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Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Individualrechtsschutz im Umweltrecht

Optionen für eine flächendeckende Implementierung von Umweltmanagementsystemen

Aufgrund ihres Beitrags, Umweltbelastungen der Wirtschaft zu mindern, spricht sich die Bundesregierung für eine deutliche Verbreitung von Umweltmanagementsystemen aus. In der Neuauflage ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Beteiligung an EMAS bis zum Jahr 2030 auf 5.000 Organisationsstandorte zu erhöhen. Das Integrierte Umweltprogramm 2030 (IUP) des Umweltressorts geht deutlich über dieses Ziel hinaus. Es sieht vor, dass im Jahr 2030 alle Unternehmen über ein Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementsystem verfügen und mindestens 10.000 Organisationen an EMAS teilnehmen. Wie die im IUP formulierte Zielsetzung eines flächendeckenden Umweltmanagements erreicht werden kann, ist Untersuchungsgegenstand des vorliegenden Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Mit dem Vorhaben sollen konkrete Vorschläge für ein verbindliches Umweltmanagement in Unternehmen entwickelt und wissenschaftlich fundiert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen für eine Vielzahl der Unternehmen in Deutschland anwendbar sein, einen deutlichen Nutzen für die Umwelt und die Unternehmen sicherstellen, an bestehende Instrumente und Regelungen anknüpfen und mit vertretbarem Aufwand für Staat und Wirtschaft umgesetzt werden können. Die im Vorhaben erarbeiteten Vorschläge sollen rechtlich geprüft und in Fachgesprächen mit interessierten Kreisen diskutiert werden. Außerdem ist - im Sinne einer Folgenabschätzung - zu bestimmen, welche Nutzen und Kosten für die Unternehmen, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft mit der Umsetzung der Vorschläge entstünden. Hierzu, und um die praktische Umsetzung der vorgeschlagenen Umweltmanagementanforderungen in den Unternehmen zu erproben, sollen Pilotstudien mit drei Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen durchgeführt und ausgewertet werden.

FH-Impuls 2016 I: Automatisierte und vernetzte Elektrofahrzeuge vor, während und nach einem Unfall (AVENUE)

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test

Entblendete bifaziale High-Efficiency-Solarmodule für hohen Ertrag an Fassaden, Teilvorhaben: Entwicklung und Bewertung von Antiblend-Strukturen

Entblendete bifaziale High-Efficiency-Solarmodule für hohen Ertrag an Fassaden, Teilvorhaben: Glasbearbeitung, Blendungsbewertung, Solarzellen und -module

System elektrischer Kleinfahrzeuge zum privaten und gewerblichen Transport als ganzheitlicher Lösungsansatz urbaner Mobilitätsprobleme, Teilvorhaben: Rechtliche Begleitung

Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien, ANOMALOUS - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien

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