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WRRL Operative Überwachung Seen

Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.

Schadstoffuntersuchungen von Fischen

Die Fische in ausgewählten Fließgewässern Sachsens werden regelmäßig auf Schadstoffe nach lebensmittelrechtlichen Vorgaben und auf prioritäre Stoffe laut Oberflächengewässerverordnung (OgewV) bezüglich der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen beprobt. Für die untersuchten Gewässer werden differenzierte Verzehrempfehlungen gegeben, die sowohl lokale Besonderheiten als auch Abhängigkeiten von Art und Größe berücksichtigen.

Gipskarstgebiet Klosterholz Drübeck

Besonderes Schutzgebiet-Nr. 289 Code: DE 4130-302 Schutzstatus: LSG0032WR - Harz und Nördliches Harzvorland Neumeldung: 30,05 ha Erläuterungen: Die Neumeldung des FFH-Gebiets 289 wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen. Ziel ist die Einbeziehung der für Gipskarstgebiete typischen LRT 3180 und 3190 in hoher Dichte und vielfältiger Ausprägung. Nach Untersuchungen von Völkner (2014) kommen im Gebiet der Meldefläche überwiegend Turloughs (LRT 3180*) sowie seltener Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergrund (LRT 3190) vor. Es handelt sich dabei um Teiche, aufgelassene Steinbrüche und Erdfälle. Die Wasserversorgung erfolgt teilweise über sulfathaltige Quellen. Beide LRT kommen räumlich nur sehr begrenzt in Sachsen-Anhalt vor uns sind bisher unzureichend im Natura 2000-Schutzgebietssystem repräsentiert. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 3180* - Turloughs 3190 - Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergrund Schutzziele: Allgemeine Schutz- und Erhaltungsziele für die LRT 3180*, 3190 Erhaltung und Wiederherstellung lebensraumtypischer Strukturen an und in Gewässern Gewährleistung eines guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustandes des Wasserkörpers durch Minimierung von Gewässerbelastungen und Verhinderung von Einleitungen von belastetem oder thermisch verändertem Wasser, insbesondere von prioritären Stoffen lt. Wasserrahmenrichtlinie, keine Veränderungen des Grund- und Karstwasserspiegels. Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässer-LRT durch Stoffeinträge. Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Gewässer-LRT, insbesondere durch Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen durch technischen Gewässerausbau, (z. B. Profilausbau, Uferbegradigung, -befestigung und -verbau, Quellfassungen oder auf Grund von Rohstoffgewinnung und Verfüllung bzw. Verspülung von Sedimenten, durch Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sowie durch künstliche Grundwasserabsenkungen und Trockenlegungen im Einzugsbereich der Gewässer). Meldekarte (pdf-Datei 3,9 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 805 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien

PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien Die „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (PARC) wurde mit dem übergeordneten Ziel entwickelt, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel innerhalb von sieben Jahren und mit 200 Organisationen aus Europa. Ziele Ein Ziel der Partnerschaft PARC besteht darin, Innovationen in der Risikobewertung von Chemikalien voranzutreiben. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzung und das Management von Chemikalien ermöglicht und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Risikobewertung chemischer Stoffe in der EU, durch die Schließung von Datenlücken und Erarbeitung neuer Methoden und Konzepte und indem Risikobewerter gemeinsam mit Wissenschaftlern die notwendigen Daten und Erkenntnisse zusammentragen und somit den Risikomanagern wesentliche Grundlagen für Entscheidungsprozesse liefern. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die Fortführung des europaweiten Human-Biomonitoring und die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Human-Biomonitoring-Systems in Europa, das an HBM4EU anknüpft. Außerdem sollen - gestützt von neuen Konzepten und Daten zur ⁠ Exposition ⁠ - die Grundlagen für eine zunehmend auf „New Approach Methodologies“ (NAMs)-basierte Risikobewertung ( Bajard et al 2023 ) 1 erarbeitet und Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden. Politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt haben sich dem Ziel eines hohen gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes sowie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Da Chemikalien einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung haben können, ist diese europäische Partnerschaft (PARC) für die Entwicklung der Bewertung der Risiken von Chemikalien im europäischen Kontext von zentraler Bedeutung. 1 Application of AOPs to assist regulatory assessment of chemical risks – Case studies, needs and recommendations Vorstellung der Partnerschaft Struktureller Rahmen der Partnerschaft: Im Mai 2022 ist die Partnerschaft „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) gestartet. Dabei handelt es sich um ein EU Horizont Europa Projekt . PARC soll als europaweite Partnerschaft der Unterstützung europäischer und nationaler Risikobewertungs- und Risikomanagementbehörden im Bereich der Chemikalienbewertung dienen. Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren (Mai 2022 bis April 2029) und verfügt über ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Die Partnerschaft wird mit einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten beziehungsweise deren nationale Verbundpartner mitgetragen. 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien und die Schweiz sind mit unterschiedlichem finanziellem Rahmen in der Partnerschaft beteiligt, wobei Deutschland und Frankreich finanziell am stärksten beitragen. Frankreich hat mit der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES ) die Koordination der Partnerschaft PARC übernommen. Jedes Land wird durch entsprechende vertragszeichnende Behörden vertreten, in Deutschland übernehmen diese Aufgabe das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Den vertragszeichnenden Behörden sind wiederum weitere Verbundpartner angegliedert, die sogenannten „Affiliated entities“ (AE). Dem UBA sind sechs Verbundpartner und dem BfR zehn Verbundpartner zugeordnet (siehe Abschnitt „PARC – National Hub -> Verbundpartner“). Darüber hinaus nehmen auch die Europäische Umweltagentur ( EEA ), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) und die Europäische Chemikalienagentur ( ECHA ) teil. Außerdem übernehmen fünf Europäische Generaldirektionen ( DGs ) der Europäischen Kommission die fachliche Begleitung der Partnerschaft: : Generaldirektion Forschung und Innovation (DG R&I); Generaldirektion Umwelt (DG ENV); Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE); Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum (DG GROW); und die gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC). Organisatorischer Rahmen der Partnerschaft: PARC baut auf die Arbeiten des European Joint Programme HBM4EU , welches vom Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ des UBA koordiniert und geleitet wurde ( Kolossa-Gehring et al. 2023 ) 2 auf und führt die in HBM4EU begonnene Arbeit, insbesondere an einem EU-weiten Human-Biomonitoring-System, fort. Um dem Forschungs- und Innovationsbedarf zu entsprechen und die gesteckten Ziele zu erreichen, ist die Partnerschaft PARC inhaltlich in neun Arbeitspakete unterteilt (Work Packages, WP). Die Arbeitspakete decken inhaltlich ein breites Themenspektrum zu Forschung und Methoden unter Aspekten der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, Innovation und Integration ab und werden durch Arbeitspakte mit koordinierenden und steuernden Aufgaben ergänzt. Zur Steuerung von PARC sind verschiedene Entscheidungsgremien vorgesehen, an denen unter anderem Vertreter*innen der verantwortlichen Ministerien der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In Deutschland nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) an diesen Gremien teil. Inhaltlicher Rahmen der Partnerschaft: Das UBA ist insgesamt in acht von neun Arbeitspaketen (WP) mit insgesamt 36 Mitarbeitenden vertreten. Zusätzlich hat das UBA die Leitung des WP 4 („Monitoring und Exposition“) übernommen und das BfR als zweite vertragszeichnende Institution in Deutschland u.a. die Leitung des WP 5 („Hazard Assessment“). In dem WP 4 sollen die ⁠ Exposition ⁠ des Menschen und der Umwelt gegenüber Chemikalien gemeinsam betrachtet werden. ( Liebmann et al, 2024 ) 4 Die Untersuchungen stehen unter dem Fokus des „one-substance-one-assessment approach“ ( van Dijk et al, 2021 ) 3 mit dem Ziel die Verknüpfung der Daten zwischen Gesundheit und Umwelt zu stärken und eine integrierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem werden in PARC neue Methoden entwickelt und getestet, die unter anderem darauf abzielen, eine verbesserte Expositionsabschätzung von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Schwerpunkt der WP 4 Methodenentwicklung sind sogenannte „Screening-Methoden“, die es ermöglichen sollen, für eine große Anzahl an Chemikalien gleichzeitig deren Präsenz in der Umwelt und im Menschen zu bestimmen. Dazu sollen bestehende Monitoringprogramme weiterentwickelt werden und die Monitoringergebnisse in Zukunft systematisch in der Zulassung gefährlicher Stoffe verwendet werden. 2 HBM4EU from the Coordinator's perspective: lessons learnt from managing a large-scale EU project 3 Towards ‘one substance – one assessment’: An analysis of EU chemical registration and aquatic risk assessment frameworks 4 Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick Priorisierung von Substanzen bzw. Substanzgruppen Chemikalien werden in Europa nach ihrem Verwendungszweck in unterschiedlichen Rechtsrahmen registriert, bewertet und zum Teil auch extra zugelassen. Während es für den Bereich Umwelt bereits etablierte Rechtsrahmen für die Risikobewertung gibt, werden im Bereich menschliche Gesundheit häufig nicht alle Expositionsquellen berücksichtigt, und ein umfassender rechtlicher Rahmen fehlt. Priorisierungen im Rahmen von PARC bauen für den Bereich HBM (WP4) auf den in HBM4EU begonnenen Arbeiten und der Priorisierung von gefährlichen Substanzen im Bereich der menschlichen Gesundheit auf. Dabei wird die Priorisierung mit dem Bereich Umwelt abgestimmt, welcher bereits über eine Jahrzehntelange Erfahrung in dem Bereich verfügt. Die Kriterien, nach denen Substanzen in PARC priorisiert werden, beziehen sich dabei auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffs/der Stoffgruppe, sowie die ⁠ Exposition ⁠ und/oder die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auf ihre regulatorische Relevanz. Eine der größten Herausforderungen von PARC ist es, Datenlücken für die prioritären Stoffe zu schließen, die sich auf jeden Schritt im Risikobewertungsprozess beziehen können: Gefahr, Exposition (für Mensch oder Umwelt) und Risikobewertung. Einige Stoffe sind bereits gut untersucht (z.B. ⁠ Pestizide ⁠ und Biozide), da die in den spezifischen Rechtsvorschriften geforderten Toxizitätsdaten bereits recht umfangreich sind, für andere Stoffgruppen liegen fast keine Daten vor. Je nachdem, welche Daten verfügbar sind, legen die verschiedenen Bereiche in PARC (WPs) ihren Fokus auf verschiedene Stoffe/Gruppen. Tabelle 1 zeigt die Stoffe/Stoffgruppen, die derzeit für Studien im Rahmen der einzelnen Arbeitspakete ausgewählt wurden. die in den einzelnen Arbeitspaketen behandelt werden und für die Fortschritte bei der Risikobewertung erwartet werden. Wie aus der Tabelle hervorgeht, befassen sich alle drei Arbeitspakete (Arbeitspaket 4 „Monitoring und Exposition“, Arbeitspaket 5 „Hazard Assessment“ und Arbeitspaket 6 „Innovation in regulatory risk assessment“) teilweise mit denselben Stoffen und/oder Stoffgruppen (Biozide, Bisphenole, ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠, endokrine Disruptoren und chemische Gemische). Im Gegensatz dazu werden einige andere Stoffe in einem einzigen Arbeitspaket untersucht (z. B. werden Quecksilber und Arsen ausschließlich in Arbeitspaket 4 und Flammschutzmittel nur in Arbeitspaket 6 untersucht). Das bedeutet, dass nicht alle Stoffe, die in der fortlaufenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von PARC enthalten sind, in allen Arbeitspaketen behandelt werden müssen, da die im Rahmen von PARC durchgeführten Aktivitäten auf spezifische Wissensbedürfnisse oder Datenlücken eingehen sollten. Deutscher National Hub Auf nationaler Ebene sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sogenannte National Hubs (NHs) entstanden, die neben den Verbundpartnern zusätzliche, wissenschaftliche Expertise im Bereich der Forschung und der Risikobewertung von Chemikalien einbringen. Darüber hinaus sollen im National Hub die deutschen ⁠ Stakeholder ⁠ und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Forschungsgemeinschaften vernetzt werden, um die Ergebnisse aus PARC zu diskutieren und Ihr Wissen und Ihre Expertisen, sowie gegebenenfalls Forschungsbedarfe, in die Partnerschaft einzubringen. Ein weiteres zentrales Ziel der NH-Arbeit ist es, die (Fach-) Öffentlichkeit über die PARC-Ergebnisse zu informieren und diese zielgruppengerecht aufzuarbeiten. Das ⁠ UBA ⁠ und das ⁠ BfR ⁠ koordinieren und begleiten im Rahmen der Beteiligung an der europäischen Partnerschaft PARC gemeinsam den deutschen National Hub (NH). Auf EU-Ebene werden die NHs in PARC dazu beitragen, eine sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Austausch mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Jedes an PARC teilnehmende Land benennt dazu eine nationale Kontaktperson für PARC (National Hub Contact Point, NHCP). In Deutschland wird diese Position durch je eine Vertreterin der beiden Vertragszeichner UBA und BfR ausgefüllt, die die nationale Zusammenarbeit in PARC koordiniert. Finanziert wird die Position der deutschen NHCP durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, FKZ: 01DT21043A). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der NHCP-Funktion durch das BfR und das UBA schafft eine „Brücke“ zwischen den Forschungsgemeinschaften aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie. Diese Synergie wird den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiter verbessern. Der deutsche National Hub setzt sich neben dem UBA und dem BfR als Vertragszeichner und den Vertretungen der Ministerien ⁠ BMUV ⁠ und ⁠ BMEL ⁠, aus den Vertreter*innen der deutschen Verbundpartner (Forschungseinrichtungen und Behörden), sowie ausgewählten Expert*innen, die ansonsten nicht in PARC involviert sind, zusammen. Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen thematischen Bereiche gerecht zu werden, gibt es eine zusätzliche Untergliederung in den BfR und den UBA assoziierten Sub-Hub mit dem Fokus „Human-Tox“ (BfR) und „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ (UBA). Deutsche Verbundpartner des UBA in PARC mit der/dem jeweiligen Vertreter*in im National Hub: Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) – Vertreterin im NH: Martina Fenske Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial und Umweltmedizin, Klinikum der Universität München ( KUM ) – Vertreter im NH: Stefan Rakete Helmholtz Zentrum für Umweltforschung ( UFZ ) – Vertreter im NH: Werner Brack Universität Duisburg-Essen ( UDE ) – Vertreter im NH: Ralf Schäfer Universität Osnabrück – Vertreter im NH: Andreas Focks Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik ( IBMT ) – Vertreterin im NH: Sylvia Wagner Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie ( IME ) – Vertreter im NH: Bernd Göckener Externe Expert*innen im Sub Hub „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ des PARC National Hubs ohne Involvierung des Arbeitgebers in PARC: Peter Kujath – Arbeitgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Holger Koch – Arbeitgeber: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Institut der Ruhr Universität Bochum (IPA DGUV) Jörg Oehlmann – Arbeitgeber: Goethe-Universität Frankfurt am Main Thomas Schettgen – Arbeitgeber: RWTH Universitätsklinikum Aachen Rita Triebskorn – Arbeitgeber: Eberhard Karls Universität Tübingen Martina Roß-Nickoll – Arbeitgeber: RWTH Universität Aachen Nathalie Costa Pinheiro – Arbeitgeber: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt ( NLGA ) Stakeholder des deutschen PARC National Hubs: Die Mitglieder des National Hubs treffen sich zwei Mal im Jahr, einmal virtuell und einmal in hybriden Format. Bei der Veranstaltung in hybridem Format, handelt es sich um zwei Meeting-Tage, wovon sich ein Tag an deutsche Stakeholder richtet. Dafür werden über verschiedene Verteiler und Webseiten Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen (Industrie, Behörden, Verbänden, ⁠ NGO ⁠, Landesämter), die die Kernthemen menschliche Gesundheit und Umwelt thematisch abdecken, informiert. Einige deutsche Stakeholder sind bereits Teil des Stakeholder-Forums der PARC Partnerschaft, während die Mehrheit der deutschen Stakeholder selbst nicht in PARC involviert ist. Veranstaltungen Im Rahmen von Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen werden die Partnerschaft PARC, die Arbeiten und deren Ergebnisse von verschiedenen deutschen Partnern vorgestellt. Im Folgenden werden Informationen zu dem Termin, Veranstaltungstitel, Themenbereich und dem für den Vortrag verantwortlichen deutschen Verbundpartner gelistet. Events: 2. deutscher PARC ⁠ Stakeholder ⁠-Dialog: "Die Risikobewertung von Chemikaliengemischen" in Berlin, 27.11.2024 - 12:00-17:30 PARC und Stakeholder im Gespräch – Chemikaliengemische im Fokus Zum 2. Deutschen PARC-Stakeholder-Dialog luden das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) Fachleute aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie sowie Verbraucher- und Umweltschutz ein, um die Auswirkungen chemischer Mischungen auf Mensch und Umwelt zu diskutieren. Auch die interessierte Öffentlichkeit nahm an der Veranstaltung teil. Im Fokus standen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Chemikaliengemischen sowie die regulatorischen Herausforderungen. Die Teilnehmenden tauschten sich über bestehende Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze aus, um den Umgang mit chemischen Belastungen zu verbessern. Die Vorträge der Veranstaltung sind auf der Veranstaltungsseite des BfR verfügbar. PARC Work Package 4 "⁠ Monitoring ⁠ und Exposure" jährliches hybrides Treffen der PartnerInnen in Berlin am 08.-09. Oktober 2024 - Die PARC HBM aligned studies schreiten voran, wobei konstruktive Diskussionen über die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen geführt werden. - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um ein nachhaltiges Human-Biomonitoring (HBM) in Europa zu gewährleisten und einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen. - Koordinierte Überwachungskampagnen verbessern unser Wissen über schädliche Chemikalien und die Expositionspfade des Menschen. - Innovative Methoden treiben die Expositionsbewertung voran und ermitteln wichtige Chemikalien für die künftige Überwachung. 20. November 2023 – 1. ⁠ Stakeholder ⁠-Dialog des deutschen National Hubs (hybrid) im Stellwerk Nordbahnhof in Berlin Auf dem Foto sind Vertreter und Vertreterinnen des UBA, des BfR, des BMUV, des NH und der eingeladenen Stakeholder. Weitere Vertreter und Vertreterinnen haben virtuell teilgenommen.

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) führt die Vorschriften der OGewV 2011 fort, soweit die EU-rechtlichen Vorgaben unverändert geblieben sind und setzt folgende neue EU-rechtliche Bestimmungen in deutsches Recht um: die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) der Beschluss 2013/480/EU der Kommission vom 20. September 2013 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/915/EG (ABl. L 266 vom 8. Oktober 2013, Seite 1) Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 311 vom 31. Oktober 2014, Seite 32) Die wichtigsten neuen Elemente der Verordnung sind: Die Regelungen über die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe Die aktualisierte Liste der Schadstoffe mit nun 67 flussgebietsspezifischen und 45 prioritären Stoffen Neue, EU-weit angeglichene Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für biologische Qualitätskomponenten, Nährstoffe und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste Die Stoffe der Beobachtungsliste werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Mit Durchführungsbeschluss EU-2015/495 der Kommission vom 20. März 2015 liegt die erste Liste vor (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C (2015) 1756). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Liste prio­­ritärer Stof­fe Nummer 2455/2001/EG (PDF extern, 935 KB) Stof­fe der Be­o­bacht­ungs­liste Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das OGewV.

Assessment of the long-term exposure to lead in four european countries using PBPK modeling

Lead (Pb) is a naturally occurring heavy metal that received, in the last decades, much attention in the human health risk assessment community. In the European Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU), Pb was identified as a priority substance as various scientific and policy questions were open and still to be answered. They included the further investigation of the internal exposure to Pb, the factors determining it, and its variations within European populations. The aim of this work was to develop an integrative modeling framework for the assessment of the aggregated long-term exposure to Pb in Belgium, Czech Republic, Germany, and Norway. This framework enabled predicting the concentrations of Pb in human blood (PbB) from estimates of the external exposure. The effect of past and current exposure events was accounted for, as multiple country-specific Pb concentration data in environmental compartments and diet, and estimates of the dietary intake of Pb covering a period from the 1970s until the present times were compiled. This modeling approach allowed, using a twodimensional Monte Carlo (MC2D) approach, running a population-based simulation and characterizing the inter-individual variability within the simulated populations and the uncertainty on the external exposure estimates. The predicted PbB levels were compared with the results drawn from HBM data. To the best of our knowledge, this holistic modeling approach combines for the first time temporal and country-specific trends in environmental lead concentrations to derive internal exposure, in order to get better insights into the relationship between environmental and human lead exposure, and to characterize individual exposure at different ages. © The Author(s)

PFASs: What can we learn from the European Human Biomonitoring Initiative HBM4EU

Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) were one of the priority substance groups selected which have been investigated under the ambitious European Joint programme HBM4EU (2017-2022). In order to answer policy relevant questions concerning exposure and health effects of PFASs in Europe several activities were developed under HBM4EU namely i) synthesis of HBM data generated in Europe prior to HBM4EU by developing new platforms, ii) development of a Quality Assurance/Quality Control Program covering 12 biomarkers of PFASs, iii) aligned and harmonized human biomonitoring studies of PFASs. In addition, some cohort studies (on mother-child exposure, occupational exposure to hexavalent chromium) were initiated, and literature researches on risk assessment of mixtures of PFAS, health effects and effect biomarkers were performed. The HBM4EU Aligned Studies have generated internal exposure reference levels for 12 PFASs in 1957 European teenagers aged 12-18 years. The results showed that serum levels of 14.3% of the teenagers exceeded 6.9 (micro)g/L PFASs, which corresponds to the EFSA guideline value for a tolerable weekly intake (TWI) of 4.4 ng/kg for some of the investigated PFASs (PFOA, PFOS, PFNA and PFHxS). In Northern and Western Europe, 24% of teenagers exceeded this level. The most relevant sources of exposure identified were drinking water and some foods (fish, eggs, offal and locally produced foods). HBM4EU occupational studies also revealed very high levels of PFASs exposure in workers (P95: 192 (micro)g/L in chrome plating facilities), highlighting the importance of monitoring PFASs exposure in specific workplaces. In addition, environmental contaminated hotspots causing high exposure to the population were identified. In conclusion, the frequent and high PFASs exposure evidenced by HBM4EU strongly suggests the need to take all possible measures to prevent further contamination of the European population, in addition to adopting remediation measures in hotspot areas, to protect human health and the environment. HBM4EU findings also support the restriction of the whole group of PFASs. Further, research and definition for additional toxicological dose-effect relationship values for more PFASs compounds is needed.

Human urinary arsenic species, associated exposure determinants and potential health risks assessed in the HBM4EU Aligned Studies

The European Joint Programme HBM4EU coordinated and advanced human biomonitoring (HBM) in Europe in order to provide science-based evidence for chemical policy development and improve chemical management. Arsenic (As) was selected as a priority substance under the HBM4EU initiative for which open, policy relevant questions like the status of exposure had to be answered. Internal exposure to inorganic arsenic (iAs), measured as Toxic Relevant Arsenic (TRA) (the sum of As(III), As(V), MMA, DMA) in urine samples of teenagers differed among the sampling sites (BEA (Spain) > Riksmaten adolescents (Sweden), ESTEBAN (France) > FLEHS IV (Belgium), SLO CRP (Slovenia)) with geometric means between 3.84 and 8.47 mikrog/L. The ratio TRA to TRA + arsenobetaine or the ratio TRA to total arsenic varied between 0.22 and 0.49. Main exposure determinants for TRA were the consumption of rice and seafood. When all studies were combined, Pearson correlation analysis showed significant associations between all considered As species. Higher concentrations of DMA, quantitatively a major constituent of TRA, were found with increasing arsenobetaine concentrations, a marker for organic As intake, e.g. through seafood, indicating that other sources of DMA than metabolism of inorganic As exist, e.g. direct intake of DMA or via the intake of arsenosugars or -lipids. Given the lower toxicity of DMA(V) versus iAs, estimating the amount of DMA not originating from iAs, or normalizing TRA for arsenobetaine intake could be useful for estimating iAs exposure and risk. Comparing urinary TRA concentrations with formerly derived biomonitoring equivalent (BE) for non-carcinogenic effects (6.4 mikrog/L) clearly shows that all 95th percentile exposure values in the different studies exceeded this BE. This together with the fact that cancer risk may not be excluded even at lower iAs levels, suggests a possible health concern for the general population of Europe. © 2023 The Authors

Spurenstoffe in Flüssen: Zweiter Inventarbericht für Baden-Württemberg veröffentlicht

null Spurenstoffe in Flüssen: Zweiter Inventarbericht für Baden-Württemberg veröffentlicht GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Karlsruhe. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute ihren zweiten Spurenstoffbericht für die Flüsse im Land veröffentlicht. Der Bericht stellt eine umfassende statistische Auswertung der Untersuchungsergebnisse menschengemachter Chemikalien in baden-württembergischen Gewässern in den Jahren 2013 bis 2021 dar. Lediglich fünf der insgesamt neunzig untersuchten Spurenstoffe konnten in diesem Zeitraum nicht nach­gewiesen werden. 44 der 90 Stoffe sind häufig bis regelmäßig in den Gewässern zu finden. Der Vergleich der Daten des ersten und des zweiten Inventarberichtes zeigen, dass die Belastung mit Spurenstoffen in den neun Jahren relativ konstant geblieben ist. Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: "Das Ergebnis zeigt, dass die Flüsse des Landes mit vielen unterschiedlichen Chemikalien und dazu auch noch konstant belastet sind. Wir wissen leider zu wenig über die Auswirkungen auf die Lebewesen in den Gewässern. Daher sind wir gut beraten, die Einträge zu reduzieren, beispielsweise durch die Aufrüstung von Kläranlagen besonders dort, wo der Abwasseranteil im Gewässer hoch ist. Auf Bundes- und Europaebene brauchen wir mehr Forschung zu den ökologischen Risiken und vor allem auch zu unbedenklichen Ersatzstoffen für potentiell gefährliche Chemikalien.“ Einige Spurenstoffe sind besonders auffällig Insgesamt liegen die meisten untersuchten Spurenstoffe im Mittel deutlich unter den Referenzwerten*. Bei einzelnen Stoffen werden die Referenzwerte im Landesmittel jedoch überschritten - wie dem Schmerzmittel Diclofenac, bestimmten Röntgenkontrastmitteln und Fluoranthen (entsteht über Reifenabrieb und Verbrennungsprozesse). Hinzu kommen lokale Überschreitungen bei weiteren Arzneimitteln, Pestiziden und Hormonen. Dürremonate: Spurenstoffe verschlimmern Situation für Wasserorgansimen Erstmalig bewertet der Bericht auch die Konzentrationen von Spurenstoffen mit Blick auf die Dürresommer der letzten Jahre. Niedrige natürliche Wasserstände bedeuten, dass die Einleitungen aus Kläranlagen in den Flüssen weniger verdünnt werden. Diese Spurenstoffe aus den Kläranlagenabläufen belasten dann die Wasserorganismen noch zusätzlich, die bereits Sauerstoff- und Hitzestress ausgesetzt sind. Als Folge des Klimawandels werden unsere Ge­wässer einem solchen Hitzestress zukünftig immer häufiger ausgesetzt sein. Vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen reduziert Spurenstoffkonzentration - Umweltministerium unterstützt Kommunen Das Spurenstoffinventar 2023 belegt, dass die Spuren­stoffkonzentrationen im Gewässer deutlich sinken, wenn oberhalb liegende Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe nach­gerüstet werden. Diese entfernt die Spurenstoffe gezielt. „Baden-Württemberg fördert bereits seit vielen Jahren den Ausbau von Kläranlagen, insbesondere an besonders empfindlichen Gewässern und an Belastungsschwerpunkten“, so Ministerin Walker. In Baden-Württemberg verfügen derzeit bereits 25 – meist größere – Kläranlagen über eine vierte Reinigungsstufe, die zusammen rechnerisch die Abwässer von etwa 3,6 Millionen Einwohnern beziehungsweise etwa ein Sechstel des Abwassers des Landes behandeln können. Damit ist Baden-Württemberg Vorreiter im europäischen Vergleich. Weitere 27 Anlagen befinden sich bereits im Bau oder in Planung. Das Land fördert zudem das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg, das Kommunen, Planer und Behörden hinsichtlich Errichtung und Betrieb einer 4. Reinigungsstufe berät. Verbraucher können durch korrekte Entsorgung und ökologische Produkte Gewässer schützen „Die 4. Reinigungsstufe hilft, wir dürfen uns aber nicht komplett auf diese verlassen“, ergänzt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und erläutert: „Manche der eingebrachten Stoffe können auch in einer vierten Reinigungsstufe nicht entfernt werden oder gelangen auf ande­rem Wege direkt in die Gewässer. Deshalb ist die Vermeidung der Einträge an der Quelle immer noch die wichtigste Vorsorge. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise durch die Ver­wendung von ökologischeren Wasch- und Reinigungsmitteln, die korrekte Entsorgung von Medikamentenresten sowie den Verzicht auf Pestizide rund um ihr Zuhause einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.“ Quellen der Spurenstoffe Spurenstoffe stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel aus industriellen Prozessen, aus der Landwirtschaft, aus Haushalten oder aus Verbrennungsprozessen. Viele der Stoffe gelangen mit dem Abwasser über die Kläranlagen in die Gewässer, da sie in Kläranlagen ohne 4. Reinigungsstufe nicht ausreichend abgebaut werden. Einige Beispiele für Spurenstoffe sind Arzneimittelrückstände, Pestizide, Hormone und eine Vielzahl von Haushalts- und Industriechemikalien. „Synthetische organische Verbindungen begegnen uns in vielen Produkten unseres Alltages. Aufgrund ihrer nützlichen Eigenschaften werden sie zum Beispiel in Kleidung und Reinigungsmitteln, als Imprägnierungen, Rostschutzmittel oder als Arzneistoffe eingesetzt. Durch Gebrauch, Ab­rieb oder über die Luft gelangen sie in geringen Spuren in unsere Gewässer, daher spricht man von Spurenstoffen“, erläutert Maurer und ergänzt: „Viele der Verbindungen beeinträchtigen Wasserorganismen bereits in geringen Konzentrationen von weniger als ein millionstel Gramm.“ LUBW-Berichte Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg Ergebnisse der Untersuchung von Fließgewässern 2013 bis 2021 Im Publikationsdienst der LUBW kann der Bericht kostenlos als PDF-Datei über den folgenden Link heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10504 Das Spurenstoffinventar 2023 stellt eine Fortschreibung und Erweiterung des Spuren­stoffinventars 2014 dar und zeigt die Ergebnisse der Beprobung von Fließgewässern der Jahre 2013 – 2021. Der Datensatz umfasst die Proben von 172 Messstellen an 114 Fließgewässern unter­schiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Charakteristika der Einzugsgebiete. Insgesamt wurden 90 Spurenstoffe untersucht aus den folgenden Stoffgruppen:  Arzneimittelrückstände und Röntgenkontrastmittel, Benzotriazole, synthetische Moschusduftstoffe, synthetische Komplexbildner, synthetische Süßstoffe, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestizide, hormonell wirksame Stoffe, Flammschutz- und Imprägniermittel, Weichmacher sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die bei unvollständigen Verbrennungen in Kraftwerken, Industrie oder im Haushalt entstehen. 44 Spurenstoffe der 90 Substanzen werden im Bericht detailliert vorgestellt und ausgewertet, da sie regelmäßig oder häufig in den Gewässern nachgewiesen werden konnten. Um mögliche Risiken der gemessenen Konzentrationen einordnen zu können, wurden Referenzwerte herangezogen. Für einige Substanzen konnten neue Vorschläge für EU-Umweltqualitätsnormen** aus dem Herbst 2022 erstmalig als Bewertungsmaßstab verwendet werden. Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg Ergebnisse der Beprobungen von Fließgewässern und Kläranlagen 2012/2013 Das erste Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg für Baden-Württemberg ist im Jahr 2014 erschienen und steht ebenfalls im Publikationsdienst der LUBW zum Download bereit: https://pd.lubw.de/29560 . Im Rahmen des Spurenstoffinventars 2014 wurden 20 Fließgewässermessstellen auf das Vorkommen und die Konzentrationen von 86 Spurenstoffen analysiert. Zusätzlich wurde die Rolle der Kläranlagen als Quelle für Spurenstoffe näher untersucht. * Referenzwerte In dem vorliegenden Bericht wurde bevorzugt die gesetzlich festgelegte Jahresdurchschnitts- Umweltqualitätsnorm als Referenzwert verwendet. Für viele der untersuchten Stoffe existiert jedoch (noch) keine Umweltqualitätsnorm. In diesem Fall wurden als Referenzwert Vorschläge für künftige Umweltqualitätsnormen der EU oder ökotoxikologisch abgeleitete Qualitätsstandards der EU  oder des Umweltbundesamtes verwendet. **Umweltqualitätsnorm⁠ für Oberflächengewässer Die Umweltqualitätsnorm (UQN engl. Environmental Quality Standard) stellt gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. der Oberflächengewässerverordnung die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe dar, die in Wasser, Schwebstoffen, Sedimenten oder Biota (Fische, Muscheln) aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf. Derzeit sind europaweit UQN für 45 prioritäre Stoffe oder Stoffgruppen sowie deutschlandweit UQN für weitere 67 Stoffe und Stoffgruppen festgelegt. Dazu gehören Metalle, Pestizide und weitere Chemikalien. Spurenstoffe: Vorgehen in der EU Auf EU-Ebene werden derzeit im Rahmen des Green Deal und der Null-Schadstoff-Strategie mehrere Richtlinien überarbeitet, darunter die Industrie­emissionsrichtlinie, die Kommunalabwasserrichtlinie sowie die Wasserrahmenrichtlinie. Diese Vorschläge enthalten neue Impulse auch für die Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern. Weiterführende Information: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

How to use human biomonitoring in chemical risk assessment: methodological aspects, recommendations, and lessons learned from HBM4EU

One of the aims of the European Human Biomonitoring Initiative, HBM4EU, was to provide examples of and good practices for the effective use of human biomonitoring (HBM) data in human health risk assessment (RA). The need for such information is pressing, as previous research has indicated that regulatory risk assessors generally lack knowledge and experience of the use of HBM data in RA. By recognising this gap in expertise, as well as the added value of incorporating HBM data into RA, this paper aims to support the integration of HBM into regulatory RA. Based on the work of the HBM4EU, we provide examples of different approaches to including HBM in RA and in estimations of the environmental burden of disease (EBoD), the benefits and pitfalls involved, information on the important methodological aspects to consider, and recommendations on how to overcome obstacles. The examples are derived from RAs or EBoD estimations made under the HBM4EU for the following HBM4EU priority substances: acrylamide, o-toluidine of the aniline family, aprotic solvents, arsenic, bisphenols, cadmium, diisocyanates, flame retardants, hexavalent chromium [Cr(VI)], lead, mercury, mixture of per-/poly-fluorinated compounds, mixture of pesticides, mixture of phthalates, mycotoxins, polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs), and the UV-filter benzophenone-3. Although the RA and EBoD work presented here is not intended to have direct regulatory implications, the results can be useful for raising awareness of possibly needed policy actions, as newly generated HBM data from HBM4EU on the current exposure of the EU population has been used in many RAs and EBoD estimations. © 2023 The Author(s)

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