Das Projekt "Forest Certification Programs as Private Law Making" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik durchgeführt. The rapidly expanding use of forest certification systems around the world has the potential to significantly change the norms and standards governing the operation of forestry firms. The primary purposes of the research are: (1) to clarify the dynamics of private forestry standard setting and enforcement processes and (2) to understand how they will affect and be affected by traditional rules and laws governing forest management. It has led to two articles this year, with a third planned. The next step is to combine the articles into a book on the topic
Das Projekt "Fehlanreize für eine Verbesserung des Klimaschutzes in den bestehenden Regelungen über die Miethöhe - Vorschläge zu deren Beseitigung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung durchgeführt. Nach dem Energiekonzept sollen bis zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent und bis zum Jahre 2050 um 80-95 Prozent sinken. Im Gebäudebereich werden 40 Prozent der Endenergie verbraucht und ca. 1/3 der CO2-Emissionen in Deutschland verursacht. Ungefähr die Hälfte der Wohnungen in Deutschland sind Mietwohnungen. Ein Großteil befindet sich in Gebäuden, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden und gar nicht oder kaum energetisch saniert sind. Hier bestehen große Potenziale der Verminderung von Treibhausgasen. Insbesondere bei vermieteten Wohnungen kommen energetische Modernisierungen jedoch nur schleppend voran, obwohl deren Kosten seitens des Vermieters nach Paragraph 559 BGB bis zu 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt und somit überkompensiert werden können. Die Gründe für die geringe Sanierungsrate sind noch nicht vollständig ermittelt. Eine Ursache könnte darin liegen, dass - trotz oder wegen der Regelungen über die Miethöhe in den ParagraphParagraph 558/559 BGB - Fehlanreize für Modernisierungen im Mietwohnungsmarkt bestehen. Vor diesem Hintergrund wurde im Energiekonzept vereinbart, das Vergleichsmietensystem auf Fehlanreize hin zu überprüfen. Dies ist bislang nicht geschehen. Das Forschungsprojekt will die Vorschriften über die Miethöhe im BGB dahingehend untersuchen, welche Regelungen für die energetische Modernisierung im Mietwohnungsmarkt relevant sind oder sein können, welche Anreize sie für Modernisierungen bieten und vor allem, welche Defizite und Fehlanreize bestehen. Dabei werden auch neuere Vorschläge aus dem politischen Raum berücksichtigt, wie z.B. Mietpreisbremse, die zurzeit stark in den Medien diskutiert wird. Aus dieser Untersuchung sollen Vorschläge für die Verbesserung des Klimaschutzes im Mietwohnungsbereich abgeleitet werden.
Das Projekt "Small Hydropower Systems Design for Rural Electrification" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik durchgeführt. Background: Ethiopia is a country endowed with huge hydropower potential. However, the potential has not been well exploited and the per capita consumption in the country stands as one of the lowest in the world. With this problem in mind, one of the primary objectives of the Energy policy of the government of Ethiopia has been to ensure a reliable supply of energy at the right time and at affordable prices, particularly to support the agricultural development led industrialisation strategy. While the objective is well tailored to the immediate need of rural communities, its implementation lagged much behind expectations. In order to accelerate the energy supply in Ethiopia, the government recently passed the law to allow private power developers to install and operate small to mini-hydropower plants. It is, therefore, hoped that there will be a significant number of independent power produces (IPPs) in the coming decades. While the decision to allow private investment is a good step forward, private investment alone may not produce the necessary break-through in Rural Electrification (RE) in Ethiopia. By its very nature, private investment is mainly profit-oriented which may be guaranteed by RE projects only in the long-run. This is so because the implementation of a self-standing hydropower plant for ruralenergy supply is a challenging task as it is faced by many constraints. There arises, therefore, the fear that the need for an organisation with a clear mandate and responsibility and with a substantial budget to promote RE may be obscured by the assumption that RE largely falls under the domain of private investment. The main objective of this research is, therefore, to find out if such fears are justified. The research bases itself on information on current power supply conditions in Ethiopia by taking an appropriate site for a case study. Objective of the research: The objective of this research is to give a reasonable judgement as to whether RE should be taken as part of the infrastructure development plans of the nation with strong financial support from the government or whether it should be largely left open for private investment. It is sought to find an answer to the question whether the role of RE should be undertaken by a mandated organisation with the necessary budget or whether RE should be dictated by the existing power market structure.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Stakeholder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH durchgeführt. Das Beheizen von Gebäuden ist eine der wesentlichen Quellen von CO2-Emissionen. Gebäude und Heizungssysteme sind langlebige Güter mit dem Risiko von Pfadabhängigkeiten, die die Dekarbonisierung zu einer Herausforderung machen. Die Wirkung verfügbarer Optionen wie Energieeffizienz und erneuerbare Energien hängt davon ab, inwieweit diese tatsächlich von Wohnungseigentümern gewählt werden, und damit von der Anreizstruktur und dem Regulierungsrahmen. Neben dem öffentlichen ist dies vor allem das Privatrecht, das die Beziehungen zwischen Akteuren wie Vermietern und Mietern, Eigentümern oder deren Gemeinschaften und Anbietern von Heizungssystemen oder Wärmenetzen regelt. Wir untersuchen deshalb, welche Auswirkungen diese Anreize für die Transformation des Energiesystems im Gebäudebereich haben, welche Rolle die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen, wie nachhaltige Investitionsentscheidungen angereizt werden können, und was daraus für effektive reale Politikmaßnahmen gelernt werden kann.
Das Projekt "Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH durchgeführt. In Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und planerischen Anforderungen kann durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen verstärkt beteiligt werden, wie diese Studie zeigt. Ausgangslage: Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Raumordnung war bislang in Deutschland nur in Einzelfällen von praktischer Bedeutung. Der wichtigste Grund für die Zurückhaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Raumordnungsplanung war, dass die Festlegungen in Raumordnungsplänen für Personen des Privatrechts bis zur Novellierung des Raumordnungsgesetzes 1998 (ROG) in keinem Fall rechtlich unmittelbar verbindlich waren. Seit dem Ende der 90er Jahre wächst die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung, wofür es im Wesentlichen zwei Gründe gibt: zum einen die umfassende Novellierung des ROG und die Pflicht der Länder, ihr Landesrecht an die geänderten Vorgaben des Bundesrechts anzupassen. Das Verhältnis des Raumordnungsrechts zu den Personen des Privatrechts ist durch materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Regelungen in wesentlichen Punkten im ROG neu gestaltet und den veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst worden. Zum anderen die Umsetzung der im Juni 2001 erlassenen europäischen Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL), bis zum 20.7.2004 in nationales Recht. Im Rahmen der Durchführung einer Umweltprüfung ist danach aufgrund von Art. 6 Plan-UP-RL künftig vor der Entscheidungsfindung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf eines Raumordnungsplans erforderlich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Pflichtübung, vielmehr bietet sie Chancen für eine - ebenfalls im ROG geforderte - an der Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung und auf Umsetzung orientierte Raumordnung. Hinzu kommt die wachsende Bedeutung einer 'neuen Planungskultur' in der räumlichen Planung, die durch Adressatenorientierung, Dialog, Kooperation und Vermittlung auf den steuerungstheoretisch begründeten Wandel von einem hierarchischen zu einem kooperativen Verständnis staatl. Handelns reagiert. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben und planerischen Leitlinien ist es Ziel des Forschungsvorhabens, die juristischen und planungsmethodischen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen der Raumordnung zu ermitteln. Die Analyse der derzeitigen Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Programmen und Plänen in der Landes- und Regionalplanung mündete in Empfehlungen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit in die rechtliche und planerische Praxis. Hierfür wurde ein 2-stufiges Beteiligungsmodell vorgeschlagen, das auf der 1 Stufe die rechtlichen Mindestanforderungen an das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung normiert. (Text gekürzt)
Das Projekt "Privatrecht und Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Johann W. Gerlach durchgeführt. Die Studie soll einen Beitrag zu der Frage leisten, wie das Privatrecht in groesserem Umfang als bisher zur Loesung von Umweltproblemen herangezogen werden kann. Dabei sind in besonderer Weise der Umfang privater Verantwortlichkeit fuer Umweltschaeden unter besonderer Beruecksichtigung deliktischer Schadenersatzansprueche und die damit verbundenen Beweislastfragen zu thematisieren. Es waeren sowohl die neuesten Entwicklungen in der BGH-Rechtsprechung (Kupolofen-Fall) wie auch die Rolle des Schadenersatzrechts einschliesslich der Gefaehrdungshaftung und anderer Kompensationsmodelle in vergleichbaren Rechtsordnungen mit aehnlichen Problemlagen zu beleuchten und einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Zweck der Untersuchung ist letztlich Hilfestellung zur Beantwortung der Frage, ob durch eine Umgestaltung des zivilen Schadenersatzrechts mit dem Ziel einer Erhoehung des Haftungsrisikos oder durch andere alternative Kompensationsmodelle potentiellen Umweltschaedigern zusaetzliche Anreize fuer den Umweltschutz gegeben werden koennen.
Das Projekt "Privatisierung im Umweltrecht. Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI durchgeführt. Das Forschungszentrum startet mit einem auf mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt ueber Privatisierungen im Umweltrecht. Das Forschungsprojekt geht von den vorhandenen bzw. geplanten Privatisierungen als Praemisse aus und fragt nach dem sachgerechten Recht fuer die privatisierten Bereiche. Damit stehen nicht die Fragen der Zweckmaessigkeit, das 'Ob' der Privatisierung, im Mittelpunkt, sondern die Folgen, die sich fuer die privatisierten Bereiche ergeben. Typischerweise fallen naemlich die privatisierten Taetigkeiten nicht einfach und bedingungslos in den Bereich des allgemeinen Privatrechts. Es gibt fuer sie im Gegenteil eine Reihe interessanter, aber wenig erforschter Besonderheiten. Dies kann nicht ueberraschen: Die einschlaegigen Sachbereiche (z.B. Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung, Ueberwachung der Einhaltung von Vorschriften, sachverstaendige Beurteilung von Umweltproblemen) waren bislang nicht zufaellig von der oeffentlichen Hand wahrgenommen worden. Dies hatte seinen Grund darin, dass diese Taetigkeiten einen deutlichen Gemeinwohlbezug hatten und haben. Wenn es gleichwohl richtig und zweckmaessig ist, in diesen Sektoren mehr oder weniger umfassende Privatisierungen vorzunehmen, geschieht dies nicht deshalb, weil sich der Gemeinwohlbezug aufgeloest hat, sondern weil er in anderer Weise als durch die eigene Leistungserbringung durch den Staat selbst beruecksichtigt werden kann. Eine Reihe von Privatisierungen im Umweltbereich zeichnet sich dadurch aus, dass nach der Privatisierung spezifische Regeln - naemlich gegenueber dem allgemeinen Privatrecht zusaetzliche Rechtsnormen oder Organisationsformen - fuer erforderlich gehalten werden, um genau diesen Gemeinwohlbezug herzustellen. Mit den damit zusammenhaengenden Rechtsfragen beschaeftigt sich das Forschungsprojekt, das die Forschungen mehrerer Mitglieder des Forschungszentrums verbinden wird. Bei der erstmaligen Ausschreibung und Vergabe von Forschungsmitteln durch das Rektorat nach Empfehlung durch die Forschungskommission im Jahre 1996 hat das Forschungszentrum zwei Teilprojekte innerhalb dieses Gesamtthemas angemeldet, die teilweise bewilligt worden sind. Es handelt sich um die Teilprojekte: - Privatisierung von Ueberwachung und Kontrolle. Projektleiter: Prof Dr. Gerhard Hohloch, Institut fuer auslaendisches und Internationales Privatrecht, Abt. III, und - Neues Organisations- und Verfahrensrecht fuer privatisierte Bereiche im Umweltschutz. Projektleiter: Prof Dr. Rainer Wahl, Institut fuer Oeffentliches Recht, Abt. VI.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Rechtsgestaltungen und Empirie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht durchgeführt. Das Beheizen von Gebäuden ist eine der wesentlichen Quellen von CO2-Emissionen. Gebäude und Heizungssysteme sind langlebige Güter mit dem Risiko von Pfadabhängigkeiten, die die Dekarbonisierung zu einer Herausforderung machen. Die Wirkung verfügbarer Optionen wie Energieeffizienz und erneuerbare Energien hängt davon ab, inwieweit diese tatsächlich von Wohnungseigentümern gewählt werden, und damit von der Anreizstruktur und dem Regulierungsrahmen. Neben dem öffentlichen ist dies vor allem das Privatrecht, das die Beziehungen zwischen Akteuren wie Vermietern und Mietern, Eigentümern oder deren Gemeinschaften und Anbietern von Heizungssystemen oder Wärmenetzen regelt. Wir untersuchen deshalb, welche Auswirkungen diese Anreize für die Transformation des Energiesystems im Gebäudebereich haben, welche Rolle die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen, wie nachhaltige Investitionsentscheidungen angereizt werden können, und was daraus für effektive reale Politikmaßnahmen gelernt werden kann.
Das Projekt "EnWorKS - Energieeffizienter Wohnraum am Beispiel Kassel (KS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht durchgeführt. 1. Vorhabenziel 1. Vorhabenziele: -privatrechtsförmige Instrumente so fortentwickeln, dass die beteiligten Akteure bereit und in der Lage sind, die technisch mögliche Energieeffizienzsteigerung in Gebäuden umwelt- und gesellschaftsverträglich umzusetzen; - das Zusammenwirken der Steuerungsinstrumente des privaten und öffentlichen Rechts untersuchen und Friktionen analysieren; - Abstimmungsprobleme, Ziel- und Instrumentenkonflikte innerhalb der beteiligten Normenkomplexe auflösen und das Zusammenspiel zwischen öffentlichem und privatem Recht verbessern; - Mit den Praxispartnern und Akteuren konkrete praxisgerechte juristische Handlungsempfehlungen für die Energiewende im Gebäudebereich entwerfen; - Fragen, welche technischen Entwicklungen unter Berücksichtigung des jeweils optimierten rechtlichen Rahmens besser oder weniger gut geeignet sind, die Energiewende zu fördern. Dabei müssen technische Innovationen rechtlichen Vorgaben genügen. Ein Kennzeichen des Projektes ist Interdisziplinarität. 2. Arbeitsplanung: 1) Analyse der Defizite, Verbesserungsvorschläge, Empirische Grundlagen (Monate 1-9); 2) Gestaltungsoptionen gebäudebezogener Maßnahmen (M. 7 - 15); 3) Gestaltungsoptionen gebäudeferner Maßnahmen (M. 16 - 28); 4) Private Rechtsdurchsetzung (Schwerpunkte während M. 10 - 28); 5) Praktikabilität und Akzeptabilität - Workshop mit Akteuren und Praxispartnern (M. 17-30; davon 17-28 nur vorbereitend); 6) Entwurf praxisgerechter Handlungsempfehlungen (M. 31 - 33); 7:) Abschlussbericht (M. 34 - 36).
Das Projekt "Immissionsschutz und Landwirtschaft: Immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Untersuchung analysiert die rechtliche Regelung immissionsschutz-rechtlicher Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung. Sie konkretisiert in Fortentwicklung des 'abwaegungsgepraegten Erheblichkeitsbegriffs' des Bundesverwaltungsgerichts die Kriterien der Zumutbarkeit von Geruchs- und Geraeuschimmissionen, die durch landwirtschafliche Betriebe verursacht werden, und weist Wege zu einer Harmonisierung der immissionsrechtlichen Duldungsmassstaebe auf dem Gebiet des Oeffentlichen Rechts und dem des Privatrechts. Abschliessend werden Moeglichkeiten zur Vermeidung immissionsschutzrechtlicher Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnbebauung dargestellt und bewertet.