1890 - Scheitel: 06./07.09.1890, Durchfluss ca. 4.350 m³/s, Wasserstand von 8,37 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.
1845 - Scheitel: 31.03.1845, Durchfluss ca. 5.700 m³/s, Wasserstand von 8,77 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über ein Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über eine Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4. (Stand Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes. Karte mit Grenzen der Braunkohlenplangebiete mit farblicher Unterscheidung zwischen den Planarten Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Der Regionalplan ist das Gesamtkonzept der räumlichen Ordnung und Entwicklung einer Region. In ihm werden die Grundsätze der Raumordnung nach Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung der Raumentwicklung sowie des Zustands von Natur und Landschaft regionsspezifisch räumlich und sachlich ausgeformt. Der Regionale Planungsverband Südwestsachsen ist als Träger der Regionalplanung gemäß Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen und diesen der weiteren Entwicklung durch Fortschreibung anzupassen. Der Regionalplan übernimmt zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach dem Sächsi-schen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG).
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 816 |
Land | 84 |
Zivilgesellschaft | 10 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 20 |
Förderprogramm | 737 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 68 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 60 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 122 |
offen | 754 |
unbekannt | 17 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 865 |
Englisch | 85 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 7 |
Dokument | 18 |
Keine | 654 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 222 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 600 |
Lebewesen & Lebensräume | 737 |
Luft | 446 |
Mensch & Umwelt | 893 |
Wasser | 425 |
Weitere | 861 |