Im Rahmen des Projektes wurde das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher Sicht analysiert. Untersucht wurden Regelungen des Raumplanungs-, des Umwelt-, des Ordnungs- und des Zivilrechts. Die gesamte Analyse wurde auf die Anforderungen des Umweltschutzes an einen Siedlungsrückzug fokussiert. Die Studie hat gezeigt, dass Siedlungsrückzüge im Recht nicht unmittelbar adressiert werden. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Der Schutz von Natur und Landschaft im Raum- und Bauplanungsrecht sowie im Naturschutzrecht - seine Bedeutung fuer Wald und Forstwirtschaft in Bayern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Forstwissenschaftliche Fakultät, Lehrbereich für Raumordnung und Umweltrecht durchgeführt.
Das Projekt "Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...
Das Projekt "Sustainability, development and spatial planning: An examination of the capacity of spatial planning systems to develop and implement policy for sustainability" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ICLEI - Local Goverments for Sustainability, Europasekretariat GmbH durchgeführt. General Information: It is widely accepted that spatial planning systems can play a central role in promoting sustainability through regulating land use, protecting and enhancing environments, and integrating the policy of other sectors around sustainability objectives. The Green Paper on the Urban Environment, and the 5th Environmental Action Programme Towards Sustainability' identify spatial planning as one of the main instruments for the delivery of a more sustainable Europe. Research on the operationalisation of sustainability in practice has identified key issues and principles that need to be embraced by spatial planning systems and policies. Other research on European spatial planning systems suggests that sustainability principles are becoming important factors in shaping planning instruments, procedures and policies, but that the full potential of spatial planning is not being achieved. This proposal draws together these streams of research and takes as its central focus the linkages between spatial planning and sustainability. The objectives of the proposal are briefly, to examine the extent to which sustainability principles are being built into the systems and policies of spatial planning, and the reasons for variation; and to define the methods and tools necessary to develop the potential of spatial planning for the implementation of sustainability. The work programme begins with a national overview of the conditions which structure the capacity of spatial planning to embrace sustainability in each of the Partner countries. This overview is later supplemented with more detailed evidence from a questionnaire survey of interests in spatial planning and development to identify, for example, the factors which prevent or encourage sustainable approaches in planning. Sustainability principles and concepts are then elaborated and used in an analysis of case studies in six different geographical contexts. These include two urban, two rural, one coastal and one area of special protection for the environment. The investigation will comprise first, content analysis of spatial planning instruments which apply in the areas to identify the sustainability content'; and second investigation of a specific development projects to identify the role that the spatial plans have played in bringing about more sustainable outcomes, amongst other instruments and influences. A pilot study of one urban area will be conducted prior to the main investigation. Special attention is paid in the project to the need to bring together and synthesise the findings across different countries and topics. The proposal meets the objectives of up-dated work programme by responding to the priority to improve the integration of environment into other sectoral policies. The European... Prime Contractor: University of the West of England, Bristol, Centre for Environment and Planning, Faculty of the Built Environment; Bristol; UK.
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Projektes wird das Thema "Siedlungsrückzug" aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Zusammenarbeit von Regionalplanung und Netzbetreibern bei der Planung regionaler Stromverteilnetze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Städtebau und Siedlungswesen durchgeführt. Der Ausbau der Stromnetze auf den Ebenen des Übertragungs- und Verteilnetzes ist für das Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland von essenzieller Bedeutung. Die MORO-Vorstudie untersucht die Zusammenarbeit von Trägern der Regionalplanung und Verteilnetzbetreibern bei der Planung regionaler Stromverteilnetze. Ziel des Forschungsprojektes ist die Ableitung eines Ansatzes für ein neues Modellvorhaben der Raumordnung. Ziel: Ziel der Vorstudie 'Zusammenarbeit von Regionalplanung und Netzbetreibern bei der Planung regionaler Stromverteilnetze' ist die Ableitung und Entwicklung eines Ansatzes für ein Modellvorhaben der Raumordnung. Im Rahmen des Modellvorhabens sollen anhand von Modellregionen neue Formen der Interaktion zwischen Verteilnetzbetreibern und Trägern der Regionalplanung entwickelt und auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden. Zentrale Elemente sind dabei: - die (frühzeitige) Kooperation der Akteure sowohl bei Maßnahmen der Verteilnetzentwicklung durch die Verteilnetzbetreiber als auch bei der Festlegung von Raumordnungsgebieten für die Windenergienutzung und Photovoltaikfreiflächenanlagen durch die Träger der Regionalplanung, - der strategische Einsatz raumordnungsrechtlicher Instrumente zur räumlichen Koordination von Maßnahmen der Verteilnetzentwicklung und zur planerischen Sicherung von Trassenkorridoren, - inhaltliche Ausrichtung des Modellvorhabens und Organisation des Auswahlverfahrens in Frage kommender Modellregionen anhand von Eignungskriterien.
Das Projekt "Raumplanerischer gebietsbezogener Ressourcenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Gebietsbezogener Flaechenschutz als Vorranggebiet und/oder netzartiges Verbundsystem ist ein wichtiges Instrument fuer den raumplanerischen Schutz natuerlicher Ressourcen. Dieses Instrument ist in den Bundeslaendern noch sehr unterschiedlich operationalisiert; entsprechend uneinheitlich und erfolgreich ist die praktische Umsetzung dieser Strategie raeumlicher Vorsorgepolitik. Auch der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen greift auf dieses Instrument zurueck. Hier sind Vorranggebiete sowie die Vernetzung von Biotopen und Naturgebieten angesprochen. Die bundesweit vergleichbare Abgrenzung solcher Flaechen sowie die Integration mit landes- und regionalplanerischen Ausweisungen ist noch ein Problem, insbesondere wenn es um einen Handlungsrahmen und problemadaequate Mittelzuweisungen geht. Notwendig wird eine Diskussion der Operationalisierung und Instrumentierung von Schutzgebietskategorien und/oder deren Verbundsysteme unter Beruecksichtigung raumstruktureller Ordnungsziele. Ausgehend vom Stand landesplanerischer Gebietsfestlegungen soll versucht werden, Ausweisungskriterien der Schutzgebietstypen/Freiraumverbundsysteme fuer die einzelnen relevanten Funktions- und Planungsebenen zu analysieren oder naeher zu bestimmen. Dabei sind insbesondere auch die Ziele europaeischer Umwelt- und Raumordnungspolitik zu beachten. In diesem Zusammenhang sollen auch Handlungsansaetze zur Sicherung dieser Gebiete aus vorhandenen EU-, bundes- und landespolitischen Massnahmen zur Diskussion gestellt werden
Das Projekt "Arbeitshilfe für die Koordination von Raumplanung und Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Raumentwicklung ARE durchgeführt. Das Parlament hat im Jahr 2000 dem Bundesrat zwei Motionen überwiesen, die das Verhältnis von Raumplanungsrecht und Luftreinhalterecht betreffen: Motion Büttiker (98.3589) Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht Motion Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (99.3574) Umweltgerechte Innenstadtförderung Die Motionen verlangen vom Bundesrat, dass er die Vorschriften von Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz besser aufeinander abstimmen soll, damit grosse publikumsintensive Einrichtungen an den raumplanerisch erwünschten Standorten realisiert werden können. Federführend für beide Vorstösse ist das UVEK. BUWAL (federführend Abt. Recht) und ARE haben eine gemeinsame Projektorganisation aufgebaut. Darin sind auch die Kantone stark eingebunden. In einem ersten Schritt hat eine Begleitgruppe zusammen mit einem Experten einen umfangreichen Bericht zu dieser Fragestellung realisiert. Dieser bringt zum Ausdruck, dass ein möglicher Konflikt von Luftreinhalte- und Raumplanungsrecht höchstens beim Vollzug dieser Rechtsgrundlagen auftritt. Deshalb soll eine verbesserte Vollzugskoordination Abhilfe schaffen. Projektziele: Für diese verbesserte Vollzugskoordination soll eine Arbeitshilfe erstellt werden, welche der zuständigen Behörden die Abstimmung zwischen Raumplanung und Luftrein-haltung anhand des kantonalen Richt- und des Massnahmenplans erleichtert. Der Beauftragte ist Projektleiter für die Erstellung einer Vollzugshilfe. In enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesämtern ARE, BUWAL und BAG sowie der Kantone hat der Auftragnehmer eine anwenderfreundliche und verständliche Arbeitshilfe zu erarbeiten.
Origin | Count |
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Bund | 12 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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open | 7 |
unknown | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 11 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Keine | 12 |
Topic | Count |
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Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 12 |
Wasser | 6 |
Weitere | 12 |