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Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr'

Seit 2005 wird an der Universität Greifswald ein Forum 'Umwelt und Verkehr' ausgerichtet. Mit einer jährlich wechselnden Schwerpunktsetzung werden dort Perspektiven und Lösungsmodelle für eine nachhaltige, also ökonomisch sinnvolle, sozial verträgliche und umweltgerechte Verkehrspolitik entwickelt, vorgestellt und diskutiert. Dieses Vorhaben setzt einen fächerübergreifenden Diskurs unter Beteiligung der juristischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie der Natur- und Ingenieurwissenschaften voraus. Das Forum dient dabei zugleich als Kontaktbörse zwischen der Rechtspolitik, der gerichtlichen, anwaltschaftlichen und verbandlichen Praxis sowie der Wissenschaft. Zusätzlich gestützt auf ein Internetforum und einer Veröffentlichungsreihe wächst so ein dauerhaftes Netzwerk zwischen allen Interessierten. Mit dem Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr' entsteht eine zweite Plattform für eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Seit 2004 wird in Greifswald der Fragenkreis 'Energie und Umwelt' in einer jährlich stattfindenden International Summer Academy 'Energy and the Environment' behandelt.

Europaeisierung des Umweltverwaltungsrechts

Reallabor für verNETZte E-Mobilität, Teilvorhaben: Rechtswissenschaft

Zentrale Koordination und Faktencheck Artenvielfalt (ZK-FA) für die BMBF Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt, Teilprojekt 10: Faktencheck-indirekte Treiber (FA-FEdA)

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Collaborative production for the circular economy; a community approach (Pop-Machina)

Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG); Analyse der Anwendung der Regelungen des UIG und Erschließung von Optimierungspotentialen für einen ungehinderten und einfachen Zugang zu Umweltinformationen

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) ist seit mehr als 20 Jahren und seine Neufassung seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Mit ihm setzt Deutschland auf Bundesebene die Vorgaben der Aarhus-Konvention und der Umweltinformationsricht-linie der EU um. Ein ungehinderter Zugang zu Umweltinformationen ist Voraussetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und ein wesentlicher Baustein einer transparenten und bürgerfreundlichen Umweltverwaltung. Anders als das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Zugang zu anderen amtlichen Informationen regelt, wurde das UIG des Bundes noch nicht umfassend evaluiert. Vorliegende Studien deuten darauf hin, dass die Bearbeitung von UIG-Anträgen in der Praxis partiell weiterhin Schwierigkeiten verursacht. Eine Untersuchung und Bewertung der Wahrnehmung der aktiven Informationspflichten aus dem UIG durch Bundesbehörden fehlt bisher ganz. Mit der Evaluation soll untersucht werden, ob die gesetzlichen Ziele des UIG in der Praxis erreicht werden und welche sonstigen Wirkungen das Gesetz hat. Mögliche Schwachstellen im Vollzug des UIG sollen identifiziert und Vorschläge zur Abhilfe unterbreitet werden. Die unter Anwendung rechts- und sozialwissenschaftlicher Methoden vorzunehmende Untersuchung soll den gesamten Regelungsbereich des UIG abdecken, d. h. neben dem Zugang zu Umweltinformationen auf Antrag auch untersuchen, ob Behörden in ausreichender Weise ihre Pflicht zur aktiven Informationsverbreitung wahrnehmen. Die vorhandenen Ergebnisse rechts- und sozialwissenschaftlicher Forschungen zum UIG des Bundes und zu anderen Gesetzen über den Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland (UIGs der Länder, IFG des Bundes und der Länder, Verbraucherinformationsgesetz) sind dafür auch mit Blick auf die Schnittstellen zum UIG (Synergien, Zielkonflikte) auszuwerten und ggf. zu aktualisieren.

Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, NWG1: Nachhaltiger Handel und Innovationstransfer in der Bioökonomie: von nationalen Strategien zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen - STRIVE

Das beantragte Projekt bündelt Forschungsexpertise aus den Bereichen Ökonomie, Politikwissenschaften und Umweltgeographie, um angemessene Wissensgrundlagen für die Ausgestaltung von politischen Bioökonomiestrategien v.a. im Hinblick auf internationale Regelwerke zu schaffen. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen, die sich aus der notwendigen Abstimmung zwischen bioökonomischen Transformationsprozessen und der Post-2015 globalen Nachhaltigkeitsagenda ergeben, werden wissenschaftliche Entscheidungshilfen für globale Nachhaltigkeitsgovernance zunehmend relevant. Das Projekt verfolgt zwei übergeordnete Ziele: 1. Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Entscheidungsträger für die Ausgestaltung von bioökonomie-relevanten Politikmaßnahmen und Investitionen anhand regionaler und lokaler komparativer Nachhaltigkeitsvorteile (Regionalisierung der Bioökonomie). 2. Identifikation essentieller Elemente internationaler und nationaler Regelwerke zur Förderung der Nachhaltigkeit von bioökonomischen Transformationsprozessen. Der Arbeitsplan des Projekts beinhaltet eine Koordinationskomponente (C0) und drei Forschungskomponenten (C1-3). In Komponente C1 sollen SDG-relevante sozio-ökonomische, institutionelle, technische, und ökologische Indikatoren auf globaler Ebene entwickelt, analysiert, und öffentlich zugänglich Kartiert werden. Dazu soll ein bestehendes Onlinedatenportal in Zusammenarbeit mit der Partnerorganisation SEI funktionell erweitert werden. In Komponente C2 werden (1) Innovationsprozesse und deren Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten untersucht und (2) existierende globale Handelsmodelle für die Analyse von räumlich expliziten Landnutzungs- und Innovationsszenarien in Fokusregionen erweitert. In Komponente C3 werden auf der Basis von politik- und rechtswissenschaftlichen Untersuchungen sog. Governance Gaps identifiziert und dafür entsprechende Regelwerksoptionen entwickelt.

Wissenschaftliche Unterstützung zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode

Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17). Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.

New 4.0: Norddeutsche Energiewende, Teilprojekt: Rechtliche Aspekte der Transformation des Energiesystems

Das Teilvorhaben hat die rechtswissenschaftliche Erforschung der geltenden Rechtsgrundlagen und die Entwicklung von Weiterentwicklungsoptionen zum Abbau rechtlicher Hemmnisse im Hinblick auf den Aufbau und die Umsetzung der Modellregion und damit letztlich der Fortsetzung der Energiewende als Hauptziel. Das Teilvorhaben erfolgt als Aktivität 5.3 des Verbundvorhabens dabei in vier Arbeitsschritten (AS): AS 1: Schaffung von Innovations- und Experimentiermöglichkeiten im Recht für die Herausforderungen der Transformation des Energiesystems Feststellung der rechtlichen Möglichkeiten für die Einrichtung von Innovationszonen durch Feststellung der rechtlichen Handlungsspielräume, die Innovations- und Experimentiermöglichkeiten der Partner - ggf. regional und ggf. über die Projektlaufzeit hinaus - schaffen können. AS 2: Kartierung der derzeitigen Rechtsgrundlagen der sechs im Gesamtvorhaben vorgesehenen Use Cases Erforschung der für das Gesamtvorhaben maßgeblichen regulatorischen Rahmenbedingungen zur Transformation der norddeutschen Elektrizitätsversorgung. Feststellung der rechtlichen Umsetzbarkeit von Demonstrationsvorhaben in Bezug auf die energie- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. AS 3: Verprobung der Ergebnisse aus AS 2 anhand der Entwicklungen und Erfahrungen der Partner Rechtswissenschaftlicher Beitrag zur Ausgestaltung von Instrumenten zur Förderung neuer technologischer Ansätze zur Energieerzeugung und -nutzung in Zusammenarbeit mit der wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Forschung. Feststellung von Hemmnissen des regulatorischen Rahmens für die Use Cases und Möglichkeiten zur Korrektur und Anpassung. AS 4: Ansätze zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen aufgrund der Ergebnisse der AS 2 und 3 Ableitung von rechtlichen Ansatzpunkten für die Beseitigung von Hemmnissen und Gestaltung von rechtssicheren Lösungen. Vorlage von konkreten rechtlichen Handlungsempfehlungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen.

WindNode: Das Schaufenster für intelligente Energie aus dem Nordosten Deutschlands, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Hemmnisanalyse

Gemeinsam mit der Universität Leipzig als ökonomischer Partner erarbeitet das IKEM im Rahmen von WindNODE regulatorische Fragestellungen eines neuen Marktdesigns und der Ausgestaltung der 'gelben Ampelphase'. Bislang ist der Rechtsrahmen nicht hinreichend auf kritische Netzzustände (gelbe Ampelphase) angepasst, die durch die zunehmende Einspeisung fluktuierender Erneuerbarer Energien entstehen können. Flexibilitäten, welche diese Fluktuation auffangen können, sind bislang nur unzureichend im Rechtsbestand berücksichtigt. In der Folge werden bei Netzengpässen regelmäßig Erneuerbare Energienanlagen abgeregelt und stehen dem Energiesystem somit nicht mehr zur Verfügung. Zur Vermeidung solcher Abregelungen werden vom IKEM aus rechtswissenschaftlichen Arbeiten und Ad-hoc-Beratungen politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie der Anteil Erneuerbarer Energien im Gesamtsystem (Sektorenkopplung) erhöht werden kann. Die daraus resultierenden Erkenntnisse lassen sich auch auf den Rechtsrahmen unabhängig von SINTEG-Experimentierklauseln fruchtbar machen. Auf Grundlage dieser politischen Handlungsempfehlungen kann der Rechtsrahmen auch außerhalb des WindNODE-Projekts bestenfalls so ausgestaltet werden, dass Flexibilitäten im Gesamtenergiesystem nutzbar gemacht werden können. Mit der Folge, dass kritischen Netzsituationen nicht durch Abregelung erneuerbarer Energienanlagen begegnet werden muss, sondern ihr hoher Anteil im Gesamtsystem ermöglicht wird.

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