Eine nachhaltige räumliche Gesamtplanung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von raum- und flächenbezogenen Umweltzielen. Neben der räumlichen Gesamtplanung gibt es raumbedeutsame Fachplanungen, die entweder über ein eigenes Planungsinstrumentarium verfügen (z. B. die Verkehrswegeplanung, die wasserwirtschaftliche Planung, die Netzausbauplanung, die Landschaftsplanung) oder in Entwicklungsstrategien und Programmen ihren Niederschlag finden (z. B. Klimaanpassungsstrategien, Energiekonzepte). Diese sind in unterschiedlicher Weise mit der räumlichen Gesamtplanung verknüpft. Daher sind eine effektive Abstimmung der verschiedenen Instrumente untereinander und die konkrete Umsetzung der Umweltbelange in der Planungspraxis Kernelemente für eine nachhaltige Raumentwicklung, welche es fortzuentwickeln und zu verbessern gilt. Das Forschungsvorhaben setzt an dieser Stelle an und untersucht Bundesstrategien mit raumrelevanten Umweltzielen vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen. Übergreifendes Ziel des Vorhabens ist es, Leitbilder, Instrumente und Handlungsansätze bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und Raumordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz zu analysieren. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden Erkenntnisse zur Analyse neuer Anforderungen an die räumliche Planung und Steuerung erarbeitet und strategiebezogene, raumplanungsbezogene und raumplanungsrechtliche Handlungsansätze abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Beratung im Zusammenhang mit Lenkungsabgaben auf der Bodenbeanspruchung innerhalb und ausserhalb der Bauzonen im Rahmen einer (umfassenden) Revision des Raumplanungsrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Raumentwicklung ARE.Die Auftragnehmerin hat abgeschätzt, welche Wirkung von zwei Varianten möglicher Lenkungsabgaben, die ihr vom ARE unterbreitet wurden, zu erwarten wären. Sie ist dabei zu folgenden Empfehlungen gelangt: Die vorliegende Grobanalyse dient dem ARE als Entscheidungsgrundlage, ob es die Idee von Lenkungsabgaben im Hinblick auf die Totalrevision des RPG weiterverfolgen soll und wenn ja in welche Richtung. Aus der vorliegenden Arbeit haben wir Hinweise gewonnen, welches Modell aus unserer Sicht zweckmässiger wäre. In welchem gesetzlichen Rahmen und Zeithorizont die Lenkungsabgaben verankert werden sollen, obliegt dem ARE zu beurteilen. Lenkungsabgaben erscheinen uns insbesondere innerhalb der Bauzonen geeignet. Die Abgabe sollte sich an der Überbauung von unüberbautem Bauland orientieren, also so wie in Variante 2. Das Modell lässt sich evtl. noch verbessern. Zu denken wäre z.B. auch an alternative Bemessungsgrundlagen (Grundflächen, versiegelte Flächen auch in Bauzonen) und Rückverteilungskreise (nur an Abgabesubjekte bzw. Nutzer der Liegenschaften, v.a. bei Variante 2). Es lohnt sich aber, die Vor- und Nachteile von Lenkungsabgaben und Zertifikaten zu prüfen. Zu prüfen wären ausserdem weitere Abgaben wie Bodenwertsteuern, welche auf den Wert der Grundstücke abstellen. Das gegenwärtige Modell der Lenkungsabgabe ausserhalb der Bauzonen erscheint uns noch wenig überzeugend. Fragezeichen setzen wir bei der Bemessungsgrundlage, der Abgabehöhe, dem Erhebungsaufwand und bei der Rückverteilung. Aufschlussreich wären u.E. auch 2-3 exemplarische Modellrechnungen von bestimmten Betrieben/Bauten, die ausserhalb der Bauzone besteuert würden. Überlegenswert wäre zudem, ob mit einer Abgabe im Sinne einer Mehrwertabschöpfung eine ähnliche Wirkung erreicht werden könnte. Projektziele: Ziel des Auftrags ist es, die seitens des Auftraggebers erarbeiteten zwei alternativen Vorschläge für Lenkungsabgaben grob zu beurteilen. Es sind primär qualitative und soweit möglich auch grobe quantitative Aussagen zu machen über die Wirkungen der beiden Varianten auf die Boden- und Flächennutzung, differenziert nach verschiedenen Gebietstypen (bebaut/unüberbaut, innerhalb/ausserhalb der Bauzonen). Im Weiteren sollen generell die Vor- und Nachteile der beiden Varianten beurteilt werden.
Das Projekt "Der Schutz von Natur und Landschaft im Raum- und Bauplanungsrecht sowie im Naturschutzrecht - seine Bedeutung fuer Wald und Forstwirtschaft in Bayern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Forstwissenschaftliche Fakultät, Lehrbereich für Raumordnung und Umweltrecht.
Das Projekt "Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts" wird/wurde gefördert durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...
Das Projekt "Arbeitshilfe für die Koordination von Raumplanung und Umweltschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Raumentwicklung ARE.Das Parlament hat im Jahr 2000 dem Bundesrat zwei Motionen überwiesen, die das Verhältnis von Raumplanungsrecht und Luftreinhalterecht betreffen: Motion Büttiker (98.3589) Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht Motion Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (99.3574) Umweltgerechte Innenstadtförderung Die Motionen verlangen vom Bundesrat, dass er die Vorschriften von Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz besser aufeinander abstimmen soll, damit grosse publikumsintensive Einrichtungen an den raumplanerisch erwünschten Standorten realisiert werden können. Federführend für beide Vorstösse ist das UVEK. BUWAL (federführend Abt. Recht) und ARE haben eine gemeinsame Projektorganisation aufgebaut. Darin sind auch die Kantone stark eingebunden. In einem ersten Schritt hat eine Begleitgruppe zusammen mit einem Experten einen umfangreichen Bericht zu dieser Fragestellung realisiert. Dieser bringt zum Ausdruck, dass ein möglicher Konflikt von Luftreinhalte- und Raumplanungsrecht höchstens beim Vollzug dieser Rechtsgrundlagen auftritt. Deshalb soll eine verbesserte Vollzugskoordination Abhilfe schaffen. Projektziele: Für diese verbesserte Vollzugskoordination soll eine Arbeitshilfe erstellt werden, welche der zuständigen Behörden die Abstimmung zwischen Raumplanung und Luftrein-haltung anhand des kantonalen Richt- und des Massnahmenplans erleichtert. Der Beauftragte ist Projektleiter für die Erstellung einer Vollzugshilfe. In enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesämtern ARE, BUWAL und BAG sowie der Kantone hat der Auftragnehmer eine anwenderfreundliche und verständliche Arbeitshilfe zu erarbeiten.
Das Projekt "Raumplanerischer gebietsbezogener Ressourcenschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung.Gebietsbezogener Flaechenschutz als Vorranggebiet und/oder netzartiges Verbundsystem ist ein wichtiges Instrument fuer den raumplanerischen Schutz natuerlicher Ressourcen. Dieses Instrument ist in den Bundeslaendern noch sehr unterschiedlich operationalisiert; entsprechend uneinheitlich und erfolgreich ist die praktische Umsetzung dieser Strategie raeumlicher Vorsorgepolitik. Auch der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen greift auf dieses Instrument zurueck. Hier sind Vorranggebiete sowie die Vernetzung von Biotopen und Naturgebieten angesprochen. Die bundesweit vergleichbare Abgrenzung solcher Flaechen sowie die Integration mit landes- und regionalplanerischen Ausweisungen ist noch ein Problem, insbesondere wenn es um einen Handlungsrahmen und problemadaequate Mittelzuweisungen geht. Notwendig wird eine Diskussion der Operationalisierung und Instrumentierung von Schutzgebietskategorien und/oder deren Verbundsysteme unter Beruecksichtigung raumstruktureller Ordnungsziele. Ausgehend vom Stand landesplanerischer Gebietsfestlegungen soll versucht werden, Ausweisungskriterien der Schutzgebietstypen/Freiraumverbundsysteme fuer die einzelnen relevanten Funktions- und Planungsebenen zu analysieren oder naeher zu bestimmen. Dabei sind insbesondere auch die Ziele europaeischer Umwelt- und Raumordnungspolitik zu beachten. In diesem Zusammenhang sollen auch Handlungsansaetze zur Sicherung dieser Gebiete aus vorhandenen EU-, bundes- und landespolitischen Massnahmen zur Diskussion gestellt werden
Origin | Count |
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Bund | 12 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 5 |
offen | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 10 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Keine | 12 |
Topic | Count |
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Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 12 |
Wasser | 5 |
Weitere | 12 |