Im Rahmen dieses Teilberichts wurden Handlungsvorschläge für den Bundesgesetzgeber erarbeitet, um schwerpunktmäßig das Bundesberggesetz aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes weiterzuentwickeln. Ziel der Studie war es dabei nicht, Umweltstandards für die Zulassung von Bergbautätigkeiten zu erhöhen, sondern das gestufte bergrechtliche Entscheidungsinstrumentarium so anzupassen, dass die von Bergbautätigkeiten betroffenen Rechtsgüter (Umwelt, Natur und Landschaft, Ressourcen, Eigentum, u. a.) möglichst effektiv im Prüfprogramm berücksichtigt werden können. Die Forschungsnehmer greifen dafür teilweise auch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung während der letzten 35 Jahre entwickelten Maßstäbe auf und empfehlen deren klarstellende Aufnahme ins BBergG. Die Vorschläge sind auch darauf gerichtet, die Sonderstellung des BBergG, soweit sie nicht mit den Besonderheiten des Bergbaus gerechtfertigt werden kann, zu beenden und den Vorgaben in vergleichbaren modernen Fachplanungsgesetzen zur Genehmigung von öff. und gewerblichen Infrastrukturvorhaben anzugleichen. Veröffentlicht in Texte | 71/2019.
Durch die gemeinsame Verlegung und Bündelung von verschiedenen Infrastrukturen für Strom, Wasser, Gas, Informations- und Kommunikationsdienste, Fernwärme, Abwasser u. a. in einer Trasse werden geringere Umweltbelastungen sowie soziale und ökonomische Vorteile erwartet. Bündelungsgebote bzw. Bündelungsmöglichkeiten sind zum Teil rechtlich verankert, etwa im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht. Die Studie hat die Klärung von Verfahrensfragen zur Planung und Zulassung und die Bewertung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Infrastrukturen zum Ziel. Die im Projekt durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung am Beispiel des Bauvorhabens der Kommunalen Netze Eifel (KNE) hat gezeigt, dass prinzipiell eine gebündelte Verlegung von Infrastrukturen einer Einzelverlegung vorzuziehen ist. Aus den Vergleichsergebnissen der Umweltwirkungen gebündelter und einzeln verlegter Infrastrukturen sowie aus der rechtlichen Einordnung leiten sich abschließend Empfehlungen für die Planungspraxis ab. Eine Betrachtung von möglichen Zukunftsszenarien macht die Notwendigkeit einer gestaltenden Politik deutlich. Die einzelnen Sektoren sind zukünftig enger miteinander verzahnt; Knotenpunkte als Punkte der Umwandlung verschiedener Energieträger werden wichtiger. Eine Strategie, die eine sektorenübergreifende Planung beinhaltet und bspw. mindestens Knotenpunkte vorsieht, an denen sich verschiedenen Infrastrukturen "treffen", ist daher sinnvoll und notwendig Veröffentlicht in Texte | 21/2021.
"Planungsrecht im Umbruch: Europäische Herausforderungen" - unter dieser Themenstellung richteten sich die Beiträge des 31. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht nicht nur auf aktuelle Entwicklungen im Raumordnungsrecht und die Folgen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (Un-)Zulässigkeit einer integrierten Hafenplanung, sondern auch auf die Analyse der Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht. Anstoß zu diesem Hauptthema gab die nun im Ergebnis eindeutige Rechtsprechung des EuGH zur UVP-Richtlinie, die zu teilweise weitgehenden Änderungen im deutschen Verwaltungsrecht geführt hat. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber bislang keinen Anlass gesehen hat, über das Umweltrecht hinaus Änderungen des im Kern individualschützenden Konzepts des deutschen Verwaltungsgerichtsschutzes vorzunehmen, so sind diese Entwicklungen doch Grund genug, Leistungsfähigkeit und Grenzen des deutschen Systems zu reflektieren und seine Zukunftstauglichkeit auch angesichts internationaler Entwicklungen zu überprüfen. Die aus Wissenschaft wie Praxis kommenden Referenten der Tagung haben dazu vielfältige und weiterführende Ansätze geliefert, die dieser Band dokumentiert. Quelle: https://www.esv.info/978-3-503-17110-1
Durch die gemeinsame Verlegung und Bündelung von verschiedenen Infrastrukturen für Strom, Wasser, Gas, Informations- und Kommunikationsdienste, Fernwärme, Abwasser u. a. in einer Trasse werden geringere Umweltbelastungen sowie soziale und ökonomische Vorteile erwartet. Bündelungsgebote bzw. Bündelungsmöglichkeiten sind zum Teil rechtlich verankert, etwa im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht. Die Studie hat die Klärung von Verfahrensfragen zur Planung und Zulassung und die Bewertung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Infrastrukturen zum Ziel. Die im Projekt durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung am Beispiel des Bauvorhabens der Kommunalen Netze Eifel (KNE) hat gezeigt, dass prinzipiell eine gebündelte Verlegung von Infrastrukturen einer Einzelverlegung vorzuziehen ist. Aus den Vergleichsergebnissen der Umweltwirkungen gebündelter und einzeln verlegter Infrastrukturen sowie aus der rechtlichen Einordnung leiten sich abschließend Empfehlungen für die Planungspraxis ab. Eine Betrachtung von möglichen Zukunftsszenarien macht die Notwendigkeit einer gestaltenden Politik deutlich. Die einzelnen Sektoren sind zukünftig enger miteinander verzahnt; Knotenpunkte als Punkte der Umwandlung verschiedener Energieträger werden wichtiger. Eine Strategie, die eine sektorenübergreifende Planung beinhaltet und bspw. mindestens Knotenpunkte vorsieht, an denen sich verschiedenen Infrastrukturen "treffen", ist daher sinnvoll und notwendig. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Durch die gemeinsame Verlegung und Bündelung von verschiedenen Infrastrukturen für Strom, Wasser, Gas, Informations- und Kommunikationsdienste, Fernwärme, Abwasser u. a. in einer Trasse werden geringere Umweltbelastungen sowie soziale und ökonomische Vorteile erwartet. Bündelungsgebote bzw. Bündelungsmöglichkeiten sind zum Teil auch rechtlich verankert, etwa im Naturschutzrecht oder im Raumordnungsrecht. INTEGRIS hat die Klärung von Verfahrensfragen zur Planung und Zulassung und die Bewertung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung mit Blick auf zukünftige Anforderungen an Infrastrukturen zum Ziel. Die im Projekt durchgeführte Nachhaltigkeitsbewertung am Beispiel des Bauvorhabens der Kommunalen Netze Eifel (KNE) hat gezeigt, dass prinzipiell eine gebündelte Verlegung von Inf-rastrukturen einer ungebündelten Verlegung vorzuziehen ist. Aus den Vergleichsergebnissen der Umweltwirkungen gebündelter und ungebündelter Infrastrukturen sowie aus der rechtlichen Einordnung leiten sich abschließend Empfehlungen für die Planungspraxis ab. Eine Betrachtung von möglichen Zukunftsszenarien macht die Notwendigkeit einer gestaltenden Politik deutlich. Aktuell wird gerade im IKT-Bereich eine klare Koordination aller Akteure und Maßnahmen als unbedingt notwendig erachtet, um einen gleichmäßigen Ausbau zu erreichen. Die einzelnen Sektoren sind zukünftig enger miteinander verzahnt; Knotenpunkte als Punkte der Umwandlung verschiedener Energieträger werden wichtiger. Eine Strategie, die eine sekto-rübergreifende Planung beinhaltet und bspw. mindestens Knotenpunkte vorsieht, an denen sich verschiedenen Infrastrukturen "treffen", ist daher sinnvoll und notwendig. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Auswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Dissertation hat im wesentlichen zum Ziel zu untersuchen, an welcher Stelle im gestuften bergrechtlichen Zulassungsverfahren die Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EG (FFH-RL) durchzuführen ist. Die FFH-RL bezweckt, europaweit ein kohärentes Netz von Naturschutzgebieten zu errichten. Dazu melden die Mitgliedstaaten Gebiete an die Kommission der EG, die aus den mitgliedstaatlichen Listen Gebiete für das kohärente Netz auswählt. Diese Flächen weisen die Mitgliedstaaten anschließend als besondere Schutzgebiete aus und legen Schutzziele fest. Die Zulassung von dem Bergrecht unterliegenden Vorhaben ist in mehrere Verfahrensstufen unterteilt. Zunächst ist eine Bergbauberechtigung erforderlich, der Abbau von Bodenschätzen sowie die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche werden durch verschiedene Betriebspläne zugelassen. Darüber hinaus beeinflusst auch das Recht der Raumordnung und Landesplanung die Zulässigkeit von Vorhaben zum Abbau von Rohstoffen. Schwerpunkt der Dissertation ist die Darstellung des in Rechtsprechung und Literatur bisher ungeklärten Problems , in welcher dieser Verfahrensstufen ein Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen auf seine Verträglichkeit mit der FFH-RL überprüft werden muss. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der FFH-RL aufgrund deren verspäteter Umsetzung. Weiterhin sollen insbesondere die eigentumsrechtlichen Auswirkungen der Ausweisung eines FFH-Gebiets auf eine bestehende Bergbauberechtigung dargestellt werden.
Das Projekt "Biologische Vielfalt post 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Zentrum für Forschung und Wissenstransfer, Institut für Ökologie und Landschaft durchgeführt. Das Institut für Landschaftsarchitektur wurde beauftragt, im Jahr der Biodiversität eine Tagung fachlich und organisatorisch vorzubereiten und durchzuführen sowie die Tagungsergebnisse als Veröffentlichung des BfN aufzubereiten. Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel bestehen ambitionierte Ziele für die Naturschutzarbeit in Deutschland. Es sind konkrete Handlungserfordernisse damit verbunden, die zukünftig in der Umwelt- und Naturschutzpolitik ressortübergreifend umzusetzen sind. Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz wurden zudem die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die bestehenden Planungs- und Prüfinstrumente des Naturschutzes für die aktuellen Ziele und Aufgaben zu qualifizieren. Die Inhalte, Methoden und Verfahrenweisen der Planungs- und Prüfinstrumente des Naturschutzes sind fachliche Arbeitsschwerpunkte der Außenstelle Leipzig des Bundesamtes für Naturschutz, Abteilung 'Natur und Landschaft in Planungen und Projekten'. Das 15jährige Bestehen der Außenstelle am 01.07.2010 wurde zum Anlass genommen, im Rahmen einer internationalen Fachtagung die zukünftigen Anforderungen an die bestehenden Planungs- und Prüfinstrumente des Naturschutzes zu diskutieren. Praxisberichte aus aktuellen Vorhaben legten Handlungsoptionen dar, die sich aus dem neuen Bundesnaturschutzgesetz und Raumordnungsrecht ergeben. Bestehende und innovative landschaftsplanerische Konzepte und Projekte wurden auf der Tagung vorgestellt, um Potenziale für die Weiterentwicklung der Planungs- und Prüfinstrumente aufzuzeigen und mögliche Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
Das Projekt "Umweltprüfung bei Raumordnungsplänen - Eine Untersuchung zur Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie in das Raumordnungsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Am 21. Juli 2001 ist die sog. Plan-UP-Richtlinie in Kraft getreten. Da nach Art.3 Abs.2 lit. a der Richtlinie auch Raumordnungspläne unter bestimmten Voraussetzungen einer UP-Pflicht unterliegen, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen für die nationale Gesetzgebung. Als besonders problematisch dürfte sich hier erweisen, dass es de lege lata im Ermessen der Landesgesetzgeber steht, für die Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen (Paragraph 7 Abs.6 ROG), während es ein Charakteristikum auch der Plan-UP-Richtlinie ist, eine Öffentlichkeitsbeteiligung für obligatorisch zu erklären. Darüber hinaus ist von besonderem Interesse, inwieweit eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Raumordnung für nachgeschaltete Planungs- und Projektzulassungsverfahren eine Abschichtungswirkung entfaltet. Das Gutachten wurde Mitte 2003 fertig gestellt. Eine Veröffentlichung ist in Vorbereitung.
Das Projekt "Etablierung von Schnelltests (LMU 4)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. BSE-Forschung im Rahmen des Forschungsverbundes Forprion, Im Zusammenhang mit dem Auftreten der ersten BSE-Fälle in Bayern wurden von der Bayerischen Staatsregierung Ende 2000 zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Prionenkrankheiten beschlossen. Dazu wurde Anfang 2001 der Bayerische Forschungsverbund Prionen (FORPRION) gegründet. (siehe auch www.abayfor.de/forprion) Ziel von FORPRION ist die Erforschung der Grundlagen der Prionenkrankheiten und anwendungsorientierter Fragestellungen in diesem Bereich. Durch die Ergebnisse sollen Fortschritte in der Pathogenese, Diagnostik, Therapie und dem Verbraucherschutz erzielt werden. Die Laufzeit des Forschungsverbundes wurde auf mindestens 5 Jahre festgelegt. Am Beispiel BSE wird deutlich, wie Krankheiten beim Tier auch zur Gefahr für den Menschen werden können. Nach wie vor sind im Bereich der Prionenforschung viele Fragen ungeklärt und werden auf internationaler Ebene diskutiert. Risikovorsorge und Forschung müssen daher weiterhin konsequent und im engen Zusammenwirken aller Fachdisziplinen betrieben werden. Entwicklung eines BSE-nvCJK-Schnelltests und Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung der nvCJK Diagnostik und Therapie von Prionkrankheiten: Im Hirngewebe von Tieren, die an TSE leiden, wurde eine erhöhter Wert des Rezeptors für das Prion, dem 37kDa/67 kDa-Lamininrezeptor, entdeckt; auf dieser Basis Entwicklung eines Testansatzes und Lamininrezeptor-spezifischen Antikörpers als therapeutischer Ansatz
Das Projekt "Untersuchung von Fischen auf Prionen (LMU 17)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. BSE-Forschung im Rahmen des Forschungsverbundes Forprion. Im Zusammenhang mit dem Auftreten der ersten BSE-Fälle in Bayern wurden von der Bayerischen Staatsregierung Ende 2000 zusätzliche Maßnahmen zur Bekämp-fung der Prionenkrankheiten beschlossen. Dazu wurde Anfang 2001 der Bayerische Forschungsverbund Prionen (FORPRION) gegründet (siehe hierzu auch www.abayfor.de/forprion). Ziel von FORPRION ist die Erforschung der Grundlagen der Prionenkrankheiten und anwendungsorientierter Fragestellungen in diesem Bereich. Durch die Ergebnisse sollen Fortschritte in der Pathogenese, Diagnostik, Therapie und dem Verbraucherschutz erzielt werden. Die Laufzeit des Forschungsverbundes wurde auf mindestens 5 Jahre festgelegt. Am Beispiel BSE wird deutlich, wie Krankheiten beim Tier auch zur Gefahr für den Menschen werden können. Nach wie vor sind im Bereich der Prionenforschung viele Fragen ungeklärt und werden auf internationaler Ebene diskutiert. Risikovorsorge und Forschung müssen daher weiterhin konsequent und im engen Zusammenwirken aller Fachdisziplinen betrieben werden. TSE bei Fischen. Nach der Identifizierung eines Gens, das dem Prionproteingen bei Säugetieren entspricht, ist das Ziel die Klärung der Frage, ob Fische eine Infektionsquelle für Prionkrankheiten darstellen.
Origin | Count |
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unbekannt | 7 |
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