API src

Found 103 results.

Related terms

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Ausbau Mehrzweckschießanlage 109 (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109); Truppenübungsplatz Grafenwöhr

ID: 4469 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die U.S.-Streitkräfte planen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Infrastrukturmaßnahmen, hierzu gehört der Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109. Sie soll für den Einsatz von Maschinengewehren auf den neuesten militärischen Stand gebracht und zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand ausgebaut werden. Für die Baumaßnahme ist die Rodung einer an die Schießbahn angrenzenden Waldfunktionsfläche erforderlich. Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 24.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahme Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109 zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109) ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 08.07.2024 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG bestätigt und festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.09.2024 Datum der Vorprüfung: 08.07.2024 Datum der Entscheidung: 24.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadtverwaltungen Grafenwöhr und Eschenbach i. d. OPf. Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr im 2. OG des Rathauses, Raum 11 Stadtverwaltung Eschenbach i. d. OPf., Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i. d. OPf. im 1. OG des Rathauses Eröffnungsdatum der Auslegung 02.10.2024 Enddatum der Auslegung 04.11.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgeblichen Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadt verwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc, Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt. 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Präsenztermin oder im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert. 6) Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin oder der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Online-Konsultation Ausbau Mehrzweckschießanlage 109 (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109); Truppenübungsplatz Grafenwöhr Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben geäußert haben. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.12.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.10.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 24.01.2025 dem Antrag der Landesbaudirektion Bayern auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 20.01.2025 hat die Landesbaudirektion Bayern die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Städten Grafenwöhr und Eschenbach i. d. Opf. im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 24.01.2025 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)

Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz

ID: 4277 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahmen ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) nebst einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung obere Forst- und Jagdbehörde hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: VIC Landschafts- und Umweltplanung GmbH 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.07.2024 Datum der Vorprüfung: 26.06.2020 Datum der Entscheidung: 29.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Vorhabenträger Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Fabrikstraße 48 02625 Bautzen Deutschland Homepage: http://www.sib.sachsen.de/ Organisationseinheit: Niederlassung Bautzen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i. d. O. L., Weißkeißel und Rietschen sowie Stadt Rothenburg/Oberlausitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz im Bereich des Eingangsfoyers Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel Rathaus der Gemeinde Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Versammlungsraum Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/ Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102) Eröffnungsdatum der Auslegung 23.07.2024 Enddatum der Auslegung 23.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen in den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc , Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter: www.uvp-portal.de/node/4277 . 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert. 6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Onlinekonsultation Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz Ort der Erörterung Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz sowie in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 21.11.2024 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen  die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 16.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 bis zum 16.12.2024, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 29.11.2024 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)

Neubau Operational Readiness Training Complex (ORTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr

ID: 2021 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie U.S.-Streitkräfte planen im Osten des U.S.-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr (Stadt Grafenwöhr) die Errichtung des Operational Readiness Training Complex (ORTC), Phase 1.1 - 1.7, ein Komplex von Einrichtungen zur Unterbringung, Versorgung und Ausbildung von Soldaten sowie die erforderlichen Verwaltungsgebäude und Wartungseinrichtungen für Fahrzeuge. In einem ersten Schritt soll zunächst die Phase 1.1a – 1.1b umgesetzt werden. Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 14.12.2021 und 22.08.2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Zentrale Sparte Bundesforst, einen Antrag auf Durchführung eines Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) gestellt. Durch Schreiben vom 13.09.2022 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, da zur Verwirklichung des Vorhabens eine Waldumwandlung in einer Größe von mehr als 10 ha erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.10.2022 Datum der Vorprüfung: 13.09.2022 Datum der Entscheidung: 31.01.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Telefonnummer: 0911 99261-290 E-Mailadresse der Kontaktperson: Axel.Schulze-Bierbach@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Fachgebiet Geländebetreuung Gaststreitkräfte, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Fachgebiet Geländebetreuung Gaststreitkräfte, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg oder an die Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: U.S.-Projekt ORTC Bekanntmachung Stadt Grafenwöhr Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtverwaltung Grafenwöhr Marktplatz 1 92655 Grafenwöhr Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Weitere Ortshinweise Raum-Nr. 11 Eröffnungsdatum der Auslegung 17.10.2022 Enddatum der Auslegung 17.11.2022 Erörterung: U.S.-Projekt ORTC Ort der Erörterung Sportpark der Stadt Grafenwöhr Am Waldbad 4 92655 Grafenwöhr Deutschland Weitere Hinweise: Einlass ab 09:30 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: am 12.01.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.10.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Öffentlichen Auslage des Bescheides vom 31.01.2023 im Zeitraum 02.02.-16.02.2023 Dokumente Übersicht Verfahrensunterlagen ORTC Bekanntgabe der öffentlichen Auslage des Bescheides vom 31.01.2023 Öffentliche Auslegung Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr, Raum-Nr. 11 in der Zeit vom 17.10.2022 bis 17.11.2022 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt (UBA) Auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc 2. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 19.12.2022, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg oder bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen und Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine Umwelt­verträglich­keitsprüfung durchzuführen ist. 5 . Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben in einem Termin erörtert. 6. Die Behörden, die Trägerin des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterungstermin 7. Der Erörterungstermin ist vorgesehen am 12.01.2023 um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) im Sportpark der Stadt Grafenwöhr, Am Waldbad 4, 92655 Grafenwöhr. Zu diesem Termin ergeht hiermit Einladung. 8. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Ein­wendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durch­führung des Erörterungstermins beendet ist. 9. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 10. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt

ID: 858 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232, 1. Änderung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG und die DB Station & Service AG (Vorhabensträgerinnen) planen die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (Autoreisezuganlage) auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt. Weiterhin werden Veränderungen an vorhandenen Gleisen und Weichen erforderlich, eine aufgeständerte Anlage (Parkdeck) für die Abstellung von Kraftfahrzeugen der in dem ICE-Werk der DB Fernverkehr AG beschäftigten Arbeitskräfte errichtet sowie Entwässerungsanlagen errichtet und verändert. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist nicht mit dem S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt zu verwechseln. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt und der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt sind unterschiedliche Betriebsstellen an unterschiedlichen Strecken in dem Schienennetz der DB Netz AG. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist ein Betriebsbahnhof, während der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ein Personenbahnhof ist. Räumlich ist der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt, auf dem das Vorhaben geplant ist, etwa 2 km nordwestlich des S-Bahnhofs Hamburg-Eidelstedt und damit noch nordwestlich des S-Bahnhofs Elbgaustraße belegen. Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 19.02.2020 Datum der Entscheidung: 09.08.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Hamburg) Standort Hamburg Schanzenstraße 80 20357 Hamburg Deutschland Telefonnummer: 040/23908-163 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-hmb-swn@eba.bund.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Anhörungsbehörde: Behörde für Wirtschaft und Innovation Rechtsamt Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Vorhabenträger DB Netz AG Hammerbrookstr. 44 20097 Hamburg Deutschland Homepage: http://www.bahnprojekt-hamburg-altona.de Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung: Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232 Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Eimsbüttel Andreas Hoffmann Grindelberg 62 20144 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040/42801-2233 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 07.06.2021 Enddatum der Auslegung 06.07.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv . Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen: Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich. Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg. Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich. Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00). Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich. Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten. Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.). Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden. Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232 Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Altona Ralf Pannek Jessenstraße 1 22767 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040/42811-6363 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: wbz@altona.hamburg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 07.06.2021 Enddatum der Auslegung 06.07.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv . Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen: Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich. Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg. Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich. Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00). Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich. Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten. Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.). Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden. Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232 Kontaktdaten des Auslegungsortes Rathaus Norderstedt Sabrina Langmann Rathausallee 50 22846 Norderstedt Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040/53595-285 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: stadtplanung@norderstedt.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich. Dienststunden: Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 07.06.2021 Enddatum der Auslegung 06.07.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben, können aufgrund der derzeitigen COVID-19 Pandemiesituation nicht in dem üblichen Rahmen ausgelegt werden. Die Auslegung wird daher gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet findet vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 statt unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv . Daneben erfolgt die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG vom 07. Juni 2021 bis zum 06. Juli 2021 an folgenden Orten unter folgenden Bedingungen: Bezirksamt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42811-6363 oder per Email-Anfrage unter wbz@altona.hamburg.de möglich. Bezirksamt Eimsbüttel, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ Eimsbüttel), Erdgeschoss/Foyer rechts, Eingang Grindelberg 62, 20144 Hamburg. Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040)42801-2233 oder per Email-Anfrage unter WBZ-Service@eimsbuettel.hamburg.de möglich. Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Zimmer 206, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08:30 – 12:00, Montag bis Mittwoch 13:00 – 16:00, Donnerstag 13:00 -18:00). Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 53595-285 oder per Email-Anfrage unter stadtplanung@norderstedt.de möglich. Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der vorgenannten Dienststellen im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19 Pandemielage zu beachten. Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 und 8 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2, 5 UVPG Jeder, dessen Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Änderungen des Plans erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Äußerungen nach §§ 21, 22 Absatz 1 UVPG Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungen sind jedoch auf die Änderungen zu beschränken. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (s.o.). Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 06. August 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, RP 22/27, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg), bei den vorstehend benannten Bezirksämtern Altona (Jessenstr. 1, 22767 Hamburg) oder Eimsbüttel (Grindelberg 62, 20144 Hamburg) oder bei der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens durch Fristversäumnis beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden. Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Erörterung: Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG Ort der Erörterung Behörde für Wirtschaft und Innovation Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Deutschland Weitere Hinweise: Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“, Bahn-km 6,940 bis 8,070 der Strecke 1232 Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Die DB Netz AG und die DB Station & Service AG (Vorhabensträgerinnen) haben für das vorstehende Vorhaben bei dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA), Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, die Planfeststellung gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. Dieses hat die Behörde für Wirtschaft und Innovation als nach § 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes in Verbindung mit Abschnitt I Absatz 3 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zuständige Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 13. Juli 2020 um Durchführung des Anhörungsverfahrens gebeten. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (Autoreisezuganlage) auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt. Weiterhin werden Veränderungen an vorhandenen Gleisen und Weichen erforderlich, eine aufgeständerte Anlage (Parkdeck) für die Abstellung von Kraftfahrzeugen der in dem ICE-Werk der DB Fernverkehr AG beschäftigten Arbeitskräfte errichtet sowie Entwässerungsanlagen errichtet und verändert. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist nicht mit dem S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt zu verwechseln. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt und der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt sind unterschiedliche Betriebsstellen an unterschiedlichen Strecken in dem Schienennetz der DB Netz AG. Der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ist ein Betriebsbahnhof, während der S-Bahnhof Hamburg-Eidelstedt ein Personenbahnhof ist. Räumlich ist der Bahnhof Hamburg-Eidelstedt, auf dem das Vorhaben geplant ist, etwa 2 km nordwestlich des S-Bahnhofs Hamburg-Eidelstedt und damit noch nordwestlich des S-Bahnhofs Elbgaustraße belegen. Mit dem Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel durch Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel durch Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. In diesem kann zu den sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen vorgetragen werden. Diese Informationen werden den zur Teilnahme Berechtigten gem. § 5 Abs. 3, 4 PlanSiG für die Online-Konsultation zugänglich gemacht. Hierzu erhalten die Behörden u nd diejenigen, die gegen den Plan oder die 1. oder 2. Planänderung Einwendungen erhoben, hierzu Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, ein entsprechendes Schreiben der Anhörungsbehörde. Im Übrigen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv veröffentlicht. Die Online-Konsultation findet vom 10. Dezember 2021 bis zum 22. Dezember 2021 statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch gegenüber der Anhörungsbehörde zu äußern: Postanschrift: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Planfeststellungsbehörde, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg E-Mail-Adresse: planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Geltung der Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation verwiesen, einzusehen unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/dse . Hamburg, den 3. Dezember 2021 Die Behörde für Wirtschaft und Innovation Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.08.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.06.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Auf der Internetseite der Anhörungsbehörde abrufbare Planunterlagen Erörterungstermin Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. 211203 Bekanntmachungstext_Online-Konsultation_Autoreisezuganlage.pdf Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG „Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt“

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

<p>Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig.</p><p>Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Mit der Verbandsklage können sie bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig ergangen sind.</p><p>Die Wahrnehmung des Verbandsklagerechts setzt voraus, dass die Vereinigungen zuvor nach § 3 UmwRG anerkannt wurden.</p><p>Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind.</p><p>Das UBA pflegt eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0">Liste</a> mit allen vom Bund (Umweltbundesamt und zuvor Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Anerkennungen, die von den Bundesländern ausgesprochen werden, können bei den zuständigen Stellen der Bundesländer erfragt oder den jeweiligen Internetseiten entnommen werden. Informationen bzw. Links hierzu finden Sie am Schluss der Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.</p><p>Für Fragen bezüglich der Anerkennung steht Ihnen die „Anerkennungsstelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ des UBA gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen finden Sie auf den Unterseiten in der rechten Navigationsleiste. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage/faqs-rechtsschutzverbandsklage">Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Rechtsschutz für anerkannte Umweltvereinigungen </a>haben wir für Sie auf unserer Internetseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage">„Rechtsschutz und Verbandsklage“</a> beantwortet.</p><p>Das UBA führte verschiedene Veranstaltungen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch. Informationen und Unterlagen zum Workshop <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/rechtsschutz-zur-staerkung-des-umweltschutzes">"Rechtsschutz zur Stärkung des Umweltschutzes"</a>, zum Workshop <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/transboundary-access-to-justice-for-environmental">"Transboundary Access to Justice for Environmental NGOs"</a>, zur Tagung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/der-rechtsschutz-im-umweltrecht-in-der-praxis">"Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis"</a>, zur Tagung "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/forum-umweltrechtsschutz-2019">Forum Umweltrechtsschutz 2019</a>" sowie dem parlamentarischen Abend "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/parlamentarischer-abend-umweltverbandsklage-im">Umweltverbandsklage im Gespräch</a>" können&nbsp;auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes&nbsp;abgerufen werden.</p><p>Forschungsergebnisse zum Umweltrechtsschutz</p><p>In dem Forschungsprojekt im Auftrag des UBA wurde das Instrument der umweltrechtlichen Verbandsklage nach § 2 UmwRG einer Evaluation unterzogen. Das Ziel der empirischen Studie war, die Auswirkungen der Verbandsklage auf den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften und die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Verwaltungsentscheidungen zu ermitteln.</p><p>Die Studie identifizierte für die Zeit seit Inkrafttreten des UmwRG bis Anfang 2012 insgesamt 37 abgeschlossene Klageverfahren, die von anerkannten Umweltvereinigungen initiiert wurden. In fast der Hälfte der Fälle erhielten die Verbände zumindest teilweise Recht. Von der Möglichkeit, Rechtsbehelfe nach dem UmwRG einzulegen, machen die Verbände somit nur in wenigen ausgewählten Fällen Gebrauch.&nbsp; Zu der vor der Einführung des UmwRG teilweise befürchteten Klageflut kam es nicht. Besonders interessant ist, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden.</p><p>Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-von-gebrauch-wirkung-der">hier</a> und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.</p><p>Ziel des Forschungsprojekts war es, anhand konkreter Fragestellungen Umfang und Inhalt der internationalen Verpflichtungen Deutschlands wissenschaftlich zu erörtern und dadurch die teils schwierige Integration der Vorgaben der Aarhus-Konvention zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in das deutsche Verwaltungsprozessrecht zu unterstützen. Dafür haben die Auftragnehmer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e. V. in Kooperation mit Prof. Dr. Alexander Schmidt (Fachhochschule Anhalt-Bernburg) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) mit Stand Oktober 2016 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus Konvention (ACCC) sowie die Argumente und Positionen des rechtswissenschaftlichen Schrifttums in Deutschland ausgewertet. Zudem führten die Forschungsnehmer in Kooperation mit einer Reihe ausländischer Fachleute zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen der in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen und zur Rezeption der Vorgaben der Aarhus Konvention in diesen Rechtssystemen durch. <br>Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-von-gebrauch-wirkung-der">hier</a>&nbsp;und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.</p><p> <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/"><i></i> Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz </a> <a href="http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar%3A4a80a6c9-cdb3-4e27-a721-d5df1a0535bc.0002.02/DOC_1&amp;format=PDF"><i></i> Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/dokumente/aarhus-konvention_0.pdf">Aarhus-Konvention: Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten</a> </p>

Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, PFA 2 Hamburg

ID: 733 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt die Neuordnung der Gleisverläufe zwischen dem Rangierbahnhof Maschen und dem südlichen Bereich des Bahnhofs Hamburg-Harburg. Dies betrifft drei der zwischen den vorgenannten Betriebsstellen verlaufenden, betrieblich jeweils zweigleisigen Strecken; im Einzelnen die Strecke 1720 (Hamburg – Hannover, Ausbaustrecke Personenfernverkehr, von Strecken-km 164,816 bis 166,391), die Strecke 1255 (Hafen Hamburg – Maschen, von Strecken-km 0,397 bis 2,006) sowie die Strecke 1280 (Hamburg-Eidelstedt – Maschen, sogenannte Güterumgehungsbahn, von Strecken-km 25,166 bis 26,405). Dafür werden in der vorgenannten Lage vorhandene Brücken- und Rampenbauwerke teilweise abgebrochen und durch in Lage und Gleisführung geänderte und zusätzliche Brücken- und Rampenbauwerke ersetzt sowie zusätzliche Gleisanlagen (insbesondere eine Verlängerung der Gleise 1034 und 1036) geschaffen. Die Strecke 1720 wird nicht geändert, aber von geänderten Bauwerken der Strecke 1280 gequert. Das Vorhaben soll weitestgehend auf bereits bahnbetrieblich genutzten Flächen umgesetzt werden. Ziel der Neugestaltung der Gleisverläufe ist der in nördlicher und südlicher Fahrtrichtung kreuzungsfreie Übergang von der Strecke 1255 auf die Strecke 1280 und umgekehrt bei gleichzeitiger – erstmaliger – Anbindung der aus dem Rangierbahnhof Maschen verlängerten Gleise 1034 und 1036. Das bestehende Überwerfungsbauwerk – die mit einer zweigleisigen Rampe im Süden beginnende und sodann kreuzungsfreie Überführung beider Gleise der Strecke 1280 über beide Gleise der Strecke 1720 und das Gleis der Strecke 1255 für die Fahrtrichtung Norden – leistet diese Verkehrsfunktion nicht. Anschließend an das konstruktiv erhalten bleibende Überwerfungsbauwerk soll daher für das westliche Gleis der Strecke 1280 eine Überführung über die Gleise 1034 und 1036 errichtet werden. Das westliche und das östliche Gleis der Strecke 1280 werden südlich dieser neuen Überführung über separate, eingleisige, beidseitig mit Stützwänden versehene Rampen auf die Ebene der weiteren vorgenannten Strecken geführt. Für das Überwerfungsbauwerk aus neuer Überführung und den neuen eingleisigen Rampen muss die bestehende zweigleisige Rampe südlich des konstruktiv erhalten bleibenden Überwerfungsbauwerks abgebrochen werden. Bestandteil der Baumaßnahme sind Gleiserneuerungen, die Neuverlegung von Gleisen sowie die Neuerrichtung der Oberleitung. Dabei sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan als Teil des Projekts Knoten Hamburg und somit als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingeordnet. Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen erfolgt eine Aufteilung in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA). Der südliche PFA 1 umfasst den im Land Niedersachsen, der nördliche PFA 2 den auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Teil der Maßnahme. Die Landesgrenze und somit die Trennlinie der PFA durchschneidet die Strecke 1720 bei Strecken-km 165,921, die Strecke 1255-1 bei Strecken-km 1,337, die Strecke 1255-2 bei Strecken-km 1,310 und die Strecke 1280 bei Strecken-km 25,946. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.08.2018 Datum der Vorprüfung: 20.06.2016 Datum der Entscheidung: 17.12.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: 0511 3657112 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-han@eba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, Frau Inga Henseleit, 30159 Hannover Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Anhörungsbehörde: Behörde für Wirtschaft und Innovation Rechtsamt Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Herr Matthias Hacker Telefon: 040 / 428 41 - 2314 E-Mail: matthias.hacker@bwi.hamburg.de Vorhabenträger DB Netz AG Regionalbereich Nord DB Netz AG Heidenkampsweg 58 20097 Hamburg Deutschland Homepage: Projektseite der Vorhabenträgerin Organisationseinheit: I.MG-N-L Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg“ Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Infopunkt und Geschäftsstelle Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040 428 712230 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: petra.brueggmann@harburg.hamburg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Weitere Ortshinweise Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Eröffnungsdatum der Auslegung 10.01.2020 Enddatum der Auslegung 10.02.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren: Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens einschließlich der Umweltauswirkungen ergeben, liegen vom 10. Januar 2020 bis zum 10. Februar 2020 während der dortigen Amtsstunden zur Einsicht aus im Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Infopunkt und Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2 , 21073 Hamburg . Bei den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG, die der Planfeststellungsbehörde mit dem Antrag vorgelegt wurden, handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht); Schalltechnische Untersuchungen; Erschütterungstechnische Untersuchungen; landschaftspflegerischer Begleitplan; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich FFH-Unterlage; Unterlagen zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen. Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 11. März 2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) und beim Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg erhoben beziehungsweise vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der Anhörungsbehörde oder dem Bezirksamt. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen gegen den Plan, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und § 7 Absatz 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes). Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben. Dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (vgl. § 17 VwVfG). Erörterung: Ersatz des EÖT durch Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG Ort der Erörterung Behörde für Wirtschaft und Innovation - Erreichbarkeit postalisch und per E-Mail Alter Steinweg 4 Planfeststellung Verkehrsanlagen 20459 Hamburg Deutschland Weitere Hinweise: Online-Konsultation vom 20.07.2020 bis zum 31.07.2020 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. In diesem kann zu den sonst im Erörterungstermin oder der mündlichen Verhandlung zu behandelnden Informationen vorgetragen werden. Diese Informationen werden den zur Teilnahme Berechtigten gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG für die Online-Konsultation zugänglich gemacht. Hierzu erhalten die Behörden u nd diejenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, ein entsprechendes Schreiben der Anhörungsbehörde. Im Übrigen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht. Die Online-Konsultation findet vom 20. Juli 2020 bis zum 31. Juli 2020 statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch gegenüber der Anhörungsbehörde zu äußern (Postanschrift: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg; E-Mail-Adresse: planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de ). Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Hinsichtlich der Gewährleistung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Geltung der Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation verwiesen, einzusehen unter: https://www.hamburg.de/bwvi/datenschutzerklaerung-pfbeh/ . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.03.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.01.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Auf der Internetseite der Anhörungsbehörde abrufbare Planunterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG

Wissenschaftliche Unterstützung zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode

Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17). Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.

Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp

ID: 881 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben „Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp“ in Bahn-km 5,484 bis 5,900 der Strecke 1900 Braunschweig-Helmstedt in der kreisfreien Stadt Braunschweig Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Abzweigstelle Schmiedekamp befindet sich rund fünf Kilometer östlich des Braunschweiger Hauptbahnhofes sowie nordöstlich des Rangierbahnhofes. Der gesamte Bauabschnitt zur geplanten Spurplananpassung im Bereich des Schmiedekamps befindet sich in der Stadt Braunschweig. Er liegt am östlichen Stadtgebiet sowie innerhalb der naturräumlichen Einheit Börden. Das Vorhaben beinhaltet die Änderung der Spurführung der Streckengleise 1913 und 1914 im Bereich der Abzweigstelle Schmiedekamp infolge des Ausbaus der Gleiskreuzung auf der Strecke 1900. Die Anpassung der Spurführung generiert eine Verschiebung des Abzweigs Schmiedekamp in Richtung Osten. Durch die Elektrifizierung der Bestandsstrecken 1900, 1923 und 1924 werden Anpassungen an den Oberleitungsanlagen erforderlich. Hierbei werden Oberleitungsmaste und Gründungen zurückgebaut und neue Oberleitungsanlagen, angepasst an die geplante Spurführung, errichtet bzw. eingebaut. Aufgrund des Um- und Ausbaus kommt es zudem zu einer Erneuerung bzw. Ergänzung der Entwässerungsanlagen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.06.2020 Datum der Vorprüfung: 15.04.2020 Datum der Entscheidung: 13.07.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Anhörungsverfahren zur Planfeststellung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49(511)36570 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-han@eba.bund.de Anhörungsbehörde: Nds. Landesbehörde f. Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Sabrina Kuhlmey Göttinger Chaussee 76a 30453 Hannover Deutschland Link zur Anhörungsbehörde +49(511)30340 poststelle@nlstbv.niedersachsen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 51 - Planfeststellung Vorhabenträger DB Netz AG Die DB Netz AG ist das Schieneninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG. Mit über 46.000 Mitarbeitern ist sie für das knapp 33.400 Kilometer lange Streckennetz inklusive aller betriebsnotwendigen Anlagen verantwortlich. Neben der dauerhaften Sicherung einer hohen Infrastrukturqualität und -verfügbarkeit und eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Trassen und Serviceeinrichtungen ist die DB Netze Fahrweg auch für das Management des Infrastrukturbetriebs verantwortlich. Dazu gehören die Fahrplanerstellung in enger Zusammenarbeit mit den Kunden, die Betriebsführung sowie das Baumanagement und die Instandhaltung. DB Netz AG Lindemannallee 3 30173 Hannover Deutschland Homepage: Link zur DB Netz AG Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung Stadt Braunschweig Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Braunschweig Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49(531)4701 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: stadt@braunschweig.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Auslegung bei der Stadt Braunschweig erfolgt im Rathaus-Altbau, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig im 2. OG vor dem Zimmer A2.82 . Montags bis freitags 08:00 bis 18:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Pförtner. Weitere Ortshinweise Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) kann es zur Schließung des Rathauses kommen. Sollte das Rathaus während des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eröffnungsdatum der Auslegung 09.11.2020 Enddatum der Auslegung 08.12.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „ Spuranpassung Abzweig Schmiedekamp Bereich Braunschweig “  sowie  auf der Internetseite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter dem oben genannten Titel eingesehen werden. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen. Die Äußerungen sind bis einschließlich zum 22.12.2020 , schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Braunschweig oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen. Vor dem 09.11.2020 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen und Stellungnahmen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG) . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.12.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.11.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „Änderung des Spurplans Abzweig Schmiedekamp“

1 2 3 4 59 10 11