Kunststoffabfälle Die Abfallwirtschaft verwertet die gesammelten Kunststoffabfälle nahezu vollständig. Im Jahr 2021 hat sie knapp 35 Prozent aller gesammelten Kunststoffabfälle werkstofflich und 0,4 Prozent rohstofflich oder chemisch verwertet. 64 Prozent der Abfälle wurden energetisch verwertet. Aus Klima- und Umweltschutzsicht ist es wichtig, mehr Kunststoffabfälle werkstofflich zu verwerten. Kunststoffe – Produktion, Verwendung und Verwertung Gegenüber dem Erhebungsjahr 2019 sind die Produktionsmengen der deutschen Kunststoffindustrie im Jahr 2021 angestiegen, die verarbeiteten Mengen sind dagegen gesunken. Laut der Studie "Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021" , die alle zwei Jahre industrieseitig durchgeführt wird, verarbeitete die Kunststoffindustrie im Jahr 2021 insgesamt 14 Millionen Tonnen (Mio. t) Kunststoffe zu werkstofflichen Anwendungen (sogenannte Kunststoffneuware), wie zum Beispiel Verpackungen. Gegenüber dem Jahr 2019 entspricht dies einem Rückgang von 1,4 %. Die Menge an verarbeiteten Primärkunststoffen lag bei knapp 11,8 Mio. t und damit 4,4 % niedriger als im Jahr 2019. Zusätzlich wurden etwas mehr als 1,6 Mio. t Rezyklate und gut 0,6 Mio. t Nebenprodukte verarbeitet. Im Vergleich mit 2019 hat sich der Einsatz von Rezyklaten und Nebenprodukten demnach um 17,4 % erhöht. Der Anteil von Kunststoffrezyklaten an der insgesamt verarbeiteten Kunststoffmenge betrug dabei 11,7 % und der Einsatz von Nebenprodukten machte weitere 4,6 % der Verarbeitungsmenge aus. Der Kunststoffverbrauch in Deutschland lag nach Bereinigung um Im- und Exporte bei knapp 12,4 Mio. t und damit um 1,8 % höher als im Jahr 2019. An Kunststoffabfällen fielen 2021 insgesamt fast 5,7 Mio. t an. Von dieser Menge wurden 99,4 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hinzu kommen etwas mehr als 0,6 Mio. t Nebenprodukte aus dem Produktions- und Verarbeitungsprozess, die jedoch nicht als Abfall anfielen, sondern wieder in den Herstellungsprozess zurückgeführt worden sind. Neben der Produktion von Kunststoffen zur Herstellung von Kunststoffwerkstoffen wurden auch 8,0 Mio. t Polymere für Klebstoffe, Lacke, Harze und Fasern erzeugt. Diese werden im Folgenden jedoch nicht mit betrachtet. Kunststoffvielfalt 69,8 % der verarbeiteten Kunststoffe entfielen auf folgende fünf Thermoplaste (inklusive Rezyklate ): Polyethylen (PE) mit knapp 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t), Polypropylen (PP) mit knapp 2,38 Mio. t, Polyvinylchlorid (PVC) mit 890.000 t, Polyethylenterephthalat (PET) mit 957.000 t sowie Polystyrol und expandiertes Polystyrol (PS/PS-E) mit 725.000 t. Etwa 13,2 % der produzierten Gesamtmenge waren andere Thermoplaste wie Polykarbonat (PC), Polyamid (PA) oder Styrol-Copolymere wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) und Styrol-Acrylnitril (SAN). Die restlichen 17 % waren sonstige Kunststoffe, u.a. Duroplaste wie Epoxid-, Phenol- und Polyesterharze sowie Polyurethane und Mischkunststoff-Rezyklate (siehe Abb. „Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Größter Einsatzbereich für Kunststoffe bleiben die Verpackungen. 31,2 % der in Deutschland verarbeiteten Kunststoffe wurden 2021 hier eingesetzt. Der Bausektor belegte mit 26,3 % den zweiten Rang. Dahinter folgen die Segmente Fahrzeugindustrie mit 8,8 % sowie Elektro- und Elektronikgeräte mit 6,4 % (siehe Abb. „Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021“). Anteil der Kunststoffsorten an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil relevanter Branchen an der Verarbeitungsmenge Kunststoffe 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Aufkommen an Kunststoffabfällen Im Jahr 2021 fielen in Deutschland 5,67 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an. Etwa 96 % dieser Abfälle entstanden nach dem Gebrauch der Kunststoffe (sog. Post-Consumer-Abfälle). Die restlichen 4 % fielen bei der Herstellung und vor allem bei der Verarbeitung von Kunststoffen an. Ab 2021 werden in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ erstmals Nebenprodukte getrennt von den Kunststoffabfällen ausgewiesen. Zuvor waren diese in den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen inkludiert. Nebenprodukte fielen in Höhe von 0,64 Mio. t an. Da sie gemäß § 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch nicht unter den Abfallbegriff fallen, werden sie hier nicht weiter berücksichtigt, in der Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“ jedoch zusätzlich mit dargestellt. Beim Vergleich mit älteren Angaben zu den Gesamtmengen an Kunststoffabfällen ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Mengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Hohe Verwertungsquoten Im Jahr 2021 wurden 99,4 % aller gesammelten Kunststoffabfälle verwertet: Von den 5,67 Millionen Tonnen (Mio. t) Gesamt-Kunststoffabfällen wurden 1,98 Mio. t, oder 35 % werk- und rohstofflich/chemisch genutzt. 3,66 Mio. t oder 64,4 % wurden energetisch verwertet – 2,13 Mio. t davon in Müllverbrennungsanlagen, 1,53 Mio. t ersetzten als Ersatzbrennstoff fossile Brennstoffe etwa in Zementwerken oder Kraftwerken. 30.000 t, etwa 0,6 %, wurden beseitigt. Diese Kunststoffabfälle wurden also deponiert oder in Anlagen ohne hinreichende Auskopplung von Energie verbrannt. (siehe Tab. „Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021“ und Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Nachdem bisher der Berechnungspunkt für das Recycling von Kunststoffabfällen am Eingang in die Aufbereitungsanlagen lag (Mengen, die dem Recycling zugeführt werden), wurde in der Studie „Stoffstrombild Kunststoffe in Deutschland 2021“ für 2021 erstmals ein neuer Berechnungspunkt zugrunde gelegt. Dieser befindet sich nun vor dem Einbringen in den letzten Schritt des Recyclingprozesses (z.B. in einen Pelletier-Extrusions- oder Formvorgang). Verluste aus Zerkleinerung, Nachsortierung sowie Waschprozessen werden also berücksichtigt und zum Abzug gebracht. Im Jahr 2021 fielen beim Recycling 0,66 Mio. t Aufbereitungsverluste an. In der Praxis werden diese Verluste energetisch verwertet, weshalb sie sich nun auch in den Mengen zur energetischen Verwertung wiederfinden. Bei einem Vergleich mit älteren Angaben zu Recyclingquoten ist diese Änderung in der Methodik zu berücksichtigen (z.B. Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Die neue Vorgehensweise bei der Ermittlung der Recyclingquoten basiert auf dem EU-Durchführungsbeschluss 2019/665. Dieser bezieht sich zwar auf Verpackungen, wurde hier jedoch auch auf die anderen Kunststoffabfallströme angewendet. Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Differenzierung in Nebenprodukte und Kunststoffabfälle. Bisher waren Nebenprodukte unter den recycelten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung subsummiert. Da Nebenprodukte aber nicht unter den Abfallbegriff gemäß § 3 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen und ihr Wiedereinsatz in der Produktion kein Recyclingprozess darstellt ( § 3 (25) Kreislaufwirtschaftsgesetz ), ist ein Abzug dieser Mengen von den werkstofflich verwerteten Kunststoffabfällen aus der Produktion und Verarbeitung notwendig. Beim Vergleich mit älteren Angaben ist zu beachten, dass die Nebenprodukte in den ausgewiesenen Recyclingmengen noch enthalten sind (siehe Abb. „Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle“). Bei der Verbrennung von Abfällen wird in energetische Verwertung oder thermische Beseitigung unterschieden. Dies erfolgt anhand der Energieeffizienz der Abfallverbrennungsanlagen auf Grundlage bestimmter Kriterien, die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt und mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden sind. Werden die Kunststoffabfälle in energieeffizienten Müllverbrennungsanlagen mit Energieauskopplung verbrannt, wird dies generell als energetische Verwertung eingestuft. Tab: Aufkommen und Verbleib von Kunststoffabfällen in Deutschland 2021 Quelle: CONVERSIO Market & Strategy GmbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Entwicklung der Verwertung der Kunststoffabfälle Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Unterschiede bei der stofflichen Verwertung Die Höhe der Recyclingquote lag bei Abfällen aus der Kunststofferzeugung und Kunststoffverarbeitung im Jahr 2021 bei 83 % beziehungsweise bei 73 %. Von Kunststoffabfällen aus privaten Haushalten wurden nach neuem Berechnungspunkt 29 % stofflich verwertet, von den Kunststoffabfällen aus dem gewerblichen Endverbrauch 38 %. Der Grund für diese unterschiedlichen Quoten ist, dass Kunststoffe in der Industrie meist sehr sauber und sortenrein anfallen, in Haushalten und bei vielen Gewerbebetrieben jedoch verschmutzt und vermischt. Aus Umweltschutzsicht ist es sinnvoll, vermehrt Altkunststoffe aus dem Restmüll „abzuschöpfen“ und einer möglichst hochwertigen werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Denn diese Verwertung ist, wie viele Ökobilanzen zeigen, vorwiegend die umweltgünstigste Entsorgungsvariante. Haupteinsatzgebiete von Kunststoffrezyklaten (1,65 Mio. t) und wieder eingesetzten Nebenprodukten (0,64 Mio. t) in Neuprodukten sind Bauprodukte und Verpackungen. Im Jahr 2021 wurden rund 69 % der in Deutschland eingesetzten Rezyklate und Nebenprodukte in diesen beiden Anwendungsbereichen verwendet (siehe Abb. „Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021“). Von den in der Kunststoffverarbeitung eingesetzten Rezyklaten stammen 1,27 Mio. t oder 77,2 % aus Abfällen nach dem privaten und gewerblichen Endverbrauch (sog. Post-Consumer-Abfälle) sowie knapp 0,38 Mio. t bzw. 22,8 % aus Produktions- und Verarbeitungsabfällen (siehe Abb. Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung“). Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Deutschland 2021 Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung des Rezyklateinsatzes bei der Kunststoffverarbeitung Quelle: Umweltbundesamt / CONVERSIO Market & Strategy GmbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Im Zuge der industriellen Entwicklung hat die Einleitung von Schadstoffen in die Gewässer immens zugenommen. Neben ihrem Vorkommen im Wasser findet eine fortwährende Anreicherung der Gewässerböden mit Schadstoffen, wie z.B. Schwermetallen und Chlorierten Kohlenwasserstoffen, statt. Ablagerung im Sediment Im Stoffkreislauf eines Gewässers bilden die Sedimente ein natürliches Puffer- und Filtersystem, das durch Strömung, Stoffeintrag/-transport und Sedimentation starken Veränderungen unterliegt. Die im Ballungsraum Berlin vielfältigen Einleitungen, häusliche und industrielle Abwässer, Regenwasser u.a. fließen über die innerstädtischen Wasserwege letztlich vorwiegend in die Unterhavel. Die seenartig erweiterte Unterhavel mit ihrer niedrigen Fließgeschwindigkeit bietet ideale Voraussetzungen dafür, daß sich die im Wasser befindlichen Schwebstoffe hier auf dem Gewässergrund absetzen (sedimentieren). Für die Beurteilung der Qualität des gesamten Ökosystems eines Gewässers kommt daher zu den bereits seit Jahren analysierten Wasserproben immer stärker auch der Analyse der Sedimente besondere Bedeutung zu. Sedimentuntersuchungen spiegeln gegenüber Wasseruntersuchungen unabhängig von aktuellen Einträgen die langfristige Gütesituation wider und stellen damit eine wesentlich bessere Vergleichsgrundlage mit anderen Fließgewässern dar. Während bei Wasseruntersuchungen eine klare Abgrenzung zwischen dem echten Schwebstoffgehalt und einem zeitweiligen Auftreten von Schwebstoffen durch aufgewirbelte Sedimentanteile nicht möglich ist, bieten sich Sedimente als nicht oder nur gering durch unerwünschte Einflüsse beeinträchtigtes Untersuchungsmedium an. Die im Gewässer befindlichen Schweb- und Sinkstoffe mineralischer und organischer Art sind in der Lage, Schadstoffpartikel anzulagern (Adsorption). Die auf dem Grund eines Gewässers abgelagerten Schweb- und Sinkstoffe, die Sedimente, bilden somit das Reservoir für viele schwerlösliche und schwerabbaubare Schad- und Spurenstoffe. (Schad-)Stoffe werden im Sediment entsprechend ihrer chemischen Persistenz und den physikalisch-chemischen und biochemischen Eigenschaften der Substrate über lange Zeit konserviert. Die Analysen der Sedimentproben aus unterschiedlichen Schichttiefen liefern eine chronologische Aufzeichnung des Eintrages in Gewässer, die u. a. auch Rückschlüsse auf Kontaminationsquellen erlauben. Nach der Sedimentation kann ein Teil der fixierten Stoffe u. a. durch Desorption, Freisetzung nach Mineralisierung von organischem Material, Aufwirbelung, Verwitterung und schließlich durch physikalische und physiologische Aktivitäten benthischer (bodenorientierter) Organismen wieder remobilisiert und in den Stoffkreislauf eines Gewässers zurückgeführt werden. Schwermetalle Schwermetalle können auf natürlichem Weg, z. B. durch Erosion und Auswaschungsprozesse, in die Gewässer gelangen; durch die oben erwähnten Einleitungen wurde ihr Gehalt in den Gewässern ständig erhöht. Sie kommen in Gewässern nur in geringem Maße in gelöster Form vor, da Schwermetallverbindungen schwer löslich sind und daher ausfallen. Mineralische Schweb- und Sinkstoffe sind in der Lage, Schwermetallionen an der Grenzflächenschicht anzulagern. Sie können ferner in Wasserorganismen gebunden sein. Über die Nahrungskette werden die Schwermetalle dann von höheren Organismen aufgenommen oder sinken entsprechend der Fließgeschwindigkeit eines Gewässers als Ablagerung (Sediment) auf den Gewässergrund ab. Einige Schwermetalle sind in geringen Mengen (Spurenelemente wie z.B. Kupfer, Zink, Mangan) lebensnotwendig, können jedoch in höheren Konzentrationen ebenso wie die ausgesprochen toxischen Schwermetalle (z. B. Blei und Cadmium) Schadwirkungen bei Mensch, Tier und Pflanze hervorrufen. Die in den Berliner Gewässersedimenten am häufigsten erhöhte Meßwerte aufweisenden Schwermetalle werden nachstehend kurz beschrieben. Kupfer ist ein Halbedelmetall und wird u.a. häufig in der Elektroindustrie verwendet. Die toxische Wirkung der Kupferverbindungen wird in der Anwendung von Algiziden und Fungiziden genutzt. Kupfer ist für alle Wasserorganismen (Bakterien, Algen, Fischnährtiere, Fische) schon in geringen Konzentrationen toxisch und kann sich daher negativ auf die Besiedlung und Selbstreinigung eines Gewässers auswirken. Als wichtigstes Spurenelement ist Kupfer für den menschlichen Stoffwechsel von Bedeutung; es führt jedoch bei erhöhten Konzentrationen zu Schädigungen der Gesundheit, die in der Regel nur vorübergehend und nicht chronisch sind. Wie Kupfer ist Zink in geringen Mengen ein lebenswichtiges Element für den Menschen. Zink wird u.a. häufig zur Oberflächenbehandlung von Rohren und Blechen sowie zu deren Produktion verwendet. Ähnlich wie Kupfer haben erhöhte Zinkkonzentrationen toxische Wirkung auf Wasserorganismen; vor allem in Weichtieren (Schnecken, Muscheln) reichert sich Zink an. Blei gehört neben Cadmium und Quecksilber zu den stark toxischen Schwermetallen, die für den menschlichen Stoffwechsel nicht essentiell sind. Bleiverbindungen werden z. B. bei der Produktion von Farben und Rostschutzmitteln sowie Akkumulatoren eingesetzt. Teilweise befinden sich in Altbauten auch noch Wasserleitungen aus Blei. Der größte Bleiemittent ist – trotz starkem Rückgang des Verbrauchs von verbleitem Benzin – immer noch der Kraftfahrzeugverkehr. Die ständige Aufnahme von Blei kann zu schweren gesundheitlichen Schädigungen des Nervensystems und zur Inaktivierung verschiedener Enzyme führen. Cadmium wird bei der Produktion von Batterien, als Stabilisator bei der PVC-Herstellung, als Pigment für Kunststoffe und Lacke sowie in der Galvanotechnik verwendet. Die toxische Wirkung von Cadmium bei bereits geringen Konzentrationen ist bekannt, wobei das Metall vor allem von Leber, Niere, Milz und Schilddrüse aufgenommen wird und zu schweren Schädigungen dieser Organe führen kann. Pestzide, PCB und deren Aufnahme durch Aale Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) haben an ihrem Kohlenstoffgerüst Chlor gebunden. Innerhalb der Gruppe der halogenierten Kohlenwasserstoffe finden sie die bei weitem meiste Herstellung, Anwendung und Verbreitung. Chlorierte Kohlenwasserstoffe sind wegen ihrer vielfältigen Verbindungen sehr zahlreich. Viele organische Chlorverbindungen, wie z.B. DDT und insbesondere die polychlorierten Biphenyle (PCB), weisen eine hohe Persistenz auf. Viele Verbindungen der Chlorierten Kohlenwasserstoffe sind im Wasser löslich, andere, wie z. B. DDT und PCB, sind dagegen fettlöslich und reichern sich im Fettgewebe von Organismen an. Verschiedene Pestizide und PCB haben – vor allem mit abnehmender Wasserlöslichkeit – die Eigenschaft, sich adsorbtiv an Schwebstoffen oder auch an Pflanzenorganismen anzulagern. In strömungsarmen Bereichen des Gewässers sinken die Schwebstoffe ab und gelangen mit den Schadstoffen auch in das Sediment. Die hier lebenden Organismen sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für Fische. Vorwiegend die benthisch lebenden Fische vermögen daher hohe Schadstoffkonzentrationen im Fettgewebe aufzunehmen. Vor allem die fettreich werdenden Aale fressen Bodenorganismen und graben sich im Sediment ein. Diese Lebensweise führt dazu, Pestizide und PCB nicht nur über die Nahrung, sondern auch über die Haut aufzunehmen und im Körperfett zu speichern. DDT, Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan, ist ein schwer abbaubarer Chlorierter Kohlenwasserstoff, der zu den bekanntesten Schädlingsbekämpfungsmitteln gehört und früher weltweit eingesetzt wurde. Aufgrund der fettlöslichen Eigenschaften und der äußerst hohen Persistenz wird DDT vornehmlich in den Körperfetten nahezu aller Organismen gespeichert. Die globale Anwendung von DDT hat so zu einer Belastung der gesamten Umwelt geführt. Inzwischen ist die DDT-Anwendung von fast allen Ländern gesetzlich verboten. DDT ist mutagen (erbschädigend) und steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Lindan wird vor allem als Kontakt- und Fraßgift zur Schädlingsbekämpfung von Bodeninsekten und als Mittel zur Saatgutbehandlung verwendet. Lindan ist bei Temperaturen bis 30° C nicht flüchtig und weist eine geringe chronische Toxizität auf – ist dafür aber akut toxisch. Vergiftungserscheinungen können z. B. beim Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen Krampfanfällen, Atemlähmung bis hin zu Leber- und Nierenschäden führen. Zudem besitzt Lindan eine hohe Giftigkeit für Fische; es wird aber relativ schnell wieder ausgeschieden und abgebaut. PCB, polychlorierte Biphenyle, sind schwer abbaubare Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die mit zu den stabilsten chemischen Verbindungen gehören. Wegen ihrer guten Isoliereigenschaften und der schlechten Brennbarkeit werden sie in Kondensatoren oder Hochspannungstransformatoren verwendet. Weitere Verwendung finden PCB bei Schmier-, Imprägnier- und Flammschutzmitteln. Verursacher des PCB-Eintrages in die Berliner Gewässer sind im wesentlichen der KFZ-Verkehr, die durch KFZ belastete Regenentwässerung sowie die KFZ- und Schrott-Entsorgung. In hohen Konzentrationen verursachen PCB Leber-, Milz- und Nierenschäden. Bei schweren Vergiftungen kommt es zu Organschäden und zu Krebs. Einige PCB-Vertreter unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen seit 1989 Einschränkungen bei der Herstellung bzw. Verwendung (PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18.7.89). Neben dem Nachweis erhöhter Werte im Wasser und in Sedimenten Berliner Gewässer wurden in den 80er Jahren bei Fischuntersuchungen lebensmittelrechtlich äußerst bedenkliche Konzentrationen von CKW, wie z. B. PCB und die Pestizide DDT und Lindan nachgewiesen. Dies führte im Westteil von Berlin nach Inkrafttreten der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV vom 23. 3. 1988) zum Vermarktungsverbot für aus Berliner Gewässern gefangene Fische. Die seit dieser Zeit gefangenen Fische wurden der Sondermüllentsorgung zugeführt. Die Berufsfischerei führte im Auftrag des Fischereiamtes Berlin aufgrund eines Senatsbeschlusses Befischungsmaßnahmen durch, die durch gezielte Beeinflussung der Alterszusammensetzung eine Reduzierung der Schadstoffbelastung der Berliner Fischbestände bewirken sollten. Die intensive Befischung der Überständler hatte einen jüngeren, fett- und damit schadstoffärmeren Bestand zum Ziel; jüngere, fettärmere Fische enthalten weniger Anteile der lipophilen (fettliebenden) CKW, wie PCB, DDT, Lindan u.a. Infolge verschärfter Genehmigungsverfahren für potentielle Schadstoffeinleiter sowie insbesondere aufgrund des derzeitig verjüngten Fischbestandes konnte das Vermarktungsverbot im Mai 1992 aufgehoben werden.
Phthalates are mainly used as plasticizers for polyvinyl chloride (PVC). Exposure to several phthalates is associated with different adverse effects most prominently on the development of reproductive functions. The HBM4EU Aligned Studies (2014-2021) have investigated current European exposure to ten phthalates (DEP, BBzP, DiBP, DnBP, DCHP, DnPeP, DEHP, DiNP, DiDP, DnOP) and the substitute DINCH to answer the open policy relevant questions which were defined by HBM4EU partner countries and EU institutions as the starting point of the programme. The exposure dataset includes ~5,600 children (6-11 years) and adolescents (12-18 years) from up to 12 countries per age group and covering the North, East, South and West European regions. Study data from participating studies were harmonised with respect to sample size and selection of participants, selection of biomarkers, and quality and comparability of analytical results to provide a comparable perspective of European exposure. Phthalate and DINCH exposure were deduced from urinary excretions of metabolites, where concentrations were expressed as their key descriptor geometric mean (GM) and 95th percentile (P95). This study aims at reporting current exposure levels and differences in these between European studies and regions, as well as comparisons to human biomonitoring guidance values (HBM-GVs). GMs for children were highest for total-DEHP metabolites (33.6 mikrog/L), MiBP (26.6 mikrog/L), and MEP (24.4 mikrog/L) and lowest for total-DiDP metabolites (1.91 mikrog/L) and total-DINCH metabolites (3.57 mikrog/L). In adolescents highest GMs were found for MEP (43.3 mikrog/L), total-DEHP metabolites (28.8 mikrog/L), and MiBP (25.6 mikrog/L) and lowest for total-DiDP metabolites (= 2.02 mikrog/L) and total-DINCH metabolites (2.51 mikrog/L). In addition, GMs and P95 stratified by European region, sex, household education level, and degree of urbanization are presented. Differences in average biomarker concentrations between sampling sites (data collections) ranged from factor 2 to 9. Compared to the European average, children in the sampling sites OCC (Denmark), InAirQ (Hungary), and SPECIMEn (The Netherlands) had the lowest concentrations across all metabolites and ESTEBAN (France), NAC II (Italy), and CROME (Greece) the highest. For adolescents, comparably higher metabolite concentrations were found in NEB II (Norway), PCB cohort (Slovakia), and ESTEBAN (France), and lower concentrations in POLAES (Poland), FLEHS IV (Belgium), and GerES V-sub (Germany). Multivariate analyses (Survey Generalized Linear Models) indicate compound-specific differences in average metabolite concentrations between the four European regions. Comparison of individual levels with HBM-GVs revealed highest rates of exceedances for DnBP and DiBP, with up to 3 and 5%, respectively, in children and adolescents. No exceedances were observed for DEP and DINCH. With our results we provide current, detailed, and comparable data on exposure to phthalates in children and - for the first time - in adolescents, and - for the first time - on DINCH in children and adolescents of all four regions of Europe which are particularly suited to inform exposure and risk assessment and answer open policy relevant questions. © 2023 The Authors.
Sie stecken in Verpackungen, PVC (Polyvinylchlorid)-Böden, Quietscheentchen und vielem mehr: Die meisten Haushaltsprodukte aus Kunststoff enthalten Weichmacher, sogenannte Phthalate. Eine Gefahr für unsere Gesundheit. Quelle: www.swr.de
39.150000 Zuwiderhandlungen gegen Anlage VI (Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe) und die See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ) 39.150100 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Überschreitens zulässiger Grenzwerte (Stufe I, II oder III) für die Emission von Stickoxiden beim Betrieb von Dieselmotoren lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150110 Überschreiten des zulässigen NOx -Grenzwertes Stufe I Regel 13 Absatz 3 --- J Absatz 2 Nummer 24 --- 5 000 39.150120 Überschreiten des zulässigen NOx-Grenzwertes Stufe II Regel 13 Absatz 4 --- J Absatz 2 Nummer 24 --- 10 000 39.150130 Überschreiten des zulässigen NOx-Grenzwertes Stufe III Regel 13 Absatz 5.1.1 --- J Absatz 2 Nummer 24 --- 20 000 39.150200 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Einleitens von Waschwasser aus Abgasreinigungssystemen auf Seewasserstraßen und in der AFZ lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150200 Einleiten von Waschwasser, welches nicht den Anforderungen entspricht --- 13 Absatz 7 Satz 1 J Absatz 1 Nummer 13 --- --- 39.150200 ,, closed loop "-Betrieb je 1 m 3 --- 13 Absatz 7 Satz 1 J Absatz 1 Nummer 13 --- 10 000 39.150200 ,, open loop "-Betrieb je 1 m 3 --- 13 Absatz 7 Satz 1 J Absatz 1 Nummer 13 --- 500 39.150300 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Verbrennung von Stoffen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150310 Verbrennung von Stoffen außerhalb einer bordseitigen Verbrennungsanlage Regel 16 Absatz 1 --- J Absatz 2 Nummer 28 --- 5 000 39.150320 Verbrennung mindestens eines der folgenden Stoffe: Rückstände von Ladungen nach den Anlagen I, II oder III sowie dazugehörige verunreinigte Verpackungen polychlorierte Biphenyle ( PCB ) Schiffsmüll im Sinne der Anlage V, der mehr als nur Spuren von Schwermetall enthält raffinierte Rohölprodukte, die Halogenverbindungen enthalten Klärschlamm und Ölschlamm, soweit er nicht an Bord des Schiffes entstanden ist Rückstände aus Abgasreinigungssystemen Regel 16 Absatz 2 --- J Absatz 2 Nummer 28 --- 5 000 bis 20 000 39.150330 Verbrennung von Polyvinylchlorid ( PVC ) außerhalb einer bordseitigen Verbrennungsanlage, für die eine IMO -Baumusterzulassung erteilt wurde Regel 16 Absatz 3 --- J Absatz 2 Nummer 28 --- 5 000 bis 20 000 39.150400 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, dafür zu sorgen, dass nur Schiffskraftstoff verfeuert wird, der den nachstehenden Anforderungen gemäß Anlage VI MARPOL entspricht lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150400 Verfeuerung von Schiffskraftstoff, der nicht den Qualitätsanforderungen (Regel 18 Anlage VI MARPOL) und/oder den zulässigen Schwefelgrenzwerten (Regel 14 Anlage VI MARPOL) entspricht: --- 13 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 11 --- --- 39.150400 Anhang 1 (Qualitätsanforderungen nach Regel 18 nicht eingehalten und/oder Schwefelgehalt > 0,15 % --- 13 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 11 --- siehe Anhang 1 1) 39.150400 Schwefelgehalt ≥ 0,12 % bis ≤ 0,15 % --- 13 Absatz 1 Sch SBV Absatz 1 Nummer 11 --- 1 000 1) Das Bußgeld wird errechnet anhand der Dauer des Verstoßes und der Entfernung zur Küste. 39.150500 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, die Fahrt fortzusetzen, obwohl der Schiffskraftstoff mit einem maximalen Schwefelgehalt für die Fahrt in einem ECA sowie auf Seeschifffahrtsstraßen nicht ausreicht lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150500 Fortsetzen der Fahrt --- 13 Absatz 3 Satz 2 Sch SBV Absatz 1 Nummer 12 --- 10 000 39.150600 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, eine Verfahrensbeschreibung über die Brennstoffumstellung mitzuführen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150600 Verfahrensbeschreibung nicht, Regel 14 Absatz 6 Satz 1 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 25 --- 1 000 39.150600 nicht richtig ( z. B. fehlerhafte Angaben zur Dauer etc. ) oder Regel 14 Absatz 6 Satz 1 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 25 --- 250 39.150600 nicht vollständig mitgeführt (z.B. fehlende Angaben des Verantwortlichen an Bord) Regel 14 Absatz 6 Satz 1 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 25 --- 500 39.150700 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, alle nach Regel 14 Absatz 6 Satz 2 geforderten Angaben unverzüglich und vollständig in ein Bordbuch oder elektronisches Tagebuch 2) einzutragen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150710 keine Angaben zum Umstellungsvorgang Hauptmaschine Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 1 000 39.150720 keine Angaben zum Umstellungsvorgang Hilfsdiesel Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 500 2) Das elektronische Tagebuch unterliegt den Zulassungsvorraussetzungen des Flaggenstaates. lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150730 Angaben im Bordbuch nicht richtig oder nicht vollständig Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- --- 39.150730 offenbare Unrichtigkeiten Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 100 39.150730 Angaben zum Umstellungsvorgang Hilfsdiesel Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 250 39.150730 Angaben zum Umstellungsvorgang Hauptmaschine Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 500 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150740 nicht rechtzeitige Eintragung Regel 14 Absatz 6 Satz 2 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 26 --- 250 39.150800 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, ein Tagebuch über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, zu führen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150810 Tagebuch nicht geführt Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 --- --- 39.150810 je Monat Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i.V.m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 --- 2 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150820 Angaben im Tagebuch nicht richtig oder nicht vollständig Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 --- --- 39.150820 nicht vollständig im Einzelfall Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 55 200 39.150820 nicht vollständig in mehreren Fällen Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 55 500 39.150820 nicht richtig im Einzelfall Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 --- 200 39.150820 nicht richtig in mehreren Fällen Regel 12 Absatz 6 Satz 1 i. V. m. Absatz 7 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 23 --- 500 39.150900 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, einen Plan nach Regel 15 oder Regel 22 mitzuführen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.150910 Plan für den Umgang mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ) nicht mitgeführt Regel 15 Absatz 6 Satz 1 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 27 --- 1 000 39.150920 Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffes ( SEEMP ) nicht mitgeführt Regel 22 Absatz 1 Satz 1 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 27 --- 500 39.151000 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, ein Probengefäß des gelieferten ölhaltigen Brennstoffs an Bord aufzubewahren lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151000 Probengefäß nicht oder Regel 18 Absatz 8.1 Satz 2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 31 --- 1 000 39.151000 nicht für die vorgeschriebene Dauer von 12 Monaten aufbewahrt Regel 18 Absatz 8.1 Satz 2 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 31 --- 500 39.151100 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, Schiffskraftstoff für die Verfeuerung an Bord von Schiffen zu liefern, die den Anforderungen an Qualität und Schwefelgehalt entsprechen. lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151100 Lieferung von Schiffskraftstoff, der nicht den Qualitätsanforderungen entspricht und/oder einen zu hohen Schwefelgehalt aufweist --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 17 --- bis 10 000 39.151200 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, eine Aufzeichnung über den an Bord befindlichen verwendeten ölhaltigen Brennstoff in Form einer Bunkerlieferbescheinigung gemäß Anhang V der Anlage VI zu führen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151210 fehlende Aufzeichnung (Bunkerlieferbescheinigung) 3) Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- 500 3) Um eine fehlende Aufzeichnung handelt es sich, wenn diese für die Ermittlungen, ob ein Schiff in der ECA regelkonformen Schiffskraftstoff verwendet hat oder verwenden wird, erforderlich, aber nicht vorhanden, nicht oder nicht während der Kontrolle verfügbar ist. Davon zu unterscheiden ist ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht (39.151300). Dieser bezieht sich lediglich auf eine mangelnde Sorgfalt im Umgang mit einer oder mehreren Aufzeichnung(en), die für die Ermittlungen, ob ein Schiff in der ECA regelkonformen Schiffskraftstoff verwendet hat oder verwenden wird, nicht erforderlich ist bzw. sind. lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151220 Aufzeichnung (Bunkerlieferbescheinigung) nicht entsprechend Anhang V der Anlage VI MARPOL geführt:falsche oder fehlende Angabe (Hafen, Datum, Schiffsname, IMO-Nummer, Liefermenge, Bezeichnung des gelieferten Produktes, Dichte): Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- --- 39.151220 bei einer fehlenden/falschen Angabe Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- 100 39.151220 bei mehreren fehlenden/falschen Angaben Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- 200 39.151220 falsche oder fehlende Angabe (Angaben zum Lieferanten, Schwefelgehalt, Unterschrift des Vertreters des Lieferanten, Erklärung des Lieferanten): Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- --- 39.151220 bei einer fehlenden Angabe Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- 200 39.151220 bei mehreren fehlenden Angaben Regel 18 Absatz 5 --- Sch TBV Absatz 2 Nummer 29 --- 500 39.151300 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, eine Bunkerlieferbescheinigung richtig und für die Dauer von drei Jahren an Bord aufzubewahren lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151300 Bunkerlieferbescheinigung nicht aufbewahrt, Regel 18 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 30 --- 1 000 39.151300 nicht so aufbewahrt, dass sie ohne weiteres für eine Überprüfung zu jeder zumutbaren Zeit zur Verfügung steht Regel 18 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 30 --- 100 39.151300 nicht mindestens 3 Jahre aufbewahrt Regel 18 Absatz 6 --- Sch SBV Absatz 2 Nummer 30 --- 500 39.151400 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, für eine bordseitige Unterstützung beim Ziehen der Probe zu sorgen lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151400 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, für eine bordseitige Unterstützung beim Ziehen der Probe zu sorgen --- 15 Absatz 2 Sch Absatz 1 Nummer 18 --- 1 000 39.151500 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, eine Bunkerlieferbescheinigung auszustellen oder eine Probe zu übergeben lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151510 keine Bunkerlieferbescheinigung ausgestellt --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 1 000 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151520 Bunkerlieferbescheinigung nicht entsprechend Anhang V der Anlage VI MARPOL ausgestellt: falsche oder fehlende Angabe (Hafen, Datum, Schiffsname, IMO-Nummer, Liefermenge, Bezeichnung des gelieferten Produktes, Dichte): --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- --- 39.151520 bei einer fehlenden/falschen Angabe --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 100 39.151520 bei mehreren fehlenden/falschen Angaben --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 200 39.151520 falsche oder fehlende Angabe (Angaben zum Lieferanten, Schwefelgehalt, Unterschrift des Vertreters des Lieferanten, Erklärung des Lieferanten): --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- --- 39.151520 bei einer fehlenden Angabe --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 200 39.151520 bei mehreren fehlenden Angaben --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 500 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151530 Bunkerlieferbescheinigung nicht rechtzeitig ausgestellt --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 500 39.151540 keine oder --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 1 000 39.151540 nicht rechtzeitige Übergabe der während des Bunkervorganges gezogenen Probe --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 14 --- 750 39.151600 Zuwiderhandlungen gegen die Einhaltung der Aufbewahrungsfrist einer Abschrift der Bunkerlieferbescheinigung lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151610 Abschrift der Bunkerlieferbescheinigung nicht aufbewahrt oder --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 15 --- 1 000 39.151610 nicht drei Jahre aufgewahrt --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 15 --- 500 39.151700 Zuwiderhandlungen gegen die Aushändigungspflicht der Bunkerlieferbescheinigung an BSH und Wasserschutzpolizei lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen Anlage VI MARPOL 3 Zuwiderhandlung gegen §§ SeeUmwVerhV 4 Betroffener 5 Ordnungswidrigkeit nach § 28 SeeUmwVerhV 6 Verwar- nungs- geld Euro 7 Geld- buße Euro 8 39.151700 nicht ausgehändigt --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 16 --- 1 000 39.151700 nicht rechtzeitig ausgehändigt --- 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Lieferant oder der für die Lieferung Verantwortliche Absatz 1 Nummer 16 --- 500 Stand: 16. März 2022
Die Schüco PWS Kaschierungs KG (Schüco PWS) ist Tochter der Schüco Polymer Technologies KG, welche Teil der international tätigen Schüco-Gruppe mit Hauptsitz in Bielefeld (Deutschland) ist. Am Standort Weißenfels fertigt sie zusammen mit den weiteren Unternehmen der Schüco-Gruppe insbesondere PVC-Kunststoffprofile, welche beispielsweise in der Fenster- und Türenherstellung zum Einsatz kommen. Mit circa 200 Beschäftigten stellt sie rund 500 verschiedene PVC-Profilsorten mit unterschiedlicher Farbgebung im Extrusionsverfahren her. Die Profile werden zu einem Großteil mit Dekorfolien veredelt (sog. Kaschierung). Dieser Prozessschritt der Kaschierung erfolgt branchenweit in der Kunststoffindustrie im Wesentlichen ausschließlich manuell bzw. lediglich teilautomatisiert. Hierdurch entstehen regelmäßig Materialausschüsse, welche grundsätzlich durch eine Automatisierung in Teilen vermeidbar wären. Aufgrund der Komplexität des Prozesses fand bislang jedoch keine Automatisierung statt, sodass der Prozess in Hand-/Manufakturarbeit den Stand der Technik darstellt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sollte nunmehr erstmalig ein vollautomatisierter Kaschierungsprozess mittels eines Robotersystem mit insgesamt zwölf Armen umgesetzt werden, welches aufgrund der vielen Freiheitsgrade der Roboterarme flexibel an nahezu jedes PVC-Profil angepasst werden kann. Im Sinne einer systemischen Optimierung des gesamten Kaschierprozesses wurden neben der Automatisierung des Folienauftrags auch die vorgelagerten Prozesse der Profilvorbehandlung sowie der Folienzuführung automatisiert. Insbesondere die Einbindung eines automatischen Folienwechslers weist weitere Ressourceneffizienzpotenziale auf, da bei jedem Profil- oder Folienwechsel im Ausgangszustand Kaschierfolie für die Einstellung der Prozessparameter notwendig waren und somit für die Produktion verloren gegangen sind. Bei Durchführung des Vorhabens traten verschiedentliche Herausforderungen und Schwierigkeiten auf, welche aus den technischen Risiken bei der erstmaligen großtechnischen Implementierung einer Automatisierung des Kaschierprozesses resultierten und der Steigerung von 8 Roboterarmen des Prototyps der vorangegangen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf 12 Roboterarme in der großtechnischen Umsetzung geschuldet sind. Ungeachtet dessen, konnte jedoch eine automatisierte Lösung erfolgreich in Betrieb genommen und der positive Einfluss auf die Vermeidung von Ausschüssen gezeigt werden. Überdies trägt das Vorhaben ganz maßgeblich zur Erweiterung des Standes der Technik in der Branche bei und zeigt auf, wie Automatisierung zur Einsparung von Ressourcen und zur Erzielung von CO 2 -Einsparungen beitragen kann. Bei einer perspektivischen Auslastung des Systems von 80 Prozent ist damit zukünftig eine CO 2 -Einsparung durch das ressourcen- und energieeffiziente Kaschieren von PVC-Profilen von bis zu 191,4 Tonnen CO 2 pro Jahr zu erwarten. Durch die erfolgreiche Demonstration der Technologie im vorliegenden Projekt entfaltet sich nunmehr insbesondere ein Potenzial die Automatisierung auch auf weitere Produktionslinien am Standort Weißenfels der Schüco PWS zu übertragen. Auf Grundlage der oben dargestellten Werte würde sich dann bei der avisierten Auslastung der Anlagen eine insgesamte CO 2 -Reduktion von bis zu 2.292 Tonnen CO 2 pro Jahr ergeben. Die Technik kann grundsätzlich auch in anderen Unternehmen der Branche oder in anderen Unternehmen mit äquivalenten Anwendungsszenarien zum Einsatz kommen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Schüco PWS Kaschierungs KG Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: 2020 - 2021 Status: Abgeschlossen
Pelagische und demersale Fischarten aus Nord-und Ostsee wurden mikroskopisch auf auffällige Partikel und durch Pyrolyse Gaschromatographie Massenspektrometrie auf insgesamt 9 Kunststoffe (Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PET), Polymethymethacrylat (PMMA), Polycarbonat (PC), Polyurethan (PUR), Polyamid (PA)) qualitativ und quantitativ untersucht. Dies erfolgte nach enzymatisch, chemisch-oxidativer Aufarbeitung und in einigen Fällen einer Dichtetrennung. Im Mittel wurde in 69% der untersuchen Fischproben aus Nord- und Ostsee Mikroplastik <1mm (S-MP) nachgewiesen. Die Fische der Ostsee enthielten tendenziell häufiger S-MP und eine größere Vielfalt an Kunststoffarten. Mit Ausnahme von PP wurden alle Kunststoffarten (s.o.) nachgewiesen. Als solche erkennbare, größere Kunststoffpartikel (> 1mm) fehlten vollständig. Es gab keinen pauschalen Trend zwischen der Häufigkeit der S-MP-Aufnahme, den nachgewiesenen, einzelnen Kunststoffarten und dem pelagischen oder benthischen Habitat der jeweiligen Fischarten. Menge und Qualität von S-MP scheinen mit der Art und Qualität der Nahrungsaufnahme der einzelnen Spezies zu variieren. Das S-MP Vorkommen ist wahrscheinlich stärker von lokalen Strömungs- und Sedimentationsbedingungen und physikalischen Kräften abhängig als von der Dichte der Kunststoffe. Eine semi-quantitative Abschätzung ergibt für Fische der Ostsee S-MP-Gehalte unterhalb von 20 (mikro)g in denen der Nordsee unterhalb von 15 (mikro)g/Probe. Die Mengen einzelner Kunststoffarten liegen vielfach unterhalb des derzeitigen Kalibrierbereiches. Die im Rahmen dieser Pilot-Studie untersuchten Fischarten eignen sich grundsätzlich, als vergleichsweise leicht verfügbare Indikatororganismen, zur Erfassung der Belastung ihres Lebensraums mit Mikroplastik. Sie sind von lokaler Aussagekraft und bei Langzeitstudien ein Trendindikator für die MP-Belastung. Eine Einschätzung zum Belastungszustand von Nord-und Ostseefischen mit MP sowie der potentiellen Gefährdung des Menschen durch Verzehr von Fischen wird gegeben. Quelle: Forschungsbericht
Einleitung Kunststoffe aus Polyvinylchlorid (PVC) sind gängige Komponenten von Verbrauchsprodukten und Einrichtungsgegenständen. Insbesondere Weich-PVC enthält einen großen Anteil an Weichmachern, die nicht chemisch gebunden sind und somit sukzessive aus den Materialien migrieren. Bisher waren Phthalate die am häufigsten verwendeten Weichmacher. Aufgrund deren toxikologisch bedenklichen Eigenschaften wurden und werden diese zunehmend durch alternative Stoffe, wie z. B. Tri-2-ethylhexyltrimellitat (TOTM) ersetzt. Bisher fehlten Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welchem Ausmaß eine Belastung der Allgemeinbevölkerung mit diesem Ersatzstoff besteht. Methoden Ein Ziel der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (GerES V) war die Erfassung der Hintergrundbelastung mit dem alternativen Weichmacher TOTM. Dazu wurden sechs TOTM-Metaboliten in den Urinproben einer Unterstichprobe (N=439) mittels eines speziell entwickelten Biomonitoringverfahrens auf der Basis der UHPLC-MS/MS-Technik analysiert [1] und die Daten ausgewertet [2]. Ergebnisse Insgesamt konnten in 11 der 439 Studienproben (2,6 % der Probenzahl) Analyt-gehalte oberhalb der Bestimmungs-grenze quantifiziert werden. Der Metabolit 2-MEHTM (2-Monoethylhexyltrimellitat, 2-MEHTM) stellte dabei in Relation zu den anderen Metaboliten sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht den am häufigsten gefundenen Analyten dar; dieser war in allen 11 Proben mit positivem Befund enthalten [2]. Schlussfolgerungen Erstmals konnten Belastungen von Personen der deutschen Allgemeinbevölkerung mit TOTM nachgewiesen und quantifiziert werden [2]. Die Ergebnisse belegen die hohe Leistungsfähigkeit der neuen Biomonitoringparameter und der entwickelten Methode für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Derzeit ist die Belastung mit dem alternativen Weichmacher im Vergleich zu den Phthalaten noch relativ gering. Es darf aber vermutet werden, dass in Zukunft der zunehmende Einsatz alternativer Weichmacher auch in der Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung deutlicher zum Tragen kommt. Quelle: https://access.online-registry.net/dgaum2021
Die Firma AUDI AG hat mit Schreiben vom 17.03.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Autofabrik am Standort Ingolstadt durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen PVC-Linie 1 in der Lackiererei Gebäude N56 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 2, 4 und 5 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Das Familienunternehmen aluplast GmbH, gegründet 1982 in Ettlingen bei Karlsruhe, zählt zu den führenden Anbietern von Kunststoff-Profilsystemen, wobei eine nachhaltige und ressourceneffiziente Produktion im Fokus bei unternehmerischen Entscheidungen steht. Das Unternehmen beschäftigt heute 1.900 Mitarbeiter weltweit und gilt als Innovationsführer in der Branche. Grundsätzlich wird im Bereich der Kunststoffextrusion von Fenster-, Tür- und Rollladenprofilen insbesondere hochwertiges Polyvinylchlorid (PVC) eingesetzt, welches sich durch eine hervorragende Recyclingfähigkeit auszeichnet. Durch das Recycling von post consumer und post industrial Profilen können dabei nicht nur Primärstoffe eingespart sondern infolgedessen auch erhebliche Umweltentlastungen realisiert werden. Bei konventionellen Extrusionsanlagen ist jedoch der Einsatz von Rezyklaten insbesondere aufgrund der bislang erreichten Prozessstabilität limitiert, sodass eine Steigerung der Regranulatanteile zu überproportionalen Ausschussquoten führt. Aufbauend auf dieser Problemstellung beim aktuellen Stand der Technik wurde im Rahmen des Investitionsvorhabens erstmalig das innovative ECO.PROFILE-Verfahren umgesetzt, welches hinsichtlich der erreichten Prozessstabilität neue Maßstäbe setzt. Darüber hinaus wurden entlang der gesamten Prozesskette umweltrelevante Innovationen realisiert, mit dem Ziel, die Ressourceneffizienz in der Extrusion grundsätzlich zu verbessern. Beispielhaft zu nennen sind an dieser Stelle ein für größere Rezyklatmengen ausgelegter Coextruder, eine exakte Abstimmung der einzelnen Prozessschritte, die Integration eines innovativen Werkzeug-Palettensystems sowie einer neuartigen Wasser-Luft-Trennung. Im Vergleich zu einer konventionellen Extrusionsanlage konnte nach Umsetzung des Investitionsvorhabens der Rezyklatanteil bei Rahmenprofilen signifikant gesteigert werden. Die dabei erzielte Substitution von Primär-PVC entspricht ca. 1.200 Tonnen CO 2 -Äquivalenten, was den erheblichen ökologischen Stellenwert des Investitionsvorhabens unterstreicht. Darüber hinaus kann im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik zukünftig der jährliche Energiebedarf sowie die Ausschussquote erheblich reduziert werden. Da das ECO.PROFILE-Verfahren des Weiteren einen neuartigen Wasserkreislauf vorsieht, kann auf den Einsatz von Bioziden sowie auf eine kontinuierliche Frischwasserzufuhr vollständig verzichtet werden. Mit Umsetzung des Investitionsvorhabens hat die Firma aluplast aufgezeigt, dass Umweltschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit durch den Einsatz von innovativen Anlagen- und Lösungskonzepten bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit realisiert werden können. Das Demonstrationsvorhaben definiert dabei einen neuen Branchenbenchmark, wobei innerhalb des Unternehmens als auch der Branche erhebliche Multiplikatoreffekte gegeben sind. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: aluplast GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2017 - 2019 Status: Abgeschlossen
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