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2. Sächsische Forstbezirke

Als regionale Betriebsteile des Staatsbetriebes Sachsenforst fungieren 12 Forstbezirke: Adorf Bärenfels Chemnitz Dresden Eibenstock Leipzig Marienberg Neudorf Neustadt Oberlausitz Plauen Taura

Naturfasern

Faserpflanzen gehören zu den ältesten nachwachsenden Rohstoffen. Eine große Anzahl von Pflanzenarten enthalten vor allem aus Zellulose bestehende Fasern mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die größte wirtschaftliche Bedeutung hat die Baumwolle erlangt, aber auch Jute, Sisal, Flachs, Hanf und Kokosfasern spielen eine wichtige Rolle. Im Freistaat Sachsen ist in den Regionen Erzgebirge, Oberlausitz und Vogtland der Flachs (Faserlein), außerhalb der höheren Mittelgebirgslagen auch der Hanf anbauwürdig. Flachs und Hanf sind botanisch und bezüglich ihrer Wuchsform sehr unterschiedliche Pflanzen. Verwendung finden Kurz- und Langfasern in Mischgarnen, Verbundwerkstoffen, Geotextilien, Dämmstoffen, Verpackungsmaterialien, technischen Textilien, Asbestersatz.

Ergebnis 2018 – 47. Jahrgang

Die Peter-Joseph-Lenné-Preise und -Anerkennungen 2018 Downloads Impressionen vom Festakt Videos zu den Aufgaben 2018 Am 1. November 2018 fand in der Akademie der Künste am Pariser Platz der Festakt zur 47. Verleihung der Lenné-Preise statt. Die Preise des Landes Berlin verlieh Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz, Prof. Swanjte Duthweiler überreichte die Karl-Foerster-Anerkennungen. Durch das Programm führte die bekannte Journalistin und Moderatorin Cathrin Bonhoff . Prof. Dr. Detlef Karg, Landeskonservator i.R. , Mitglied der Sektion Baukunst der Akademie der Künste, begrüßte als Hausherr die Gäste. Die Festrede hielt die Autorin und Journalistin Hatice Akyün. Die Arbeit der Jury erläuterte die Vorsitzende des Preisgerichts Prof. Ulrike Böhm . An dem Festakt nahmen auch Vertreter der Wettbewerbsorte teil. Mehand Meziani vertrat als Architekt für das Projekt im „Fermiers Généraux“ die Stadt Paris, Matthias Lachmann als Leiter des Bauamts die Stadt Ebersbach-Neugersdorf. Es wurden insgesamt 59 Arbeiten frist- und formgerecht eingereicht (41 für den Bereich A – Regional, 9 für den Bereich B – National und 9 für den Bereich C – International). Das Marx-Engels-Forum in der Berliner Mitte Freiraumkonzept für das Marx-Engels-Forum inkl. Verknüpfung mit den angrenzenden Stadträumen Der Siegerentwurf (Lenné-Preis) von Laura Thiele, Matteo Basta, Edoardo Albano und Marco Smerghetto (alle Berlin) überzeugte die Jury durch seinen subtilen, respektvollen Ansatz. Form und Struktur des Marx-Engels-Forums bleiben weitgehend erhalten. Durch die sanfte Modellierung der zentralen Rasenfläche entsteht jedoch eine neue, vielseitig nutzbare Arena. Hier kommt es auch zum Rendezvous mit Marx, Engels und den anderen Stelen des Forums, die früher den Ort dominierten. Mit der Lenné-Anerkennung wurden Amelie Kessler (Eggenfelden), Annika Werner und Nico Gaulocher (beide Frickenhausen) sowie Fabius Bender (Iffezheim) ausgezeichnet. Spreequellstadt Ebersbach-Neugersdorf (Oberlausitz) Entwicklungskonzept für die Stadt sowie Gestaltungs- und Nutzungskonzept für den Schlechteberg Der Siegerentwurf (Lenné-Preis) von Johanna Konopatzky (Dresden) integriert den Schlechteberg wieder in das Stadtgebiet und setzt ihn als Zentrum und verbindendes, vielfältiges Element ein. Der Entwurf bietet die Chance, den Schlechteberg in der Stadt wie auch in der Region besser erlebbar zu machen, als Naherholungsziel zu etablieren und die Einordnung im gesamtstädtischen Raum neu vorzunehmen. Die Möglichkeit des schrittweisen Ausbaus der neuen Qualitäten verleiht der praktischen Umsetzung den erforderlichen Entscheidungsspielraum und damit den richtigen Charme. Die Jury würdigte die Arbeit von Marie-Luise Tschirner (Dresden) mit der Lenné-Anerkennung und der Karl-Foerster-Anerkennung . Paris: Freiraumarchitektonische Visionen für den „Fermiers Généraux“ Strategisches Entwicklungskonzept für den öffentlichen Raum und Gestaltungs-/Nutzungskonzepte für den Abschnitt zwischen dem Boulevard de la Villette und dem Platz des Colonels Fabien Die Siegerarbeit (Lenné-Preis) von Andreass Ebert und Gero Engeser (beide Freising) stellt eine integrierte Strategie vor. Der Fermiers Généraux übernimmt künftig andere Funktionen, zum Beispiel als Regenwassersammler und grüne Infrastruktur. Die Logistik wird als Verteilerstruktur weiter genutzt, um regionale Produkte in die Stadt zu transportieren. Dadurch wird der Ring als wichtiges Infrastrukturelement der Stadt gestärkt und erhält eine Multicodierung. Plätze werden besser mit der Umgebung vernetzt und erhalten mehr Freiraumqualitäten durch Trittsteinhabitate und Aktionsflächen, der Boulevard erfüllt Nahversorgungsfunktionen, besitzt kleine Grün- und Aufenthaltsfunktionen und nimmt den Radweg auf. Anschließend erhielten Katrin Schneider (Wertingen) und Jodok Kroitzsch (Freising) die Lenné-Anerkennung und die Karl-Foerster-Anerkennung . Produktion: André Weiß, Berlin. Alle Rechtenachweise an ggf. eingekauften Musiken und Bildern liegen bei HELLO STUDIO W. / André Weiß. Herausgeberin: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin – vertreten durch die Grün Berlin GmbH

Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz

ID: 4277 Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahmen ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) nebst einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung obere Forst- und Jagdbehörde hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: VIC Landschafts- und Umweltplanung GmbH 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.07.2024 Datum der Vorprüfung: 26.06.2020 Datum der Entscheidung: 29.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Fabrikstraße 48 02625 Bautzen Deutschland Homepage: http://www.sib.sachsen.de/ Organisationseinheit: Niederlassung Bautzen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i. d. O. L., Weißkeißel und Rietschen sowie Stadt Rothenburg/Oberlausitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz im Bereich des Eingangsfoyers Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel Rathaus der Gemeinde Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Versammlungsraum Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/ Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102) Eröffnungsdatum der Auslegung 23.07.2024 Enddatum der Auslegung 23.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen in den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc , Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter: www.uvp-portal.de/node/4277 . 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert. 6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Onlinekonsultation Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz Ort der Erörterung Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz sowie in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 21.11.2024 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen  die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 16.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 bis zum 16.12.2024, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 29.11.2024 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)

Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. – Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland

Gz.: C46_DD-0522/1630/6 Die Stadtverwaltung Reichenbach Oberlausitz, Görlitzer Straße 4 in 02894 Reichenbach/ O.L. hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 15. April 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht und ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Verfahren Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland ist eine Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme, welche sich in zwei Bauabschnitte einteilt. Einmal rund 85 m oberstrom Brücke Kirchberg und rund 95 m unterstrom Brücke Kirchberg. Unterstrom (Baustrecke 1): Erfolgt der Rückbau von rund 50 m teilweise zerstörter Ufermauer und ein Umbau in der Uferböschung. Außerdem wird eine Profilaufweitung nach hydraulischen Anforderungen gemäß nWAP und dem Hochwasserschutzziel umgesetzt. Es werden Ufer- und Sohlsicherung entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut, sowie eine Furt. Die bereits vorhandenen Medien werden in die neue Ufersicherung eingebracht. Oberstrom (Baustrecke 2): Es erfolgt die Beräumung zerstörter Ufer- und Sohlverbau und eine Behebung kleinflächiger Uferabbrüche. Auf rund 15 m wird die Ufermauer zurückgebaut und die Uferböschung umgebaut. Es erfolgt die Fällung von drei Laubgehölzen zur Baufeldfreimachung. Es wird eine rund 40 m lange temporäre Baustraße errichtet. Es erfolgt eine kleinräumige Profilgestaltung und eine Korrektur der Lage des Gewässerlaufes entsprechend des Gewässerflurstückes auf ca. 25 m Länge, sowie eine Ufermodellierung entsprechend des nWAP auf ca. 60 m Länge. Eine Ufer- und Sohlsicherung wird entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut. In beiden Bauabschnitten werden die Prallhänge durch eine Kombination von Buhnen und Bepflanzung gesichert. Für die gewässerökologische Entwicklung werden Störsteine und zwei Kiesdepots eingebaut. Das Vorhaben Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 4750 Cottbus

Blatt Cottbus bildet das Norddeutsche Tiefland im Grenzgebiet zu Polen ab und erfasst Teile des Lausitzer Berglands als seine südliche Begrenzung. Die Niederlausitz ist im Nordwesten, die Oberlausitz im Südwesten des Kartenblattes angeschnitten. Besonders auffällig ist hier die Vielzahl der durch Tage- oder Bergbau veränderten Gebiete, die in der Karte als grau karierte Flächen dargestellt sind. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt, wobei sich z. T. mehrere glaziale Serien überlagern. Zu den eiszeitlichen Sedimenten, die den Kartenausschnitt dominieren, zählen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, Aufschüttungen der Endmoräne, fluviatile bzw. glazifluviatile Sande und Schotter sowie äolische Flug- und Dünensande. Die am Nordrand des Kartenblattes verstärkt auftretenden Ablagerungen der Weichselkaltzeit werden im zentralen und südlichen Teil zunehmend von Saale- und Elster-glazialen Relikten abgelöst ein Fakt, der das reduzierte Vordringen der jüngeren Eisvorstöße reflektiert. Zur känozoischen Deckschicht des Kartenblattes zählen ebenfalls die holozänen Ablagerungen in den Flussniederungen und Senken (Faulschlamm, Kalkmudde, Aue- und Moorsedimente) sowie die regional eng begrenzten Aufbrüche tertiärer Sedimente (Pliozän/Miozän, z. T. mit Braunkohleflözen). Am Südrand des Kartenausschnitts treten Magmatite, Metamorphite und Sedimentite des Lausitzer Berglandes unter der känozoischen Deckschicht zu Tage. Hier sind die ältesten Gesteine des Kartenblattes aufgeschlossen, die präkambrischen Grauwacken der Lausitzer Antiklinalzone. Zum Lausitzer Granodiorit-Massiv, dem größten Plutonitgebiet im variszischen Gebirge Mitteleuropas, zählen die Vorkommen cadomischer Magmatite und Anatexite (Oberproterozoikum bis Unterkambrium). Die Biotit-Monzogranite des Königshainer Gebirges intrudierten erst synvariszisch im Oberkarbon. Tertiärer Vulkanismus (Nephelinit, Olivinbasalt) ist in der Gegend um Baruth belegt. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungsfälle anschaulich zusammen. Zwei Profilschnitte, beide Südwest-Nordost-orientiert, gewähren zudem Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Eine Übersichtskarte gibt zusätzliche Informationen zur regionalgeologischen Gliederung des Gebietes. Lausitzer Triasscholle, Ostbrandenburgische und Nordsudetische Kreidemulde, Görlitzer Synklinorium und Lausitzer Block werden hierbei unterschieden.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 4742 Riesa

Blatt Riesa erfasst das Norddeutsche Tiefland mit dem eiszeitlichen Höhenzug des Flämings im Nordwesten und der Nieder- und Oberlausitz im Osten. Die Elbe quert das Kartenblatt von Nordwest nach Südost. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt, wobei sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit überlagern. Zu den eiszeitlichen Sedimenten, die im Kartenausschnitt dominieren, zählen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, Aufschüttungen der Endmoräne, fluviatile bzw. glazifluviatile Lockersedimente sowie äolische Löss-, Flug- und Dünensande. Die am Nordrand des Kartenblattes verstärkt auftretenden Ablagerungen der Weichselkaltzeit werden im zentralen und südlichen Teil zunehmend von Saale- und Elster-glazialen Relikten abgelöst ein Fakt, der das reduzierte Vordringen der jüngeren Eisvorstöße reflektiert. Holozäne Ablagerungen, wie Auesedimente oder limnische Kalk-, Schluff-, Ton- und Detritusmudde, konzentrieren sich auf die Flussniederungen und Senken. Älterer Gesteine ragen verstärkt am Südrand des Kartenblattes unter der quartären Deckschicht zu Tage. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen anschaulich zusammen. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Südwest-Nordost-Profil kreuzt den Nordwestsächsischen Eruptivkomplex, die Elbe-Zone, die Lausitzer Antiklinalzone, die Torgau-Doberluger Synklinalzone, die Mitteldeutsche Kristallinzone bis zum Lausitzer Abbruch.

RAVON - Deponie Kunnersdorf (2008 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Kalkwerk 6 02829 Schöpstal Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Regionaler Abfallverband Oberlausitz - Niederschlesien Herr Ulrich Heine Haupttätigkeit: Deponien > 10 t/d Aufnahmekapazität oder > 25.000 t Gesamtkapazität

380-kV-Leitung Graustein - Bärwalde (Stromkreis 565/566); Errichtung von vier Mastprovisorien

Auf der 380-kV-Leitung Graustein-Bärwalde (Stromkreis 565/566) ist die Erhöhung der Übertragungsleistung geplant. Dafür ist die vorübergehende Errichtung von 4 Mastprovisorien im Landkreis Bautzen, Gemeinde Spreetal, erforderlich. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im westlichen Teilbereich des Truppenübungsplatzes Oberlausitz, welcher nordöstlich des Speicherbeckens Lohsa II gelegen ist.

Ziegelwerk Oberlausitz GmbH (2009 - 2021)

Berichtsjahr: 2021 Adresse: Buchholz 62 a 02894 Vierkirchen Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Ziegelwerk Oberlausitz GmbH Haupttätigkeit: Herstellung keramischer Erzeugnisse >75 t/d oder Ofenkapazität >4 m³ und Besatzdichte >300 kg/m³

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