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Quantitative Untersuchungen zur Parasitierung bei Suesswasserfischen

Das Projekt "Quantitative Untersuchungen zur Parasitierung bei Suesswasserfischen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt, Fachbereich 15 Biologie und Informatik, Abteilung Ökologie und Evolution.Waehrend die Lebenszyklen der Parasiten recht gut untersucht sind, liegen ueber die Quantitaet der Parasitierung wenig Daten vor. Die Gesamtheit aller Ekto- und Endoparasiten wird fuer einige Fischarten in Baggerteichen verschiedenen Alters untersucht. Die statistische Analyse zeigt eine ueberraschende individuelle Analyse im Parasitenbefall. Eine Reihe von Korrelationen deuten jedoch auf Regelmaessigkeiten und kausale Zusammenhaenge.

Anwendung von Biotonnekompost im viehlosen Acker-, Obst-, Wein- und Gemuesebau

Das Projekt "Anwendung von Biotonnekompost im viehlosen Acker-, Obst-, Wein- und Gemuesebau" wird/wurde ausgeführt durch: Ludwig-Boltzmann-Institut für Biologischen Landbau und Angewandte Ökologie.Die Anwendung von Biotonnekompost im viehlosen Acker-, Obst-, Wein- und Gemuesebau wird in mehreren Feldversuchen mit verschiedenen Aufbringungsmengen und -intervallen und zum Teil in kombinierter Anwendung mit Mineralduenger getestet. Die Entwicklung des Bodenzustandes (chemische und mikrobiologische Parameter), der Ertrag sowie der Befall mit Pflanzenkrankheiten und Parasiten und die Verunkrautung werden untersucht.

Produktion von Milch in Weide- oder Stallhaltung: Ein Verfahrensvergleich - Teilprojekt: Betriebswirtschaftliche Bewertung verschiedener Milchviehhaltungssysteme

Das Projekt "Produktion von Milch in Weide- oder Stallhaltung: Ein Verfahrensvergleich - Teilprojekt: Betriebswirtschaftliche Bewertung verschiedener Milchviehhaltungssysteme" wird/wurde gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung, Lehrstuhl für Landwirtschaftliche Betriebslehre.Die Milchviehhaltung und Milcherzeugung hat für die niedersächsische Landwirtschaft eine große Bedeutung. Vor allem in den Grünlandregionen erzielen die landwirtschaftlichen Betriebe ihr Einkommen maßgeblich aus der Rinderhaltung. In der öffentlichen Wahrnehmung genießt die Milchrinderhaltung gegenüber anderen landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen ein gutes Ansehen; positive Assoziationen der Verbraucher mit der Milchviehhaltung werden im Zusammenhang mit der Weidewirtschaft gesehen. De facto ist der Anteil von den Milchviehbetrieben, die den Tieren Weidegang erlauben, seit Jahren rückläufig. Weniger als 40 % der Kühe werden ganztägig geweidet. Die Konsequenzen des sukzessiven Übergangs von einer weidebasierten zu einer rein stallbasierten Micherzeugung werden zunehmend diskutiert; vielfach fehlen aber die Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung. Ziel des Forschungsverbundes Systemvergleich Milch ist es daher, die Bedingungen und Leistungen Weide und Stall basierter Systeme grundlegend zu untersuchen. Die Untersuchungen betreffen die Tiergesundheit, das Verhalten und Wohlbefinden der Tiere, die Belastung mit Parasitosen, die Umsetzbarkeit der Futternährstoffe bei der ruminalen Fermentation, die optimierte Gestaltung der Weidewirtschaft zur Bereitstellung ausreichender Mengen und Qualitäten von Weidefutter und zur Verringerung von Nährstoffverlusten, die Konsequenzen verschiedener Milcherzeugungssysteme für Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz, die betriebswirtschaftliche Bewertung der verschiedenen Milcherzeugungsoptionen sowie die Wahrnehmung und die Präferenzen der Konsumenten von Milch. Die wissenschaftlichen Arbeiten basieren zum einen auf einem umfassenden Betriebsvergleich in Niedersachsen, bei dem Milchviehbetriebe nach dem Grad der Weidenutzung klassifiziert und im Hinblick auf die o.g. Merkmale analysiert werden. Andererseits werden unter weitgehend kontrollierbaren Bedingungen Produktionsexperimente mit klassischen experimentellen Designs durchgeführt. Hier stehen Fragen der Verwertung der Futternährstoffe auf der Weide sowie der Leistungsfähigkeit und Ressourceneffizienz der Weidewirtschaft im Vordergrund.

Photosynthese bei der Weinrebe

Das Projekt "Photosynthese bei der Weinrebe" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Zürich, Institut für Pflanzenbiologie, Abteilung Physiologie und Mikrobiologie.Einbau und Verteilung von Kohlenstoff unter verschiedenen Umweltsbedingungen werden am Beispiel der Weinrebe untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bildung bzw. Remobilisierung von Transportkohlenhydraten nach Befall durch pilzliche Parasiten (Mehltau) oder nach Schaedigung des Photosyntheseapparates (z.B. Hagelschlag, Toxineinwirkung) gerichtet.

Vergleiche von Kochsalzbehandlungen abgestufter Konzentration bei der Therapie von Costiasis bei Regenbogenforellen

Das Projekt "Vergleiche von Kochsalzbehandlungen abgestufter Konzentration bei der Therapie von Costiasis bei Regenbogenforellen" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde.Problem-/Aufgabenstellung: Dieses Projekt ist eine Fortfuehrung des Projektes: Code 113 005 von 1995. Ueber deren Ergebnisse wurde bereits 1996 berichtet. Obwohl die Fortfuehrung dieses Projektes im Jahre 1996 bereits sehr brauchbare Ergebnisse erbrachte, haften diesen doch erhebliche Maengel an: Es stand nur schlecht sortiertes (in der Groesse ziemlich inhomogenes) Fischmaterial zur Verfuegung. Die Versuchsgruppen waren auch relativ klein (nur je 30 Fische). Wuenschenswert erscheint daher eine Wiederholung dieser Versuchsreihe mit einem groesseren, besser sortierten Versuchsmaterial. Ergebnisse: Costiasis ist eine wirtschaftlich wichtige Fischkrankheit, verursacht durch den einzelligen Haut- und Kiemenparasiten Costia necatrix. In einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt Scharfling (FW 5,2/76 Versuche zur Bekaempfung wirtschaftlich wichtiger Fischparasiten) wurden verschiedene Chemikalien, vor allem Formalin, auf ihre Wirkung gegenueber Costia getestet. Obwohl Formalin die beste Wirkung gegenueber Costia zeigt, hat dieses Mittel doch den Nachteil, dass Fische, deren Kiemen durch den Parasitenbefall bereits stark geschaedigt sind, eine Behandlung mit Formalin nur sehr schlecht bzw ueberhaupt nicht mehr vertragen. Bei solchen Fischen ist am ehesten ein Erfolgmit einer Kochsalzbehandlung zu erwarten. Die in der Literatur angegebenen Konzentrationen liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent. Wirklich systematische Vergleichsversuche mit verschiedenen Konzentrationen sind nicht bekannt. Bei einer ersten Versuchsreihe, die im Jahre 1995 durchgefuehrt wurde, zeigte sich eine gute Wirksamkeit von Kochsalzkonzentrationen von 0,5 und 1 Prozent, aber eine totale Wirkungslosigkeit von Behandlungen mit Kaliumpermanganat, die sich gegen andere Parasitenarten als sehr wirksam erwiesen hatten (Projekt FW 5,2/76). Im Jahre 1997 wurden zwei Versuchsreihen mit abgestuften Kochsalzkonzentrationen von 0,25 bis 2 Prozent durchgefuehrt, die das unerwartete Ergebnis erbrachten, dass niedrige Kochsalzkonzentrationen (0,25 und 0,5 Prozent) sich unguenstig auf den Verlauf der Costiasis auswirken. Dies ist insofern von grosser praktischer Bedeutung, als in der Fachliteratur allgemein derart niedrige Kochsalzkonzentrationen bei laengeren Fischtransporten empfohlen werden. in einer letzten Versuchsreihe, die im Jaenner 1998 abgeschlossen wurde, wurde eine gleiche Kochsalzkonzentration von 1,5 Prozent mit abgestufter Behandlungsdauer (2 bis 10 Stunden) getestet, wobei der beste Behandlungserfolg bei einer Dauer von 8 Stunden feststellbar war.

Düngen mit Mist

Organischen Dünger im eigenen Garten ertragssteigernd und umweltfreundlich einsetzen Was Sie bei der Verwendung von Mist beachten sollten Lieber "alter" Mist: Fragen Sie bei der Beschaffung nach dem am längsten gelagerten Mist. Achten Sie beim Umgang mit Mist auf strikte Hygiene. Kompostieren Sie den Mist vor dem Einsatz im Garten. Überlegen Sie, was Sie mit dem Mist bezwecken wollen. Daraus ergibt sich der richtige Zeitpunkt der Ausbringung (Frühling oder Herbst). Gewusst wie Organischer Dünger aus Mist von Nutztieren ist eine umweltfreundliche Alternative zu chemischen Düngemitteln in Privatgärten. Die langsame Freisetzung von Nährstoffen sowie die Förderung der Bodenstruktur und des Bodenlebens machen ihn besonders wertvoll. Gelagerten Mist beim Kauf bevorzugen: Für die richtige Verwendung von Mist gilt: Je länger gelagert, desto besser. Dies ist eine einfache und wirksame Strategie, um potenziell schädliche Organismen (z. B. Bakterien) abzutöten und zu verringern. Denn häufig hat man keine oder nur wenig Informationen über den Gesundheitszustand der Tiere und deren medikamentöse Behandlungen. Dies gilt gerade auch bei Pferdemist , der besonders gern im Garten verwendet wird. Wer die Wahl hat, sollte den Pferdemist aus bekannten Pferdehaltungen oder von robusten Pferderassen beziehen, die wenig behandelt werden müssen. Das Problem bei der Beschaffung von Mist aus einem Pferdebetrieb ist aber, dass es überwiegend Pensionspferdebetriebe sind. Auf diesen Betrieben veräußern die Betriebsinhabenden den Mist und haben meist keinen Überblick darüber, welche Tierarzneimittel den Pferden verabreicht wurden. Wenn man sich Dung von Pferdebetrieben für die Verwendung im Garten abholt, sollte man daher nach Möglichkeit nach dem am längsten gelagerten Dung fragen. Hygieneregeln beachten : Achten Sie beim Umgang mit Mist auf strikte Hygiene. An erster Stelle steht der Selbstschutz. Wir empfehlen das Tragen von Handschuhen bei der Verarbeitung von Mist. Sollte das einmal nicht möglich sein, ist es wichtig, nach der Verarbeitung die Hände gründlich zu waschen. Denken Sie auch daran, nach der Ernte die erzeugten Lebensmittel gründlich zu waschen. Mist vor Verwendung kompostieren: Verwenden Sie den Mist nicht ohne vorherige Kompostierung . So verringern Sie die Einschleppung von unerwünschtem Saatgut, ermöglichen die Abtötung von Krankheitserregern (z. B. Salmonellen) und den Abbau von Tierarzneimittelrückständen (z. B. von Antibiotika und Mitteln gegen Parasiten bei Tieren (Antiparasitika)) ( Ramaswamy et al.,2010 ; Schwarz et al.;2016 ). Das ist gut für den Gartenboden und auch die geernteten Lebensmittel sind dann weniger belastet. Eine optimale Hitzeentwicklung im Kompost liegt in einem Temperaturbereich von 60 bis 70°C. Kühlt der Kompost aus, kann ihm durch Umgraben Sauerstoff zugefügt und die Hitzeentwicklung erneut gefördert werden. So kann durch fünfmaliges Umgraben über einen Zeitraum von sechs Wochen eine nachweisbare Hygienisierung erreicht werden ( Pospiech et al., 2014 ). Aber auch bei der Kompostierung gilt: Eine längere Lagerung hilft und mindert den Aufwand. Der frische Mist kann z. B. mit Herbstlaub oder Häckselgut gemischt und danach gestapelt werden. Die Höhe sollte nicht über einem Meter liegen, da er sehr heiß wird. Man lässt den Stapel mindestens drei bis vier Monate, am besten aber ein Jahr durchrotten und spart sich das mehrmalige Umgraben. Den richtigen Zeitpunkt zur Ausbringung finden: Zur Vorbereitung der Gemüsebeete verwenden Sie den kompostierten Dung im zeitigen Frühjahr. Der kompostierte Mist verbessert die Bodenstruktur, fördert das Bodenleben, ist sehr pflanzenverträglich, liefert langsam freigesetzte Nährstoffe und die Nährstoffe sind für die Pflanzen gut verfügbar. Kompostierter Mist kann auch im Herbst ausgebracht werden und so den Boden um Zierpflanzen und Gehölze über den Winter schützen. Die genauen Düngebedürfnisse können je nach Standort, ⁠ Klima ⁠ und den angebauten Pflanzen variieren. Es ist daher ratsam, dies bei der Ausbringung des Düngers zu beachten und gegebenenfalls entsprechenden Rat einzuholen. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere weiteren UBA-Umwelttipps zu Kompost , Bioabfällen und Blumenerde . Hintergrund Der organische Dünger verbraucht im Vergleich zu synthetischen Düngemitteln weniger Ressourcen und Energie bei der Gewinnung anorganischer Bestandteile wie Mineralien und Stickstoffverbindungen. Aus organischem Dünger werden die Nährstoffe langsam freigesetzt und verglichen mit synthetischem wirkt er sich positiver auf Bodenorganismen, Bodenbelüftung und Pufferkapazität aus ( Kompostfibel ). Frischer Mist, vor allem der von Pferden und Wiederkäuern, kann keimfähige Körner oder Unkrautsamen, Rückstände und Abbauprodukte von Tierarzneimitteln sowie Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) enthalten. Insbesondere in Pferdemist können Wirkstoffe gegen Parasiten (Antiparasitika) vorkommen. Diese wirken auch auf bodenlebende Organismen wie Protozoen oder Invertebraten (z. B. Würmer und Käfer) und können dadurch die Bodenqualität bzw. das Bodenleben und damit die Bodenfruchtbarkeit (Humusbildung) beeinträchtigen. Auch wenn zunehmend eine selektive Entwurmung empfohlen wird, d. h. eine gezielte Behandlung von Einzeltieren nur bei begründetem Verdacht auf Parasitenbefall und nach einer entsprechenden parasitologischen Kotuntersuchung ( Keck, 2018 ), ist es immer noch weit verbreitet, Pferdebestände bis zu viermal im Jahr zu behandeln . Die Antiparasitika und deren Abbauprodukte werden überwiegend in der ersten Woche nach der Verabreichung ausgeschieden. Das trifft u. a. auf Wirkstoffe wie Fenbendazol, Oxfendazol und Albendazol aus der Gruppe der Benzimidazole zu. Von Wirkstoffen aus der Gruppe der makrozyklischen Lactone, wie Moxidectin und Ivermectin, wurden Rückstände auch noch bis zu 75 Tagen nach der Gabe in den Ausscheidungen der Tiere nachgewiesen ( Gokubulut et al.2005 ; Perez et al. 2001 ).

Katzenkastration Unterstützung bei der Kastration und Kennzeichnung von Streunerkatzen Unterstützungsprogramm 2025/ 2026 startet Katzenschutz verbessern - Tierleid verringern Gesetzliche Regelung

Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im  Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0170 900 1315. Das Merkblatt und das Antragsformular mit der Anlage 1 und Anlage 2 öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Ja, nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Unbedingt. Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.

250317_Merkblatt_Katzenkastration_Antrag_2025_2026.pdf

Merkblatt 2025/2026 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2025/2026 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in den Jahren 2025 und 2026 mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt jeweils 100.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage 2) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tier- schutzbundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesverband des Deutschen Tier- schutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  2025: Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein.  2026: Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.11.2025 und muss bis 31.10.2026 erfolgt sein. Mittel, die ab 01.11.2025 anfallen, werden dem maxi- malen Betrag pro Verein für 2026 zugerechnet.  Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufge- braucht sind. Die teilnehmenden Tierschutzvereine werden darüber informiert.  Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann Anlage 1 des anliegenden Formulars genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. War die Anerkennung aus dem Jahr 2024 unbefristet, reicht eine nochmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens als Kopie bei der Verantwortlichen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbun- des e.V..  Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die tatsächlichen Kosten un- ter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren.  Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, ein- malig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen erfolgen – siehe Anlage 1 zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage 2 zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den Antragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschreiben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDEFIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2025 bzw. 2026: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tier- schutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg info@landestierschutz-lsa.de Telefon: 0170 900 1315 Anlage: Antragsformular mit Anlage 1 (Anerkennungsschreiben der Kommune) und Anlage 2 (Auflistung der kastrierten Tiere)

Zuchtoptimierung von Honigbienen in der ökologischen Imkerei mit Hilfe von Sensoren

Das Projekt "Zuchtoptimierung von Honigbienen in der ökologischen Imkerei mit Hilfe von Sensoren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachgruppe Boden- und Pflanzenbauwissenschaften, Fachgebiet Agrartechnik.

2024-03-25_Merkblatt_Antrag_2024.pdf

Merkblatt 2024 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2024 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in diesem Jahr mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt 120.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.  Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann anlie- gendes Formular genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. Ist die Anerkennung unbefristet, reicht eine einmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens im Jahr 2024 bei der Verantwortlichen des Landesver- bandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes e.V..  Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Be- trag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren.  Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, einmalig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen er- folgen – siehe Anlage zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den An- tragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschrei- ben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2024: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg Anlage: Antragsformular Anerkennungsschreiben der Kommune (Muster) info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315

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