Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie;TK_Neurologie - Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie;TK_Neurologie - Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens
Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie
Anzeige mit Einreichung bis 30.06.2025 Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden die Grundlage für die Prüfung der eingereichten Anzeige durch das BfS . Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Formblätter verlieren ab Einreichungsdatum ab dem 01.07.2025 ihre Gültigkeit. Planen Sie eine Einreichung ab dem 01.07.2025, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als verfahrensführende Behörde für das Anzeigeverfahren zuständig. Ausnahmen hiervon gibt es ausschließlich für Änderungsanzeigen in wenigen Einzelfällen. Genauere Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel Anzeige mit Einreichung ab dem 01.07.2025 . Bitte beachten Sie, dass die Formblätter (einschließlich der zugehörigen Anlagen) in der aktuellen, an dieser Stelle bereitgestellten, Version zu verwenden sind. Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske werden nicht zur Prüfung angenommen. Welche Anzeigeunterlagen für welche Strahlenanwendung? Bitte ordnen Sie die von Ihnen geplanten studienbedingten medizinischen Strahlenanwendungen einer der aufgeführten Fallgruppen zu. Welche Anzeigeunterlagen für welche Strahlenanwendung? Anzeige begleitdiagnostischer Strahlenanwendungen: Begleitdiagnostik (BD) - Formblatt (FB) Anzeige FB Administrative Angaben zur Anzeige FB Zentrumsbezogene Angaben für die angezeigte Anwendung FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-BD (MedWissAngaben–BD) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–BD FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin (je nach Anwendung) FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Radiologie (je nach Anwendung) FB Unterschrift Studienkoordination Änderungsanzeige - Formblatt (FB) Änderungsanzeige / Sonstige Informationen über Veränderungen Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadressen) werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung . Ergänzende Unterlagen Ergänzen Sie die Anzeigeunterlagen durch: Unterlagen zur Deckungsvorsorge (Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Probandenversicherung, einer Strahlen-Haftpflichtversicherung - die Vorlage eines Versicherungsangebotes ist nicht ausreichend - oder Bestätigung über die Anwendung des Prinzips der Selbstversicherung bei Einrichtungen des Bundes oder eines Landes - Deckungsvorsorgebefreiung), die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommission zum Forschungsvorhaben - das Votum kann im laufenden Anzeigeverfahren nachgereicht werden - die Bestätigung des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen und gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung eines Dritten (Sponsor). Eine Übersicht der benötigten Anzeigeunterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antrags- / Anzeigevervollständigung . Stand: 25.03.2025
Antragstellung auf Genehmigung bis 30.06.2025 Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden (in Zusammenschau mit anderen Unterlagen zum Forschungsvorhaben wie z.B. dem Prüfplan) die Grundlage für die Antragsprüfung durch das BfS. Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Formblätter verlieren ab Einreichungsdatum 01.07.2025 ihre Gültigkeit. Planen Sie eine Einreichung ab dem 01.07.2025, finden Sie die entsprechenden Formblätter hier . Bitte beachten Sie ferner, dass die Formblätter (einschließlich ihrer Anlagen) in der aktuellen, an dieser Stelle bereitgestellten, Version zu verwenden sind. Die zuvor verfügbaren Versionen verlieren spätestens 6 Monate nach einer Aktualisierung ihre Gültigkeit und werden vom BfS dann nicht zur Prüfung angenommen. Ebenso wenig werden Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske zur Prüfung angenommen . Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Bitte ordnen Sie die von Ihnen geplanten studienbedingten medizinischen Strahlenanwendungen einer der aufgeführten Fallgruppen zu. Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Diagnostische Strahlenanwendungen: Allgemeine Diagnostik (AD) - Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-AD (MedWissAngaben–AD) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–AD Anlage 2 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Röntgenuntersuchungen) Anlage 3 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Durchleuchtungsuntersuchungen) Anlage 4 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für CT-Untersuchungen) Anlage 5 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Knochendichtemessungen) Anlagen 6 a-c zu FB MedWissAngaben–AD (nur für offene radioaktive Stoffe): Anlage 6a Anlage 6b Anlage 6c FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin (je nach Anwendung) FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Radiologie (je nach Anwendung) FB Unterschrift Studienkoordination Therapeutische Strahlenanwendungen - Nuklearmedizinische Therapie (NT) Strahlentherapie (ST) Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-NT (MedWissAngaben–NT) Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin FB Unterschrift Studienkoordination Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-ST (MedWissAngaben–ST) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–ST Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Strahlentherapie FB Unterschrift Studienkoordination Änderung einer genehmigten Anwendung - Formblatt (FB) Änderungsantrag / Sonstige Informationen über Veränderungen Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung . Ergänzende Unterlagen Ergänzen Sie die Antragsunterlagen durch: Unterlagen zur atomrechtlichen Deckungsvorsorge (Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer (Zusatz-) Strahlen-Haftpflichtversicherung - die Vorlage eines Versicherungsangebotes ist nicht ausreichend - oder Bestätigung über die Anwendung des Prinzips der Selbstversicherung bei Einrichtungen des Bundes oder eines Landes - Deckungsvorsorgebefreiung - oder Nachweise zu sonstigen finanziellen Sicherheiten z. B. Garantieerklärung des Bundes und / oder eines Landes), die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG registrierten Ethikkommission zum Forschungsvorhaben, die Bestätigung des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen, den Fachkundenachweis ( ggf. Aktualisierungen) für den Arzt, der die jeweilige Strahlenanwendung leiten soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), die Umgangsgenehmigung für jeden radioaktiven Stoff, der im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), den Nachweis zum befugten Betrieb für jede Röntgeneinrichtung bzw. jede Therapieeinrichtung, die im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben) und gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung eines Dritten (Sponsor). Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antrags- / Anzeigevervollständigung . Stand: 25.03.2025
Hintergrundinformationen zum Verfahren Die medizinische Forschung verbessert Verständnis, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten immer weiter. In einigen Forschungsprojekten kommen auch Strahlenanwendungen bei Studienteilnehmenden zum Einsatz. Zum einen werden Röntgen- und CT -Untersuchungen sowie radioaktive Stoffe verwendet, um den Erfolg neuer Therapien zu bewerten. Zum anderen werden auch neue Ansätze in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in Studien untersucht. Das BfS spielt hierbei eine zentrale Rolle. Als zuständige Genehmigungs- und Anzeigebehörde trägt es dafür Sorge, dass Teilnehmende an einer Studie nur in dem Umfang einer Strahlung ausgesetzt werden, wie es aus medizinischer Sicht notwendig und gerechtfertigt ist. Insbesondere Hochdosis-Anwendungen können Gewebereaktionen verursachen und bleibende Komplikationen mit Beeinträchtigung von Gesundheit und Lebensqualität verursachen. Wichtig ist daher, dass höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden. Darum werden vor dem Start eines Forschungsprojektes die damit verbundenen anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Strahlenanwendungen vom BfS geprüft. Strahlenanwendungen zu Forschungszwecken dürfen nur durchgeführt werden, wenn der zu erwartende Nutzen des Forschungsbeitrags die strahlenbedingten Risiken für die Studienteilnehmenden überwiegt. Die Rechtsgrundlage für diese Prüfung des BfS bilden insbesondere die §§ 31 und 32 des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) (ab dem 01.07.2025: §§ 31 bis 32 StrlSchG). Jährlich werden im Bereich der medizinischen Forschung ca 100 Genehmigungen vom BfS erteilt und ca 550 angezeigte Strahlenanwendungen (jeweils in Erst- und Änderungsverfahren) geprüft. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wird jedes Quartal veröffentlicht. Für den Fall, dass Sie ein Forschungsprojekt planen, bei dem in Deutschland ionisierende Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung eingesetzt werden soll, finden Sie im Weiteren Erläuterungen zum Ablauf sowie die erforderlichen Formblätter. Stand: 25.03.2025
Fachgespräche Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) tauscht sich neben dem jährlich stattfindenden „Konsultationstreffen Medizinische Forschung“ auch anlassbezogen in Fachgesprächen mit Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften aus, um wichtige Themen im Dialog zu klären. Hier finden Sie zu Ihrer Information Inhalte aus dem jüngsten Fachgespräch zum Thema "Dosimetrie bei Studien zu therapeutischen Anwendungen in der Nuklearmedizin", das vom BfS durchgeführt wurde: Präsentation zum Fachgespräch „Dosimetrie bei Studien zu therapeutischen Anwendungen in der Nuklearmedizin" vom 15.11.2022 Stand: 25.03.2025
Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgehen für die wissenschaftliche Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen Im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das Bewertungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz ist darin als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung 2. Ausführliche Begutachtung Am 12. Mai 2017 wurde das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) beschlossen. Darin wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das derzeit laufende Mammographie-Screening-Programm wurde bereits 2018 mit einer Rechtsverordnung des BMUV in die Struktur der neuen Regelungen überführt. Gemäß § 84 Abs. 3 StrlSchG kommt dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. Näheres regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur wissenschaftlichen Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten (StrlSchGVwV-Früherkennung) vom 12. Dezember 2018. Von der wissenschaftlichen Bewertung bis zur Einführung Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung des BfS geht ans BMUV und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das BMUV legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet das BMUV eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom BfS beraten. Wenn eine Verordnung des BMUV über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber*innen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Das Bewertungsverfahren ist als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung In der Vorprüfung prüft das BfS mindestens jährlich, welche Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich für eine Zulassung gemäß § 84 Abs. 2 StrlSchG in Frage kommen. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage einer orientierenden Durchsicht der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Literatur. 2. Ausführliche Begutachtung Einen wichtigen Bestandteil der ausführlichen Begutachtung stellt die Nutzen-Risikobewertung dar, bei der einerseits der Nutzen und andererseits die unerwünschten Wirkungen und das Strahlenrisiko gegeneinander abgewogen werden. Sie erfolgt auf der Grundlage einer systematischen Literaturübersicht, die sich an internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin orientiert und möglichst ausschließlich Publikationen der höchsten Evidenzstufe berücksichtigt. Wichtige Endpunkte bei der Bewertung des Nutzens sind: die Verringerung der krankheitsspezifischen Sterberate ( Mortalität ), die Verringerung der krankheitsspezifischen Beschwerden ( Morbidität ), der Gewinn an gesundheitsbezogener Lebensqualität. Dem Nutzen gegenübergestellt werden die unerwünschten Wirkungen, die aus der Früherkennungsuntersuchung resultieren können, wie falsch-positive oder falsch-negative Befunde, Überdiagnostik und -therapie, belastende Abklärungsdiagnostik, das Strahlenrisiko. Es wird dargelegt, ob ausreichende wissenschaftliche Evidenz für das Überwiegen des Nutzens gegenüber den unerwünschten Wirkungen und dem Strahlenrisiko vorliegt. Neben der Nutzen-Risikobewertung sind die Anforderungen und Bedingungen, die an die Früherkennungsuntersuchung im laufenden Betrieb zu stellen sind, von zentraler Bedeutung. Nur durch diese kann erreicht werden, dass die oben genannte Nutzen-Risikobewertung, die sich üblicherweise auf prospektive, randomisierte Studien von hoher methodischer Qualität bezieht, auch im laufenden Betrieb Gültigkeit besitzt. Eine Gruppe von Sachverständigen aus den Fachbereichen Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin sowie den Bereichen Medizinphysik und Epidemiologie , relevanten klinischen Fachgebieten und der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt und berät das BfS bei der Auswahl und Bewertung der Früherkennungsuntersuchungen. Vor Abschluss des Bewertungsverfahrens übermittelt das BfS seinen wissenschaftlichen Bericht zur Stellungnahme an die betroffenen Fachkreise, darunter medizinische Fachgesellschaften, die Verbände der Krankenkassen und Organisationen der Patientenvertretung. Für die nach § 84 Abs. 2 zugelassenen Früherkennungsuntersuchungen prüft das BfS mindestens alle fünf Jahre, ob sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickelt hat und ob dies einen Anlass zur Neubewertung der Untersuchung gibt. Stand: 14.03.2025
Die in unserer Umwelt auftretende radioaktive Strahlung kann natürlichen Ursprungs sein (natürliche Radioaktivität, Sonnenstrahlung) oder aber sie ist die Folge zielgerichteter zivilisatorischer Tätigkeiten (Energiegewinnung durch Kernspaltung, Nuklearmedizin). Im Ergebnis der Einwirkung der Strahlung auf Mensch, Tier und unbelebte Natur kann die Wechselwirkung der betroffenen Materie mit der eingetragenen Energie zu Substanzschädigungen, insbesondere zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen. Durch das zuständigen Dezernat des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt werden die notwendigen Messungen durchgeführt, bewertet und daraus abzuleitende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt vor der Einwirkung radioaktiver Strahlung erarbeitet. letzte Aktualisierung: 02.05.2019
Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie; TK_Neurologie- Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens
Origin | Count |
---|---|
Bund | 116 |
Land | 10 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 79 |
Text | 20 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 38 |
offen | 87 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 123 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 17 |
Keine | 79 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 30 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 32 |
Lebewesen & Lebensräume | 68 |
Luft | 31 |
Mensch & Umwelt | 125 |
Wasser | 33 |
Weitere | 112 |