Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Grenzwertüberschreitungen in rund 70 Kommunen – Diesel-Nachrüstung mit Katalysatoren nötig Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m3 sogar deutlich. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt. Schuld sind vor allem die Diesel-Autos mit hohen Realemissionen, die oftmals erst in den vergangen Jahren zugelassen wurden und in den Städten unterwegs sind“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA . „Wie vom Umweltbundesamt im Sommer 2017 geschätzt, werden die Maßnahmen des Diesel-Gipfels mit Software-Updates und Umtauschprämien nicht ausreichen, um die Luft in den Städten so zu verbessern, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden. Wir brauchen dringend die Hardware-Nachrüstung der Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen durch Stickstoffoxide schnell und vor allem dauerhaft senken.“ Den Rückgang der mittleren Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 um zirka zwei Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wertet das UBA als Indiz dafür, dass die durch die Dieseldebatte angestoßenen Maßnahmen in den Städten anfangen zu wirken. So wurden beispielsweise örtlich Tempolimits eingeführt sowie durch Straßenverengung der Verkehr reduziert, es wurden öffentliche Verkehre gefördert und Busse nachgerüstet. Bundesweit wurden Autos mit hohen Realemissionen durch Software-Updates hinsichtlich ihrer NOx- Emission leicht verbessert. Außerdem erneuerte und veränderte sich die Fahrzeugflotte hin zu weniger Dieseln: Das Kraftfahrbundesamt (KBA) zeigt in seinen Neuzulassungszahlen 2017 eine Verschiebung hin zu benzinbetriebenen PKW. Ihr Anteil steigt um über elf Prozent gegenüber 2016, Diesel verlieren über 15 Prozent. Wie sich die einzelnen Maßnahmen jeweils auf die Luftqualität auswirken, lässt sich mit den vorliegenden Daten derzeit nicht exakt bestimmen. Die NO2-Messdaten und deren Rückgang bestätigen allerdings, dass Software-Updates und der Rückkauf alter Diesel-PKW (Umtauschprämie) nur ein begrenztes Minderungspotential aufweisen. Nach Berechnungen des UBA könnte die NO2-Luftbelastung durch die beiden Maßnahmen maximal zwischen zwei und fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken. Wichtig: Beide Maßnahmen wirken erst seit Ende 2017. In der vorläufigen Jahresauswertung „Luftqualität 2017“ betrachtet das UBA neben Stickstoffdioxid auch Feinstaub und Ozon. Feinstaub ( PM10 ): Die Feinstaubbelastung war 2017 im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2016 geringer. Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus. 2017 gehörte mit den beiden Vorjahren zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde mit 45 Tagen erneut der Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Allerdings sollen laut Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) die Werte an höchstens drei Tagen pro Jahr über 50 µg/m³ liegen. Dieses Ziel überschreiten 87% aller Messstationen in Deutschland. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollte nach Auffassung des UBA der von der WHO empfohlene Wert eingehalten werden. Es bedarf also weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Zukünftig ist es verstärkt notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen zu legen. Ozon: Die Ozonkonzentrationen waren 2017 im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Anders als der Hitzesommer 2015 war der Sommer 2017 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch kam es an 17 Prozent aller Messstationen zu Zielwert-Überschreitungen (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr – gemittelt über 3 Jahre – den Wert von 120 µg/m3 überschreiten). Aktualisierung: Die Übersicht "Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017" sowie die Exceldaten wurden zum 30.05.2018 aktualisiert. Es liegen nun aus allen Messnetzen die vollständigen, geprüften Daten vor. Mit den endgültigen Daten sind es noch 65 Städte mit Grenzwertüberschreitung. Die Stadt Remscheid ist nicht mehr auf der Liste.
Corona-Pandemie beeinflusste Luftqualität nur leicht 2020 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft voraussichtlich nur noch an rund drei bis vier Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2019 waren es noch 21 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit damit weiter deutlich rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 01.02.2021) von bislang rund 400 Messstationen. Waren im Jahr 2019 noch 25 Städte von der Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes betroffen, so werden es 2020 deutlich weniger als zehn sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten der automatisch messenden Stationen liegen auf jeden Fall München und Hamburg über dem Grenzwert mit einem Jahresmittelwert von 54 bzw. 41 Mikrogramm NO 2 pro Kubikmeter Luft. Nach Auswertung der Daten von ca. 140 Passivsammlern, die im Labor analysiert werden müssen und deren Ergebnisse erst im Mai vorliegen, sind jedoch Überschreitungen in weiteren Städten wie z. B. Stuttgart zu erwarten. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Es ist erfreulich, dass sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fortsetzt. Allerdings muss man auch feststellen: Den bereits 1999 beschlossenen Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit hätte Deutschland seit 2010 einhalten müssen. Dass neu zugelassene Dieselautos erst seit kurzer Zeit die Grenzwerte auch auf der Straße einhalten, ist der Hauptgrund für die rund zehnjährige Misere.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Nur moderne Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP und Euro 6d emittieren nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße deutlich weniger Stickstoffoxide. Modellierungen des UBA zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung im Jahr 2020 zusammen eine deutliche Minderung von rund drei Mikrogramm NO 2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund zwei Drittel auf die neuen, deutlich saubereren Fahrzeuge zurückzuführen, ein Drittel auf die Softwareupdates. „Hätten alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen die Abgas-Grenzwertvorgaben auch im Realbetrieb eingehalten, hätte es 2020 gar keine Überschreitungen mehr gegeben. Es ist zudem bedauerlich, dass sich Software-Updates so hingezogen haben und es kaum Hardware-Nachrüstungen gab“, so Messner. Neben Verbesserungen an den Fahrzeugen direkt sanken die mittleren NO 2 -Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen im Schnitt um ein weiteres Mikrogramm durch lokale Maßnahmen wie Tempolimits und Fahrverbote sowie den Einsatz schadstoffärmerer Busse, meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen begünstigen oder verschlechtern, und in geringem Umfang auch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die an verkehrsnahen Messstationen in Städten gemessenen NO 2 -Konzentrationen sanken im Zeitraum des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 im Mittel um 20 bis 30 Prozent. Dies zeigen Auswertungen, in denen die meteorologischen Einflüsse herausgerechnet wurden. Abhängig vom jeweiligen Verkehrsrückgang und den meteorologischen Randbedingungen fiel die Abnahme regional und lokal jedoch sehr unterschiedlich aus. Da sich der Verkehrsrückgang durch den Lockdown vor allem auf den Zeitraum von vier Wochen (23.3. bis 19.4.) beschränkte, ist der Einfluss auf die NO 2 -Jahresmittelwerte gering und der zugehörige Rückgang sollte in etwa bei einem Mikrogramm NO 2 pro Kubikmeter Luft oder darunter liegen. Einige Gemeinden setzen für bessere Luft auch auf Luftfilteranlagen oder sperren Fahrspuren direkt vor den Messstationen. Dazu Dirk Messner: „Die Luft in unseren Städten soll dauerhaft und grundlegend besser werden. Eine vorübergehende Reduktion des Verkehrsaufkommens zählt ebenso wenig dazu wie Filteranlagen, die die Luft nur im nahen Umfeld der Luftmessstation reinigen. Solche Anlagen, die in einigen Städten aufgestellt sind, reduzieren zwar die Konzentrationen unmittelbar vor Ort, tragen aber nicht flächendeckend zu einer guten Luftqualität bei.“ Feinstaub: 2020 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte für PM 10 und PM 2,5 wurden deutschlandweit eingehalten. Die Grenzwerte für Feinstaub sind jedoch mehr als 20 Jahre alt und bedürfen einer Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ), die aktuell gerade ihre Empfehlungen erneut überarbeitet und einem verbesserten Gesundheitsschutz anpassen wird. Aktuell empfiehlt die WHO, dass die PM 10 -Konzentrationen den Wert von 20 µg/m 3 im Jahresmittel nicht überschreiten sollen. An etwa vier Prozent (2019: 13 Prozent) aller Messstationen wurde dieser Empfehlung 2020 nicht entsprochen. Die Empfehlung der WHO in Bezug auf die Tagesmittelwerte (höchstens drei Tage pro Jahr über 50 µg/m³ im Tagesmittel) hielten rund 12 Prozent (2019: 36 Prozent) aller Messstationen in Deutschland nicht ein. Die WHO-Empfehlungen für die noch kleineren Partikel PM 2,5 wurden im Jahr 2020 noch deutlicher als die für PM 10 überschritten: An 86 Prozent aller Stationen lagen die PM 2,5 -Tagesmittelwerte an mehr als 3 Tagen über der Schwelle von 25 µg/m³, und an 11 Prozent über der Schwelle von 10 µg/m³ für das Jahresmittel. Der EU-weite Grenzwert liegt bei 25 µg/m³. Die außergewöhnlich geringe Feinstaubbelastung im Jahr 2020 ging mit einem extrem milden und feuchten Winter einher: Der Winter 2020 war laut Deutschem Wetterdienst der zweitwärmste seit Aufzeichnungsbeginn und auch die Monate November und Dezember waren milder als normal. Gerade bei typischen, winterlichen Wetterepisoden sind die Feinstaubwerte aber hoch. Bei solchen Wetterlagen ist auch in Zukunft nicht auszuschließen, dass es zu Überschreitungen des PM 10 -Tagesmittelgrenzwertes kommt. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten nur einen geringen Einfluss auf die Feinstaubkonzentrationen, da der Straßenverkehr im Vergleich zu den Stickstoffoxiden wesentlich weniger zur Feinstaubbelastung beiträgt. Feinstaub hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Laut Schätzungen der Europäischen Umweltagentur konnten 2018 in Deutschland etwa 63.100 vorzeitige Todesfälle und entsprechend 710.900 verlorene Lebensjahre auf die Belastung der Bevölkerung mit PM 2.5 zurückgeführt werden. Mit 9.200 und 4.000 vorzeitigen Todesfällen oder entsprechend 103.500 und 46.600 verlorenen Lebensjahren wurde für NO 2 und Ozon eine deutlich geringere Krankheitslast ermittelt. Dirk Messner: „Angesichts der positiven Entwicklung beim Stickstoffdioxid liegt die zentrale Herausforderung nun bei der Reduktion der Feinstaubbelastung. Es bedarf weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Dabei ist es notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen, auf die Emissionen aus Holzfeuerungen sowie die sekundäre Feinstaubbelastung aus den Ammoniakemissionen der Landwirtschaft zu legen.“ Ozon: Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren war 2020 ein eher unterdurchschnittlich mit Ozon belastetes Jahr. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³ wurde nicht überschritten. Zu Überschreitungen der Informationsschwelle von 180 µg/m³ kam es an 13 Tagen. Die Überschreitungen der Informationsschwelle treten von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich oft auf. So ragt beispielsweise der „Jahrhundertsommer“ 2003 deutlich heraus. Grund für die starken Schwankungen der Ozonspitzen über die Jahre hinweg ist die hohe Abhängigkeit der Ozonkonzentrationen vom Wetter . Denn Ozon wird im Gegensatz zu Feinstaub und Stickstoffdioxid nicht direkt emittiert, sondern aus bestimmten Vorläuferstoffen (Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen) bei intensiver Sonneneinstrahlung gebildet. Bei länger anhaltenden sommerlichen Hochdruckwetterlagen kann sich das so gebildete Ozon in den unteren Schichten der Atmosphäre anreichern und dort zu erhöhten Werten führen. Das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ im Mittel über 8 Stunden) wurde wie bereits im Vorjahr an allen 260 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 17 Tagen pro Station. Die Empfehlung der WHO, 100 µg/m 3 im 8-Stundenmittel nicht zu überschreiten, wurde ebenso unverändert weit verfehlt.
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.
Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.
Weniger Schwefel im Kerosin und elektrische Schlepper am Boden können Emissionen stark senken Ultrafeinstäube in der Luft können der Gesundheit schaden. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) am Flughafen Frankfurt/Main zeigt nun, dass im Umfeld von Flughäfen die Belastung durch Ultrafeinstaub bzw. ultrafeine Partikel (UFP) deutlich erhöht sein kann. Ursache sind vor allem die Turbinen-Abgase, die zu 90 Prozent zur Belastung beitragen. Zur Berechnung wurde ein Computermodell verwendet, da Messungen immer nur punktuell die Belastung erfassen können. Die Computer-Modellierungen wurden mit einzelnen Messungen in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main überprüft. Welche Gesundheitsbelastung sich durch die höhere UFP-Belastung für die dort lebende Bevölkerung ergibt, wurde in der Studie nicht untersucht. Ultrafeinstäube sind Partikel kleiner als 100 Nanometer. Damit sind sie bedeutend kleiner als die üblicherweise betrachteten Feinstäube PM 10 oder PM 2.5 , die jeweils 10.000 Nanometer bzw. 2.500 Nanometer maximale Größe aufweisen. Durch die geringe Größe können UFP besonders tief in die Lunge eindringen und sogar in den Blutkreislauf gelangen. Durch einzelne Messungen ist schon länger bekannt, dass im Flughafenumfeld die Belastung der Luft durch UFP deutlich erhöht ist. Wie sich die Belastung großräumig darstellt und welche Quellen dafür verantwortlich sind, war bislang nicht bekannt. Das jetzt entwickelte Modell kann im Umfeld von 30 km um einen Flughafen die Belastung ermitteln, wenn entsprechende Messdaten vorliegen. Die modellhafte Beschreibung für den Jahresmittelwert von 2015 zeigt, dass die Ultrafeinstaub-Konzentration auf dem Flughafengelände Frankfurt/Main und rund um den Flughafen deutlich erhöht ist, so wie es auch durch Messungen an verschiedenen Stellen gezeigt werden kann. Als Hauptquellen für den Ultrafeinstaub wurden die Turbinen-Abgase bei Betrieb auf dem Boden ermittelt mit einem Anteil von 90 Prozent der nichtflüchtigen ultrafeinen Partikel. Die Hälfte davon entfällt auf Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden, die andere Hälfte auf Start- und Landevorgänge. Die Berechnungen zeigen, wie sehr der Flughafen die Ultrafeinstaubbelastung der Umgebung dominiert: In einem Kilometer Entfernung von der Flughafengrenze hat der Flughafen einen Anteil von bis zu 25 Prozent an der Gesamtbelastung durch ultrafeine Partikel. Auf den Straßenverkehr entfallen nur etwa fünf Prozent. Durch eine Reduktion des im Kerosin enthaltenen Schwefels könnten die UFP-Emissionen deutlich reduziert werden. Beim (möglichst elektrischen) Schleppen kann auf dem Rollfeld auf den Einsatz der Flugzeugtriebwerke verzichtet werden. Partikelemissionen hängen aber auch von der Triebwerkstechnologie ab. Entsprechend ausgestaltete emissionsabhängige Landeentgelte können daher wichtige Anreize setzen, diese zu reduzieren. Die Modellierung kann noch nicht alle Details erfassen. So zeigt das Modellergebnis einen anderen jahreszeitlichen Verlauf als die Messungen. Aus den Untersuchungen kann gefolgert werden, dass noch grundlegende Weiterentwicklungen erforderlich sind, um die Belastung mit Ultrafeinstaub hinreichend genau zu modellieren. So nutzen Datenbanken zur Berechnung von Emissionsmengen der Quellen und Modelle verschiedene Definitionen für Staubklassifizierungen. Auch können Modelle die Entstehung und Umsetzung von Ultrafeinstaub-Bestandteilen bisher nur unzureichend behandeln, um daraus den gesamten Ultrafeinstaub zu berechnen, während die Messung die Summe aus flüchtigen und nichtflüchtigen Bestandteilen erfasst. Für den Vergleich von Modellergebnissen und Messungen sollte daher eine Messtechnik eingesetzt werden, die flüchtige und nicht flüchtige Bestandteile des Ultrafeinstaubs in den verschiedenen Größenklassen quantifizieren kann. Dies wird im Nachfolgeprojekt „Ultrafeinstaubbelastung durch Flughäfen in Berlin“ (ULTRAFLEB, 2020 – 2024, FKZ 3720 52 201 0) untersucht werden.
The research project on which this report is based focuses on the measurement of particulate emissions in the area of fine and ultrafine particles from laser printing devices. Against the backdrop of a public debate about possible hazards related to these emissions, UBA has commissioned BAM to develop a measurement method for these emissions, to expand the existing awarding criteria for the "Blue Angel" ecolabel by the aspect of particle emissions and to physically and chemically analyse particulate emissions. The resulting awarding criteria will be submitted to RAL later this year. Emission characteristics of laser printing devices, conclusions on awarding criteria and interim results of the project were discussed in three sessions of a project-related expert group. Veröffentlicht in Texte | 75/2013.
The procurement of low-noise and low-emission construction machines is to result in a reduction of the noise, exhaust gas and particle emissions. The guide itself contains the main information and recommendations which are relevant for the public procurement bodies for including environmental aspects in the tender and contractual documents. The tenderer questionnaire on green procurement of construction machines is intended as annex to the specifications. The guide is based on the criteria of the Blue Angel environmental label for Construction Machines (RAL-UZ 53), version of February 2015. Veröffentlicht in Ratgeber.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahrespublikation "Schwerpunkte 2010" Eine Pause beim Umweltschutz darf es nicht geben, trotz der noch spürbaren internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Das Umweltbundesamt (UBA) hält insbesondere weitreichende Kimaschutzmaßnahmen für dringend geboten. UBA-Präsident Jochen Flasbarth unterstützte nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent unter die Werte des Jahres 1990 zu senken und bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Emissionsminderung von 80 bis 95 Prozent zu erreichen: „Es gilt jetzt, die Weichen für den notwendigen ökologischen Umbau der Wirtschaft zu stellen. Denn: Eine wirtschaftliche Entwicklung ist ohne Beachtung ökologischer Leitplanken nicht möglich. Gerade im Klimaschutz darf bei diesen Weichenstellungen nicht nur auf kurzfristige Erfolge gesetzt werden. Die Notwendigkeit einer kohlenstoffarmen Wirtschaftsweise erfordert langfristig angelegte Konzepte in der Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitik.” Flasbarth unterstrich die zentrale Bedeutung des Emissionshandels für die Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele. Der Emissionshandel deckt derzeit in Deutschland rund die Hälfte der CO 2 -Emissionen ab, mindert sie kontinuierlich und hat das Potential, sich zu einem weltweit ökonomisch effizienten und klimaschutzpolitisch integren Instrument zu entwickeln. Ein weiterer Schritt dahin ist die konsequente Harmonisierung des europäischen Emissionshandels. Die Europäische Union (EU) plant, für die dritte Handelsperiode statt der nationalen Budgets ein gemeinschaftsweites Emissionsbudget und die Auktionierung als grundsätzliche Zuteilungsmethode sowie einheitliche Zuteilungsregeln für kostenlose Emissionszertifikate einzuführen. „Die Europäische Union will den Emissionshandel vereinheitlichen und damit effizienter machen. Dazu gehört auch ein angemessenes europäisches Emissionsminderungsziel. Die bisher zugesagten 20 Prozent Minderung bis 2020 verfehlen die Notwendigkeiten des Klimaschutzes. Richtig wäre eine Minderungsvorgabe von 30 Prozent bis 2020. Damit würden die Europäer ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachkommen”, sagte Jochen Flasbarth während der Vorstellung der Jahrespublikation „Schwerpunkte 2010”. Sollte die EU sich diesem vernünftigen Weg nicht anschließen, hätte dies Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Minderungspfades in Deutschland, führte Flasbarth weiter aus. Die zusätzlichen Anstrengungen zur Erreichung der 40-prozentigen Minderung müssten dann außerhalb des Emissionshandelssektors erzielt werden. Insgesamt wird der Emissionshandel als Motor der Klimapolitik weiter ausgebaut. Mit Beginn der dritten Handelsperiode ab 2013 werden erstmals neben CO 2 auch perfluorierte Kohlenwasser-stoffe und Distickstoffoxid (Lachgas) erfasst. Dies betrifft die chemische Industrie und die Aluminiumindustrie. Bereits 2012 muss der internationale Luftverkehr für seine CO 2 -Emissionen Emissionszertifikate vorweisen. Der Verkehrssektor insgesamt sollte stärker zum Klimaschutz beitragen. Rund ein Fünftel der CO 2 -Emissionen, gut die Hälfte der Stickstoffoxid-Emissionen und der gesundheitsschädlichen Partikelemissionen gehen derzeit auf den Verkehr zurück. Nach Erkenntnissen des UBA muss der Verkehrssektor im Jahr 2020 rund 40 Millionen Tonnen CO 2 weniger verursachen als 2005, damit die Bundesregierung ihr Klimaschutzziel erreichen kann. Wesentliche Stützpfeiler einer zukunftsfähigen Mobilität sind neben besserer Technik und mehr Effizienz bei den Fahrzeugen auch neue Konzepte in der Verkehrsplanung, die den Verkehrsaufwand mindern und in umweltverträglichere Verkehrsträger lenken. Gerade beim Güterverkehr, der nach Prognosen des Bundesverkehrsministeriums bis 2025 um fast weitere 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 wachsen könnte, ist eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene notwendig. Dazu müsste verstärkt in den Ausbau des Schienennetzes investiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt der UBA-Publikation ist die Landwirtschaft. Sie ist Mitverursacherin des Klimawandels. Laut Nationalem Inventarbericht trägt sie in Deutschland mit 5,4 Prozent zu den Treibhausgas -Emissionen bei. Wenn der Ausstoß aus Traktoren und Maschinen, umgebrochenem Grünland und entwässerten Mooren sowie die Mineraldüngerproduktion hinzurechnet wird, liegt der Anteil der Landwirtschaft an den Treibhausgas-Emissionen sogar bei 13 Prozent. Nicht zuletzt im eigenen Interesse sollte die Landwirtschaft einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels leisten. Denn: Die Landwirte stehen zunehmend unter Druck, Methoden zu finden, um sich besser an den Klimawandel anzupassen. Auch der Nutzungsdruck auf die Böden steigt. Neben Nahrungsmitteln gewinnen nachwachsende Rohstoffe an Bedeutung. Der Bodenschutz, in der Vergangenheit eher ein „Stiefkind” der Umweltpolitik, muss verstärkt ins Blickfeld rücken. Auch deshalb, weil in Deutschland die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr mit all ihren Eingriffen in Natur und Landschaft nicht nennenswert zurückgeht, was ebenfalls zu einem Verlust fruchtbarer Böden führt. Die Jahrespublikation „Schwerpunkte 2010” ist als Druckfassung kostenfrei erhältlich bei Gemeinnützige Werkstätten Bonn, In den Wiesen 1-3, 53227 Bonn, Telefon 030/18 305 33 55 (zum Ortstarif), E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Die englische Fassung erscheint in Kürze. 10.02.2010
Das diesem Bericht zugrundeliegende Forschungsvorhaben konzentriert sich auf die Erfassung partikulärer Emissionen im Fein- und Ultrafeinstaubbereich aus Bürogeräten mit Laserdruckfunktion. Vor dem Hintergrund einer öffentlichen Diskussion über mögliche, mit diesen Emissionen verbundene Gefahren wurde die BAM vom UBA damit beauftragt, eine Messmethode für diese Emissionen zu entwickeln, die bestehende Vergabegrundlage für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ um den Aspekt Partikelemission zu erweitern und die partikulären Emissionen physikalisch und chemisch zu analysieren. Eine daraus resultierende Vergabegrundlage wird dem RAL zur Vorbereitung einer Expertenanhörung mit den interessierten Kreisen in diesem Jahr vorgelegt werden. Veröffentlicht in Texte | 74/2013.
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