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Ramsargebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Ramsargebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.

INSPIRE ST Schutzgebiete Naturschutz

Schutzgebiete gemäß Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt und Ramsar-Konvention, transformiert ins INSPIRE-Datenmodell für das Thema "Schutzgebiete"

Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung

Schutzgebiete gem. Ramsar-Konvention

Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung

Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )

RAMSAR-Gebiete

[Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach dem Ramsar-Übereinkommen](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schutzgebiete/ramsar.html) **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) ### Bemerkungen Das Ramsar-Gebiet Wattenmeer ist bislang das einzige gemeldete RAMSAR-Gebiet in SH. Die weiteren Flächen entsprechen den Gebietsvorschlägen des LPRO 1999 (Karte 3) mit Ausnahme folgender zwischenzeitlich vorgenommener Änderungen: Folgende Gebiete sind entfallen: - Wälder der Ostenfelder Geest - Laubmischwald an der Steenwaldholter Beek - Buchenwald bei Bergenhusen - Erweiterungsflächen des gepl. NSG "Wildes Moor bei Schwabstedt' Das EGV-Gebiet "Eider-Treene-Sorge-Niederung" ist als Gebiet, welches die Ramsar-Kriterien erfüllt, nachgetragen worden Folgende Gebiete wurden an die Gebietskulisse Natura2000 angepasst: - West- und Nordküste der Insel Fehmarn - Großer Plöner See - Traveförde ### Attribute - NAM = Kreiskürzel - NAME = Bezeichnung des Gebietes (soweit vorhanden) - BESTAND= 1 gemeldetes RAMSAR-Gebiet, 2 vorgeschlagenes RAMSAR-Gebiet (= erfüllt die Kriterien), 0 Inselpolygon - BEMERKUNG = Erklärung zur Bestandsnummer

Schlüsselrolle von Feuchtgebieten für den Klimaschutz und die Klimaanpassung stärken

Ramsar-Konvention zum Schutz und Erhalt von Feuchtgebieten, Stand der Maßnahmen, Schutz und Wiederherstellung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

WFS Ramsar-Gebiet

Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Internationaler Tag der Feuchtgebiete: Renaturierung der Flurinnen an der Elbe im Oberluch Roßlau

Magdeburg. Im Zuge des Gesamtkonzeptes Elbe werden zahlreiche Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Das Projekt „Revitalisierung des Flutrinnensystems im Oberluch Roßlau“ wurde Ende Januar erfolgreich abgeschlossen. Es wurden seit November 2020 Teile des Flutrinnensystems zwischen den Elb-Kilometern 253,0 und 255,0 wiederhergestellt. Das Projekt wurde von der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe in Auftrag gegeben und kostete rund 213.000 Euro. Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte: „Die Elbe ist der längste unverbaute Fluss Europas. Mit 302 Kilometern Flusslauf in Sachsen-Anhalt tragen wir eine besondere Verantwortung für die geschützte Flusslandschaft. Ich freue mich sehr, dass mit solchen Maßnahmen die Elbaue als Feuchtlebensraum wieder zum Leben erweckt wird. Nun kann in der Flussaue das Wasser besser gespeichert werden und zahlreiche Arten wie die Rotbauchunke und der Kranich finden ihren natürlichen Lebensraum vor. Das Land erfüllt damit Schritt für Schritt die Anforderungen des Gesamtkonzeptes Elbe. Außerdem dienen solche Feuchtgebiete als Wasser- und Kohlendioxidspeicher und sind damit ein sehr wirksamer Beitrag zum Klimaschutz.“ Flutrinnen gehören zu den typischen Strukturelementen der Aue. In ihnen fließt ab einem bestimmten Wasserstand das für die weite Auenlandschaft lebensspendende Flusswasser. Im Projekt wurde ein Teil der Flutrinnen in ihrer Funktion renaturiert. Dies geschah durch Entfernung von Verlandungen, Abgrabungen und Schaffung von Verbindungen zwischen Flutrinnenabschnitten. 2013 wurde das Oberluch letztmalig durch Hochwasser geflutet. Flutrinnen, Feuchtsenken und Altwasser sind zum heutigen Zeitpunkt ausgetrocknet. Grund dafür sind anhaltende Trockenheit und das Ausbleiben von größeren Hochwasserereignissen seit 2013. Durch die nun wieder funktionierenden Flutrinnen werden folgende Naturraumeffekte erzielt: Hintergrund: Das Projektgebiet liegt zur Gänze im Biosphärenreservat Mittelelbe. Es wird südlich begrenzt durch den Flusslauf (Elbe), nördlich durch einen Höhenzug, auf dem die Bundesstraße 187 verläuft. Dieser Höhenzug markiert die Grenze zwischen dem Elbtal und dem Fläming. Das Projektgebiet hat mehrfachen Schutzstatus; es ist Teil des FFH-Gebietes „Dessau-Wörlitzer Elbauen“, Europäisches Vogelschutzgebiet und zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Mittlere Elbe“. In Entfernung von rund 100 Meter zur Elbe befindet sich das betreffende Flutrinnensystem. Im Projektgebiet befindet sich eine militärische Verkehrs-, Befestigungs- und Verteidigungsanlage (sog. „Versuchsbrücken“). Das technische Denkmal wird von dem Flutrinnensystem gekreuzt, blieb im Zuge der Baumaßnahme jedoch unberührt. Die Nutzung des Grünlandes wird durch Schafbeweidung bzw. naturschutzgerechte Mahd erfolgen. Eigentümer bzw. Verpächter der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH. Die planerischen Vorarbeiten wurden durch das Leipziger Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation geleistet, Bauarbeiten vor Ort verrichtete die Oranienbaumer Tiefbau, Umwelt- und Gewässerpflege GmbH (TUG). Momentan wird bei einem mittleren Hochwasser das Einströmen von Wasser ins Flutrinnensystem noch durch einen ehemaligen Sommerdeich verhindert. Die Öffnung des Sommerdeiches ist bereits über das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden geplant. Angesichts der Bedeutung und der Gefährdung der Feuchtlebensräume weltweit wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz dieser Gebiete geschlossen. Es stellt ausgewiesene Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung unter besonderen Schutz. In Sachsen-Anhalt gibt es gesamt drei Feuchtgebiete internationaler Bedeutung; zwei davon liegen im Biosphärenreservat Mittelelbe: Das dritte Gebiet in Sachsen-Anhalt ist der Helmestausee Berga-Kelbra. Link zum Gesamtkonzept Elbe: https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/ Link zum Biosphärenreservat Mittelelbe: www.mittelelbe.com Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

RAMSAR-Gebiete

[Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach dem Ramsar-Übereinkommen](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schutzgebiete/ramsar.html) **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) ### Bemerkungen Das Ramsar-Gebiet Wattenmeer ist bislang das einzige gemeldete RAMSAR-Gebiet in SH. Die weiteren Flächen entsprechen den Gebietsvorschlägen des LPRO 1999 (Karte 3) mit Ausnahme folgender zwischenzeitlich vorgenommener Änderungen: Folgende Gebiete sind entfallen: - Wälder der Ostenfelder Geest - Laubmischwald an der Steenwaldholter Beek - Buchenwald bei Bergenhusen - Erweiterungsflächen des gepl. NSG "Wildes Moor bei Schwabstedt' Das EGV-Gebiet "Eider-Treene-Sorge-Niederung" ist als Gebiet, welches die Ramsar-Kriterien erfüllt, nachgetragen worden Folgende Gebiete wurden an die Gebietskulisse Natura2000 angepasst: - West- und Nordküste der Insel Fehmarn - Großer Plöner See - Traveförde ### Attribute - NAM = Kreiskürzel - NAME = Bezeichnung des Gebietes (soweit vorhanden) - BESTAND= 1 gemeldetes RAMSAR-Gebiet, 2 vorgeschlagenes RAMSAR-Gebiet (= erfüllt die Kriterien), 0 Inselpolygon - BEMERKUNG = Erklärung zur Bestandsnummer

RAMSAR Gebiete in Schleswig-Holstein LfU

Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.

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