UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
Die vorliegende Studie hat die Wirkungen der vorbeugenden und eingreifenden Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes auf Kennwerte der Biodiversität und der ökologischen Integrität in Agrarlandschaften untersucht. Zusätzlich ist der Effekt dieser Maßnahmen auf die Häufigkeit der Verwendung und der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel betrachtet worden. In einem Literaturreview sind mehr als 12 000 themenbezogene Publikationen gesichtet worden. Mehr als 150 Publikationen sind einer integrierten, gewichtenden Bewertung der ökologischen Vorzugswürdigkeit unterzogen worden. Die Analyse der Veröffentlichungen hat gezeigt, dass eine ökologisch wertvolle, regional-typische naturräumliche Ausstattung einer Agrarlandschaft entscheidend dazu beiträgt, den Schaderregerdruck und gleichzeitig die Umweltrisiken durch die reduzierte Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Die Entwicklung spezifischer alternativer Bekämpfungsmaßnahmen stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft dar. Dies ist in hohem Maße auch von digitalen Entscheidungshilfesystemen und einer datengetriebenen Optimierung der Bestandsführung zu erwarten. Insbesondere im Bereich der Wirkung von digitalen Werkzeugen des Integrierten Pflanzenschutzes auf die ökologische Qualität von Agrarökosystemen fehlt es aktuell noch an einer adäquaten Auseinandersetzung in wissenschaftlichen Untersuchungen. Dies gilt auch für den kombinierten Einsatz von nicht-chemischen Maßnahmen, wie es im Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes grundsätzlich verankert ist. Die ökologische Vorzugswürdigkeit dieser Kombinationswirkungen kann anhand der Studienlage bisher nicht ausreichend eingeschätzt werden. Mit einer niedrigschwelligen Vermittlung von Wissen um effiziente Maßnahmen, die auf die spezifische Situation eines landwirtschaftlichen Betriebes abgestimmt sind, sollte die Akzeptanz und der Einsatz dieser Maßnahmen in der landwirtschaftlichen-Praxis verbessert werden. Quelle: Forschungsbericht
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen
Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder, in Berlin vom Pflanzenschutzamt, überwacht wird. Um die Effizienz dieser Kontrollen zu erhöhen, haben die Länder im Jahre 2004 beschlossen, ihre Überwachungsprogramme untereinander abzustimmen und künftig nach einheitlichen Standards zu arbeiten. Unter der Geschäftsführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet die AG PMK Empfehlungen für solche Kontrollstandards. Die AG PMK koordiniert außerdem die Kontrollen in den Bundesländern und berichtet über die Ergebnisse des einheitlichen Kontrollprogramms. Weitere Informationen auf den Internetseiten des BVL
Das Projekt "Erarbeitung von Kriterien fuer die Beurteilung des Umweltrisikos durch potentiell wassergefaehrdende Pflanzenschutzmittel - Fischtest 'Early life stage - Fruehe Lebensstadien', Karpfen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Mainz, Institut für Zoologie, Arbeitsgruppe Stoffwechselphysiologie durchgeführt. Das UBA soll ab 1.1.85 am Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes beteiligt werden. Dabei ist durch das UBA u.a. zu beurteilen, ob es bei einer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu Schaeden durch Belastung des Wassers kommen kann. Methoden fuer die Pruefung der Umweltvertraeglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sind auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf das Zulassungsverfahren zu untersuchen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die fruehen Lebensphasen des Fisches (Karpfen) untersucht werden ('Early life stage').
Das Projekt "Erarbeitung von Kriterien fuer die Beurteilung des Umweltrisikos durch potentiell wassergefaehrdende Pflanzenschutzmittel - Fischtest 'Early life stage - Fruehe Lebensstadien', Forelle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Das UBA soll ab 1.1.85 am Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes beteiligt werden. Dabei ist durch das UBA u.a. zu beurteilen, ob es bei einer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu Schaeden durch Belastung des Wassers kommen kann. Methoden fuer die Pruefung der Umweltvertraeglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sind auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf das Zulassungsverfahren zu untersuchen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die fruehen Lebensphasen des Fisches (Forelle) untersucht werden ('Early life stage').
Pflanzenschutzmittel in der Umwelt Unsere Umwelt ist einer Vielzahl von menschengemachten Chemikalien ausgesetzt. Eine Sonderrolle nehmen dabei die Pflanzenschutzmittel ein. Diese werden zwar zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, haben jedoch schädliche Auswirkungen auf weitere Pflanzen und Tiere. Keine andere Stoffgruppe wird so gezielt und in so großem Umfang offen in die Umwelt ausgebracht. Zugelassene Pflanzenschutzmittel Das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen, die auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Umweltbundesamt. Im Jahr 2022 waren 1.000 Pflanzenschutzmittel mit 1.849 Handelsnamen zugelassen. Pflanzenschutzmittel sind jedoch Stoffgemische und enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe, aber auch Beistoffe. Die Zahl eingesetzter Wirkstoffe in den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2000 annähernd konstant. In 2022 wurden insgesamt 281 Wirkstoffe eingesetzt. (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel Systematisch erfasste Zahlen zu den tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln gibt es bisher nicht. Die Größenordnung lässt sich aber zumindest ansatzweise aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel ableiten: Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft liegt in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger unverändert bei etwa 30.000 Tonnen (t) Wirkstoff pro Jahr, Tendenz in den letzten Jahren wieder leicht steigend (ohne Berücksichtigung der im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Insbesondere der Verkauf problematischer Wirkstoffe steigt jedoch (siehe auch Einsatz problematischer Pflanzenschutzmittel gestiegen ). (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“). ___ * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz Aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel kann jedoch nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der standörtlichen Bedingungen zum Teil erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre hinweg gelagert. Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln werden bisher nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI, früher Biologische Bundesanstalt) erfasst. Daraus ergibt sich für die deutsche Landwirtschaft ein durchschnittlicher jährlicher Einsatz von 7,3 Kilogramm (kg) Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,4 kg Wirkstoff je Hektar Anbaufläche (Berechnung für 2021, bei ca. 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen laut Statistischem Bundesamt). Mit der Überarbeitung und Verabschiedung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ( SAIO-Verordnung, EU 2022/2379 ) müssen die Anwendungsdaten ab 2028 vollständig in digitaler Form systematisch erfasst und bestimmten Behörden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden. Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen im Grundwasser Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. So werden Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Abbauprodukte, relevante wie auch nicht relevante Metaboliten, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten bei mindestens einem Wirkstoff (letzte vorliegende Daten) (siehe auch hier und Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“). Nicht relevante Metaboliten (nrM) wurden in den letzten Jahren zudem immer häufiger im Grundwasser gefunden. Sie haben per Definition eine pestizide (biologische) Aktivität unter 50 % des Wirkstoffs. Dennoch können sie sich aber schädlich auf Ökosysteme auswirken (siehe Nicht relevant? Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln als Risiko für das Grundwasser und Nicht relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln ). Laut LAWA (2024) wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 war dies an ca. 58 %), teils in Konzentrationen oberhalb der gesundheitliche Orientierungswerte . Vor allem die nrM der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor weisen aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit eine große Bedeutung für das Grundwasser auf. Ebenso wurde der nrM Trifluoressigsäure (TFA) nahezu flächendeckend im Grundwasser in Deutschland nachgewiesen. Viele der bekannten Stoffe werden bisher dennoch nicht standardmäßig bestimmt und es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte. Die Entwicklung gibt Anlass, die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortzuführen. Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie systematisch erhoben. Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten Kleingewässermonitorings untersucht. Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche Pflanzenschutzmittel-Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung angenommen und als akzeptabel eingeschätzt. Insbesondere nach Regen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. Dies führt zu kurzzeitigen Belastungsspitzen in den Gewässern, die Auswirkungen auf die Gewässerlebewesen haben . Unter Berücksichtigung dieser Belastungsspitzen wurden an über 60 % der untersuchten Gewässerabschnitte die regulatorisch akzeptablen Konzentrationen ( RAK ) von mindestens einem Pflanzenschutzwirkstoff zwischen April und Juli überschritten, an gut zwei Drittel der Standorte sogar von mehreren Stoffen (siehe Abb. „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft“). Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und ihrem Zulassungsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft finden Sie im Artikel „Pflanzenschutzmittel“ auf unseren Themenseiten.
Das Projekt "Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald, Koordinationsstelle für die Periode 2010-2013" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berner Fachhochschule, Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften durchgeführt. Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bez. Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung der kantonalen Forstschutzbeauftragten, Forstdienste sowie Dritter. Umsetzung der 'Fachbewilligung Wald', in Zusammenarbeit mit dem Fachbewilligungsausschuss, den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien wie Fachbewilligungsausschuss, Koordinationsgruppe Fachbewilligungen, Arbeitsgruppe Waldschutz. Ziel: Information und Beratung der Kantone bez. Einsatz von PSM im Wald. Fachprüfungen zur Erteilung der 'Fachbewilligungen Wald' werden nach dem neusten Stand des Wissens und in Übereinstimmung mit dem Chemikalienrecht durchgeführt.
Bäche in der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel belastet Pflanzenschutzmittel (PSM) werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft: In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe PSM-Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden dort Insekten und Pflanzen. Mit der Pilotstudie „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen“ (Kleingewässermonitoring) hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Die Funde belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden. In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden, das heißt, die im Zulassungsverfahren von PSM abgeleiteten maximal tolerierbaren Konzentrationen waren überschritten. Dabei waren 20 Wirkstoffe besonders auffällig und für über 90 Prozent der Überschreitungen verantwortlich. Anhand biologischer Untersuchung von beispielsweise Libellen, Köcherfliegen und anderen im Gewässer lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaft im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befindet. Dieser Realitätscheck macht deutlich, dass das mit der Zulassung von PSM angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wird. Die meisten PSM sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schädlinge, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener PSM grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt vorab geprüft. Auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in und Auswirkungen auf Gewässer nicht immer verhindern. Vor allem die für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlich genutzter Flächen sind PSM-Einträgen durch Abfluss nach Regenereignissen oft stoßweise ausgesetzt. Aber die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die angrenzenden Gewässer gespült werden, die so in der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung nicht vorhergesehen wurden und nicht hingenommen werden können. Außerdem waren unter den Funden auch solche Wirkstoffe aus PSM, für deren Verwendung schon verpflichtende Schutzmaßnahmen wie Mindestabstände zu Gewässern oder das Anlegen von Gewässerrandstreifen festgeschrieben sind, die genau solche Einträge verringern sollten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen. PSM, die besonders häufig gefundene Wirkstoffe enthalten, werden vom Umweltbundesamt nun dahingehend außerplanmäßig geprüft. Festgestellt werden soll, ob die bestehenden Altzulassungen auch vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wirkstoff weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen oder ob gegebenenfalls Anpassungen der bei der Anwendung zu befolgenden Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Neue Erkenntnisse sollten sich auch auf bestehende Altzulassungen auswirken und dafür erforderliche Risikominderungsmaßnahmen sollten dann auch zeitnah festgesetzt werden, um den in der Pilotstudie erkannten Belastungen gezielt entgegenzuwirken. Verzögerungen bei der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen müssen unbedingt vermieden werden, um die Kleingewässer vor offenkundigen negativen Auswirkungen zu schützen. Auch die Aktualisierung europäischer Bewertungsmethoden müsste zügig durch die EU angegangen werden. Zudem sollte die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer von den Mitgliedstaaten überprüft werden. Um den Einsatz von Pestiziden reduzieren zu können, braucht es Anwendungsdaten zur Art und Menge der PSM, die in den verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft tatsächlich eingesetzt werden. Der Zugang zu realen PSM-Anwendungsdaten sollte für die Wissenschaft und Behörden im Rahmen einer Transparenzinitiative ermöglicht werden, denkbar wäre beispielsweise ein Bundesprogramm „Digitale Spritztagebücher“. Denn ohne konkrete Informationen, welche PSM im Umfeld der Messtellen angewendet worden sind, ist es kaum möglich zu überprüfen, ob die bei der Anwendung des Produktes einzuhaltenden Maßnahmen zur Minderung des Eintrages in Gewässer tatsächlich wirksam sind. Die in der Studie ermittelte systematische Belastung der Bäche in Deutschland zeigt außerdem, dass der Einsatz von PSM in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, bedarf daher eines ambitionierten Maßnahmenpaketes.