Das Projekt "Erstellung einer Ökobilanz für den Verkehrsverbund Oberelbe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Lehrstuhl für Verkehrsökologie durchgeführt. Das Ziel des Projekts ist die Erstellung einer Ökobilanz für den VVO, welche Teil des Nahverkehrsplans 2002 ist. Basierend auf einer GIS-Datenbank werden die Umweltwirkungen, die durch den Betrieb, die Herstellung und die Entsorgung von Fahrzeugen entstehen, bezogen auf Zeiteinheiten (z.B. Tonnen CO2 pro Jahr) und Beförderungsleistungen (z.B. Gramm CO2 pro Personenkilometer) für die Zeithorizonte 2000 und 2007 ermittelt.
Das Projekt "MeetBike - Europäische Konferenz für Fahrradverkehr und Netzwerk fahrradfreundlicher Städte in Dresden 3./4. April 2008" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Lehrstuhl für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik (IVS) durchgeführt. Das Projekt im Rahmen des EU-Programms Intelligent Energy Europe diente zur Vorbereitung, Durchführung sowie Verbreitung der Ergebnisse einer europäischen Konferenz MeetBike. Die Konferenz zielte darauf ab, vor dem Hintergrund der Ausschöpfung von Energieeinsparungsreserven Wissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Radverkehrsförderung auszutauschen und die Möglichkeiten für eine stärkere Vernetzung europäischer Städte und Regionen zu diskutieren. Sie wurde mit einer Veranstaltung zum Thema 'Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung' im Rahmen eines BMVBS-Projektes kombiniert. Partner der Konferenz waren die Stadt Dresden, die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) sowie der Verkehrsverbund Oberelbe (WO).
Das Projekt "Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr, Lehrstuhl für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik (IVS) durchgeführt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplanes gefördert. Die TU Dresden, Lehrstuhl für Verkehrs- und Infrastrukturplanung (vip), bearbeitet das Projekt im Auftrag und in Kooperation mit der Hauptabteilung Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, dem Verkehrsverbunde Oberelbe GmbH (VVO) sowie der Dresdener Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Im Rahmen des Projektes sollen Grundlagen für koordinierte Strategien erarbeitet werden, die eine verzahnte Förderung von Radverkehr und ÖPNV ermöglichen und darauf abzielen, dass deren Erfolge so weit wie möglich zur Verminderung des Motorisierten Individualverkehrs in Städten beitragen und nicht zu Lasten anderer Verkehrsmittel des Umweltverbundes gehen. Mit Hilfe von Erhebungen sowie externen Daten sollen zunächst mehr Kenntnisse über Zusammenhänge, Abhängigkeiten, Zielkonflikte und synergetische Wirkungen von Radverkehr und ÖPNV zusammengetragen werden. Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Betrachtung des inter- bzw. multimodalen Verkehrsverhaltens von Radverkehr und ÖPNV zusammengetragen werden. Besonderes Augenmerk liegt hier bei der Betrachtung des inter- bzw. multimodalen Verkehrsverhaltens von Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung. Die Analyseergebnisse dienen als Grundlage für die Entwicklung und exemplarische Anwendung von verkehrs- bzw. stadtplanerischen Maßnahmen in Referenzstädten.
Das Projekt "Lokalisierung der Laichgebiete und Monitoring der Verbreitung des Flussneunauges (Lampetra fluviatilis) in Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: Um den Berichtspflichten gegenüber der EU gemäß FFH nachzukommen, sollte im Rahmen des Projektes eine erste Statuserfassung zur Flussneunaugen-Verbreitung in 16 ausgewählten Elbnebengewässern Sachsens durchgeführt werden. Zudem sollte versucht werden, durch ein Monitoring der Querder-Vorkommen (Neunaugen-Larven) sowohl potenzielle Laichplätze zu kartieren als auch genetische Proben für eine artspezifische Differenzierung zu gewinnen. Material und Methoden: Von März - Mai 2015 erfolgten hierzu mündungsnahe Reusen- sowie Elektrobefischungen jeweils unterhalb der ersten unüberwindbaren Querverbauungen. An potenziellen Querder- Habitaten kam die standardisierte BfN-Methodenvorgabe (BfN 2011) zum Einsatz. Alle positiven Querder-Funde wurden mittels GIS in Anlehnung an SCHÜTZ (2010) verortet. Entnommene genetische Proben zur Unterscheidung von Bach- und Flussneunaugen (Vergleichsmaterial: Stepenitz und gewässerspezifische Proben) wurden durch ein externes Labor (Eurofins Medigenomix GmbH) gemäß MATEUS u. a. (2013) und GAIGHER u. a. (2013) analysiert. Ergebnisse: Im Rahmen der Untersuchungen konnten in den 16 Untersuchungsgewässern weder adulte aufsteigende Flussneunaugen gefangen noch Laichplätze oder ablaichende Flussneunaugen erfasst werden. Insgesamt wurden aber in acht der 16 Untersuchungsgewässer über 250 Neunaugenlarven nachgewiesen und lokalisiert. Durch sehr geringen Frühjahrsabflüsse waren die Untersuchungsbedingungen zwar optimal, jedoch die Aufstiegsbedingungen für die anadromen Flussneunaugen und andere wandernde Fischarten sehr ungünstig. Historische Belege zeigten, dass Flussneunaugen früher bis in die obere Elbe verbreitet waren. Nach einem Bestandsanstieg ab Ende der 1990er Jahre ist derzeit in Geesthacht wieder eine Abnahme der Flussneunaugen-Aufstiegszahlen zu verzeichnen (HUFGARD u. a. 2013), weshalb in der oberen Elbe bislang auch nur Einzelindividuen beobachtet wurden (FÜLLNER u. a. 2005). Aufgrund des geringen Probenumfangs konnte keine eindeutige genetische Unterscheidung von Bach- und Flussneunaugen herausgearbeitet werden. Somit konnten auch nicht die erfassten, äußerlich nicht unterscheidbaren Querder artspezifisch zugeordnet werden.
Das Projekt "Teilprojekt: Entwicklung von Strategien zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene durch die Integration eines Schienenshuttles in trimodale Logistikketten am Beispiel der Modellregion Torgau-Eilenburg-Oschatz-Leipzig-Wurzen-Riesa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms SGV2010 bearbeitet SBO im Verbundvorhaben 'Innovationen für Gleisanschlussverkehre' das Teilprojekt: 'Entwicklung von Strategien zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene durch die Integration eines Schienenshuttles in trimodale Logistikketten am Beispiel der Modellregion Torgau-Eilenburg-Oschatz-Leipzig-Wurzen-Riesa'. Durch die Vernetzung dieser Wirtschaftsregionen mit einem Schienenshuttle und den Anschluss dieser Regionen an das GVZ-Leipzig und an die trimodalen Binnenhäfen Torgau und Riesa sowie die Integration des Shuttles in Logistikketten sollen nachhaltige Verlagerungen von Transporten auf die Schiene erreicht werden. Das Vorhaben untergliedert sich insgesamt in 2 Arbeitspakete mit jeweils 6 Teilpaketen, die über den Projektzeitraum von 10 Quartalen verteilt sind. Die Projektpartner arbeiten in den einzelnen Arbeitspaketen eng zusammen. Nach Einstellung von zahlreichen Anschlussgleisbedienungen durch die DB Cargo im Rahmen des Programmes MORA C sowie der Ankündigung weiterer Einschränkungen gibt es ein großes Interesse der Wirtschaft an alternativen Angeboten. Durch die zum Teil sehr gute Anbindung von Verladern an das Schienennetz und teilweiser Ausrichtung von Produktionslinien an Bahnversand bzw. -eingang ist eine Umstellung auf andere Verkehrsträger zum Teil sehr aufwändig. Mit ersten Interessenten zur Nutzung dieses Shuttles wird derzeit verhandelt. Umsetzung der Ergebnisse als praktische Demonstration.
Das Projekt "Methode zur Probenahme bei der Formaldehydbestimmung von Werkstoffen und Erzeugnissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH durchgeführt. Die durchgefuehrten methodischen Untersuchungen und die technischen Investitionen fuer die Messmethodik zur Bestimmung der Formaldehydausgleichskonzentration in der Raumluft haben dazu gefuehrt, dass eine stabile Funktion der Pruefkammern mit 0,6; 1,0 und 40,0 m3' Pruefraumvolumen erreicht wurde. Das Einhalten der Parameter fuer das Betreiben der Pruefkammern wie die Raumlufttemperatur, die rel. Luftfeuchte und die Entnahme von Messgasgemisch-Proben fuehrten zu einer Senkung der Kosten je Pruefung. Das erleichtert den interessierten Unternehmen die Nutzung der Prueftechnik. Die nach technischen Vorgaben des Institutes fuer Holztechnologie Dresden gGmbH (ihd) ausgewaehlten Probenahmesysteme ermoeglichen eine rationelle, fehlerarme und weitestgehend wartungsfreie Arbeitsweise nach den Kriterien von DIN EN 45001. Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden vorrangig von Unternehmen der Holzverarbeitung durch Inanspruchnahme von Pruefleistungen genutzt. Der Nachweis ueber die Einhaltung von gesetzlichen Festlegungen (Formaldehydemission) ist Voraussetzung fuer das Inverkehrbringen von entsprechenden Produkten. Die prueftechnischen Moeglichkeiten des ihd erlauben den regionalen Unternehmen den raschen Zugriff zu Pruefkapazitaeten.
Das Projekt "Untersuchung des Gesundheitszustandes von Elbefischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft, Abteilung Fischereibiologie durchgeführt. Anhand von nicht ausgewaehlten Proben aus dem Beifang von Berufsfischern soll der Gesundheitszustand von Elbefischen qualitativ im Zeitraum von April bis November 1978 erfasst werden. Untersucht werden folgende Fischarten: Oberelbe: Brassen, Ploetze, Guster, Zope, Aland; Unterelbe: Brassen, Guster, Aland, Ploetze, Kaulbarsch. Von den insgesamt ca. 500 Fischen wird der aeusserlich sichtbare Zustand aufgenommen, die Organe werden gewogen. Der ganze Fisch wird makroskopisch auf Parasiten untersucht. Eines der moeglichen Ergebnisse ist evtl. ein knapper uebersichtlicher Katalog zur schnellen Erfassung des Gesundheitszustandes des Fisches.
Das Projekt "Teilvorhaben SBO GmbH: Prozessanalyse und Auswertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Erforschung und Entwicklung sowie der Praxistransfer eines Entscheidungsunterstützungs-Tools und eines begleitenden Car-Sharing-Konzepts für den Einsatz von schweren elektrischen Nutzfahrzeugen (E-Nfz) im Vor- und Nachlauf ('letzte Meile') des Kombinierten Verkehrs (KV). Der wesentliche Innovationsgehalt von SEEN-KV liegt in der umfassenden Betrachtung aller Prozesse im KV. Es werden nicht nur einzelne Kundenbeziehungen einbezogen, sondern eine umfassende Simulation im KV durchgeführt, einschließlich der Terminalinternen Prozesse. Das Hauptziel des F&E-Vorhabens, und damit die Abgrenzung zu vorangegangenen Projekten, ist die Entwicklung einer Entscheidungsgrundlage in Form eines Entscheidungsunterstützungs-Tools anhand derer Terminals und angrenzende Unternehmen den Einsatz von E-Nfz für ihr Anwendungsfeld simulieren können und eine Entscheidung über die Investition in E-Nfz treffen können. Neben der Simulation und dem daraus abgeleiteten Entscheidungsunterstützungs-Tools ist die zweite Säule im Projekt die Erforschung und Entwicklung des Car-Sharing-Konzepts für schwere Nutzfahrzeuge, um die hohen Anfangsinvestitionen in die E-Nfz abzuschwächen und so eine höhere Akzeptanz zu erlangen.
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha. Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt. Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert. Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt. Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt: - Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz - im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur - im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna - im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet - im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft. Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar. Planungsziele sind: • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen) Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft: • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB. Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen. Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören: 1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung 2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023, 3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023 4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung 4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023 4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022 4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022 5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept 6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022 7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022 8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022 9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022 10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022 11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022 12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023 13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023 Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Agrarstruktur Verfasser der Stellungnahme Datum, thematischer Bezug Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022) S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022 • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022 • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft, • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022 • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022 • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022 • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022 Hinweise auf • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet, • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz, • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung, • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020) S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020 Forderung nach: • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen, • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft, • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor: Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „ Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „ Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „ Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept Die Auslegung erfolgt vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen: Zweckverband IndustriePark Oberelbe: Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten: Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Pirna: Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten: Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 8:00 – 12:00 Uhr Stadt Heidenau Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau zu folgenden Dienstzeiten: Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Stadt Dohna Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten: Mo. geschlossen Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mi. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung. Bürgerinformationsveranstaltung Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am 30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit. Opitz Verbandsvorsitzender
Das Projekt "Teilvorhaben LUB Consulting GmbH: Verbundkoordinator, Wirtschaftliche Betrachtung der Simulation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von LUB Consulting GmbH durchgeführt. Ziel des Verbundvorhabens ist die Erforschung und Entwicklung sowie der Praxistransfer eines Entscheidungsunterstützungs-Tools für den Einsatz von schweren elektrischen Nutzfahrzeugen im Vor- und Nachlauf ('letzte Meile') des Kombinierten Verkehrs (KV). Damit soll vor allem der bislang problematische Einsatz reinelektrischer Nutzfahrzeugflotten im dynamischen Umfeld von KV-Umschlagterminals untersucht und ermöglicht werden. KV ist der Transport von Standardladeeinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger) mit mehreren Verkehrsträgern. Der Wechsel zwischen den Verkehrsträgern erfolgt in KV-Terminals, z.B. in Binnenhäfen und Güterverkehrszentren (GVZ). In dem zweijährigen Projekt werden die Einsatzbedingungen von Elektrofahrzeugen im Umfeld sächsischer KV-Terminals analysiert. Praxispartner sind die Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH und die Emons-Rail-Cargo GmbH. Verbundkoordinator ist die LUB Consulting GmbH. Für die Simulation ist die Technische Hochschule Wildau federführend. Assoziierte Partner sind die GVZ-Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH sowie die Deutsche GVZ-Gesellschaft mbH. Mit SEEN-KV sollen die Nutzer den Einsatz von Elektro-Lkw für ihr Anwendungsfeld simulieren und so eine belastbare Entscheidung zur Beschaffung geeigneter Fahrzeuge treffen können. Ein weiteres Ziel ist die Erforschung von Anforderungen von Ladeinfrastrukturen in Bündelungspunkten des Güterverkehrs. Mit dem GVZ Dresden, den drei Binnenhäfen Dresden, Riesa und Torgau und dem KV-Terminal Schkeuditz stehen fünf Untersuchungsstandorte zur Verfügung.
Origin | Count |
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Bund | 15 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 13 |
Text | 1 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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Deutsch | 15 |
unbekannt | 1 |
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Topic | Count |
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Boden | 11 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 15 |
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