Seit 2005 wird an der Universität Greifswald ein Forum 'Umwelt und Verkehr' ausgerichtet. Mit einer jährlich wechselnden Schwerpunktsetzung werden dort Perspektiven und Lösungsmodelle für eine nachhaltige, also ökonomisch sinnvolle, sozial verträgliche und umweltgerechte Verkehrspolitik entwickelt, vorgestellt und diskutiert. Dieses Vorhaben setzt einen fächerübergreifenden Diskurs unter Beteiligung der juristischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie der Natur- und Ingenieurwissenschaften voraus. Das Forum dient dabei zugleich als Kontaktbörse zwischen der Rechtspolitik, der gerichtlichen, anwaltschaftlichen und verbandlichen Praxis sowie der Wissenschaft. Zusätzlich gestützt auf ein Internetforum und einer Veröffentlichungsreihe wächst so ein dauerhaftes Netzwerk zwischen allen Interessierten. Mit dem Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr' entsteht eine zweite Plattform für eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Seit 2004 wird in Greifswald der Fragenkreis 'Energie und Umwelt' in einer jährlich stattfindenden International Summer Academy 'Energy and the Environment' behandelt.
Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17). Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.
Das beantragte Projekt bündelt Forschungsexpertise aus den Bereichen Ökonomie, Politikwissenschaften und Umweltgeographie, um angemessene Wissensgrundlagen für die Ausgestaltung von politischen Bioökonomiestrategien v.a. im Hinblick auf internationale Regelwerke zu schaffen. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen, die sich aus der notwendigen Abstimmung zwischen bioökonomischen Transformationsprozessen und der Post-2015 globalen Nachhaltigkeitsagenda ergeben, werden wissenschaftliche Entscheidungshilfen für globale Nachhaltigkeitsgovernance zunehmend relevant. Das Projekt verfolgt zwei übergeordnete Ziele: 1. Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Entscheidungsträger für die Ausgestaltung von bioökonomie-relevanten Politikmaßnahmen und Investitionen anhand regionaler und lokaler komparativer Nachhaltigkeitsvorteile (Regionalisierung der Bioökonomie). 2. Identifikation essentieller Elemente internationaler und nationaler Regelwerke zur Förderung der Nachhaltigkeit von bioökonomischen Transformationsprozessen. Der Arbeitsplan des Projekts beinhaltet eine Koordinationskomponente (C0) und drei Forschungskomponenten (C1-3). In Komponente C1 sollen SDG-relevante sozio-ökonomische, institutionelle, technische, und ökologische Indikatoren auf globaler Ebene entwickelt, analysiert, und öffentlich zugänglich Kartiert werden. Dazu soll ein bestehendes Onlinedatenportal in Zusammenarbeit mit der Partnerorganisation SEI funktionell erweitert werden. In Komponente C2 werden (1) Innovationsprozesse und deren Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten untersucht und (2) existierende globale Handelsmodelle für die Analyse von räumlich expliziten Landnutzungs- und Innovationsszenarien in Fokusregionen erweitert. In Komponente C3 werden auf der Basis von politik- und rechtswissenschaftlichen Untersuchungen sog. Governance Gaps identifiziert und dafür entsprechende Regelwerksoptionen entwickelt.
Die Küsten- und Schelfmeerregionen unserer Erde unterliegen einem ständigen globalen Wandel. Die zunehmende wirtschaftliche Nutzung dieser Regionen in Verbindung mit Veränderungen der natürlichen Umwelt, beispielsweise dem globalen Meeresspiegelanstieg, stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Dies bedarf neuer Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Küsten- und Schelfmeerregionen. Entsprechende Planungen erfordern eine interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit in den verschiedensten betroffenen Wissenschaftsfeldern, um die Veränderungen in der natürlichen Umwelt und in der Gesellschaft der Küstenregionen zu analysieren, zu verstehen, vorherzusagen und - wenn nötig - abzumildern. Das deutsch-neuseeländische Graduiertenkolleg wird zu dieser Aufgabe beitragen, indem es junge Graduierte zu fachlich qualifizierten, selbstständig und interdisziplinär denkenden sowie in die internationale Forschung eingebundenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausbildet. Neben Schwerpunkten aus den Naturwissenschaften sollen auch assoziierte Fragestellungen aus dem Bereich der Sozial- und Rechtswissenschaften bearbeitet werden. Neben dem fachspezifischen Wissen werden diesen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement zur weiteren Berufsqualifikation vermittelt. Im internationalen Graduiertenkolleg arbeiten 13 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an verschiedensten Themen aus dem Bereich der Meereswissenschaften an der Universität Bremen. Diese Doktorandinnen und Doktoranden werden aber auch ca. ein Drittel ihrer dreijährigen Promotionszeit an der Universität Waikato in Neuseeland verbringen. Dies ermöglicht es ihnen, mit einigen der besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Arbeitsgebiet zu arbeiten, zu lernen und zu publizieren. Im Austausch werden die neuseeländischen Doktorandinnen und Doktoranden für ca. ein Jahr an der Universität Bremen forschen. Ziel des Graduiertenkollegs ist es, eine neue Generation international ausgerichteter junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszubilden, die über ihre eigene Disziplin hinausblickend für die Herausforderungen der Zukunft und den Arbeitsmarkt vorbereitet sind.
Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.
Das Bearbeitungskonzept sieht eine Aufteilung des Projekts in zwei Arbeitsphasen (Grundlagen und Lösungsansätze) vor: Grundlagen: AP 1 dient einer zielgruppengerechten Darstellung der Ausgangssituation, die den derzeitigen Kenntnisstand der Stickstoffproblematik aus naturwissenschaftlicher Sicht sowie den Rechtsrahmen und seine Defizite zur Problembewältigung für verschiedene Akteure bzw. Stakeholder umfasst. Lösungsansätze: In AP 2 werden rechtliche Instrumente und umsetzungsorientierte Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Critical Levels, Loads und Surplus für Stickstoff im Verwaltungsvollzug operationalisiert werden können. Die Handlungsoptionen umfassen Rechtsinstrumente und Maßnahmen, die vom Baden-Württembergischen Gesetzgeber entweder selbst umgesetzt werden können oder von ihm auf Bundes- oder EU-Ebene angestoßen werden sollten. Der Schwerpunkt des Antrags bildet die rechtliche Erarbeitung und Prüfung von Lösungsätzen für das Stickstoffproblem (siehe AP 2). Methodisch wird dazu auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Rechts-, Politik- und Naturwissenschaften (insbesondere Agrar- und Umweltwissenschaften) zurückgegriffen, die insbesondere bei der Darstellung der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und der Erarbeitung von umsetzungsorientierten Maßnahmen zum Tragen kommt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 64 |
| Europa | 1 |
| Land | 2 |
| Wissenschaft | 36 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 64 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 64 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 40 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 18 |
| Lebewesen und Lebensräume | 47 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 63 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 64 |