Alarmpläne Region Bayern Obere Donau Untere Donau Aktuelles Der Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie will im besten Sinne dabei helfen, die ökologische Qualität der Donau zu bewahren. Das aktuelle Faltblatt stellt die wesentlichen Grundzüge des Planes vor. Erläuterungen Ziel des Alarmplan Donau Ökologie (ADÖ) ist es, ökologisch kritische Zustände in der Donau frühzeitig und repräsentativ zu erkennen, Gewässernutzer und Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Der ADÖ definiert kritische gewässerökologische Situationen an der Donau in drei Warnstufen. Auf Basis festgelegter Schwellenwerte für Wassertemperatur und Sauerstoff sowie einer Experteneinschätzung erfolgt eine Bewertung der ökologischen Situation für vier abgegrenzte, homogene Abschnitte der Donau, den Meldebereichen. Federführend zuständig für den ADÖ ist die Regierung der Oberpfalz. Weitere Informationen zum Alarmplan der Ökologie finden Sie unter Alarmplan bayerische Donau Gewässerökologie (ADÖ) (PDF - 740KB)
In der Umgebung der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf (WAW) und an einem Referenzort werden Proben von Baumnadeln (Fichten, Tannen, Kiefern) und von Lebern der Roetelmaeuse genommen und auf alpha- bzw. gamma-strahlende Einzelnuklide untersucht. Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, vor Inbetriebnahme der WAW eine Grunderhebung der Radioaktivitaetsverteilung in biologisch signifikanten Proben zu erhalten. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass nach Inbetriebnahme der WAW eine eventuelle Anreicherung von Radioaktivitaet in der Umwelt nachzuweisen waere.
Das ODL-Messnetz des BfS überwacht mit rund 1.700 Messsonden rund um die Uhr die Strahlenbelastung durch natürliche Radioaktivität in der Umwelt. Das Messnetz hat eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. * [Informationen und Karte mit allen Messstationen](https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/karte/karte_node.html) * [Wichtige Hinweise zu den Daten - PDF](https://odlinfo.bfs.de/SharedDocs/Downloads/ODL/DE/datenbereitstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Die Teilnehmergemeinschaft Aichkirchen 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge- mäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Bruck in der Oberpfalz.
Die Gemeinde Friedenfels hat in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Steinwald einen Antrag auf Herstellung der Durchgängigkeit im Heinbach im Bereich der sog. „Schutzwiese“ gestellt. Diese Wiese auf Fl. Nr. 915, Gemarkung Friedenfels, gehört mittlerweile dem Verein zum Schutz wertvoller Landschaftsbestandteile in der Oberpfalz e. V. (VSL). In diesem Bereich befindet sind die Ableitung zum Mühlkanal einer ehemaligen Wasserkraftanlage in Friedenfels. An der bestehenden Ausleitung befindet sich ein 1,5 m hoher Absturz, der nicht durchwanderbar ist. Es ist geplant, durch den Bau eines Umgehungsgerinnes den alten Bachlauf zu reaktivieren. Dazu soll im Taltiefsten ein neues Ausleitungsbauwerk naturnah, ohne Wanderbarriere errichtet werden. Von dort wird das Wasser dann in einem neuen Umgehungsgerinne zum alten Bachlauf geleitet. Im Heinbach befindet sich noch ein weiterer Absturz. Dieser wird ebenfalls umgebaut, so dass die Durchwanderbarkeit wieder hergestellt ist. Der alte Mühlkanal bleibt erhalten und es soll auch weiterhin Wasser fließen. Es ist geplant, dass bei Niedrig-/Mittelwasser eine Verteilung von 50/50 erfolgt. Im Hochwasserfall soll die größte Menge des Wassers über den Heinbach abgeleitet werden. Hierzu wird am bestehenden Ausleitungsbauwerk eine naturnahe Sperre errichtet, so dass das Wasser über das bestehende Wehr in den Heinbach abgeleitet wird.
Die Teilnehmergemeinschaft Waldthurn 3 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden anhand der Merkmale des Vorhabens und des Standorts durch das ALE Oberpfalz beurteilt. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Die einzelnen Ergebnisse dieser Beurteilung sind in der Anlage Be- wertungshilfe für die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht dargestellt. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Teilnehmergemeinschaft Wangsaß wird beim Amt für Ländliche Ent-wicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die gemeinschaftli-chen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der An-lage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Isoliert in der Rhön und in der Oberpfalz (BY), die nächsten Vorkommen im französischen Zentralmassiv und in den Zentralalpen. Erstmals von Offner (2004) in BY nachgewiesen, s. auch Meinunger & Schröder (2007).
Isoliert in der Rhön und in der Oberpfalz (BY), die nächsten Vorkommen im französischen Zentralmassiv und in den Zentralalpen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 63 |
| Land | 106 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 45 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 92 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 106 |
| Offen | 54 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 160 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 106 |
| Keine | 42 |
| Webseite | 15 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 113 |
| Lebewesen und Lebensräume | 160 |
| Luft | 85 |
| Mensch und Umwelt | 156 |
| Wasser | 83 |
| Weitere | 152 |