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Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom TYP Siemens Gamesa SG 6.0 -170 in Kruft

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kruft ist die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergie-anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie geplant. Die vorgesehenen Standorte liegen in der Gemarkung Kruft, Flur 35, Flurstücke 17, 47, 48 sowie Flur 36, Flurstücke 70, 71, 72. Zu den mit Schreiben vom 14.04.2021 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 16.02.2022 und am 12.05.2022 jeweils Nachträge vorgelegt. Die 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6.0-170 haben einen Rotordurch-messer von 170 m und eine Nabenhöhe von 165 m (Gesamthöhe etwa 250 m). Bei einer Nennleistung von 6,2 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 24,8 MW im Windpark installiert. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Wind-energieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen, die interne Zuwegung, die internen Kabeltrassen sowie die Montage- und Lagerflächen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen westlich der Ortsgemeinde Kruft, südlich und nördlich der A 61 und nördlich der B 256 im Außenbereich der Ortsgemeinde Kruft. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ (19. Änderung des Flächennutzungsplanes) der Ver-bandsgemeinde Pellenz befindet sich derzeit in Aufstellung. Der derzeitige Entwurf (Stand: No-vember 2020) stellt für die beplante Fläche eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dar. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die WEA haben untereinander einen Abstand zwischen 471 und 826 m. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 990 m (Schlehenhof), zu den nächsten Sied-lungsbereichen in Kruft und Mendig betragen die Abstände mindestens ca. 1.296 m bzw. 1.976 m. Die zwei nördlichen WEA befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rhein-Ahr-Eifel“. Zudem befinden sich die kleineren Landschaftsschutzgebiete „Banner Wiesen“, „Plaidter Hummerich“ und „Burgruine Wernerseck“ in der Nähe. Das Naturschutzgebiet „Laacher See“ befindet sich in einem Umkreis von 500 m. Im Umfeld um die Anlagen liegen die FFH-Gebiete „NSG Laacher See“ und „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“. Die Vogelschutzgebiete „Unteres Mittelrheingebiet“ und „Laacher See“ befinden sich in der nä-heren Umgebung. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Landesplanungsbehörde vom 12.01.2023 wird kein separates Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bau-vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Erschließung des Windparks erfolgt über die Autobahn A 61 – Abfahrt Nr. 34 „Mendig“ und die Kreisstraße K 53 sowie im Anschluss größtenteils über bereits bestehende landwirtschaftli-che Wege, deren Ausbau auf eine befahrbare Breite noch erfolgen wird.

Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 in Macken (Landkreis Mayen-Koblenz) und Lütz (Landkreis Cochem-Zell)

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Macken und Lütz ist die Errichtung und der Betrieb von 3 Windenergieanlagen geplant. Die Standorte liegen in der Flur 9 der Gemarkung Macken, Flurstücke 2 und 28 sowie in der Flur 11 der Gemarkung Lütz, Flurstück 33. Zu den mit Schreiben vom 16.03.2023 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 11.09.2023 und am 19.12.2023 jeweils Nachträge vorgelegt. Die drei Anlagen vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 haben einen Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,6 m. Bei einer Nennleistung von 5,56 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 16,68 MW im Windpark installiert. Gegen-stand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Funda-mente, die Kranstellflächen und andere dazugehörige Anlagen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen naturräumlich im Hunsrück, südwestlich der Gemeinde Macken auf einer Höhe von ca. 281 bis 355 m ü. NN im Außenbereich der Ortsgemeinden Macken und Lütz (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Die Fläche wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die WEA haben untereinander Abstände von 610 m, 810 m bzw. 1.233 m. Zu den nächsten Siedlungsbereichen wird der zu beachtende Mindestabstand gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungspro-gramms (LEP IV) eingehalten. Die geplanten WEA-Standorte liegen in unmittelbarer Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet „Mit-tel- und Untermosel“ sowie zum FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mo-sel“. Teile der geplanten Zuwegung liegen innerhalb der beiden Gebiete. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Immissionsschutzbehörde vom 10.01.2023 wurde die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als örtlich zuständige Behörde zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens bestimmt, da der Schwerpunkt der beantragten Anlagen als auch der Zuwegungen im Landkreis Mayen-Koblenz liegt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutzrecht-lichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Erschließung der WEA erfolgt über die Autobahn A 61 - Abfahrt Nr. 43 „Pfalzfeld“ in Rich-tung Westen, die Bundesstraße B 327, die Landesstraßen L 205 und L 215, die Kreisstraße K 31 und im Anschluss über Wirtschaftswege, die auf eine befahrbare Breite von ca. 4,50 m ausgebaut werden.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und -bewertung an der RWTH Aachen e. V. durchgeführt. Ziel des regionalen Dialogs und zentrales Produkt des Projekts ist die Erstellung des Innovationskonzepts 'EnergieRegion Aachen 2030' in der Projektregion Aachen für einen optimalen, sinnvollen und gesellschaftlich abgestimmten Ausbau der eE-Nutzung, eine sinnvolle Verbesserung der Energieeffizienz und -einsparung und den wohl ebenfalls erforderlichen Umbau der regionalen Energieversorgung, an der sich zukünftig auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit eigenen Mitteln und Kapazitäten beteiligen. Das Innovationskonzept wird aus einem 'Energieplan EnergieRegion Aachen 2030' (Handlungsprogramm und GIS-basiertes Planwerk), einem Handlungsprogramm 'Regionale Innovationskompetenz' und einem Handlungsprogramm 'Regionale Wertschöpfung' bestehen. Mit den für render ausgewählten Pilotvorhaben ('zeigen, wie's gehen könnte') und der konsequenten Einbindung aller Aktivitäten in einen möglichst offenen Prozess der Abstimmung und Umsetzungsvorbereitung in der Region, liegt der Fokus des Projekts dabei deutlich auf der Praxis, d. h. der Nutzung, Bündelung und konsequenten Weiterentwicklung der bisherigen Arbeiten, Innovationskompetenzen und Motivationen in der Region. TP5 (Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V., gaiac) ist primär verantwortlich für die Entwicklung eines Analysewerkzeugs zur Berechnung und Bilanzierung unterschiedlicher Energie-Mixpotentiale auf regionaler Ebene sowie zur Darstellung von deren Wirkungen im Raum (Prüfung der Raumverträglichkeit, strategische Umweltprüfung). TP5 (Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V., gaiac) ist zentral in den Arbeitsbereich 3 (Energieplan Aachen 2030) eingebunden. Hierzu zählt u.a. Datenakquise, Datenverwaltung, Entwicklung von computertechnischen Werkzeugen zur Datenanalyse in Anbindung an ArcGIS 10.2 (enerGIS backend). Inhaltlich wird von gaiac der Bereich 'Natur- und Umweltschutz' in das GIS-Tool integriert. Auf der Basis dieses Analysewerkzeugs werden dann ausgewählte Entwicklungsszenarien analysiert.

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6,0-170 in Niederfell

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Niederfell, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (Landkreis Mayen-Koblenz) ist die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) geplant. Die geplanten Anlagen liegen in der Flur 27 der Gemarkung Niederfell, Flurstücke 14, 20, 29 und 37. Zu den mit Schreiben vom 16.11.2020 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 14.04.2021, 14.07.2021, 23.09.2021, 20.12.2021, 05.05.2022 und 30.06.2022 jeweils Nachträge vorgelegt. Die 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6.0-170 haben einen Rotordurchmesser von 170 m und eine Nabenhöhe von 165 m (Gesamthöhe etwa 250 m). Bei einer Nennleistung von 6,2 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 24,8 MW im Windpark installiert. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen, die Kabeltrassen sowie Montage- und Lagerflächen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen südöstlich der Ortsgemeinde Niederfell, nördlich der K 71 (Abstand mehr als 250 m) und nordwestlich der Ortsgemeinde Nörtershausen (Ortsteil Pfaffenheck) im Außenbereich der Ortsgemeinde Niederfell (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel stellt hier Mischbauflächen dar. Die WEA haben untereinander einen Abstand zwischen 450 und 650 m. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 1.245 m (Försterhof), zu den nächsten Siedlungsbereichen in Oberfell und Pfaffenheck betragen die Abstände mindestens 1.680 m bzw. 1.525 m. Der gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu beachtende Mindestabstand wird somit eingehalten. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich westlich der UNESCO-Welterbestätte Oberes Mittelrheintal und der darin gelegenen raumbedeutsamen Kulturdenkmäler. In der Nähe der geplanten Anlagen sind römische Siedlungsstätten und Grabanlagen bekannt. Westlich der WEA-Standorte liegt die landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft Unteres Moseltal. Der Regionale Raumordnungsplan der Region Mittelrhein-Westerwald stellt im nahezu kompletten Untersuchungsraum ein Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus dar. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Landesplanungsbehörde vom 28.06.2022 wird kein separates Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Alle vier Standorte liegen innerhalb eines Waldbereiches im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, im EU-Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ sowie in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“. Die Erschließung des Windparks erfolgt über die Autobahn A 61 – Abfahrt Nr. 40 „Koblenz/Waldesch“ und die Kreisstraße K 71 sowie im Anschluss größtenteils über teilversiegelte und nicht befestigte forstwirtschaftliche Wirtschaftswege. Die Forst- und Wirtschaftswege werden den Erfordernissen des Schwerlastverkehrs entsprechend ausgebaut. Zum Teil werden Zufahrten neu erstellt. Die Zuwegungen zu den WEA bleiben auch im Anschluss an die Bauphase für Wartungsarbeiten während der Betriebsphase erhalten.

High-Tech-Offensive Bayern - Ganzheitliche Ver- und Entsorgungskonzepte für Häuser des Deutschen Alpenvereins

Das Projekt "High-Tech-Offensive Bayern - Ganzheitliche Ver- und Entsorgungskonzepte für Häuser des Deutschen Alpenvereins" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Alpenverein e.V. durchgeführt.

Deponie an der B76 Gammelby/Kosel

Die Landesplanungsbehörde führt für das geplante Vorhaben der Glindemann Gruppe BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co KG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I an der B 76 ein Raumordnungsverfahren durch. Das Raumordnungsverfahren wurde gemäß § 15 ROG und §§ 14 ff. LaplaG am 3. Mai 2022 eingeleitet. In dem Raumordnungsverfahren soll die Raumverträglichkeit des Vorhabens sowie aller in Betracht kommenden Standortalternativen geprüft werden; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Folgende Standortalternativen werden dabei geprüft: • Kieswerk Gammelby, Koseler Weg 1, 24340 Gammelby/Eckernförde; • Altdeponie Grimmelundsbarg, Gammelby; • Kieswerk Schönwohld, Ins Fegefeuer, 24239 Achterwehr; • Kieswerk Langwedel, 24631 Langwedel; • Kieswerk Augustenhof, An der L44/Gettorfer Straße, 24251 Osdorf.

Umweltverträglicher Hochwasserschutz für die Einzugsgebiete von Fulda und Diemel (Deutscher Beitrag des INTERREG IIIB Projektes 'Creating New Landscapes for Flood Risk Management' kurz 'Floodscape')

Das Projekt "Umweltverträglicher Hochwasserschutz für die Einzugsgebiete von Fulda und Diemel (Deutscher Beitrag des INTERREG IIIB Projektes 'Creating New Landscapes for Flood Risk Management' kurz 'Floodscape')" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall und Umwelt, Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft durchgeführt. Ziel des internationalen Projektes ist die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten für die Einzugsgebiete der Themse (GB), der Durme und Schelde (B), der Waal (NL), der Fulda und der Diemel. In der vierjährigen Laufzeit ist ein intensiver Austausch der Beteiligten über die Planungsmethodik und Schutzstrategien in den einzelnen Ländern vorgesehen. Beteiligt sind die Environment Agency (GB), als übergeordnete Projektleitung, Dienst Landelijk Gebied (NL), Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap (B), Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (D) und der Verband für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg (D). Das finanzielle Volumen des internationalenProjektes beträgt rd. 8,8 Mio. Euro. Davon fördert die Europäische Union 50 v.H., die weiteren 50 v.H.steuern die Projektpartner bei. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbrauchschutz fördert den deutschen Projektbeitrag aus dem Programm zur Förderung kommunaler örtlicher Hochwasserschutzmaßnahmen. Die wissenschaftliche Bearbeitung und die Projektabwicklung wird im Auftrag des Ministeriums vom Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft (Leitung ab 2005 Prof. Dr.-Ing. Stephan Theobald, Prof. Dr.-Ing. Frank Tönsmann bis 2005) wahrgenommen. Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit dem Fachgebiet Landschaftsplanung / Naturschutz und dem Wissenschaftlichem Zentrum für Umweltsystemforschung - WZ III - Abteilung für Integriertes Gewässermanagement der Kassler Universität sowie den Technischen Universitäten Darmstadt und Braunschweig und der Fachhochschule Höxter. Die Projektkoordination wird von Roettcher Ingenieurconsult übernommen. Ziel des deutschen Projektes ist es, unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, ein hinsichtlich Wirksamkeit, Kosteneffizienz sowie Umwelt- und Raumverträglichkeit optimiertes Hochwasserschutzkonzept für die Einzugsgebiete der Fulda und Diemel zu erarbeiten. Das Hochwasserschutzkonzept beschreibt Möglichkeiten von Maßnahmen, z.B. Gewässerrenaturierung, Rückhalte, Maßnahmen in den Talauen und auf landwirtschaftlichen Flächen sowie Methoden zur Kosten-Nutzen-Analyse. Die verschiedenen Maßnahmen werden in Beispielflächen vertieft (z.B. hydrodynamisch-numerisch) untersucht. Gefundene Lösungen werden auf das ganze Einzugsgebiet übertragen, bewertet und die Wirkungen auf die Hochwasserwelle mit einem Niederschlags-Abfluss-Modell simuliert. Eine strategische Umweltprüfung wird für Maßnahmenpakete vorbereitet. Die Einbindung der Öffentlichkeit wird unter anderem durchKonferenzen und das Mitwirken einer Behördenarbeitsgruppe gewährleistet. Als Pilotprojekt wird der Rückhalt Katzenmühle an der Bauna umgesetzt. Bauherr ist der Verband für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg. Die Planungskosten für die Hochwasserschutzkonzepte für Fulda und Diemel betragen rd. 1,1 Mio. Euro, die Baukosten für das Investitionsprojekt rd. 2,7 Mio. Euro.

Fortschreibung des Regionalen Energiekonzepts für die Region Trier

Das Projekt "Fortschreibung des Regionalen Energiekonzepts für die Region Trier" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von agl - Angewandte Geographie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung durchgeführt. Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.

Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung durch die Bundesraumordnung

Das Projekt "Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung durch die Bundesraumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl für Öffentliches Recht durchgeführt. Mit dem neuen Bunderaumordnungsgesetz von 2008 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund gestattet, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan konkret verbunden sind. Gegenstand und Ziel des Projekts: Die Aufgabe der Raumordnung obliegt in erster Linie der Raumordnung in den Ländern (vgl. ROG Abschnitt 2) und nur in beschränktem Umfang auch der Raumordnung im Bund. Ausgehend von den bundesgesetzlichen Grundsätzen wurden die Handlungsfelder der Raumordnung daraufhin überprüft, ob und inwieweit sie für eine Konkretisierung durch die Bundesraumordnung in Betracht kommen sowie ob und inwieweit eine Konkretisierung auf der Ebene der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgen kann. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand der Raumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und unter Beachtung der Beratungs- und Unterrichtungspflicht einzelne Grundsätze der Raumordnung nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten durch Grundsätze in einem Raumordnungsplan konkretisieren kann. Der Sinn und Zweck dieses neuartigen Instruments liegt darin, den bundesgesetzlichen Grundsätzen die ihnen zugedachte Bedeutung als Gewichtungsvorhaben in Bezug auf nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und als Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im Rahmen der Zielabweichung, der Umweltprüfung und der Raumverträglichkeitsprüfung und als Richtschnur für die Leitbildentwicklung zumindest insoweit zu erschließen, als dies für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik von besonderer Bedeutung ist. Das Ziel des Projekts war, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und ausgehend von Sinn und Zweck des Paragraph 17 Abs. 1 ROG, zu ermitteln, von welchen Voraussetzungen die Raumordnungsplanung des Bundes zur Konkretisierung einzelner bundesgesetzlicher Grundsätze nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG abhängt und welche der in die Form bundesgesetzlicher Grundsätze der Raumordnung gekleideten Themenfelder sich für eine raumordnungsplanerische Konkretisierung auf der Bundesebene eignen, wie eine solche Konkretisierung aussehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Verwirklichung der im Bundesraumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG konkretisierten Grundsätze zu fördern. (Text gekürzt)

Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes für Nordfriesland zur Reduzierung von Treibhausgasen

Das Projekt "Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes für Nordfriesland zur Reduzierung von Treibhausgasen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ziel des Projekts ist, konkrete Handlungsempfehlungen für den Klimaschutz in Nordfriesland zu entwickeln. Geeignete Beiträge zum Erreichen des angestrebten Ziels einer deutschlandweiten CO2-Reduzierung von mindestens 40 Prozent bis 2020 - gegenüber 1990 - sollen detailliert dargestellt werden. Aus den Handlungsempfehlungen soll dann ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, der schrittweise auch mit Hilfe der regionalen Akteure umgesetzt werden kann. Zunächst werden national und international vorhandene Erfahrungen, Ideen, Konzepte und Vorschläge zusammengestellt sowie 'Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen oder Regionen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf den Kreis Nordfriesland überprüft. Diese können dann an die regionalspezifischen Besonderheiten angepasst werden. Die zu entwickelnden Handlungsmaßnahmen beziehen sich auf folgende Themenfelder: Bauen und Wohnen (Altbau, Neubau, öffentliche Gebäude, Bauleitplanung und Entwicklung); Stromsparen (Haushalt, Dienstleistungsbereich, Industrie); Energieumwandlung und -versorgung (regenerative Energien, zentrale und dezentrale Energieversorgung, innovative Möglichkeiten der Energieumwandlung); Verkehr (sparsame Raum- und Versorgungsstrukturen, Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie von Bus und Bahn, technische Minderungspotentiale für Pkw, Lkw, Schifffahrt; Aspekte des Flugverkehrs am Bsp. Westerland); Tourismus; Übergreifende Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, etc.). Bei der Zusammenstellung der konkreten Handlungsmaßnahmen und -empfehlungen sollen die zu erwartenden wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der kommenden Jahre berücksichtigt werden. Die Maßnahmen werden sich nicht allein auf technische Empfehlungen beschränken, sondern auch organisatorische und verhaltensändernde Maßnahmen mit einschließen. Die Erarbeitung des Konzepts soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber stattfinden. Es wird ein partizipativer Prozess in Form von mehreren Workshops organisiert. Dabei ist die Einbeziehung relevanter Akteure vor Ort und lokaler Ansätze zur Entwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen ausdrücklich erwünscht.

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