API src

Found 18 results.

Related terms

Vogel des Jahres 1979 ist die Rauchschwalbe

Vogel des Jahres 1979 ist die Rauchschwalbe (Hirundo rustica).

B441-OU Wunstorf, UVP-Vorprüfung, Ergänzungsverfahren Artenschutzbeitrag

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2016 für die geplante nördliche und östliche Umfahrung von Wunstorf auf einer Länge von 6,545 km wurden von enteignungsbetroffenen Klägern zwei Klagen zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg) erhoben (7 KS 24/17 und 7 KS 25/17). Mit Urteilen vom 27.08.2020 hat das Gericht entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Anforderungen rechtswidrig und daher nicht vollziehbar ist. Beanstandet wurde vom OVG Lüneburg ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Fang-, Verletzungs- und Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), da der erforderliche Nachweis, dass das Risiko betriebsbedingter Tötungen von Exemplaren der Vogelarten Rauchschwalbe, Rotmilan, Star und Turmfalke durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr nicht in signifikanter Weise erhöht wird, nicht geführt sei. Im Übrigen wurden die Rügen der Kläger zurückgewiesen und die Klagen abgewiesen. Die Vorhabenträgerin, der regionale Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat daher beantragt, zur Heilung des artenschutzrechtlichen Mangels ein ergänzendes Verfahren gem. § 17d Satz 1 i.V.m. § 75 Abs. 1a VwVfG durchzuführen.

Post-fledging survival and range use of juvenile barn swallows (Hirundo rustica) in relation to their condition and the timing of breeding

Das Projekt "Post-fledging survival and range use of juvenile barn swallows (Hirundo rustica) in relation to their condition and the timing of breeding" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz durchgeführt.

A9RF793.tmp

!" $ # ( # % &' )**+ , ' -. / 0 ! Probeflächen und Abgrenzungen Schachtanlage Bartensleben Schachtanlage Marie Grenze der Schachtanlage Grenze der Schachtanlage B1 - B27Probeflächen auf der Schachtanlage Bartensleben und in ihrer näheren Umgebung M1 - M11Probeflächen auf der Schachtanlage Marie und in ihrer näheren Umgebung z.B. B1.1Teilflächen innerhalb der Probeflächen Vorkommen von gefährdeten Pflanzenarten mit Angabe des Gefährdungsstatus nach den Roten Listen (RL) gefährdete Pflanzenart ! Salz-Hornklee (D RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) ! ! B24.3 ! ! ! B6.2 ! B13 B6.3 ! ! B12.2 ! B13.1 ! B14.4 B12 ! B14 B12.1 B22.2 B22.1 B22 ! M1 ! ! ! ! B22.4 ! ! B27.3 ! B21 B21.2 Meter 25 50 100 150 Kartenbasis: DBE, Lageplan der Schachtanlage Bartensleben ´ !!!!! !!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! Krautvegetation und Säume frischer bis feuchter Standorte der Eschen-, Eichen-Hainbuchen- und krautreichen Buchen-Wälder (Querco-Fagetea) Tal-Glatthafer-Wiese (Dauco-Arrhenatheretum elatioris, ST RL 2) Vegetation der Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion elatioris) Wildmöhren-Steinklee-Fluren (Dauco-Meliotion) Brennnessel-Giersch-Saumgesellschaft (Urtico-Aegopodietum) Gesellschaft des Land-Reitgrases (Rubo-Calamagrostietum epigeji) durchsetzt mit Ruderalen Beifuß-Fluren (Artemisietea) Gesellschaft der Tauben Trespe (Brometum sterilis) Ackerwildkraut- und Raukenfluren (Stellarietea mediae) !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! Pfeilkressen-Quecken-Rasen (Cardario drabae-Agropyretum repentis) Vegetation der Kammgras-Weißklee-Weiden und Scherrasen (Cynosurion cristati) Pioniervegetation der Trocken- und Magerrasen (Koelerio-Corynephoretea und Festuco-Brometea) Schilf-Röhricht (Phragmitetea) durchsetzt mit Ruderalen Beifuß-Fluren (Artemisietea) !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!! Bachröhrichte (Glycerio-Sparganion) Quellbereich mit Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae) Rauhhaarweidenröschen-Zaunwinden-Flur (Epilobio hirsuti-Convolvuletum) Binnenlandsalzstelle mit Vegetation der Andel-Grasnelken-Wiesen (Glauco-Puccinellietalia) M9.1 M7.1 Salz-Hornklee (D RL3) Binnenlandsalzstelle mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis- Salicornietum ramosissimae, ST RL 3), Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen (Puccinellietum distantis) und Vegetation der Andel-Grasnelken-Wiesen (Glauco-Puccinellietalia) Rote Liste Status der gefährdeten Pflanzengesellschaften M3.1 M3 ! M2.6 M2.5 ST RL2Pflanzengesellschaft in Sachsen-Anhalt stark gefährdet ST RL3Pflanzengesellschaft in Sachsen-Anhalt gefährdet M8 M6.1 M8.1 Realisierung Abwetterbauwerk 2008/2009 M8.2 Quelle: - KORNECK, D. et al.: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands, Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28, 1996 - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 39, Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzengesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt, 2004 - POTT, R.: Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 1992 - RIECKEN, U. et al.: Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der BRD, 1996 - HERBSTREIT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN: Vegetationskundliche Kartierung, Stand November 2007 Salz-Hornklee (D RL3) B27.2 0 M6.2 ! ! B27 Maßstab im Original 1 : 2.000 Salz-Hornklee (D RL3) B20 ! B27.1 ! B21.2 M2 M1.1 ! B20.3 B26.2 B26.1 ! M2.3 M3.2 M2.4 M6 B26 B21.1 !! M2.2 M2.1 ! B20.2 B22.3 B26.4 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! B20.2 ! B15.1 !! M4.2 M4 M4.1 ! B26.5 B26.6 B26.7 !! ! ! ! B18.2 M5 M5.1 ! M1.2 ! ! B15.2 B18.6 B26.3 B15.3 B18.6 !! ! B19.1 ! M7 ! B15 ! ! ! Salz-Hornklee (D RL3) M11.3 B20.1 ! ! Salz-Hornklee (D RL3) Wiesen-Habichtskraut (ST RL3) Wiesen-Kammgras (ST RL3) M7.2 M5.2 M5.1 Salz-Hornklee (D RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) B20.1 B18.1 !! M11.2 M11 B8.1 B8 B5.2 Wiesen-Habichtskraut (ST RL3) ! ! B18.3 !! ! ! B5 Salz-Hornklee (D RL3) B23.1 M9 B16 B16.2 B5.1 ! ! Gehölzpflanzung mit Dominanz von Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (A. pseudoplatanus) und Hänge-Birke (Betula pendula) ! Salz-Hornklee (D RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) ! ! ! ! B18 Ruderale Beifuß-Fluren (Artemisietea) ! Bruch-Weide (ST RL1) B16.1 ! Vegetation der Knoblauchsrauken-Saum- und Lichtungssgesellschaften (Alliarion) ! ! B18.4 ! M11.1 ! ! B17.1 B14.2 B11.1 ! B19.2 Strand-Sohde (ST RL3) Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) Schlitzblättriger Stielsame (ST RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) B14.1 ! ! B18.5 ! B17.2 Glanzmelden-Flur (Atriplicetum acuminatae) M10.1 ! ! ! ! ! ! B12.4 B11 B17 B25.2 ! ! ! B25.1 ! B11.2 ! ! ! ! ! B2 ! ! B6.4 ! B19 gefährdet Pflanzengesellschaften mit Angaben gefährdeter Gesellschaften ! B12.3 B2.1 ! ! B25 stark gefährdet RL3 Salz-Hornklee (D RL3) ! ! vom Aussterben bedroht RL2 ! ! ! ! Salz-Hornklee (D RL3) ! ! B14.3 ! ! ! B9 B10.1 ! ! ! B4 ! ! B10.2 B6.1 B6 Salz-Hornklee (D RL3) Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) B1.1 B24.1a M10 B3.1 B3 B3.2 B1.2 Strand-Dreizack (ST RL3) Salzwiesen-Breit-Wegerich (D RL2) Strand-Wegerich (ST RL2) Gewöhnlicher Kurzähren-Queller (ST RL3) Strand-Sohde (ST RL3) Stielfrüchtige Salzmelde (ST RL3) Raue Nelke (ST RL3) Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) Schlitzblättriger Stielsame (ST RL3) Salz-Hornklee (D RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) M10.3 M10.2 B10 ! B24.1b Bruch-Weide (ST RL1) Berg-Ehrenpreis (ST RL3) B7.1 B4.1 ! B1 B1.2 ! B1.3 ausgestorben oder verschollen RL1 ! ! ! ! B7 ! ! B1.1 Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) B23 B7.2 ! B24.2a B24.1c Deutschland RL0 Steppen-Salbei (ST RL2) Salz-Hornklee (D RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) B1.5 ! B24 B8.2 ! B24.2b Sachsen-Anhalt D Salz-Hornklee (D RL3) B24.4 B24.2c B1.4 E R Mo A rsl ebe Strand Dreizack (St RL3) Salz-Binse (ST RL3) Strand-Beifuß (ST RL0) Gewöhnlicher Kurzähren-Queller (ST RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) Gewöhnlicher Kurzähren-Queller (ST RL3) Salzwiesen-Breit-Wegerich (D RL2) Salz-Binse (ST RL3) Strand Dreizack (St RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) Salz-Hornklee (D RL3) Salz-Binse (ST RL3) Sumpf-Salzschwaden (ST RL0) Dickblättriger Gänsefuß (ST RL3) Salz-Hornklee (D RL3) Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 n Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 ST ! 0128.08.2009 Rev.Stand Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragen Neumann B27.3 Maßstab im Original 1 : 2.000 Meter 0 25 50 100 Kartenbasis: DBE, Lageplan der Schachtanlage Marie 150 ´ gepr./freigeg. Unterschrift Änderung BfS Bundesamt für Strahlenschutz Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Quosdorf Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:2.000 Anlage 1 Ergebnisse der selektiven vegetationskundlichen Kartierung auf den Schachtanlagen und in der näheren Umgebung MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 51 01 Probeflächen und Lagebezeichnungen U1 - U12 Probeflächen der avifaunistischen Kartierung in der Umgebung der Schachtanlagen M/B Probeflächen der avifaunistischen Kartierung auf den Schachtgeländen ! Niststandorte bemerkenswerter Vogelarten Vorkommen von gefährdeten Vogelarten STSachsen-Anhalt DDeutschland RL2stark gefährdet RL3gefährdet bmöglicherweise brütend cwahrscheinlich brütend dsicher brütend nregelmäßiger Nahrungsgast übeobachtet beim Überflug G25 n G G23 G G14 G22 GG G13 Rauchschwalbe n (ST RL3) G G11 Rotmilan n (ST RL3) G Rotmilan d (ST RL3) U2 Mehlschwalbe d ! E R Mo A rsl ebe Rauchschwalbe d (ST RL3) ! ! M M U1 Turmfalke d ! Weißstorch n (D RL3) Rebhuhn c (D RL2, ST RL3) Braunkehlchen c (D RL3, ST RL3) Feldlerche b (D RL 3) U3 Rotmilan ü, n (ST RL3) G19 G U4 Neuntöter d ! Avifaunistische Bedeutung im großräumigen Zusammenhang hoch mittel gering sehr gering Probestellen Makrozoobenthos und Vegetation G1 G Untersuchungsstellen des Makrozoobenthos und der Vegetation an Salzbach, Salzwassergraben und Aller An den Untersuchungsstellen G15, G18 und G25 wurde nur das Makrozoobenthos untersucht BSchachtanlage Bartensleben MSchachtanlage Marie U8 Kiebitz c (D RL2, ST RL2) U5 G6 G ! U6 01.2009 Rotmilan ü, n (ST RL3) Feldlerche c (D RL 3) G5 G Braunkehlchen d (D RL3, ST RL3) U10 ! G4 U7 G Mauersegler d G18 G B ! B Feldlerche c (D RL 3) U12 Rauchschwalbe n (ST RL3) Rotmilan ü (ST RL3) Feldsperling b (ST RL3) U9 G15 G Quelle: - BAUER, H.-G. et al.: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 2007 - DORNBUSCH, G. et al.: Rote Liste der Vögel (Aves) des Landes Sachsen-Anhalt, 2004 - HERBSTREIT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN: Avifaunistische Kartierung, Stand November 2007 Weißstorch n (D RL3) Rebhuhn c (D RL2, ST RL3) Braunkehlchen c (D RL3, ST RL3) Feldlerche b (D RL 3) Rotmilan c (ST RL3) Rebhuhn c (D RL2, ST RL3) Feldlerche b (D RL 3) U11 0128.08.2009 Rev.Stand Maßstab im Original 1 : 10.000 Meter 0 100 200 400 600 800 ´ Kartenbasis: Darstellung auf Grundlage der TK 1:10 000 Teildarstellung der Blätter 3732-NW, 3732-NO, 3732-SW, 3732-SO Mit Erlaubnis des LVermGeo (Landesamt für Vermessung u. Geoinformation) Sachsen-Anhalt vom 28.08.2009 Erlaubnisnummern: LVermGeo/A9-46740-2009-14 und A9-46741-2009-14 Neumann gepr./freigeg. Unterschrift Änderung BfS Bundesamt für Strahlenschutz Rebhuhn c (D RL2, ST RL3) ! Vervielfältigungserlaubnisse nachgetragen Neuntöter c ! Projekt:Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Datum Name/Unterschrift gez.01.2009 Quosdorf Herbstreit Landschaftsarchitekten bearb.01.2009 Blasig Karthäuserstraße 12, 31139 Hildesheim gepr.01.2009 Neumann Maßstab CAD-Nr. Ersteller und Zeichnungsnummer Fremd Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Titel: 1:10.000 Anlage 2 Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung in der Umgebung der Schachtanlagen und Lage der Gewässeruntersuchungsstellen MF-Nr. 1 1 Blatt..............von..............Blatt Klassifizierung: Für diese Zeichnung behalten wir uns alle Rechte vor Projekt N A N N 9 M N N N N N N N N N N N N N N N N 2 7 3 0 0 0 1 1 Funktion N Objekt-Kennz. PSP-Element A A A A Komponente N N A A N N N Baugruppe A A A N N Aufgabe X A A X UBA UA X A A Lfd. Nr. N N N Rev. N N N XL 0 0 52 01

UVS-Anlage 13 2009-08-27

!" $ # ( # ! % &' )**+ , ' -. / 0 UVS ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierung und Fotodokumentation für die Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren n ERAM, Fauna, Flora, Fotodokumentation, Heuschrecken, Kartierungen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Vegetation, Vögel Zusammenfassung E R Mo A rsl ebe Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine selektive pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie sowie in ihrer näheren Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Erfassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Umgebung der Schachtanlagen kartiert. Die Gewässer Aller und Salzbach wurden an zwölf Untersuchungsstellen hinsichtlich des Makrozoobenthos und der Pflanzengesellschaften untersucht. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung relativ hoch. Im Vordergrund stehen Pflanzenarten der Grünländer und Grasfluren (Glatthafer-Wiesen, Land-Reitgras-Dominanz-Gesellschaft, seltener auch Schafschwingel-Rasen) sowie der Pionier-, Tritt-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Pfeilkressen-Quecken-Rasen, Windhalm-Gesellschaften, Rainfarn- Beifuß-Gesellschaft und Wildmöhren-Bitterkraut-Flur). Im Norden der Schachtanlage Bartensleben wurde eine Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis-Salicornietum ramosissimae) und Schuppenmieren-Salzschwadenrasen (Puccinellietum distantis) nachgewiesen. Sie gehört als Quellsumpf und auch als Binnenlandsalzstelle zu den nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen Sachsen-Anhalts. An Pflanzenarten der Roten Listen wurden auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3), das Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), die Bruch-Weide (Salix fragilis, ST RL 1), der Steppen-Salbei (Salvia nemorosa, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) und der Salzwiesen-Breit-Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) nachgewiesen. Bemerkenswert sind die Nachweise des Sumpf- Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) und des Strand-Beifuß (Artemisia maritima, ST RL 0), da beide Arten bislang in Sachsen-Anhalt als ausgestorben gelten. Der Sumpf-Salzschwaden wurde jedoch bereits erstmals 2001 an der Salzhalde Beendorf enddeckt. Der vor etwa zehn Jahren nur stellenweise auf der Schachtanlage Bartensleben vorkommende Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) hat sich mittlerweile auf beiden Schachtanlagen nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Marie trotz der Kleinflächigkeit der vorhandenen Vegetationsstrukturen relativ hoch. Es dominieren Pionier-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Stellarietea und Artemisietea). An gefährdeten Pflanzenarten wurden auf dem Anlagengelände das Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus, ST RL 3), der Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) und der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) nachgewiesen. Ein nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter Biotop ist in Form einer sumpfigen Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) am östlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf nördlich der Schachtanlage Marie vorhanden. Hier und an einer kleineren Salzstelle am westlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf wurden an gefährdeten Pflanzenarten die Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata, ST RL 3), der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST Zusammenfassung Seite 2 UVS ERAM RL 3), die nach BArtSchV besonders geschützte Raue Nelke (Dianthus armeria ssp. armeria, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima, ST RL 2), der Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), der Schlitzblättrige Stielsame (Scorzonera laciniata, ST RL 3), die Strand-Sode (Suaeda maritima ssp. maritima, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Salzwiesen-Breit- Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) und wie bereits erwähnt der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) gefunden. E R Mo A rsl ebe n Am Salzbach und am Salzwassergraben kommen nur an einigen Stellen salztolerante Pflanzenarten vor. Dazu gehören der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3) und der Gift- Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus). Innerhalb der Einfriedung der Schachtanlage Bartensleben kommen die Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) und die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3) hinzu. Im Verlauf des Salzbaches sind stellenweise fragmentarisch Teich-Röhrichte (Phragmition) ausgebildet. Die Böschungen sind vorwiegend gehölzfrei und steil. Dort dominieren Grünlandarten der Glatthafer-Wiesen neben Vertretern der Ruderal-, Pionier- und Ackerwildkrautfluren. Als besonders geschützter Biotop (§ 37 NatSchG LSA) ist der teilweise naturnahe Quellbereich des Salzbaches im Nordwesten der Schachtanlage Bartensleben zu berücksichtigen. Am nördlichen Rand des dortigen Gehölzes befindet sich ein Waldquellbereich, der durch das Vorkommen der Winkel-Segge (Carex remota), der Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und des Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) gekennzeichnet ist. Zusammen bilden sie die Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae). Das den Bereich umgebende Gehölz wurde im Sommer 2007 entfernt. Dabei wurde die Krautvegetation stellenweise stark beeinträchtigt. Die Aller zeichnet sich über weite Strecken durch einen ein- bis beidseitigen naturnahen Gehölzsaum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) aus. Die Böschungen und das Gewässerbett werden jedoch durch die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stark beeinflusst. So dominieren im meist steilen Böschungsbereich Stickstoff- Krautfluren. Sie gehen am Böschungsfuß in Gesellschaften der Bach- und Teichröhrichte (Glycerio- Sparganion und Phragmition) über. Über dem überwiegend sandig-schlammigen Gewässergrund treiben Polster des Wassersterns (Callitriche spec.), des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) und des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum). In allen neun kartierten Gewässerstrecken traten im Sommer 2007 fädige Grünalgen auf, die teilweise mehr als ein Viertel des Gewässerbettes bedeckten und eine hohe Nährstoffkonzentration im Wasserkörper dokumentieren. Auf der Schachtanlage Bartensleben ist mit insgesamt 33 Brutvogelarten eine mäßig hohe avifaunistische Vielfalt festzustellen. Darunter ist der Feldsperling (Passer montanus) in Sachsen- Anhalt gefährdet. Außerdem wurden mehrere Arten der deutschen und sachsen-anhaltinischen Vorwarnlisten nachgewiesen. So nutzt eine Mauersegler-Kolonie (Apus apus) das Verwaltungs- gebäude als Brutplatz. Hinzu treten 14 Vogelarten als regelmäßige Nahrungsgäste. Die avifaunistische Lebensraumbedeutung des Geländes ist dennoch überwiegend nur gering bis mittel. Der nördliche Böschungsbereich wird in seiner Funktion als Bruthabitat von Gebüschbrütern und als Nahrungshabitat für Rastvögel hoch eingestuft. Auf der Schachtanlage Marie brüten nur fünf Vogelarten. Hier wurde mit der Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ebenfalls eine in Sachsen-Anhalt gefährdete Art vorgefunden. Durch das Vorkommen dieser und weiterer in bzw. an Gebäude brütenden Arten haben die Gebäude teilweise eine hohe avifaunistische Lebensraumbedeutung, während das übrige Gelände insgesamt eine geringe Bedeutung besitzt. Die weitere Umgebung der Schachtanlagen Bartensleben und Marie zeichnet sich durch eine artenreiche Avifauna aus. Von den insgesamt 59 im Jahr 2007 nachgewiesenen Vogelarten sind vier Arten in Sachsen-Anhalt gefährdet (Rotmilan, Feldsperling, Rebhuhn, Braunkehlchen), ein Art stark gefährdet (Kiebitz). Von den erfassten Arten sind auch deutschlandweit zwei Arten gefährdet (Feldlerche, Braunkehlchen) bzw. zwei Arten stark gefährdet (Rebhuhn, Kiebitz). Zudem wurden viele Zusammenfassung Seite 3

Raumnutzung zur Nahrungssuche in Relation zum Ressourcenangebot - Auswirkungen der Nahrungssuchstrategie auf Bruterfolg und Populationsdynamik

Das Projekt "Raumnutzung zur Nahrungssuche in Relation zum Ressourcenangebot - Auswirkungen der Nahrungssuchstrategie auf Bruterfolg und Populationsdynamik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz durchgeführt. Verteilung der Nahrungsressourcen im Raum und Zeit. - Nahrungssucheverhalten und Nahrungsgewinn fuer Brutvoegel und ihre Nestlinge. - Engpaesse im Zeit- und Energiebudget. - Auswirkungen auf Nachwuchs (Wachstum, Kondition, Mortalitaet), Elterntiere (Kondition) sowie auf Bruterfolg, Ueberlebensrate und Populationsdynamik. - Untersuchungen im Wald (verschiedene Meisenarten) und in der Feldflur (Rauchschwalbe).

Sommerzeit ist Wespenzeit - aber kein Grund zur Panik

Mit den sommerlich warmen Tagen und nun in der Ferienzeit, kommen auch alljährlich die gelb-schwarz-gestreiften „Vielflieger“ auf Hochtouren: Wespen. Da können der Genuss von leckerem Eis oder Kaffeetrinken im Freien zu einem Problem werden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde befasst sich u.a. mit dem Artenschutz und erteilt artenschutzrechtliche Genehmigung für besonders geschützte Arten wie die Zauneidechse (häufig bei Bauarbeiten relevant) oder Vogelarten wie den Kormoran. Taucht etwa im Gewächshaus oder am Eigenheim ein Wespennest auf, dann stellen sich folgende Fragen: Sind die chemische Keule oder Wespenfallen tatsächlich erlaubt und insbesondere vor dem Hintergrund des viel beachteten Insektensterbens wirklich eine Lösung? Was ist aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen zu beachten? Die meisten Wespen unterliegen wie Hummeln und Wildbienen sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes durch die Naturschutzbehörde des Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt notwendig. Dies gilt insbesondere für unsere größte heimische Wespe, die europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Bei diesen nützlichen, in der Regel friedlichen Tieren, sind die Stiche nicht gefährlicher, aber oft schmerzhafter als die der Gemeinen Wespe ( Vespula vulgaris ). Hornissen nehmen im Naturkreislauf die Rolle eines „Schädlingsbekämpfers“ ein, und machen lästigen Fliegen, Mücken oder kleineren Wespen, am Tage und in der Dämmerung, den Garaus. Ihre Affinität für Licht, hat abends den unerwünschten Nebeneffekt, dass sie sich auf beleuchtete Terrassen, Balkone oder in Wohnzimmer verfliegen. Da hilft oft schon Licht aus und Fenster auf, damit die ungebetenen Gäste wieder verschwinden. Für die Beseitigung eines Nestes weiterer Wespenarten und anderer Insekten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Hier genügt nach Bundesnaturschutzgesetz ein Grund wie Stechgefahr im Garten oder am Haus oder bauliche Schäden zur Beseitigung aus. Dennoch sollte man sich gut informieren, denn selbst hier gibt es harmlose nützliche Vertreter der Zunft. So leidet oft die zierliche Feldwespe unter dem schlechten Ruf ihrer Verwandtschaft. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte deshalb immer von einem Fachmann vorgenommen werden. Hierzu zählen zertifizierte Wespen- und Hornissenberater, Fachleute der Naturschutzverbände oder Imker. „Ich empfehle fachliche Beratung. In den seltensten Fällen bestehen Lebensgefahr oder eine Einschränkung der Lebensqualität. Im Gegenteil: Artenvielfalt in der Natur lädt zum Staunen und Verweilen ein.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, zum Thema. Die Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die richtigen Ansprechpartner für: Elbebiber, Feldhamster, Fledermäuse, Weißstorch, Kranich, Schleiereule, Turmfalke, Fischadler, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Ameisen (alle besonders geschützten Arten), Hornisse, Wildbienen und alle Orchideenarten. Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage: Artenschutz (sachsen-anhalt.de) Welche Untere Naturschutzbehörde bei Problemen Ansprechpartner ist, kann im Bürger- und Unternehmensservice https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=333689329 gefunden werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Staatliche Vogelschutzwarte/Monitoring: Vogelmonitoring in Hessen

Zu den wichtigsten Beobachtungsprogrammen in Hessen gehören das Monitoring der häufigen und seltenen Brutvogelarten, das Monitoring in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA-Monitoring , SPA: special protection area) und das Monitoring rastender Wasservögel. Ziel dieser landesweit laufenden Programme ist es, fundierte Aussagen zur Bestandsgröße und Entwicklung der hessischen Vogelwelt treffen zu können, insbesondere in den EU-Vogelschutzgebieten. Die Vogelschutzwarte arbeitet im Rahmen aller Programme intensiv sowohl mit amtlichen als auch mit ehrenamtlichen Vogelkundlern zusammen. So wird beispielsweise das Monitoring häufiger Brutvögel (MhB) in Kooperation mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA) durchgeführt. Die Daten werden hierbei von ehrenamtlichen Ornithologen und Ornithologinnen mit sehr guter Artenkenntnis erhoben. Die Daten aus den Monitoringprogrammen ermöglichen es, Aussagen über die Trends und den Erhaltungszustand vieler hessischer Brut- und Zugvogelarten zu treffen, die nicht zuletzt die Grundlage zur Aktualisierung der Roten Liste und zur Erfüllung der EU-Berichtspflicht gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) bilden. Vogelarten und ihre Bestandsentwicklungen werden darüber hinaus auch als Indikatoren für die Artenvielfalt in ihrem jeweiligen Lebensraumtyp herangezogen. So spielen die Bestandsentwicklungen von Rebhuhn ( Perdix perdix ), Feldlerche ( Alauda arvensis ) & Co eine entscheidende Rolle für die Berechnung des bundesweiten Nachhaltigkeitsindikators „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ für den Teilbereich „Agrarland“, in dem sie die Güte des Lebensraums „Feldflur“ in Hessen wiederspiegeln sollen. In Hessen gibt es insgesamt 154 der einen Quadratkilometer großen MhB-Probeflächen, von denen aktuell 105 bearbeitet werden (Stand: Dezember 2022). Die Probeflächen wurden ursprünglich vom Statistischen Bundesamt gezogen und sollen sechs Lebensraumtypen der Landschaft repräsentieren (Wald, Grünland, Ackerland, Siedlung, Sonderbiotope und Sonderkulturen, Südbeck et al. 2005). Mit den entlang einer festen Kartierstrecke erhobenen Daten kann die Bestandsentwicklung häufiger Vogelarten in den jeweiligen Landschafts- und Lebensräumen berechnet werden. Über das Monitoring seltener Brutvögel (MsB) wird das Artspektrum abgedeckt, das über das MhB nicht ausreichend erfasst werden kann. Diese Vogelarten sind zu selten oder regional verbreitet, um über die zufällig verteilten Probeflächen des MhB erfasst zu werden. Für eine ausreichende Datensammlung wird eine ganze Reihe unterschiedlicher Erfassungsmethoden eingesetzt. Aufgrund der besonderen Anforderungen an das MsB werden die Kartierungen meist durch erfahrene Expertinnen und Experten und in Form einer Beauftragung durch die Vogelschutzwarte ausgeführt - so auch im MsB "Wanderfalke". In den letzten Jahren, seit 2017, sind jedoch auch einfachere, bundesweit einheitliche Erfassungsmodule für die MsB-Arten entwickelt worden, bei denen sich auch Neulinge in der Vogelbeobachtung (MsB-Modul „Wendehals“) oder fortgeschrittenen Vogelkundlerinnen und -kundler (MsB-Modul „Binnengewässer“) beteiligen können. Diese beschränken sich meist auf wenige Arten oder Lebensräume. Ziel des MsB ist die kontinuierliche Überwachung der Bestandsentwicklungen seltener Brutvogelarten in Hessen, um negative Veränderungen frühzeitig identifizieren und, wenn möglich, gegensteuernde Maßnahmen ergreifen zu können. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer separaten Rubrik: Natura2000 - Vogelschutzrichtlinie Monitoring Ein Großteil der in Hessen beobachteten wandernden Wasservogelarten stattet Deutschland nur eine Stippvisite auf dem Weg in den Süden oder zurück in ihre Brutgebiete ab. Um die Bedeutung der hessischen Gewässer und Feuchtgebiete für die wandernden und dabei hier rastenden Wasservögel ermitteln zu können, werden jedes Jahr in den Herbst- bis Frühjahrsmonaten die Bestände dieser Zug- und Wintergäste im Rahmen des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) erfasst. Bundesweit wird dieses, auch als „Wasservogelzählung“ bezeichnete, Monitoring Mitte jeden Monats von September bis April an ausgewählten Rastgewässern durchgeführt. Dabei können Bestandsmaxima im Herbst und Frühjahr beobachtet werden, die stark witterungsabhängig und häufig artspezifisch sind. In Hessen werden die Zählungen bereits seit dem Winter 1965 durchgeführt. Die Anzahl der Zählgebiete stieg dabei von ursprünglich 11 auf 30 im Winter 1985. Die 30 auch heute noch gültigen Zählgebiete sind inzwischen in z.T. zahlreiche Teilgebiete untergliedert, um eine orts- bzw. gewässerspezifische Auswertung zu ermöglichen. Diese regelmäßigen Zählungen helfen dabei die Gesamtbestände der wandernden Wasservogelarten jährlich zu schätzen und so die Entwicklung dieser Rastbestände zu überwachen. Auch zur allgemeinen Verbreitung und zum jahreszeitliche Auftreten können Aussagen getroffen sowie Veränderungen beobachtet und dargestellt werden. Die Informationen ermöglichen es einerseits neue Erkenntnisse zu den Arten und ihrem Verhalten zu ermitteln, andererseits können darüber die bedeutendsten Rastgebiete identifiziert und somit gezielte Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch im internationalen Kontext spielen die im Rahmen des MrW erhobenen Daten eine Rolle. Über den DDA werden die im Januar erfassten deutschlandweiten Bestände an Wetlands International übermittelt und auf internationaler Ebene analysiert. Sie tragen somit auch zum internationalen Schutz von Wasservogelpopulationen und ihrer Lebensräume bei. Deutschland und Hessen haben sich zum Artenschutz verpflichtet. Diesem Ziel dienen die nationale wie die hessische Biodiversitätsstrategie. Die biologische Vielfalt ist auch neues Schwerpunktthema der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Der Indikator für die Artenvielfalt stellt die Bestandsentwicklung von repräsentativen Vogelarten nach Landschafts- und Lebensraumtypen dar. Damit stellt dieser einen wissenschaftlich abgesicherten Anzeiger aus dem Spektrum der Biodiversität dar und gibt Auskunft über die Auswirkungen der Landnutzung auf die Landschaftsqualität und Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Die ausgewählten Arten reagieren sensibel auf Veränderungen der Flächennutzungen und lassen deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zu. Die Daten werden von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) und der Staatlichen Vogelschutzwarte gemeinsam erhoben, ausgewertet und jährlich fortgeschrieben. Die Trendberechnungen erfolgen durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte. In Hessen gehen die Bestandsentwicklungen von 36 für die verschiedenen Lebensraumtypen repräsentativen Vogelarten in den Indikator ein. Die hessischen Daten gehen auch in die Berechnung des Bundesindikators ein. Die Bestandsentwicklungen folgender Vogelarten gehen in Hessen in die Berechnung der Indikatoren ein Agrarland: Braunkehlchen, Bekassine, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Rotmilan, Steinkauz Wälder: Grauspecht, Hohltaube, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise Siedlungen: Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Türkentaube Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Knäkente, Rohrammer, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher Eine ausführliche Beschreibung des Nachhaltigkeitsindikators für die Artenvielfalt als auch die Entwicklung des Indikators (auch für die Teil-Indikatoren Agrarland, Wälder, Binnengewässer, Siedlungen) können Sie dem jeweils aktuellen Fortschrittsbericht der Landesregierung entnehmen: https://statistik.hessen.de/publikationen/thematische-veroeffentlichungen/nachhaltigkeitsstrategie-hessen EG-Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009, S. L 20/7. EU-Verordnung 2019/1010/EU vom 5. Juni 2019, S. L 170/115. Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – 792 S.; Radolfzell. Sudfeldt, C., Dröschmeister, R. Wahl, J., Berlin, K., Gottschalk, T., Grüneberg, C., Mitschke, A. & Trautmann, S. (2012): Vogelmonitoring in Deutschland –­ Programme und Anwendungen. – Nat.schutz Biol. Vielfalt, 119; Münster. Monitoring häufiger Brutvögel Dr. Kostadin Georgiev Tel.: 0641 - 200095 37 Monitoring seltener Brutvögel Janina Klug Tel.: 0641 - 200095 31 Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten Dr. Manuela Merling de Chapa Tel.: 0641 - 200095 36 Monitoringberichte können Sie per E-Mail bei der Staatlichen Vogelschutwarte anfragen. Für Datenanfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat N4 . Zur Möglichkeit der Teilnahme an den Monitoringprogrammen sowie zu den Programmen selbst informieren auch die HGON und der DDA auf ihren Internetseiten.

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Funktionalreform Sieben Millionen Euro mehr für neue Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/09 Magdeburg, den 13. Januar 2009 Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Funktionalreform Sieben Millionen Euro mehr für neue Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die unmittelbar vor Weihnachten getroffenen Festlegungen zur Funktionalreform umgesetzt werden. Im Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes wird auch der Kostenausgleich für die Kommunen geregelt. Sieben Millionen Euro sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die neu übertragenen Aufgaben zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelnen sollen folgende Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden: a) vom Landesverwaltungsamt Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Betriebserlaubnisverfahren und Aufsicht über Kindertagesstätten und Vergünstigungen von Schulfahrten Anerkennung ambulanter Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen Aufgaben im Bereich Ehrenamt in der Jugendhilfe Artenschutz für Mauersegler, Schleiereulen, Fledermäuse, Turmfalken, Orchideen, Kraniche, Fischadler, Rauchschwalben, Dohlen, Ameisen, Wildbienen und Feldhamster Teile der Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung im Immissionsschutz, Abfallrecht, Naturschutz und Wasserwirtschaft Aufgaben nach Futtermittelrecht Genehmigung von Bebauungsplänen und der Änderung von Flächennutzungsplänen Anerkennung und Überwachung von Trägern der Mofaausbildung b) vom Landesamt für Verbraucherschutz Verbraucherschutz im Energierecht c) von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Handelsklassenüberwachung Aufgaben nach der Klärschlammverordnung Forsthoheit Ausbildungsberatung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung werden Arbeitsgemeinschaften mit den Landkreisen gebildet. Die mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten sollen durch das Gesetz in den Dienst der Kommunen übergeleitet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

1 2