Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt. Durch die von Deng Xiaoping Ende der 1970er Jahre eingeleitete Oeffnungs- und Reformpolitik konnte die chinesische Volkswirtschaft bis in die Mitte der 1990er Jahre jaehrliche Wachstumsraten in zweistelliger Hoehe erzielen, was die Grundlage fuer einen fundamentalen Wandelungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft bildete. Gleichzeitig hat sich dieses wirtschaftliche Wachstum in vergleichbarer Weise auch auf die Umwelt, namentlich durch Schadstoffemissionen ausgewirkt mit teilweise katastrophalen Folgen fuer die elementaren Lebensgrundlagen. Diese oekologisch bedenklichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlichen Aufschwungs belasten jedoch ueber China hinaus bereits einige Nachbarlaender und sind schon aufgrund der hohen Bevoelkerungszahl auch global von groesster Bedeutung. Die Umweltpolitik der Volksrepublik China hat in den letzten beiden Jahrzehnten ein dichtes Netz an rechtlichen Vorschriften zur Bekaempfung von Umweltzerstoerungen errichtet. Dazu zaehlt auch das Umweltstrafrecht, dessen Ausgangslage sich mit der Novellierung des Strafgesetzes vom 14.3.1997 wesentlich veraendert hat. Mit dem reformierten Strafgesetz ist ein eigener Titel zum Umweltstrafrecht geschaffen worden, welcher nicht nur fuer eine Ausweitung der Strafbarkeit, sondern auch fuer deren Praezisierung sorgte. Auch im Bereich der Amtsdelikte sind konkrete Tatbestaende in Bezug auf die Bediensteten der Forst-, Boden- und Umweltaufsichtsverwaltung hinzugekommen. Schwerpunkt der Studie ist die rechtliche Analyse des Stands und der Strukturen des aktuellen Umweltstrafrechts. Die Forschungen beziehen sich vor allem auf die normativen Strukturen des chinesischen Umweltstrafrechts und hinterfragen diese kritisch aus deutscher Perspektive. Insbesondere wird besondere Aufmerksamkeit auf die spezifischen Merkmale dieses Regelungsbereichs innerhalb des chinesischen Strafrechts gelegt. Um die Regelungen der Umwelttatbestaende hinreichend verstaendlich zu machen, wird aber auch das allgemeine chinesische Strafrecht tiefergehender eroertert. Erste empirische Daten zur Anwendung und Umsetzung der normativen Gegebenheiten runden die Untersuchung ab.
Das Projekt "Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehrs- und Baurecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von plan und rat - Büro für kommunale Planung und Beratung durchgeführt. Der Lebens- und Erfahrungsraum von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend von der Welt der Erwachsenen getrennt. Der öffentliche Raum, der ein Ort der Begegnung und Erfahrung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein könnte, wurde weitgehend für verkehrliche Zwecke funktionalisiert. Es hat zwar in den letzten Jahren in der Stadt- und Verkehrsplanung ein Umdenken zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung kindlicher Belange stattgefunden, von einem nachhaltigen kinder- und jugendfreundlichen Umfeld sind wir aber noch weit entfernt. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgebiete und der Regelwerke der Stadt- und Verkehrsplanung zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Anforderungen aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen an Straßenräume und öffentliche Räume gestellt werden müssen, um verkehrliche und nicht verkehrliche Belange gleichermaßen zu berücksichtigen und so dem Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen auf eine angemessene körperliche, seelische und soziale Entwicklung gerecht zu werden. Zentraler Gegenstand der Untersuchung sind die Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an Straßenräume und öffentliche Räume (ohne Spielplätze) zur Sicherung eines attraktiven Aufenthalts und einer eigenständigen Mobilität. Das Projekt hat damit einen sehr starken Bezug zur Entwicklungspsychologie und zur ökologischen Psychologie - da im öffentlichen Raum mehr als nur Mobilität stattfindet. Zu unterscheiden ist zwischen verkehrlichen Belangen (eigenständige Mobilität) und nicht verkehrlichen Belangen (Sicherung eines attraktiven Aufenthalts, Annahme des öffentlichen Raums). Das Untersuchungsdesign umfasst - die Bestimmung der Anforderungen von Kindern und Jugendlichen für ausgewählte Straßenraumtypen anhand Literaturanalyse und Expertengesprächen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, - eine Synopse der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der Gesetze, Richtlinien und Regelwerke im Bau- und Planungsrecht, im Straßenverkehrsrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete, - Expertengespräche und Gemeindeumfrage zu realisierten Beispielen, - die Entwicklung eines Satzes von Unterrichtseinheiten für die Mobilitätserziehung in der Schule mit dem Leitmotiv 'Ich und die Straße', - moderierte Klassengespräche und Zukunftswerkstätten zur Bewertung von öffentlichen Räumen in Grundschulen und weiterführenden Schulen, - Interviewstreifzüge mit Vorschulkindern, - die Präsentation der Ergebnisse auf moderierten Elternabenden. Die Erhebungen werden nach den Sommerferien 2003 durchgeführt. ....
Das Projekt "Teilprojekt: Stoffretentionspotentiale in Feuchtgebieten des Elbe-Tiefland unter den Bedingungen des globalen Wandels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt durchgeführt. Hauptziel des Projektes ist die Ermittlung des Retentionspotentials von Feuchtgebieten im Elbe-Tiefland für Nährstoffe unter den veränderten globalen Bedingungen, eingebunden in das Vorhaben IV von GLOWA-Elbe II. Das Retentionspotential von Feuchtgebieten ergibt sich aus der Reaktivierung ihrer Funktion als Wasser- und Stoffsenken in Flusseinzugsgebieten, die sie heute infolge Entwässerung und Nutzung nicht mehr erfüllen können. Durch die Retention von Nährstoffen in den Feuchtgebieten wird ein Beitrag zur Verbesserung der Güte unterhalb liegender Oberflächengewässer erwartet. Für die Ermittlung des unter veränderten Nutzungs- und Bewirtschaftungsbedingungen verfügbaren Nährstoffretentionspotentials in Feuchtgebieten wird ein Stoffretentionsmodul für das Modell WABI entwickelt und für die im Vorhaben III bearbeiteten Feuchtgebiete in das WBalMo Elbe integriert. Für die bereits im Vorhaben III berücksichtigten Feuchtgebiete wird dieses Modul für Szenarienuntersuchungen zur Stoffretention in Feuchtgebieten genutzt. Mittels daraus abzuleitender Transferfunktionen soll dann das Retentionspotential für kleinere, nicht im WBalMo Elbe berücksichtigte Feuchtgebiete abgeschätzt werden.
Das Projekt "Abgrenzung zwischen Planungsentscheidungen, die keine Drittbetroffenheit oder Drittbeguenstigung verursachen. Dargestellt am Abfallrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht durchgeführt. Die Einhaltung von Planungsvorgaben ist von betroffenen Dritten oft nicht anfechtbar. Gegenstand der Untersuchung soll die Entwicklung von Kriterien sein, die darueber Auskunft geben, wann Anfechtbarkeit entsteht.
Das Projekt "Gutachten Bürgerbeteiligung bei umweltrelevanten Großvorhaben; Diskussionsbeitrag zu einem grundlegenden Verständnis von Bürgerbeteiligung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Fachgruppe Soziologie, Lehrstuhl für Methoden der empirischen Sozialforschung durchgeführt. Bürgerbeteiligung ist eines der neuen Schwerpunktthemen im BMU. Obwohl es bereits in verschiedenen Arbeitseinheiten Aktivitäten zu Bürgerbeteiligung gibt und sich auch laufende Vorhaben mit der Analyse der neuen Herausforderungen und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Methoden befassen, muss mit der Gründung der neuen Unterabteilung ein grundlegendes Verständnis darüber geschaffen werden, was im Geschäftsbereich des BMU unter Bürgerbeteiligung verstanden werden soll. Mit diesem Vorhaben wird ein Kurzgutachten erstellt, das einen Überblick über die verschiedenen Beteiligungsformen und ihren Nutzen für die Planung und Umsetzung von Großprojekten im Zuge der Energiewende geben soll. Die Systematik der Untersuchung folgt dabei unterschiedlichen Dimensionen wie den Fragen, wer das Beteiligungsverfahren initiiert, ob das Verfahren rechtlich implementiert oder informell ist, ob ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht oder das Verfahren als Konsultation gedacht ist, welche Kommunikationskanäle genutzt werden (können) etc. Darüber hinaus soll das Gutachten Auskunft geben, welche Personen (entsprechend ihrer soziodemografischen Daten, Bildung, Milieuzugehörigkeit, Ressourcen) sich mit welchen Motiven an umweltrelevanten Großvorhaben beteiligen. Das Abbild der gesellschaftlichen Meinung, welches Bürgerbeteiligung liefern soll, ist immer davon abhängig welche Personen erreicht werden und welche nicht. Die zuvor genannten Informationen dienen daher vorrangig der Beschreibung der Verzerrung zwischen gewonnenem Meinungsbild und der Meinung aller Betroffenen - eine Information, die für einen erfolgreichen Einsatz von Bürgerbeteiligung unabdingbar Ist. Dieses Gutachten soll kurzfristig einen ersten, überblicksartigen Diskussionsbeitrag für ein gemeinsames und grundsätzliches Verständnis von Bürgerbeteiligung im BMU darstellen.
Das Projekt "Gentechnisch veraenderte Lebensmittel: Anforderungen an gentechnisch veraenderte Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung und deren Durchsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit den Anforderungen an die Kennzeichnung gentechnisch veraenderter Lebensmittel und deren Durchsetzung. Untersucht wurden insbesondere Klagemoeglichkeiten von Verbrauchern und Verbraucherschutzverbaenden.
Das Projekt "Renaturierung von Niedermooren durch Schwarzerlenbestockung (ALNUS), Nachauftrag Wasserhaushalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landschaftswasserhaushalt durchgeführt. Ziel des ALNUS-Projektes ist die Entwicklung eines Produktionsverfahrens für Erlenwertholz auf Niedermoorstandorten bei gleichzeitiger Minimierung der umweltschädigenden Effekte. Der Nachauftrag Wasserhaushalt untersucht an Beispielsgebieten, inwieweit sowohl die forstwirtschaftlichen als auch die ökologischen Anforderungen an die Grundwasserverhältnisse unter den dort gegebenen Standortverhältnissen erfüllt werden können.
Das Projekt "Rechte der Natur?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Basel, Philosophisches Seminar durchgeführt. Es wurde geprueft, inwiefern die Natur oder Teile von ihr Subjekte von Rechten im iuridischen und im moralischen Sinn sein koennen. Benuetzt wurden die Ergebnisse und Instrumentarien aus der analytischen Rechtstheorie und der analytischen Ethik. Das Problem konnte auf diese Weise vom naturphilosophischen Grundlagenstreit, ob Tiere und Pflanzen blosse Objekte oder aber Subjekte sind, losgeloest werden. Die Ergebnisse lauten: 1. Es bestehen fundamentale Unterschiede in der Logik der 'legal' und der 'moral rights'. 2. Eine iuridische Anerkennung einer Rechtsobjektivitaet wuerde zu einer Aushoehlung des Rechtsbegriffes auch im Humanbereich fuehren - Rechte der Natur sind deshalb iuridisch nicht moeglich. 3. Es spricht nichts gegen die moralische Anerkennung von Rechten der Natur - Rechte der Natur sind moralisch moeglich. Alle drei Resultate stehen im Widerspruch zu den Positionen verschiedener Autoren im deutschen und englischen Sprachraum.
Das Projekt "Energiepolitik und Wissenschaft - die Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' (Arbeitstitel)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik innerhalb der Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' zu untersuchen, die ihren ersten Bericht 1980 vorlegte. In diesen wissenschaftlichen Beratungsprozess waren neben industrienahen Wissenschaftlern auch Alternative integriert - wie beispielsweise ein Sachverständiger des Öko-Instituts, das von Mitgliedern der Umweltbewegung gegründet wurde. Damit gewannen alternative Wissenschaftler zunehmend Gewicht in der Diskussion um zukunftsfähige Energiepolitik, die bis dahin vor allem von den - der Industrie nahe stehenden - Forschungseinrichtungen wie Jülich und Karlsruhe bestimmt wurde. Vor dem Hintergrund der innenpolitisch prägenden Konfliktphase um die Atomenergie soll die Funktionsfähigkeit der wissenschaftlichen Politikberatung untersucht werden. Dies beinhaltet neben der Untersuchung von Kommunikationsprozessen auch die Frage nach den Argumentationsstrategien.
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