Das Projekt "Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.
Das Projekt "Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Trans4Real - Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.
Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Das Projekt "Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung.
Das Projekt "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der EEG-Monitoringberichte und des EEG Erfahrungsberichtes für die Stromerzeugung aus Wasserkraft (Vorhaben IId Wasserkraft)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH.Gemäß Paragraph1 zielt das EEG darauf ab, die bestehende positive Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zu befördern. Das Vorhaben dient dazu, die Berichtspflichten des BMU in Bezug auf den Ausbau der Wasserkraftnutzung zu unterstützen. Dazu gehören der EEG-Erfahrungsbericht entsprechend Paragraph 65 EEG, der durch entsprechende Untersuchungen vorbereitet wird und verschiedene Monitoringberichte nach Paragraph 65a EEG, die der Bundesregierung jährlich vorzulegen sind. Die wesentlichen Ziele des Vorhabens lld, Wasserkraft sind die Untersuchung, die Darstellung und ggf. die Bewertung a) der Entwicklung der Stromgestehungskosten, b) der Marktentwicklung in Deutschland, c) der Technologieentwicklung bei Wasserkraftanlagen, d) der aktuellen System- und Marktintegration von Wasserkraftanlagen, unter Betrachtung der Wirkungen auf die Netzstabilität und die Gewässerökologie, sowie die Möglichkeiten der Regelbarkeit und Systemdienstleistungsfähigkeit , e) der Vergütungsstruktur und der Wirkungen des EEG in technischer und ökologischer Hinsicht in Bezug auf die Wasserkraftnutzung, f) der aktuellen Situation und der Perspektiven der Meeresenergienutzung. Ein wesentlicher Bestandteil der Studie ist die Informationsbeschaffung. Bei der Bearbeitung werden für das Thema relevante Vorhaben und Studien (z.B. BMU-Leitstudie 2011, BNetzA, AGEE-Stat) berücksichtigt und ausgewertet. Eine wesentliche Rolle spielen darüber hinaus Befragungen, Interviews, Gespräche und/oder schriftlichen Anfragen bei Landesbehörden, Betreibern von Wasserkraftanlagen und deren Verbänden, Wasser- und Fischereibehörden, Umweltgutachtern, Netzbetreibern. Die gewonnenen Informationen werden ausgewertet. Aus den Ergebnissen werden Vorschläge für die Anpassung des Gesetzestextes bzw. für außerhalb des Gesetzes liegende Rahmenbedingungen erarbeitet.
Das Projekt "Harmonisierung und Fortentwicklung der Vorschriften des deutschen Klimaschutzrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgemeinschaft Prof. Dr. Felix Ekardt, Prof. Dr. Stefan Klinski, Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Schomerus.Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Um dieser Herausforderung begegnen zu können, sind Klimaschutzmaßnahmen in alle Politik- und Lebensbereiche zu integrieren und das nationale Klimaschutzrecht instrumentell und sektoral weiterzuentwickeln. Zu der rechtswissenschaftlichen Diskussion dieses Themas soll das Forschungsvorhaben in Ergänzung des Vorgängervorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes - 'Das Klimaschutzrecht des Bundes - Analyse der Vorschläge zu seiner Weiterentwicklung' (FKZ 3709 18 1532, UBA-Climate-Change 17/201 (Stand November 2010), http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4166.pdf, im Folgenden 'Vorgängervorhaben') - einen weiteren Beitrag leisten. Es soll dabei vor allem darum gehen, wie das Recht das Verhalten der privaten Energienutzer so steuern kann, dass deren Beiträge zum Klimawandel minimiert werden. Bei diesen Überlegungen sind auch die Folgen des Klimawandels und die daraus resultierenden Anpassungserfordernisse an diese mitzudenken. Die Auftragnehmer sollen Überlegungen zur Steuerungswirkung des Rechts im Bereich des Klimaschutzes anstellen, aus diesen Überlegungen Empfehlungen für eine geeignete Regulierung ausgewählter Sachverhalte mit besonderer Klimarelevanz (Mobilität, Stromnutzung, Bauen) herleiten, diese Erkenntnisse auch im Rahmen kurzer ad-hoc-Papiere in die aktuelle politische Diskussion einbringen sowie aus den gefundenen Ergebnissen allgemeine Empfehlungen für die Gestaltung eines effektiven Klimaschutzrechts entwickeln.
Das Projekt "Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Eine nachhaltige räumliche Planung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von flächenbezogenen Umweltzielen. Sie muss sich insbesondere folgenden aktuellen Herausforderungen stellen: - der Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiewende), - der räumlichen Anpassung an den Klimawandel, - der Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren (Flächenziel) - der Schaffung von Freiraumverbünden (Schutz der biologischen Vielfalt) - der Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes (Ressourcenschutz). Neben der räumlichen Gesamtplanung im Rahmen der Raumordnung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie z. B. die Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung oder die Landschaftsplanung, welche in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, Leitbilder und Instrumente bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und -ordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz angesichts der aktuellen Herausforderungen zu analysieren und zu bewerten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben - vor allem auch bzgl. deren Umsetzung in die Planungspraxis, z.B. im Rahmen der Landes- Raumordnung (Bsp. LEP NRW und LROP NI) - und den im März 2016 von der MKRO beschlossenen 'Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland' zu richten. Auch teilräumliche Strategien des Bundes, z.B. für den Küstenraum oder die Alpenregion, sollen einbezogen werden. Im Ergebnis gilt es, Handlungsansätze für die weitere Stärkung der Steuerungsfunktion der Raumordnung zu entwickeln und Strategien für die Weiterentwicklung der Umweltdimension in der raumbezogenen Planung aufzuzeigen. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist ein - BMUB/UBA-Workshop unter Einbeziehung wichtiger Akteure des Bundes und der Länder.
Das Projekt "Grundlagen Erschütterungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeiten, welche dazu dienen, dass der Entwurf zur Verordnung über den Schutz vor Erschütterungen, welcher aus dem Jahre 2008 stammt, aktualisiert werden kann. - Initiieren und finanzieren von F&E-Projekten, welche technische Massnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall oder Prognoseverfahren (weiter-)entwickeln. Projektziele: - Reduktion der Anzahl Personen, die von übermässigen Erschütterungen oder abgestrahltem Körperschall belastet sind. - Neue technische Lösungen zur Begrenzung der Erschütterungen entwickeln und zur Marktreife oder Zulassung bringen.
Das Projekt "Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
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