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Harmonisierung der Anforderungen an dichte Verbindungselemente wie Flanschverbindungen zur Begrenzung von diffusen leichtflüchtigen organischen Emissionen (VOC)

In Deutschland liegen im Bereich der Dichtheit von Verbindungselementen für die Herstellung und Verarbeitung sowie dem Umschlag und Transport von leichtflüchtigen organischen Verbindungen in verschiedenen Rechtsbereichen und den zugehörigen untergesetzlichen Regelwerken diverse Definitionen und Anforderungen zur technischen Auslegung dichter Verbindungselemente wie Flanschverbindungen vor. Alle diese Lösungen nehmen vermeintlich für sich die Erfüllung des Standes der Technik in Anspruch. Zudem werden je nach Regelwerk leichtflüchtige organische Verbindungen unterschiedlich definiert. Die sich aus den Regelwerken abgeleiteten Vorgaben und Empfehlungen ergebenden technischen Lösungen, sind vermeintlich gleichwertig, unterscheiden sich aber in der Bewertung der Dichtheitseigenschaften, überschneiden sich und können daher zu Fehlinterpretationen bei Betreibern sowie genehmigenden und überwachenden Behörden führen. Sie entsprechen oftmals nicht mehr dem Stand der Technik. Die einzelnen Rechtsbereiche bewerten die Dichtheitseigenschaften eher qualitativ und nur in wenigen Fällen quantitativ. Das führt wiederum zu einer unterschiedlichen Vollzugspraxis bei der Bewertung und Regulierung von diffusen Emissionen. Ziel dieses Projektes ist es, einen Weg zu einer harmonisierten Lösung aufzuzeigen und Wege zum Nachweis des Standes der Technik in Form einer standardisierten Vorgehensweise zum Nachweis des Dichtheitspotentials einer technischen Verbindung vorzuschlagen. Mit den geplanten neuen Formulierungen in der TA Luft zu technischen Anforderungen an Flanschverbindungen sowie einer quantitativen Vorgabe in Form einer Dichtheitsklasse, bietet sich eine allgemein abdeckende Lösung an, die auch allen Forderungen in anderen Rechtsgebieten mit Dichtheitsanforderungen gerecht werden kann. Die Ergebnisse des Projektes zeigen einen Umsetzungsweg auf und demonstrieren die praktische Umsetzbarkeit an Beispielen. Zur Erreichung einer breiten Akzeptanz durch Umsetzung in andere Rechtsgebiete wird eine Strategie vorgestellt. Die für viele Rechtsbereiche entwickelte und abdeckende Struktur kann im Einzelfall durchaus zu einer Übererfüllung von Anforderungen führen, da die höchsten Anforderungen den Standard bestimmen. Diese Vorgehensweise ist in der Technik üblich und die Basis der Normung. Die Anwendung von Rohrklassen ist ein gutes Beispiel dafür. Der Vorteil der standardisierenden Vorgehensweise liegt in der vereinheitlichten Systematik mit transparenten Vorgaben, einer Reduzierung der Komplexität, reduzierten administrativen Kosten und erleichtert insbesondere bei Fragen der gleichzeitigen Erfüllung der Anforderungen mehrerer Rechtbereiche die Nachweissicherheit. Quelle: Forschungsbericht

Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Das Projekt "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

FH-Impuls 2016 I: Automatisierte und vernetzte Elektrofahrzeuge vor, während und nach einem Unfall (AVENUE)

Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Automatisierte und vernetzte Elektrofahrzeuge vor, während und nach einem Unfall (AVENUE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Ingolstadt, Zentrum für Angewandte Forschung (ZAF) durchgeführt. AVENUE trägt dazu bei, die Fahrzeugsicherheit zu erhöhen und folglich die Anzahl von Verkehrstoten auf deutschen Straßen zu reduzieren. Im Rahmen der Hauptuntersuchung müssen zukünftig bei automatisierten und vernetzten Elektrofahrzeugen weit mehr Funktionalitäten (z.B. Sensorik, Car-to-X-Kommunikation) überprüft werden, als heutzutage, um weiterhin die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, da beispielsweise eine fehlerhafte Umfeldwahrnehmung unmittelbar zu einem Verkehrsunfall führen kann. Im Rahmen des Vorhabens wird an einer Erweiterung der periodischen Fahrzeugüberwachung im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch eine azyklische, technische Überprüfung von automatisierten und vernetzten Fahrzeugen geforscht, um Verkehrsunfälle bereits vorbeugend vermeiden zu können. Die Prüfkonzepte sollen zugleich durch einen aufzubauenden Fahrzeugversuchsträger mit verschiedenen Testfällen verifiziert werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens liegt in der vollumfänglichen und nachvollziehbaren forensischen Aufklärung von Verkehrsunfällen mit automatisierten und vernetzten Fahrzeugen, wofür Konzepte und Methoden für Unfallanalytiker entwickelt werden. Aus den Ergebnissen der Unfallanalyse sollen u.a. Lösungen für die Entwicklung, Überprüfung und Zulassung von automatisierten und vernetzten Fahrzeugsystemen definiert werden. Folglich können mit den forensischen Unfallgutachten nicht nur vorhandene und zukünftige Technologien zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit verbessert werden, sondern es kann auch Rechtssicherheit sowie Vertrauen und Akzeptanz in der Gesellschaft für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge generiert werden, was mitentscheidend für die Realisierung von Vision Zero ist.

Individualrechtsschutz im Umweltrecht

Das Projekt "Individualrechtsschutz im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht IV, Verwaltungsrecht durchgeführt.

Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test

Das Projekt "Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Design, Medien und Information durchgeführt. Der Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, jedoch sank die Ausbaurate in den letzten Jahren. Da streng geschützte Fledermäuse durch WEA zu Tode kommen und Artenschutzbelange eine der wenigen Klagemöglichkeiten gegen den Bau von WEA darstellen, werden diese in Klagen häufig angeführt. Um einen fledermausfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten, werden bei der Planung von WEA Minimierungsmaßnahmen, wie Abschaltzeiten, angewendet. Das Fledermausaktivitätsniveau wird vor dem Bau der WEA von Gutachtern vom Boden aus, sowie durch stationäre Messmasten erfasst. Durch die geringe Reichweite der Mikrofone für Aufnahmen von Ultraschall kann jedoch ein großer Bereich rund um eine WEA derzeit nicht erfasst werden, was mit ein Grund für Rechtsunsicherheiten ist. Das Projekt Drones4Bats entwickelt und testet Drohnen, welche autonom Messungen vornehmen. Messdrohnen können vor dem Bau einer WEA ergänzend zur Standortbestimmung genutzt werden, sowie nach dem Bau WEA-Betreibern weitere Evidenzen zu Fledermausvorkommen und -arten liefern. Um eine geeignete Drohne für den Einsatz zu finden, werden drei verschiedene flugfähige Systeme eingesetzt und systematische Tests zur Messmethode vorgenommen, sowie erforscht, ob sich die Drohnen auf das Verhalten der Fledermäuse auswirken. Bei geringem Ladestand zur Bodenladestation zurück navigieren und selbstständig aufladen. Die erfassten Daten werden in einer Cloud für eine schnelle Veranschaulichung der Fledermausarten und Aktivitätsniveaus zusammengeführt. Ziel dieses ergänzenden Messverfahrens ist mit geringem Mehraufwand die Aussagekraft der erhobenen Daten signifikant zu verbessern, so dass die Rechtssicherheit der Gutachten gesteigert wird. Außerdem wird erforscht, ob durch die ergänzenden Messungen die vorgegebenen Abschaltzeiten der WEA im Betrieb sowie gleichzeitig die Schlagopferzahlen der Fledermäuse reduziert werden können.

Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials

Das Projekt "Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG durchgeführt. Wir sind überzeugt davon, dass die Nutzung der Windenergie im Einklang mit Mensch und Natur erfolgen muss. Gleichzeitig sind wir sicher, dass unsere wirtschaftlich erfolgreichen Projekte einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz leisten und daher langfristig Bestand haben werden. Außerdem ist uns der Tierschutz bei dem Bau unserer Windenergieanlagen ebenfalls ein wichtiger Punkt und so wissen wir auch, dass verschiedene Fledermausarten durch eine geeignete Positionierung und angemessenen Maßnahmen geschützt werden können. Um einen fledermausfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten, werden bei der Planung von WEA Minimierungsmaßnahmen, wie Abschaltzeiten, angewendet. Das Fledermausaktivitätsniveau wird vor dem Bau der WEA von Gutachtern vom Boden aus, sowie durch stationäre Messmasten erfasst. Durch die geringe Reichweite der Mikrofone für Aufnahmen von Ultraschall kann jedoch ein großer Bereich rund um eine WEA derzeit nicht erfasst werden, was mit ein Grund für Rechtsunsicherheiten ist. Da die aktuell erfassten Daten zum Fledermausaktivitätsniveau in umstrittenen Diskussionen stehen, sehen wir den Einsatz einer Messdrohne zum Erfassen weiterer Daten als eine innovative und technische Lösung an. Durch den Einsatz dieses ergänzenden Messverfahrens ist mit geringem Mehraufwand eine signifikante Verbesserung der Aussagekraft der erhobenen Daten zu erwarten, so dass die Rechtssicherheit der Gutachten verbessert wird. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die bedarfsgerechte Planung der Abschaltzeiten zur Optimierung der Erträge von WEA dienen kann.

Teilvorhaben: Entwicklung und Bewertung von Antiblend-Strukturen

Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung und Bewertung von Antiblend-Strukturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RENA Technologies GmbH durchgeführt. Die Grundidee für das Projekt ist folgende: An der Fassade lassen sich ähnlich hohe kumulierte Einstrahlungen und damit Erträge realisieren wie auf Dächern (bis zu 1000 kWh/(m2*a) Einstrahlung), wenn man bifaziale Module (Annahme 80% Bifazialität) als fixe vertikale Glas-Glas-Lamellen ('Glasschwerter') ausbildet. Der Ertrag verteilt sich dabei auf einen größeren Zeitraum über den Tag, entlastet also damit die Stromnetze. Im Projekt wird eine ähnliche Architektur angestrebt, anstelle von Blechlamellen werden BIPV-Glaslamellen verwenden, die ebenfalls als Sonnenschutz für das Gebäudeinnere fungieren und dennoch den Blick nach draußen ermöglichen. Bei solchen Glaslamellen ist eine mattierte Anti-Blend-Oberfläche wichtig, damit weder Außenblendung noch Blendung im Raum auftritt. Innovativ ist zudem die Anti-Blend-Oberflächenstrukturierung, die mittels nasschemischer und Laser-Oberflächenbehandlung der Gläser auf Basis von Optik-Simulationen erzielt werden soll. Eine Konzeptionierung von industriellen Anlagen für die entwickelten Prozesse soll im Projekt ebenfalls durchgeführt werden wie die Weiterentwicklung von Heterojunction-Solarzellen, die in den PV-Lamellen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade, geringer Temperaturkoeffizienten und einer hohen erreichbaren Bifazialität verwendet werden sollen. Außerdem wird die experimentelle Blendungsbewertung für PV-Gebäudehüllen weiterentwickelt, damit man valide Optimierungskriterien und Rechtssicherheit bei der Anwendung hat.

Teilvorhaben: Glasbearbeitung, Blendungsbewertung, Solarzellen und -module

Das Projekt "Teilvorhaben: Glasbearbeitung, Blendungsbewertung, Solarzellen und -module" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Die Grundidee für das Projekt ist folgende: An der Fassade lassen sich ähnlich hohe kumulierte Einstrahlungen und damit Erträge realisieren wie auf Dächern (bis zu 1000 kWh/(m2*a) Einstrahlung), wenn man bifaziale Module (Annahme 80% Bifazialität) als fixe vertikale Glas-Glas-Lamellen ('Glasschwerter') ausbildet. Der Ertrag verteilt sich dabei auf einen größeren Zeitraum über den Tag, entlastet also damit die Stromnetze. Es sollen BIPV-Glaslamellen entwickelt werden, die als Sonnenschutz für das Gebäudeinnere fungieren und dennoch den Blick nach draußen ermöglichen. Bei solchen Glaslamellen ist eine mattierte Anti-Blend-Oberfläche wichtig, damit weder Außenblendung noch Blendung im Raum auftritt. Innovativ ist zudem die Anti-Blend-Oberflächenstrukturierung, die mittels nasschemischer und Laser-Oberflächenbehandlung der Gläser auf Basis von Optik-Simulationen erzielt werden soll. Eine Konzeptionierung von industriellen Anlagen für die entwickelten Prozesse soll im Projekt ebenfalls durchgeführt werden wie die Weiterentwicklung von Heterojunction-Solarzellen, die in den PV-Lamellen aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade, geringer Temperaturkoeffizienten und einer hohen erreichbaren Bifazialität verwendet werden sollen. Außerdem wird die experimentelle Blendungsbewertung für PV-Gebäudehüllen weiterentwickelt, damit man valide Optimierungskriterien und Rechtssicherheit bei der Anwendung hat. Schwerpunkte der Arbeit am ISE werden die Glasbearbeitung per nasschemischer oder/und Laser-Bearbeitung, die Fassadenmodultechnologie und die Bewertung von Reflexionseigenschaften sein.

ANOMALOUS - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien

Das Projekt "ANOMALOUS - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Jülich GmbH, Institute of Energy Technologies (IET), Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien durchgeführt. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg berichteter PV-Modulfehler, ausgelöst durch die Rückseitenfolie (sog. Backsheets), zu verzeichnen. Diese werden in vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen der PV-Anlagen entdeckt. Zunächst fallen Verfärbungen der Rückseitenfolien (Vergilbung, Braunfärbung durch Überhitzung o. auch Auskreiden/Chalking) auf, die ein Indikator für eine beginnende Degradation sein können. Im Gegensatz zu den meisten thermischen Auffälligkeiten führen Auffälligkeiten bei Rückseitenfolien meistens zu einem Versagen der Isolierwirkung und stellen somit ein inhärentes Sicherheitsrisiko dar. Aktuelle Normen (IEC 61730-1/-2:2016) zur Sicherheitsprüfung bewerten i.d.R. die Funktion neuer Produkte. Der größte Teil der aktuell im Feld befindlichen Module ist nach der Ausgabe 2004 geprüft. Seit dieser Zeit hat sich eine Menge an verwendeten Materialien verändert, neue Materialien wurden eingeführt und häufig wurden die Schichtdicken der Folien verringert. Einigen dieser Veränderungen und Beobachtungen aus dem Feld wurden in der Ausgabe von 2016 Rechnung getragen, z.B. durch die Integration von 'Sequence B' (Feuchte-UV-Frost-Prüfsequenz). Erste Prüfergebnisse zeigen, dass die Kombination Feuchte plus UV im Labor zu teils ähnlichen Degradationserscheinungen führen wie im Feld. Das Ziel des Projektes ist es, die bestehende normative Lücke der Bewertung von Rückseitenfolien zu schließen und einheitliche Kriterien für die Bewertung der Auffälligkeiten festzulegen. Es soll eine Entscheidungsmatrix erarbeitet werden, die es ermöglichen soll, ältere PV-Anlagen zu bewerten und Handlungsempfehlungen für Gutachter und Wartungsfirmen zu geben. Zusätzlich entsteht mehr Rechtssicherheit in den einzelnen Schritten der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus ist es das Ziel, mit den Forschungsergebnissen dem Markt Folien bereitstellen zu können, die die Lebensdauer der PV-Module signifikant erhöhen und damit zur Reduktion vorzeitiger Betriebsalterung beitragen.

ANOMALOUS - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien

Das Projekt "ANOMALOUS - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Auffälligkeiten von Photovoltaik-Modul-Rückseitenfolien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VDE Verband der Elektrotechnik Informationstechnik e.V., DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE durchgeführt. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg berichteter PV-Modulfehler, ausgelöst durch die Rückseitenfolie (sogenannte Backsheets), zu verzeichnen. Diese werden in vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen der PV-Anlagen entdeckt. Zunächst fallen Verfärbungen der Rückseitenfolien (Vergilbung, Braunfärbung durch Überhitzung oder auch Auskreiden/Chalking) auf, die ein Indikator für eine beginnende Degradation sein können. Im Gegensatz zu den meisten thermischen Auffälligkeiten führen Auffälligkeiten bei Rückseitenfolien meistens zu einem Versagen der Isolierwirkung und stellen somit ein inhärentes Sicherheitsrisiko dar. Aktuelle Normen (IEC 61730-1/-2:2016) zur Sicherheitsprüfung bewerten in der Regel die Funktion neuer Produkte. Der größte Teil der aktuell im Feld befindlichen Module ist nach der Ausgabe 2004 geprüft. In dieser Zeit hat sich eine Menge an verwendeten Materialien verändert, neue Materialien eingeführt und häufig die Schichtdicken verringert. Einigen dieser Veränderungen und Beobachtungen aus dem Feld wurden in der Ausgabe 2016 Rechnung getragen, z.B. durch die Integration von 'Sequence B' (Feuchte-UV-Frost-Prüfsequenz). Erste Prüfergebnisse zeigen, dass die Kombination Feuchte plus UV zu teils ähnlichen Beobachtungen führen wie im Feld. Das Ziel des Projektes ist es, die bestehende normative Lücke der Bewertung von Rückseitenfolien zu schließen und einheitliche Kriterien für die Bewertung der Auffälligkeiten festzulegen. Es soll eine Entscheidungsmatrix erarbeitet werden, die es ermöglichen soll, ältere PV-Anlagen zu bewerten und Handlungsempfehlungen für Gutachter und Wartungsfirmen zu geben. Zusätzlich entsteht mehr Rechtssicherheit in den einzelnen Schritten der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus ist es das Ziel, mit den Forschungsergebnissen dem Markt Folien bereitstellen zu können, die die Lebensdauer der PV-Module signifikant erhöhen und damit zur Reduktion vorzeitiger Betriebsalterung beitragen.

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