Das Projekt "Das RENDER Projekt: 3. Stufe der EU-Altwirkstoffpruefung gemaess Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Die Europaeische Kommission hat die Biologische Bundesanstalt beauftragt, das Verfahren der 3. Stufe zur Aufnahme von Altwirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG einzuleiten. Aufgaben und Durchfuehrungsbestimmungen zur 3. Stufe sind in der Verordnung (EG) Nr. 451/2000 geregelt. In einem mehrstufigen Verfahren werden die Antraege erfasst und geprueft; Experten der Mitgliedstaaten werden zur Beratung hinzugezogen. Das Ergebnis der Pruefung wird in einem Bericht an die Europaeische Kommission zusammengefasst. Operative Arbeitsplattform ist das Internet; die Dokumentation und Auswertung der elektronischen Formulare und Antragsdaten basiert auf einer im Rahmen des RENDER PROJEKTES entwickelten Datenbank.
Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens ueber die Einschaetzung des nationalen Gentechnik-Rechts im europaeischen Ausland und in den USA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "IRIN: Anpassung des rechtlichen Rahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Berg- und Energierecht durchgeführt. Das Teilprojekt untersucht die Anschlussfähigkeit des Energiewirtschaftsrechts an technologische Fortschritte im Zuge der dezentralen Stromerzeugung und der notwendigen Anpassung der Netzinfrastruktur in Richtung von 'smart grids'. Auf Grund einer Bestandsaufnahme zum geltenden Recht sollen - auch unter Beachtung möglicher neuer Akteurskonstellationen - Implementierungshindernisse für 'smart grids' eruiert und gegebenenfalls Vorschläge für eine innovationsfördernde wie insgesamt 'konkgruente' Fortschreibung des gesetzlichen Rahmens entwickelt werden. Mögliche Spannungslagen bestehen im System der (u.U. eigentumsrechtlichen) Netzentflechtung, der 'Systemverantwortung' der Netzbetreiber und vor allem der Anreizregulierung von Energienetzen. Anpassungsbedarf kann sich auch im Bereich des liberalisierten Messwesens sowie bezüglich landesrechtlicher Beschränkungen für kommunale Versorgungsunternehmen (als 'geborenen' Betreibern von smart grids) ergeben. Folgende Untersuchungsschritte sind vorgesehen: 1. Skizzenhafte Bestandsaufnahme zum Recht der dezentralen Stromerzeugung wie auch der Netzentflechtung und -regulierung; 2. Identifizierung möglicher Innovationshemmnisse bezüglich 'smart grids' in enger Kooperation mit den Projektpartnern und getrennt nach den o.a. Regelungsmaterien; 2. Entwicklung von Lösungsoptionen zur Fortschreibung des rechtlichen Rahmens. Dazu sind ggfs. insbesondere auch rechtsvergleichende Erkenntnisse (Sektoren- oder internationaler Vergleich) zu verwerten.
Das Projekt "Weiterentwicklung und wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Integrations-Bonus nach Paragraph 64 Abs. 1 Punkt 6 EEG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist die Formulierung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Integrations-Bonus. Die Priorität der Ziele bzgl. der Weiterentwicklung wird politisch unterschiedlich gewichtet und soll im Rahmen des Vorhabens nur nach technischen und ökonomischen Aspekten empfohlen werden. Die möglichen Ziele der Weiterentwicklung sind eine höhere Netzentlastung und Regionalisierung, eine bessere Annäherung an den Strommarkt, die Verbesserung der Integration durch Windenergieanlagentechnik, die spezifische Förderung verschiedener Speichertechnologien, die räumlich und technisch erweiterte Bildung von Kombikraftwerken, die Unterstützung der Direktvermarktung und die Teilnahme am Regelleistungsmarkt. Die weiterentwickelte Ausgestaltung soll dabei zukünftigen technischen und ökonomischen Anforderungen genügen und hierfür die rechtliche Rahmenkonstruktion liefern. Aus dem Vorhaben 'Wissenschaftliche Begleitung bei der fachlichen Ausarbeitung eines Kombikraftwerks-Bonus gemäß Paragraph 64 EEG 2009' sollen die Vorschläge aufgegriffen, weiterentwickelt und durch neue Vorschläge ergänzt werden. Die Vorschläge sollen nach technischen und ökonomischen Aspekten quantitativ durch räumlich und zeitlich aufgelöste Simulationsrechnungen analysiert und bewertet werden. Zudem soll eine qualifizierte rechtliche Analyse und Bewertung die Möglichkeiten im bestehenden gesetzlichen Rahmen und ggf. dessen Anpassung bzw. Erweiterung aufzeigen. Ein Beraterkreis mit Experten aus technischen, ökonomischen und rechtlichen Disziplinen bezüglich des Energiesystems begleitet das Vorhaben. Gemeinsam soll das Vorgehen geplant und die Analyseergebnisse bewertet werden. Durch die zwei vorgesehenen Iterationen der Analysen sollen die Methoden und die Vorschläge zur Weiterentwicklung entsprechend den Ergebnissen erweitert und verbessert werden. Als Ergebnis werden zusammen mit dem Beraterkreis bezüglich der einzelnen Ziele Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Integrations-Bonus ausgesprochen.
Das Projekt "Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht durchgeführt. Die rechtliche wie wirtschaftspolitische Beurteilung der 'gruenen' Handelshemmnisse wird im Ende der 90er Jahre zu einem erstrangigen Thema weltwirtschaftlichen Interessenausgleichs. Exportindustrien sowohl der Entwicklungslaender (z.B. tropische Hoelzer) als auch der Industriestaaten (z.B. Kfz-Industrie) prallen auf zunehmende Umweltsensibilitaet vor allem innerhalb Westeuropas und der USA, die sich in immer weiter gesteigerten Umweltstandards aeussert (vor allem EG- und USA-Werte). Anhand eines bei der Behandlung der EG-Materie gewonnenen Prinzipiensystems sollen die GATT-Regeln de lega lata analysiert und ihre Fortentwicklung vorgeschlagen werden.
Das Projekt "Ueberpruefung der Grundlagen der Ausbreitungsrechnung der TA Luft in Hinsicht auf eine EG-Harmonisierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Universität Berlin, Institut für Meteorologie WE03 durchgeführt. Zur vorsorglichen Vorbereitung einer EG-einheitlichen Vorgehensweise, ist die Ausbreitungsrechnung fuer das deutsche Genehmigungsverfahren zu ueberpruefen. Die auf deutschen Konventionen basierenden Verfahren sind im Hinblick auf eine internationale Uebertragbarkeit zu harmonisieren.
Das Projekt "Workshop zur Unterstuetzung der Ukraine beim Aufbau und zur Weiterentwicklung der Gesetzgebung und Verwaltung im Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Paul-Löbe-Institut Berlin, Bildungs- und Forschungsstätte für Gesellschaft und Politik durchgeführt.
Das Projekt "Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Swartling Advokatbyra AB durchgeführt. Zur Vorbereitung des im Herbst 2011 vom BMU vorzulegenden Berichts sollen nun im Rahmen einer Projektstudie die geltenden rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme auf kommunaler Ebene sowie in den Bereichen Gebäude und Industrie/Gewerbe untersucht und geprüft werden, ob und wie diese verbessert werden können. Im Einzelnen: Förderung der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme - durch die Kommunen (Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht Kommunalrecht und Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht) - im Gebäudebereich Anknüpfung an Vorschriften (insbesondere EEWärmeG, EnEG, EnEV, Mietrecht sowie im Allgemeinen Energierecht (Contracting). - in der Industrie bzw. im Gewerbe (insbesondere Einführung bzw. Erweiterung der Verpflichtungen für Anlagenbetreiber zu Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Nutzung und Einspeisung von Abwärme; Ausgangspunkt ist die Regelung zur Nutzung von Abwärme in Abfallverbrennungsanlagen in Paragraph 8 der 17. BImSchV).
Das Projekt "Teilvorhaben 3: Planspiel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, ein Planspiel zur Erprobung möglicher konzeptioneller Änderungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen (in Form einer 6. Novelle) durchzuführen. Das UFOPLAN-Vorhaben 'Evaluierung und Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung' aus dem UFOPLAN 2008 (FKZ 3708 93 303) prüft und beschreibt unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen der Akteure Vorschläge zur Weiterentwicklung der VerpackV. Auf dieser Basis sowie weiteren Konzepten werden von Bund und Ländern Vorschläge für konzeptionelle Änderungen der aktuellen Regelungen erarbeitet. Im Rahmen des Planspiels sollen die potenziellen Folgen der Änderungsvorschläge abgeschätzt und evtl. Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Ergänzend sieht die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vor, die Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung fortzuentwickeln. Zentrales Element ist hier das Konzept einer sog. 'trockenen Wertstofftonne', in der Verpackungs- und stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle mit dem Ziel einer effizienten Verwertung zusammengeführt werden sollen. Auch die Auswirkungen einer flächendeckenden Einführung einer Wertstofftonne sollen in das Planspiel einbezogen werden. B) Zielsetzung: Folgenabschätzung der Eckpunkte konzeptioneller Änderungsvorschläge zur VerpackV unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts der sog. 'trockenen Wertstofftonne' sowie Erarbeitung von evtl. Verbesserungs-vorschlägen. C) Methodik: Folgenabschätzung im Rahmen eines Planspiels mit anschließender Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse. Basis für das Planspiel sind neben dem UFOPLAN-Vorhaben (FKZ 3708 93 303) sowie den Vorschlägen von Bund und Ländern die Ergebnisse aus dem TV 1 (Bestimmung einer Idealzusammensetzung der Wertstofftonne) und dem TV 2 (Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne).
Das Projekt "Rechtliche Instrumente zur Förderung des nachhaltigen Konsums - am Beispiel von Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Die Förderung des nachhaltigen Konsums ist eine der großen Herausforderungen der Umweltpolitik. Das UBA widmet sich diesem Themenfeld u.a. im Themenschwerpunkt 'Nachhaltige Lebensstile' der aktuellen UBA-Strategie, in der neben der Verbesserung des Angebots und der Nachfrage auch die Notwendigkeit eines kulturellen Wandels benannt wird. Eine nachhaltige Entwicklung ist nicht allein mit technischen Umweltschutzmaßnahmen und informatorischen Instrumenten zu verwirklichen. So werden die bei vielen Produkten erzielten spezifischen Umweltentlastungen überkompensiert, weil der Verbrauch stärker und schneller steigt als die Effizienz. Es ist also auch notwendig, zielgenauer Verhaltens- und Werteänderungen in der Bevölkerung zu erreichen, die mit nachhaltiger Entwicklung vereinbar sind. Weitestgehend unbearbeitet ist rechtswissenschaftlich die Frage, inwieweit mittels Rechtsetzung und Rechtsänderung über bloße Informationspflichten hinausgehend konkret der nachhaltige Konsum unterstützt werden kann. Das Vorhaben umfasst folgende Leistungen:- Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung bestehender Rechtsvorschriften für neue Rechtsetzung zur Förderung des nachhaltigen Konsums von Produkten und die Identifizierung 'hemmender' Rechtvorschriften - Vorbereitung und Durchführung eines Experten-Workshops zur Diskussion und Verbreitung der Ergebnisse der Studie.
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Bund | 91 |
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