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Hat die Biogische Bundesanstalt die erneute Zulassung von diuronhaltigen oder mit ihnen vergleichbaren Pflanzenschutzmitteln zu versagen oder zumindest unter Auflagen zu erlassen?

Das Projekt "Hat die Biogische Bundesanstalt die erneute Zulassung von diuronhaltigen oder mit ihnen vergleichbaren Pflanzenschutzmitteln zu versagen oder zumindest unter Auflagen zu erlassen?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUR Institut für Umweltrecht GbR durchgeführt. Im Juli 1995 waren 26 diuronhaltige Pflanzenschutzmittel durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) ohne Gewaesserschutzauflagen zugelassen. 6 dieser Zulassungen liefen im Maerz 1996 aus, so dass sich fragte, ob die Biologische Bundesanstalt (BBA) als Zulassungsbehoerde die Pflicht hatte, die erneute Zulassung fuer diuronhaltige oder vergleichbare Pflanzenschutzmittel zu versagen oder zumindest nur unter Auflagen zu erteilen. Dies wurde nach deutschem und europaeischem Recht geprueft. Die Pruefung nach deutschem Recht ergab, dass bereits beim Fehlen nur einer Voraussetzung des Paragraphen 15 Abs. 1 PflSchG die BBA eine Zulassung zu versagen oder mit Auflagen zu versehen hat. Eine EG-rechtskonforme Auslegung des Paragraphen 15 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG bestaetigte dieses Ergebnis.

Aufbau und Pflege einer Datenbank mit den Rechtsquellen für das Recht Erneuerbarer Energien in der Europäischen Union sowie die Realisierung eines Internetportals

Das Projekt "Aufbau und Pflege einer Datenbank mit den Rechtsquellen für das Recht Erneuerbarer Energien in der Europäischen Union sowie die Realisierung eines Internetportals" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sunbeam GmbH durchgeführt. Aufbau und Pflege einer Internet basierten Datenbank der Rechtsquellen der Erneuerbaren Energien in den 25-EU-Mitgliedsländern der Europäischen Union. Darstellung in Form einer Website mit Zugang zu allen Rechtsquellen. Sammlung, Bewertung und Kommentierung der Rechtsquellen durch den Auftragnehmer und Bereitstellung im Internet. Quartalsmäßige Aktualisierung der Daten. Konzeptionsphase: Erstellung von Pflichtenheften für: a) die Definition der aufzubauenden Datenbank. b) Datenbankstruktur und das Webdesign c) Datenbasis und Umsetzung der Recherche sowie der fachlichen Auswertung. Anschließend erfolgt die Primär- und Sekundärdatenerhebung und die Analyse. Die Kommentierung der Gesetzestexte macht diese auch für Laien zugänglich. Es erfolgt eine fachliche, juristische Korrektur der Daten. Gleichzeitig zur Recherche erfolgt der Aufbau der Datenbank und die Programmierung der Website. Bei der zugrunde liegenden Datenbank handelt es sich um TYPO3. Die zu erstellende Datenbank ist eine gute Möglichkeit Unternehmen und öffentlichen Stellen die verschiedenen Gesetzeslagen der EU Mitgliedsstaaten aufzuzeigen und Investitionen deutscher Unternehmen zu fördern.

Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis

Das Projekt "Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht durchgeführt. Die Elektrizitaets- und Gaswirtschaft hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 eine grundlegende Reform erfahren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die neue Rechtslage sowie die hieraus resultierenden (offenen) Rechtsfragen unter Beruecksichtigung der Belange der Rechtsanwendungspraxis darzustellen.

Dokumentation zu Umweltstraftaten in der Europaeischen Union

Das Projekt "Dokumentation zu Umweltstraftaten in der Europaeischen Union" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Professur für deutsches und ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht mit Wirschafts- und Umweltstrafrecht durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Universitaet Maastricht und dem internationalen Forschungsinstitut METRO (Prof. Dr. Michael Faure) wurde 1996 begonnen, fuer 15 europaeische Laender eine Dokumentation der wichtigsten Umwelt(straf)normen zu erstellen. Die Dokumentation ist jeweils 3-sprachig (Englisch/Franzoesisch, Deutsch, Nationalsprache). Fuer jedes Land wurde eine eingehende Einfuehrung in das Rechtssystem und die Rahmenbedingungen strafrechtlichen Umweltschutzes verfasst. Das Buch ist auf Englisch geschrieben. Es ist im Druck (ca. 550 S.).

Einfuehrung in das Naturschutzrecht fuer die Naturschutzverwaltungen der Laender Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen

Das Projekt "Einfuehrung in das Naturschutzrecht fuer die Naturschutzverwaltungen der Laender Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mutius durchgeführt. Durch das Umweltrahmengesetz sowie den Einigungsvertrag ist eine rechtliche Gemengelage im Naturschutzrecht entstanden, die fuer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugt. Das Vorhaben soll einen Leitfaden fuer die Taetigkeit dieser Rechtsanwender in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender darstellen, der sie instand setzt, das jeweils anwendbare Recht zu ermitteln, zu interpretieren und anzuwenden. Zugleich enthaelt es fuer die im Naturschutz und in der Landschaftspflege ehrenamtlich Taetigen wertvolle Hinweise und ist schliesslich geeignet, in den verschiedenen Einrichtungen der Aus- und Fortbildung als Unterrichtsgrundlage zu dienen.

Entwicklung eines Umweltinformationssystems

Das Projekt "Entwicklung eines Umweltinformationssystems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Chemieingenieurwesen, Abteilung Steinfurt durchgeführt. In einem ersten Schritt ist eine Umwelt-Datenbank aufgebaut worden, die fachuebergreifend in der Lehre eingesetzt wird und gleichzeitig auch der regionalen Wirtschaft zur Nutzung angeboten werden kann (Praxisbezug). In einem weiteren Schritt wird dieses System zu einem Umwelt-Expertensystem ausgebaut, in dem darin enthaltenes-strukturelles Wissen extrahiert und fuer die Anwendungen nutzbar gemacht wird.

3. Umweltrechtliche Fachtagung 'Neue Konzepte im Umweltrecht' - Modernisierung durch Effektivierung, Beschleunigung, Vereinfachung?'

Das Projekt "3. Umweltrechtliche Fachtagung 'Neue Konzepte im Umweltrecht' - Modernisierung durch Effektivierung, Beschleunigung, Vereinfachung?'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein für Umweltrecht e.V. durchgeführt. Bundeszuschuss fuer die Konzeption, Erstellung und Publikation eines Tagungsbandes in Verbindung mit der 3. umweltrechtlichen Fachtagung des Vereins fuer Umweltrecht e.V.

Inwieweit tragen neuere bodenschutzrechtliche Bemuehungen zur dauerhaften Sicherung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes - insbesondere des Schatzgutes Boden in der Eingriffsregelung - bei?

Das Projekt "Inwieweit tragen neuere bodenschutzrechtliche Bemuehungen zur dauerhaften Sicherung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes - insbesondere des Schatzgutes Boden in der Eingriffsregelung - bei?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Erarbeitung der aktuellen bodenschuetzenden Gesetzestextbestaende (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG); Erlaeuterung der Ziele und des Aufbaus des BBodSchG; Darstellung des wechselbezueglichen Wirkungsgefueges von BBodSchG und BNatSchG (Bundes-Naturschutzgesetz); Moeglichkeiten und Grenzen der dauerhaften Sicherung des Schutzgutes Boden durch BBodSchG. (Uebernahme des Datensatzes aus der Datenbank FORIS des Informationszentrum Sozialwissenschaften, Bonn)

Entwurf für eine österreichische Biosafety Clearing House Webseite im Rahmen des Cartagena Protokolls zur Biologischen Sicherheit

Das Projekt "Entwurf für eine österreichische Biosafety Clearing House Webseite im Rahmen des Cartagena Protokolls zur Biologischen Sicherheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) durchgeführt. Etwa acht Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention über die biologischen Vielfalt (Biodiversität), wurde ein Zusatzprotokoll verabschiedet: das Cartagena Protokoll zur biologischen Sicherheit. Zentrales Thema des Protokolls ist der Schutz der biologischen Vielfalt vor möglichen Risiken, die von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ausgehen. Das Protokoll etablierte ein Verfahren der vorherigen Zustimmung (advanced information agreement, AIA), das gewährleisten sollte, dass Unterzeichnerstaaten die notwendigen Informationen erhalten, um über einen Import von GVO entscheiden zu können: www.biodiv.org/biosafety. Mit dem Biosafety Clearing House Mechanismus wurde eine Web-basierte Plattform installiert, die den Austausch derartiger Informationen und die Implementierung des Protokolls in den Unterzeichnerstaaten unterstützen soll. Als erster Schritt wurde ein zentrales Portal geschaffen www.biodiv.org/bch, ein EU-Portal und erste nationale Webseiten folgten. Ziel des Projektes war es, einen Entwurf für eine österreichische Biosafety Clearing House Homepage zu erstellen, der Grundstruktur, Gliederung sowie Inhalte der Hauptseiten umfasst. Der so entstandene Entwurf stellt vor allem Informationen über GVO-relevante gesetzliche Regelungen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene und über bereits zugelassene GVO zur Verfügung. In Hinkunft soll er auch die Entscheidungen nach dem AIA Verfahren aufnehmen. Der Entwurf soll im Laufe des Jahres 2003 im Rahmen der bereits bestehenden österreichischen Webseite der Konvention www.biodiv.at umgesetzt werden.

Analyse des gesetzlichen Schutzstatus von Pflanzenarten in den Europaeischen Staaten

Das Projekt "Analyse des gesetzlichen Schutzstatus von Pflanzenarten in den Europaeischen Staaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von International Union for Conservation of Nature and Natural Resources durchgeführt. Zwei Aufgaben des BML, und zwar 1. die Novellierung der Artenschutzgesetzgebung auf Bundesebene 2. die Durchfuehrung des Washingtoner Artenschutzuebereinkommens setzen eine bessere Kenntnis von Art und Umfang des Schutzes gefaehrdeter Pflanzenarten in den uebrigen europaeischen Staaten voraus. Daher soll der jeweilige gesetzliche Schutzstatus fuer gefaehrdete Pflanzenarten in den einzelnen Laendern festgestellt und durch Klassifizierung nach einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien vergleichbar gemacht werden. Die sich aus der Untersuchung ergebenden Informationen sollen nicht nur in die Datenbank des IUCN Law Centre, sondern auch in die der BFANL eingespeist werden, so dass sie sowohl von wissenschaftlichen Institutionen des Bundes und der Laender als auch von den von Bund und Laendern mit administrativen Aufgaben (z.B. Erteilung von Import- und Exportgenehmigungen) betrauten Behoerden genutzt werden koennen. Sowohl BML auch auch die Bundesaemter koennen bei Bedarf benoetigte Daten unmittelbar in ihre Informationssysteme aufnehmen.

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