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Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Firma Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH

Die Firma Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Schlavenhorst 71 in 46395 Bocholt hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von organischen Peroxiden auf dem Grundstück Schlavenhorst 71 in 46395 Bocholt (Gemarkung Mussum, Flur 1, Flurstück 221, 228, 247) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Modifikation des Lagermanagements durch: - Neubau eines Lagergebäudes - Umwidmung einer „Versandbox“ zur Lagerung und Bereitstellung von organischen Peroxiden - Errichtung eines Containerlagers für Gefahrstoffe

Wesentliche Änderung einer Anlage zum Polyolrecycling in Oberroßbach, Fa. Soprema GmbH

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen wie Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester, Acetate, Ether, Peroxide, Epoxide nach Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Oberroßbach, Flur 7, Flurstücke 109/9 sowie 75/1

Errichtung und Betrieb eines zweiten Dünnschichtverdampfers und Errichtung eines Probeentnahmeraumes sowie eines Schaltraumes durch die Fa. Arkema GmbH

Antrag der Fa. Arkema GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von überwiegend flüssigen organischen Peroxiden in der Anlage 3 durch Errichtung und Betrieb eines zweiten Dünnschichtverdampfers sowie durch Errichtung eines Probeentnahmeraumes und eines Schaltraumes

Hinweise zu Abschnitt 6.8.4 Buchstabe a Sondervorschrift TC 2 ADR / RID

Hinweise zu Abschnitt 6.8.4 Buchstabe a Sondervorschrift TC 2 ADR / RID Geeigneter Stahl/Zersetzung (ehemals TRT 501) Für die Fertigung von Tanks zum Transport von UN 2014, UN 2984 wässerigen Lösungen von Wasserstoffperoxid und für UN 2015 Wasserstoffperoxid wird empfohlen, bei der Verwendung von Stahl dessen Eignung durch Zustimmung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin nachweisen zu lassen. Hierin ist für einen bestimmten Stahl und eine bestimmte Bau- und Verarbeitungsweise festzustellen, unter welchen Bedingungen keine gefährliche Zersetzung auftritt. Für wässerige Lösungen von Wasserstoffperoxid und für Wasserstoffperoxid sind nach den Ergebnissen der bisher durchgeführten Untersuchungen für nicht wärmeisolierte Behälter grundsätzlich nichtrostende austenitische Stähle geeignet. Dabei wird eine sachgerechte Passivierung und Verarbeitung in Hinblick auf die Verträglichkeit mit den Füllgütern entsprechend Nummer 4 vorausgesetzt. Eine Zersetzung von flüssigen Peroxiden gilt als ungefährlich, solange die durch sie erzeugte Wärme durch eine zulässige Temperaturdifferenz sicher abgeführt wird. Es hängt von den anzunehmenden Umgebungstemperaturen und der niedrigsten Temperatur ab, bei der in dem jeweiligen Stoff unter den Bedingungen der Wärmestaulagerungen eine exotherme Reaktion mit Selbstbeschleunigung abläuft (" self accelerating decomposition temperature ", " SADT "), welche Temperaturdifferenz noch zulässig ist. Die Zersetzungsrate hängt auch von der sachgerechten Verarbeitung, Beizung und Passivierung des Stahls ab. Sachgerechte Verarbeitung bedeutet unter anderem die Auswahl geeigneter Schweißverfahren und geeigneter Schweißzusatzwerkstoffe. Für eine sachgerechte Passivierung muss die vorangehende Verarbeitung berücksichtigt werden. Die Einzelheiten in Bezug auf die Verarbeitung und Passivierung müssen in Zusammenarbeit mit den Herstellern der zu befördernden organischen Peroxide bzw. Wasserstoffperoxide abgestimmt werden. Stand: 29. August 2023

Errichtung und Betrieb eines temperierten Gefahrstoffcontainers für organische Peroxide

Die Firma tesa Werk Hamburg GmbH beantragte am 24.03.2022 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung einer Anlage zur Herstellung von Kunststoffen auf dem Betriebsgrundstück Heykenaukamp 10, 21147 Hamburg durch Errichtung und Betrieb eines temperierten Lagercontainers für organische Peroxide.

Anlage 1 Anlagenverzeichnis RSEB - Formblatt für Anträge im Gefahrgutbereich

Anlage 1 Formblatt für Anträge im Gefahrgutbereich Bei Anträgen auf Zulassung einer Ausnahme bzw. den Abschluss von Vereinbarungen sowie bei Anregungen von Vorschriftenänderungen sind Angaben zu folgenden Fragen oder Punkten zu machen*): Antragsteller (Name) ( (Firma) ) (Anschrift) Kurzbeschreibung des Antrags (z. B. "Verpackung von ………. in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens …….. Liter" oder "Zulassung der Beförderung von ………. als Stoff der Klasse ………. ") Anlagen (mit Kurzbeschreibung) Aufgestellt: Ort: Datum: Unterschrift: (des für die Angaben Verantwortlichen) 1.Allgemeines 1.1Folgende Regelung(en) wird (werden) berührt, mit Angabe der Rechtsgrundlage (z. B. Paragraph, Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt, Absatz): GGVSEB RID ADR ADN GGVSee IMDG-Code ICAO-TI UN-Modellvorschriften 1.2 Der Antrag/die Anträge betrifft/betreffen: einen nach den Beförderungsvorschriften nicht zugelassenen Stoff oder Gegenstand eine nach den Beförderungsvorschriften nicht zulässige Verpackung ein nach den Beförderungsvorschriften nicht zugelassenes Beförderungsmittel eine Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Ausnahme gemäß § 5 der GGVSEB (Gutachten beifügen) eine Vereinbarung gemäß Abschnitt 1.5.1, einschließlich Anträge auf Erweiterung und Neuerteilung von Vereinbarungen (Fragebogen und Gutachten dem Antrag beifügen) eine Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Ausnahme gemäß § 5 der GGVSee (Gutachten beifügen) die Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen die Umklassifizierung *) Bei Fragen, die für den betreffenden Antragsgegenstand nicht zutreffen, ist "entfällt" einzutragen. Die Angaben werden nur für amtliche Zwecke verwendet und vertraulich behandelt. -2- die Aufnahme eines Stoffes, einer Verpackungsart oder eines Beförderungsmittels in UN-Modellvorschriften ADR RID ADN IMDG-Code ICAO-TI Sonstige Anträge 1.3 Welche Gründe erfordern das Abweichen von den gesetzlichen Vorschriften? Einhaltung der Vorschriften unzumutbar (Gründe angeben) Beförderung sonst ausgeschlossen 1.4Voraussichtlicher Umfang der vorgesehenen Transporte, soweit bekannt (maximale Größe je Verpackungsein- heit, Versandstück oder Ladungseinheit) 1.5Voraussichtliche Zielgebiete (In-, Ausland, ggf. Staaten) 1.6Mit welchen Staaten bzw. Eisenbahnverwaltungen soll ggf. eine Vereinbarung getroffen werden? 1.7Welche Verkehrsträger sind vorgesehen? 2.Allgemeine Angaben zum Gefahrgut 2.1Handelt es sich um einen Stoff um ein Gemisch um eine Lösung um einen Gegenstand 2.2Chemische Bezeichnung 2.3Synonyme 2.4Handelsname 2.5Strukturformel und/oder Zusammensetzung, Konzentration, technischer Aufbau und Wirkungsmechanismus des Gegenstandes 2.6Gefahrklasse  ggf. Verträglichkeitsgruppe (nur bei explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1)  ggf. Prüfung oder Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (nur bei organi- schen Peroxiden der Klasse 5.2 und gewissen selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 sowie bei explosi- ven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1)  ggf. Prüfung und Zulassung durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (nur bei explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1, die ausschließlich militärisch genutzt werden) 2.7UN-Nummer (soweit vorhanden) 2.8ggf. Verpackungsgruppe (I, II oder III) 2.9Angaben zur Umweltgefährdung 3.Physikalisch-chemische Eigenschaften 3.1Zustand während der Beförderung (z. B. gasförmig, flüssig, körnig, pulverförmig, geschmolzen …) 3.2Dichte der Flüssigkeit bei 20 °C 3.3Beförderungstemperatur (bei Stoffen, die in aufgeheiztem oder gekühltem Zustand befördert werden) 3.4Schmelzpunkt oder Schmelzbereich ….. °C 3.5Ergebnis des Penetrometer-Tests gemäß Abschnitt 2.3.4:  Auslaufzeit nach ISO 2431 (1984) für den 4-mm-Becher: …….... Sekunden oder 6-mm-Becher: …….... Sekunden  Temperatur: …….... °C (vorzugsweise bei 23 °C) (falls nach DIN 53 211 bestimmt, Auslaufzeiten für den DIN-Becher sowie die für den geeigneten ISO-Becher umgerechneten Auslaufzeiten angeben) 3.6 Siedepunkt/Siedebeginn oder Siedebereich …….... °C -3- 3.7 Dampfdruck bei 20 °C ……...., bei 50 °C ……...., bei 55 °C …….... bei verflüssigten Gasen, Dampfdruck bei 70 °C ………. bei permanenten Gasen, Druck der Füllung bei 15 °C ………. Betriebstemperatur (höchster Wert aus Füll-, Transport- und Entleerungstemperatur) ………. °C 3.8 Löslichkeit in Wasser bei 15 °C Angabe der Sättigungskonzentration in mg/l ………. bzw. Mischbarkeit mit Wasser bei 15 °C beliebig teilweise keine (Konzentration angeben) 3.9 Farbe 3.10 Geruch 3.11 pH-Wert des Stoffes bzw. einer wässerigen Lösung (Konzentration angeben) 3.12 Sonstige Angaben 4.Sicherheitstechnische Eigenschaften 4.1Zündtemperatur nach DIN 51 794 ………. °C 4.2Flammpunkt im geschlossenen Tiegel ………. °C im offenen Tiegel ………. °C (Prüfmethode angeben, z. B. nach DIN …) 4.3 Explosionsgrenzen (Zündgrenzen): untere ………. %, obere ………. % (Prüfmethode angeben, z. B. nach DIN …) 4.4 Ist der Stoff bei Luftzufuhr brennbar? (Prüfmethode angeben) 4.5 Explosionsgefahr bei Stoß/Entzündung/Reibung/Sonstigem? (entsprechend den Prüfverfahren in den jeweils zutreffenden Vorschriften) 4.6 Bildung explosionsfähiger Dampf/Luft-Gemische Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische 4.7 Kann sich der Stoff schon in kleinen Mengen und nach kurzer Zeit (Minuten) bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden? Kann sich der Stoff nur in größeren Mengen und nach längerer Zeit (Stunden bis Tage) bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden? 4.8 Neigt der Stoff ohne Luftzufuhr zur Selbstzersetzung? bei gewöhnlicher Temperatur bei erhöhter Temperatur Für organische Peroxide der Klasse 5.2 und gewisse selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 angeben:  SADT ………. °C  Höchstzulässige Beförderungstemperatur ………. °C  Notfalltemperatur ………. °C 4.9 Zersetzungsprodukte bei Brand unter Luftzutritt oder bei Einwirkung eines Fremdbrandes: 4.10 Ist der Stoff brandfördernd? Ja Nein 4.11 Reagiert der Stoff mit Wasser oder feuchter Luft unter Entwicklung entzündlicher oder giftiger Gase? Ja Nein Entstehende Gase: ……….

DR. SCHNELL GmbH & Co. KGaA

Die Firma DR. SCHNELL GmbH & Co. KGaA hat mit Schreiben vom 24.03.2020 die Genehmi-gung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von organischen Peroxiden beantragt. Für das Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit der Nr. 2 der Anlage 3 zum UVPG durchzuführen, da das Vorhaben unter der Nr. 9.3.3 der Anlage 1 zum UVPG in der Spalte 2 mit dem Buchstaben „S“ aufgeführt ist.

Lübke & Vogt GmbH

Die Lübke & Vogt Immobilien u. Anlagen GmbH & Co. KG, v. d. Lübke & Vogt GmbH, v. d. Geschäftsführer Herrn Josef Lübke mit Sitz in 59846 Sundern, Hüstener Straße 43-45 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 21.10.2021 die Erteilung einer Genehmigung zur Erweiterung der Anlage zur Vulkanisation von Gummiformteilen in 59846 Sundern, in der Gemarkung Stemel, Flur 4, Flurstück 300 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die: •Erweiterung der Anlage zur Vulkanisation von Gummiformteilen, •Nutzungsänderung der Halle 15 von Lager in Produktion mit Rohrstofflager und Gefahrstofflager für organische Peroxide sowie •Hallenerweiterung um 4 Achsen

Änderung der Peroxidlageranlage Fa. Arkema GmbH, Günzburg

Auf Antrag der Firma Arkema GmbH, Denzinger Straße 7, 89312 Günzburg führt das Landratsamt Günzburg das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Lagerung von organischen Peroxiden (Anlage 4) in 89312 Günzburg, Denzinger Straße 7, Fl.-Nr. 282 Gmk. Wasserburg durch. Die wesentliche Änderung der Anlage besteht in der Errichtung und dem Betrieb von zwei 40-Fuß-Kühlcontainer zur Lagerung von je 19 t Kühlperoxiden der Gefahrengruppe OP III und OP IV (nicht explosionsgefährlich). Die Kühlcontainer sollen befristet für 36 Monate zur kurzfristigen Erweiterung der Lagerkapazität errichtet werden.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Peroxiden

Die Chemische Fabrik Dr. Weigert GmbH & Co.KG, Mühlenhagen 85, 20539 Hamburg, hat am 07.07.2021 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Amt Immissions-schutz und Abfallwirtschaft – für den Betriebsbereich Mühlen¬hagen 86 in 20539 Hamburg eine Neugenehmigung nach §§ 04, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für eine Anlage zur Herstellung von Peroxiden beantragt. Innerhalb des bestehenden Betriebsbereiches ist eine Produktions-anlage für die Herstellung von bis zu 900 t Peroxyessigsäure pro Jahr samt der Errichtung einer Halle geplant. Die Anlage umfasst neben Mischstationen, Abfüllbereichen auch Lagerbereiche für die benötigten Rohstoffe und für die Endprodukte innerhalb des Gebäudes, sowie einen überdachten Tankkraftwagen-Umfüllbereich außerhalb des Gebäudes.

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