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Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Trans4Real - Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien

Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG

Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie

Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.

Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland

Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze

Eine nachhaltige räumliche Planung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von flächenbezogenen Umweltzielen. Sie muss sich insbesondere folgenden aktuellen Herausforderungen stellen: - der Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiewende), - der räumlichen Anpassung an den Klimawandel, - der Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren (Flächenziel) - der Schaffung von Freiraumverbünden (Schutz der biologischen Vielfalt) - der Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes (Ressourcenschutz). Neben der räumlichen Gesamtplanung im Rahmen der Raumordnung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie z. B. die Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung oder die Landschaftsplanung, welche in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, Leitbilder und Instrumente bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und -ordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz angesichts der aktuellen Herausforderungen zu analysieren und zu bewerten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben - vor allem auch bzgl. deren Umsetzung in die Planungspraxis, z.B. im Rahmen der Landes- Raumordnung (Bsp. LEP NRW und LROP NI) - und den im März 2016 von der MKRO beschlossenen 'Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland' zu richten. Auch teilräumliche Strategien des Bundes, z.B. für den Küstenraum oder die Alpenregion, sollen einbezogen werden. Im Ergebnis gilt es, Handlungsansätze für die weitere Stärkung der Steuerungsfunktion der Raumordnung zu entwickeln und Strategien für die Weiterentwicklung der Umweltdimension in der raumbezogenen Planung aufzuzeigen. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist ein - BMUB/UBA-Workshop unter Einbeziehung wichtiger Akteure des Bundes und der Länder.

Grundlagen Erschütterungen

Fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeiten, welche dazu dienen, dass der Entwurf zur Verordnung über den Schutz vor Erschütterungen, welcher aus dem Jahre 2008 stammt, aktualisiert werden kann. - Initiieren und finanzieren von F&E-Projekten, welche technische Massnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall oder Prognoseverfahren (weiter-)entwickeln. Projektziele: - Reduktion der Anzahl Personen, die von übermässigen Erschütterungen oder abgestrahltem Körperschall belastet sind. - Neue technische Lösungen zur Begrenzung der Erschütterungen entwickeln und zur Marktreife oder Zulassung bringen.

FP3-AIR, Regionalisierte Leitlinien zur Foerderung oekologisch und oekonomisch tragfaehiger Landnutzungssysteme durch Agrar-Umwelt-Programme der EU

Ziel des Projektes ist es, Planungs- und Umsetzungsmethoden zu erarbeiten, die eine staerkere Ausrichtung der Agrar-Umweltprogramme der EU auf die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes ermoeglichen. In der Auswahl der Untersuchungsgebiete sind vor allem solche Agrargebiete repraesentiert, in denen gravierende Konflikte zwischen agrarischer Nutzung, Regionalentwicklung und Naturschutz zu loesen sind oder Erfahrungen mit verschiedenen Programmstrategien vorliegen: - Waterland und Beemster in den Niederlanden - North Downs und South Downs im United Kingdom - Lorraine und Frankreich - Schorfheide/Brandenburg und Schwaebische Alb/Baden-Wuerttemberg in Deutschland - La Mancha in Spanien. Arbeitsgruppen aus 5 verschiedenen Laendern arbeiten seit Oktober 1994 in einem integrativen Forschungsverbund. Das Gesamtprojekt wird vom Institut fuer Landschaftsplanung und Oekologie der Universitaet Stuttgart koordiniert. Es werden mit Hilfe von Untersuchungen aus den Bereichen Landschaftsoekologie, Soziooekonomie, Betriebswirtschaft und Soziologie vor allem die planungsrelevanten regionalen Unterschiede in der EU auf verschiedenen Massstabsebenen herausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe in Baden Wuerttemberg beschaeftigt sich mit mehreren Massstabsebenen: - Regionalisierungsasaetze fuer das Land Baden-Wuerttemberg fuer oekologische Leitlinien - Fallstudie mit besonderen oekologischen, sozialen und oekonomischen Charakteristika fuer die Schwaebische Alb) - Ueberpruefung von Planungsgrundlagen und Umsetzungserfordernissen auf lokaler Ebene, z.B. bezogen auf die Gemeinde oder den Einzelbetrieb. Die Projektpartner aus Baden-Wuerttemberg bringen folgende Arbeitsfelder ein: - betriebswirtschaftliche Modellentwicklung (mit Hilfe Linearer Programmierung) - Integration von oekonomischen und oekologischen Modellen zur Erarbeitung von Szenarien fuer unterschiedliche regionale Bezugraeume - Entwicklung eines GIS-gestuetzten oekologischen Regionalisierungsansatzes (Anwendung in verschiedenen Untersuchungsgebieten in Europa) - Analyseverfahren fuer Einzelbetriebe und Gemeinden als Umsetzungsebenen fuer Agrarumweltprogramme - Untersuchung von Programminterferenzen auf lokaler Ebene. Der Forschungverbund legt Ende 1998 den Endbericht vor. Weitere Information und die Adressen der Projektpartner koennen im Internet unter 'http://www.ilpoe.uni-stuttgart.de/ilpoe/EU-HOME1.html' abgerufen oder beim ILPOe direkt angefragt werden.

Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr

Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.

Wissenschaftliche Abklärungen VVEA im Bereich Deponien, Bauabfälle, Bioabfälle

Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die zukünftige Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden. Projektziele: Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen sind zu überprüfen. - Anforderungen an die Deponietechnik, Anforderungen an die Nachsorge, Anforderungen an Deponiesickerwässer, Anforderungen an die Oberflächenabdichtung - Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen, Anforderungen an neue Bauestoffe, Anforderungen an die Behandlung von Bauabfällen - Anforderungen an die Behandlungsverfahren, Anforderungen an den Anlageninput, Anforderungen an die Verwendung von Bioabfall-Produkten.

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