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Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

<p>Diverse menschengemachte Chemikalien gelangen in unsere Umwelt. Keine andere Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie werden zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Pflanzenschutzmittelabsatz über die letzten Jahrzehnte hoch bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft ab.</p><p>Zugelassene Pflanzenschutzmittel</p><p>Das europäische und deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ auf den Markt kommen, deren Umweltauswirkungen als akzeptabel bewertet werden. Diese Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Zulassungsverfahrens</a> durch das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠.</p><p>(siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“).</p><p>Absatz von Pflanzenschutzmitteln</p><p>Bislang gibt es keine systematische Erfassung der tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmengen. Die Verkaufszahlen geben jedoch einen Anhaltspunkt:</p><p>(siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“).</p><p>Aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel kann nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der lokalen Bedingungen erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre gelagert. Auf die landwirtschaftliche Nutzfläche von Ackerland und Dauerkulturen umgerechnet ergibt sich aus dem Absatz von 2023 durchschnittlich eine Verwendung von 6,4 Kilogramm Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,1 Kilogramm Wirkstoff je Hektar (bei rund 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen gemäß Statistischem Bundesamt). Im „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (PAPA) besteht für eine Auswahl relevanter Kulturpflanzen (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein) ein Netz an landwirtschaftlichen Erhebungsbetrieben. Diese erfassen detailliert die jährlich tatsächlich ausgebrachten Mengen an chemischen Pflanzenschutzmitteln und übermitteln diese anonymisiert an das Julius Kühn-Institut (JKI). Ab 2028 erfolgt eine systematische digitalisierte Nutzungserfassung der Anwendungsdaten. Grundlage hierfür schuf die Überarbeitung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO-Verordnung, EU 2022/2379</a>).</p><p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p><p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p><p>Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt</p><p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer Daten zur Verfügung stehen, fehlen umfassende Boden- und Luftmonitoringdaten bisher. Voraussichtlich werden auch hier in den nächsten Jahren Monitoringdaten kommen (siehe auch: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenlebewesen werden durch Pflanzenschutzmittel gefährdet</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Pflanzenschutzmittel – vom Winde verweht</a>).</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden trotz mittlerweile abnehmender Tendenzen immer noch häufig im Grundwasser gefunden Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a>⁠) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus. Der aktuelle Bericht <a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild:</p><p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden dennoch nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen.</p><p>Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern</p><p>In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/fliessgewaesser/chemischer-zustand-der-fliessgewaesser">Wasserrahmenrichtlinie</a> systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, eignen sich die Daten nicht zur Abschätzung der Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln.</p><p>Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/veranstaltung-kleingewaessermonitoring-jetzt">Kleingewässermonitorings</a> untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠-Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung als akzeptabel eingeschätzt.</p>

Bäche in der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel belastet

<p>Pflanzenschutzmittel (PSM) werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft: In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe PSM-Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden dort Insekten und Pflanzen.</p><p>Mit der Pilotstudie „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠-Rückständen“&nbsp; (Kleingewässermonitoring) hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Die Funde belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden.</p><p>In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden, das heißt, die im Zulassungsverfahren von PSM abgeleiteten maximal tolerierbaren Konzentrationen waren überschritten. Dabei waren 20 Wirkstoffe besonders auffällig und für über 90 Prozent der Überschreitungen verantwortlich. Anhand biologischer Untersuchung von beispielsweise Libellen, Köcherfliegen und anderen im Gewässer lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaft im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befindet.</p><p>Dieser Realitätscheck macht deutlich, dass das mit der Zulassung von PSM angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wird. Die meisten PSM sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schädlinge, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener PSM grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden.</p><p>Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt vorab geprüft. Auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in und Auswirkungen auf Gewässer nicht immer verhindern. Vor allem die für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlich genutzter Flächen sind PSM-Einträgen durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Abfluss#alphabar">Abfluss</a>⁠ nach Regenereignissen oft stoßweise ausgesetzt.</p><p>Aber die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die angrenzenden Gewässer gespült werden, die so in der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung nicht vorhergesehen wurden und nicht hingenommen werden können. Außerdem waren unter den Funden auch solche Wirkstoffe aus PSM, für deren Verwendung schon verpflichtende Schutzmaßnahmen wie Mindestabstände zu Gewässern oder das Anlegen von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewsserrandstreifen#alphabar">Gewässerrandstreifen</a>⁠ festgeschrieben sind, die genau solche Einträge verringern sollten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen.</p><p>PSM, die besonders häufig gefundene Wirkstoffe enthalten, werden vom Umweltbundesamt nun dahingehend außerplanmäßig geprüft. Festgestellt werden soll, ob die bestehenden Altzulassungen auch vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wirkstoff weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen oder ob gegebenenfalls Anpassungen der bei der Anwendung zu befolgenden Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Neue Erkenntnisse sollten sich auch auf bestehende Altzulassungen auswirken und dafür erforderliche Risikominderungsmaßnahmen sollten dann auch zeitnah festgesetzt werden, um den in der Pilotstudie erkannten Belastungen gezielt entgegenzuwirken.</p><p>Verzögerungen bei der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen müssen unbedingt vermieden werden, um die Kleingewässer vor offenkundigen negativen Auswirkungen zu schützen. Auch die Aktualisierung europäischer Bewertungsmethoden müsste zügig durch die EU angegangen werden. Zudem sollte die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer von den Mitgliedstaaten überprüft werden.</p><p>Um den Einsatz von Pestiziden reduzieren zu können, braucht es Anwendungsdaten zur Art und Menge der PSM, die in den verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft tatsächlich eingesetzt werden. Der Zugang zu realen PSM-Anwendungsdaten sollte für die Wissenschaft und Behörden im Rahmen einer Transparenzinitiative ermöglicht werden, denkbar wäre beispielsweise ein Bundesprogramm „Digitale Spritztagebücher“. Denn ohne konkrete Informationen, welche PSM im Umfeld der Messtellen angewendet worden sind, ist es kaum möglich zu überprüfen, ob die bei der Anwendung des Produktes einzuhaltenden Maßnahmen zur Minderung des Eintrages in Gewässer tatsächlich wirksam sind.<br><br>Die in der Studie ermittelte systematische Belastung der Bäche in Deutschland zeigt außerdem, dass der Einsatz von PSM in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, bedarf daher eines ambitionierten Maßnahmenpaketes.</p>

Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt

<p>Auf unseren Äckern werden oft mehrere Pestizide gleichzeitig oder nacheinander verwendet. Wie die einzelnen Mittel zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. Dort werden Mittel nur einzeln bewertet. Die Folge: Unerwünschte Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt bleiben oft unentdeckt. Laut einer neuen Studie für das UBA muss sich das rasch ändern.</p><p><strong>Zulassungssystem mit Lücken</strong></p><p>Als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ (PSM) werden landwirtschaftlich genutzte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ bezeichnet. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt geprüft. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Anwendung von PSM maßgeblich zum Schwund an Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft beiträgt. Mit ursächlich dafür sind „blinde Flecken“ im Zulassungsverfahren, also Faktoren, die bisher nicht erfasst werden.</p><p>Eine dieser Lücken ist die gängige landwirtschaftliche Praxis, in der Anbausaison einer Kultur oft mehrere PSM gleichzeitig (als sogenannte Tankmischungen) und auch mehrmals nacheinander zu verwenden. In der Landwirtschaft wird das als Spritzfolge bezeichnet. Da in der Zulassung normalerweise nur Einzelprodukte (und nur sehr selten auch beantragte Tankmischungen) bewertet werden, kann das Gesamtrisiko durch typische Anwendungen zurzeit nicht erfasst werden. Eine neue Studie für das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ hat nun untersucht, wie die Umweltrisiken in der Praxis von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prognose#alphabar">Prognose</a>⁠ im Zulassungsverfahren abweichen.</p><p><strong>Deutlich erhöhte Risiken durch Spritzfolgen und Tankmischungen</strong></p><p>Im Rahmen der Studie wurden fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von PSM in 12 verschiedenen Hauptkulturen ausgewertet. Ein Ergebnis: Sowohl die eingesetzten PSM-Klassen (Insektizide, Fungizide oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠), als auch die Anzahl der Behandlungen unterscheiden sich zwischen den Kulturen stark. Mit durchschnittlich 20 Pflanzenschutzbehandlungen pro Saison werden Äpfel am intensivsten behandelt. Unter einer Behandlung versteht man die Anwendung eines, aber oft auch mehrerer PSM in einer Tankmischung an einem Tag. Tankmischungen sind dabei die Regel. Sie machten durchschnittlich 63 Prozent aller Behandlungen in den untersuchten Kulturen aus.</p><p>Aus den zur Verfügung stehenden Anwendungsdaten wurden für eine genauere Analyse je zwei repräsentative Spritzfolgen aus dem Rapsanbau und aus dem Apfelanbau ausgewählt. Hierfür wurde jeweils das Gesamtrisiko für die Umwelt ermittelt, indem die Risiken der einzelnen eingesetzten PSM summiert wurden.</p><p>Das Gesamtrisiko der PSM-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als die Wirkstoffanwendung mit dem höchsten Einzelrisiko der Spritzfolge.</p><p>Ergänzend wurde in der Studie ein Vorhersagemodell (MITAS) entwickelt, welches bei der Prognose des Gesamtrisikos den Abbau der PSM-Wirkstoffe zwischen den Behandlungen berücksichtigen kann. Am Beispiel der Auswirkungen von PSM-Anwendungen auf Regenwurmpopulationen wurde mit dem Modell das Gesamtrisiko einer Spritzfolge im Apfelanbau über den Zeitraum eines Jahres ermittelt. Die Ergebnisse der Anwendung dieses Modells sagen Schäden an Regenwurmpopulationen voraus, die sogar bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Es deutet sich daher an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine PSM gespritzt werden, nicht erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden.</p><p><strong>Was tun?</strong></p><p>Diese erste umfassendere Betrachtung von Spritzfolgen und Tankmischungen zeigt, dass das Risiko typischer Anwendungsmuster deutlich höher ist, als in der Zulassungsprüfung für die einzelnen PSM vorhergesagt wird.</p><p>Um das Risiko zu mindern, ist wichtig, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoanalyse im Zuge der Zulassungsprüfung zu beschreiben. Denn erst dann wird es möglich, die erkannten Risiken zu managen. Die EU-Bewertungsleitlinien müssten dazu überarbeitet werden. Sinnvoll ist dabei, vereinfachende Szenarien für die gemeinsame Verwendung von PSM in den verschiedenen Kulturen zu entwickeln, denn die Zahl möglicher Kombinationen von Mitteln in der landwirtschaftlichen Praxis ist sehr groß.</p><p>Was die Landwirtinnen und Landwirte für die Risikominderung tun können, kann direkt bei der PSM-Zulassung durch Anwendungsbestimmungen festgelegt werden. Sinnvoll ist zudem eine bessere und intensivere Beratung schon bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Sinnvoll ist auch, durch ökologische Maßnahmen in der Agrarlandschaft die Widerstandsfähigkeit der Tier- und Pflanzenpopulationen gegen unerwünschte Pestizidauswirkungen zu stärken – so etwas war als „Refugialflächenansatz“ im Aktionsprogramm Insektenschutz von der Bundesregierung vorgesehen, wurde aber bislang nicht umgesetzt.</p><p>Die in der Studie ermittelten Risiken zeigen außerdem, dass der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, sollte deshalb ambitioniert umgesetzt werden.</p><p>Um die Risiken von Tankmischungen und Spritzfolgen überhaupt bewerten zu können, benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu PSM-Anwendungsdaten. Die regulatorischen Voraussetzungen dafür müssen durch die zuständigen Ministerien in Deutschland erst geschaffen werden.</p>

Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster

<p>Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet.</p><p>Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung</p><p>Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind.</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kleinsuger#alphabar">Kleinsäuger</a>⁠ (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten.</p><p>Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster</p><p>Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3:&nbsp;</p><p>Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt.</p><p>Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten.</p><p>Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet.</p><p>Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer&nbsp;„Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet.</p><p>Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann.</p><p>Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen.</p><p>Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster</p><p>Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI).&nbsp;Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle.</p><p>Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>⁠) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte.</p><p>Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden</p><p>Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.</p><p>&nbsp;</p>

Multifunktionale Waldwirtschaft, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2014-2017

Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur Inhaber einer 'Fachbewilligung Wald' dürfen PSM ausnahmsweise verwenden. Die HAFL wurde vom BAFU beauftragt, die Umsetzung der nötigen Maßnahmen zu koordinieren. Projektziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.

Rechtsvorhaben 'Auflagen zum Schutz der Biodiversität im Rahmen von Zulassungen nach dem Pflanzenschutzgesetz'

Nicht zuletzt durch die aktuelle Diskussion um das Herbizid 'Glyphosat' stößt seit einiger Zeit das Thema 'Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf den Naturhaushalt' auf wachsendes Interesse in einer breiteren Öffentlichkeit. Kaum eine Stoffgruppe wird in Deutschland so gezielt und in so großen Mengen in die Umwelt ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann erhebliche Auswirkungen auf die Abundanz und Diversität einzelner Tier- und Pflanzenarten und damit auch auf die biologische Vielfalt insgesamt haben. Für das BMUB spielt dieses Themenfeld eine wesentliche Rolle, da die Sicherstellung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume zu den Kernaufgaben des Ressorts gehört, an deren Durchsetzung auch die Glaubwürdigkeit der Politik gemessen wird. Nach dem EU-Pflanzenschutzrecht sind bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Auswirkungen auf die Abundanz und Vielfalt von Nichtzielarten und damit auch die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. Leider erfolgt dies in der Praxis bisher nicht in der angemessenen Weise. Unter anderem werden wesentliche Auslöser des in den Agrarlandschaften zu beobachtenden Artenschwunds wie die indirekten Auswirkungen von Pflanzenschutzmittel durch Störung der Nahrungsketten derzeit komplett ignoriert. Damit wird die derzeitige Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittelprodukte den mit der Zulassung verbundenen Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt nicht gerecht. Das BMUB drängt hier auf eine Änderung der Zulassungspraxis. Der alarmierende Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft macht ein solches Vorgehen dringlich. Eine denkbare Auflage, um negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch die Unterbrechung der Nahrungsketten auf ein annehmbares Maß zu reduzieren, ist es, die Anwendung des Pflanzenschutzmittels an das Vorhandensein oder ggf. die Schaffung von Ausgleichsflächen zu binden. (Text gekürzt)

Erstellung einer sektorspezifischen Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen

Problemstellung/Zielsetzung: Nach der Richtlinie 2009/128/EG müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die zur Förderung eines Pflanzenschutzes mit möglichst geringer Verwendung von insbesondere chemischen Pestiziden erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zu erstellen, die beschreiben sollen, wie sichergestellt wird, dass alle beruflichen Verwender von Pestiziden die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes spätestens ab dem 1. Januar 2014 anwenden. Die Richtlinie enthält darüber hinaus die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Schaffung geeigneter Anreize zur freiwilligen Umsetzung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz durch die Verwender. Dabei können öffentliche Stellen und / oder Organisationen, die bestimmte berufliche Verwender vertreten, entsprechende Leitlinien aufstellen. Vor diesem Hintergrund beschlossen der Deutsche Fachausschuss für Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen (DFA) und die Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) in 2011, gemeinsam eine sektorspezifische Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz zu erarbeiten Ergebnisse: Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von DFA und FAH erarbeitete in 2011 eine sektorspezifische Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen, die die Besonderheiten der beiden Kulturgruppen berücksichtigte. Diese Leitlinie wurde seitens Moritz Graf vom Hagen-Plettenberg / Sandfort GmbH & Co. KG als dem Vorsitzenden des DFA und Dr. Barbara Steinhoff als Geschäftsführererin der FAH beim Forum zum 'Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln' (NAP) am 7. Dezember 2011 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgestellt. Das BMEL begrüßte diese Leitlinie und stellte sie als erstes Beispiel für eine sektorspezifische Leitlinie als Download auf die Internetseite des Forums. In 2015 wurde die Leitlinie vor dem Hintergrund des Vorkommens von pyrrolizidinalkaloid-haltigen Unkräutern in Arznei- und Gewürzpflanzenbeständen aktualisiert. Durch das Unkrautvorkommen ergab sich die Notwendigkeit, alle Maßnahmen der Unkrautbekämpfung kritisch zu hinterfragen.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2014-2017, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2010-2013

Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bez. Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung der kantonalen Forstschutzbeauftragten, Forstdienste sowie Dritter. Umsetzung der 'Fachbewilligung Wald', in Zusammenarbeit mit dem Fachbewilligungsausschuss, den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien wie Fachbewilligungsausschuss, Koordinationsgruppe Fachbewilligungen, Arbeitsgruppe Waldschutz. Ziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.

Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und deren Wirkung auf umweltbezogene Schlüsselparameter

Die vorliegende Studie hat die Wirkungen der vorbeugenden und eingreifenden Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes auf Kennwerte der Biodiversität und der ökologischen Integrität in Agrarlandschaften untersucht. Zusätzlich ist der Effekt dieser Maßnahmen auf die Häufigkeit der Verwendung und der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel betrachtet worden. In einem Literaturreview sind mehr als 12 000 themenbezogene Publikationen gesichtet worden. Mehr als 150 Publikationen sind einer integrierten, gewichtenden Bewertung der ökologischen Vorzugswürdigkeit unterzogen worden. Die Analyse der Veröffentlichungen hat gezeigt, dass eine ökologisch wertvolle, regional-typische naturräumliche Ausstattung einer Agrarlandschaft entscheidend dazu beiträgt, den Schaderregerdruck und gleichzeitig die Umweltrisiken durch die reduzierte Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Die Entwicklung spezifischer alternativer Bekämpfungsmaßnahmen stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft dar. Dies ist in hohem Maße auch von digitalen Entscheidungshilfesystemen und einer datengetriebenen Optimierung der Bestandsführung zu erwarten. Insbesondere im Bereich der Wirkung von digitalen Werkzeugen des Integrierten Pflanzenschutzes auf die ökologische Qualität von Agrarökosystemen fehlt es aktuell noch an einer adäquaten Auseinandersetzung in wissenschaftlichen Untersuchungen. Dies gilt auch für den kombinierten Einsatz von nicht-chemischen Maßnahmen, wie es im Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes grundsätzlich verankert ist. Die ökologische Vorzugswürdigkeit dieser Kombinationswirkungen kann anhand der Studienlage bisher nicht ausreichend eingeschätzt werden. Mit einer niedrigschwelligen Vermittlung von Wissen um effiziente Maßnahmen, die auf die spezifische Situation eines landwirtschaftlichen Betriebes abgestimmt sind, sollte die Akzeptanz und der Einsatz dieser Maßnahmen in der landwirtschaftlichen-Praxis verbessert werden. Quelle: Forschungsbericht

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