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Wiederherstellung artenreicher Grünlandlebensräume in Schleswig-Holstein im Projekt BlütenMeer 2020

In Schleswig-Holstein sind über Jahrzehnte hinweg große Flächen artenreichen Grünlands durch Nutzungsintensivierung und Grünlandumbruch verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt BlütenMeer 2020 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschiedene Verfahren zur Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandflächen umgesetzt. Aufgrund des Mangels an hochwertigen Mahdgutspenderflächen wurde für die Aufwertung auch Regio-Saatgut verwendet. Für die mäßig häufigen, seltenen oder nur in Teilregionen vorkommenden Wildkräuter und -gräser, die nicht im Regio-Saatgut verfügbar waren, wurde eine Saatgutvermehrung in der projekteigenen Arche Gärtnerei in Eggebek aufgebaut. Dieses als Regio-Plus-Saatgut bezeichnete Saatgut kann projektspezifisch für die Wiederherstellung in Naturschutzprojekten verwendet werden. Die Arche Gärtnerei wird seit Projektende als regionales Kompetenzzentrum für den Wildpflanzenanbau als BlütenMeer GmbH fortgeführt.

Rahmenvorgaben Kompensationsmaßnahmen – BfN-Maßnahmenblatt Europäische Auster Ostrea edulis

Das Ziel der Kompensationsmaßnahme ist die Neuanlage von Austernbänken der Europäischen Auster Ostrea edulis zur Etablierung einer sich dauerhaft selbst erhaltenden Population - hier im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“ in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Dazu wird in einem ersten Schritt eine Steinunterlage ausgebracht, auf der im zweiten Schritt Saataustern angesiedelt werden. Das Maßnahmenblatt gibt einen naturschutzfachlichen Rahmen für Planung und Durchführung der Kompensationsmaßnahme vor und wird bei Bedarf aktualisiert.

Radverkehr_Internet - Radtouristische Infrastruktur- Vorschläge zu Neuanlagen

Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Es handelt sich um Vorschläge zu Neuanlagen von Rastplätzen aus dem Radverkehrsplan Saarland welche für eine Ausschreibung des MWAEV benötigt werden.

Supply and demand in the ETS 2

The study looks at the functioning of the new emission trading system for road transport, buildings, and small installations (ETS 2) in the EU. It explains the rules governing the supply of allowances including the functioning of the market stability reserve (MSR) and the price containment mechanisms. Furthermore, it assesses the balance of supply and demand as well as auctioning revenues under different assumptions for the development of CO 2 emissions and CO 2 price. Finally, the interaction between the ETS 2 and national targets under the Effort Sharing Regulation (ESR) and the relationship with the German national ETS is assessed and an outlook for the period until 2040 is provided. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2024.

Jeder fünfte Supermarkt kühlt noch mit Ozon schädigendem Kältemittel R 22

Geld vom Staat für den schnellen Ausstieg Das Umweltbundesamt rät dazu, das Kältemittel R 22 schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW) kommt immer noch in Fleischereien, Großküchen, in der Raumklimatisierung oder in Supermärkten als Kältemittel zum Einsatz. Obwohl das Mittel die Ozonschicht schädigt, wenn es entweicht, kühlt noch jeder fünfte Supermarkt in Deutschland mit R 22. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten, aber eine Übergangsfrist bis 2015 vorgesehen, in der Nutzerinnen und Nutzer recyceltes R 22 weiter einsetzen dürfen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, rät aber schon jetzt dazu, von R 22 Abstand zu nehmen: „Nutzerinnen und Nutzer sollten ihre Kühlanlagen schnell auf klimafreundliche Kältemittel wie Kohlendioxid umstellen. Dafür gibt es sogar Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.” Der Umstieg lohnt sich auch aus anderem Grund: Wegen des Produktionsverbots erwartet das ⁠ UBA ⁠ noch weit vor dem Jahr 2015 Engpässe beim Nachfüllen alter Anlagen mit R 22. Jährlich werden rund 1.000 Tonnen HFCKW benötigt, um durch Lecks entwichene Kältemittel in Kälteanlagen aufzufüllen. Experten des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass nach dem Produktionsverbot am 1. Januar 2010 nur noch rund 10 bis 15 Prozent des dazu benötigten R 22 auf dem Markt verfügbar sein werden. Wer eine alte Anlage nicht schnell genug umrüstet, hat so das Nachsehen. Beim schnellen Ausstieg aus R 22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen 10 oder mehr Jahre halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter und so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R 22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (R 744) verwendet werden. Bei gewerblichen Anlagen fördert das ⁠ Klimaschutz ⁠-Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums den Umstieg mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Werden zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Nutzung von Abwärme durchgeführt, können diese noch einmal mit bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Geld für Neuanlagen gibt es aber nur, wenn innovative, energiesparende Techniken eingesetzt und natürliche Kältemittel benutzt werden.

Protection of terrestrial non-target plant species in the regulation of environmental risks of pesticides

Before a plant protection product is approved for placement on the market, an assessment of the overall acceptability of negative effects on non-target species in arable land and adjacent areas has to be performed according to European guidelines. The guideline for the risk assessment of non-target terrestrial plants (NTTP) is currently revised by the European Food Safety authority (EFSA) to integrate the current state of scientific knowledge and the new requirements of Regulation (EC) No 1107/2009 to protect biodiversity. In the view of this revision, this report has been conducted to evaluate the actual scientific state of knowledge on effect- and risk assessment for non-target terrestrial plants and to recommend amendments of the current practice in testing and subsequent risk assessment of NTTP. The authors conclude that fundamental issues like the representativeness of the species tested (mostly crop species) and the ecotoxicological endpoints currently used (growth effects in juveniles) are associated with a high degree of uncertainty. These uncertainties must be taken into account in the risk assessment to ensure an adequate level of protection. Also, the analysis of data available would indicate, among other things, that the current risk assessment, limited to growth effects, might not be sufficient to ensure protection of non-target terrestrial plants. Therefore, as a simple risk management measure for PPP causing negative effects on NTTP communities, the authors propose to implement an obligatory in-field no-spray buffer zone, notably without herbicide application. Furthermore, the authors stress the importance of wild arable plants as natural life-support system for many other arable species. They highlight the key position of NTTP in the food chain with birds and mammals on the top. Based on their own research, the authors show indirect effects that PPP, such as herbicides, can have on food availability in agricultural landscapes. In the author’s opinion further applied research is needed to implement all this present information into a scheme for risk assessment and risk management which adequately protects biodiversity in agricultural landscapes, as well as ecosystem services based thereupon. Veröffentlicht in Texte | 20/2015.

Zu geringe Recyclingkapazitäten für Rückbau von Windenergieanlagen

UBA-Studie betrachtet Umweltaspekte des Recyclings alter Windenergieanlagen Mehr als 27.000 Onshore-Windenergieanlagen (WEA) stehen derzeit in Deutschland. Ende 2020 fallen erstmals Anlagen aus der 20-jährigen Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort können ältere Anlagen durch leistungsstärkere und effizientere Neuanlagen, die einen höheren Ertrag am Standort erlauben, ersetzt werden (sog. Repowering). Auch ein Weiterbetrieb von Anlagen kann in Frage kommen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich. Voraussichtlich ist ab 2021 mit einem verstärkten Rückbau zu rechnen. Hierfür gibt es bislang wenig Erfahrung. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb in einem umfangreichen Forschungsprojekt den Stand der Technik untersucht, Recyclingmengen berechnet und die Finanzierung betrachtet. Dabei zeigt sich: Es drohen Engpässe, bei den Recyclingkapazitäten für die faserverstärkten Kunststoffe der Rotorblätter und Risiken für Mensch und Umwelt beim unsachgemäßen Rückbau. Zudem könnten die Rückstellungen der Betreiber für den Rückbau nicht ausreichen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Bund und Länder sollten zügig Leitlinien für den Rückbau von Windenergieanlagen erarbeiten. Wir brauchen klare Vorgaben für Rückbauumfang und Rückbaumethoden, um Mensch und Umwelt zu schützen und die Materialien wertvoll zu recyceln.“ Die Rückbauprognose hat die zu erwartenden Abfallmengen beim Rückbau ab 2021 berechnet. Dabei wurde von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Anlage von 20 Jahren ausgegangen – und die Möglichkeit des Weiterbetriebs nicht berücksichtigt. Bei dieser Annahme werden vor allem Beton (maximal 5,5 Millionen Tonnen pro Jahr) und Stahl (knapp eine Millionen Tonnen pro Jahr) beim Rückbau anfallen, aber auch Kupfer und Aluminium. Diese Mengen sind durch die bestehende Recyclinginfrastruktur jedoch gut zu verarbeiten. Ungewissheit gibt es beim zukünftigen Recycling der Rotorblätter. Hier fallen laut ⁠ Prognose ⁠ vor allem ab 2024 relevante Mengen an (maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr). Sie sind bislang jedoch schwer zu verwerten. In Deutschland besteht bislang eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle. Die Studie empfiehlt daher unter anderem auch zu prüfen, ob die Einführung spezifischer Elemente einer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Rotorblätter zur Schaffung zusätzlicher Verwertungskapazitäten sinnvoll sein könnte. Betreiber von WEA müssen für den Rückbau Rücklagen bilden. Die Studie hat auch die zu erwartenden Kosten für den Rückbau berechnet. Dabei zeigt sich, dass vor allem ab Mitte der zwanziger Jahre erhebliche Finanzierungslücken bevorstehen: Für das Jahr 2038 wird eine Lücke von über 300 Millionen Euro prognostiziert. Die Studie empfiehlt daher, die Berechnungsgrundlage für die Rücklagen zu überprüfen und die Rücklagen regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob sie noch dem Stand der Technik und den zu erwartenden Kosten entsprechen. Die Studie untersucht auch, welche Regelungen beim Rückbau von Windenergieanlagen gelten sollten. Während eines Rückbaus haben Umwelt-, Arbeits- und Lärmschutz eine hohe Priorität. Bei der Außerbetriebnahme und der Entnahme von Betriebsflüssigkeiten und -gasen muss entsprechende Sachkunde vorliegen. Der Rückbau sollte grundsätzlich sequenziell erfolgen – Sprengungen oder Verfahren mittels Abrissbirne sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Fundamente, Kabeltrassen und Wege sind möglichst vollständig rückzubauen. Bei Sägearbeiten vor Ort sollte die Staubelastung für Mensch und Umwelt durch Einhausungen sowie Auffangen von staubbelastetem Wasser minimiert werden. Die Vielzahl der unterschiedlichen Anlagenmodelle und -standorte macht es nicht möglich, ein einziges und einheitliches Konzept für den Rückbau von WEA zu erarbeiten. Die Studie empfiehlt daher Maßnahmen, welche einerseits den hohen ökologischen Standard der Branche sichern und andererseits weitgehend technologieoffen Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Sie fasst somit Rahmenbedingungen zusammen und bietet Orientierung für die mit dem Rückbau und Recycling betrauten Betreiber, Unternehmen sowie die überwachenden Behörden.

Emissionshandel: Zuteilungsverfahren für dritte Handelsperiode beginnt

Antragsfrist endet am 23. Januar 2012 Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren. Das ⁠ UBA ⁠ erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das UBA den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses so genannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge. Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23. Januar 2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen. Für Neuanlagen mit einer Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2011 gilt eine gesonderte Regelung. In der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wird das europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Die DEHSt wird auf ihrer Internetseite u.a. folgende Anwendungen und Informationen für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen bereitstellen: Zusätzlich bietet die DEHSt für Anlagenbetreiber und Sachverständige am 02. November sowie am 11. November 2011 in Berlin Informationsveranstaltungen rund um das Zuteilungsverfahren an. Im Pressebereich der DEHSt-Homepage steht ab sofort ein Informationspaket zur dritten Handelsperiode zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Fermenter\Bio-EtOH-ZR-iLUC25% (Acker)-BR-2030/en

Fermenter für Bio-EtOH uas Zuckerrohr in Brasilien (Sao-Paulo-Region), Daten für energieautarkes System mit Prozesswärme + Hilfsstrom aus Bagasse, alles Daten aus #1, Kosten nach #2 Data from Macedo 2004: ethanol yield 86 l/t cane (best case: 92 l/t, i.e. 22,2% using yield of 1,96 GJ/t cane) NCV ethanol 26,8 MJ/kg i.e. 21,3 MJ/l for density of 0,794 kg/l NCV sugacane 8,82 MJ/kg i.e. GJ/t i.e. yueld 1,83 GJ/t cane 20,7% Transport to Europe: cost estimate 25 Euro/t NCV ethanol 7,4 MWh/t 21,3 MJ/l 3,4 Euro/MWh 0,34 c/kWh 1,2 Euro/GJ Coelho (GEF-STAP presentation, Delhi 2005): best new plants ethanol yield 83 l/t sugarcane investment 60 million US$2005 for 2,16 mio t/a sugarcane plant 50 mio Euro-2005 8000 h/a operation Inflation 2%/a --> 10% less in Euro 2000 4228602,62 GJ/a i.e. 45 mio Euro-2000 1174611,84 MWh/a 306 Euro/kW-th 147 MW-th angesetzt: 300 Euro/kW-th fixed costs (O&M) 2,50% pro Jahr i.e. 7,5 Euro/kW-th*a sugarcane costs: 14 $/t = 11,67 Euro-2005/t = 10,5 Euro-2000/t conversion rate Euro - $ 1,2 Auslastung: 8300h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 15a Leistung: 150MW Nutzungsgrad: 20,7% Produkt: Brennstoffe-Bio-flüssig Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten

Fermenter\Bio-EtOH-ZR-iLUC50% (Acker)-BR-2030/en

Fermenter für Bio-EtOH uas Zuckerrohr in Brasilien (Sao-Paulo-Region), Daten für energieautarkes System mit Prozesswärme + Hilfsstrom aus Bagasse, alles Daten aus #1, Kosten nach #2 Data from Macedo 2004: ethanol yield 86 l/t cane (best case: 92 l/t, i.e. 22,2% using yield of 1,96 GJ/t cane) NCV ethanol 26,8 MJ/kg i.e. 21,3 MJ/l for density of 0,794 kg/l NCV sugacane 8,82 MJ/kg i.e. GJ/t i.e. yueld 1,83 GJ/t cane 20,7% Transport to Europe: cost estimate 25 Euro/t NCV ethanol 7,4 MWh/t 21,3 MJ/l 3,4 Euro/MWh 0,34 c/kWh 1,2 Euro/GJ Coelho (GEF-STAP presentation, Delhi 2005): best new plants ethanol yield 83 l/t sugarcane investment 60 million US$2005 for 2,16 mio t/a sugarcane plant 50 mio Euro-2005 8000 h/a operation Inflation 2%/a --> 10% less in Euro 2000 4228602,62 GJ/a i.e. 45 mio Euro-2000 1174611,84 MWh/a 306 Euro/kW-th 147 MW-th angesetzt: 300 Euro/kW-th fixed costs (O&M) 2,50% pro Jahr i.e. 7,5 Euro/kW-th*a sugarcane costs: 14 $/t = 11,67 Euro-2005/t = 10,5 Euro-2000/t conversion rate Euro - $ 1,2 Auslastung: 8300h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-Bio-fest gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 15a Leistung: 150MW Nutzungsgrad: 20,7% Produkt: Brennstoffe-Bio-flüssig Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten

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