Im Jahr 2014 beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung auf seiner 72. Sitzung, die digitale Brusttomosynthese (DBT) im Rahmen der Abklärungsdiagnostik im Mammographie-Screening-Programm gemäß § 17 Richtlinie der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zuzulassen. Mit der Erteilung einer Genehmigung für den Einsatz der DBT sind vom Betreiber zwar regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen an der Einrichtung durchzuführen, allerdings vermochte es die Normung bisher nicht, standardisierte Messprozeduren (Prüfpositionen) festzulegen, mit deren Hilfe die klinisch-relevante Bildqualität (räumliche Auflösung, Bildrauschen, Niedrigkontrastauflösung) bestimmt und damit die Anforderungen von §§ 16 und 17 Röntgenverordnung ('die diagnostisch erforderliche Bildqualität ist mit möglichst geringer Strahlenexposition zu erreichen') und von den entsprechenden Nachfolgeregelungen im neuen Strahlenschutzrecht sichergestellt werden könnte. Im Rahmen des Vorhabens sind eine für DBT geeignete Meßmethode, z.B. MOT (Model-Observer Technik), und ein entsprechender Prüfkörper zu identifizieren. Messprozedur und Prüfkörper müssen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und sind mit dem BfS abzusprechen. Auf dieser Basis sind an vielen DBT-Geräten unterschiedlichen Typs und Alters sowie unterschiedlicher Gerätehersteller Mindestanforderungen an Dosis und Bildqualität (Erkennbarkeit von Niedrigkontrasten) für die zukünftige Qualitätssicherung in der DBT festzulegen. Parallel ist die Bildqualität in Abhängigkeit von der Dosis von DBT-Geräten anhand des in der konventionellen Mammographie etablierten CDMAM-Verfahrens zu bestimmen, wobei die Vorgaben der EUREF (European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services) zu berücksichtigen sind, und mit den Ergebnissen des entwickelten Messverfahrens zu vergleichen.
Um die Zulassung des Mammographie-Screening-Programms (MSP) gemäß Röntgenverordnung aufrechterhalten zu können, ist eine verlässliche Nutzen-Risiko-Bewertung vonnöten. Von zentraler Bedeutung ist hier die Evaluation der langfristigen Wirkung des deutschen MSPs auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung. Die Erfahrungen anderer Länder haben gezeigt, dass sich ein Effekt des Screenings auf die Brustkrebsmortalität frühestens 10 Jahre nach Einführung beobachten lässt und frühestens nach 15 Jahren vollständig ausgeprägt ist. Um ein für Deutschland passendes Studienkonzept zu erarbeiten, wurden zunächst Vorhaben zur Machbarkeit einer solchen Studie in Deutschland durchgeführt. In der Machbarkeitsstudie (3610S40002) wurden für verschiedene Modelle Datenkonzepte entwickelt und die grundsätzliche technische und rechtliche Machbarkeit bestätigt, in der aktuell laufenden, erweiterten Machbarkeitsstudie (3614S40002) werden die epidemiologischen Rahmenbedingungen untersucht. Inhalt dieses Vorhabens sind die Datensammlung, -zusammenführung und -auswertung, um eine Aussage zu den Auswirkungen des MSPs auf die Brustkrebssterblichkeit zu erhalten. Das Studiendesign und Analysekonzept dieses Vorhabens (Hauptstudie) wird mit Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie vorliegen. Derzeit ist die Durchführung mehrerer, sich ergänzender Studienarme (Kohortenstudie und Begleitstudien) geplant. Es ist vorgesehen, Daten von epidemiologischen und klinischen Krebsregistern, Krankenversicherungen sowie des MSPs für mehrere Regionen Deutschlands heranzuziehen, sodass auf Grundlage einer repräsentativen und statistisch ausreichenden Datenbasis eine Aussage zur Reduzierung der Brustkrebssterblichkeit möglich wird. Das Detailkonzept dieses Vorhabens wird sich aus den Ergebnissen der noch laufenden erweiterten Machbarkeitsstudie ableiten.
a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.
Die Vorschriften des AtG, der StrlSchV und der RöV werden durch Normen untermauert, um eine zielgerichtete und bundeseinheitliche Umsetzung des Strahlenschutzes zu gewährleisten. Insbesondere aber auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Grundnormen 2013/59/EURATOM in deutsches Recht voraussichtlich zum 31.12.2018, ist die Erarbeitung/Überarbeitung von Normen zur weiteren Konkretisierung der Rechtsakte notwendig. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die Er- bzw. Überarbeitung von Normen für die Dosimetrie, für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes von Spezialeinrichtungen und die Qualitätssicherung in strahlentherapeutischen, nuklearmedizinischen und röntgendiagnostischen Einrichtungen. Weiterhin besteht auch ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der nationalen Normenerstellung und an einer frühzeitigen und direkten Mitwirkung bei der internationalen Normenerstellung. Nur so können wesentliche nationale Vorgaben in die internationale Normung frühzeitig eingebracht und international durchgesetzt werden. Dies ist wegen der bindenden Wirkung internationaler Normung (ISO, IEC, CEN, CENELEC) von erheblicher nationaler Bedeutung und auch erforderlich, um die Ziele neuerer europäischer Vorgaben für den Strahlenschutz harmonisiert umzusetzen. Das Projektvorhaben beinhaltet daher Normungsarbeit auf folgenden Teilgebieten: - Prüfung des vorhandenen nationalen Normenwerks auf Konformität mit dem Strahlenschutzgesetz und den zugeordneten Rechtsverordnungen. - Erstellung einer Norm bzgl. der Verfahren zur Durchführung eines Risikomanagements in der Strahlentherapie. - Fehlende Anforderungen und Prüfungen in bestehendes Normenwerk einfügen. - Harmonisierung der Qualitätssicherung medizinischer Einrichtungen auf EU-Ebene.
Messgrößen für die Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung sind nach RöV § 2 Nummer 6 Buchstabe e und f die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie die Richtungs-Äquivalentdosis H(0,07) ('gesetzliche Messgrößen'). Die Verankerung dieser Messgrößen im deutschen Strahlenschutzrecht setzt verbindliche Vorgaben aus Artikel 16 Buchstabe a i. V. m. Anhang II Teil E der Richtlinie 96/29/Euratom (bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2013/59/Euratom) um. Die Verwendung früher genutzter Messgrößen, insbesondere der Photonen-Äquivalentdosis HX, war nach RöV § 45 Absatz 12 Satz 1 übergangsweise noch bis zum 31. Juli 2016 zulässig. Da auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist keine handhabbaren Messgerät auf dem Markt verfügbar sind, die im niedrigen Energiebereich in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H'(0,07) messen und zugleich über eine Bauartzulassung bzw. Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichrecht verfügen, sind bis 5. Februar 2018 weiterhin Übergangslösungen zur Ermittlung von Ortsdosis und Ortsdosisleistung zugelassen. Es wird im Rahmen dieses Forschungsvorhabens angestrebt, eine Verbesserung des Messgeräteangebots für spezielle bisher nicht abgedeckte Bereiche herbeizuführen. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Grundlagen zu erarbeiten, um ein in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H(0,07) messendes Gerät (insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV, ggf. auch für sehr hohe Photonenenergien bzw. für gepulste Felder) bauartzugelassen bzw. konformitätsbewertet nach den Anforderungen des Mess- und Eichrechts zu entwickeln und marktverfügbar zu machen.
Die Röntgenverordnung verpflichtet die Anwender von Röntgengeräten dazu, jede Strahlenexposition so weit einzuschränken, wie dies mit der diagnostisch zu erzielenden Bildqualität noch zu vereinbaren ist. Der Qualitätssicherung im klinischen Routinebetrieb sind und a. die diagnostischen Referenzwerte (DRW) zu Grunde zu legen. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen war es bisher für den Anwender schwierig, ihre Verfahren regelmäßig zu prüfen und Überschreitungen von DRW kontinuierlich zu analysieren. Mit dem Einzug von Dosismanagement-Systemen (DMS) in den klinischen Alltag und der Umsetzung der Euratom-Richtlinie in deutsches Recht, werden sich aber die technischen und rechtlichen Voraussetzungen hin zu einer umfassenden und kontinuierlichen Qualitätssicherung von Röntgenanwendungen verschieben. Ziel dieses Vorhabens ist, den Einsatz von DMS sowie die Prozessabläufe bei der Auswertung der gewonnenen Daten bei unterschiedlichen Untersuchungsarten (u. a. Interventionen, CT-Untersuchungen) an einer Vielzahl von Röntgengeräten (mindestens 100 Geräte in Kliniken und Praxen) zu erfassen und zu bewerten. Die Wirkung, den die DMS auf die Optimierung von Strahlenanwendungen haben, ist ca. 1 Jahr nach der Einführung der DMS im Vergleich mit Werten vor der Einführung zu beurteilen. Die in den teilnehmenden Einrichtungen erhobenen Expositionswerte sind kontinuierlich mit den DRW zu vergleichen. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines Leitfaden für Anwender von DMS, der Vorschläge macht, welche Eigenschaften DMS in Abhängigkeit der Institutionsgröße haben sollten und wie DMS entsprechend, mit dem Ziel der Dosisoptimierung und ggfs. unter Einbeziehung von Medizinphysikern, Radiologen und technischen Angestellten (MTRA, IT), eingesetzt werden können.
Am 12. Mai 2017 stimmte der Bundesrat dem Strahlenschutzgesetz zu. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. So regelt es zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Das Strahlenschutzgesetz schafft zudem die Grundlagen für ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes, modernes Notfallmanagementsystem. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Notfällen im In- und Ausland sind in Notfallplänen darzustellen. Neu ist auch die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.
Am 25. Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes. Bisher war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.
Ein erheblicher Teil der gesamten beruflichen Strahlenexposition in Deutschland entsteht während der Revisionsarbeiten in kerntechnischen Anlagen, bei Arbeiten nach endgültiger Einstellung des Leistungsbetriebs (im so genannten Nachbetrieb) und bei Arbeiten zur Stilllegung und dem Rückbau dieser Anlagen. Durch die endgültige Abschaltung von acht Leistungsreaktoren im Jahr 2011 und einem weiteren in 2015 erhält die mit den genannten Arbeiten einhergehende Strahlenexposition zusätzlich eine aktuelle Bedeutung für den radiologischen Arbeitsschutz in kerntechnischen Anlagen. Ebenso an Bedeutung gewinnt der Betrieb standortnaher Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente sowie für die Lagerung radioaktiver Abfälle aus Stilllegung und Abbau von Leistungsreaktoren. Eine optimierte Arbeitsplanung und -durchführung und die systematische Auswertung gemachter Erfahrungen kann zu beträchtlichen Dosiseinsparungen führen. Um entsprechende Methoden hierzu weiterentwickeln zu können, ist eine detaillierte Kenntnis der Ursachen für die Exposition des Personals unabdingbare Voraussetzung. Dazu sind u. a. gezielte Analysen der durchgeführten Tätigkeiten und der damit einhergehenden Strahlenexposition erforderlich, die hinsichtlich des erforderlichen Datenmaterials über Daten der amtlichen Personendosimetrie hinausgehen. Im Rahmen des Vorhabens werden frühere Untersuchungen zur tätigkeitsbezogenen beruflichen Strahlenexposition in kerntechnischen Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Optimierung fortgeschrieben. Betrachtet werden deutsche Kernkraftwerke, Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie deutsche standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle. Grundlage der Untersuchungen sind fortlaufend zu sammelnde Daten und Informationen zur beruflichen Strahlenexposition in den kerntechnischen Anlagen, die die Datenreihen früherer Jahre fortsetzen und ergänzen sowie nationale und internationale Erfahrungen zum beruflichen Strahlenschutz. Auf der Grundlage der Analyse der gesammelten Informationen werden Vorschläge zur Optimierung der Arbeitseinsätze und verwendeten Arbeitsmittel insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen und bei typischen Arbeitsschritten bei der Revision und der Stilllegung erarbeitet. Des Weiteren werden relevante Vorhabensergebnisse in den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch, insbesondere im Rahmen der Mitarbeit im Information System on Occupational Exposure (ISOE) der OECD Nuclear Energy Agency (NEA), eingebracht. Darüber hinaus werden Untersuchungen zum Einsatz ausländischen Fremdpersonals in kerntechnischen Anlagen durchgeführt und Aspekte vertieft analysiert, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Verfahrensregelungen und Strahlenschutzsystemen des Herkunftslandes des Fremdpersonals und des Landes der kerntechnischen Anlage ergeben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 426 |
| Kommune | 1 |
| Land | 2 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 25 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 392 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 400 |
| Offen | 37 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 437 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 404 |
| Keine | 22 |
| Webseite | 15 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 404 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 432 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 437 |