Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Entscheidung der Jury steht fest Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergeben zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign. Als einziger Preis der Bundesregierung für ökologisches Design zeichnet er innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl aus Design- als auch aus Umweltsicht überzeugen. Aus rund 200 Einreichungen in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs wählte die Jury jetzt die Nominierten und Preisträger. Insgesamt 31 Produkte, Dienstleistungen und Konzepte haben die Jury überzeugt und sind für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominiert. Die Bandbreite der Einreichungen war beeindruckend: vollständig recycelbare Outdoor-Bekleidung mit Rücknahmesystem, ein Solarkiosk, ein Holz-Hybrid-Bausystem, ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge, um nur einige zu nennen. Die Wettbewerbsbeiträge wurden der interdisziplinären Jury in einer großflächigen Ausstellung im ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin präsentiert. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, schildert seine Eindrücke von der diesjährigen Jurysitzung wie folgt: „Ecodesign kann einen herausragenden Beitrag zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten leisten und gleichzeitig Anforderungen an ein anspruchsvolles Design erfüllen. Auch in diesem Jahr zeigt die Einreichung herausragender ideenreicher Projekte das große Potenzial innovativen Produktdesigns. Der Bundespreis bietet ein wichtiges Forum für die Verknüpfung von Design und Nachhaltigkeit .“ Alle Nominierten sind ab sofort in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite www.bundespreis-ecodesign.de zu sehen. Interessierte finden dort – neben den aktuellen Informationen zum Wettbewerb und zur Wanderausstellung der Nominierten und Preisträger aus 2012 – Hintergrundinformationen zum Ecodesign sowie die Kriterien-Matrix, nach der die Einreichungen beurteilt wurden. Es bleibt weiterhin spannend: Am 11. November 2013 werden die Gewinner des Bundespreises Ecodesign bei der feierlichen Preisverleihung in den Lichthöfen des Bundesumweltministeriums in Berlin bekannt gegeben. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben. Nominierte Informationen über die für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominierten Projekte finden Sie hier: www.bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2013/nominierte.html Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU ) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograf und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Jochen Flasbarth (Präsident des UBA ) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group DesignworksUSA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Johanna Kardel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) www.idz.de
Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der Stoff - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff ( PAK ) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das UBA setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.
Um die Umwelt- und Klimaziele der EU im Verkehrssektor mittelfristig erreichen zu können, scheint eine Limitierung der CO2 -Emissionen von Nutzfahrzeugen notwendig zu werden. Für PKW ist eine entsprechende Limitierung der CO2-Flottenemission bereits eingeführt, nachdem die Angabe des Kraftstoffverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen für solche Fahrzeuge seit einigen Jahren zum Standard gehört. Veröffentlicht in Texte | 86/2013.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Umweltbundesamt rechnet für 2021 allerdings wieder mit Anstieg der CO₂-Emissionen 2020 wurden in Deutschland insgesamt 728,7 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 71 Millionen Tonnen bzw. 8,9 Prozent weniger als 2019 und 41,3 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der finalen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Am deutlichsten sind die Emissionen in der Energiewirtschaft zurückgegangen. Mit 407,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Nicht-EU-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) hält Deutschland 2020 sein Budget aus der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD) wieder ein. Jedoch kann der geringe Überschuss von 3,5 Millionen Tonnen nicht das kumulierte Defizit der Vorjahre ausgleichen. Deutschland muss daher Emissionsberechtigungen von anderen Mitgliedstaaten zukaufen. Patrick Graichen, Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz : "Wir stehen vor einer enormen klimapolitischen Herausforderung. Wir müssen das Tempo erhöhen und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft aktiv gestalten. Die Klimaziele erfordern bis 2030 fast eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung. Zur künftigen Einhaltung der Jahresemissionsmengen im Klimaschutzgesetz sind zusätzliche Maßnahmen die alle Sektoren betreffen dringend erforderlich. Mit dem Start des Klimaschutz-Sofortprogramm bringen wir jetzt alle notwendigen Gesetze und Maßnahmen dafür auf den Weg." Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die Coronakrise hat 2020 die Emissionen stark sinken lassen. Das wird aber nicht von Dauer sein, denn 2021 stiegen die Emissionen nach unseren ersten Prognosen wieder an. Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, brauchen wir daher mehr Energie aus Wind und Sonne, mehr Elektromobilität und eine Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien sowie eine grundlegende Transformation der Industrieproduktion. Die ersten Schritte sind dazu getan, jetzt müssen alle Ressorts an die Umsetzung gehen.“ Das UBA wird seine vollständige Prognose der CO₂-Emissionen 2021 am 15. März 2022 veröffentlichen. Im Jahr 2020 konnte die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen 2020 deutlich reduzieren, und zwar um 38,1 Millionen Tonnen oder 15,2 Prozent. Besonders stark ging der Einsatz von Stein- und Braunkohlen zurück. Die Nutzung von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen aufgrund von gesunkenen Gaspreisen und vergleichsweise hohen CO₂-Zertifikatspreisen leicht zu. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stieg insbesondere durch die günstige Witterung für die Windenergie an Land ebenfalls an. Aufgrund der Corona-Krise sank der Stromverbrauch. Das führte in der Summe zu einem unerwartet hohen Emissionsrückgang, obwohl Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2 vom Netz ging und damit die aus Kernenergie erzeugte Strommenge sank. Den deutlichsten Emissionsrückgang verzeichnete die Braunkohle. Im Laufe des Jahres 2019 wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Das wirkte sich noch 2020 emissionsmindernd aus. Die Stromerzeugung aus Steinkohle ging trotz eines erheblichen Rückgangs im Vorjahr und der Inbetriebnahme des Kraftwerkes Datteln 4 in 2020 noch einmal deutlich zurück. Die Emissionen der Haushalte stiegen um 0,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 0,3 Prozent, während die Emissionen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um zwei Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 7,0 Prozent sanken. Emissionsmindernd wirkte sich der Lock-Down aus, als Restaurants, Theater, Schwimmbäder etc. geschlossen blieben. Dem entgegen wirkte ein leicht erhöhter Heizölabsatz, aufgrund der vergleichsweise günstigen Preise und des für 2021 angekündigten nationalen Brennstoffemissionshandels. Allerdings fiel dieser Lagerhaltungseffekt deutlich niedriger aus als im Jahr 2019. Die CO₂-Emissionen des Verkehrs sanken für das Jahr 2020 gegenüber 2019 deutlich, obwohl der Bestand an Pkw im 13. Jahr in Folge weiter zugenommen hat. Mit 147,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten liegen die Verkehrsemissionen um knapp elf Prozent unter 2019 und damit wieder unterhalb des Wertes von 1990. Die Emissionen des Pkw-Verkehrs sind gegenüber dem Vorjahr sogar um 13 Prozent gesunken. Der Großteil dieser Minderung ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Corona-Pandemie im Schnitt deutlich weniger gefahren wurde. In deutlich geringerem Umfang haben mehr Elektro-PKW und höhere Beimischungen von Biokraftstoffen zum Emissionsrückgang beigetragen. Die Fahrleistung der Lkw lag trotz Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr nur wenig niedriger und die Emissionen der Nutzfahrzeuge gingen um fünf Prozent zurück. Die Emissionen des inländischen Flugverkehrs gingen prozentual deutlich zurück (-53 Prozent). Die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente oder 5,1 Prozent. Deutliche Rückgänge gab es auch bei industriellen Prozessen. Hier sanken die Emissionen um über sieben Prozent bzw. 4,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier spielen Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise eine wichtige Rolle, die in den Branchen allerdings unterschiedlich ausfielen. Die deutlichste Minderung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung stark zurückging. Im produzierenden Gewerbe gab es überwiegend leichte Emissionsrückgänge. In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,8 Millionen Tonnen auf 56,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Gründe dafür sind ein vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und die erneut trockene Witterung. Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2020 Kohlendioxid (CO₂) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH₄) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N₂O) mit knapp vier Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 39,2 Prozent, Methan um 58,7 Prozent und Lachgas um 51,4 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 28,9 Prozent gesunken. Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors. Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der nötigen Zukäufe von Zertifikaten aus anderen Mitgliedstaaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit den Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2020 (siehe Pressemitteilung 07/2021 vom 15.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2021 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2022 vorstellen.
Für mehr Klimaschutz im Verkehr müssen Marktanteile elektrischer Pkw schnell steigen Fahrzeuge haben nicht nur im Betrieb, sondern auch bei der Herstellung und Entsorgung eine Wirkung auf die Umwelt und das Klima. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos dabei um etwa 40 Prozent klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor. Bei einem raschen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung steigt dieser Klimavorteil für im Jahr 2030 zugelassene Pkw auf rund 55 Prozent. Dazu sagt UBA-Präsident Dirk Messner: „Elektrische Fahrzeuge sind ein wesentlicher Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Um deren Anschaffung attraktiver zu machen, sollten künftig Pkw mit höheren CO2-Emissionen bei der Neuzulassung mit einem Zuschlag belegt werden. Nur so werden wir das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E Autos im Jahr 2030 überhaupt noch erreichen können.“ In der Studie wurden die Umwelt- und Klimawirkungen von Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzfahrzeugen mit konventionellen und alternativen Antrieben detailliert, anhand des gesamten Fahrzeuglebenszyklus, untersucht und verglichen. Der Klimavorteil für Elektro-Pkw (E-Pkw) – so die Ergebnisse der Studie – steigt von 40 Prozent bei Zulassung in 2020 auf bis zu 55 Prozent für in 2030 zugelassene Pkw im Falle eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien an. Der Klimavorteil bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Anteil von aus erneuerbarem Strom hergestellten E-Fuels für Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren deutlich erhöhen wird. Nicht nur Klimawirkung untersucht Bei einigen Umweltwirkungen ergeben sich für E‑Pkw mit Zulassung im Jahr 2020 teilweise noch Nachteile. Vor allem die Auswirkungen auf Wasser (aquatische Eutrophierung ) und Böden ( Versauerung ) müssen dem Klimavorteil bei der Nutzung gegenübergestellt werden. Diese Nachteile der elektrischen Pkw sind größtenteils auf die noch fossile Strombereitstellung zurückzuführen. Im Zuge der bereits im Gange befindlichen Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem nehmen diese Nachteile immer weiter ab. Im Jahr 2050 liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Dann verursacht der E‑Pkw gegenüber dem Benzin-Pkw beispielsweise auch eine um rund 27 Prozent geringere aquatische Eutrophierung. Daneben steigen durch die Elektromobilität die Bedarfe und der Abbau von teilweise kritischen Rohstoffen, beispielsweise Cobalt, Nickel und Lithium, an. Jedoch kann die Bereitstellung von Primärrohstoffen durch eine geeignete Kreislaufführung (z. B. Recycling) perspektivisch reduziert werden. Für einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität sind zielgerichtete haushaltsneutrale Maßnahmen wie eine Reform der KFZ-Steuer, die im ersten Jahr der Zulassung eines Neuwagens einen Zuschlag für Pkw mit hohen CO 2 -Emissionen erhebt vorteilhaft. Dies könnte deutlich effektiver als die entfallene Kaufprämie wirken. Um die umwelt- und klimaschädlichen Wirkungen zu reduzieren und den Verkehr noch schneller klimaverträglich zu gestalten, bleibt aber auch die Verkehrswende mit Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung wichtig. Jede vermiedene Fahrt spart Strom oder Kraftstoff und schont Mensch und Umwelt. Lkw ebenfalls betrachtet In der Studie wurde auch die Umweltbilanz von Lkw untersucht. Lkw, die verflüssigtes Erdgas ( LNG ) nutzen, haben weder bei Zulassung in 2020 noch in 2030 Vorteile gegenüber Diesel-Lkw. Bei elektrischen Sattelzügen stellen sich für 2030 zugelassene Fahrzeuge deutliche Klimavorteile ein. Aufgrund der hohen Fahrleistungen der Lkw ist die Nutzungsphase noch relevanter als bei Pkw – damit sind die Emissionen bei der Fahrzeug- und Batterieherstellung nicht so dominant. Batterie-elektrische Sattelzüge oder solche mit Oberleitung und Akku sind bei Zulassung in 2030 im Falle eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien schon zu 73 bis 78 Prozent im Klimavorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor; sonst sind es 55 bis 60 Prozent. Auch in 2050 verursachen diese Fahrzeuge weniger Treibhausgasemissionen als Verbrenner. Allgemein gilt: Um die Klima - und Umweltvorteile von elektrischen Fahrzeugen nutzen zu können, ist ein entsprechender Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur dringend notwendig. Gerade bei Lkw ist hier ein rasches Handeln erforderlich, denn durch die reduzierte Lkw‑Maut für elektrische Lkw gibt es derzeit ein großes Nachfragepotential. Hintergrund Die Studie „Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr“ wurde vom Umweltbundesamt ( UBA ) beauftragt und vom ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg durchgeführt. Neben den Treibhausgasen wurden auch Energie-, Ressourcen- und Wasserverbrauch sowie die Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden analysiert. Zusätzlich zu den direkten Umweltwirkung durch die Nutzung der Fahrzeuge wurden auch die Umweltwirkungen bei der Herstellung von Fahrzeugen, Kraftstoffen und Stromerzeugungsanlagen als sogenanntes „Hintergrundsystem“ detailliert bestimmt. Die Analysen wurden jeweils für Fahrzeuge, die 2020, 2030 und 2050 zugelassen wurden, durchgeführt. Weitere Informationen Aquatische Eutrophierung Die aquatische Eutrophierung ist ein Maß für den Nährstoffeintrag (u.a. Stickstoff und Phosphor) in Flüsse, Seen und Meere und führt dort zu einer Erhöhung bzw. Beschleunigung des Wachstums von Algen. Hierdurch können großflächige Algenblüten auftreten, auch mit Arten die Giftstoffe produzieren, welche zur Verschlechterung der Wasserqualität führen. Als Folge des bakteriellen Abbaus abgestorbener Algen kann der Sauerstoffgehalt in Gewässern sinken und so zu einem Absterben von Wasserlebewesen (u. a. Fische) führen. Versauerung Die Versauerung führt zu einer Abnahme des pH-Wertes in Böden und Gewässern und ist dafür verantwortlich, dass für Pflanzen wichtige Nährstoffe bzw. Mineralien (z. B. Kalzium, Magnesium, Kalium) aus dem Oberboden ausgewaschen werden. Verantwortlich für die Versauerung sind heute vor allem Emissionen aus Verbrennungsprozessen, welche Stickoxide (NO x ) enthalten
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gesucht werden innovative Ideen für Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt Der Lieferverkehr in den Städten nimmt weiter zu und belastet die Umwelt. Lastenräder, Elektrofahrzeuge und kleine dezentrale Logistikstandorte können daher einen wichtigen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt leisten. Um solche Beispiele bekannt zu machen und neue innovative Ideen anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium jetzt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt den Bundeswettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik" gestartet. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Aktiver Klimaschutz und eine bessere Lebensqualität sind zwei wichtige Aufgaben für die Städte. Mit der Förderung von Elektro-Lieferwagen im Sofortprogramm Saubere Luft unterstützen wir die Kommunen bereits bei diesen Aufgaben. Mit dem Bundeswettbewerb zur urbanen Logistik wollen wir darüber hinaus neue Potenziale entdecken für eine Verkehrswende in der städtischen Logistik.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Lieferfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verursachen klima- und gesundheitsschädliche Emissionen. Es wird Zeit, dass wir konsequent nach Lösungen für dieses Problem suchen. Wir freuen uns daher auf viele gute Ideen und Projekte, die dabei helfen, den urbanen Raum langfristig umweltverträglich mit Waren und Gütern zu versorgen.“ Fast ein Fünftel der innerstädtischen verkehrsbedingten NO2-Emissionen stammt aus Nutzfahrzeugen, von denen viele für die Belieferung von Bewohnern, Geschäften und Unternehmen im Einsatz sind. Neben den gesundheitsschädlichen Emissionen belastet der Lieferverkehr die Städte auch durch Lärm und verursacht Treibhausgasemissionen. Der Bundeswettbewerb „Nachhaltige urbane Logistik“ soll dazu beitragen, diese schädlichen Emissionen zu verringern und Umwelt- und Klimaschutz in den städtischen Verkehr zu bringen. Teilnehmen können Unternehmen, Hochschulen und Kommunen mit bereits laufenden oder realisierten Projekten oder mit Konzepten, die noch auf ihre Umsetzung warten. Wichtig ist, dass die Projekte oder Konzepte im Bereich der urbanen Logistik einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Emissionen vor Ort senken und gleichzeitig auch sozial und wirtschaftlich nachhaltig sind. Einreichungsschluss ist am 15. Juli 2018. Ein Preisgeld in Höhe von 70.000 Euro wird auf die Gewinnerprojekte verteilt. Eine Jury aus Expertinnen und Experten entscheidet darüber, welche Bewerbungen Ende des Jahres als Sieger gekürt werden. Alle wichtigen Informationen rund um den Wettbewerb finden Sie unter www.nachhaltige-urbane-logistik.de .
Gemeinsame Presseinfo mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Heinen-Esser und Flasbarth überreichen Preise in vier Wettbewerbskategorien Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) haben heute zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign vergeben. Bei der feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin wurden die insgesamt 12 Preisträger öffentlich bekanntgegeben und geehrt. Zu den Gewinnern in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs zählen unter anderem umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, vollständig recycelbare Bekleidungskollektionen, ein Holz-Hybrid-Bausystem und ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, betonte die Bedeutung nachhaltiger Produktion und nachhaltigen Konsums: „Mehr als sieben Milliarden Menschen auf der Welt und steigende Konsumbedürfnisse stellen uns vor die Herausforderung, bewusster mit unseren Ressourcen umzugehen. Nachhaltiger Konsum kann hier einen Beitrag leisten. Der Wettbewerb zeigt, dass gerade auch umweltschonende Produkte in ihrer Gestaltung besonders überzeugen können.“ Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, sagte bei der Preisverleihung: „Gutes Design, Gebrauchstauglichkeit, Ästhetik und Umweltverträglichkeit sind Qualitäten herausragender, nachhaltiger Produkte. Der Bundespreis Ecodesign entwickelt sich zur Plattform für eine Produktgestaltung, von der alle gewinnen: Hersteller, Designer und Verbraucher und nicht zuletzt die Umwelt.“ Zuvor wählte die Jury des Bundespreises Ecodesign aus rund 200 Einreichungen die Nominierten und Preisträger aus. Der Juryvorsitzende und Professor für Design und Ökologie an der Köln International School of Design, Prof. Günter Horntrich, hob hervor: „Die beeindruckende Breite und Qualität der Einreichungen zeigen, dass immer mehr Designer und Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst werden, Dienstleistungen und Produkte des alltäglichen Lebens umweltverträglich zu gestalten.“ Ab Februar 2014 haben Interessierte die Möglichkeit, sich die ausgezeichneten Projekte im Original anzusehen. Die erste Station der Wanderausstellung zum Bundespreis Ecodesign ist Ludwigsburg. Die Ausstellung wird danach noch an weiteren Orten im Bundesgebiet gezeigt. Bereits im Januar 2014 wird der Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben.
Neue Untersuchungen mit dem Kältemittel HFKW-1234yf bestätigen Gefahren beim Einsatz Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich für die Verwendung des natürlichen Kältemittels R744 und gegen die Verwendung des teilfluorierten Kohlenwasserstoffs HFKW-1234yf (Tetrafluorpropen) als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen ausgesprochen. Vor allem deutsche Hersteller favorisierten bisher das natürliche Kältemittel R744 (CO2). Eine klare Entscheidung der Automobilindustrie ist aber bisher nicht zu erkennen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth plädierte vor dem Hintergrund neuer Studien für eine rasche Festlegung der deutschen Automobilindustrie für die umweltfreundliche Ausstattung der Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel. „Es hat sich noch nie ausgezahlt, bei Umweltinnovationen im Automobilbereich zu warten und EU-Regelungen nicht ernst zu nehmen. Pkw-Klimaanlagen mit CO2 als natürlichem Kältemittel sind serienreif entwickelt. Dagegen belegen Studien, dass mit dem Einsatz des synthetischen Kältemittels HFKW-1234yf in Automobilklimaanlagen bisher nicht ausreichend bewertete Risiken verbunden sein können.” Wenn sich das HFKW-1234yf entzündet, beispielsweise bei einem Motorbrand, entsteht der sehr giftige und stark ätzende Fluorwasserstoff (Flusssäure), von dem ein erhebliches zusätzliches Risiko ausgeht. Bereits im Jahr 2006 hat die EU beschlossen, dass die europäische Automobilindustrie ab 2011 in Klimaanlagen neuer Typen von Pkw und kleinen Nutzfahrzeugen keine Kältemittel mit einem Treibhauspotential (GWP) größer 150 (150 mal mehr als CO 2 ) mehr einfüllen darf. Das UBA empfiehlt hier schon seit langem, auf CO 2 zu setzen. CO 2 ist ungiftig, nicht brennbar und überall kostengünstig verfügbar. Seit einem Jahr bewährt sich im UBA ein Dienstfahrzeug mit CO 2 -Klimaanlagentechnik im alltäglichen Einsatz. Anlässlich der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) im September 2007 verkündete der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), dass die deutschen Fahrzeughersteller zukünftig in Pkw-Klimaanlagen „als weltweit erste Unternehmen der Automobilindustrie das besonders umweltfreundliche natürliche Kältemittel R744 (CO 2 )” einsetzen werden. Noch im Oktober 2008 teilte der VDA mit, HKFW-1234yf sei im Ergebnis von eigenen Bewertungen für die „Mehrzahl der Unternehmen … keine Option”. In Serie werden Klimaanlagen mit CO 2 als Kältemittel aber bis heute nicht produziert und es mehren sich die Hinweise, dass dies auch in absehbarer nicht geschehen wird. Jochen Flasbarth dazu: „Die deutsche Automobilindustrie hat seit vielen Jahren intensiv in die Entwicklung der CO 2 -Technik investiert. Es wäre fatal, zugunsten einer unsicheren Übergangslösung mit dem synthetischen Kältemittel HFKW-1234yf die Chance zu verspielen, mit der innovativen CO 2 -Klimatechnik den Weltmarkt anzuführen. Der Impuls für den weltweiten Umstieg auf natürliche Kältemittel im Pkw-Sektor sollte aus Deutschland kommen.” HFKW-1234yf ist brennbar und enthält Fluor. Im Brandfall und bei Kontakt mit heißen Oberflächen bildet sich stark ätzende, giftige Flusssäure. Flusssäuredämpfe bilden ein zusätzliches Risiko für Insassen und Brandhelfer bei Unfällen und beim Umgang mit HFKW-1234yf. Die Brennbarkeit und der hohe Fluorgehalt von HFKW-1234yf veranlassten das Umweltbundesamt, Messungen an HFKW-1234yf zu beauftragen. Untersucht wurde zunächst die Bildung zündfähiger, das heißt explosionsfähiger Gemische bei Raumtemperatur. Interessant für den technischen Einsatz als Kältemittel ist aber auch das Explosionsverhalten, wenn zusätzlich gasförmige Kohlenwasserstoffe in der Luft sind. Quelle von gasförmigen Kohlenwasserstoffen können zum Beispiel das Kälteöl selbst, Benzin, Motoröle oder Reinigungsmittel sein - also Stoffe, die regelmäßig im Pkw vorhanden sind. Ab einer Konzentration von 6,2 Prozent bildet HFKW-1234yf bereits mit Luft explosionsfähige Gemische. Sind gleichzeitig geringe Mengen Kohlenwasserstoffe - für die Messungen verwendete die BAM Ethan - in der Luft, ist das Gemisch von HFKW-1234yf schon bei weit kleineren Konzentrationen explosionsfähig. Um mit geringen Mengen von HFKW-1234yf (ab zwei Prozent) explosionsfähige Gemische in der Luft zu bilden, reichen bereits Konzentrationen von nur 0,5 bis 1,3 Prozent Kohlenwasserstoffe aus. In weiteren Versuchen untersucht die BAM die Zersetzung und Brennbarkeit von HFKW-1234yf. Bereits die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass die sicherheitstechnischen Fragen des Einsatzes von HFKW-1234yf als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen nicht gelöst sind. Dessau-Roßlau, 12.02.2010 (4.865 Zeichen)
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute die Gewinnerprojekte des Bundeswettbewerbs „Nachhaltige Urbane Logistik“ prämiert, den das Bundesumweltministerium mit Unterstützung des Umweltbundesamtes ins Leben gerufen hat. Der Wettbewerb fand erstmals statt und zeichnet besonders innovative Logistikkonzepte aus, die einen Beitrag zu umwelt- und klimafreundlichem Verkehr in Städten leisten. Gewinner sind die Stadt Heidelberg, die Firma DACHSER SE, die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm sowie das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, das zugleich auch noch mit einem Sonderpreis für ein besonders visionäres Projekt geehrt wurde. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Urbane Logistik ist existenziell für die Menschen und Unternehmen in unseren Städten. Die starken Wachstumsraten etwa bei den Lieferdiensten und der damit verbundene Verkehr sollen die Lebensqualität in unseren Städten nicht mindern. Mit dem Wettbewerb wollen wir daher Lösungen anstoßen, die den städtischen Lieferverkehr umwelt- und klimafreundlicher gestalten. Die vielen Beiträge zeigen spannende Ansätze, die letztlich zu einer Verkehrswende in unseren Städten beitragen.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Viele der eingereichten Ideen und Konzepte – und hier meine ich nicht nur die Projekte der Preisträger – können helfen, Luftschadstoffe und Lärm in unseren Städten zu reduzieren. Durch umweltfreundliche Lieferkonzepte wird aber nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sichtbar verbessert, sondern auch Gesundheit und Innovation gefördert. Es ist an der Zeit, dass solche nachhaltigen Logistikkonzepte flächendeckend in unseren Städten eingeführt werden.“ Anlass für den Wettbewerb ist der wachsende Lieferverkehr, der nicht zuletzt wegen des weiter zunehmenden Online-Handels entsteht. Denn mit dem Verkehr nehmen auch die Umweltbelastungen zu. So stammt fast ein Fünftel der innerstädtischen verkehrsbedingten NO2-Emissionen aus Nutzfahrzeugen, von denen viele für die Belieferung von Bewohnern, Geschäften und Unternehmen im Einsatz sind. Hinzu kommen die Belastungen durch Lärm und die Treibhausgasemissionen. Innovative Logistikkonzepte können helfen, diesen Herausforderungen zu begegnen und für mehr Umwelt-, Klima - und Gesundheitsschutz in den Städten zu sorgen. Insgesamt eingereicht wurden 76 Projekte. Die Preisträger wurden nach einer fachlichen Prüfung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik (DLR) von einer siebenköpfigen Jury aus Fachexpertinnen und -experten ausgewählt. Für die Gewinnerprojekte gibt es ein Preisgeld von 16.000 Euro und für den Sonderpreis von 6.000 Euro. Das Umweltbundesamt hat den Wettbewerb von Anfang an mitgestaltet und fachlich begleitet. Weitere Informationen zu den Gewinnerprojekten gibt es unter: https://www.nachhaltige-urbane-logistik.de/die-gewinnerprojekte.html Voraussichtlich Anfang 2019 erscheint eine Broschüre, in der die Projekte und Konzepte des Wettbewerbs, einschließlich der besten Einreichungen vorgestellt werden. Die Broschüre gibt auch weitere Hintergründe zum Thema, etwa zu den zentralen Trends und Herausforderungen im städtischen Güterverkehr. Alle eingereichten Projekte sind außerdem ab sofort unter www.nachhaltige-urbane-logistik.de in einer Datenbank einsehbar.
Daten zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen, aufgegliedert in Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Krafträder und Kraftfahrzeuganhänger.
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