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Radverkehr_Internet - Radtouristische Infrastruktur- Vorschläge zu Neuanlagen

Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Es handelt sich um Vorschläge zu Neuanlagen von Rastplätzen aus dem Radverkehrsplan Saarland welche für eine Ausschreibung des MWAEV benötigt werden.

Norddeutsche Naturstein, Gabbrotagebau

Die Norddeutsche Naturstein GmbH, Altenhäuser Straße 41, 39345 Flechtingen, hat mit Antrag vom 24.09.2024, zuletzt geändert am 07.02.2025, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die wesentliche Änderung des Steinbruchs zur Rohstoffgewinnung im Gabbrotagebau bei Bad Harzburg beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Abbaufläche nach Südwesten von derzeit 39,4 ha auf zukünftig 50,4 ha, die Änderung und Vertiefung der bestehenden Abbaufläche um 5 ha (Optimierung) sowie die Neuanlage von Ersatzwegen auf rund 0,3 ha.

Neuanlage von Flachgewässern sowie Verfüllung und Nutzungsaufgabe des Grabens LV 247 im Polder Blücher

Im südwestlichen Teil des Polders Blücher nahe Neu Gülze und Bandekow, östlich der B 195, sollen zur Stärkung von Amphibien, Brutvögeln und Insekten in einer Geländesenke, drei Flachgewässer neuangelegt werden. Zusätzlich soll der Graben LV 247 mit dem anfallenden Material aus der Gewässerneuanlage verfüllt wer-den. Bei der Grabenverfüllung werden partiell mehrere Grabenaufweitungen/ Gra-bentaschen mit Stillgewässercharakter zur weiteren ökologischen Strukturierung hergestellt. Der Bereich der Rohrleitung B DN 600 wird stillgelegt. Der Durchlass B DN 800 mit vorhandenem Schacht bei Teich 6 wird demontiert, ausgebaut und entsorgt.

Antrag auf Genehmigung einer Neuanlage, BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, HKW Reuter West

Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung einer Feststellung vom 27.01.2025 LAGetSi - Referat IV A Telefon: 90254-5218 oder 90254-5227 Auf Antrag der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH vom 03.09.2025 wurde nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben einer Neuanlage auf dem Werksgelände des Heizkraftwerkes (HKW) Reuter West am Standort Großer Spreering 5 in 13599 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Neuanlage auf dem Werksgelände des HKW Reuter West bezieht sich auf die Errichtung und Betrieb einer gasgefeuerten Heißwassererzeugungsanlage. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen und Lärmimmissionen. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm wird in der Geräuschimmissionsprognose festgestellt, dass die durch den Betrieb der Heißwassererzeugungsanlagen und ihrer zugehörigen Nebeneinrichtungen im RGH Gebäude hervorgerufenen Beurteilungspegel im maßgebenden Nachtzeitraum zwischen 17 und 35 dB(A) liegen. An allen relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft unterschreiten die Beurteilungspegel für die Zusatzbelastung durch das geplante Projekt RGH die Immissionsrichtwerte für die Gesamtbelastung nachts um mindestens 15 dB und sind damit an diesen Orten vernachlässigbar. Durch die Richtwertunterschreitung von mindestens 15 dB durch die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen wird gleichzeitig sichergestellt, dass sich Beurteilungspegelanteile für den gesamten Standort an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung des Projektes RGH nicht erhöhen. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Luftschadstoffe ergab die Immissionsprognose, dass durch Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid eine nicht erhebliche bzw. irrelevante Gesamtzusatzbelastung im Bereich der relevanten Immissionsorte zu erwarten ist. Für Stickstoff- und Säureeinträge ergaben sich an den nächstgelegenen Immissionsorten Zusatzbelastungen unterhalb der Abschneidekriterien. Während der Bauphase ist mit temporären Emissionen von Schall- und Luftschadstoffen im direkten Umfeld der Baumaßnahmen zu rechnen. Baubedingte Belästigungen durch Lärm, Luftschadstoffe und optische Beeinträchtigungen sind aufgrund ihrer zeitlichen Befristung, des geringen Ausmaßes und unter der Maßgabe, dass die Bau- und Montagearbeiten die Vorschriften zum Schallschutz einhalten, als unerheblich einzuschätzen. Zusammenfassend können erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm und Luftschadstoffe sicher ausgeschlossen werden. Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.

Planfeststellungsverfahren für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach zwischen der B 39 und der L 1100 sowie den vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der AS Heilbronn-Untereisesheim

Die Stadt Heilbronn hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Das geplante Straßenbauvorhaben, das Gegenstand der Planfeststellung ist, besteht aus zwei Teilbaumaßnahmen, nämlich dem Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach als Verbindungsstraße zwischen der B 39 und der L 1100 sowie dem vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim. Träger der Baulast ist für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach die Stadt Heilbronn und für die Neckartalstraße das Land Baden-Württemberg. Vorhabenträgerin ist für beide Maßnahmen die Stadt Heilbronn. Nordumfahrung Frankenbach-Neckargartach Die geplante Nordumfahrung hat eine Gesamtlänge von ca. 4,5 km und wurde in vier Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt West umfasst den Neubau einer zweistreifigen Straße zwischen der B 39 und dem Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße). Die neu gebaute Straße soll mittels neuer Knotenpunkte an die B 39 und die Franz-Reichle-Straße angeschlossen werden. Der Abschnitt Ost 1 stellt die Verbindung zwischen dem Industriepark „Böllinger Höfe“ im Westen und der Buchener Straße im Osten her und erfolgt als dreistreifiger Neubau. Der Knotenpunkt, der sich auf dem Abschnitt Ost 1 befindet, soll einen Anschluss zum geplanten Gewerbegebiet „Steinäcker“ ermöglichen. Außerdem befinden sich auf dieser Strecke die beiden Bauwerke „Talbrücke Wächtelesäcker“ und „Feldwegbrücke am Näpfle“. Der Abschnitt Ost 2 durchquert das Industriegebiet „Neckarau“. In diesem Bereich soll die Buchener Straße auf einen vierstreifigen Querschnitt zuzüglich Abbiegestreifen ausgebaut werden. Dort schließen die Zufahrten Böllinger Straße Nord, Böllinger Straße Süd und Wimpfener Straße (K 9560) an die Nordumfahrung an, die dann am neuen Knotenpunkt mit der Neckartalstraße endet. Der zwischen den Abschnitten West und Ost 1 befindliche Abschnitt Mitte (Alexander-Baumann-Straße), der ca. 2,1 km umfasst und über den Industriepark „Böllinger Höfe“ führt, ist nicht Gegenstand der Planfeststellung, da für diesen Abschnitt bereits ein Bebauungsplan existiert. Im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung soll auch eine durchgängige Radwegverbindung zwischen der B 39, dem Industriepark „Böllinger Höfe“, dem Gewerbegebiet „Steinäcker“ und dem Industriegebiet „Neckarau“ geschaffen werden. Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) Der vierstreifige Ausbau der Neckartalstraße erfolgt über eine Länge von ca. 1,3 km. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße (K 9562) und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der im Zuge der Baumaßnahme angepasst wird. Der südliche Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen soll die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung in einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden werden. Die auf der Ausbaustrecke vorhandene Radwegunterführung muss an die neue Straßenbreite der Neckartalstraße angepasst werden und wird deshalb durch ein neues Bauwerk ersetzt. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Straßenbauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anbringen von Nisthilfen, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen, die Neuanlage einer Streuobstwiese, die Anlage von Habitatstrukturen für Reptilien, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche und Maßnahmen zum Waldausgleich.

B62, Ausbau durch Neuanlage Siegtalradweg Dasberg - Wallmenroth

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant den Neubau des Siegtalradweges zwischen Dasberg und Wallmenroth auf einer Länge von ca. 870 m entlang der Bundesstraße B62. Der Siegtalradweg umfasst 20 Teilabschnitte auf einer Länge von ca. 43 km und verläuft durch die Verbandsgemeinden Hamm, Wissen, Betzdorf und Kirchen größtenteils entlang der Bundesstraße B62. Der hier zu planende Bereich ist der Abschnitt SR12. Er beginnt am Ende der Planungsmaßnahme Niedergüdeln-Dasberg (Abschnitt SR11) und endet etwa am Ortseingang Wallmenroth an der in die B62 einmündenden „Dasbergstraße“. Die Weiterführung auf der gegenüberliegenden (südwestlichen) Seite der B62 sowie weitere unmittelbar neben der B62 befindliche kombinierte Rad-/Geh-wege in der Ortslage von Wallmenroth sind als Abschnitt SR13 bezeichnet. Zwangspunkte sind die etwa parallel verlaufende B62, kreuzende Gewässer, vorhandener Bewuchs sowie vorhandene Gartenanlagen. Die geplante Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 870 m (ca. 830 m links und ca. 40 m rechts). Die Ausbaubreite soll links 2,50 m und rechts ca. 1,60 m als Einfahrschleuse in die B62 betragen. Es ist Vollausbau vorgesehen. Der Radweg liegt überwiegend außerorts (bis etwa Bau-km 0+809), die letzten ca. 61 m innerhalb der OD (ca. 21 m links und 40 m rechts). Von Bau-km 0+768 bis zum Bauende wird die B62 auf einer Länge von ca. 103 m umgebaut. Sie erhält um Bau-km 0+820 eine ca. 12 m lange und bis zu 2,55 m breite Mittelinsel mit einer 4,0 m breiten Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger. Diese Mittelinsel übernimmt auch die Funktion einer Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich. Unmittelbar nach der Mittelinsel wird die vorh. „Dasbergstraße“ wieder an die B62 angeschlossen (auf einer Länge von ca. 16 m mit einer Grundbreite von ca. 5,0 m). Die zzt. überdimensionierte Einfahrtsöffnung am Fahrbahnrand der B62 mit ca. 36 m wird dabei zugunsten von Grünflächen zurückgebaut. Neben dem nördlichen Fahrbahnrand dieser Gemeindestraße wird der vorhandene Gehweg bis zum Ende des Radweges verlängert. Die Fußgänger aus der Ortslage können so die geplante Querung mitnutzen und erhalten auf der südwestlichen Seite Anschluss an einen vorhandenen unbefestigten Fußweg. Der nordwestlich der B62 im Zweirichtungs-Verkehr geführte Radweg erhält hier mittels Ein- und Ausfahrschleusen eine normgerechte Auflösung in markierten Radfahr-Schutzstreifen innerhalb des B62-Fahrbahnquerschnittes. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Bundesstrassen" eingesehen werden.

Drei Windenergieanlagen in Ronnenberg/Linderte-Vörie

Die Firma UKA – Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG hat einen Antrag gemäß § 16b BImSchG auf Repowering von drei Windenergieanlagen (WEA) durch Errichtung und den Betrieb von drei leistungsstärkeren Neuanlagen in unmittelbarer Nähe sowie auf Durchführung einer Vorprüfung im Einzelfall nach UVPG § 7 Abs. 1 gestellt.

Tierische Schaderreger: Großer Waldgärtner

In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Flugverlauf Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. . Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Bauabfällen, Eisen- und Nichteisenschrotten am Standort Arneburg

Die Schrottverwertung Böhlke Verwaltungs GmbH plant die Errichtung und Betrieb einer Neuanlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Bauabfällen, Eisen- und Nichteisenschrotten im Industrie- und Gewerbepark Altmark (Abkürzung/Bezeichnung: IGPA) bei Arneburg.

TU-Forschungsprojekt Unterstützung der Berliner Bestäuberstrategie

Die Chancen urbaner Räume für die Erhaltung und Förderung einer artenreichen Bestäuberfauna zu nutzen, ist von großer Bedeutung. Zu den Bestäubern zählen neben Wild- und Honigbienen auch andere Insekten wie Tagfalter und Schwebfliegen. Mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen können sie vom urbanen Mosaik mit vielfältigen Lebensraumstrukturen und einer hohen Pflanzenartenvielfalt profitieren. Das gemeinsame Projekt der Technischen Universität (TU) Berlin und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht von der Annahme aus, dass Erfolg und Akzeptanz der Berliner Bienenstrategie wesentlich durch die wissenschaftliche Klärung wichtiger, aber bislang offener und in der Stadtgesellschaft zum Teil kontrovers diskutierter Fragen gefördert werden. Hierbei sind vor allem zwei Fragenkomplexe relevant: Koexistenz von Honig- und Wildbiene und Förderung des Nahrungsangebotes für Bestäuber . Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass der untersuchte Biotoptyp Magerrasen artenreiche Wildbienengemeinschaften auch in Gegenwart von Honigbienen beherbergt. Wildbienen können in einem Lebensraum, der über ein gutes Ressourcenangebot verfügt, zahlreich vorkommen und mit Honigbienen koexistieren. Sie profitieren von einer hohen Deckung krautiger Arten und einer hohen Vielfalt an Blütenpflanzen. Daher sollten solche und ähnlich ausgestattete Lebensräume gezielt erhalten und gefördert werden. Um Engpässe bei hohen Aktivitäten von Honigbienen zu vermeiden, ist es umso wichtiger dafür zu sorgen, dass ganzjährig ein ausreichendes Blühangebot vorhanden ist. Vor dem aktuellen Wissensstand sollte das Thema Koexistenz weiterverfolgt werden. Eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen kann durch gezielte Pflanzung geeigneter Pollen- und Nektarpflanzen an Standorten mit geringem Nahrungsangebot, bei der Neuanlage von Flächen, durch Erhaltung und Schutz vorhandener „Bienennährgehölze“ sowie gezielte Pflegemaßnahmen erreicht werden. Bei der Pflanzenauswahl für die Anlage bestäuberfreundlicher Flächen sollte auf die Eignung der Pflanzen als Nahrungs- und Futterpflanze und auf ein breites Spektrum an Arten unterschiedlicher Pflanzenfamilien mit verschiedenen Blühzeitpunkten geachtet werden, um möglichst viele Wildbienenarten anzusprechen. Darüber hinaus sollte die Auswahl der Pflanzen standortgerecht erfolgen und mit dem Berliner Florenschutz vereinbar sein. Die im Rahmen dieses Forschungsprojektes erarbeitete Liste „bienenfreundliche krautige Pflanzen und Gehölze“ hilft bei der Auswahl bestäuberfreundlicher Pflanzen sowohl für gärtnerisch geprägte Bereiche (z.B. Gärten, Parks) als auch naturnahe Bereiche, eignet sich für verschiedene Lebensräume wie Beete, Rasen bzw. Wiesen sowie Gehölzpflanzungen und führt auch Gehölzarten auf, die besonders an den Klimawandel angepasst sind, erleichtert das Erkennen relevanter Arten in Bezug auf die Pflege und kann damit dem Management von Grün- und Freiflächen sowie Gärten dienen. Sie ist an den Berliner Raum angepasst und dient als Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte Pflanzenauswahl. Abschlussbericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Technischen Universität Berlin, Teil 1 und 2

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