s/rechtsgrundlag/Rechtsgrundlage/gi
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen. Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)") Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.
Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Festgesetzte Überschwemmungsgebiete des Saarlandes; Folgende anwenderrelevante Attribute sind vorhanden: OID_Datenquelle: Datenquelle Gebiet Rechtsgrundlage: Festsetzungsverordnung (nur für die festgesetzten ÜSG der Gewässer 2. und 3. Ordnung)
Rechtsgrundlage: Geschützter Landschafts- bestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundes naturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung ...) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung
Der Datensatz zeigt die Lage der Biosphäre Bliesgau. Zonierung gemäß "Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau" . Die Biosphäre Bliesgau ist ein bewahrenswerter Lebensraum. Schwerpunktsetzung ist Schutz, Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften und nachhaltige Regionalentwicklung. Die UNESCO-Kriterien schreiben eine Einteilung des Biosphärenreservates in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone vor. Sachdaten/Attributinformationen: NR- Nummer des Biosphärenreservates; NAME - Name des Biosphärenreservates; FLAECHE - Gesamtgröße des Reservats in ha; ERFASSUNG- Erfassungsgrundlage; ECHTSGR - Rechtsgrundlage; AUSWEISUNG - Datum der Verordnung; ZONE - Entwicklungszone, Kernzone, Pflegezone; AMTSBLATT - Jahr/Seite; NAME_Z- Name der einzelnen Zonen(sofern vorhanden); NR_Z - Nummerierung der Zonen; FLAECHE_Z - Größe der einzelnen Zonen in ha; PEPL - Pflege- und Entwicklungsplan liegt vor: ja, nein, teilweise. Biosphärenreservat Bliesgau des Saarlandes, als Betrachtungsobjekt im GDZ modelliert; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngbsphr und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngbsphr) und exportiert in die Filegeodatabase.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Origin | Count |
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Bund | 2352 |
Land | 1015 |
Zivilgesellschaft | 2 |
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