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Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Dezernent (m/w/d) Kontrollmanagement und Vollzug im Pflanzenschutzfachrecht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Die Einstellung er- folgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzun- gen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Spezialberatung von Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit zu Pflanzenschutzfach- recht und Pflanzenschutzmittelverkehrsrecht o gutachterliche Aufgaben/Amtshilfe o Erarbeitung von Pflanzenschutz-Warndiensthinweisen und Beratungsempfehlungen  Kontrollkonzeption Pflanzenschutz Sachsen-Anhalt in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten sowie Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle o Fachaufsicht o Mitwirkung bei der Entwicklung von bundesweit abgestimmten Kontrollstrategien o Umsetzung der Entscheidungen aus der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkon- trolle in Sachsen-Anhalt  Erstellung von Entwürfen für Gesetze, Verordnungen und Leitlinien auf Bundes- und Landesebene  Mitarbeit in nationalen Gremien  Vollzug des Pflanzenschutzfachrechts Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten o Interpretation der Rechtmäßigkeit von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen o Umsetzung der Anforderungen der EU-VO 2017/625 o Mitwirkung bei der Entwicklung von bundeseinheitlichen Entscheidungsvorlagen zur Anwendung und zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln o Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  Mitarbeit bei der Durchführung der Sachkundeprüfungen Pflanzenschutz  Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung Voraussetzungen:  abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom Uni) der Fach- richtung Landwirtschaft oder Gartenbau  Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Pflanzenschutzfachrechtes  Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG  Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts erwünscht  sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office)  Erfahrungen in der Datenerfassung und –aufbereitung  sehr gute Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache  Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. von Wulffen Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiter 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat  03471/334-200  03471/334-345  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 05.01.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1028945, Kennung D-23.1) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstat- tungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

Marktanalyse zu Import, Qualität und Verwendung in Deutschland von in der Europäischen Union gebeiztem Saatgut

In Deutschland darf aus der EU importiertes gebeiztes Saatgut ausgebracht werden, selbst wenn es mit Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, welche keine Zulassung in Deutschland besitzen. Aus diesem möglichen Defizit im EU Recht, welches zum Zeitpunkt der Verhandlungen zur Pflanzenschutzmittel Verordnung nicht abschätzbar war, ergibt sich eine Lücke in der aktuellen Umweltrisikobewertung und Risikominimierung von Saatgutbeizen: Es ist weder möglich, die spezifischen Risiken für die Umwelt durch die Ausbringung von gebeiztem Saatgut in Deutschland abzuschätzen, noch geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen. Ziel dieser Marktstudie ist, Gründe für den Import und die Verwendung von gebeiztem Saatgut zu beleuchten und Informationen bezüglich der Menge und eingesetzten Pflanzenschutzmitteln zu geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sollen potenzielle, bisher noch nicht bei der Risikobewertung von Saatgutbeizen berücksichtigte Risiken für die Umwelt identifizieren, die durch die Ausbringung von importiertem gebeiztem Saatgut spezifisch für den Naturhaushalt in Deutschland entstehen können. Darauf basierend sollen mögliche Ansätze für die Risikobewertung und Risikominimierung von gebeiztem Saatgut auf regulatorischer Ebene erarbeitet werden.

Multifunktionale Waldwirtschaft, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2014-2017

Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur Inhaber einer 'Fachbewilligung Wald' dürfen PSM ausnahmsweise verwenden. Die HAFL wurde vom BAFU beauftragt, die Umsetzung der nötigen Maßnahmen zu koordinieren. Projektziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.

Pestizide können Amphibien gefährden

Handlungsbedarf bei Pflanzenschutzmitteln Amphibien sind die weltweit am stärksten gefährdeten Wirbeltiere. Auch in Deutschland steht mehr als die Hälfte der Frösche, Kröten und Molche auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Ergebnisse eines aktuellen Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) deuten darauf hin, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft mitverantwortlich für den Rückzug der Amphibien ist. In Versuchen eines Forschungskonsortiums führten Pflanzenschutzmittel schon in anwendungsüblichen Mengen bei Grasfröschen zu Sterblichkeitsraten von 20 bis 100 Prozent. „Amphibien nutzen landwirtschaftliche Flächen als Lebensraum und überqueren sie auf ihren Wanderungen zu den Laichgewässern, “ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf. Das Umweltbundesamt hält es für erforderlich, den Schutz der Amphibien in der Produktzulassung, aber auch in der landwirtschaftlichen Praxis stärker zu berücksichtigen.“ ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden in der EU erst nach umfangreichen Untersuchungen zu ihrer Umweltverträglichkeit zugelassen. In Deutschland ist das ⁠ UBA ⁠ für die Bewertung des Umweltrisikos zuständig. Wenn dabei unvertretbare Risiken für den Naturhaushalt festgestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittel nach europäischem Recht nicht zulassungsfähig. Eine Risikobewertung für Amphibien ist bislang nicht Bestandteil des auf europäischer Ebene festgelegten Bewertungsrahmens. Auf ihren Wanderungen von einem Lebensraum zum anderen können Amphibienarten aber landwirtschaftliche Flächen durchqueren. Einige der Arten halten sich auch außerhalb der Wanderungszeiten auf Äckern und Wiesen auf. Dort können sie während oder nach der Ausbringung mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen. Das UBA ließ deshalb prüfen, ob die Zulassungsbewertungen von Pflanzenschutzmitteln die Schutzbedürftigkeit von Amphibien ausreichend berücksichtigen. Die nun veröffentlichten Forschungsergebnisse weisen auf ein Gefährdungspotenzial für Amphibien durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hin. Bei Versuchen wurden zur Simulation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Grasfrösche ( Rana temporaria ) mit sieben verschiedenen Präparaten übersprüht. Sechs der getesteten Produkte führten zum Tod von 40-100 Prozent der Frösche. Akut toxisch wirkte bei dreien der Produkte bereits der Kontakt mit nur einem Zehntel der zugelassenen Aufwandmengen - er tötete 40 Prozent der Tiere innerhalb von sieben Tagen. Auf welche Mechanismen die beobachtete tödliche Wirkung der ⁠ Pestizide ⁠ auf Frösche zurückzuführen ist, konnte allerdings noch nicht geklärt werden. Die Stärke der Wirkung scheint auch von Lösemitteln abzuhängen, die Pestizidprodukten beigemischt werden. Diese wirken entweder selbst toxisch oder begünstigen das Eindringen der Wirkstoffe in den Körper. Die Risikobewertung bei Wildtieren hat sich durch Erkenntnisse der Forschung in der Vergangenheit bereits sehr stark weiter entwickelt und konnte besser an die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft angepasst werden. Für die Gruppe der Amphibien steht dies noch aus. Die Ergebnisse der Studie, die im Rahmen eines Forschungsprojektes zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt entstand, zeigen, wie wichtig es ist, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter reduziert wird und in der Landschaft ausreichend Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Jochen Flasbarth: „Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt das UBA eine Überarbeitung der EU-Leitfäden zur Risikobewertung von Pestiziden. Neben einer Änderung der Zulassungspraxis ist es wichtig, Lebensräume stärker zu vernetzen und Gewässerschutzstreifen in der Agrarlandschaft anzulegen.“ Günstig würde sich auch die Ausweitung des ökologischen Landbaus auswirken, da die Biolandwirtschaft ganz auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide verzichtet. Diese Ziele verfolgt auch die vom EU-Landwirtschaftskommissar angestoßene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Eine ambitionierte Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel trägt somit auch zum Erhalt der Amphibien bei. Die Studie: „Terrestrial pesticide exposure of amphibians: An underestimated cause of global decline? “ - wurde in einen Forschungskonsortium um Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften an der Universität Koblenz-Landau erstellt.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2014-2017, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2010-2013

Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bez. Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung der kantonalen Forstschutzbeauftragten, Forstdienste sowie Dritter. Umsetzung der 'Fachbewilligung Wald', in Zusammenarbeit mit dem Fachbewilligungsausschuss, den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien wie Fachbewilligungsausschuss, Koordinationsgruppe Fachbewilligungen, Arbeitsgruppe Waldschutz. Ziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.

Entwicklung und Technologietransfer von praxisreifen Verfahren der biologischen Bekaempfung von bodenbuertigen Pflanzenkrankheiten im Gartenbau

Die Projektidee besteht in einer wissenschaftlich begleiteten Markteinfuehrung von biologischen Praeparaten zur Bekaempfung bodenbuertiger Pflanzenkrankheiten im Gartenbau. Manche Firmen bieten Praeparate von mikrobiellen Gegenspielern zur Bekaempfung solcher Krankheiten an. Wegen grosszuegiger gesetzlicher Regelungen sind auch unwirksame Mittel auf dem Markt. Ohne serioese Pruefungen werden wirksame Mittel sich nicht gegen diese durchsetzen koennen (schlechtes Image fuer alle). Das erste Ziel des Projekts ist die Identifizierung wirksamer Praeparate durch gezielte Tests. Das zweite Ziel besteht in der Einfuehrung der Praeparate in die Praxis. Die Ziele der Projektvorbereitung bestanden in der Ermittlung der Hauptkulturen und ihrer wichtigsten bodenbuertigen Pflanzenkrankheiten im Thueringer Zierpflanzenbau unter Glas; in der Festlegung von zwei wichtigen Pathosystemen fuer die ersten Versuche; sowie in der Werbung von Kooperatoren, Firmen und gaertnerischen Betrieben. Die Projektvorbereitung wurde erfolgreich abgeschlossen. Das eigentliche Projekt soll im September 2000 beginnen. Ein Antrag auf Foerderung wurde beim BMBF eingereicht.

Kompetenzen und Verpflichtungen der EU bei Aushandlung, Abschluss und Umsetzung von Entscheidungen im Rahmen von Meeresschutzabkommen

A) Problemstellung: Bei Verhandlungen im Rahmen von Meeresschutzabkommen über die Ausgestaltung, Verabschiedung und Umsetzung konkreter Maßnahmen taucht in jüngster Zeit immer häufiger die Frage auf, inwieweit die EG-Mitgliedstaaten noch in eigener Zuständigkeit handeln dürfen. Von Seiten der EG-Kommission wird zunehmend die Meinung vertreten, dass auch innerhalb sogenannter gemischter Abkommen zumindest für bestimmte Bereiche, in denen die EG im Binnenbereich (Voll)regelungen erlassen habe, auch eine Alleinvertretung durch die EG nach außen gegeben sei. Als Beispiel dafür werden insbesondere die EG-Regelungen im Stoffbereich (Altstoffverordnung, Kennzeichnungsrichtlinie, etc.), im Produktbereich (Pflanzenschutzmittelrichtlinie) und im Anlagenbereich (IVU-Richtlinie) angeführt. In Bereichen mit ausschließlicher Kompetenz der EG, z.B. Fischerei, wird eine Kompetenz der Mitgliedstaaten bei umweltrelevanten Themen, d.h. Maßnahmen mit Umweltauswirkungen, generell bestritten. B) Handlungsbedarf: Die deutschen Verhandlungsführer (BMU/UBA) bei OSPAR benötigen eine Arbeitshilfe, die ihnen im Falle von Kompetenzstreitigkeiten Argumentationsmaterial zur Verfügung stellt. C) Ziel des Vorhabens: Das Gutachten soll dazu dienen, am Beispiel des Oslo-Paris Übereinkommens zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) diese Schnittstellenproblematik zu beleuchten, Abgrenzungskriterien darzulegen und Verfahrensfragen zu klären. Dabei ist auf der einen Seite herauszuarbeiten, welcher Regelungsspielraum den EG-Mitgliedstaaten bei der Aushandlung und Verabschiedung von Maßnahmen (decisions und recommendations) insbesondere in den oben genannten Bereichen verbleibt und auf der anderen Seite, welche Umsetzungsverpflichtungen bezüglich bereits verabschiedeter Maßnahmen die EG trifft (z.B. Umsetzung von decisions/recommendations durch EG-Richtlinien in bestimmten Fristen; Möglichkeiten von EG-Mitgliedstaaten zum nationalen Alleingang, wenn keine oder verspätete Umsetzung durch die EG erfolgt). Außerdem ist zu untersuchen, wie die EG-interne Meinungsbildung zu erfolgen hat, v.a. ob bei Ratsentscheidungen alle Mitgliedstaaten oder nur die, die auch Vertragspartei von OSPAR sind, mitwirken.

Entwicklung eines Modelloekosystems zur Bewertung von Agrochemikalien

Die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes sieht eine Beteiligung des UBA beim Zulassungsverfahren fuer Pflanzenschutzmittel vor. Die bisherigen, vorhandenen Testverfahren zur Beurteilung der Oekotoxizitaet werden an einzelnen Arten durchgefuehrt. Diese Einzelspezialuntersuchungen lassen jedoch keine oder nur geringe Rueckschluesse zu, welche Veraenderungen sich aus der Anwendung von Pestiziden auf das Gefuege eines mehrere Arten umfassenden Oekosystemmodells ergeben. Daher soll ein Modellsystem geschaffen werden, um komplexe Vorgaenge erfassen zu koennen.

Einsetzbarkeit eines Pflanzenzellkulturen-Tests fuer die vergleichende Pruefung der Metabolisierbarkeit von Pflanzenschutzmitteln durch Pflanzengewebe

In einem bereits standardisierten Pflanzenzellkultursystem von einkeimblaettrigen und zweikeimblaettrigen (Weizen und Soja) Pflanzen sollen etwa 20 Pflanzenschutzmittel auf ihre Metabolisierbarkeit getestet werden. Es soll eine Werteskala aufgestellt werden, die eine vergleichende Beurteilung dieser Metabolisierbarkeit gestattet.

Pruefung und Bewilligung von Pflanzenbehandlungsmitteln

Es sollen nur solche Praeparate in den Verkehr gelangen, die fuer den vorgesehenen Zweck hinreichend geeignet sind und deren vorschriftsgemaesse Verwendung keine wesentlichen nachteiligen Nebenwirkungen auf den Menschen und auf die Umwelt hat. Die schweizerischen Rechtsgrundlagen sollen auch in Zukunft unter Vermeidung von Handelshemmnissen einen unvermindert hohen Schutz vor Risiken gewaehrleisten, wie sie mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein koennen.

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