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Sichere UWB-basierte Lokalisierung und Kollisionsvermeidung in Offshore-Windparks für Installation, Inspektion und Wartung, Teilvorhaben: Hardware und Algorithmen für UWB-Lokalisierung zur Drohnenortung in Offshoreumgebungen

Offshore-Windparks setzen inzwischen vermehrt Drohnen und Helikopter ein. Um den Luftraum sicherer zu überwachen und anspruchsvollere Aufgaben im Bereich Erkundung, Bau- und Qualitätsüberwachung, Inspektion und Wartung durchzuführen, ist eine verbesserte Lokalisierung und Kollisionsvermeidung erforderlich, vor allem in der Nähe von Infrastruktur bei stärkerem Wind und schlechten Sichtverhältnissen. Im Teilprojekt wird Telocate im Bereich der UWB-Lokalisierung forschen und entwickeln. Hierzu gehört die Erforschung von robusten selbstlokalisierenden Algorithmen (sich bewegende Ankerknoten) und Strategien zur Lokalisierung in schwierigen Umgebungsbedingen (z.B. Verschattung, Reflektionen).

Sichere UWB-basierte Lokalisierung und Kollisionsvermeidung in Offshore-Windparks für Installation, Inspektion und Wartung

Offshore-Windparks setzen inzwischen vermehrt Drohnen und Helikopter ein. Um den Luftraum sicherer zu überwachen und anspruchsvollere Aufgaben im Bereich Erkundung, Bau- und Qualitätsüberwachung, Inspektion und Wartung durchzuführen, ist eine verbesserte Lokalisierung und Kollisionsvermeidung erforderlich, vor allem in der Nähe von Infrastruktur bei stärkerem Wind und schlechten Sichtverhältnissen. Im Teilprojekt wird Telocate im Bereich der UWB-Lokalisierung forschen und entwickeln. Hierzu gehört die Erforschung von robusten selbstlokalisierenden Algorithmen (sich bewegende Ankerknoten) und Strategien zur Lokalisierung in schwierigen Umgebungsbedingen (z.B. Verschattung, Reflektionen).

Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Windbostel West“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

ID: 5296 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des BSH über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach WindSeeG zur Errichtung und zum Betrieb des OWP „Windbostel West“ in der deutschen AWZ der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Windbostel West“ liegt im Westen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der  Nordsee an der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone mit einer Entfernung von etwa 100 km zur nächstgelegenen Insel Ameland in den Niederlanden und etwa 110 km zur nächstgelegenen deutschen Insel Borkum. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 136 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von max. 148,6 m LAT und einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe 267 m bis LAT bis Rotorblattspitze) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 2.000 MW. Die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über eine im Meeresboden verlegte parkinterne Verkabelung, welche mit einer Betriebsspannung von 66 kV betrieben wird. Auf die Errichtung einer Umspannplattform wird im OWP „Windbostel West“ verzichtet, da die Offshore-Windenergieanlagen über eine 66 kV-Direktanbindung an die künftige Konverterplattform „BalWin gamma“ angeschlossen werden. Die von den Offshore-Windenergieanlagen produzierte Energie wird somit direkt auf der Konverterplattform gesammelt und über das Exportkabel des Offshore-Netzanbindungssystems (ONAS) „BalWin3“ / NOR-9-2 an Land transportiert. Für den OWP „Windbostel West“ besteht als Neuvorhaben nach § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigungsverfahren gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2, 69 Abs. 3 WindSeeG i.d.F. vom 23.10.2024 UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-63410 E-Mailadresse der Kontaktperson: katharina.koehler@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Windparkverfahren zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg oder Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Abteilung O Neptunallee 5 18057 Rostock. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für dieses Plangenehmigungsverfahren alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vorhabenträger Windbostel West GmbH RWE Platz 4 45141 Essen Deutschland Homepage: https://www.windbostel.de/Home/about Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                            09:00–16:00 Uhr Freitag                                                               09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag             08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag                                                               08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag                                                           geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.02.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.01.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Allgemeinverfügung Ostsee Windanker, Wikinger, Arkona-Becken Südost und Konverterplattform Jasmund

DE. Ostsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der gemeinsamen Sicherheitszone um die Offshore-Windparks „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore-Windparks „Windanker“ vom 16. Juli 2025 DE. Baltic Sea. GDWS. General order on navigation in the joint safety zone around the „Wikinger“ and „Arkona-Becken Südost“ offshore wind farms as well as the planned offshore wind farm „Windanker“ of 16 July 2025 Remark: The German version remains the authoritative version. I. I. Die Allgemeinverfügung vom 04. März 2022 zur Regelung des Befahrens der gemeinsamen Sicherheitszone der Offshore-Windparks „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“ (NfS 16/2022) wird aufgehoben. The general order of 04 March 2022 concerning access to the respective safety zone of the “Wikinger” and “Arkona-Becken Südost” offshore wind farms (NtM 16/2022) is revoked. II.II. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfügung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Gazette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Gazette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydrographic Agency. 1. Die um die Offshore-Windparks „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore Windparks „Windanker“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 29/2025) darf nicht befahren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen der Vorhaben auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the offshore wind farms “Wikinger”, “Arkona- Becken Südost” as well as the planned offshore wind farm “Windanker” (see Notices to Mariners NtM 29/2025) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the projects on the positions (WGS 84): Offshore-Windpark Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Windanker Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Bezeichnung WEA WA01 WA02 WA03 WA04 WA08 WA15 WA21 WA20 WA19 WK15 WK28 WK40 WK59 WK66 WK70 WK69 WK68 WK67 WK60 WK51 AB11 AB02 54°51,4597'N 54°52,0150'N 54°52,5744'N 54°53,1123'N 54°55,1954'N 54°55,2556'N 54°55,2868'N 54°54,2168'N 54°53,7788'N 54°52,4706'N 54°52,1749'N 54°51,8830'N 54°51,3065'N 54°51,0007'N 54°50,6615'N 54°50,0753'N 54°49,7409'N 54°49,4051'N 54°48,9035'N 54°48,4874'N 54°48,2763'N 54°48,7452'N 014°00,9735'E 014°00,7636'E 014°00,5826'E 014°00,0120'E 013°59,2942'E 014°00,4783'E 014°01,8088'E 014°03,1077'E 014°03,6332'E 014°05,0201'E 014°05,3940'E 014°05,7543'E 014°06,4614'E 014°06,8071'E 014°07,1428'E 014°06,4743'E 014°06,3834'E 014°06,1997'E 014°05,6536'E 014°05,1331'E 014°06,6460'E 014°09,3088'E 1/3 Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Arkona-Becken Südost Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Wikinger Windanker AB01 AB05 AB10 AB15 AB20 AB36 AB44 AB60 AB59 AB58 AB57 AB56 AB55 AB54 AB51 AB45 AB37 WK01 WK02 WK03 WK04 WK05 WK06 WA01 54°48,5830'N 54°48,1286'N 54°47,5492'N 54°46,9941'N 54°46,6731'N 54°45,3138'N 54°45,1906'N 54°45,2069'N 54°45,3167'N 54°45,4549'N 54°45,6132'N 54°45,7717'N 54°45,9701'N 54°46,2340'N 54°46,8805'N 54°47,2105'N 54°47,6555'N 54°48,0766'N 54°48,4121'N 54°48,7541'N 54°49,0988'N 54°49,4348'N 54°49,9325'N 54°51,4597'N 014°10,6092'E 014°10,7870'E 014°10,6394'E 014°10,3343'E 014°10,1292'E 014°09,1669'E 014°08,3819'E 014°07,5152'E 014°06,8156'E 014°06,1349'E 014°05,4677'E 014°04,8027'E 014°04,1054'E 014°03,7043'E 014°03,3178'E 014°03,4506'E 014°03,6535'E 014°01,9349'E 014°01,7516'E 014°01,6102'E 014°01,5298'E 014°01,5144'E 014°01,5939'E 014°00,9735'E Im Bereich der Einrichtungen AB02 und AB01 endet die Sicherheitszone auf der Außengrenze der deutschen AWZ.In the area of the facilities Ab02 and Ab01 the safety zone ends at the boarder of the German EEZ. 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb der Anlagen der OWP „Wikinger“, „Arkona-Becken Südost“ und des geplanten Offshore Windparks „Windanker“ und der Konverterplattform „Jasmund“ dienen oder zu Bergungs- und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen.2. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation of the installations located in the “Wikinger”, “Arkona-Becken Südost” and planned “Windanker” offshore wind farms and platform “Jasmund” or used for salvage and/or rescue purposes. 3. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und jegliche Art der Fischerei, insbesondere unter Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten untersagt.3. Anchoring, angling and any kind of fishing, in particular using trawls, driftnets, gillnets or similar devices, are prohibited in the safety zone. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publication. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until revoked. III.III. BegründungReasons Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Baufahrzeuge und der in der Errichtung befindlichen baulichen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrensverbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung gefährlicher Annäherungen die vorstehend genannten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect construction vessels and structures under construction, as the prohibition of navigation ensures that the above- mentioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher BekanntgabeAn appeal against this general order may be lodged within one month of public notification. The 2/3 Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.objection must be lodged with the Federal Waterways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 16. Juli 2025Bonn, 16 July 2025 Az.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3File ref.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3 Im AuftragBy order of Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtMersmann Federal Waterways and Shipping Authority 3/3

Demonstration eines voll-supraleitenden Generatorsystems, Teilvorhaben: Simulative Untersuchungen zu möglichen netzseitigen Stromrichtern für die Anbindung des voll-supraleitenden Generators

Mit dem Vorhaben SupraGenSys 2 soll ein skalierter Generator auf Basis des Entwurfs als Demonstrator unter Laborbedingungen aufgebaut und somit nahtlos an das Vorläuferprojekt SupraGenSys 1 angeknüpft werden. Das ETI führt in AP 4.3 eine Studie zur Netzanbindung des Multimegawatt-Generatorentwurfs durch. Dabei soll auf die Ergebnisse zum bereits untersuchten maschinenseitigen Stromrichter aufgebaut werden. Da das Generatorkonzept besonders aufgrund der relativ geringen Ströme bei gleichzeitig sehr hohen Spannungen eine Verwendung von kommerziellen Stromrichtern nicht erlaubt, wurden in SupraGenSys1 modulare Multilevel-Konzepte vorgeschlagen. Die untersuchten Konzepte erlauben eine Anbindung sowohl an klassische AC-Mittelspannungsnetze, als auch an zukünftige DC-Netze, wie sie z.B. in Offshore-Windparks eingesetzt werden könnten. Diese Konzeptvorschläge sollen in SupraGenSys2 in konkreten Simulationsmodellen aufgebaut und näher betrachtet werden. Dabei liegt der Fokus auf dem Stromrichterteil zur Netzanbindung und dessen Betriebsführung und Regelung. Die aufgebauten Modelle sollen ebenfalls die Möglichkeit bieten, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Stromrichter aufzuzeigen. Da DC-Mittelspannungsnetze bisher noch nicht kommerziell im Einsatz sind, soll der Fokus der Arbeiten des ETIs auf einer Anbindung an diese Netze und das Verhalten der Stromrichter für diesen Fall liegen. Die abgeleiteten Modelle für die einzelnen Stromrichter können dann simulativ in ein zukünftiges DC-Windparknetz eingebaut werden. Dies erlaubt Untersuchungen bzgl. des Stromrichterverhaltens sowohl im Normal- als auch im Fehlerfall. Die aufgebaute Simulation des Windparks soll zudem die Möglichkeit bieten das Zusammenspiel verschiedener Stromrichter näher zu betrachten, sowie Fragestellungen der DC-Netzstabilität und des sicheren Beherrschens von möglichen auftretenden Fehlerfällen adressieren.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Integration in Produktionsumgebung

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Anlagenentwicklung für das Laserstrahlschweißen mit lokalem Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

BAW seit sechs Jahren auch 'offshore' aktiv - Die Sicherheit der Windenergieanlagen auf dem Meer muss gewährleistet sein

Da beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen großenteils technisches Neuland betreten wird, gilt es, dafür den 'Stand der Technik' zu entwickeln und in Standards und Normen festzuhalten. Den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern, ist ein wichtiges energiepolitisches Ziel der Bundesregierung. Dabei soll die Windenergie auf dem Meer einen wesentlichen Teil der zukünftigen Energieversorgung sicherstellen. Im Vergleich zu den Bedingungen an Land (onshore) treten auf dem Meer (offshore) hohe stetige Windgeschwindigkeiten auf, sodass hohe Erträge zu erwarten sind. Offshore-Windparks sollen von der Küste und den Inseln aus nicht sichtbar sein, und sie sollen außerhalb der Küsten-Nationalparks Wattenmeer und Boddengewässer liegen. Deshalb werden Windpark-Projekte vorwiegend in großer Entfernung zur Küste und in großen Wassertiefen geplant. Sie liegen damit in der sogenannten 'ausschließlichen Wirtschaftszone' (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist das Gebiet außerhalb der 12-Seemeilen-Zone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen. Die Windenergieanlagen müssen dort in Wassertiefen bis zu 50 m errichtet werden. Aufgrund der anspruchsvollen Bedingungen - große Wassertiefen, starke Wind- und Wellenbelastungen, weite Entfernungen von der Küste - ist die in Deutschland geplante und begonnene Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) weltweit einmalig. Diese schwierigen Randbedingungen machen eine sorgfältige Planung notwendig. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bisher 28 Windparks unter der Auflage genehmigt, dass die Antragsteller planungsbegleitend bis zur Baufreigabe die Einhaltung des Standes der Technik nachweisen müssen. Da hier aber großenteils technisches Neuland betreten wird, musste und muss ein solcher Stand der Technik überhaupt erst geschaffen werden. Das BSH gibt Standards als technische Regelwerke für Offshore-Windenergieanlagen heraus, die unter Mitwirkung von Expertengruppen erarbeitet und weiterentwickelt werden. In diesen Standardisierungsprozess bringt die BAW ihr vorhandenes wasserbauliches und geotechnisches Expertenwissen ein und berät das BSH bei den technischen Fragen während des Genehmigungsprozesses. So sind im Rahmen der Freigabeprozesse umfangreiche technische Unterlagen der Antragsteller zu bearbeiten. Dabei werden immer wieder wesentliche fachliche Risiken für die Errichtung und den sicheren Betrieb deutlich, die in aufwändigen Fachgesprächen und Fachbeiträgen behoben werden müssen. Sie resultieren aus der Komplexität der Aufgabenstellung und der Randbedingungen, die nachfolgend beispielhaft betrachtet werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Prozessentwicklung und Vorrichtungsentwicklung für das Laserstrahlschweißen mit mobilem Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des LaVa-Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles, um so nennenswerte Produktivitätssteigerungen zu ermöglichen.

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