Umfrage zu Pflanzenschutz im Hobbygarten Ob Schnecke im Salat oder Blattlaus auf der Rose – wenn Schädlinge sich auf selbst gezogenem Gemüse oder Blumen breit machen, greifen viele Freizeitgärtnerinnen und -gärtner schnell zur Chemie. Allein im Jahr 2012 gingen insgesamt 4.545 Tonnen Pflanzenschutzmittel für den Bereich Haus- und Kleingarten über die Ladentheken. Doch was wissen die Hobbygärtnerinnen und -gärtner eigentlich über die Umweltauswirkungen der meist frei im Bau- oder Gartenfach-handel verkäuflichen Mittel? Wie dosiere ich richtig – und welche chemiefreien Alternativen gibt es? In einer Online-Umfrage unter www.uba.de/garten befragt das Umweltbundesamt (UBA) noch bis zum 04. Juli 2014 Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner – Ziel ist ein möglichst realistisches Bild der gelebten Pflanzenschutzpraxis im Hobbygarten. Für die rund 18 Fragen werden nicht mehr als 15 Minuten benötigt – und wer weniger Zeit hat, kann einzelne Fragen auch überspringen. Die Umfrageergebnisse werden – natürlich völlig anonym – in ein neues Online-Informationsangebot auf www.umweltbundesamt.de einfließen. In Zukunft erfahren Hobbygärtnerinnen und Gärtner dort dann viel Wissenswertes über umweltrelevante Nebenwirkungen des Pflanzenschutzes mit Chemie – und lernen Alternativen kennen. Über die Hälfte der insgesamt für den Haus- und Kleingartenbereich abgegebenen Pflanzenschutzmittel im Jahr 2012 – und damit Spitzenreiter – waren Herbizide mit einer Inlands-Abgabemenge von 2.377 t, gefolgt von Insektiziden, Akariziden und Pheromonen mit insgesamt 1.121 t, sowie von sonstigen Mitteln (gesamt 795 t), z.B. zur Schnecken- und Schadnagerbekämpfung, und Fungiziden, Bakteriziden und Viriziden (gesamt 252 t). In Deutschland ist das Umweltbundesamt ( UBA ) gemäß Pflanzenschutzgesetz an den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und der gemeinschaftlichen Bewertung ihrer Wirkstoffe beteiligt und bewertet hierbei die Umweltrisiken. Das UBA berät das Bundesumweltministerium in umweltbezogenen Fragen zu Pflanzenschutzmitteln, wirkt an der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien sowie an der Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit. Das UBA erarbeitet Bewertungsverfahren und entwickelt diese weiter und betreibt anwendungsbezogene Umweltforschung. Die Spanische Wegschnecke trägt ihren Namen übrigens zu Unrecht. Forscher der Goethe-Universität Frankfurt und des Biodiversität und Klima Forschungszentrums (BiK-F) haben jüngst herausgefunden, dass der gefürchtete Plagegeist gar nicht aus Spanien kommt. Lästig ist sie allemal – und Hobbygärtnern, die auf Gift verzichten möchten, bleibt meist nichts anderes übrig, als die Tiere in die Natur umzusiedeln oder getötet in der Restmülltonne zu entsorgen. Natürliche Fressfeinde muss die Arion lusitanicus kaum fürchten: Vermutlich weil sie bitteren Schleim absondert, wird sie von Vögeln und Igeln als Futter gemieden.
Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist, 1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, (...) 4. Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können, 5. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Pflanzenschutzes durchzuführen. Der Gesetzgeber erweitert die Kompetenz des Umweltbundesamtes auf die Prüfung von Auswirkungen auf den gesamten Naturhaushalt.
- Wirtschaftsförderung Die Abteilung Wirtschaftsförderung kümmert sich branchenübergreifend um verbesserte Standortbedingungen für Hamburg. Sie stärkt die Ansiedlung von Unternehmen und hilft ihnen, ihre Finanzierungssituation zu optimieren. - Außenwirtschaft Hamburg ist einer der führenden Im- und Exportstandorte des Kontinents. Das Referat Außenwirtschaft entwickelt Strategien und Maßnahmen, damit Unternehmen erfolgreich ausländische Märkte erschließen. - Umweltbezogene Wirtschaftspolitik, technischer Arbeitsschutz Regelungen zum Immissionsschutz, Abfall- oder Chemikalienrecht: das Referat begleitet Gesetzgebungsverfahren mit dem Schwerpunkt Umweltschutz. Dieses geschieht in engem Kontakt zu Verbänden und Unternehmen am Standort Hamburg. - Agrarwirtschaft Die Abteilung Agrarwirtschaft fördert, betreut und entwickelt die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, den Gartenbau und die Pferdezucht und sie ist zuständig für den Pflanzenschutz in Hamburg. - Agrarpolitik und Ländlicher Raum Förderung der ländlichen Gebiete und wettbewerbsfähiger Betriebe. - Gartenbau, Land- und Waldwirtschaft Es gilt die überregionale bedeutsamen Obst- und Gemüseanbaugebiete und Land- und Forstwirtschaft zu betreuen. - Jagd, Fischerei und Pferdezucht Hamburg ist eine grüne Stadt ¿ hier kann man jagen, fischen und Pferde züchten. - Planung und Landentwicklung Aufgabe ist es, in der städtebaulichen Planung und durch Flächenmanagement die Belange der Agrarwirtschaft in Einklang mit den Ansprüchen einer wachsenden Stadt zu bringen. - Pflanzenschutz Die Pflanzengesundheitskontrolle und der Pflanzenschutzdienst kontrollieren die vegetabilen Handelsgüter beim Im- und Export ¿ insbesondere im Hafen ¿ und führen Kontrollen nach Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes durch.
Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die Ordnungsaufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz sowie darauf beruhender Gesetze und Verordnungen vollzieht. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung aller Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aktuelles zum Pflanzenschutz Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Informationen zum Freizeitgarten Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Zuständigkeiten Weitere Informationen
Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationen zum Pflanzenschutz, wie Merkblätter und Ratgeber zu verschiedenen Schadorganismen, Newsletter für beruflich Tätige und Freizeitgärtnernde, Informationen zu Beratertagen und Sachkundeprüfungen sowie Formulare zur Beantragung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. das Anzeigeverfahren oder die Registrierung eines Unternehmens nach Pflanzengesundheitsverordnung. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt eine Vielzahl von Informationen zur Pflanzengesundheit, Schaderregern und Schadursachen heraus. Diese stehen im pdf-Format zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Newsletter Lassen Sie sich regelmäßig über unsere Newsletter zu Themen der Pflanzengesundheit informieren. Hier können Sie den Berliner Gartenbrief und das Grüne Blatt Berlin abonnieren. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fragen und Antworten Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzengesundheit. Es können auch eigene Fragen gestellt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fortbildung Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet insbesondere in den Wintermonaten Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes an. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Formulare Die Antragsformulare für den Bereich Pflanzenschutz stehen im Internet als Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Rechtsvorschriften Gesetze und Verordnungen für den Bereich Pflanzenschutz. Weitere Informationen
Der Fachbereich Stadtgrün nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, die zur Gesunderhaltung des Pflanzen- und Baumbestands beitragen und somit die Lebensqualität aller Berliner Bürgerinnen und Bürger verbessern. Dazu bieten wir unterschiedliche Beratungsmöglichkeiten und aktuelle Informationen ( Grünes Blatt Berlin , Berliner Gartenbrief (Tipps für den Haus- und Kleingarten), eine differenzierte Diagnostik und Fortbildungen an. Dieses Angebot basiert auf der regelmäßigen Überwachung von relevanten Schadorganismen , dem Erkennen von Schadursachen als auch auf der Durchführung orientierender Versuche . Beraten werden professionelle Gärtner; Garten- und Landschaftsbaubetriebe; Dienstleistungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften; Gartencenter und -märkte; die Landesverbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und der Berliner Gartenfreunde; Öffentliche Betriebe, u.a. Bezirks-, Landes- und Bundesbehörden, u.a. die Grünflächenämter und Berliner Forsten; Erholungsanlagen und Sportstätten; Planer von Pflanzungen; Freizeitgärtner und Pflanzenliebhaber. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Beratung Die Beratung zum integrierten Pflanzenschutz ist als Aufgabe im Pflanzenschutzgesetz verankert. Dazu gehört die Bereitstellung von zielgruppenorientierten Informationen zum Auftreten parasitären und nichtparasitären Schadursachen an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie zu Gegenmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Schadorganismen in Berlin Großstadtpflanzen sind vielen Schadeinflüssen ausgesetzt. Durch Pflanzenimporte werden neue Schadorganismen in unsere Region verbracht. Ein unkontrolliertes Auftreten von Schadorganismen führt in der Praxis oft zu Pflanzenausfällen, aufwändigen Gegenmaßnahmen und finanziellen Verlusten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Versuche im Stadtgrün Im Rahmen orientierender Versuche ist es möglich, berlinspezifische Pflanzenschutzprobleme des Stadtgrüns mittelfristig praktikabel und effizient zu lösen. Die Fragestellungen ergeben sich häufig aus der Beratungstätigkeit bzw. durch das Auftreten neuer Schadorganismen in der Region. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ambrosia-Bekämpfung Die Beifußblättrige Ambrosie hat sich wie im übrigen Deutschland und in anderen europäischen Ländern auch in Berlin fest etabliert. Es handelt sich bei dieser Pflanze um eine gebietsfremde Art: Ursprünglich stammt sie aus Nordamerika. Weitere Informationen Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Stadtbäume Kleingärten Friedhöfe und Begräbnisstätten Berliner Forsten
Das Projekt "Überwachung verschiedener Schadorganismen nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 PflSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Im Rahmen der vom Pflanzenschutzgesetz vorgegebenen Schädlingsüberwachung werden neben den Borkenkäfern (vergl. Projekt Nr. 76) die Populationen weiterer Forstschädlinge überwacht. Die Prioritäten bei der Schädlingsüberwachung werden jährlich der Aktualität angepasst. Dazu werden jährlich die Meldungen der Forstämter ausgewertet.
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen
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