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Katalogisierung aller Kulturwerte in den Gemeinden des Landes und systematische Erfassung aller in Salzburg geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Objekten, Flaechen und Gebieten

Ausgeloest durch die Pariser Konvention ueber gefaehrdete Kulturgueter und zuerst praesentiert als Beitrag zum Internationalen Jahr des Denkmalschutzes. Kulturwertekatalog der Salzburger Gemeinden: Gemeindeweise gegliedertes Gesamtverzeichnis aller erhaltens- und schuetzenswerten Einzelobjekte, Ensembles, Ortsteile, Flaechen und Gebiete des Landes in Text, Bild und Karten. Zielgruppen: Alle Behoerden, die Schulen, Architekten, Bildungswerke. Ziel: Bewahrung einer lebenswerten Umwelt (oder Wiederherstellung) schon in der oertlichen Raumordnung durch Ruecksichtnahme auf Kulturwerte natuerlichen Ursprungs oder als Menschenwerk. Basisarbeit: Erfassung aller einschlaegigen Rechtsvorschriften und deren systematische Darstellung.

Raumordnungsinstrumentarien fuer eine umweltbezogene Beurteilung von Projekten, Konzepten und Programmen in der Steiermark: Fallstudie I - Muellklaerschlammkompostierwerk

Ausarbeitung von Leitfaeden, Frageboegen und anderen Materialien fuer die Durchfuehrung einer mehrstufigen Umweltvertraeglichkeitspruefung an einem konkreten Fall. Die Errichtung und der Betrieb einer Muellklaerschlammkompostieranlage ist Teil eines von der Stadt Graz verabschiedeten Abfallbewirtschaftungskonzeptes. Fuer die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist nach dem Steiermaerkischen Raumordnungsgesetz der Umweltvorsorge bei raumbedeutsamen Massnahmen in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Diese Fallstudie ist Teil eines Fallstudienpaketes, dessen Auswertung die mit der UVP zusammenhaengenden administrativen, rechtlichen, instrumentellen und technischen Verfahrensfragen loesen helfen soll.

Die Ziele der Raumordnung in der Bauleitplanung - Spielräume und Grenzen der kommunalen Planungshoheit

Webinar 8:30 - 13:00 Uhr Das Webinar schafft Grundlagen für den Umgang mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung in der Bauleitplanung und widmet sich den Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Regionalplanung. Es erläutert Ihnen die Grundbegriffe des Raumordnungsrechts, das Erarbeitungsverfahren der Regionalpläne einschließlich der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Rechte und die Befugnisse (aber auch Grenzen) der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden (landesplanerische Anfrage, Planungsgebot, Untersagung) die Veranstaltung behandelt die Voraussetzungen eines Zielabweichungsverfahrens oder einer (vereinfachten) Änderung des Regionalplans und erläutert aktuelle Themen und Rechtsprechung aus den Bereichen Einzelhandel, Windenergie und Abgrabung. Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses wichtige Thema mit dem erfahrenen Dozenten und den zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren! Gerne können Sie uns bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung (ausführlichere) Fragen aus Ihrer täglichen Praxis einreichen, die während der Fortbildung besprochen werden sollen. Bitte senden Sie die Schilderung Ihres Problemfalls (unter Nennung der Veranstaltungsnummer) an Fortbildung@vhw.de! Diese Bitte um Vorabeinreichung gilt nur für komplexere Sachverhalte - sollten sich während der Veranstaltung spontan Fragen ergeben, sind Ihre Beiträge jederzeit hochwillkommen: wir freuen uns, wenn eine lebhafte Diskussion entsteht! Dozent: Béla Gehrken 8:30 - 13:00 Uhr Das Webinar schafft Grundlagen für den Umgang mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung in der Bauleitplanung und widmet sich den Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Regionalplanung. Es erläutert Ihnen die Grundbegriffe des Raumordnungsrechts, das Erarbeitungsverfahren der Regionalpläne einschließlich der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Rechte und die Befugnisse (aber auch Grenzen) der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden (landesplanerische Anfrage, Planungsgebot, Untersagung) die Veranstaltung behandelt die Voraussetzungen eines Zielabweichungsverfahrens oder einer (vereinfachten) Änderung des Regionalplans und erläutert aktuelle Themen und Rechtsprechung aus den Bereichen Einzelhandel, Windenergie und Abgrabung. Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses wichtige Thema mit dem erfahrenen Dozenten und den zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren! Gerne können Sie uns bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung (ausführlichere) Fragen aus Ihrer täglichen Praxis einreichen, die während der Fortbildung besprochen werden sollen. Bitte senden Sie die Schilderung Ihres Problemfalls (unter Nennung der Veranstaltungsnummer) an Fortbildung@vhw.de! Diese Bitte um Vorabeinreichung gilt nur für komplexere Sachverhalte - sollten sich während der Veranstaltung spontan Fragen ergeben, sind Ihre Beiträge jederzeit hochwillkommen: wir freuen uns, wenn eine lebhafte Diskussion entsteht! Dozent: Béla Gehrken online online Nicht-Mitglieder: € 395,00* vhw-Mitglieder: € 325,00* (*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG Nicht-Mitglieder: € 395,00* vhw-Mitglieder: € 325,00* (*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG Zielgruppe Leiter(innen)/Mitarbeiter(innen) von Bezirksregierungen und aus den für Planung bzw. Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure. Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting. Anwendungsdatei mit Installation Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können. Browserzugang ohne Installation Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS. Zugang mit Tablet oder Smartphone Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich. Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum: Meeting Passwort: Fortbildung! Nur für Tablet/Smartphone: Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625 Zielgruppe Leiter(innen)/Mitarbeiter(innen) von Bezirksregierungen und aus den für Planung bzw. Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure. Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting. Anwendungsdatei mit Installation Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können. Browserzugang ohne Installation Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS. Zugang mit Tablet oder Smartphone Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich. 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Mehr Umwelt- und Ressourcenschutz im Bergbau

<p>Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) empfiehlt insbesondere eine Neujustierung des Bundesberggesetzes hin zu stärker an den Zielen eines umwelt- und ressourcenschonenderen Bergbaus orientierten Genehmigungsrechts. Dazu wurden Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht erarbeitet.</p><p>Ein zentrales Element der Reformempfehlungen ist die Neuausrichtung des gesetzlichen Leitbildes in § 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) hin zu einem stärker an den Zielen eines umwelt- und ressourcenschonenderen Bergbaus orientierten Genehmigungsrechts. Vorgeschlagen wird zudem, das bergrechtliche Betriebsplanverfahren als echtes Planfeststellungsverfahren auszugestalten und damit die Sonderstellung des BBergG, soweit sie nicht mit den Besonderheiten des Bergbaus gerechtfertigt werden kann, zu beenden und den Vorgaben in vergleichbaren modernen Fachplanungsgesetzen zur Genehmigung von öffentlichen und gewerblichen Infrastrukturvorhaben anzugleichen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Ziel der Studie war es dabei ausdrücklich nicht, bestehende Umweltstandards für die Zulassung von Bergbautätigkeiten zu erhöhen, sondern das gestufte bergrechtliche Entscheidungsinstrumentarium so anzupassen, dass die von Bergbautätigkeiten betroffenen Rechtsgüter (Umwelt, Natur und Landschaft, Eigentum, u.a.) von den Zulassungsbehörden möglichst effektiv und für die Gesetzesadressaten transparent im Prüfprogramm berücksichtigt werden können. Die Autoren greifen dafür teilweise auch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung während der vergangenen 35 Jahre seit Einführung des Bundesberggesetzes (BBergG) entwickelten Maßstäbe auf und empfehlen deren klarstellende Aufnahme ins BBergG.&nbsp;</p><p>Dieser Teilbericht wurde im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Instrumente zur umweltverträglichen Steuerung der Rohstoffgewinnung (INSTRO)“ erstellt. Er enthält vorrangig Handlungsempfehlungen für den Bundesgesetzgeber zur Weiterentwicklung des Bundesberg- und Raumordnungsgesetzes aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes.&nbsp;</p><p><strong>Ausblick</strong></p><p>Es ist geplant, u.a. auch auf der Grundlage dieser Studie, eine aktualisierte Position des Umweltbundesamtes zu rechtlichen Eckpunkten einer umwelt- und ressourcenschonenden Rohstoffgewinnung zu veröffentlichen.</p>

Rohstoffgewinnung im Kontext wachsender Nutzungsansprüche an den Untergrund; Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht für einen umwelt- und ressourcenschonenden Bergbau, Lösung von Nutzungskonflikten und Steuerung einer nachhaltigen Nutzung des Untergrunds

Die Nutzungsansprüche an den unterirdischen Raum intensivieren sich bereits heute und werden künftig weiter zunehmen, insbesondere zur Erreichung der Klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung (z. B. Geothermie, Speicher). Hiermit konkurriert die traditionelle Nutzung des Untergrunds, bspw. zur Wassergewinnung und zum Rohstoffabbau. All diese Nutzungen zeitigen auch Umweltbelastungen. Zudem sind Rohstoffe als knappe Güter anzusehen. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Rohstoffen ist die Politik aufgerufen, die sich abzeichnenden Nutzungskonflikte mit der Weiterentwicklung von rechtlichen und planerischen Instrumenten zu einem Ausgleich zu bringen und vorsorgend die Ziele einer nachhaltigen, generationengerechten und umweltschonenden Nutzung des Untergrunds zu fördern. Dabei ist auch über eine Bewirtschaftung knapper Rohstoffe nachzudenken. Das Vorhaben baut auf UFOPlan-Vorhaben auf, die bereits Vorschläge zur Verankerung der untertägigen Raumplanung im Raumordnungs- und Bergrecht erbracht haben, damit verschiedene Nutzungen unter Berücksichtigung von geologischen Gegebenheiten und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten räumlich gesteuert und priorisiert werden können. Dieses Vorhaben soll darüber hinaus untersuchen, wie Umweltbelastungen des Bergbaus und anderer unterirdischer Nutzungen durch verbesserte Zulassungsverfahren verringert werden können und zudem auf einen möglichst sparsamen Rohstoffabbau hingewirkt werden kann. Dazu muss auch das vorhabenbezogene Bergrecht für die effektive Berücksichtigung des Umweltschutzes und für die Bewirtschaftung von Rohstoffen geöffnet werden. Dafür ist insbesondere ein stimmiges und machbares Konzept für eine Rohstoffbedarfsplanung auf regionaler und nationaler Ebene (ggf. europäisch) zu entwickeln. Die bereits vorhandenen Vorschläge für besseren Umweltschutz bei Abbauvorhaben sollen priorisiert werden. Es sollen zudem Vorschläge gemacht werden, um Defizite bei Öffentlichkeitsb. und Rechtsschutz im BergR zu beheben.

Planungsrecht im Umbruch

"Planungsrecht im Umbruch: Europäische Herausforderungen" - unter dieser Themenstellung richteten sich die Beiträge des 31. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht nicht nur auf aktuelle Entwicklungen im Raumordnungsrecht und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (Un-)Zulässigkeit einer integrierten Hafenplanung, sondern auch auf die Analyse der Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht. Anstoß zu diesem Hauptthema gab die nun im Ergebnis eindeutige Rechtsprechung des EuGH zur UVP-Richtlinie, die zu teilweise weitgehenden Änderungen im deutschen Verwaltungsrecht geführt hat. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber bislang keinen Anlass gesehen hat, über das Umweltrecht hinaus Änderungen des im Kern individualschützenden Konzepts des deutschen Verwaltungsgerichtsschutzes vorzunehmen, so sind diese Entwicklungen doch Grund genug, Leistungsfähigkeit und Grenzen des deutschen Systems zu reflektieren und seine Zukunftstauglichkeit auch angesichts internationaler Entwicklungen zu überprüfen. Die aus Wissenschaft wie Praxis kommenden Referenten der Tagung haben dazu vielfältige und weiterführende Ansätze geliefert, die dieser Band dokumentiert. Quelle: https://www.esv.info/978-3-503-17110-1

Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts

Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...

Raum- und Siedlungsentwicklung

<p>Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen.</p><p>Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen</p><p>Das Leitbild der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat.</p><p>Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltpruefungen/">Umweltverträglichkeit</a> hin zu prüfen.</p><p>In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa:</p><p>Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien.</p><p>Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen.</p><p>Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil</p><p>Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung?</p><p>Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen:</p><p>Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert:</p><p>Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren.</p><p>Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel:</p><p>Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft.</p><p>Wichtige Handlungsfelder</p><p>Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel:</p><p>In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Raumordnung#alphabar">Raumordnung</a>⁠ des Bundes in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/planungsinstrumente/planung-entwicklung-der-meeres-kuestengebiete">ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)</a> der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und <a href="http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Home/home_node.html">Bundesfachplanung</a> für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der <a href="http://europa.eu/index_de.htm">Europäischen Union</a> eingebunden.</p><p>Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr:</p><p>Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.</p><p>Das Raumordnungsrecht oder Recht der Raumordnung ist für die räumliche Planung die Normengebung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der überörtlichen Planungen und enthält Maßnahmen zur Umsetzung.</p><p> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/"><i></i> Raumordnungsgesetz: Bundesgesetz, das Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung</a> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/"><i></i> Baugesetzbuch: Allgemeines Städtebaurecht und Besonderes Städtebaurecht </a><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/"><i></i> Baunutzungsverordnung: Bestimmt die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung</a><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/"><i></i> Bundesnaturschutzgesetz: Rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft</a> </p><p> <a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbelange-raumbezogene-erfordernisse-bei-der"><i></i> Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes Band I</a> <a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbelange-raumbezogene-erfordernisse-bei-der-0"><i></i> Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes Band II</a><a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/effektivierung-des-raumbezogenen-planungsrechts-zur"><i></i> Effektivierung des raumbezogenen Planungsrechts zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme</a><a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/raum-fachplanerische-handlungsoptionen-zur"><i></i> Raum- und fachplanerische Handlungsoptionen zur Anpassung der Siedlungs- und Infrastrukturen an den Klimawandel</a><a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-raeumlichen-planung-0"><i></i> Klimaschutz in der räumlichen Planung: Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung</a> </p><p> <a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/oeffentlichkeitsbeteiligung-in-planungs"><i></i> Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren neu denken</a> <a href="http://www.ikzm-strategie.de/"><i></i> Integriertes Küstenzonenmanagement in Deutschland</a><a href="http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/windenergie-von-2001-bis-2005"><i></i> Windenergie von 2001 bis 2005: Umweltforschungsdatenbank UFORDAT</a> </p>

Integriertes Umweltprogramm 2030

Der Flächenschutz ist Bestandteil des „Leitziels II: Städte, Gemeinden und Infrastrukturen umweltgerecht entwickeln im Themenbereich „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Flächenschutz und zum Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft. Am 8. September 2016 wurde das „Integrierte Umweltprogramm 2030“ des BMUB vorgestellt. "Es ist Zeit für eine neue, gestärkte Umweltpolitik, die sich der globalen Herausforderungen systematisch annimmt und einen grundlegenden ökologischen Wandel einleitet", sagte Hendricks bei der Vorstellung eines neuen Umweltprogramms ihres Ministeriums. Im Programm werden Leitziele und Vorschläge für die Einleitung und Ausgestaltung einer ökologischen Wandels formuliert. Hierbei geht es um die umweltgerechte und nachhaltige Gestaltung von Schlüsselbereiche von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Fokussiert werden die fünf Bereiche „Umwelt und klimaverträglich Wirtschaften, Energie- und Ressourcenwende“, „Zukunftsfähige Landwirtschaft, intakte Natur“, „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“, „Gesunde Lebensbedingungen“ sowie „Internationale Dimension der  Umweltpolitik“. Für jeden der Bereiche werden Erfolge und positive Entwicklungen, Herausforderungen, Leitziele  und Maßnahmen dargestellt. Der Flächenschutz ist Bestandteil des „Leitziels II:  Städte, Gemeinden  und Infrastrukturen umweltgerecht entwickeln im Themenbereich „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Flächenschutz und zum Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft. Angestrebt wird u.a. eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 20 Hektar pro Tag im Jahr 2030. Angestrebt werden  die Weiterentwicklung des Raumordnungsrechts des  Bundes und der Länder mit dem Ziel der Einführung verbindlicher Flächensparziele in der Landes- und Regionalplanung. Am 8. September 2016 wurde das „Integrierte Umweltprogramm 2030“ des BMUB vorgestellt. "Es ist Zeit für eine neue, gestärkte Umweltpolitik, die sich der globalen Herausforderungen systematisch annimmt und einen grundlegenden ökologischen Wandel einleitet", sagte Hendricks bei der Vorstellung eines neuen Umweltprogramms ihres Ministeriums. Im Programm werden Leitziele und Vorschläge für die Einleitung und Ausgestaltung einer ökologischen Wandels formuliert. Hierbei geht es um die umweltgerechte und nachhaltige Gestaltung von Schlüsselbereiche von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Fokussiert werden die fünf Bereiche „Umwelt und klimaverträglich Wirtschaften, Energie- und Ressourcenwende“, „Zukunftsfähige Landwirtschaft, intakte Natur“, „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“, „Gesunde Lebensbedingungen“ sowie „Internationale Dimension der  Umweltpolitik“. Für jeden der Bereiche werden Erfolge und positive Entwicklungen, Herausforderungen, Leitziele  und Maßnahmen dargestellt. Der Flächenschutz ist Bestandteil des „Leitziels II:  Städte, Gemeinden  und Infrastrukturen umweltgerecht entwickeln im Themenbereich „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Flächenschutz und zum Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft. Angestrebt wird u.a. eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 20 Hektar pro Tag im Jahr 2030. Angestrebt werden  die Weiterentwicklung des Raumordnungsrechts des  Bundes und der Länder mit dem Ziel der Einführung verbindlicher Flächensparziele in der Landes- und Regionalplanung. Download: Integriertes Umweltprogramm 2030 Download: Integriertes Umweltprogramm 2030

Unterirdische Raumplanung - Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten, Teilvorhaben II: Planerische und rechtliche Fragestellungen

Im Zusammenhang mit der Gewinnung Erneuerbarer Energien (Geothermie), der Speicherung von Energieträgern (Wärme, Erdgas, Elektrizität, Wasserstoff, Methan) und CO2 sowie der Gewinnung lebenswichtiger Ressourcen (z.B. Grundwasser) steigen die Nutzungsansprüche an den Raum (Land und Meer), speziell an den Raum unter der Erd- und Meeresoberfläche. Aufgabe der Raumplanung ist es, rechtzeitig Vorsorge für die umweltrelevanten Ansprüche an den Raum zu treffen und dabei Konflikte untereinander und mit weiteren raumbedeutsamen Belangen zu vermindern, ggf. vorhandene Synergien zu nutzen. Der Grundsatz in Paragraph 2, Abs.2 Nr.6 Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) nimmt hierauf Bezug. So sollen zum Schutz des Klimas u.a. 'die räumlichem Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien (einschl. deren Speicherung z.B. als Wasserstoff, Methan) und für die Einlagerung klimaschädlicher Stoffe geschaffen werden'. Neue Nutzungen im Untergrund verbunden mit einer nach 'Stockwerken' differenzierten Betrachtung und teilweise unbekannter Ausbreitung eingelagerter Stoffe, auch über Grenzen der Plangebiete, der Bundesländer oder Deutschlands hinweg, stellt die Raumplanung vor neue Herausforderungen. Ziel des Vorhabens ist es daher, - die Möglichkeiten und Grenzen der vorhandenen Regelungsinstrumente, ihr Zusammenwirken und ihr Potenzial für den Schutz der Umwelt sowie des Vorrangs nachhaltiger Nutzungsformen aufzuzeigen (Raumordnungs-/Bauplanungsrecht unter Berücksichtigung von Bergrecht, Energierecht, Klimaschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Sonderrecht CCS u.a.) und - Empfehlungen für eine zielgerichtete Ausschöpfung und Weiterentwicklung des Instrumentariums im Hinblick auf nachhaltige Konfliktlösungen zu geben (Schwerpunkt: Raumordnung auf der überörtlichen Planungsebene) Ein projektbegleitender Beirat ist einzurichten. Zwischen- und Endergebnisse des Vorhabens sind in Workshops zu präsentieren.

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