Dieser Datensatz enthält Windkraftanlagen Offshore und an Land (5 km landeinwärts). Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Die Offshore-WEA werden auch geclustert mit der Anlagen-Anzahl angezeigt. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Der Energie-Anlagen-Dienst enthält ausserdem WEA der Küstenländer und PV-ANlagen. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Dieser Datensatz enthält PV-Anlagen-Layer mit einer Leistung > 100kWh an der Küste. Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Der Energie-Anlagen-Dienst enthält außerdem Windkraftanlagen (WEA) Offshore und an Land (5 km landeinwärts) sowie WEA der Küsten-Bundesländer. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
ID: 3282 Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ in der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 24. Januar 2025 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ Windanker “ erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Ostsee. Das Vorhaben „ Windanker “ liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ O-1 ". Die Entfernung zu der nächstgelegenen Insel Rügen beträgt rund 38 km und bis zum deutschen Festland rund 82 km. Die Distanz zur dänischen AWZ beträgt 622 Meter und zur schwedischen AWZ rund 4 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 21 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m über SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 260 m über SKN) und einer Leistung von jeweils 14 MW, mit 7 % PowerBoost 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 300 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ Windanker “ wurde am 02.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetzes ( PlanSiG ) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 19.05.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.09.2022 Datum der Entscheidung: 24.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 4 WindSeeG vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2310) in der Fassung vom 31.12.2022 i.V.m. § 74 VwVfG UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040 3190-6449 E-Mailadresse der Kontaktperson: sarah.kroeplien@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat Windpark-Verfahren zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftlich oder zur Niederschrift beim BSH, Dienstsitz Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg) oder Dienstsitz Rostock (Neptunallee 5, 18057 Rostock). Elektronische Stellungnahmen und Einwendungen sind bitte an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de ; sarah .kroeplien@bsh.de Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Windanker GmbH Charlottenstraße 63 10117 Berlin Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 10.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.02.2025 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 10.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.02.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.02.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter Be…
Energie- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann will die Zusammenarbeit von Sachsen-Anhalt und Polen in den Bereichen Energie, grüne Wasserstoffwirtschaft und Wissenschaft stärken. Um bestehende Kontakte zu vertiefen und neue zu knüpfen, ist der Minister vom heutigen Mittwoch an bis Freitag (28. Februar) in Danzig (Gdańsk). Auf dem Programm in Polens sechstgrößter Stadt stehen unter anderem Gespräche mit der langjährigen Leiterin des Deutschen Generalkonsulates, Cornelia Pieper, sowie Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft, u. a. mit dem Vize-Marschall der Woiwodschaft Pomorskie, Leszek Bonna. Geplant ist zudem ein Austausch mit Angehörigen der Technischen Universität Danzig sowie eine Besichtigung von Europas größter und modernster Produktionsstätte für Türme von Offshore-Windenergieanlagen, die derzeit im Danziger Hafengebiet entsteht. Zum Abschluss der Reise stehen ein Gespräch mit dem Direktor des Solidarnosc-Zentrums, Basil Kerski, sowie der Besuch der Ausstellung im „Europejskie Centrum Solidarności“ auf dem Programm. Die Einrichtung gilt als Vorbild für das in Halle (Saale) bis 2028 entstehende „Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation“. Kerski gehörte der Jury an, die im Januar 2023 die damalige Bewerberstadt Halle (Saale) besucht hat. Minister Willingmann hatte die Jury für die Landesregierung begrüßt und den Prozess begleitet. Mit Blick auf die Reise nach Danzig betonte Willingmann: „Polen ist nach wie vor einer der wichtigsten Handelspartner unseres Bundeslandes, es bestehen zudem gute Wissenschaftskontakte. Seit Jahren pflegen wir zudem vielfältige, sehr freundschaftliche Beziehungen. Diese Kontakte wollen wir nutzen, um unsere Länder auch bei Fragen der Energieversorgung und auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzubringen. Ich bin davon überzeugt, dass beide Seiten in vielen Bereichen voneinander lernen können. Das betrifft insbesondere die wichtigen Zukunftsbereiche Energie und nachhaltige Wasserstoffwirtschaft sowie deren wissenschaftliche Begleitung. Zudem besteht mit dem Solidarnosc-Zentrum eine Einrichtung mit Beispielcharakter für das in Halle entstehende Zukunftszentrum, in das sich auch unsere Wissenschaftseinrichtungen einbringen werden.“ Bereits im Oktober 2023 hatte Willingmann beim Besuch in Sachsen-Anhalts polnischer Partnerregion Masowien für eine engere Zusammenarbeit bei Energie und Wasserstoffwirtschaft geworben. Mit Erfolg: Seit fast einem Jahr gibt es in den Bereichen Sektorenkopplung und E-Mobilität neue Forschungskooperationen zwischen dem Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF in Magdeburg und einem Lukasiewicz-Forschungsinstitut aus Warschau. Zudem hatten Willingmann und der Botschafter der Republik Polen, S.E. Dariusz Pawłoś, bei dessen Besuch im Mai 2024 in Magdeburg eine noch engere Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern in den Bereichen Energie und Wissenschaft vereinbart. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Gefährdung des Vogelzugs stellt einen potenziellen Konflikt für den Ausbau der Windenergienutzung auf See dar. Für die Erkennung von Zeiten erhöhten Kollisionsrisikos von Zugvögeln und die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen fehlt derzeit jedoch eine technische Grundlage. Ziel des Vorhabens ist die Konzeptionierung eines Systems für die Erfassung und Vorhersage des Vogelzugs mit welchem bedarfsgerechte Turbinenabschaltungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) realisiert werden können.
ID: 1478 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten OWP "Baltic Offshore Beta" Kurzbeschreibung des Vorhabens: Njordr Offshore Wind - ein Gemeinschaftsunternehmen von Vindkraft Schweden und Njordr plant eine Genehmigung für den Bau eines Offshore-Windparks etwa 85 km östlich von Simrishamn, 85 km südöstlich von Karlshamn und etwa 48 km südlich der südöstlichen Ecke von Bleking). Bornholm ist etwa 63 km entfernt. Der Windpark trägt den Namen Baltic Offshore Beta. Das Projektgebiet ist 570 km2 groß und hat ein Potenzial für eine installierte Leistung von etwa 3340 MW mit einer Jahresproduktion von knapp über 14 TWh. Das Projektgebiet befindet sich laut Projektinformationen außerhalb aller Arten von Umwelt, Fauna und Fischerei, die als nationale Interessen ausgewiesen sind. Die Entfernung zum Festland (ca. 50 km südöstlich von Karlskrona, ca. 60 km nordöstlich von Bornholm und ca. 110 km von der Nordküste Polens) bedeutet, dass die Auswirkungen auf die umliegenden Küstengebiete sehr gering sind. Die Wassertiefe schwankt zwischen 55 und 80 Metern. Gem. den eingereichten Unterlagen können die Offshore-Windturbinen sowohl auf am Boden befestigten Fundamenten als auch auf schwimmenden Fundamenten aufgestellt werden. Bodenfundamente können bis zu einer Tiefe von ca. 60 m verwendet werden, und beim heutigen Stand der Technik sind schwimmende Fundamente wahrscheinlich die geeignetere Lösung. Schwimmende Fundamente sind eine neuere Technologie, die mit ihren derzeitigen Kosten eine relativ teure Lösung darstellt und nur kurzfristig in großen Wassertiefen wettbewerbsfähig ist. Es ist zu erwarten, dass die Kosten für schwimmende Fundamente durch die künftige Entwicklung und deutlich höhere Fördermengen sinken werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.01.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Swedish Environmental Protection Agency Swedish Environmental Protection Agency Office Stockholm Vallhallavägen 195 106 48 Stockholm Schweden Homepage: https://www.njordroffshorewind.eu/pagaende-projekt/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 04.02.2022 Enddatum der Auslegung 28.02.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 04.02.2022 Enddatum der Auslegung 28.02.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.02.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.02.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Entscheidung über Zulassung Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
The report for industry and permitting authorities provides an overview of the hazardous substances that can be released into the marine environment during the installation, operation and decommissioning of offshore wind turbines, including transformer stations, converter platforms and cables. The substances relevant to operation were identified and listed. These substances were assessed for their potential risk to the aquatic environment based on the following criteria: PBT criteria, H-phrases for aquatic toxicity, listing on REACH , OSPAR , ChemSec and ECHA contaminant lists. Applications in open systems such as galvanic corrosion protection and fire extinguishing foams, but also accidents with fuels and hydraulic oils are possible sources of emissions of hazardous substances into the marine environment. Veröffentlicht in Texte | 64/2024.
ID: 3351 Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „NC 2“ (ehemals OWP N-3.8). Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 12.06.2024 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ EN 3 " und innerhalb der durch den Flächenentwicklungsplan festgelegten Fläche N-3.8. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Norderney ca. 37 km und bis Borkum ca. 46 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Errichtung von 29 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m MSL / 146,2 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 263 m MSL bzw. 264,2 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 433 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ NC 2 “ (ehemals OWP N-3.8) wurde am 08.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 PlanSiG online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.06.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und DIE WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. In der Bekanntmachung des Vorhabens wurden auch die ersatzweise Durchführung und die Termine zur Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5Abs. 2, § 5 Abs. 4 PlanSiG anstelle eines Präsenz-Erörterungstermins angekündigt. Im Rahmen der Online-Konsultation wurden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen und die dazu erfolgten Erwiderungen der TdV in einer Synopse vom 13.09.2023 den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten, einschließlich des Königreichs Dänemark, am 14.09.2023 per E-Mail übersandt. Hierzu wiederum bestand die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich 29.09.2023. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.09.2022 Datum der Entscheidung: 12.06.2024 Art des Zulassungsverfahrens: : Planfeststellungsverfahren gem. §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 4 WindSeeG vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2310) in der Fassung vom 31.12.2022 i.V.m. § 74 VwVfG UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6366 E-Mailadresse der Kontaktperson: lara-katharina.burandt@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden. Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in der Fassung vom 31. Dezember 2022 in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 2 EnWG). Nordseecluster A GmbH Nordseecluster A GmbH Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg Deutschland Homepage: Nordseecluster A GmbH Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter "… Dokumente 01_Planfeststellungsbeschluss 02_1.1_Darstellung_der_räumlichen_Lage_des_Vorhabens_in_der_AWZ_Seekarte_DINA3 03_1.2_Darstellung des Vorhabens NC 2_A3 04_1.4_Zeichnerische Darstellung USP_A3 05_2.1_Bauwerksverzeichnis NC 2_A4
ID: 3347 Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 14.06.2024 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ EN 3 " und innerhalb der durch den Flächenentwicklungsplan festgelegten Fläche N-3.7. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Norderney ca. 37 km und bis Borkum ca. 46 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Errichtung von 15 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m MSL / 146,2 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 263 m MSL bzw. 264,2 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 225 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) wurde am 08.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.06.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und DIE WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. In der Bekanntmachung des Vorhabens wurden auch die ersatzweise Durchführung und die Termine zur Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4 PlanSiG anstelle eines Präsenz-Erörterungstermins angekündigt. Im Rahmen der Online-Konsultation wurden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen und die dazu erfolgten Erwiderungen der TdV in einer Synopse vom 13.09.2023 den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten, einschließlich des Königreichs Dänemark, am 14.09.2023 per E-Mail übersandt. Hierzu wiederum bestand die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich 29.09.2023. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.09.2022 Datum der Entscheidung: 14.06.2024 Art des Zulassungsverfahrens: § 45 WindSeeG - in der am 31.12.2022 geltenden Fassung Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040 3190-6361 E-Mailadresse der Kontaktperson: henrik.flatter@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Unterabteilung: Offshore-Vorhaben Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden. Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in der Fassung vom 31. Dezember 2022 in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 2 EnWG). Nordseecluster A GmbH Nordseecluster A GmbH Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg Deutschland Homepage: Nordseecluster A GmbH Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter "O… Dokumente 01_Planfeststellungsbeschluss.pdf Öffentliche Auslegung Entscheidung über Zulassung
Die Amprion Offshore GmbH hat für die +/- 320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 – Landabschnitt Nord die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 sowie die Leerrohranlage BorWin4 im Landabschnitt Nord vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Emden. Die Leitung ist Teil des Netzanschlussprojektes DolWin 4/ BorWin 4 für Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee und wird vollständig als Erdkabel ausgeführt. Die auf den Planfeststellungsbereich entfallende Trassenlänge beträgt ca. 43 km. Im Norden bildet die südlich des Schutzdeiches zu errichtende Übergangsmuffe zwischen Seekabel und Landkabel den Startpunkt des Planfeststellungsabschnitts und im Süden der Beginn der Parallelführung mit dem Vorhaben A-Nord den Endpunkt. Für beide Systeme erfolgt zeitgleich die bauliche Umsetzung des Tiefbaus im Rahmen der Herstellung der Kabelschutzrohranlagen, wohingegen der Kabelzug von DolWin4 vor dem Kabelzug von BorWin4 erfolgen soll. Bestandteile des Planfeststellungsverfahrens sind als Nebenanlagen eine Kabel-Kabel-Übergabestation (KKÜS) sowie eine Repeaterstation.
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