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s/rei/WEI/gi

Bebauungsplan Winterhude 70 Hamburg

Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

Teilbebauungsplan TB 685 Hamburg

Bezirk: Harburg, Stadtteil: Marmstorf, Ortsteil: 709 Planbezirk: Handweg

Teilbebauungsplan TB 452 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Öjendorfer Weg, Sportanlagen

Schüler- und Klassenzahlen an Hamburger allgemeinbildenden Schulen

Die Schüler- und Klassenzahlen an Hamburger Schulen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Herbst erhoben. Die Zahlen - aggregiert nach Schulform, Schul- oder Jahrgangsstufe - können pro Bezirk, Stadtteil oder Schule ausgegeben werden. Sie können in Form einer Excel- oder pdf-Datei heruntergeladen werden.

Sponsoringberichte der Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg

Berichte der Behörden und Ämter über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen. Sie beinhalten die von den Behörden und Ämtern sowie den direkten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen (öffentlichen Unternehmen) aus ihrem Zuständigkeitsbereich angenommenen privaten Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab 5.000 Euro im Einzelwert und die von bestimmten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen ab 2.500 Euro im Einzelwert.

Bebauungspläne Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Bebauungsplan St.Georg 45 Hamburg

An der Alster - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 - Koppel - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

Bebauungsplan Harburg 71 Hamburg

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Sand (Flurstück 1121) - Ostgrenzen der Flurstücke 1141 und 3350 - Südgrenze des Flurstück 3350 - Neue Straße (Flurstück 1120). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Harburg des Bezirkes Harburg, Ortsteil 702.

Bebauungsplan Winterhude 71 Hamburg

Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

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