Bildschirme und Lampen Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.
Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten Mit knapp 70 Prozent stofflich verwerteten und nahezu 12 Prozent energetisch verwerteten Abfällen, wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt knapp 82 Prozent der erzeugten Abfälle verwertet. Nachhaltige Abfallvermeidung und –verwertung Nachhaltige Entwicklung erfordert die Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum. Eine Strategie kann allerdings auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn die durch sie erreichten Effizienzgewinne nicht durch wachsende Produktion und mehr Konsum aufgezehrt werden. Ein Schlüssel hierzu liegt neben der Abfallvermeidung in der verstärkten Verwertung von Abfällen. Zur Verwertung zählen alle Maßnahmen zur Nutzung der im Abfall enthaltenen Wertstoffe bzw. Energiepotentiale. Ziel ist es, die Abfallwirtschaft zu einer Quelle für die Beschaffung von Rohstoffen und für die Produktion von Gütern fortzuentwickeln. 97 % der Siedlungsabfälle werden verwertet (siehe Abb. „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“). Der größte Teil davon wird stofflich verwertet. Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle betrug 2022 68 %. Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen auf 65 % zu steigern (siehe Tab. „Aufkommen, Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Jahr 2022“). Bau- und Abbruchabfälle machen etwa 54 % des (Brutto-) Abfallaufkommens in Deutschland aus (siehe „Abfallaufkommen“ ). Die Verwertung dieser Abfälle bewegt sich seit Jahren auf sehr hohem Niveau. Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Aufkommen, Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Jahr 2022 in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Geänderte statistische Erfassung Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten ergeben sich in der hier betrachteten Periode durch den Wechsel vom Europäischen Abfallkatalog (EAK) zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) im Jahr 2002, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahre 2006 wurde die Abfallbilanz erstmalig nach dem Bruttoprinzip dargestellt. Das bedeutet, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Sekundärabfälle, EAV 19) werden getrennt dargestellt und zum Nettoabfallaufkommen (vergleichbar mit dem bisherigen Gesamtaufkommen) addiert. Gleichzeitig wurden erstmals ab dem Jahr 2006 die gefährlichen Abfälle explizit aufgeführt. Durch die Umstellung auf das Bruttoprinzip entstand ein gravierender Sprung in der Zeitreihe.
Indikator: Recycling von Siedlungsabfällen Die wichtigsten Fakten Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle stieg von 56 % im Jahr 2002 auf 67,7 % im Jahr 2022. Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen bis 2020 auf 65 % zu steigern. Bei einzelnen Untergruppen der Siedlungsabfälle besteht hingegen noch Handlungsbedarf. Welche Bedeutung hat der Indikator? Siedlungsabfälle decken eine breite Palette unterschiedlicher Abfallarten ab, etwa Hausmüll, getrennt gesammelte Papier-, Glas-, Kunststoff-, Biomüll-Abfälle oder Elektroaltgeräte. Sie machen zwar nur rund 14,2 % des gesamten jährlichen Abfallaufkommens (netto) aus. Sie sind jedoch im Vergleich zu den übrigen Abfallarten sehr heterogen und ressourcenrelevant. Damit stehen sie repräsentativ für die Herausforderungen der gesamten Abfallwirtschaft. Wertstoffe werden verstärkt getrennt erfasst und überwiegend stofflich verwertet, also recycelt. Dies gilt insbesondere für Altpapier, Altglas, Verpackungen und Bioabfall. Das schont Rohstoffe, vermindert den Einsatz von Primärenergie und spart somit auch Kohlendioxid-Emissionen. Früher war es üblich, Siedlungsabfälle ohne weitere Behandlung zu deponieren. Dies ist seit 2005 nicht mehr erlaubt. Als Resultat sind die Methan-Emissionen aus Mülldeponien deutlich zurückgegangen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Deutschland seit Langem relativ hoch. 2002 lag der Anteil der stofflichen Verwertung bei 56 %. Bereits seit 2005 werden in Deutschland mehr als 60 % der Siedlungsabfälle recycelt. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2008/98/EG) EU setzte bislang das folgende Recyclingziel: Jedes Land muss bis zum Jahr 2020 für bestimmte Materialien insgesamt eine Recyclingquote von 50 % erreichen. Die Bundesregierung verschärfte diese Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz : 65 % aller Siedlungsabfälle sollen recycelt werden. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2018/851/EG) legt unter Berücksichtigung einer neuen, outputbasierten Berechnungsmethode folgende Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen (einschließlich Vorbereitung zur Wiederverwendung) fest: 55 % bis 2025; 60 % bis 2030 und 65 % bis 2035. Zurzeit werden die europäischen Anforderungen in nationales Recht überführt. Seit 2002 ist ein klarer Anstieg der Recyclingquoten erkennbar. Die Recyclingquote bei Siedlungsabfällen lag 2012 erstmalig über 65 % und hat nach einem Rückgang 2013 diesen Wert seit 2014 erneut überschritten. Die Anstrengungen zur Ausdehnung der stofflichen Verwertung von Siedlungsabfällen werden kontinuierlich weitergeführt, um diese Quote weiter zu erhöhen. Wie wird der Indikator berechnet? Die Recyclingquote der Abfälle wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht (Statistisches Bundesamt 2022). Ab Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst ( Statistisches Bundesamt 2024 ). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen Qualitätsberichten zu finden. 2002 gab es durch die Umstellung auf das europäische Abfallverzeichnis größere Verschiebungen zwischen den Kategorien. Deshalb wird der Indikator erst ab 2002 dargestellt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten" .
Elektro- und Elektronikaltgeräte Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen sowie bei großen Handelsgeschäften, Onlinehändlern und neuerdings auch vielen Supermärkten und Lebensmitteldiscountern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 31,7 % deutlich verfehlt. Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um. Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor: Sammelquote: Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen. Verwertungsquoten: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung. Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln. Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde. Wo steht Deutschland? Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2022 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr um ca. 100.000 Tonnen gesunken. Aufgrund der weiterhin kontinuierlich steigenden Mengen an Geräten, die in Verkehr gebracht wurden, und dem deutlichen Absinken der Sammelmenge von rund 1 Million Tonnen auf rund 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 31,7 % sehr deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (2021: 38,6 %) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“). Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2022 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland 2022“). In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2010 bis 2022) Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Inverkehrbringung und Sammlung Quelle: BMUV Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2022 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 Quelle: BMUV Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register ( stiftung ear ) und dem Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt. Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen. Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2). Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium ( BMUV ). In Abstimmung mit dem BMUV werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2022 vor.
In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030
Altglas richtig trennen und entsorgen Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container. Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas. Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter. Gewusst wie Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig. Im Altglas-Container entsorgen: Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas. Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden. Die richtige Farbwahl: Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas. Mehrweg – der bessere Weg: Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas- Mehrwegflaschen können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz. Was Sie noch tun können: Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg. Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Mehrwegflaschen . Blauer Engel - Mehrweg Quelle: Blauer Engel Mehrwegzeichen Quelle: Arbeitskreis Mehrweg GbR Hintergrund Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO 2 -Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen. Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (UBA 2012). Im Jahr 2021 lag die Quote bei 80,3 % ( UBA 2023). In Deutschland wurden 2022 insgesamt 6,915 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 4 Mio. t und Flachglas mit 2 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.). Weitere Informationen finden Sie unter: Glas und Altglas (UBA-Datenseite) Quellen: UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010 UBA (2022): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2021 Bundesverband Glasindustrie e.V.: Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2022 und 2023
Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.
Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).
This partial report shows decision-makers and interested parties the potential of the circular economy for greenhouse gas reduction in 2017 and for 2030 for the EU and 2 clusters of selected member states considering the current legal framework. Municipal waste, food waste and roughly commercial waste and construction and demolition waste are considered using the life cycle assessment method. The inclusion of home composting in the recycling rate is estimated with regard to the effects on the climate protection potential and, based on the available data, waste avoidance and reuse are included in the greenhouse gas balance. The partial report on the EU is available in German and English and is supplemented by the partial reports on Germany. Veröffentlicht in Texte | 86/2023.
This partial report shows decision-makers and interested parties the potential of the circular economy for greenhouse gas reduction in 2017 and for 2030 in Germany. Municipal waste, food waste and roughly commercial waste and construction and demolition waste are contemplated using the life cycle assessment method. The crediting of self-composting in the recycling rate is estimated with regard to the effects on the climate protection potential and, based on the available data, waste avoidance and reuse are included in the greenhouse gas balance for the first time. The partial report on Germany is available in German and English. The project is supplemented by the partial reports for the EU Veröffentlicht in Texte | 84/2023.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 333 |
Land | 24 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 235 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 98 |
unbekannt | 15 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 115 |
offen | 239 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 325 |
Englisch | 41 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 9 |
Dokument | 47 |
Keine | 218 |
Multimedia | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 116 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 240 |
Lebewesen & Lebensräume | 165 |
Luft | 142 |
Mensch & Umwelt | 354 |
Wasser | 114 |
Weitere | 354 |