Das Umweltbundesamt zeigt künstlerische Arbeiten zur Ressource Baum 29. Mai 2008 Im und um das Foyer des UBA zeigen die Künstlerinnen ihre Arbeiten als individuelle Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Architektur und der zeitlosen Natur. So hat beispielsweise Cornelia Fischer mit ihrem achteckigen Nomadenzelt einen Meditationsraum geschaffen, in dem vielfältige Sinneseindrücke des Waldes simuliert werden und die Künstlichkeit unserer Wahrnehmung erfahrbar wird. Synästhetische Assoziationen zu Licht, Blättergeraschel und Baumsilhouetten weckt das vierteilige Wandobjekt von Irmtraud Klug-Berninger. In ihrer Skulptur „Dafne” greift Brigitte Menne die Geschichte der gleichnamigen Nymphe aus der griechischen Mythologie auf, die sich auf der Flucht vor dem Sonnengott Apollon in einen Baum verwandelte. Auf sachsen-anhaltinische Gartenkultur verweist Angelika Summas Objekt „Parklandschaft” aus Eisendraht und Kastanienblättern, das der Verwitterung preisgegeben wird. Der Ausstellungsparcours, der auch Werke von Christine Straszewski, Silke Stock, Brigitte Neufeldt, Hedda Wilms und Sevim Bäuerle umfasst, geht der kulturellen Bedeutung des Baumes nach und will über sinnliche Erlebnisse zu einem bewussten Umgang mit der Natur anregen. Die Ausstellung wird am um 18 Uhr von Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, eröffnet. Die Kunsthistorikerin Charlotte Lindenberg gibt eine Einführung in die Werke, die Berliner Tänzerin Sarah Menger zeigt ihre Performance „Da - The Tree Piece”. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-RoÃlau ist zu sehen bis zum 11. Juli 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Einstritt ist frei. Am 25. Juni 2008 um 19.30 Uhr findet in der Ausstellung die experimentelle Klangperformance „Die vier Elemente” des NOW!-Ensembles statt.
Am 29. Juni 2012 wurde in Singapur die 54 Hektar große Parklandschaft Bay South im Hafenstadtteil Marina Bay feierlich eröffnet. Herzstück sind sogenannte Supertrees, futuristische Baumriesen aus Metall und Beton, mit Höhen von 25 bis 50 Metern, die mit verschiedenen Pflanzenarten begrünt wurden. Der moderne Park ist die größte von drei Grünanlagen, die in den vergangen Jahren rund um das Hafenviertel unter dem Namen "Gardens by the Bay" entstanden sind. Zwei gigantische Gewächshäuser wurden im Bay South für Besucher geöffnet: Der Flower Dome und der Cloud Forest.
Das Projekt "Parks und Gärten in der Region Uckermark-Barnim" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich 2 Landschaftsnutzung und Naturschutz durchgeführt. Zahlreiche Gutsparks bestimmen seit vielen Jahrhunderten das Bild der Dörfer in Brandenburg. Von den einstmals mehr als 550 Parkanlagen sind heute noch etwa 350 in mehr oder weniger gepflegtem Zustand. Die geschichtliche Dokumentation dieser Gärten wurde dadurch erschwert, dass mit der Zerstörung der Gutsanlagen in den 1950er Jahren vielerorts auch die historischen Belegmaterialien verlorengegangen sind. Vor dem Hintergrund der Diskussion, wie man mit diesem kulturhistorischen Erbe umgeht, hat sich an der FH Eberswalde das Thema in Form von Diplomarbeiten seit einigen Jahren als Forschungsgegenstand etabliert. Pflege-, Nutzungs- und Entwicklungskonzepte wurden zu erschiedenen Parkanlagen erstellt. Das Projekt nimmt die Chance wahr, die Parkanlagen touristisch zu nutzen. Das Ziel ist, die Gartenkultur als touristisches Segment in der Region Uckermark-Barnim zu etablieren.In Kooperation mit dem Kulturlandschaft Uckermark e.V. wurden ein informatives Faltblatt und eine Posterpräsentation erstellt sowie Führungen und Halbtagestouren organisiert. Den Tourismus- und Heimatvereinen wird dadurch das touristische Potential der Parkanlagen verdeutlicht. Da die Faltblätter und die Touren von den Besuchern sehr geschätzt wurden, hoffen wir, dass die Idee des Gartenkulturtourismus von den entsprechenden Vereinen und Unternehmen in ihre Planungen aufgenommen wird. Bundesweit agierende Vereine, wie die Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. (DGGL) zeigten bereits ihr Interesse speziell an den Gartentouren.
Die Stadt Erfurt plant bauliche Maßnahmen im Uferbereich der Gera in Erfurt am alten Klärwerk. Es soll im Rahmen der BUGA 2021 eine durchgängige Parklandschaft entstehen, welche nördlich der Karlstraße bis zum Ortsteil Gispersleben auf der westlichen Geraseite reicht. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Brachfläche der alten Kläranlage östlich der Auenstraße und südlich des Sportvereins an der Riethstraße. Vorgesehen ist ein Lückenschluss des westlichen Gera-Radweges zwischen Nordpark und dem nördlichen Wohngebiet. Die ca. 1 ha große Brachfläche soll zu einem öffentlichen Freiraum umgestaltet werden.
Das Projekt "Umwelt und Kulturlandschaft - Durchführung von Teilmaßnahmen zur Entwicklung eines Landschaftsparks am Piesberg in Osnabrück" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Osnabrück - Fachbereich 68 Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Der bereits bestehende Rundwanderweg Piesberg führt Fußgänger/-innen insgesamt 6 km (13 km Radrundweg) rund um den Piesberg. Hierbei eröffnet sich den Besucher/-innen eine abwechslungsreiche Industrielandschaft mit den Themen Natur, Steinkohleabbau und Steinindustrie. In diesem Jahr erhielt die Piesberger Steinindustrie eine geänderte Abbaugenehmigung, die es ermöglicht, den Rundwanderweg auch in der Woche freizugeben. Dieser Umstand führte dazu, vor Ort zu überlegen, welche Wegestrecken optimiert und welche Standorte in den Rundwanderweg integriert werden können. Vor allem für Schulklassen sollen mit den vorhandenen Möglichkeiten besondere Exkursionen und pädagogische Angebote in Zusammenarbeit mit dem Museum Industriekultur angeboten werden. Es ist geplant, Exkursionen in die Natur des Piesberges zu unternehmen. Angesprochen werden vor allem Grundschulen, aber auch weiterführende Schulen. Für die Optimierung des Rundwanderweges sind drei Schwerpunktbereiche in Augenschein genommen worden, die zur Entwicklung eines Landschaftsparks am Piesberg beitragen und die sich im Rahmen der Umweltpädagogik sehr gut eignen: 1. Arboretum, 2. Erschließung Nordrandhalde, 3. Aussichtsplattform Lechtingen (Beschreibung der einzelnen Standorte: siehe Antrag). Fazit: Mit der Förderung ist es möglich geworden, wichtige kulturhistorisch und naturräumlich interessante Projektstandorte am Piesberg in den Rundwanderweg zu integrieren und für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Die umgesetzten Maßnahmen stellen wichtige Bausteine in der weiteren Entwicklung des Landschaftsparks Piesberg dar. Der Piesberg selbst konnte in das pädagogische Programm des Museum Industriekultur aufgenommen werden. Damit ist es den Schulklassen und somit der nächsten Generation möglich, den Piesberg als Kultur-, Natur- und Industrielandschaft kennen zu lernen. Der umweltpädagogische Aspekt konnte dadurch weiter ausgebaut werden. Auf dem weiteren Weg zur Bundesgartenschau und im Rahmen der Projektentwicklung Piesberg wird es in den nächsten Jahren notwendig werden, weitere Maßnahmen und Projekte umzusetzen.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Darüber hinaus sind der Britzer Garten, der Erholungspark Marzahn sowie die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg”, Schlosspark Charlottenburg und Glienicker Park berücksichtigt worden. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse sind der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde. Der Britzer Garten in Neukölln und der Erholungspark in Marzahn stellen zwei Ausnahmen in der Bewertung dar. Beide Grünflächen sind durch Eintrittsgelder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkt und fallen nicht in die Zuständigkeit der Grünflächenämter. Aufgrund ihrer wichtigen Erholungsfunktion und der relativ geringen Höhe der Eintrittsgelder wurden sie trotzdem den uneingeschränkt nutzbaren Grünflächen zugeordnet. Die Berliner Forstflächen sind eingeflossen, zur Ermittlung der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder. Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen, werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Verändert wurde im Vergleich zur Karte der Ausgabe 2009 die Einordnung stark befahrener Straßen, die dort mit mehr als 15.0000 Kfz/Tag als Hindernis und damit als Barriere galten. Die Barrierewirkung von stark befahrenen städtischen Straßen wird nun als die Erholungsnutzung weniger einschränkend beurteilt, die Möglichkeit der Überquerung an Ampeln wird als ausreichend für die Zugänglichkeit bewertet. Ermittlung der Einzugsbereiche Auf der Grundlage der Karte der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I C 2, Stand 31.12.2011) wurden alle als nutzbar ermittelten Grünanlagen mit einem Einzugsbereich versehen (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt.) Die Einzugsbereiche wurden mittels eines automatisch gesetzten Radius um die jeweilige Grünfläche ermittelt, wobei die Entfernung über die Luftlinie bestimmt wurde. Als Ausgleich für die Differenz zwischen Luftlinie und tatsächlichem Weg zur Grünanlage wurden jeweils ca. 10 % von der maximalen Entfernung abgezogen. Damit ergab sich wohnungsnah ein Radius von 450 m. Erfasst wurden dann ausschließlich vollständige Blöcke mit Wohnnutzung. Bei kleineren Anlagen wurde die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, wurden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhielten einen Einzugsbereich. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgte in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (z. B. Gatow, Großglienicker Weg oder Krugpfuhl Blankenfelde), diese wurden ebenso als versorgt eingestuft und erhielten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim wurden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem zu entwickelnden Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile der zukünftigen Parklandschaft gewünscht. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richtwerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Richtwert wurde der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche/Einwohner) in 4 Stufen unterteilt. Es wird unterschieden zwischen versorgten Quartieren, in denen pro Einwohner 6 m 2 oder mehr wohnungsnahe Grünfläche vorhanden sind (Klasse 1, versorgt ), und nicht versorgten Bereichen, die keine nutzbare Grünfläche aufweisen weniger als 0,1 m 2 /EW (Klasse 4, nicht versorgt ). Als unterversorgt gelten alle Wohnblöcke mit einem Versorgungsgrad zwischen 0,1 und 5,9 m 2 /EW, wobei eine Versorgung unter 50 % des Richtwerts, d.h. weniger als 3 m 2 /EW, gesondert ausgewiesen wird < 6,0 – 3,0 m 2 (Klasse 2, schlecht versorgt ); < 3,0 – 0,1 m 2 /EW (Klasse 3, gering versorgt ). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades wurden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die block- und teilblockbezogene Berechnung der Versorgung mit Grünflächen wurden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als 10 Einwohner/ha leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wurde planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner in den Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in den Strukturtypen mit sonstiger Nutzung zu berücksichtigen, ohne jede bauliche Betreuung (Hausmeister) oder Wachschutz in reinen Industriearealen zu erfassen. Dieser planerisch gesetzte Wert wurde im Vergleich zur Ausgabe 2009 von 20 Einwohner auf 10 halbiert. Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten, konnten so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Die vorgenommene Überlagerung der Versorgung mit öffentlichem Grün mit der Baustruktur der Wohnblöcke, stellt eine weitere Differenzierung der Versorgungssituation insgesamt dar. Damit wird die Relation zwischen der Versorgung mit öffentlichem und privatem Grün deutlich. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur in drei Stadtstrukturtypen mit unterschiedlichem Anteil an privater Freifläche unterteilt. (Siehe die Abstufungen hoch-mittel-gering in der Legende) Als Beispiele seien hier die Einfamilienhausgebiete, die Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke der Altstadt genannt. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur kann als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen werden. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, wurden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1914) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Hochhaussiedlungen am Stadtrand mit großzügig bemessenen Grünflächen (Abstandsgrün) zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier eingeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünanlagen und Spielplätze die Grünanlagen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg und der Glienicker Park gehören dazu. Die Berliner Forstflächen sind ebenfalls relevant, um die Zahl der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder zu ermitteln. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Ebenso wird eine Vielzahl von baumbestandenen, kleineren „Pocketparks“ mit einer Flächengröße unterhalb von 5.000 m 2 in der Analyse, auch bei dieser Aktualisierung, nicht flächenmäßig eingerechnet. Die Anlagen stellen zwar zum Teil wichtige klimawirksame, stadtgliedernde Flächen, auch mit Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, sie bieten aber in der Regel nicht genügend Raum für erholungstypische Nutzungen wie Bewegung und Spiel.Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünanlagen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, Ausgabe 2011 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünanlagen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Grünanlagen mit einer Größe über 1 ha wurden somit grundsätzlich als nutzbar eingestuft. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen Grünanlagen werden Einzugsbereiche zugeordnet (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt). Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich. Dabei wird davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgt in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (zum Beispiel in Gatow, am Groß-Glienicker Weg oder am Krugpfuhl Buchholz), die bewohnten Blöcke dort werden ebenso als versorgt eingestuft und erhalten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Wert wird der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche pro Einwohner) in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), gering versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m 2 pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades werden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Freiflächenversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Quartierstypen nach Anteil an privatem und halböffentlichem Grün Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünflächen und Spielplätze die Grünflächen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg gehören dazu. Die Berliner Waldflächen (Freiflächentyp i.S.d. Stadtstruktur, Karte 06.08 ) sind ebenfalls relevant, weil sie die Funktionen einer wohnungsnahen Grünfläche zumindest teilweise übernehmen können. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Folgende Kriterien wurden zur Ermittlung der erholungswirksamen Grünflächen herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünflächen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünflächen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünflächen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünflächen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, 2014 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünflächen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von über 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen erholungswirksamen Grünflächen werden Einzugsbereiche zugeordnet, weil die Berliner Richtwerte zur „Grünversorgung“ eine Kombination aus Flächengröße (m²/EW) und Erreichbarkeit (max. 500m) vorsehen. In den Einzugsbereichen muss eine Wohnnutzung (Einwohnerschwellenwert: 10 EW/ha) vorhanden sein. Grünflächen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt. Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich, weil davon ausgegangen wird, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen werden berlinweit als versorgt eingestuft. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen ab 6 m² wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. In einem quantitativen Analyseschritt wird die im jeweiligen Einzugsbereich vorhandene Grünfläche (in m²) ins Verhältnis zur dort vorhandenen Einwohnerzahl gesetzt. Der so ermittelte Quotient (in m² Grün pro Einwohner) im jeweiligen Einzugsbereich gibt Auskunft über die pro Person zur Verfügung stehende öffentliche Grünfläche. Dieser Wert (m² Grünfläche pro Einwohner) wird anschließend in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), unterversorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m² pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Grünversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Grün/Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
Das Projekt "Gartendenkmalpflegerische Planung für den Möslepark mit Waldseebereich in Freiburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Im Auftrag des Garten- und Tiefbauamts der Stadt Freiburg soll ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten bzw. ein Erhaltungs-, Entwicklungs- und Parkpflegekonzept für den Möslepark erarbeitet werden. Der Möslepark zählt zu den ältesten Parkanlagen der Stadt Freiburg im Breisgau. Seine Entstehung geht auf die systematische Durchgrünung europäischer Städte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und des aufkommenden Volksparkgedankens zurück. Waren die Parkanlagen der Renaissance und des Barock dem einfachen Volk zur Erholungsnutzung noch weitgehend vorenthalten worden, so öffneten im Zeitalter der Aufklärung immer mehr Adlige die Pforten ihrer englischen Landschaftsgärten für das intellektuelle Bürgertum. Aus den Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung nach mehr Grün in den Städten und den Triebkräften der Landesverschönerung, entstanden immer mehr öffentliche Parkanlagen. Die Idee, Stadt und Garten zur Einheit zu verschmelzen, zieht sich seit dem 17. Jahrhundert wie ein 'grüner Faden durch die Geschichte des Städtebaus. Das 18. und 19. Jahrhundert war die große Epoche des Stadtgrüns. Sie erlebte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt. Überall in Europa entstanden Promenaden, Stadtalleen, Avenuen, Boulevards, baumbestückte Plätze, Stadtparks und Volksgärten. Der Name 'Mösle geht auf den Wasserreichtum im Boden zurück. Unter der Parklandschaft sind die ältesten Wasserquellen der Stadt Freiburg zu finden. Der angrenzende Waldsee wurde 1877 von der 'Bezirksforstei künstlich angelegt. Der Park entstand nach 1879 auf Initiative des Vereins zur Verschönerung der Stadt Freiburg aus den Anlagen im Waldseebereich. Seit dieser Zeit sind im Möslepark einige Umgestaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Wie damals ist er heute öffentlicher Freiraum, und das nicht nur für die angrenzenden Stadtteilbewohner/innen. Ein neues Erhaltungs-, Entwicklungs- und Parkpflegekonzept soll diesem 11,5 ha großen Gartendenkmal gerecht werden.
Das Projekt "Entwicklung von Konzepten und Instrumenten zur Bewahrung national wertvoller Kulturlandschaften am Beispiel des UNESCO-Weltkulturerbes Pückler-Park Bad Muskau (Deutschland-Polen) und der Landschaft um Kuks (Tschechien)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Potsdam, Institut für Bauforschung und -erhaltung durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Am Beispiel der UNESCO-Welterbestätte Fürst-Pückler-Park Bad Muskau (deutsch-polnische Park- und Schloßanlage) sowie der Kulturlandschaft um Kuks (früher Bad Kukus, Tschechische Republik, Nominierungsvorschlag zur Welterbestätte) wurden Instrumente und Modelle entwickelt, die der verbesserten Erfassung, Erschließung und Entwicklung der Standorte dienen. Projektschwerpunkt Kuks: Beitrag zur Inwertsetzung der Anlage durch datenbankgestützte Inventarisation und Entwurf eines Managementplanes; Schwerpunkt Muskau: Modellbildung für binationale Parkverwaltung. Fazit: Im Rahmen dieses Projektes wurde erstmalig in der Tschechischen Republik überhaupt eine Kulturlandschaft unter kulturlandschaftlichen Gesichtspunkten datenbankgestützt erfasst. Die aufgebaute Datenbank als FM-Datenbank ist dabei gleichzeitig ein Element zum zukünftigen Standortmanagement, da sie integrativer Bestandteil des vorgelegten Entwurfs des Managementplanes ist. Dieser für die Tschechische Republik neuartige methodische Ansatz verdient umso mehr Beachtung, da eine Kulturlandschaft einer flächenmäßigen Ausdehnung von 6.000 ha untersucht wurde; zum Vergleich umfasst die deutsch-polnische Welterbestätte Park Muskau etwa 600 ha. Hier wurde vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Programme ein Modell für eine gemeinsame deutsch-polnische Parkverwaltung als Deutsch-polnische Stiftung Park Muzakowski vorgeschlagen, die als EU konforme Körperschaft mit dem Status Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit aufgebaut werden sollte.
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