiheitsrechte deutlich formuliert. Wir stehen vor der Herausforderung, Klimaschutz weitgehend umzusetzen, unsere soziale Marktwirtschaft dabei nicht nur zu erhalten, sondern auch zu stärken und dabei die Menschen im Land mitzunehmen. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist in Deutschland durch das Bundesklimaschutzgesetz gesetzt. An diesem Ziel orientieren wir uns und es war Maßgabe für den Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung. Der nun vorliegende Aktionsplan ist das Resultat eines einjährigen Beteiligungsprozesses im Rahmen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses. In diesen Prozess haben sich viele gesellschaftliche Akteure eingebracht, oft im Ehrenamt, immer mit Engagement und Fachkenntnis. Die Themenkomplexität, das gemeinsame Ringen um beste Lösungen und das über ein Jahr war herausfordernd für alle Beteiligten. Er war aus meiner Sicht aber auch gewinnbringend. Wir brauchen gesellschaftliche Diskurse, um alle fachlichen Aspekte, alle Meinungen zu kennen, um gute Kompromisse zu finden, damit am Ende Verständnis für die Maßnahmen entsteht. Ziel war es für den Klimaschutz in Sachsen-Anhalt relevante Schwerpunkte festzulegen. Mit dem vorliegenden Aktionsplan wurden neben wichtigen Rahmenbedingungen und Zielkonflikten auch jeweils fünf Instrumente in den betrachteten Handlungsfeldern identifiziert. Nun kommt es darauf an, diese Instrumente mit hoher Priorität voranzutreiben. Die mit dem Klimaschutz verbundenen Chancen für unser Bundesland gilt es offensiv zu kommunizieren. Ohne Verständnis für die Notwendigkeit und den Inhalt der Instrumente verlieren wir die Menschen auf dem Weg zur klimaneutralen Gesellschaft und das kann sich eine soziale Demokratie nicht leisten. Ich möchte allen Personen, die sich aktiv am Zukunfts- und Klimaschutzkongress beteiligt haben, herzlich danken. Es ist nicht selbstverständlich sich an einem so umfangreichen Prozess zu beteiligen. Nun kommt es darauf an, möglichst viele Maßnahmen im Aktionsplan mit einer angemessenen Geschwindigkeit umzusetzen und dabei den sozialen Zusammenhalt im Blick zu haben. Prof. Dr. Armin Willingmann II Aktionsplan Sachsen-Anhalt Inhalt Vorwort ............................................................................................................................................. II Zusammenfassung ........................................................................................................................... 1 Zielkonflikte ............................................................................................................................... 1 Handlungsfelder ........................................................................................................................ 1 Ziel und Prozessbeschreibung ......................................................................................................... 2 Hintergrund ................................................................................................................................... 2 Ziel des ZuKK-Prozesses ............................................................................................................. 2 Vorgehen ...................................................................................................................................... 2 Notwendige Rahmenbedingungen ................................................................................................... 3 Entwicklungsstrategie für das Energiesystem.............................................................................. 3 Rahmensetzende Verbindlichkeit ................................................................................................. 4 Kommunikation und Bewältigung der Transformation ................................................................. 4 Beratung ....................................................................................................................................... 5 Fachkräfte ..................................................................................................................................... 5 Zielkonflikte ....................................................................................................................................... 6 Flächenkonkurrenz ....................................................................................................................... 6 Wasserkonkurrenz ........................................................................................................................ 7 Ressourcenkonkurrenz................................................................................................................. 8 Finanzierung ................................................................................................................................. 8 Instrumente mit Zeitstrahl ............................................................................................................... 10 1. Handlungsfeld Energie........................................................................................................ 11 Instrument En1: Förderung alternativer Konzepte für Photovoltaik, Windenergie, Solarthermie, Großwärmepumpen (und andere Technologien) ............................................ 12 Instrument En2: Flächen für die erneuerbaren Energien bereitstellen und steuern .............. 13 Instrument En3: Systemische Integration von Erneuerbaren Energien ................................. 14 Instrument En4: Kommunale Wärme- und Kältepläne erarbeiten ......................................... 15 Instrument En5: Förderung von grünem Wasserstoff und Sektorenkopplung ....................... 16 2. Handlungsfeld Wirtschaft und Industrie .............................................................................. 17 Instrument Ind1: Kommunikation Klimafreundliche Wirtschaft ............................................... 18 Instrument Ind2: Wasserstoffstrategie vorantreiben .............................................................. 19 Instrument Ind3: Material-, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft vorantreiben ......... 20 Instrument Ind4: Klimafreundliche Mobilität und Logistik ....................................................... 21 Instrument Ind5: Klimafreundliche Querschnittstechnologien vorantreiben........................... 22 3. Handlungsfeld Gebäude ..................................................................................................... 23 Instrument Gb1: Erhalt von Bausubstanz und Kreislaufwirtschaft ......................................... 24 Instrument Gb2: Ökologische Baustoffe stärken .................................................................... 25 Instrument Gb3: Zielgerichtete Information und Beratung ..................................................... 26 Instrument Gb4: Optimale Förderung im Gebäudesektor ...................................................... 27 III

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