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Landesregierung setzt Zeichen: Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Sachsen-Anhalt verstärkt die gemeinsame Arbeit gegen Gewalt an Frauen. Das Kabinett hat am Vortag des One Billion Rising Days mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Gewaltschutzangebote im ländlichen Raum voranzubringen. Gleichstellungsministerin Grimm-Benne sagte: „Um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, setzen wir auf ein gestärktes und gut vernetztes Hilfesystem. So stehen im Jahr 2024 für den Kernbereich des Hilfesystems rund 7,46 Millionen Euro zur Verfügung, 3,5 Millionen Euro mehr als 2021. Mit dem Aktionsplan PROGRESS stärken wir die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, um Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, zu unterstützen.“ Sachsen-Anhalt stellt ein flächendeckendes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zur Verfügung. 19 Frauenhäuser mit derzeit 117 Plätzen für Frauen und 142 Plätzen für ihre Kinder sowie seit 2023 zehn ambulante Beratungsstellen bieten Schutz und Beratung. Vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatung durch ProMann komplettieren das Beratungsangebot. Der Aktionsplan PROGRESS legt den Grundstein für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Landesaktionsplanes, in dem die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen werden, um so die Vernetzung des Hilfesystems, insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz zu verbessern. So werden beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser in die Netzwerkarbeit aktiv einbezogen, um den Zugang zum Hilfesystem deutlich niedrigschwelliger zu gestalten.  „Ziel ist, mit klaren Strukturen, guter Kommunikation und enger Zusammenarbeit an den Schnittstellen die Angebote weiterzuentwickeln, damit die Frauen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten“, betonte Grimm-Benne. Hintergrund : In Deutschland ist nach Angaben der Europäischen Grundrechteagentur jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und / oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten erfährt eine Frau Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin. Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert. In Deutschland wurde das Übereinkommen im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in der Bundesrepublik in Kraft. One Billion Rising ist eine weltweite Tanz-Protest-Aktion für ein Ende von Gewalt an Frauen und Mädchen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Ministerin Weidinger zur Justizministerkonferenz / Resolution zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland

Die Justizministerkonferenz (Abkürzung JuMiKo) hat sich bei der Herbstkonferenz am 10. November 2023 im diesjährigen Vorsitzland Berlin mit dem antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland befasst und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Im Rahmen der Tagung kamen die Justizministerinnen und Justizminister mit dem Botschafter des Staates Israel in Deutschland, Ron Prosor, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, und dem Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, zusammen. Die Justizministerkonferenz verurteilte die terroristischen Angriffe aufs Schärfste und bezeichneten die Taten als das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder machten deutlich, dass Deutschland fest an der Seite Israels steht, die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson ist und Deutschland eine Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden trägt. Nicht hinnehmbar sei, dass in Deutschland öffentlich Sympathiebekundungen für den Terror erfolgen, dass das Pogrom der Hamas gefeiert und die Auslöschung des Staates Israel als Ziel propagiert wird. Der Kampf gegen Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe sowie verfestigten Antisemitismus ist in allen Formen von der gesamten Gesellschaft zu führen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Wir haben als Justizministerkonferenz diese wichtige Resolution zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und zum strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland gefasst. Wir stehen fest an der Seite des Staates Israel! Das jüdische Leben in Deutschland und damit alle Jüdinnen und Juden sind konsequent zu schützen. Jede Form von Antisemitismus, Hass, Gewalt und die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel werden nicht toleriert.“ Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bekräftigen in der gefassten Resolution, dass das Strafrecht den Gefährdungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israels ergeben können, ausreichend Rechnung tragen muss. Sollten sich insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens, wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, offenbaren, werden sie schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeiten. Auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz in Berlin standen ferner rund 50 rechtspolitische Themen, zu denen entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Ministerin Weidinger: „Die Justizministerkonferenz hat wichtige Reformen angestoßen, die Einfluss auf unser Rechtssystem in Deutschland haben werden. Die Interessen von Sachsen-Anhalt haben wir in den politischen Entscheidungsprozessen erfolgreich vertreten. Wir wollen damit für die Bürgerinnen und Bürger unseren Rechtsstaat stärken, eine fortschrittliche Rechtspolitik gestalten und zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität der Justiz beitragen.“ Im Rahmen der Justizministerkonferenz ging es u. a. um die Verhinderung von Verfassungsfeinden als Sachverständige und Gutachter in gerichtlichen Verfahren . Die Anzahl von Personen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen, nimmt zu. Darunter sind auch Personen, die beruflich als Sachverständige und Gutachter arbeiten. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen  es als Gefahr für die Rechtspflege in Deutschland an, wenn Sachverständige und Gutachter beauftragt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen. Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Informationsfluss zwischen den Behörden von Bund und Ländern optimiert werden soll, um entsprechende Personen identifizieren und deren Eignung überprüfen zu können. Justizministerin Weidinger: „Wir müssen uns als Staat gegen alle Personen zur Wehr setzen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder gefährden. Um zu verhindern, dass Verfassungsfeinde als Gutachter oder Sachverständige Einfluss auf unsere Justiz nehmen können, ist es unabdingbar, dass sich alle Behörden auf Landes- und Bundesebene permanent austauschen und vor entsprechenden Personen warnen. Die Integrität unseres Rechtssystems erfordert, dass Menschen, die unser demokratisches Wertesystem ablehnen, nicht als Gutachter und Sachverständige für den Staat tätig werden können. Ich setze mich dafür ein, dass die aktuellen Abläufe und Informationsflüsse zur Eignung von Sachverständigen und Gutachtern zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder auf der einen Seite und den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf der anderen Seite auf den Prüfstand kommen und verbessert werden.“ Beschäftigt haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Ländern mit dem Tagesordnungspunkt „Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten - Umgang der Staatsanwaltschaften und Gerichte mit im Namen des Klimaschutzes begangenen Straftaten“. Für die Justizministerkonferenz stellt der Kampf gegen den Klimawandel ein existenzielles Thema für die Menschheit und eine zentrale Aufgabe für die Gesellschaft dar. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Der Einsatz für mehr Klimaschutz ist selbstverständlich zu begrüßen. Für seine Ziele friedlich zu demonstrieren ist ein wertvolles und im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Der Klimaschutz rechtfertigt jedoch keine Straftaten.“ Die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb per Beschluss den Bundesminister der Justiz aufgefordert zu prüfen, ob die bestehenden Straftatbestände oder Strafrahmen das Unrecht ausreichend erfassen. Die Justizministerkonferenz hat außerdem die wirksame Bekämpfung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen in den Fokus genommen. Bei illegalen Straßenrennen mit zumeist leistungsstarken Autos kommt es oft zu Unfällen mit Verletzten oder Toten. Aufgrund der von illegalen Straßenrennen ausgehenden besonderen Gefahren mit schwersten Folgen für unbeteiligte Dritte messen die Justizministerinnen und Justizminister der effektiven Strafverfolgung eine hohe Bedeutung bei. Um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nachzuweisen, können elektronische Daten, die von modernen Autos aufgezeichnet und gespeichert werden, essentiell sein. Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Bund eine gesetzliche Regelung vorlegen soll, um für Strafverfahren, die schwerwiegende Fälle verbotener Kraftfahrzeugrennen zum Gegenstand haben, eine hinreichend eindeutige und rechtssichere Verpflichtung der Automobilhersteller zur Herausgabe beweiserheblicher Daten zu erlangen. Ministerin Weidinger : „Durch illegale Autorennen werden oft Unbeteiligte gefährdet, verletzt und sogar getötet. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Allgemeinheit durch Übermut und Imponiergehabe in Gefahr gebracht wird. Kraftfahrzeugrennen entspringen einer extrem egoistischen Motivation, die die Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine hochexplosive Mischung aus Geltungssucht, Selbstüberschätzung und die völlige Verkennung der Gefahren des eigenen Handelns gravierend beeinträchtigt. Wir wollen unsere Ermittlungsbehörden stärken, damit illegale Rennen einfacher nachgewiesen werden können. Hierzu gehört, dass Ermittler Zugriff auf elektronische Daten, etwa zur gefahrenen Geschwindigkeit, erhalten, die inzwischen von vielen Fahrzeugen aufgezeichnet werden.“ Hintergrund: Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist eine dauerhafte Fachkonferenz der Ministerinnen und Minister bzw. der Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. In der Regel finden zwei Mal im Jahr Präsenzsitzungen statt. Zu den Frühjahrs- und Herbstkonferenzen ist auch die Bundesministerin bzw. der Bundesminister der Justiz eingeladen. Der Vorsitz der Justizministerkonferenz wechselt jedes Jahr von Bundesland zu Bundesland. Im Jahr 2023 führt Berlin als Vorsitzland die Geschäftsstelle der JuMiKo. Die Justizministerkonferenz befasst sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen, diskutiert drängende Fragen und Herausforderungen des Rechtsstaats und hat immer die Belange der Justiz im Blick. Die JuMiKo setzt mit ihren Beschlüssen wichtige Impulse für die Justizpolitik des Bundes und der Länder. Danilo Weiser Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6234, -6235, -6230 E-Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de mj.sachsen-anhalt.de justizkarriere.sachsen-anhalt.de twitter.com/Justiz_LSA

Europäischer Tag der Justiz: Zentrale Veranstaltung in Deutschland am 23. November 2023 in Halle (Saale)

Die Justiz Sachsen-Anhalt und das Bundesamt für Justiz richten in diesem Jahr gemeinsam die zentrale Veranstaltung in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich des 20. Europäischen Tages der Justiz aus. Zum Jubiläum finden am 23. November 2023 im Landgericht in Halle (Saale) Fachvorträge, Workshops und Diskussionsrunden statt. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bundesamt für Justiz und der Präsident des Landgerichts Halle laden dazu alle Interessierten ein, insbesondere juristische Praktikerinnen und Praktiker. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: "Ich freue mich, dass die Justiz Sachsen-Anhalt die zentrale Veranstaltung in Deutschland zum 20. Europäischen Tag der Justiz ausrichtet. Wir wollen dabei anstehende Herausforderungen diskutieren und die Vernetzung der Fachleute fördern. Der Europäische Tag der Justiz erinnert uns zudem daran, dass wir uns fortwährend gemeinsam für einen modernen Rechtsstaat einsetzen müssen. Die Justiz ist das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft und Garantin für Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger." Die Präsidentin des Bundesamtes für Justiz, Veronika Keller-Engels : "Europa wächst immer mehr zusammen - das gilt auch für die Justiz. Europa hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu sein. Netzwerke auf europäischer Ebene wie das Europäische Justizielle Netz in Zivilsachen, die den persönlichen Austausch über die Grenzen hinweg fördern, bilden die Säulen einer funktionierenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Veranstaltungen wie die zum Europäischen Tag der Justiz sind ein wichtiger Beitrag dazu, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Europa weiter zu stärken." Der Präsident des Landgerichts Halle, Jörg Engelhard : "Es ist mir eine große Freude, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich des Europäischen Tages der Justiz im November im Landgericht Halle begrüßen zu dürfen. Das Justizgebäude, welches vor 120 Jahren errichtet wurde, gehört zweifelsohne zu den schönsten Behördengebäuden in Deutschland und vereint nach der sorgsamen Sanierung vor zehn Jahren den historischen Glanz mit moderner Technologie." Themen der zentralen Veranstaltung am 23. November 2023 in Halle (Saale) sind der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz sowie aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung, des europäischen Insolvenzrechts und des grenzüberschreitenden Zugangs zu digitalen Beweismitteln in Strafverfahren. Die Fachveranstaltung zum 20. Europäischen Tag der Justiz ist öffentlich und richtet sich insbesondere an ein juristisches Fachpublikum sowie interessierte Studierende. Für die Teilnahme am 23. November 2023 im Landgericht in Halle (Saale) ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Alle Informationen zum Europäischen Tag der Justiz 2023 und die Anmeldemöglichkeit: lsaurl.de/ETdJ23 Hintergrund: Der Europäische Tag der Justiz wurde im Jahr 2003 von der Europäischen Kommission und dem Europarat ins Leben gerufen. Er wird seitdem in jedem Jahr am 25. Oktober begangen. Vor und nach diesem Datum gibt es anlässlich des Europäischen Tages der Justiz in ganz Europa zahlreiche Veranstaltungen. Diese zielen darauf ab, das Bewusstsein für die Bedeutung von Justiz und Rechtsstaat in Europa zu stärken. Zudem soll damit das Verständnis für die Grundprinzipien der Justiz, die Funktionsweise der Rechtssysteme und die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, gefördert werden. Die Veranstaltungen sind zudem eine Plattform für den Dialog und den Austausch zwischen Justizbehörden, Juristinnen und Juristen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern. Danilo Weiser Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6234, -6235, -6230 E-Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de mj.sachsen-anhalt.de justizkarriere.sachsen-anhalt.de twitter.com/Justiz_LSA

Workshop: Transfer ins Rechtssystem – wie Normen und Standards beim Markteintritt helfen können

Das BMBF lädt herzlich ein zur online-Veranstaltung „Transfer ins Rechtssystem – wie Normen und Standards beim Markteintritt helfen können“. Ziel der Veranstaltung ist es aufzuzeigen, wie innovative Ergebnisse und Produkte aus der FONA-Förderung zu neuen Normen und Standards führen können. Die Veranstaltung ist daher auch für die Verwertung und den Transfer von SLP-Projektergebnisse von großer Bedeutung. Was sind Normen und Standards? Welche Rolle können sie für einen erfolgreichen Transfer von Forschungsergebnissen einnehmen? Wie gelingt eine erfolgreiche Entwicklung? Das sind nur einige der Leitfragen, die wir in interaktiven Formaten mit Ihnen diskutieren möchten. Die FONA-Transfer Sessions fördern die Vernetzung von Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft. Während der Veranstaltung ermöglichen wir Ihnen daher auch persönliche Gespräche mit Referierenden und Teilnehmenden. Die Teilnahme ist nach Registrierung im FONA-Forum möglich. Weitere Informationen, sowie das Programm finden Sie auf der FONA-Webpage.

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig. Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Mit der Verbandsklage können sie bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig ergangen sind. Die Wahrnehmung des Verbandsklagerechts setzt voraus, dass die Vereinigungen zuvor nach § 3 UmwRG anerkannt wurden. Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Das ⁠ UBA ⁠ ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind. Das UBA pflegt eine Liste mit allen vom Bund (Umweltbundesamt und zuvor Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Anerkennungen, die von den Bundesländern ausgesprochen werden, können bei den zuständigen Stellen der Bundesländer erfragt oder den jeweiligen Internetseiten entnommen werden. Informationen bzw. Links hierzu finden Sie am Schluss der Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Für Fragen bezüglich der Anerkennung steht Ihnen die „Anerkennungsstelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“ des UBA gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen finden Sie auf den Unterseiten in der rechten Navigationsleiste. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Rechtsschutz für anerkannte Umweltvereinigungen haben wir für Sie auf unserer Internetseite „Rechtsschutz und Verbandsklage“ beantwortet. Das UBA führte verschiedene Veranstaltungen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch. Informationen und Unterlagen zum Workshop "Rechtsschutz zur Stärkung des Umweltschutzes" , zum Workshop "Transboundary Access to Justice for Environmental NGOs" , zur Tagung "Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis" , zur Tagung " Forum Umweltrechtsschutz 2019 " sowie dem parlamentarischen Abend " Umweltverbandsklage im Gespräch " können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes abgerufen werden. Forschungsergebnisse zum Umweltrechtsschutz In dem Forschungsprojekt im Auftrag des UBA wurde das Instrument der umweltrechtlichen Verbandsklage nach § 2 UmwRG einer Evaluation unterzogen. Das Ziel der empirischen Studie war, die Auswirkungen der Verbandsklage auf den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften und die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Verwaltungsentscheidungen zu ermitteln. Die Studie identifizierte für die Zeit seit Inkrafttreten des UmwRG bis Anfang 2012 insgesamt 37 abgeschlossene Klageverfahren, die von anerkannten Umweltvereinigungen initiiert wurden. In fast der Hälfte der Fälle erhielten die Verbände zumindest teilweise Recht. Von der Möglichkeit, Rechtsbehelfe nach dem UmwRG einzulegen, machen die Verbände somit nur in wenigen ausgewählten Fällen Gebrauch.  Zu der vor der Einführung des UmwRG teilweise befürchteten Klageflut kam es nicht. Besonders interessant ist, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage dafür sorgt, dass Umweltbelange in Verwaltungsentscheidungen besser berücksichtigt werden. Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie hier und rechts neben dem Text unter „Publikationen“. Ziel des Forschungsprojekts war es, anhand konkreter Fragestellungen Umfang und Inhalt der internationalen Verpflichtungen Deutschlands wissenschaftlich zu erörtern und dadurch die teils schwierige Integration der Vorgaben der Aarhus-Konvention zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in das deutsche Verwaltungsprozessrecht zu unterstützen. Dafür haben die Auftragnehmer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) e. V. in Kooperation mit Prof. Dr. Alexander Schmidt (Fachhochschule Anhalt-Bernburg) und Prof. Dr. Bernhard Wegener (Universität Erlangen-Nürnberg) mit Stand Oktober 2016 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die Spruchpraxis des Compliance Committee der Aarhus Konvention (ACCC) sowie die Argumente und Positionen des rechtswissenschaftlichen Schrifttums in Deutschland ausgewertet. Zudem führten die Forschungsnehmer in Kooperation mit einer Reihe ausländischer Fachleute zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen der in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen und zur Rezeption der Vorgaben der Aarhus Konvention in diesen Rechtssystemen durch. Den Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie hier und rechts neben dem Text unter „Publikationen“.

Weidinger: „Im Kampf gegen Hass und Hetze sind wir alle gleichermaßen gefordert“

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat am letzten Schultag vor den Sommerferien heute die Gemeinschaftsschule V im Oscherslebener Ortsteil Hadmersleben im Landkreis Börde besucht. In der Sporthalle unweit der Bildungseinrichtung sprach die Ministerin zu Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 7 bis 9, Lehrerinnen und Lehrern sowie interessierten Eltern. An der nicht alltäglichen Unterrichtsstunde nahmen insgesamt rund 100 Personen teil. Themen waren u. a. das Rechtssystem in Deutschland und die Zunahme von Hatespeech insbesondere im Internet. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Im Kampf gegen Hass und Hetze sind wir alle gleichermaßen gefordert. Wir dulden in unserer Gesellschaft keine Hasskriminalität. Ignorieren und Wegsehen sind bei Mobbing, Bedrohungen und Fremdenfeindlichkeit keine Optionen. Fälle von Hasskriminalität müssen immer sofort angezeigt werden, damit diese Taten auch konsequent verfolgt werden können.“ Die Ministerin mahnte außerdem einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien an. „Wie in der analogen hat strafbares Handeln auch in der digitalen Welt Konsequenzen. Schon das gedankenlose Weiterleiten von verfassungsfeindlichen Symbolen sowie Missbrauchs- oder Gewaltdarstellungen kann strafbar sein“, erklärte Justizministerin Weidinger . Nach der Unterrichtseinheit wurden im Beisein der Ministerin durch Bedienstete des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt verschiedene Berufsmöglichkeiten in der Justiz vorgestellt. Die Ministerin wies dabei auf die Rekrutierungskampagne des Justizvollzugs ( www.justizkarriere.sachsen-anhalt.de ) hin und wünschte den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschule zum Abschluss einen guten Start in die Ferienzeit. Impressum: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Pressesprecher Danilo Weiser Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-6235 Fax: 0391 567-6187 Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Franziska Weidinger spricht mit Jugendlichen über Recht, Gerechtigkeit und Justizberufe

Wie funktioniert unser Rechtssystem? Was ist eine gerechte Strafe? Wie wird Drogenkriminalität geahndet? Warum ist der Kampf gegen Hass und Hetze wichtig? Welche Berufsmöglichkeiten gibt es in der Justiz? Um diese und weitere Fragen rund um die Themen Rechtsstaat und Justiz ging es beim Besuch von Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, in der Lutherstadt Wittenberg. Gemeinsam mit Justizstaatssekretär Steffen Eckold war die Ministerin in der Sekundarschule „Heinrich Heine“ im Ortsteil Reinsdorf zu Gast. Beide standen jeweils in einer 9. Klasse den Schülerinnen und Schülern Rede und Antwort. An den Unterrichtsstunden mit der Ministerin und dem Staatssekretär nahmen insgesamt rund 40 Jugendliche teil. Der Besuch der Ganztagsschule in Lutherstadt Wittenberg war für Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger ein Auftakt: „Ich möchte künftig regelmäßig in Schulen im Land mit jungen Leuten ins Gespräch kommen und über die Funktionsweise unseres Rechtsstaates diskutieren. Dabei wird es auch um den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet und auf dem Schulhof gehen. Verunglimpfungen, Beleidigungen und Mobbing vergiften unser Zusammenleben und gefährden unsere Demokratie. Deshalb werden wir das Vorgehen gegen Hatespeech verstärken. In Sachsen-Anhalt prüfen wir aktuell, wie sich die Justiz hierfür noch schlagkräftiger aufstellen kann. Wichtig ist mir, auch Schülerinnen und Schüler permanent zu sensibilisieren, damit Fälle von Hass und Hetze schnell erkannt, angezeigt und konsequent verfolgt werden.“ Beim Besuch der Justizministerin in der Wittenberger Sekundarschule wurden außerdem die Berufsmöglichkeiten im Landesdienst und insbesondere in der Justiz thematisiert. „Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich intensiv mit ihrer eigenen Zukunft und haben ganz klare Vorstellungen darüber, was sie später beruflich machen möchten“, resümierte Ministerin Weidinger. In diesem Zusammenhang wurden von ihr die Ausbildungsmöglichkeiten und Berufe in der Justiz vorgestellt. Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner begrüßte den besonderen Unterricht mit der Justizministerin: „Ich betrachte es als außerordentlich gewinnbringend, wenn Mitglieder des Regierungskabinetts Schulen in Sachsen-Anhalt besuchen. Denn so erfahren Kinder und Jugendliche aus erster Hand Wissenswertes über das jeweilige Ressort, das politische System und demokratische Prozesse, zudem bekommen sie Möglichkeiten für ihre eigene Zukunft aufgezeigt. Als Bildungsministerin liegt es mir natürlich besonders am Herzen, für den Bildungsbereich qualifizierten Nachwuchs zu generieren. Aber auch im Bereich der Justiz herrscht ein Fachkräftemangel, dessen Linderung es zu unterstützen gilt. Die Landesregierung hat schließlich einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, der Bevölkerung von Sachsen-Anhalt in allen Bereichen eine bestmögliche Versorgung zu bieten, nicht nur bei der Bildung.“ Impressum: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Pressesprecher Danilo Weiser Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-6235 Fax: 0391 567-6187 Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

60 Jahre Flutkatastrophe 1962: Ein Interview mit den Küstenschutzexperten Anne Rickmeyer und Jörn Drosten (NLWKN)

NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer Jörn Drosten, NLWKN-Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau Norden . Die schwere Sturmflut vom 16. und 17. Februar 1962 brachte Tod und Zerstörung in den Norden – und gilt als Weckruf für die Relevanz umfassender und kontinuierlicher Investitionen in den Küstenschutz. Welche Konsequenzen zogen Küstenschützer aus der Katastrophenflut – mit welchen Herausforderungen sehen sie sich heute, genau sechzig Jahre später, konfrontiert? Ein Gespräch mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer und NLWKN-Geschäftsbereichsleiter Jörn Drosten. Die schwere Sturmflut vom 16. und 17. Februar 1962 brachte Tod und Zerstörung in den Norden – und gilt als Weckruf für die Relevanz umfassender und kontinuierlicher Investitionen in den Küstenschutz. Welche Konsequenzen zogen Küstenschützer aus der Katastrophenflut – mit welchen Herausforderungen sehen sie sich heute, genau sechzig Jahre später, konfrontiert? Ein Gespräch mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer und NLWKN-Geschäftsbereichsleiter Jörn Drosten. Frau Rickmeyer, 340 Todesopfer insgesamt an der deutschen Nordseeküste, 61 Deichbrüche alleine in Niedersachsen: Die Flut von 1962 brachte unermessliches Leid über die Küste und sorgte für enorme Schäden an Deichen, Inselschutzanlagen, Wohnhäusern und in der Landwirtschaft. Was war damals die Ursache für so dramatische Konsequenzen? Frau Rickmeyer, 340 Todesopfer insgesamt an der deutschen Nordseeküste, 61 Deichbrüche alleine in Niedersachsen: Die Flut von 1962 brachte unermessliches Leid über die Küste und sorgte für enorme Schäden an Deichen, Inselschutzanlagen, Wohnhäusern und in der Landwirtschaft. Was war damals die Ursache für so dramatische Konsequenzen? Anne Rickmeyer : Die Katastrophenflut von 1962 hat die gesamte deutsche Bucht und die großen Tideflüsse in der Tat schwer getroffen. Kennzeichnend waren lang andauernde Winde in der Nordsee aus nordwestlichen Richtungen. Diese führten zu einer Belastung der Küstenschutzanlagen durch sehr hohe Wasserstände – da der Orkan außerdem gerade zur Zeit der höchsten Wasserstände seine größte Wucht entfaltete, entwickelte sich eine starke Brandung, die den Deichen zusetzte. Die Katastrophe erfolgte in dieser Lage letztlich durch das Versagen der Deiche: Die Vielzahl an Deichbrüchen und die schlechte Erreichbarkeit der Schadensstellen für Einsatzkräfte spielten ebenfalls eine große Rolle für die schweren Auswirkungen. Als Lehre daraus wurden die Deiche deutlich verstärkt und in Höhe und Geometrie angepasst, sodass bei den Sturmfluten 1976 bei höheren Wasserständen die Folgen deutlich geringer blieben. Anne Rickmeyer Sie sprechen bereits die Konsequenzen an, die man aus der Katastrophenflut zog. Mit welchen Strategien begegneten die Küstenschützer den 1962 gemachten Erfahrungen? Sie sprechen bereits die Konsequenzen an, die man aus der Katastrophenflut zog. Mit welchen Strategien begegneten die Küstenschützer den 1962 gemachten Erfahrungen? Anne Rickmeyer : Im Nachgang zur Sturmflut erfolgte eine kurzfristige und sehr gründliche Analyse der Schäden, Schadensmechanismen und Defizite durch eine eigens hierfür eingesetzte „Ingenieur-Kommission“. Eine wesentliche Konsequenz war die Optimierung des Deichprofils: Heute bietet dieses durch flachere Böschungen und dickere Kleischichten mehr Sicherheit gegen Sturmflutschäden durch Welleneinwirkung. Durchgehende Wege für die Deichverteidigung im Sturmflutfall sorgen zudem für deutlich bessere Rahmenbedingungen für ein Erreichen der Schadensstellen, was 1962 ein großes Problem war. Vor allem aber erfolgte auch eine konsequentere Realisierung dieser Planungsparameter, was wegen Geldnot und widerstrebenden Interessen zuvor oft nicht gelungen war. Anne Rickmeyer Man reagierte zudem mit dem Bau von zahlreichen Sperrwerken an den Nebenflüssen von Weser und Elbe, wo sich die 1962er Flut besonders verheerend ausgewirkt hatte. Ein weiterer wichtiger Baustein war eine bessere, intensivere und pflichtbewusstere Pflege und Unterhaltung der Deiche: Wo früher schon mal grasende Rinder, Pferde, Gänse und Hühner anzutreffen waren, erfolgt heute vor allem eine Pflege der Grasnarbe durch Schafe. Außerdem ist man sensibler geworden, wenn es um eine bessere Überwachung durch regelmäßige Deichschauen und einen konsequenteren Schutz der Deiche gegen Beschädigung und Schwächung geht. Schließlich wurden auch Generalpläne für den Küstenschutz und Finanzierungsprogramme aufgestellt. Herr Drosten, die Sturmflut 1962 ereignete sich mitten in den Beratungen zum Niedersächsischen Deichgesetz. Nahmen die gemachten Erfahrungen auch auf diesen Gesetzestext Einfluss? Herr Drosten, die Sturmflut 1962 ereignete sich mitten in den Beratungen zum Niedersächsischen Deichgesetz. Nahmen die gemachten Erfahrungen auch auf diesen Gesetzestext Einfluss? Jörn Drosten : Niedersachsen ist tatsächlich das einzige Bundesland mit einem eigenen Deichgesetz. Dieses führte die auf viele regionale, teils jahrhundertealten Rechtsordnungen verstreuten Vorschriften zum Deichwesen in einem landesweiten, einheitlichen Gesetz zusammen. Die Sturmflut gab der Aufstellung dieses Gesetzestextes einen Schub und motivierte die Verantwortlichen in Ministerium und Landtag zu konsequenten Gesetzesformulierungen, die dem lebenswichtigen Küstenschutz einen klaren Vorrang vor anderen, individuellen Interessen einräumten. Jörn Drosten Inwiefern führte die Katastrophenflut auch zu einer veränderten Wahrnehmung der Herausforderungen und Aufgaben des Küstenschutzes in der Gesellschaft? Inwiefern führte die Katastrophenflut auch zu einer veränderten Wahrnehmung der Herausforderungen und Aufgaben des Küstenschutzes in der Gesellschaft? Jörn Drosten : Insgesamt kam es gesamtgesellschaftlich zwischenzeitlich zu einem höheren Stellenwert des Küstenschutzes: Die verheerenden Bilder von 1962 vor Augen, erhielten seine Projekte und Ziele politischen Rückenwind und eine bessere finanzielle Ausstattung. Es war aber auch eine gesteigerte Akzeptanz etwa bei Anwohnern spürbar für Küstenschutzvorhaben und die mit ihnen verbundenen Eingriffe in Flächen, Landschaft und Ausblick. Jörn Drosten Sie sagen „zwischenzeitlich“? Sie sagen „zwischenzeitlich“? Jörn Drosten : Leider müssen wir feststellen, dass es sich um eine Entwicklung handelt, die sich in den letzten Jahrzehnten ins Gegenteil gekehrt hat, je länger die Katastrophe zurückliegt. Das mag auch damit zu tun haben, dass sich dank der getroffenen Maßnahmen ähnlich dramatische Bilder bei späteren sehr schweren Sturmfluten, die wie 1976 oder 1994 teilweise höhere Wasserstände brachten, nicht wiederholten. Jörn Drosten Wird der Küstenschutz also gewissermaßen Opfer seiner eigenen Erfolge? Wird der Küstenschutz also gewissermaßen Opfer seiner eigenen Erfolge? Jörn Drosten : Je länger die Katastrophe zurückliegt, desto geringer wird tatsächlich das Verständnis für die Notwendigkeit des Küstenschutzes und desto mehr schwindet die Akzeptanz für Einschränkungen als Privatperson oder bei den Vertretern anderer Belange – etwa wenn es darum geht, Flächen zur Verfügung zu stellen oder die Verbauung von Meerblick in Kauf zu nehmen. Da Küstenschutz vorsorgend ausgerichtet ist und eine lange Perspektive hat, machen es diese Ansprüche den Küstenschützern in Summe immer schwerer, dringend benötigte Deichverstärkungen umzusetzen. Jörn Drosten Wie gut ist Niedersachsen heute und in Zukunft für Sturmfluten gewappnet? Wie gut ist Niedersachsen heute und in Zukunft für Sturmfluten gewappnet? Anne Rickmeyer : Seit 1962 haben Bund und Land mit fortwährenden Investitionen im Rahmen von umgerechnet rund 3,4 Mrd. Euro dafür gesorgt, dass wir heute das beste Schutzniveau haben, welches es in der Geschichte des Küstenschutzes je gab. Es ist aber auch klar: Küstenschutz wird eine Daueraufgabe bleiben, die kein Verharren im Status Quo duldet. Das erleben wir auf den besonders exponierten Ostfriesischen Inseln, die durch ihre Wellenbrecher-Funktion letztlich auch das niedersächsische Festland schützen. Das erleben wir aber auch an der Elbe, wo die in den 60er und 70er Jahren als Reaktion unter anderem auf die 1962er Flut errichteten Sperrwerke derzeit wie an der Ilmenau wieder an die aktuellen Bedarfe des Küstenschutzes angepasst werden. Über allem steht der Generalplan Küstenschutz, der die Küstenschutzstrategie und die erforderlichen Maßnahmen beschreibt. Anne Rickmeyer Die Herausforderungen werden durch den Klimawandel künftig noch steigen. Seine Auswirkungen, etwa wenn es um den prognostizierten Meeresspiegelanstieg geht, fließen bereits heute in die Überlegungen der Küstenschützer ein: Bei der Konzeption von Küstenschutzanlagen wurde das hierfür gedachte Vorsorgemaß für zukünftige Auswirkungen des Klimawandels erst im vergangenen Jahr von 50 auf 100 Zentimeter erhöht. Der neue niedersächsische Klimadeich ermöglicht darüber hinaus für den Fall ungünstiger Entwicklungen eine Deicherhöhung um einen weiteren Meter. All diese Maßnahmen brauchen aber gerade in Zeiten rasant steigender Baupreise auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung – der Bedarf an Geldmitteln zum Schutz der Niedersächsischen Küste wird künftig sogar noch steigen. Bedenkt man, dass Küstenschutzanlagen schon heute rund 6.500 Quadratkilometer und damit 14 Prozent der Landesfläche, 1,1 Millionen Menschen und Sachwerte im dreistelligen Milliardenbereich schützen, ist jeder Euro, der in den Küstenschutz fließt, gut investiert. Zu den Personen: Zu den Personen: Anne Rickmeyer leitet seit Mitte 2016 als Direktorin den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (kurz NLWKN). Der NLWKN ist in ganz Niedersachsen mit elf Betriebsstellen und zahlreichen weiteren Standorten und Stützpunkten präsent. Anne Rickmeyer Jörn Drosten leitet innerhalb des NLWKN den Geschäftsbereich Planung und Bau. Dieser ist unter anderem für die Küstenschutzplanungen des Landes für die Ostfriesischen Inseln zuständig. Am Festland setzt er landeseigene Maßnahmen um und ist Ansprech- und Planungspartner für die 22 Hauptdeichverbände. Jörn Drosten Verheerende Auswirkung: Der Deichbruch bei Stade. Durch drei Bruchstellen am Schwinge-Deich strömte das Wasser hier bis Assel nach Kehdingen hinein (Bild: NLWKN). Wie hier in der Krummhörn in Ostfriesland werden die niedersächsischen Deiche bei Bedarf fortlaufend erhöht und verstärkt. Dabei setzt man heute auf ein im Vergleich zu 1962 optimiertes Deichprofil (Bild: NLWKN).

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