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NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

Öle und Fette

Pflanzliche Öle werden als energiereiche Reservestoffe in Speicherorgane von Pflanzen eingelagert. Sie sind chemisch gesehen Ester aus Glycerin und drei Fettsäuren. In Deutschland konzentriert sich der Ölsaatenanbau auf Raps, Sonnenblume und Lein. Im Freistaat Sachsen dominiert auf Grund der Standortbedingungen und vor allem der Wirtschaftlichkeit eindeutig der Raps. Der maximal mögliche Anbauumfang von Raps liegt aus anbautechnischer Sicht bei 25 % der Ackerfläche und ist noch nicht ausgeschöpft (Sachsen 2004: 17 %). Für den landwirtschaftlichen Anbau kommen eine Reihe weiterer ölliefernder Pflanzenarten oder spezieller Sorten in Betracht. Interessant sind sie aus der Sicht der Verwertung insbesondere, wenn sie hohe Gehalte einzelner spezieller Fettsäuren aufweisen. Bei der Verarbeitung können dann aufwändige Aufbereitungs- und Trennprozesse eingespart und die Synthesevorleistung der Natur optimal genutzt werden. Der Anbauumfang ist jedoch meist noch sehr gering. Beispiele sind Nachtkerze und Iberischer Drachenkopf, aber auch Erucaraps und ölsäurereiche Sonnenblumensorten. a) stoffliche Verwertung In der stofflichen Verwertung reichen die Einsatzfelder pflanzlicher Öle von biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen, Lacken und Farben, über Tenside, Kosmetika, Wachse bis zu Grundchemikalien, aber auch Bitumen. b) energetische Verwertung Desweiteren können Pflanzenöle in Fahrzeugen, stationären oder mobilen Anlagen energetisch verwertet werden. Für den breiten Einsatz ist derzeit vor allem Biodiesel geeignet. Dieser kommt als reiner Kraftstoff zum Einsatz, seit 2004 auch in Beimischung zu Dieselkraftstoff. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich durch die Verwendung von reinem Rapsöl.

Prevention and Management of Marine Litter in European Seas

Kurzbeschreibung Konferenz im Auftrag des BMUB und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (DG ENV) mit ca. 200 Teilnehmern, Vorbereitung gemeinsam mit den Regionalen Meeresschutzübereinkommen (HELCOM, OSPAR, MEDPOL und BSC) mit dem Ziel, auf Basis eines gemeinsamen Verständnisses der relevanten Eintragsquellen und –pfade und der ökologischen Auswirkungen die Entwicklung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (RAPs ML) für den Nordostatlantik, die Ostsee und das Schwarze Meer zu unterstützen. Ergebnisse Issue Paper, Outcome Paper, in Folge Verabschiedung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (MEDPOL 2013, OSPAR 2014, HELCOM 2015), Link siehe Website

Nachwachsende Rohstoffe

Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.

Prognosemodelle Pflanzenschutz

Prognosemodelle im integrierten Pflanzenschutz dienen als Entscheidungshilfen für die Notwendigkeit bzw. optimale Terminierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Feldbau (Halmbruch, Getreideblattläuse, Krautfäule, Kartoffelkäfer) sowie im Gartenbau (Apfelschorf, Tierische Schaderreger, Feuerbrand, Gemüsefliegen, Weinkrankheiten). Künftig werden neue, derzeit noch in Entwicklung befindliche Entscheidungshilfen zur Verfügung stehen. Etablierte computergestützte Entscheidungshilfen in Sachsen sind bei der schlagspezifischen Bekämpfung der Halmbruchkrankheit in Winterweizen und Winterroggen, zur Bekämpfung der Krautfäule der Kartoffel sowie die Modelle zur Bekämpfungsentscheidung bei Septoria Blattflecken und Sclerotinia im Raps.

Landwirtschaftliches Informationssystem (ISIP)

Das Landwirtschaftliches Informationssystem Integrierter Pflanzenbau ermöglicht als Online-Beratung der Landwirtschaftskammern und Bundeländer auf Grundlage von Befallserhebungen, Wetterdaten, Prognoseergebnissen sowie den Ergebnissen der Landessortenversuche die Ableitung schlagbezogener Handlungsempfehlungen für den Landwirt. Entscheidungshilfen für Getreide umfassen: - Prognose der Behandlungswürdigkeit von Halmbruch in Winterweizen, - Prognose der Bestandesentwicklung von Wintergetreide, - Regionale Befallserhebungen zum Auftreten von Blattkrankheiten. Entscheidungshilfen für Zuckerrüben umfassen: - Regionale Befallserhebungen zum Auftreten von Blattkrankheiten, - Prognose der Bekämpfungsstrategie gegen Cercospora-Blattflecken sowie des Erstauftretens. Entscheidungshilfe für Winterraps: Prognose der Behandlungswürdigkeit von Weißstängeligkeit. Bei Entscheidungshilfen für Kartoffeln stehen die Bekämpfung von Krautfäule und Kartoffelkäfern im Vordergrund.

Bioenergie: Pflanzen als wichtige nachwachsende Energiequelle Was ist Bioenergie? Wie kann Bioenergie eingesetzt werden? Wie wichtig ist Bioenergie für die Energiewende? Wie viel Strom wird mit Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt erzeugt? Welchen Anteil hat Biogas an der Gasversorgung in Sachsen-Anhalt? Kann der Erdgas-Bedarf in Sachsen-Anhalt vollständig durch die Nutzung von Biogas ersetzt werden? Steht der Anbau von Energiepflanzen in Konkurrenz zum Anbau von Getreidesorten für die Nahrungsmittelproduktion? Wie werden die Agrarflächen in Sachsen-Anhalt aktuell genutzt? Wie gehen Landwirte mit der Konkurrenzsituation um? Wie kann die Nutzung von Bioenergie ausgeweitet werden, ohne die Konkurrenz um Agrarflächen weiter zu verschärfen?

In Mais, Raps und Sonnenblumen steckt reichlich Energie, die vielseitig genutzt werden kann. Der Krieg in der Ukraine wirft jedoch die Frage auf, ob die pflanzlichen Produkte nicht lieber auf dem Teller statt im Tank landen sollten. Fragen und Antworten dazu im FAQ.

FAQs auf einen Blick Artenschutz in Sachsen-Anhalt – übergreifender Natur- und Gewässerschutz im Mittelpunkt Artenvielfalt und Biodiversität im eigenen Garten - so geht's! Atomkraft – Teil der Energiewende? Bioenergie: Pflanzen als wichtige nachwachsende Energiequelle Festlegung von Radonvorsorgegebieten in Sachsen-Anhalt Gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt Klimaschutz in Sachsen-Anhalt Kommunale Wärmeplanung – Fahrplan für das klimaneutrale Heizen Luftreinhaltung/Umweltzonen Mehrwegangebotspflicht Ozon – Schutzschild gegen gefährliche Strahlung Photovoltaik in Sachsen-Anhalt Radon in Sachsen-Anhalt Tschernobyl und die Folgen: Sind Pilze und Wild noch belastet? Vorbereitungsdienst Wasserstoff – Energieträger der Zukunft Windenergie in Sachsen-Anhalt Windkraftanlagen im Faktencheck Wölfe in Sachsen-Anhalt Zugvögel in Sachsen-Anhalt

Auf der Seite finden Sie alle vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt angebotenen FAQs zu verschiedenen Themenbereichen des Hauses. In Mais, Raps und Sonnenblumen steckt viel Energie, die vielseitig genutzt werden kann. Der Krieg in der Ukraine wirft jedoch die Frage auf, ob sie nicht lieber auf dem Teller statt im Tank landen sollten. Fragen und Antworten dazu im FAQ . Länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden, aber auch Starkregen und Hochwasser zählen zu den Extremwetterereignissen, die sich aufgrund des fortschreitenden Klimawandels auch in Sachsen-Anhalt häufen. Die Landesregierung rückt deshalb den Klimaschutz verstärkt in den Mittelpunkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im FAQ . Um die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels in den kommenden Jahrzehnten zu begrenzen, will Deutschland bis 2045 CO₂-neutral werden. Dieses Ziel erfordert umfassende Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, darunter Verkehr, Stromerzeugung und insbesondere Wärmeversorgung. Ein zentraler Schritt in Richtung klimaneutrales Heizen ist die Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im FAQ zusammengetragen.

Tongehalte (25%) des obersten Mineralbodenhorizonts für alle Feldblöcke in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5

Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

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