Das Projekt "Symposium 'Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch' am 21.05.1992 in Hamburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Forschungsstelle Umweltrecht durchgeführt. Ziel der Diskussionsveranstaltung ist im Rahmen der Bemuehungen um die Normierung der einzelnen Umweltgesetze in einem Umweltgesetzbuch den Erfahrungsaustausch innerhalb der rechtswissenschaftlichen Lehre zu ermoeglichen und zu foerdern. Einige Referenten wirkten von 1988-1990 bereits am Entwurf eines UGB-AT mit. Durch Vortraege und Diskussionen wird der Prozess einer einheitlichen Regelung der Umweltgesetze aus Sicht der Rechtslehre mit vorbereitet. Dabei knuepft das Symposium an das F+E-Vorhaben 'Detailstrukturen des allgemeinen Umweltverwaltungsrechts' an. Themenschwerpunkte bilden der allgemeine Geltungsanspruch eines UGB, Umweltleitplanung, Umweltfolgenpruefng, Umwelthaftung, Umweltrechtsetzung durch Exkutivorgane sowie die instrumentellen Moeglichkeiten zur indirekten Steuerung umweltrelevanten Verhaltens.
Das Projekt "Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht durchgeführt. Seit 2005 wird an der Universität Greifswald ein Forum 'Umwelt und Verkehr' ausgerichtet. Mit einer jährlich wechselnden Schwerpunktsetzung werden dort Perspektiven und Lösungsmodelle für eine nachhaltige, also ökonomisch sinnvolle, sozial verträgliche und umweltgerechte Verkehrspolitik entwickelt, vorgestellt und diskutiert. Dieses Vorhaben setzt einen fächerübergreifenden Diskurs unter Beteiligung der juristischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie der Natur- und Ingenieurwissenschaften voraus. Das Forum dient dabei zugleich als Kontaktbörse zwischen der Rechtspolitik, der gerichtlichen, anwaltschaftlichen und verbandlichen Praxis sowie der Wissenschaft. Zusätzlich gestützt auf ein Internetforum und einer Veröffentlichungsreihe wächst so ein dauerhaftes Netzwerk zwischen allen Interessierten. Mit dem Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr' entsteht eine zweite Plattform für eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Seit 2004 wird in Greifswald der Fragenkreis 'Energie und Umwelt' in einer jährlich stattfindenden International Summer Academy 'Energy and the Environment' behandelt.
Das Projekt "Science and policy to assist and support SIDSs and LDCs to negotiate a strong international climate regime enabling low carbon development and supporting adaptation needs (SURVIVE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. durchgeführt. The Survive project is a joint project between Climate Analytics and the Potsdam Institute for Climate Impact Research e.V. (PIK) that aims to provide science and policy support for Small Island Developing States (SIDS) and Least Developed Countries (LDCs) to negotiate a strong international climate regime, enabling low carbon, sustainable development and supporting adaptation needs. One of the main activities is the provision of strategic, technical, policy and scientific and legal support for negotiators from SIDS and LDCs for and during the UNFCCC negotiations. SURVIVE provides support based on the latest science and policy analysis in relation to mitigation, adaptation, finance and MRV, with the goal of achieving an effective and legally binding international climate agreement by 2015. SURVIVE will provide high-level advice and support as requested by AOSIS and LDCs on science, policy, technical and legal issues. In this context the focus of SURVIVE work is on the implementation of the Cancun Agreements; the negotiations under the Durban Platform on both mitigation ambition pre-2020 and the negotiation of an effective, legally binding international climate agreement by 2015; securing and environmentally sound second commitment period of the Kyoto Protocol; the 1.5oC science review scheduled for 2013-2015; and on the Green Climate Fund and its operationalization. The SURVIVE project utilizes and develops the science-synthesis PRIMAP model (Potsdam Real-time Integrated Model for Assessment of emission Paths) developed by scientists at PIK and Climate Analytics as one of the means to provide scientific and technical advice to AOSIS and LDCs. The model includes a number of components to support this advice: an emissions component which assesses emission pathways and looks at issues such as equity and comparability of countries efforts; and a regional impact component that allows for scientific assessment of the relationship between key impacts relevant to, and identified by AOSIS, such as regional sea level rise, global mean temperature and/or CO2 concentration, and mitigation options and emission pathways under consideration in the climate negotiations.
Das Projekt "Handbuch des Agrarumweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Agrar- und Umweltrecht durchgeführt. Das gemeinsam mit Peter-Christian Storm (UBA Berlin) geplante Handbuch wird die umweltrechtlichen Vorschriften erfassen, systematisieren und erlaeutern, die in besonderer Weise auf den Agrarbereich bezogen sind. Unter dem Begriff Agrarumweltrecht lassen sich diejenigen Rechtsnormen, Rechtsinstitute und Rechtsprobleme einordnen, die einer landwirtschaftlichen Bestaetigung aus Gruenden der Umweltpflege den umweltrechtlichen Rahmen setzen. Dazu zaehlen im weiteren Sinne auch die der Landwirtschaft wegen ihrer 'Sonderlage' als Zweig der Urproduktion gewaehrten Ausnahmen von allgemein geltenden umweltrechtlichen Vorschriften und die umweltrechtlichen Normen, die sich an nicht landbewirtschaftende Dritte zugunsten der Landwirtschaft richten. Das Handbuch wendet sich vornehmlich an die Rechtspraxis. Fuer seine Bearbeitung werden Autoren aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gewonnen.
Das Projekt "Teilprojekt 10: Faktencheck-indirekte Treiber (FA-FEdA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Professur Agrarökonomie durchgeführt. Übergeordnetes Ziel dieser Forschungsinitiative ist die Bereitstellung von Orientierungs- und Handlungswissen sowie von möglichst integrierten und systemischen Lösungsansätzen und Handlungsoptionen, um dem fortschreitenden Verlust biologischer Vielfalt nachhaltig begegnen zu können. In dem Teilprojekt sollen die indirekten Treiber mit Hilfe einer Literatur-Review und Datenrecherche untersucht und dokumentiert werden. Es gibt zu den indirekten Treibern des Biodiversitätsrückganges viele einzelne Studien, die den Wissenschaftsdisziplinen Ökonomie, Agrarökonomie, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften und Rechtswissenschaften zugeordnet werden können. Allerdings fehlt eine Darstellung, die sich disziplinübergreifend auf die Erkenntnisse der einzelnen Disziplinen stützt und einen datenbasierten Überblick über die indirekten (sozio-ökonomischen) Treiber der Biodiversitätsentwicklungen gibt. Dazu soll die Literatur in die drei Haupttreiber ökonomische, sozio-ökonomische und rechtliche Bestimmungsgründe eingeteilt werden, , die sowohl einzeln als auch in Kombination auf die Landnutzungsentscheidungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe sowie in der Agrarpolitik wirken. Ein besonderer Schwerpunkt in der Darstellung wird auf die Ausgestaltung der Agrar- und Umweltpolitik gelegt, da z.B. die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP), aber auch die EU Natura 2000-Strategie in vielen Studien als wichtige Stellschrauben für die Änderung der Landnutzung in Richtung eines stärkeren Schutzes der Biodiversität identifiziert werden (Leopoldina 2020, Lakner 2020). Durch die Datenrecherche sollen auch der Einfluss langfristiger Strukturveränderungen in der Landwirtschaft und deren Einfluss auf die Strukturvielfalt und das Artenvorkommen in der Landwirtschaft untersucht werden.
Das Projekt "Das Gebot der nachhaltiger Entwicklung als Leitvorstellung des Raumordnungs- und Raumplanungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Seit der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio wird weltweit das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche diskutiert. Mit dem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen BauROG hat das Gebot einer nachhaltigen Entwicklung sowohl im deutschen Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung seine gesetzliche Verankerung erhalten. Leitvorstellung für die Erfüllung der raumordnungsrechtlichen Aufgabe ist nach Paragraph 1 Abs.2 S.1 ROG seitdem eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Für die Bauleitplanung enthält Paragraph 1 Abs.5 S.1 BauGB anstatt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nun die Zielsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Damit ist die raumbezogene Gesamtplanung in Deutschland unter die Maxime einer nachhaltigen Entwicklung gestellt worden. Dies hat angesichts der begrifflichen Unschärfe zu der Problematik und einer anschließenden Diskussion geführt, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leitvorstellung und ihre rechtlichen Auswirkungen für die räumliche Gesamtplanung aussehen könnten. So bestehen seit Aufkommen des Begriffs einer Nachhaltigen Entwicklung Unsicherheiten, welche Begriffsinhalte mit dieser Konzeption verbunden sind und welcher Gestalt nachhaltigkeitsspezifische Ausprägungen im Einzelnen sein können. Darüber hinaus stellt sich insbesondere im Hinblick auf das gesamt-planerische Abwägungsgebot, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, die Frage, ob und inwieweit sich aus den genannten Gesetzesänderungen rechtliche Konsequenzen für den Rechtsanwender ergeben. Hier ist speziell von Bedeutung, inwieweit durch die neue Leitvorstellung zusätzliche Anforderungen für die planerische Abwägung, also den Planungsprozess und das Planungsergebnis, generiert werden. So ist zu klären, wie spezifische Anforderungen einer nachhaltigen Raumentwicklung bzw. einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung aussehen können. Dies hat vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass ein Interessensausgleich und eine Koordinierung konfligierender Interessen bereits vor den genannten Gesetzesänderungen durch eine fehlerfreie planerische Abwägung zu erfolgen hatten. Sowohl im Raumordnungsrecht als auch im Recht der Bauleitplanung kommt es insoweit maßgeblich auf das Verhältnis zwischen der Leitvorstellung auf der einen Seite und dem Instrument der planerischen Abwägung auf der anderen Seite an. Es bedarf der Klärung des Zusammenspiels beider Planungsmaßstäbe. In Anbetracht dieser Fragestellungen galt es zunächst, im Rahmen der Untersuchung die Entstehung und Entwicklung des allgemeinen Konzepts einer Nachhaltigen Entwicklung zu ermitteln. ...
Das Projekt "Für ein nachhaltiges Verhältnis zur Umwelt - Philosophie und Fachdisziplinen im Gespräch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Philosophie durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Interdisziplinäre Vortragsreihe zur Umweltkrise im Rahmen der EXPO 2000 Hannover mit dem Schwerpunktthema Nachhaltigkeit, bestehend aus acht Einzelvorträgen mit anschließender Diskussion und einer Abschlusstagung mit vier Einzelvorträgen, Publikums- und Podiumsdiskussion. Das Umweltproblem wird unter verschiedenen Aspekten betrachtet (Politik, Wirtschaft, Wirtschaftsethik, Biologie, Ökologie, Rechtswissenschaften, Geschichtswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Philosophie, Theologie). Gegen die Tendenz der zunehmenden Autonomisierung der einzelnen gesellschaftlichen Systeme und der fortschreitenden Spezialisierung der Einzelwissenschaften wird es darauf ankommen, vor allem den Zusammenhang der unterschiedlichen Perspektiven deutlich zu machen und im interdisziplinären Gespräch insbesondere die geistigen Voraussetzung für ein nachhaltiges Verhältnis zur Umwelt zu erörtern. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das Projekt gliedert sich in drei Teile: 1. in die Organisation und Durchführung einer Reihe von drei einführenden und fünf vertiefenden öffentlichen und frei zugänglichen Vorträgen, die vom 17.5.2000 bis zum 5.7. 2000 jeweils mittwochs um 19:00h im Vorlesungssaal F 303 des Hauptgebäudes der Universität Hannover (Welfenschloß) stattfinden. 2. in die Organisation und Durchführung einer öffentlichen und frei zugänglichen Tagung mit fünf Referenten, die am Samstag, dem 15.7., von 10:00 h bis 18:00 h im OG des EXPO-Cafes Hannover stattfindet. 3. in die Veröffentlichung sämtlicher Vorträge in Form eines voraussichtlich im Verlag C.H. Beck erscheinenden Buches. Fazit: Der Erfolg der Veranstaltungsreihe 'Für ein nachhaltiges Verhältnis zur Umwelt. Philosophie und Fachdisziplinen im Gespräch' zeigt, dass auch in Zeiten massenmedialer Vernachlässigung sehr wohl genügend Interesse für das Thema Umwelt erregt werden kann. Das formale Konzept, - Einzelvorträge, die an acht Wochen hintereinander jeweils zur gleichen Zeit und am gleichen Werktag stattfinden und eine Abschlusstagung, - hat sich in unseren Augen weitgehend bewährt, wobei das gegen Ende allmählich abflauende Publikumsinteresse zeigte, dass der Dauer einer solcher Vortragsreihe Grenzen gesetzt sind. Ein Problem zeigte sich darin, dass es uns trotz beträchtlicher Anstrengungen nur begrenzt gelang, jüngere Leute für die Vorträge zu interessieren. Der interdisziplinäre Austausch wurde von den Beteiligten einhellig begrüßt und es zeigte sich, dass die Philosophie insbesondere als Moderatorin fächerübergreifend geschätzt und anerkannt wird.
Das Projekt "Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.
Das Projekt "Vorbereitung eines Praxistests zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur UVP am Beispiel der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie in Lingen - wissenschaftliche Begleitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsstelle für Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht Jarass durchgeführt. Die Stadt Lingen moechte die geplante Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie einer UVP nach dem Muster der EG-Richlinie zur UVP unterziehen. Eine vertragliche Kooperation zwischen der Stadt Lingen und dem UBA sieht vor, dass unser Haus die von der Fa. INHAK durchzufuehrende UVP finanziert und fachlich begleitet. Darueber hinaus muss diese UVP daraufhin ueberprueft werden, ob und inwieweit sich der normative bzw. verfahrensmaessige Rahmen der bundesdeutschen Umweltgesetze geeignet zeigt fuer die Bewaeltigung der von der EG-Richtlinie formulierten Anforderungen. Die wissenschaftliche Begleitung hat daher sowohl verwaltungswissenschaftliche als auch juristische und oekologische Aspekte zu beruecksichtigen. Hier geht es um die juristischen Aspekte.
Das Projekt "Teilvorhaben U1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Im Rahmen eines interdisziplinären Projekts wird der Status quo der Energiewende erarbeitet und hierauf aufbauend mögliche Zukunftsszenarien des weiteren Verlaufs der Energiewende entwickelt. Insbesondere Letztere sollen rechtswissenschaftlich analysiert und eventueller Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Das Gesamtprojekt, das eine mehrjährige Laufzeit aufweist, ist in Unterprojekte aufgeteilt, die wiederum in separierte Aufgabenstellungen untergliedert sind. Der rechtswissenschaftliche Beitrag baut einerseits auf den Ergebnissen anderer Arbeitsgruppen auf und ist andererseits Voraussetzung für das abschließende Projektergebnis.
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Bund | 64 |
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