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PRIMA - Kooperationsprojekt Oli4food: Mikrobiologische Ressourcen für eine nachhaltigere Olivenöl Herstellung und eine gesündere mediterrane Ernährung: Vom Abfallprodukt zum funktionalen Lebensmittel

Nicht-thermisches Verfahren zur energieeffizienten und schonenden Haltbarmachung von Lebensmitteln, Teilprojekt: Material- und Fertigungsentwicklung für Behandlungszelle

Prädiktive Foulingdetektion in der Lebensmittelproduktion mit Modellen basierend auf realen Daten (FideLio)

Zielsetzung und Anlass: Die industrielle Lebensmittelproduktion ist geprägt von hohem Ressourceneinsatz (Energie, Wasser, Reinigungsmittel) für die Verarbeitung der Lebensmittel und das anschließende Reinigen der Produktionsanlagen. Aufgrund des starken Automatisierungsgrades und hohen vorgesehenen Sicherheiten beim Ressourceneinsatz für die hygienische Durchführung der Reinigungsprozesse ist das Einsparpotential entsprechend groß. Ein steigender Kostendruck sowie insbesondere das mittlerweile omnipräsente Bewusstsein für die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks vom Landwirt über die Verarbeitung bis zum Verbraucher führen zu einer großen Motivation, diese Potentiale zu nutzen. Eckpunkte dabei sind: • Fouling, d.h. die ungewollte Ablagerung auf Oberflächen, tritt in nahezu allen stoffverarbeitenden Produktionsprozessen auf. Die dabei entstehenden Kosten werden auf 0,25 bis 0,3 % des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes (BIP) geschätzt, d.h. alleine für Deutschland ein Betrag im oberen einstelligen Milliarden € Bereich. • Lebensmittel enthalten aufgrund ihrer größtenteils organischen Zusammensetzung viele Inhaltsstoffe, wie Proteine, Stärken, Fette, etc., die besonders stark zur Ablagerung und Haftung auf den Oberflächen der Produktionsanlagen neigen. • Kritisch ist hier u. a. der Aspekt der Lebensmittelsicherheit. Wenn z.B. durch Fouling der Wärmeübergang reduziert wird, können kritische Zieltemperaturen beim Pasteurisieren nicht mehr erreicht und berechnete Mindesthaltbarkeitsdaten nicht garantiert werden. Des Weiteren sind die meist organischen Ablagerungen eine Nahrungsquelle und damit bevorzugte Siedlungsorte für Mikroorganismen, von denen das Produkt aus dem Prozess heraus kontaminiert werden kann. • Gegenmaßnahmen im Produktionsprozess erfordern einen erhöhten Einsatz von Primär- und elektrischer Energie zum Gewährleisten des Temperaturniveaus bzw. des Förderstroms (Pumpleistung), was zu einer geschätzten Erhöhung der CO2-Emissionen durch Fouling im Bereich von 2,5 % des Gesamt-CO2-Ausstoßes führt. Auch ist häufig eine Überdimensionierung der Apparate notwendig, was sich im Herstellungsprozess ökobilanziell negativ widerspiegelt. • Kann das Fouling nicht verhindert werden, erfordert dies zeitintensive und vom Ressourcen- und Energieeinsatz kostenintensive Reinigungsprozesse, deren Validierung eine weitere Herausforderung darstellt. Es wird daher in fast allen Anwendungsfällen 'lieber zu lange, zu heiß, zu intensiv' gereinigt. Neben dem großen Einsatz von Laugen, phosphat- und chlorhaltigen Säuren, Tensiden sowie enzymbasierten Reinigungsmitteln spielt die Ressource Trinkwasser eine wichtige Rolle. So wird z.B. für die Verarbeitung von einem Liter Milch ca. eineinhalb Liter Wasser benötigt. Daher ist eine zuverlässige Foulingdetektion und -prädiktion schon im Produktionsschritt die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte, ganzheitliche, energie- und ressourcenschonende Produktions- sowie Reinigungsstrategie und damit das Hauptziel dieses Projektes. Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 55 % als Klimaschutzziels 2030 der Bundesregierung kann dabei nur durch die flächendeckende Einbindung von Zukunftstechnologien erreicht werden. Dabei kommt an Themen wie 'Automatisierung', 'Digitalisierung' und 'Internet der Dinge' niemand mehr vorbei.

Keime & Co. im Fokus der Lebensmittelüberwachung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) haben auf einer Pressekonferenz ausgewählte Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern aus dem Jahr 2023 vorgestellt, darunter auch Daten aus dem Landesuntersuchungsamtes (LUA). Im Fokus waren unter anderem Räucherlachs, vegane Käsealternativen, Trockenobst und Algen. Krankheitskeime in Räucherlachs Diese Bakterien vermehren sich auch noch bei Kühlschranktemperaturen: Listerien ( Listeria monocytogenes ) können lebensmittelbedingte Infektionen beim Menschen auslösen und stecken immer wieder auch in Räucherlachs. Für das bundesweite amtliche Zoonosen-Monitoring wurde im vergangenen Jahr kaltgeräucherter, geschnittener Lachs aus dem Einzelhandel gezielt auf Listerien untersucht. Insgesamt wurden im Zoonosen-Monitoring 2023 bundesweit 354 Proben auf diesen Krankheitserreger getestet. Bei vorverpackten Produkten wurden die Proben zum Ende des Verbrauchsdatums untersucht. Das Ergebnis: In 8,2 Prozent der Proben wurden Listeria monocytogenes nachgewiesen. Eine Probe wies einen Keimgehalt oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts für verzehrfertige Lebensmittel auf. Das LUA hat 28 Proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel zum Zoonosemonitoring beigesteuert. In vier davon wurden Listerien unterhalb des Grenzwertes nachgewiesen. Wegen der Nachweise sei ein Verzehr von Räucherlachs für Risikogruppen nicht zu empfehlen, so das BVL. Insbesondere bei älteren und immungeschwächten Menschen kann eine Infektion mit Listerien schwere Verlaufsformen annehmen. Bei Schwangeren kann sie zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes, bis hin zu einer Früh- oder Totgeburt führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Räucherlachs möglichst nur kurze Zeit lagern. Auf keinen Fall sollten Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums noch verzehrt werden. Kaum gesundheitsschädliche Bakterien in Käseersatzprodukten Vegane Käsealternativen auf der Basis von Schalenfrüchten können ebenfalls potenziell krankheitsauslösende Bakterien enthalten. Bundesweit wurden deshalb 2023 insgesamt 375 Proben veganer Käsealternativen auf Basis von Mandeln, Cashewkernen, Walnüssen und Nussmischungen auf verschiedene Krankheitserreger untersucht. Die gute Nachricht laut BVL: Nur in wenigen Produkten wurden Krankheitserreger nachgewiesen. So waren in acht von 357 untersuchten Proben präsumtive Bacillus cereus und in einer von 339 untersuchten Proben Clostridium perfringens nachweisbar. Die 18 im LUA untersuchten veganen Käseersatzerzeugnisse aus dem rheinland-pfälzischen Handel waren alle keimfrei. Wie Käse werden auch vegane Alternativprodukte durch Fermentierung hergestellt. Vermehren können sich potenziell krankheitsauslösende Bakterien, wenn die Keimzahl nicht vermindert wird, zum Beispiel durch Pasteurisierung. Das BVL rät sensiblen Verbrauchergruppen wie Schwangeren sowie älteren oder immungeschwächten Menschen, auf pasteurisierte Produkte zurückgreifen. Acrylamidgehalt in ungeschwefeltem Trockenobst ist höher Acrylamid hat sich in Tierversuchen als krebserregend und erbgutverändernd erwiesen. Es kann auch in Trockenobst vorhanden sein, weil dort der geringe Wassergehalt die Bildung dieses Stoffes fördert. Amtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es deutliche Unterschiede zwischen den Obstsorten und der Verarbeitungsform gibt. Im Monitoring 2023 haben die Untersuchungsämter der Bundesländer insgesamt 252 Proben getrocknetes Steinobst auf Acrylamid untersucht. Dabei handelte es sich um Aprikosen, Datteln, Pflaumen und Kirschen. Ergebnis: In 152 Proben waren Acrylamidgehalte nachweisbar. Die Befunde legen nahe, dass die antioxidative Wirkung der Schwefelung die Bildung von Acrylamid hemmt. Die Schwefelung soll verhindern, dass sich beispielsweise die orangefarbenen Aprikosen bei der Trocknung braun färben. Das LUA hat 10 Proben Pflaumen, Feigen und Aprikosen aus dem rheinland-pfälzischen Handel zu diesem Monitoring beigesteuert. Dass eine Schwefelung eher zu niedrigen oder nicht mehr bestimmbaren Acrylamidgehalten führt, haben die Untersuchungen des LUA bestätigt. Fazit des Monitorings: Wer Trockenobst gerne isst und keine Empfindlichkeit gegen Schwefel hat, kann seine Acrylamidbelastung reduzieren, wenn er darauf achtet, dass die Früchte nicht nur getrocknet, sondern auch geschwefelt wurden. Schwermetalle und hohe Jodgehalte in getrockneten Algen Im bundesweiten Monitoring 2023 wurden auch 82 Proben getrockneter Meeresalgen auf Schwermetalle und Elemente untersucht. Dabei wurden relativ hohe Gehalte an potenziell gesundheitsschädlichem Blei, Cadmium, Kupfer, Arsen und Jod festgestellt. 75 Proben wiesen zudem einen Jodgehalt von über 20 Milligramm pro Kilogramm Trockenmasse auf. Nach Auffassung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ist ein Warnhinweis erforderlich, dass eine übermäßige Zufuhr von Jod zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen kann. Bei 10 dieser 75 Proben fehlte der erforderliche Warnhinweis. Das LUA hat für das Monitoring acht Proben getrocknete Algen aus dem rheinland-pfälzischen Handel untersucht. Dabei lag der Wert für Kupfer und Arsen bei jeweils einer Probe über den erlaubten Gehalten. Dagegen überstieg keine der rheinland-pfälzischen Proben die erlaubten Gehalte für Blei und Cadmium.

Mikroprojekt: Absorptionswärmepumpe an BHKW zur Heißwassererzeugung

Für Wärmebedarfe, die über reine Heizanwendungen (Warmwasser bis 90 Grad C) hinausgehen, können BHKW häufig nicht wirtschaftlich eingesetzt werden, da deren Kühlkreisläufe in der Regel auf max. 95 Grad C begrenzt sind und damit ein erheblicher Teil der Abwärme des BHKW ungenutzt bliebe. Oftmals besteht in der Industrie Bedarf an höher temperierter Prozesswärme, häufig bis zu 120 Grad C in Form von Heißwasser für bspw. Zwecke der Trocknung oder Pasteurisierung. Teilweise werden Fern- und Nahwärmenetze ebenfalls bei Temperaturen über 100 Grad C betrieben, weswegen auch hier der Einsatz von Standard-BHKW häufig nicht darstellbar ist. Das hier skizzierte Vorhaben hat die Entwicklung des eQBooster HT zum Ziel, einer vom heißen Abgas des BHKW angetriebenen Absorptionswärmepumpe, die bis zu 60% mehr Prozesswärme bei bis zu 120 Grad C aus dem BHKW nutzbar macht, ohne zusätzlichen Energiebedarf und Emissionen. Sie wertet dabei Abwärmen des BHKW auf, die sonst ungenutzt blieben. Der Brennstoffnutzungsgrad kann auf bis zu 93 % gesteigert werden. Zudem lässt sich eine attraktive Wirtschaftlichkeit darstellen. Am Ende des Projekts soll ein ausgearbeitetes Konzept für den eQBooster HT für BHKW in der Leistungsklasse 500 kWel stehen, so dass daran anschließend eine reale Umsetzung möglich wird und bspw.. in einem Demo- oder Feldtestprojekt die Effizienz und Praxistauglichkeit demonstriert werden kann.

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden

Seit Ende 1998 gibt es die Bioabfallverordnung, die die Verwertung von getrennt gesammelten/erfassten Bioabfällen regelt. Dazu gehören umfassende Vorgaben zur Hygiene der Bioabfallkomposte und Gärrückstände. Diese dürfen nicht zur Verbreitung tierischer und pflanzlicher Krankheitserreger beitragen. Auch für die Belastung mit Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, und Schwermetallen sind strenge Grenzwerte festgelegt. Die Bioabfallkomposte und Gärrückstände müssen regelmäßig auf Fremdstoffe und Schadstoffgehalte untersucht werden. Daneben müssen grundsätzlich auch die Aufbringungsflächen bei der erstmaligen Aufbringung von Bioabfällen auf Schadstoffgehalte untersucht werden. Eine Aufbringung von Bioabfällen auf vorbelastete Flächen ist nicht zulässig. Die Lieferanten des Bioabfalls müssen regelmäßig die Untersuchungsergebnisse bei der zuständigen Behörde vorlegen und ihre Abnehmer benennen. Mit der am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten aktuellen Novelle der Bioabfallverordnung ("Kleine" Novelle) wird die Verordnung um Vorgaben zur Reduzierung der Belastung mit Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, der getrennt gesammelten Bauabfälle erweitert. Soweit die Bioabfälle nicht schon mit der erforderlichen Sortenreinheit gesammelt wurden, müssen Fremdstoffe vor der Behandlung (Pasteurisierung, Vergärung, Kompostierung) und vor der Gemischherstellung ausgeschleust werden. Das betrifft vor allem zum Beispiel mit der Biotonne getrennt gesammelte Bioabfälle und verpackte Lebensmittelabfälle aus dem gewerblichen Bereich. Die Änderungen werden gestuft ab dem 1. Mai 2023 in Kraft treten. Bioabfallverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2013 (BGBl. I Seite 658), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I Seite 3465) geändert worden ist (Geltung bis 30. April 2023). Bioabfälle

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG - Änderung des Anlagenkonzepts der Abfallbiogasanlage Herbstadt

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG i.V.m. § 19 BImSchG Änderung des Anlagenkonzepts der Abfallbiogasanlage Herbstadt neben der Deponie und Müllumladestation, Flurnr. 6663/3, 6667/1, 6668/1, 6668/2, 6669, 6670/1, 6673, 6673/2, 6677/7, 779, 779/6 in der Gemarkung Herbstadt, Am Gest 1, 97633 Herbstadt - Vergrößerung der Lager- und Prozesshalle mit Integration der Grüngutlagerung, Pasteurisierung und Trocknung - Errichtung eines Tragluftfoliengasspeichers auf dem Fermenter - Wegfall Drehrohrofen und Hackschnitzelkessel - Änderung des Trockners (Rotationstrockner statt Bandtrockner) - Austausch des genehmigten BHKWs durch zwei kleinere BHKWs - geänderte thermische Nutzung der BHKW-Abgase - Änderung der mengenmäßigen Substratzusammensetzung Die Anlage ist nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV sowie der Nr. 8.6.2.2 (biologische Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, Einsatz von max. 45,9 Tonnen pro Tag), Nr. 1.2.2.2 (BHKWs, Feuerungswärmeleistung insgesamt 3,496 MW), Nr. 8.13 (zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen – Gülle, Gärreste, max. 8.143 m3 brutto) und Nr. 9.1.1.2 (Lagerung entzündbarer Gase, max. 7,08 Tonnen) des Anhang 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde nach §§ 5, 9 UVPG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 (BHKW), Nr. 8.4.1.2 Spalte 2 (biologische Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen) und Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 (Lagerung entzündbarer Gase) der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Maul- und Klauenseuche

Bild vergrößern Bild vergrößern Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland, in Hoppegarten, Ortsteil Hönow, ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Bild vergrößern Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis eine Schutzzone eingerichtet. Die Landesregierung hat im gesamten Land Brandenburg ein Verbringungsverbot für Paarhufer erlassen ( siehe Presseinformation vom 10. Januar 2025 ). Demnach ist der Transport der Tiere und deren Körper oder Körperteile sowie deren Gülle verboten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert ( siehe Presseinformation vom 13. Januar 2025 ). Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen. In einem Radius von 1 Kilometer um den Ausbruchsbestand im Landkreis Märkisch-Oderland wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Die Ergebnisse der Untersuchungen dieser Proben im Landeslabor liegen jetzt vor. Die eingesendeten Proben wurden durch das Landeslabor mit negativem Ergebnis befundet. Das bedeutet, dass es im Radius von 1 Kilometer keinen weiteren Ausbruch der Seuche gibt ( siehe Presseinformation vom 14. Januar 2025 ). Da die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten, wird die entsprechende Verordnung um 48 Stunden – bis 17.  Januar 2025 – verlängert ( siehe Presseinformation vom 15. Januar 2025 ). Weitere Verdachtsfälle im Landkreis Barnim haben sich nicht bestätigt ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrecht erhalten ( siehe Presseinformation vom 17. Januar 2025 ). Brandenburg hat heute MKS-Impfstoffbank aktiviert. Eine Impfung ist bei der jetzigen Seuchensituation jedoch nicht vorgesehen ( siehe Presseinformation vom 20. Januar 2025 ). Seit dem 11. Februar 2025  beginnt das Land Brandenburg mit der schrittweisen Aufhebung der mit der Maul- und Klauenseuche verbundenen Restriktionen ( siehe Presseinformation vom 11. Februar 2025 ). Fragen beantworten die zuständigen Veterinäramter in den Landkreisen Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren beziehungsweise dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. direkt : von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete indirekt : über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte und so weiter Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und so weiter. kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (zum Beispiel bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme der EU, Nordamerikas, Australiens und Neuseelands. In Deutschland gab es die letzten Ausbrüche 1987/1988. Eine Einschleppung ist jedoch jederzeit möglich. So kam es 2001 zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monatlichen Bericht der European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (EuFMD) oder dem Radar Bulletin des Friedrich-Loeffler-Instituts entnommen werden. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und gegebenenfalls Rollkoffer zu desinfizieren. Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Informationen aus dem Landreis Märkisch-Oderland Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Fragen und Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts

Entwicklung eines Biogasprozesses zur hygienisierenden Vergärung

Die Betriebstemperatur einer bestehenden landwirtschaftlichen 150 kW-Biogasanlage für Biomasse mit Gülle und Mais soll von 51 C auf etwa 60 C im Großmaßstab gesteigert werden, um über einen stabilen Gleichgewichtszustand das Optimum des Abbaus in punkto spezifischer Elektrizitätsproduktion und Hygienisierung pro Tonne Substrat zu finden. Die Prozessstabilität bei Hochdurchsatz (größer als 10 kg oTR/m3/d), kurzen Aufenthaltszeiten (kleiner als 20 d) und hohen Biogasausbeuten bzw. Abbauraten (größer als 80 Prozent) stehen im Vordergrund der geplanten Verfahrensentwicklung. Durch die besondere Bauhöhe des Zylinder-Biogasreaktors und die hohen Temperaturen wird automatisch der H2-Partialdruck für die Methanbildung gesteigert. Zur Absicherung der aus eigenen Versuchen resultierenden Annahme einer dominierenden Präsenz hydrogenotropher Euryarchaeota (stäbchenförmig) bei +/- 60 C soll die Verfahrensoptimierung nebst der üblichen Betriebsbilanz von Input (Substrat) und Output (TS/oTS, Biogas, Fettsäuren, Pufferkapazität, Leitfähigkeit, pH, Ammonium/Ammoniak, Spurenelemente) zusätzlich durch einen mikroskopisch bestimmten Qualitätsindex (QMF Quantitatives Mikrobielles Fingerprinting) validiert werden (FNR, HAW-FKZ 22001607), um parallel einen direkten Einblick in den Zustand der Gärbiologie zu ermöglichen. Die mikrobiellen Ergebnisse sollen durch molekularbiologische Analysen ergänzt werden. Konventionelle Plattenkultivierungen von hygienerelevanten Bakterien zur Ermittlung des Pasteurisierungsgrades sind ebenfalls geplant. Die Ergebnisse kommen der Fachwelt zugute.

Solar Brewing the Future (SOLARBREW)

The projectss aim is to show the practicability in terms of integrating big solar thermal systems in brewing industry processes. Brewing Industry Processes qualify themselves for the integration of solar heat because of their process temperatures. Processes with temperature ranges between 50 to 100 degrees C are very capable for the integration of solar thermal plants as the efficiency of solar collectors (flat plate and vacuum tube) in this temperature range is high. To accumulate experience in this field of technology the construction of three solar thermal plants in three different locations of HEINEKEN Supply Chain B.V. is planned: one in Portugal, one in Spain and one in Austria (Gösser). The total installed capacity of these plants will be 5,08 MWth corresponding to a 7.270 m collector area.

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